Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Steuerabzug vom Kapitalertrag und Erstattungsanspruch

Rz. 31 Die KapESt ist auch dann zum vollen Steuersatz von 25 % oder 15 % gem. § 43a Abs. 1 S. 1 EStG einzubehalten, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen Anspruch auf volle Erstattung bzw. auf Teilerstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt hat – es sei denn, die betreffenden Kapitalerträge sind in das Freistellungsverfahren des § 50d Abs. 2 EStG einzubeziehen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.2 Ermäßigung der KapESt bei Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 3)

Rz. 91 § 43a Abs. 1 S. 3 EStG verweist zur Berechnung der KapESt bei Berücksichtigung der anzurechnenden ausl. Quellensteuer auf § 32d Abs. 1 S. 4 und 5 EStG.[1] Damit wird die einkommensteuermindernde Anrechnung von ausl. Steuern nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 32d EStG Rz. 57ff.). Diese Sonderregelung ist aus Gründen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Freistellung aufgrund einer amtlichen Bescheinigung (§ 50c Abs. 2 S. 1)

Rz. 39 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG regelt 2 Tatbestände, die dem Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen die Möglichkeit eröffnen, auf die Einbehaltung und Abführung der KapESt bzw. der Steuer nach § 50a EStG zu verzichten. Die Regelung wurde durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] mWv 9.6.2021 (s. Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG) vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Schachteldividenden an EU-Muttergesellschaften (§ 43b)

Rz. 37 Von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden), beteiligungsähnlichen Genussrechtserträgen einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (zum Begriff § 43b EStG Rz. 28ff.; Anlage 2 zu § 43b EStG) zufließen, wird nach § 43b Abs. 1 EStG die KapESt nicht erhoben, wenn der au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.54 § 50d EStG (Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g EStG)

• 2021 Unionsrechtswidrigkeit von § 50d Abs. 3 EStG / Vorgehensweise bis zur gesetzlichen Neuregelung / § 50d Abs. 3 EStG § 50d Abs. 3 EStG – hierbei handelt es sich um eine Missbrauchsvorschrift - ist unionsrechtswidrig (EuGH v. 20.12.2017, C-504/16, C-613/16; EuGH v. 14.6.2018, C-440/17, GS). Das BZSt wendet § 50d Abs. 3 EStG wohl weiterhin an. Das FG Köln hat den unionsrec...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 3a UStG (Ort der sonstigen Leistung)

• 2021 Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung / § 3a Abs. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 20.1.2021 - C-288/19 entschieden, dass die Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung, sofern keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, einen unentgeltlichen Vorgang darstellt. Es dürfte weitgehend unzweifelhaft sein, dass in diesen F...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 8 AStG

• 2021 Verhältnis von § 1 AStG zur vGA / § 1 AStG / § 8 Abs. 3 S. 2 KStG Liegen sowohl die Voraussetzungen für eine Korrektur nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG als auch nach § 1 AStG vor, stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis § 1 AStG zu § 8 Abs. 3 S. 2 KStG steht. Diese Frage hat der BFH im Urteil v. 27.11.2019, I R 40/19 entschieden. Zu differenzieren ist danach, ob die Rech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.21 § 10d EStG (Verlustabzug)

• 2021 Finale Auslandsverluste/§ 10d EStG Aus dem Urteil des EuGH v. 17.12.2015 (EuGH, Urteil v. 17.12.2015, C-388/14, BFH/NV 2016 S. 365) wurde abgeleitet, dass der EuGH seine Rechtsprechung zur finalen Verlustberücksichtigung aufgegeben hat. Dem hat sich der BFH mit Urteil v. 22.2.2017 (BFH, Urteil v. 22.2.2017, I R 2/15, BFH/NV 2017 S. 975) angeschlossen. Er vertritt nunme...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.4 § 12 AO (Betriebstätte)

