Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO)

Rn. 307 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Gewerbetreibende und LuF, die keinen originären Buchführungs- und Abschlusspflichten insb nach §§ 238ff HGB unterliegen, die sie nach § 140 AO auch für die Besteuerung zu erfüllen haben, sind nach § 141 AO verpflichtet, für den einzelnen Betrieb Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn die in § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.4 Einschränkung des Freistellungsverfahrens bei der KapESt, Abs. 2 S. 5

Rz. 39 Für die Entlastung von Kapitalerträgen nach einem DBA enthält § 50c Abs. 2 S. 5 EStG eine besondere Einschränkung. Das Freistellungsverfahren ist danach nur anwendbar, wenn der Vergütungsgläubiger eine im anderen Vertragsstaat ansässige stpfl. Kapitalgesellschaft ist, die an der im Inland ansässigen ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vorzunehmen, auch wenn nach § 43b EStG, § 50g EStG, einem DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG ein Ermäßigungsanspruch besteht. Der zum Steuerabzug Verpflichtete kann sich nicht auf den Ermäßigungsanspruch des Zahlungsempfängers berufen. Soweit ein Ermäßigungsanspruch nach DBA besteht, liegt hierin ein Treaty Override.[1] Aller...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Vereinfachtes Verfahren bei Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 § 50c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zum Absehen vom Steuerabzug und ersetzt das bisher anwendbare Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG a. F. durch eine Freigrenze. Das vereinfachte Verfahren ist nach § 52 Abs. 47a EStG erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Stpfl. nach dem 21.12.2021 zufließen. Für Vergütungen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.5 Entscheidungsfrist für den Freistellungsantrag, Abs. 2 S. 6

Rz. 46 Nach § 50c Abs. 2 S. 6 EStG muss das BZSt innerhalb von 3 Monaten über den Freistellungsantrag entscheiden, entweder indem der Freistellungsbescheid erteilt oder abgelehnt wird. Die Entscheidungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem dem BZSt alle für die Entscheidung über den Antrag erforderlichen Unterlagen vorliegen. Es ist daher eine Obliegenheit des Vergütungsgläubige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Formalien zum Freistellungs- und Erstattungsantrag, Abs. 5

Rz. 70 Aufgrund des zweistufigen Verfahrens ist verfahrensrechtlich zu unterscheiden zwischen Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Steuer, d. h. der 1. Stufe einerseits, und dem Freistellungs- sowie dem Erstattungsverfahren (2. Stufe) andererseits. Die Zuständigkeit für die 1. Stufe liegt für den KapESt-Abzug beim Betriebs-FA des Zahlungsverpflichteten, bei der Abzugste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Rechtsgrundlagen des Freistellungsverfahrens, Abs. 2 S. 1, 2

Rz. 17 Erfolgt aufgrund eines DBA bzw. der Regelungen in § 43b EStG und § 50g EStG eine Freistellung der Vergütung vom Steuerabzug oder eine Reduzierung des Abzugsteuersatzes, ermöglicht es § 50c Abs. 2 EStG dem Vergütungsschuldner, in bestimmten Fällen vom Steuerabzug abzusehen. Damit wird das umständliche Verfahren der Einbehaltung und Abführung der Steuer mit nachfolgende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach § 50g EStG, Abs. 4

Rz. 65 Der an den Vergütungsgläubiger zu erstattende Betrag ist grundsätzlich nicht zu verzinsen (Rz. 56). Hiervon macht § 50c Abs. 4 EStG für die Erstattung von Abzugsteuern auf Zins- und Lizenzgebühren nach § 50g EStG eine Ausnahme. Die Verzinsung wurde eingeführt, da Art. 1 Abs. 16 der Zins- und Lizenzrichtlinie (§ 50g EStG Rz. 6) eine Verzinsung vorsieht. Die Verzinsung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Erste Ausnahme – Aktivitätsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen

Nur ausnahmsweise sehen die DBA wie z. B. Art. 24 DBA Schweiz einen Aktivitätsvorbehalt vor, d. h., die Einkünfte aus passiver Tätigkeit fallen unter die Anrechnungsmethode. Die DBA enthalten Aktivitätsklauseln, die entweder einen eigenen Katalog der "begünstigten" gewerblichen Aktivitäten enthalten oder auf den Katalog der Hinzurechnungsbesteuerung in § 8 AStG verweisen. Da...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.4 Dritte Ausnahme – Rückfallklauseln des Doppelbesteuerungsabkommens

