Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Standortvorteile, Synergieeffekte und alternative Handlungsmöglichkeiten

Rz. 919 [Autor/Stand] Standortvorteile. Unter Standortvorteilen versteht man gemeinhin diejenigen Vorteile, die sich aus der Ausübung unternehmerischer Aktivitäten an bestimmten Standorten ergeben, wobei die alternativen Standorte die jeweilige Referenz darstellen. Hierbei sind es insbesondere die gestaltbaren Standortfaktoren, über die der internationale Standortwettbewerb ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (Abs. 1)

(1) Abweichend von § 32 ist der Verrechnungspreis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nach einer Gewinnaufteilungsmethode zu bestimmen, wenn 1. die Personalfunktionen, die jeweils sowohl von der Bau- und Montagebetriebsstätte als auch vom übrigen Unternehmen im Hinblick auf die Erfüllung de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Unbeschränkt Steuerpflichtiger i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1

"[1]Unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Absatzes 1 sind natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbeständen insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes gewesen sind. ..." Rz. 308 [Autor/Stand] Unbeschränkt Steuerpflichtige im ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Allgemeines

„2. die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person sowie, ...” Rz. 365 [Autor/Stand] Überblick. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erweitert die Wegzugsbesteuerung auf Fälle der "unentgeltlichen Übertragung" der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG durch den unbeschränkt Steuerpflichtigen i.S.v. § 6 Abs. 2 "auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Pers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Sonderfall: Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 183 [Autor/Stand] Bisherige Ausgangslage. Die Schweiz erfreut sich bei deutschen Staatsbürgern als Zuzugsstaat weiterhin großer Beliebtheit. Für Steuerpflichtige, die Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG innehaben, wurde die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 a.F. bei entsprechendem dauerhaftem Wegzugsbegehren mitunter zur "Wegzugssperre", da – anders als bei Wegzügen in eine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / V. Nahestehen gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

4. die Person oder der Steuerpflichtige imstande ist, bei der Vereinbarung der Bedingungen einer Geschäftsbeziehung auf den Steuerpflichtigen oder die Person einen außerhalb dieser Geschäftsbeziehung begründeten Einfluss auszuüben oder wenn einer von ihnen ein eigenes Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat. ... Rz. 531 [Autor/Stand] Einflussnahme. Die Vorsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

"... von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ..." Rz. 333 [Autor/Stand] Überblick. Für sämtliche Wegzugsteuertatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 gilt, dass die natürliche Person im Zeitpunkt der Verwirklichung des die Wegzugsbesteuerung auslösenden "Ereignisses" Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG innehaben muss. Als Anteile ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Vorbemerkung

Rz. 724 [Autor/Stand] Regelungsgegenstände. § 1 Abs. 3 Satz 5 regelt (i) die Bestimmung des Fremdvergleichspreises durch Anwendung einer international anerkannten Verrechnungspreismethode, wobei der Gesetzgeber auf die Durchführung eines konkreten Fremdvergleichs Bezug nimmt,[2] sowie (ii) das Auswahlkonzept für die Bestimmung der im konkreten Einzelfall anzuwendenden Verrec...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 2 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Zu den inländischen Einkünften eines beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers gehören auch steuerpflichtige Abfindungen für die Auflösung des Dienstverhältnisses, soweit die für die zuvor ausgeübte Tätigkeit bezogenen Einkünfte der inländischen Besteuerung unterlegen haben. Damit ist jedoch noch nicht entschieden, dass auf die Abfindung in Deutschland tatsächlich ...mehr

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Renten / 11.5 Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber bestimmte inländische Einkünfte nach § 49 Abs. 1 EStG beziehen, sind mit diesen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zählen auch aus Deutschland stammende Renteneinkünfte i. S. d. § 22 EStG zu den inländischen Einkünften nach...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung für das Realsplitting sind der Antrag des Unterhaltsleistenden und die Zustimmung des Unterhaltsempfängers. Der Sonderausgabenabzug gilt für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sowie für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.[1] Der Unterhaltsempfänger darf seine Zustimmung zum Realsplitting zivilrecht...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Die mit dem Inkrafttreten des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes verbundene Übergangsvorschrift (28 Abs. 1b in der ab 1.5.2025 geltenden Fassung)

