Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Dienstleistungen (Doppelbes... / Literaturtipps

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Dienstleistungen (Doppelbes... / 3 Praxisfragen

Bei Anwendung der Freistellungsmethode können bestimmte Dienstleistungen von der Freistellung ausgeschlossen sein. So werden nach dem DBA-Tschechien in Deutschland nur Einkünfte aus Betriebsstätten, die technische Dienstleistungen erbringen, freigestellt, nicht Einkünfte aus Betriebsstätten, die andere Dienstleistungen erbringen.[1] In einigen DBA ist die sog. Dienstleistungs...mehr

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Dienstleistungen (Doppelbes... / 1 Systematische Einordnung

Dienstleistungen, insbesondere technische Dienstleistungen und Unternehmensberatung einschl. EDV-Beratung, bilden wichtige Faktoren im internationalen Dienstleistungsverkehr. Das OECD-MA, und daran anschließend die meisten DBA, enthalten aber keine besondere Regelung für Dienstleistungen. Das Besteuerungsrecht richtet sich daher nach Art. 7 OECD-MA und damit danach, ob in de...mehr

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Dienstleistungen (Doppelbes... / 2 Inhalt

Da das OECD-MA und ihm folgend die meisten DBA keine besonderen Bestimmungen für Dienstleistungen enthalten, steht das Besteuerungsrecht nach Art. 7 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat des Dienstleistenden zu, es sei denn, die Dienstleistungen werden im Quellenstaat durch eine dort belegene feste Geschäftseinrichtung erbracht, über die der Dienstleistende nicht nur vorübergehend ...mehr

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Dienstleistungen (Doppelbes... / 4 Beratungshinweise

Die Besteuerung von Dienstleistungen nach dem OECD-MA ist insoweit klar, als die Regeln über die Betriebsstättenbesteuerung anzuwenden sind und insoweit umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen vorliegen. Problematisch und damit streitanfällig ist jedoch die Erbringung von Dienstleistungen in Räumen des Dienstleistungsempfängers. Hier stellt sich die im Einzelf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.3 Sonstige Fälle des Verlustes oder der Einschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 383 Wenn auch die Fälle der Überführung eines Wirtschaftsguts in eine andere Betriebsstätte die häufigsten Fälle der Entstrickung sein werden, kann eine Entstrickung doch auch auf andere Weise erfolgen. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG knüpft nur an die Tatsache der Entstrickung an und macht die Regelung nicht davon abhängig, auf welche Weise diese Entstrickung erfolgt. Rz. 383a So w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.2 Überführung eines Wirtschaftsguts

Rz. 374 Der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts tritt in den praktisch wichtigsten Fällen ein, wenn ein Wirtschaftsgut in das Ausland überführt wird. Dabei kann es sich um eine Überführung vom inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte (unbeschränkte Steuerpflicht) oder von einer inländischen Betriebsstätte in das ausländische St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.5 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 388 Eine Entstrickung liegt auch vor, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Insoweit bestehen gewisse Unklarheiten. Soweit das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen wird, hat der Nutzungstatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts ...mehr

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Entstrickung - ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Neben den in § 12 Abs. 1 KStG geregelten Fällen Entstrickung sind weitere Fallgruppen zu berücksichtigen. So kann eine Sitzverlegung einer Körperschaft zu einer Entstrickung führen. Es sind folgende Fälle denkbar: Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung: Dies ist gegenwärtig nur für die SE und die SCE möglich. Die Folgen bestimmen sich nach § 12 Abs. 1 KStG, d. h. es ist zu p...mehr

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Entstrickung - ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine Entstrickung liegt nach § 12 Abs. 1 KStG vor, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für den Gewinn aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsgutes ausgeschlossen oder beschränkt wird. Voraussetzung ist, dass ein deutsches Besteuerungsrecht bestand, also z. B. nicht bereits vorher durch ein DBA ausgeschlossen war.[1] Der Standardfall eines Ausschlusses ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.3 Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden Körperschaft

Rz. 404 Verlegt eine Körperschaft Sitz und/oder Geschäftsleitung ins Ausland, kann hinsichtlich der Anteile ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gefasst, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass dies ohne Zutun und ohne Willen des ...mehr

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Körperschaftsteuer-Option -... / 3 Praxisfragen

Mit Wirksamwerden der Option wird die optierende Gesellschaft für die deutsche Besteuerung wie eine juristische Person behandelt. Sie ist daher "Gesellschaft" i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA und nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. a OECD-MA auch "Person". Hat sie ihre Geschäftsleitung in Deutschland, ist sie unbeschränkt stpfl. und daher "ansässig" i. S. d. Art. 4 Abs. 1 OEC...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 365 In persönlicher Hinsicht erfasst werden alle ESt-Subjekte. Ist der Stpfl. an einer Personengesellschaft beteiligt und verbringt diese Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut in das Ausland, ist dieser Vorgang (anteilig) den Gesellschaftern zuzurechnen, da die Personengesellschaft im internationalen Steuerrecht als "transparent" behandelt wird. Sind an der Personenges...mehr