Einkünfte, für die das Besteuerungsrecht laut DBA dem Quellenstaat zusteht, werden wieder an den Ansässigkeitsstaat zurückverwiesen, wenn der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat. Diese Regelung kann allgemein für alle Einkünfte vereinbart sein oder nur für bestimmte Einkünfte. Nach der früheren Rechtsprechung[1] war die Rückfallklausel nur noc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.5 Vierte Ausnahme – Switch-over-Klausel im DBA

Außerdem ist in einigen DBA (z. B. Art. 28 DBA Österreich 2000) ist eine sog. "Switch-over-Klausel" enthalten, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansässigkeitsstaat berechtigt, anstelle der Freistellungsmethode die Anrechnungsmethode anzuwenden. Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn Einkünfte durch Zuordnungs- oder Zurechnungskonflikte oder durch Missbrauchsgestaltu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.7 Alternative der Pauschalierung in Nicht-DBA-Fällen

In den Fällen der Betriebsstättenbegründung in einem Nicht-DBA-Staat kann der Gewinn nach dem Pauschalierungserlass[1] mit 25 % im Inland versteuert werden.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10 Die sogenannte passive Entstrickung/Verstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines DBA

Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass auch der Abschluss eines DBA bzw. der Wechsel von der Anrechnungs- zur Freistellungsmethode in einem Revisionsabkommen zu einer sog. passiven Entstrickung bzw. Verstrickung führen kann.[1] Dies ist umstritten, da hier kein Handeln des Steuerpflichtigen vorliegt. Das FG Münster hat entschieden, dass eine Entstrickung nach § 4 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.2 Aufgabe der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Mit Urteil vom 17. Juli 2008[1] hat der BFH seine Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie aufgegeben. Nach der bisherigen Rechtsprechung galt die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte stets als gewinnverwirklichende Entnahme, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines Doppelbesteuerun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.3 Bedenken gegen uneingeschränkte Anwendung des AOA und Rechtsprechung

Bedenken gegen die Auffassung der Finanzverwaltung bestehen sowohl hinsichtlich der "geographischen Anwendung" – des ""Länderkatalogs"" als auch hinsichtlich der "sachlichen" Auswirkungen des § 1 Abs. 5 AStG. "Länderkatalog" – geographische Anwendung Die von der Finanzverwaltung vertretene pauschale Anwendung des AOA hinsichtlich aller OECD-Staaten erscheint allerdings problem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.3 Entstrickung von Wirtschaftsgütern

Die Realisierung von stillen Reserven erfolgt bei allen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und Umlaufvermögens, es wird auch nicht zwischen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern unterschieden. Bei der praktischen Umsetzung der Entstrickungsregeln in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 12 Abs. 1 KStG kommt man zu folgenden Fallgruppen, in denen sich die Frage stellt, ob ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die deutschen DBA sehen bei einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit, sei es unmittelbar in Form der Niederlassung oder mittelbar durch die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft, grundsätzlich das Besteuerungsrecht des Quellenstaats (= Betriebsstättenstaats) und die Steuerfreistellung in Deutschland vor. Dies gilt aber nur, wenn die gewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.1 Problematik zweier Abgrenzungsregelungen

Die Gewinnabgrenzung zwischen einer ausländischen Betriebsstätte und dem deutschen Stammhaus (und umgekehrt bzw. zwischen verschiedenen Betriebsstätten) war ursprünglich keine Frage der Gewinnermittlung nach nationalem Recht, sondern wurde und wird zumindest in einer ersten Stufe unmittelbar im DBA, z. B. in Art. 7 Abs. 1–4 des OECD-MA, geregelt. Maßgebend ist hiernach zwar ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.5 Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG in Fällen der doppelten Ansässigkeit

§ 20 Abs. 2 AStG bezieht sich nur auf die unbeschränkte Steuerpflicht nach nationalem Recht. Ob Deutschland bei einer doppelten Ansässigkeit auch gem. Art. 4 OECD-MA als Ansässigkeitsstaat i. S. d. jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens angesehen wird, ist für die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG unbeachtlich.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.4 Umsetzung in der deutschen Abkommenspolitik

Einzelne Abkommen Außer dem DBA Australien 2017 sind bisher entsprechende Regelungen in der deutschen Abkommenspolitik nicht umgesetzt worden. Hervorzuheben ist, dass viele Änderungsprotokolle wie z. B. das Protokoll zum DBA-Schweiz v. 21.8.2023 (noch nicht in Kraft getreten) keine entsprechenden Regelungen enthalten. Multilaterales Instument Zur Vermeidung einer Vielzahl von Ä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Allgemeine Grundsätze