• 2020 Personallose Betriebsstätte / § 12 AO / Art. 7 OECD-MA / § 1 Abs. 5 AStG Fraglich ist, ob auch personallosen Betriebsstätten ein Gewinn bzw. Verlust zugeordnet werden kann. Dies dürfte zu bejahen sein. § 12 AO erfordert nur eine feste Geschäftseinrichtung. Das Vorhandensein von Personal ist nicht erforderlich. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung können ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2020 Tagungen mit Eventcharakter/Betriebliche Veranlassung/§ 4 Abs. 4 EStG Die Entscheidung des BFH v. 20.2.2019, XI B 15/18, BFH/NV 2020 S. 207, kann als Leitlinie für die steuerunschädliche Ausgestaltung von Tagungen angesehen werden. Entscheidend für die betriebliche Veranlassung der Tagung ist, dass die Tagung als solche der Erwerbssphäre zuzuordnen ist. Dies erfordert ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2020 Auswirkungen des SolZ 2021 auf die steuerliche Belastung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einzelunternehmen/§ 15 EStG/SolZ 2021 Die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von derzeit 972 EUR auf 16956 EUR (SolZ 2021) führt zu einer steuerlichen Entlastung von Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften. Steuerliche Belastungsunterschiede ergeb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.44 § 34c EStG (Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften)

• 2020 Lizenzerlöse aus dem Ausland / Anrechnung ausländischer Quellensteuer / § 34c Abs. 6 EStG Bei Lizenzerlösen steht nach Art. 12 OECD-MA regelmäßig dem Ansässigkeitsstaat des Lizenzgebers das Besteuerungsrecht und dem Ansässigkeitsstaat des Lizenznehmers das Quellensteuerrecht zu. Die Quellensteuer wird bei Bestehen eines DBA im Ansässigkeitsstaat des Lizenzgebers nach §...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.20 § 19 UStG (Besteuerung der Kleinunternehmer)

• 2020 Begriff der Ansässigkeit / § 19 UStG / § 13b UStG / Art. 283 MwStSystRL Fraglich ist, wie der Begriff der Ansässigkeit in der USt zu verstehen ist. Relevant ist dieser Begriff insbesondere für die Kleinunternehmerregelung und das reverse charge. Der BFH interpretiert die Ansässigkeit i.S.d. Ertragsteuerrechts und der DBA. Demgegenüber ist nach zutreffender Auslegung de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.51 § 249 AO (Vollstreckungsbehörden)

• 2020 Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen von EU-Mitgliedstaaten im Inland / § 249 AO Sollen ausländische Steuerforderungen von EU-Mitgliedstaaten im Inland vollstreckt werden, sind Rechtsgrundlagen hierfür die EU-Beitreibungsrichtlinie und das EU-Beitreibungsgesetz. Diese sind in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht auszulegen. Zuständig hierfür ist der EuGH. Komme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.4.1 Einkommen der Organgesellschaft

Auch wenn es durch die Organschaft letztlich zu einer Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft beim Organträger kommt, wird dennoch zunächst das Einkommen der Organgesellschaft selbstständig und getrennt von der Sphäre des Organträgers ermittelt. Erst im nächsten Schritt wird dieses steuerliche Einkommen dann dem Organträger zugerechnet. Für die Ermittlung des Einkomme...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2020 Verdeckte Gewinnausschüttung/Gleichzeitige Zahlung von Altersrente und Geschäftsführervergütung/Gestaltungsmöglichkeiten/§ 8 Abs. 3 KStG Grundsätzlich führt bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Bezug einer Altersrente bei gleichzeitiger Fortführung der Geschäftsführertätigkeit zu einer vGA hinsichtlich der Versorgungsleistung. Vor diesem Hintergrund sollte vere...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 8 GewStG (Hinzurechnungen)

• 2020 Erweiterte Grundstückskürzung / Verbundene Grundstückspersonenunternehmen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Bei Beteiligung einer gewerblich geprägten Grundstückspersonengesellschaft an einer vermögensverwaltenden Vermietungs-Personengesellschaft kommt die erweiterte Grundstückskürzung auf der Ebene der Mutterpersonengesellschaft in Betracht. Anders ist dies bei der Beteiligun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2020 Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften / § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage, ob diese Beteiligung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Eine Beteiligung an ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2020 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Nach den Vorgaben des BVerfG darf die Rentenbesteuerung nicht zu einer Doppelbesteuerung führen. Dagegen dürfte die Rentenbesteuerung mathematisch nachweisbar verstoßen. Dies ergibt sich allein schon daraus, dass die Renteneinkommen ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 in voller Höhe der Besteuerung unterlie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Betriebliche Gewinne und Zinseinkünfte nach dem DBA Schweiz