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Hybride Gesellschaften - AB... / 2 Inhalt

§ 50d Abs. 11 EStG erfasst die Outbound-Struktur, bei der eine im Inland ansässige hybride Gesellschaft (KGaA, Kapitalgesellschaft & atypisch stille Gesellschaft) von einer im Ausland ansässigen Beteiligungsgesellschaft Gewinnausschüttungen erhält. In diesem Fall kann, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, das in Art. 23 des jeweiligen DBA vereinbarte Schachtelprivile...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.3 Zinsaufwendungen und ihr Empfänger

Rz. 29 § 4h EStG bezweckt, den Abzug von Zinsaufwendungen beim zur Zahlung Verpflichteten einzuschränken ("Zinsschranke"). Maßgebliches Tatbestandsmerkmal ist daher der Begriff der "Zinsaufwendungen". Wegen der Bedeutung dieses Begriffs im Rahmen der Vorschrift enthält § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition dieses Begriffs und S. 4 der Vorschrift eine Sonderregelung für ...mehr

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Hybride Gesellschaften - AB... / 4 Beratungshinweise

Gegenwärtig besteht kaum eine Chance, durch hybride Gesellschaftsformen Steuervorteile zu erlangen. Dem stehen § 50d Abs. 11 EStG und § 50d Abs. 11a EStG entgegen. Unklar ist bei beiden Vorschriften, ob sie auch für die Steuerfreistellung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie gelten, da sie im Wortlaut nur die Steuerfreistellung nach DBA erfassen. Es könnte daher argumentiert w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.5 Fiktive Einlage bei Steuerverstrickung

Rz. 424 § 4 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG, eingefügt durch Gesetz v. 7.12.2006[1] regelt die steuerlichen Folgen der Steuerverstrickung, die eintritt, wenn ein bisher aus dem deutschen Besteuerungsrecht ausgeschlossenes Wirtschaftsgut in die deutsche Steuerhoheit gelangt, sodass Deutschland das Besteuerungsrecht bei einer Veräußerung des Wirtschaftsguts erwirbt. Die Regelung gilt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8 Sonderregelung für öffentliche Infrastrukturprojekte (Abs. 6)

Rz. 212 Durch G. v. 22.12.2023[1] wurde § 4h Abs. 6 EStG angefügt. Damit werden Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Darlehen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte von der Definition der Zinsaufwendungen und Zinserträge ausgenommen und unterliegen damit nicht der Zinsschranke und auch nicht der Ermittlung des verrechenbaren EBITDA. Durch diese Vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.1.2 Sondervergütungen, Sonderbetriebsausgaben II und Zinszahlungen des Gesellschafters bei Personengesellschaften

Rz. 136 Unklarheiten können bestehen, wem die Zinsaufwendungen zuzuordnen sind, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft Zinsen als Sondervergütungen von der Personengesellschaft erhält, wenn eine verzinsliche Verbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen I gehört oder wenn der Gesellschafter die Beteiligung an der Personengesellschaft mit Kredit finanziert hat, die V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.3.2 Regelung für Wirtschaftsjahre, die ab 2024 beginnen

Rz. 71c Durch G. v. 22.12.2023[1] wurde die Konzernzugehörigkeit im Anschluss an die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates v. 12.7.2016[2] angepasst. Nach Art. 4 Abs. 3 S. 1 Buchst. b, S. 3 ATAD 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 4 ATAD 1 kann ein vollständiger Zinsabzug für ein eigenständiges Unternehmen gewährt werden. Eigenständig ist danach ein Unternehmen, das nicht Teil einer zu Rec...mehr

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Hybride Gesellschaften - AB... / 1 Systematische Einordnung

Hybride Gesellschaften sind Gesellschaften, die eine Mittelstellung zwischen Körperschaft und Personengesellschaft darstellen. Sie können den steuerlichen Regeln für Körperschaften unterliegen und damit abkommensrechtlich das internationale Schachtelprivileg in Anspruch nehmen. Gleichzeitig kann nach nationalem Recht aber ein Teil der Einkünfte infolge der Doppelnatur als Kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.1 Zur Systematik des Tatbestands

Rz. 373 Tatbestandsvoraussetzung ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird (Rz. 388). Rz. 373a Das Gesetz enthält keinen Anhaltspunkt, dass das Besteuerungsrecht auf eine bestimmte Weise ausgeschlossen oder beschränkt werden muss. Damit bezieht sich der Tatbestand aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.2.1 Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 75 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (Rz. 64ff.). Die "Zugehörigkeit zu einem Konzern" ist ein handelsrechtlicher Begriff. Maßgebend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.2 Kleinbetragsgrenze (Abs. 2 S. 1 Buchst. a)