Rz. 29 § 28 Abs. 1b BEEG in der ab 1.5.2025 geltenden Fassung enthält eine Übergangsregelung bezüglich der mit Inkrafttreten ab 1.5.2025 durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz v. 23.10.2024[1] geänderten BEEG-Vorschriften, die überwiegend klarstellende Neuregelungen oder der Umsetzung der Digitalisierungsoffensive dienende Neuregelungen (Ersetzung des Schriftformerforder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3.1 Billigkeitsregelung

Rz. 154 Nach Abs. 2 kann der Stpfl. beantragen, auf die Übermittlung in elektronischer Form zu verzichten, wenn dies für ihn zu einer unbilligen Härte führen würde. Wird dem Antrag entsprochen, findet zugleich ein inhaltlich bedeutsamer Wechsel statt: Der Stpfl. legt die Unterlagen in der Form vor, in der sie sich ohnehin schon befinden. Hingegen müssen die Daten nicht nach ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Kaufkraftausgleich / 3 Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft

Bei privaten Arbeitgebern bestimmt sich der Umfang der Steuerfreiheit des Kaufkraftausgleichs nach den Sätzen des Kaufkraftausgleichs im öffentlichen Dienst. Diese für die einzelnen Länder in Betracht kommenden Kaufkraftzuschläge und ihre jeweilige Geltungsdauer werden ca. vierteljährlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.[1] Wird einem Arbeitnehmer von einem private...mehr

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Kaufkraftausgleich / 7 Steuerfreier Mietzuschuss

Befindet sich der dienstliche Wohnsitz im Ausland, erhalten Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen Mietzuschuss.[1] Der Mietzuschuss wird gewährt, wenn die für die Wohnung im Ausland bezahlte Miete 18 % des Gehalts übersteigt, das dem Bediensteten bei einer Verwendung im Inland zustünde. Der steuerfreie Mietzuschuss gemäß § 3 Nr. 64 EStG beträgt regelmäßig 90 % des Mehrbe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2.3 Ansatz des "neutralen Vermögens" (§ 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG)"

Rz. 146 Nach § 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG sind die übergegangenen Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung des Übernahmegewinns bzw. -verlusts mit dem gemeinen Wert anzusetzen, soweit an ihnen bei der übertragenden Körperschaft kein deutsches Besteuerungsrecht hinsichtlich einer Veräußerung bestand. Der Wert dieser Wirtschaftsgüter erhöht sich um die Differenz zwischen dem gemeinen Wer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 11 Besteuerungsrecht Deutschlands

Rz. 237 Bei dem Übernahmeergebnis handelt es sich um einen Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft (Rz. 229). Das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich dieses Übernahmeergebnisses hängt zum einen davon ab, ob der Anteilseigner insoweit der unbeschränkten bzw. beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bei Bestehen eines Ausland...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 80 Die Verschmelzung stellt sich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang dar. Aus der Sicht der übertragenden Körperschaft liegt ein Veräußerungsgeschäft und aus der Sicht des übernehmenden Rechtsträgers ein Anschaffungsgeschäft vor. Der gegenteiligen Auffassung, wonach sich der Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzieht, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.4 Besitzzeitanrechnung (§ 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG)

Rz. 109 Nach § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG ist der Zeitraum der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft dem übernehmenden Rechtsträger zuzurechnen, wenn die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist. Zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeit kommt es z. B. in den Fällen von § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG. Auch Beha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Progressionsvorbehalt bei Doppelbesteuerungsabkommen (Abs. 2)