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz des internationalen Steuerrechts, nach dem jede Person nur von demjenigen Staat als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden darf, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet. Autonome Kollisionsnorm: Art. 4 Abs. 2 DBA Schweiz bestimmt als sog. autonome Kollisionsnorm zur Vermeidung einer aus einer doppelten Ansässigke...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 5 Doppelbesteuerungsabkommen

5.1 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen 2 Staaten, mit dem die doppelte steuerliche Erfassung von Einkünften vermieden werden soll. Im Hinblick auf die Entsendung eines Arbeitnehmers in einen ausländischen Staat, um dort einer abhängigen Beschäftigung nachzugehen, stellt sich jedenfalls i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 30 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach Art 7 OECD-MA sollen Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, dh im BetrSt-Staat. Dagegen sieht Art 11 OECD-MA eine Besteuerung für Zinsen im Ansässigkeitsstaat des FK-Gebers vor. Durch Art 9 OECD-MA wird den Vertragsstaaten die Berechtigung zur Gewinnberichtigung bei verbundenen Unternehmen (Verhältnis M...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Serbien / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Serbien der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte nicht ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Nordmazedonien der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Frankreich / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Frankreich der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Republik Moldau / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Moldau der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte nicht oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Montenegro der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kosovo / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Kosovo der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte nicht oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Bosnien und Herzegowina der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Türkei / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und die Türkei der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Albanien / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Albanien der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte nicht od...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 5.2 Wirkungen eines DBA

Die Anwendung eines DBA setzt voraus, dass der Steuerpflichtige abkommensberechtigt ist. Das bedeutet, dass er in einem der beiden Staaten, die das DBA abgeschlossen haben, ansässig sein muss. Die Funktionsweise von DBA besteht darin, dass sie zunächst den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht in Bezug auf bestimmte Einkünfte zuweisen. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 5.1 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen 2 Staaten, mit dem die doppelte steuerliche Erfassung von Einkünften vermieden werden soll. Im Hinblick auf die Entsendung eines Arbeitnehmers in einen ausländischen Staat, um dort einer abhängigen Beschäftigung nachzugehen, stellt sich jedenfalls in den Fällen ein Problem der Doppelbesteuerung, i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / DBA

Auf den Begriff "fällig" in Art 28 III DBA Schweiz findet § 11 EStG keine Anwendung (BFH v 06.10.1993, I R 69/93, BStBl II 1994, 318). Auch der erstattungsfähige Teil der Verrechnungsteuer fließt mit deren Einbehaltung zu, BFH v 24.03.1992, VIII R 51/89, BStBl II 1992, 941. Die Regelung des § 44 Abs 2 S 2 EStG wird durch das DBA Schweiz nicht verdrängt, BFH v 08.07.1998, I R...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung von Arbeitslohn, der im Rahmen eines Auslandsaufenthalts anfällt, hängt u. a. davon ab, ob der Arbeitnehmer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Kommt eine Besteuerung in Betracht, stellt sich die Frage, inwieweit auch der ausländische Tätigkeitsstaat auf den Arbeitslohn zugreifen will. In diesen Fällen muss eine Doppelbesteuerung des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kosovo / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] [2] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit häl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Albanien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Frankreich / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Türkei / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Serbien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Republik Moldau / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 6.2.2 Mindestdauer der Tätigkeit im Nicht-DBA-Ausland

Die Auslandstätigkeit muss mindestens 3 Monate ununterbrochen in Staaten ausgeübt werden, mit denen kein DBA besteht. Beginn und Ende dieser Frist müssen nicht im gleichen Kalenderjahr liegen. Für die Berechnung der Frist beginnt die Auslandstätigkeit mit dem Antritt der Reise ins Ausland und endet mit der endgültigen Rückkehr ins Inland, wobei es auf den Zeitpunkt des Grenz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.21 Nummer 34: DBA Türkei

In Zeile 34 der Lohnsteuerbescheinigung ist der beim Lohnsteuerabzug verbrauchte Betrag nach Art. 18 Abs. 2 DBA Türkei zu bescheinigen.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verhältnis zum Verfassungs-, Europa- und DBA-Recht

Tz. 682 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG wird mit beachtlichen Argumenten die Nichtvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht vorgeworfen. Die Verfassungswidrigkeit der Regelung wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 GG, den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit sowie gegen den Grundsatz der Folgerich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Serbien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Serbien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Serbien be...mehr