Rz. 58 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo der Zinsaufwendungen über die Zinserträge weniger als 3 Mio. EUR beträgt. Durch G. v. 16.7.2009[1] wurde die Kleinbetragsgrenze von ursprünglich 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR erhöht. Diese Erhöhung gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 25.5.2007 beginnen und nicht vor dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.2 Inkrafttreten

Rz. 361 Die Neuregelung über die Entstrickung in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG ist erstmals anzuwenden auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, d. h. erstmals für den Vz 2006. Rz. 361a Soweit das Wirtschaftsjahr dem Kj. entspricht, sind von der Anwendung daher nur Vorgänge betroffen, die ab 1.1.2006 verwirklicht worden sind. Das G. v. 7.12.2006[1] ist am 12.12.2006 veröffe...mehr

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Sachbezüge-ABC / Optionen

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Aktienoptionsrechte, ist die steuerliche Behandlung davon abhängig, ob ein handelbares oder ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht vorliegt. Ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht führt weder im Zeitpunkt der Gewährung noch der erstmaligen Ausübbarkeit des Optionsrechts zu einem Lohnzufluss beim...mehr

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Pillar 2 (Mindestbesteuerun... / 2 Inhalt

In persönlicher Hinsicht unterliegen im Inland belegene Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe der Mindeststeuer. Betroffen sind Unternehmensgruppen, die in mindestens 2 von 4 dem Geschäftsjahr, für das die Mindeststeuer erhoben werden soll, unmittelbar vorangehenden Geschäftsjahren in den Konzernabschlüssen der obersten Muttergesellschaft die Umsatzgrenze von 750 Mio E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / 2. Switch-Over- oder Subject-to-tax-Klauseln in den DBA

Die deutschen DBA sehen teils Klauseln für Qualifikationskonflikte vor.[20] Einige DBA sehen z.B. Switch-Over-Klauseln vor, die Konsultationsverfahren erfordern oder nach Notifikation des anderen Staates für die Zukunft den Switch-Over vorsehen.[21] Neuere DBA sehen teils die Anrechnungsmethode vor, um eine Keinmalbesteuerung – sog. weiße Einkünfte – zu vermeiden. So kann der ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 9): Krypto international: Kryptowerte in DBA und AStG (estb 2025, Heft 7, S. 259)

Überblick über einen kaum beleuchteten Rechtsbereich Michael Görlich, RA/FASt / Johannes Grajcarek, RA[*] Wer in Kryptowerte investiert, ist häufig grenzüberschreitend aktiv. Daher stellen sich Fragen des internationalen Steuerrechts. Das sind zunächst Fragen zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Dabei sind insbesondere Qualifikationskonflikte bei der Abkommensanwendu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Lohneinkünfte eines Musikers nach DBA-Frankreich

Auf den Arbeitslohn eines Musikers findet Art. 13b Abs. 1 S. 1 DBA-Frankreich Anwendung. Die Grenzgängerregelung in Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich steht dem nicht entgegen. Das FG des Saarlandes stellte jedoch heraus, dass Art. 13b Abs. 1 DBA-Frankreich nur gilt, soweit die Vergütung für eine auftrittsbezogene künstlerische Tätigkeit, nicht hingegen für die Tätigkeit in einem...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / I. Grundlinien

3-Schritt-Prüfung bei Rechtsanwendung im grenzüberschreitenden Fall: Die Rechtsanwendung im grenzüberschreitenden Fall läuft typischerweise in drei Schritten ab: Erstens muss eine Steuerpflicht nach nationalem Recht bestehen; diesen Schritt haben die vorangegangenen Beiträge der Reihe beleuchtet.[1] Zweitens muss das jeweils einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem St...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.3 Steuerrecht

Für die steuerlichen Folgen einer Auslandstätigkeit ist zunächst entscheidend, ob für den Arbeitsvertrag ein zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Einsatzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist. Ein solches Abkommen regelt die steuerliche Behandlung der jeweiligen Einkommensarten, um eine Doppelbesteuerung im Quellen- und Ansässigkeitsstaat zu vermeide...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / IV. Anwendungsfragen zum AStG

Schließlich kann es zur Anwendung der Normen des AStG kommen. Es ist dann zu entscheiden, ob die Betätigung von Kryptoinvestments in § 8 Abs. 1 AStG unter die sog. aktiven Einkünfte fällt. Hierzu kann es auf mehreren Wegen kommen: Die Vorschriften der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7–13 AStG können unmittelbar Anwendung finden. Dies ist – grob vereinfacht – der Fall, wenn e...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / [Ohne Titel]