Bei Bau- und Montageleistungen wird eine Betriebsstätte innerstaatlich nur dann begründet, wenn ihre Dauer 6 Monate übersteigt (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO). Diese nationale Betriebsstättendefinition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausländischen Körperschaft kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum Betriebsstättenstaat ein DBA,...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2. Zuweisung des Besteuerungsrechts für gewerbliche Einkünfte

Die Zuweisung des Besteuerungsrechts ergibt sich regelmäßig aus dem DBA-Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA lautet: "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort belegene Betriebsstätte aus. Übt das Un...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.2 Gegenüberstellung der Grundsätze

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.1 Zeitlich begrenzte feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen

Wird eine feste Anlage oder Einrichtung von vornherein nur für einen zeitlich begrenzten Zweck eingerichtet, z. B. ausschließlich für die Abwicklung eines Auftrags, so geht die Finanzverwaltung von der Notwendigkeit einer 6-monatigen Tätigkeit aus.[1] Damit begründen z. B. Messeverkaufsstände keine feste Geschäftseinrichtung i. S. d. DBA. Praxis-Beispiel Kunstausstellung Das U...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.1 Entstrickungsrechtsprechung des BFH

Die Überführung von der inländischen Betriebsstätte in die ausländische Betriebsstätte führt bei direkter und indirekter Methode zu verschiedenen Ergebnissen: indirekte Methode: Ohne Bedeutung, da keine Abgrenzung erfolgt direkte Methode: Es ist eine Korrektur erforderlich. Der BFH[1] trennt zwischen Überführung in ein DBA-Land und Nicht-DBA-Land. Überführung in ein Nicht-DBA-La...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1. Übersicht über die Detailprobleme der Betriebstättenbesteuerung

Im Einzelnen ergibt sich folgendes Prüfschema:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Allgemeines

Für beschränkt steuerpflichtige Unternehmen/Unternehmer bestehen grundsätzlich keine Besonderheiten, da die Rechtsprechung und Finanzverwaltung die Betriebsstättenbegründung regelmäßig einheitlich für nationale Besteuerungsnormen entsprechend der DBA auslegen. Auch für die Gewinnermittlung und -abgrenzung ist originär das DBA-Recht maßgebend (vgl. Ziffer 5 und 6). Besonderhei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.2 Wahlrecht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung[1] hält ungeachtet der BFH-Rechtsprechung zur sofortigen Entnahmebesteuerung an der (begünstigenden) sog. Methode der aufgeschobenen Gewinnverwirklichung fest. Hintergrund ist der Umstand, dass bei einer Überführung in eine ausländische Betriebsstätte die Betriebsvermögenszugehörigkeit noch gegeben ist und zudem Bedenken der Vereinbarkeit mit dem Realisat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Die DBA enthalten nicht wie z. B. § 15 EStG eine Definition der Unternehmensgewinne z. B. i. S. der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit sind die sich aus Art. 3 OECD-MA ergebenden Auslegungsgrundsätze maßgebend. Hiernach ist bei einer fehlenden Begriffsbestimmung im DBA vorrangig eine Auslegung aus dem Abkommenszusammenhang vorzunehmen. Anschließend ist auf das nationale Rec...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Sonstige Hinweise zur Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs durch das BEPS-Projekt der OECD

Die OECD hatte im Herbst 2015 15 umfassende Berichte zu Steuergestaltungen international tätiger Konzerne veröffentlicht und den Nationalstaaten sowohl die Änderung der Abkommenspolitik als auch nationale Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.[1] Während die nationale Umsetzung in diversen Gesetzen erfolgte, ist die Änderung der Abkommenspolitik faktisch stillschweigend erfolgt. Das B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Gewinnabgrenzungsregelungen des Art. 7 OECD-MA a. F.

Nach Art. 7 Abs. 1 des OECD-MA, dem die deutschen DBA i. d. R. folgen, wird das Besteuerungsrecht für gewerbliche Gewinne zwar grundsätzlich dem Sitzstaat eines Unternehmens zugewiesen, aber zugleich eingeschränkt, wenn eine Betriebsstätte in einem anderen Staat begründet wird. Zuordnungsprinzip Art. 7 Abs. 1 OECD-MA a. F. lautet: "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.1 Praktische Bedeutung

Die Anrechnungsmethode greift für ausländische Gewinnanteile, wenn die Betriebsstätte passive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG – mit Ausnahme der Ziffer 5a – erzielt und wenn die Einkünfte der Betriebsstätte im Ausland einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Dabei sind Einkünfte niedrig besteuert, wenn sie einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 % unterlieg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Betriebsverpachtung über die Grenze