Rz. 13 [Autor/Stand] Der Progressionsvorbehalt bewirkt, dass ein Erwerber, bei dem ein Teil seines Erwerbs wegen eines DBA nicht zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen wird (sog. Freistellungsmethode), dadurch nicht in eine niedrigere Progressionsstufe gelangt. Rz. 14 [Autor/Stand] Diese Vorschrift gilt aufgrund des Verweises auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nur bei unbes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerbe, die unter ein Doppelbesteuerungsabkommen fallen

Rz. 63 [Autor/Stand] Soweit die Doppelbesteuerung ausnahmsweise[2] durch Freistellung beseitigt wird (s. hierzu § 19 ErbStG Rz. 17), ist der Erwerb nicht als Vorerwerb nach § 14 ErbStG zu berücksichtigen. Soweit daneben Teile des Erwerbs in Deutschland steuerpflichtig sind, gilt der Progressionsvorbehalt gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG. Soweit die Doppelbesteuerung durch Anrechnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis zu DBA-Regelungen/EU-Recht

Rn. 26 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Geltendmachung von abkommensrechtlichen Quellensteuervergünstigungen in zwei Stufen (zunächst Steuerabzug, dann Erstattung) ist in vielen DBA ausdrücklich zugelassen oder im gegenseitigen Einvernehmen regelbar (vgl Art 10, 11 OECD-MA sowie die Übersicht bei Lohbeck in Vogel/Lehner, DBA, Vor Art 10–12 Rz 59 (7. Aufl 2021)). In den Fällen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beschränkte Steuerpflicht (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] § 17 Abs. 3 ErbStG gewährt seit dem 24.6.2017 (§ 37 Abs. 13 ErbStG) den Freibetrag vollumfänglich auch für beschränkt Steuerpflichtige i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Damit sollte der vorherige, unionsrechtswidrige Zustand beseitigt werden.[2] Mit dem Jahressteuergesetz 2024[3] wurden zudem die Voraussetzungen für die von ausländischen Staaten zu leisten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antragsfrist (§ 50c Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 52 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 50c Abs 2 S 2 EStG ist der Erstattungsantrag binnen einer Frist von vier Jahren zu stellen, beginnend mit dem Ablauf des Kj des Zuflusses, aber nicht endend vor Ablauf eines Jahres (§ 50d Abs 1 S 10 EStG aF: 6 Monate; zur erstmaligen Anwendung der verlängerten Frist für Anträge ab dem 01.01.2021 s Rn 3a) seit dem Zeitpunkt der Entrich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gem der §§ 43b, 50g EStG sowie gem der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr bei K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempf/Loose/Oskamp, Welche Praxisrelevanz besitzen Art 29 DBA-USA und vergleichbare Regelungen anderer DBA?, IStR 2017, 854; Haase, Irrungen und Wirrungen rund um die Antragsfrist nach § 50d Abs 1 S 9 und S 10 EStG, DStZ 2019, 240; Käshammer/Kindler, Auswahlermessen und Aufrechnung beim Quellensteuereinbehalt – ein verfahrensrechtlich praktikabler Ansatz für den Fall eines man...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsgegenstand und Aufbau der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der durch das AbzStEntModG v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) neu gefasste § 50c EStG übernimmt die bislang in § 50d EStG aF enthaltenen Regelungen, die das Verfahren zur Entlastung von KapSt und v Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage der §§ 43b, 50g EStG oder einer DBA betreffen. Durch den Umzug der Verfahrensvorschriften, die in den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anspruchsgrundlage und materielle Voraussetzungen

Rn. 50 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 3 EStG entspricht inhaltlich dem § 50d Abs 1 S 2 und 3 EStG aF und setzt den allg Rechtsgedanken um, dass die Einbehaltung der Steuer aus Sicht des Vergütungsgläubigers ohne rechtlichen Grund erfolgt und nur durch das nachfolgende Erstattungsverfahren gerechtfertigt ist (zur Qualität als allg Rechtsgedanke BFH v 02.02.2022, I R 22/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsfolgen bei Freistellung sowie bei Verstoß gegen die Abzugsverpflichtung