Michael Görlich, RA/FASt / Johannes Grajcarek, RA[*] Wer in Kryptowerte investiert, ist häufig grenzüberschreitend aktiv. Daher stellen sich Fragen des internationalen Steuerrechts. Das sind zunächst Fragen zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Dabei sind insbesondere Qualifikationskonflikte bei der Abkommensanwendung möglich. Zudem modifiziert oder durchbricht das na...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / II. Abkommensrechtliche Qualifikation von Kryptoinvestments

Die DBA verteilen die Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten. Die Aufteilung erfolgt nach Arten des Einkommens. Die Systematik der DBA unterscheidet zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem anderen Staat, der – je nach Art des Einkommens – als Belegenheits-, Betriebsstätten- oder Quellenstaat auftritt. Die Frage der abkommensrechtlichen Einordnung von Kryptoinvestments ...mehr

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Erfindertätigkeit (estb 202... / VII. Erfindungs- bzw. Patentnutzung mit Auslandsbezug

Zahlt ein Steuerinländer Lizenzzahlungen an einen im Ausland ansässiger Patentinhaber bzw. Erfinder für die Verwertung des Patents respektive der Erfindung, so erzielt der Erfinder hiermit inländische Einkünfte i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG, denn der Erfinder wird regelmäßig wissenschaftlich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig[39]. Die Steuer auf diese Lizenzgebühr wird dabei i...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / 1. § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG

§ 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG sieht eine unilaterale Durchbrechung des Abkommensrechts vor bei Konflikten der Qualifikation von Einkünften, soweit der andere Staat die Bestimmungen des Abkommens so anwendet, dass die Einkünfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind oder nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteuert werden können. Rechtsfolge is...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Zumutbarkeit der Rückkehr von Grenzgängern

Eine Rückkehr eines in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmers an den deutschen Wohnsitz ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg auf Grund der Arbeitsausübung i.S.d. Art. 15a Abs. 2 S. 2 DBA-Schweiz nicht zumutbar, wenn die Wegstrecke nahezu 100 km beträgt, die Fahrzeit mehr als 1,5 Stunden dauert und nicht sichergestellt ist, dass am Wohnsitz eine Ruhezeit von elf Stun...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / 1. Mining, Forging, Handelsunternehmen

Begründung der Unternehmenstätigkeit: Das BMF ist in Rz. 35 ff. des BMF-Schreibens v. 6.3.2025 [7] der Auffassung, dass Mining oder Forging (Blockerstellung) wohl regelmäßig einen originären Gewerbebetrieb begründet.[8] Miningpools können Mitunternehmerschaften begründen. Unabhängig davon kann der Handel mit Kryptowerten einen Gewerbebetrieb begründen, wenn er die Grenze der ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.4 Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug

Rz. 164 Eine Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug betrifft Fälle, bei denen der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland ist und der übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern. Der Auslandsbezug entsteht in diesen Fällen entweder durch ausl. Betriebsstättenvermögen de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 159 Der Ausschluss bzw. eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ist insbesondere anzunehmen, wenn ein deutsches Besteuerungsrecht gänzlich entfällt, ein Besteuerungsrecht zwar weiterhin besteht, jedoch nunmehr ausl. Steuern anzurechnen sind, oder eine Besteuerung mit Anrechnung ausl. Steuern zu einer Besteuerung unter Anwendung der Freistellungsmethode wechselt. A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 14 Besteuerung des Übertragungsgewinns

Rz. 219 Die übertragende Körperschaft ist bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den sie eine steuerliche Schlussbilanz zu erstellen hat, ein eigenständiges Steuersubjekt. In ihrer steuerlichen Schlussbilanz kann sie das übergehende Betriebsvermögen bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert ansetzen. Ein Übertragung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.5 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 173 Bei einer Hinausverschmelzung ist der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Rz. 173a Ob und ggf. inwieweit es in diesen Fällen zu einer Besteuerung kommt, hängt beim Verbleib einer deutschen Betriebsstätte davon ab, welche Wirtschaftsg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.7 Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug

Rz. 179 Bei einer Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug ist eine im Ausland ansässige Körperschaft übertragender Rechtsträger. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Der Inlandsbezug resultiert aus in Deutschland belegenem Betriebsstättenvermögen oder ansässigen Gesellschaftern der übertragenden Körperschaft. Dabei ist gleichgültig, o...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.6 Grenzüberschreitende Hereinverschmelzung

Rz. 176 Bei einer Hereinverschmelzung ist übertragender Rechtsträger eine im Ausland ansässige Körperschaft. Übernehmender Rechtsträger ist eine inl. Personengesellschaft. Rz. 177 Im Hinblick auf das deutsche Betriebsstättenvermögen geht das deutsche Besteuerungsrecht nicht verloren. Insoweit liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG vor. Buch- oder Zwischenwerte...mehr