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art. 6 OECD-MA behandelt, d. h., es gilt i. d. R. das Belegenheitsprinzip. Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gewerbliche Einkünfte, z. B. infolge der Anwendung des Verpachtungserlasses, handelt es sich DBA-rechtlich nicht um einen Gewerbebetrieb. Es prüft die Finanzverw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Regelungsverknüpfung (§ 1 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 150 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten nach dem Gleichstellungsgebot des § 1 Abs. 2 ErbStG die Vorschriften über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.[1] Das Gleichstellungsgebot gilt jedoch nur für Vorschriften des ErbStG, nicht für ausländische Rechtsvor...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Abweichend vom UN-Muster-DBA, das von Entwicklungsstaaten bestimmt ist, enthalten die deutschen DBA i. d. R. keine Regelung über Dienstleistungsbetriebsstätten. Wenn ein Dienstleister im Ausland längere Zeit vor Ort tätig ist, ergibt sich nicht bereits aus der Zeitkomponente eine Betriebsstättenbegründung. Eine Betriebsstättenbegründung erfordert auch hier nach deutscher Auff...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.4 Entstrickung von Nutzungen

Bei einem Ausschluss oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der deutschen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der ausländischen Betriebsstätte genutz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 Grundsätze

Abweichend vom nationalen Recht, das den Vertreter in § 13 AO regelt, enthalten das OECD-MA bzw. die deutschen DBA auch das personelle Element der Betriebsstättenbegründung in Art. 5. Sowohl Kapitalgesellschaften, selbstständige Gewerbetreibende als auch Angestellte können als Vertreter i. S. d. Art. 5 Abs. 6 OECD-MA auftreten, es ist jedoch erforderlich (im Umkehrschluss aus...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1 Grundsatz der Steuerfreistellung

Die deutschen DBA sehen im sog. Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24 OECD-MA) für originäre Unternehmensgewinne regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Dies gilt auch für die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA vom August 2013. Für "gemischte Betriebe", die sowohl einen umfassenden originären Gewerbebetrieb als auch einen funktional unabhäng...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.3 Zuwendungen an ausländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG)

Rz. 88 Mit Einführung des § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG a. F. durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992[1] wurden in die Steuerbefreiung auch Zuwendungen an ausländische Religionsgesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a und b ErbStG einbezogen. Zusätzliche Voraussetzung war jedoch, dass der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Begriff der Bautätigkeit

Unter den Begriff der Bautätigkeit fallen sämtliche Hoch-, Tiefbau, Straßenbau oder vergleichbare Tätigkeiten. Problematisch ist die Abgrenzung zu Dienstleistungsunternehmen, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 OECD-MA, d. h. des Vorliegens fester Geschäftseinrichtungen, Auslandsbetriebsstätten begründen. Fraglich ist insbesondere die Anwendung des Art. 5 Abs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6.2 Verhinderung von Missbrauch bei Hilfs- und Nebentätigkeiten nach dem BEPS-Bericht und dessen Umsetzung

Unter Umsetzung der Vorschläge in BEPS-Aktionspunkt 7 wurde derr Begriff der "Hilfs-Betriebsstätte" durch das Update 2017 des OECD-MA neu gefasst. Unter anderem wurden die Buchstaben e und f des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA ab dem 21.11.2017 geändert und es wurde ein neuer Absatz 4.1 eingefügt. Das OECD MA 2017 sieht konkret 2 verschiedene Missbrauchsverhinderungsregelungen vor: Allg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Laufende Gründungskosten

Problematisch sind bei den laufenden Gründungskosten nicht die unmittelbaren Gründungskosten, sondern die Kosten, die bereits im Vorbereitungsstadium anfallen. Es handelt sich hierbei um Kosten wie Reisekosten, Beratungskosten im Hinblick auf eine zu diesem Zeitpunkt evtl. zu errichtende Betriebsstätte. Im Betriebsstättenstaat ist es regelmäßig zweifelhaft, ob die laufenden ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4 Betriebsstättenauflösung

Auch für Nachlaufkosten stellt sich die Frage, ob § 3c EStG greift, da zu diesem Zeitpunkt keine steuerfreien Einnahmen (mehr) vorhanden sind. Dies wird von der Finanzverwaltung bejaht.[1] Von besonderer praktischer Relevanz ist hierbei insbesondere die Behandlung von Nachlaufkosten, z. B. Nachbesserungen aufgrund von Garantiezusagen bzw. -fristen. Wird eine Betriebsstätte au...mehr