Rn. 46 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt und wurde diese durch das BZSt erteilt, kann der Steuerabzug unterbleiben bzw zu einem niedrigeren Steuersatz vorgenommen werden. Wichtigste Folge für den Schuldner ist die damit einhergehende zukunftsbezogene Entbindung von der Haftung für die Steuerabzugsbeträge (s § 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freistellung bei Vergütungen für Rechteüberlassungen (§ 50c Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 2 S 1 Nr 2 EStG normiert die Voraussetzungen einer Freistellung im Steuerabzugsverfahren ohne das Erfordernis einer Freistellungsbescheinigung durch das BZSt. Die Regelung ersetzt das Kontrollmeldeverfahren in § 50d Abs 5 EStG aF und soll für Einkünfte aus Rechteüberlassungen von nur geringfügiger Bedeutung ein vereinfachtes Verfah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erwerbe durch "Zwischenberechtigte" (Satz 2 Alt. 2)

Rz. 325 [Autor/Stand] Dem sich bei Aufhebung/Auflösung einer/s Stiftung/Vereins ereignenden Erwerb steht nicht nur der von § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Alt. 1 ErbStG, sondern auch der in Satz 2 Alt. 2 umschriebene Erwerb gleich. Die danach erfassten Erwerbsvorgänge während des Bestehens der Vermögensmasse geschehen, in Abgrenzung zu den Alt. 1 unterliegenden Fällen (s. Rz. 323), ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 21 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut betrifft die Vorschrift nur steuerabzugspflichtige Einkünfte, für die sich eine Beschränkung der Besteuerung entweder aus den §§ 43b und 50g EStG oder aus einem DBA ergibt. Sie greift nicht ein, wenn dem Steuerabzug unterworfene Zahlungen aus anderen Gründen richtigerweise keine deutsche Steuer auslösen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Erwerbe, die unter § 21 ErbStG fallen

Rz. 64 [Autor/Stand] Bei unilateraler Anrechnung der ausländischen Erbschaftsteuer oder einem DBA mit Anrechnungsmethode nach § 21 ErbStG ist zu unterscheiden, ob der Vorerwerb oder der Letzterwerb der ausländischen Besteuerung unterlag. War für einen Vorerwerb eine ausländische Steuer für Auslandsvermögen auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet worden, so betrifft dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c EStG regelte bis zu seiner Aufhebung durch das StSenkG 2001 v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) Abzugsbeschränkungen bei ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen. In seiner jetzigen Form wurde er durch Art 1 Nr 15 AbzStEntModG v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) eingeführt und beinhaltet das bisher in § 50d Abs 1, 1a, 2, 4 bis 6 EStG aF g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Erstattung von Abzugsteuer analog § 50c Abs 3 EStG

Rn. 56 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Erstattung von Abzugsteuern notwendig wird, die nicht unmittelbar in § 50c Abs 3 EStG geregelt ist. Dies sind Fälle, in denen sich der Rechtsgrund für eine Erstattung nicht aus den §§ 43b, 50g EStG oder einem DBA, sondern zB allg aus dem Fehlen einer Steuerpflicht oder bei Drittstaatsangehörigen au...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Dem Grunde nach

Rz. 5 Von einer unbeschränkten Steuerpflicht ist die Rede, wenn entweder der Erblasser oder der Erwerber ein Inländer im Sinne des Gesetzes ist.[1] Es reicht also aus, wenn einer von beiden Inländer im Sinne des Gesetzes ist. Damit unterscheidet sich das deutsche Erbschaftsteuerrecht erheblich von dem anderer Staaten, die zumeist nur auf den Erblasser abstellen. Nach § 2 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendungsbereich

Rn. 60 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 4 EStG regelt, dass ein Erstattungsbetrag in den Fällen eines Anspruchs nach § 50g EStG nach Maßgabe der §§ 238 und 239 AO zu verzinsen ist. Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit dem bisherigen § 50d Abs 1a EStG aF überein und wurde lediglich redaktionell gestrafft. Sie basiert auf der Vorgabe des Art 1 Abs 16 Zins- und Lizenzrichtl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 27 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Diese Ausnahmen werden in § 50c Abs 2 EStG zusammengefasst: Hauptanwendungsfall ist die in § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.2 Beschränkung auf den im Inland steuerpflichtigen Gewinn

Rz. 82 Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Anwendung der Zinsschranke nicht unmittelbar auf inl. Betriebe (Betriebsstätten) beschränkt. Eine solche Beschränkung ergibt sich aber mittelbar aus § 4h Abs. 3 S. 1, 2 EStG, jedenfalls für die Fälle des Bestehens eines DBA mit Freistellungsmethode. Danach fallen nur solche Zinsaufwendungen unter die Vorschrift, die den "maßgeblichen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.2 Ungewissheit über Inkrafttreten internationaler Verträge, Nr. 1

Rz. 43 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 1 kann die Steuerfestsetzung vorläufig vorgenommen oder ausgesetzt werden, wenn ungewiss ist, ob und wann ein Vertrag mit einem anderen Staat für die Steuerfestsetzung wirksam wird. Diese Regelung gilt nur zugunsten des Stpfl.; die Vorläufigkeit ist nur zulässig, wenn und soweit zu erwarten ist, dass der völkerrechtliche Vertrag die Stellung des S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.2 Vergleich der Eigenkapital- mit der Fremdkapitalfinanzierung

Rz. 10 Gewinne, die ausgeschüttet werden können, unterliegen bei der Kapitalgesellschaft der GewSt, der KSt-Tarifbelastung nach § 23 Abs. 1 KStG von 15 % sowie dem Solidaritätszuschlag hierauf von 5,5 %. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung auf der Ebene der Körperschaft, je nach Höhe der GewSt, rd. 30 %. Rz. 11 Finanziert der Gesellschafter die Kapitalgesellschaft nicht meh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Rechtliche Ungewissheit als Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 34 Nach der – vor Einführung von § 165 Abs. 1 S. 2 AO ergangenen – Rechtsprechung des BVerfG ist eine ungewisse Tatsache i. S. d. § 165 Abs. 1 S. 1 AO auch die rechtliche Ungewissheit darüber, wie der Gesetzgeber die durch Entscheidungen des BVerfG notwendig werdende Neuregelung gestaltet. Das BVerfG hat deshalb eine vorläufige Steuerfestsetzung auch in dem Fall für erfo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.2 Kleinbetragsgrenze (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG)

Rz. 137 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo aus Zinsaufwendungen und -erträgen, also der Nettozinsaufwand, für den jeweiligen Betrieb weniger als 3 Mio. EUR beträgt.[1] Einen Ausschluss der Kleinbetragsregelung bei schädlicher Gesellschafter-Fremdfinanzierung enthält die Vorschrift nicht. Rz. 138 Durch Gesetz v. 16.7.2009...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Voraussetzungen des § 165 Abs. 2 Satz 1

Rz. 103 Eine Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO setzt lediglich voraus, dass sie mit einem wirksamen Vorläufigkeitsvermerk versehen ist. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Vorläufigkeitsvermerk auch rechtmäßig ist, wenn er nicht erfolgreich angefochten worden ist. Denn Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Vorläufigkeitsvermerk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

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Dienstleistungen (Doppelbesteuerungsabkommen) - ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Dienstleistungen, insbesondere technische Dienstleistungen und Unternehmensberatung einschl. EDV-Beratung, bilden wichtige Faktoren im internationalen Dienstleistungsverkehr. Das OECD-MA, und daran anschließend die meisten DBA, enthalten aber keine besondere Regelung für Dienstleistungen. Das Besteuerungsrecht richtet sich daher nach Art. 7 OECD-MA ...mehr