Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Estland

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Estland (Hauptstadt: Tallinn; Amtssprache: Estnisch) ist der nördlichste baltische Staat an der Ostsee im Westen sowie dem Finnischen Meerbusen im Norden mit Landgrenzen zu > Russland im Osten und > Lettland im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.11.1996 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen

Rn. 202 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich knüpft § 50d Abs 11 EStG zunächst an die abkommensrechtliche Schachtelfreistellung an: S 1 der Regelung erfasst Dividenden, die nach einem DBA beim Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen werden. Die Freistellung muss abkommensrechtlich nach Maßgabe des Methodenartikels bei tatsächlicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Boller/Eilinghoff/Schmidt, § 50d Abs 10 EStG idF des JStG 2009 – ein zahnloser Tiger?, IStR 2009, 109; Frotscher, Treaty override und § 50d Abs 10 EStG, IStR 2009, 593; Günkel/Lieber, Auslegungsfragen im Zusammenhang mit § 50d Abs 10 EStG idF des JStG 2009, Ubg 2009, 301; Hils, Neuregelung internationaler Sondervergütungen nach § 50d Abs 10 EStG, DStR 2009, 888; Korn, Grenzen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verhältnis zu anderen Vorschriften (§ 50d Abs 9 S 3 EStG)

Rn. 172 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 50d Abs 9 S 3 EStG regelt das Verhältnis zu weiteren Vorschriften, die einen Übergang von der Freistellung zur Anrechnung vorsehen; dies sind zum einen auf DBA-Ebene vereinbarte Switch-over-, Subject-to-tax- oder Remittance-base-Klauseln (vgl die Zusammenstellung in BMF v 20.06.2013, BStBl I 2013, 980) sowie zum anderen die innerstaatlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Zweck der Regelung

Rn. 225 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen – AmtsHRLÄndUG – vom 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000) eingefügte § 50d Abs 12 EStG sieht vor, dass mit Wirkung vom 01.01.2017 Abfindungszahlungen anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach seinem Wortlaut bezieht sich § 50d Abs 3 EStG auf den Anspruch auf Entlastung von der KapSt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage eines DBA. Sachlich gilt die Regelung (wie schon die Vorversionen) ausschließlich für Fälle des Steuerabzugs bei KapErtr und bei inländischen Einkünften nach § 50a EStG . Andere Einkünfte, die n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsgrundlagenidentität des hypothetischen Entlastungsanspruchs

Rn. 71 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 3 S 1 Nr 1 EStG setzt für die persönliche Entlastungsberechtigung an einen vorhandenen Anspruch der zwischengeschalteten Körperschaft auf Entlastung von der KapSt und von Steuerabzug nach § 50a EStG an, der sich auf der Grundlage eines DBA ergibt. Entsprechendes gilt für die unionsrechtlichen und nationalen Entlastungsansprüche gem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 315a Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es bestanden bis zum Abschluss des Revisionsverfahren I R 72/16 zu FG Köln v 31.8.2016, 10 K 3550/14, EFG 2016, 1997 betreffend einen Outboundfall Zweifel, ob die Betriebsaufspaltungsgrundsätze auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Anwendung finden, obwohl es das "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung bis dahin schon seit rd 75 Ja...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anwendung abkommensrechtlicher Rückfallklauseln auf Teile von Einkünften (§ 50d Abs 9 S 4 EStG)

Rn. 178 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Mit Wirkung ab VZ 2017 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (BEPS-UmsG – Base Erosion and Profit Shifting) v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 die Regelung des § 50d Abs 9 S 4 EStG eingeführt, die die Anwendung abkommensrechtlicher Rück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Neyer, Deutscher Steuerzugriff auf Entschädigungszahlungen an den international mobilen ArbN – Neuregelung ab 01.01.2017, DStR 2017, 1632; Neyer, Entlassungsentschädigung nach internationaler Geschäftsführertätigkeit, DB 2018, 1362; Ziesecke/Muscheites/Bergerhoff, Das neue BMF-Schreiben vom 03.05.2018 zur "Steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA", DStR 2018, 1889...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung der ausländischen Steuer (§ 50d Abs 10 S 5, 6 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 5 EStG sieht als Neuerung gegenüber der bisherigen Fassung für im Ausland ansässige Gesellschafter die Möglichkeit der Anrechnung der ausländischen Steuern auf die nach § 50d Abs 10 EStG im Inland stpfl Einkünfte vor. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Inbound-Fall internationale Doppelbesteuerungen auf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 – SolzG

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist. § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) 1Auf die Fest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Erbschaftsteuer - Stille oder Ruhe vor dem Sturm

Während das Bundesverfassungsgericht weiter über das Normenkontrollverfahren zur von Klägerseite reklamierten Überbegünstigung des betrieblichen Vermögens "brütet" (1 BvR 804/22; dazu Konrad, UVR 2026, 74), ist die Politik nicht völlig untätig gewesen. Am 12.1.2026 wurde ein "SPD-Konzept" bekannt. Es sieht – neben wohl einer geplanten höheren Besteuerung größerer Erbschaften ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerliche Behandlung der bei der EU oder für die EU beschäftigten Personen

Rz. 14 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Beschäftigten der EU sind zu unterscheiden in Die Beamten (englisch: ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 die für den V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesetzliche Umsetzung, (Methode, Unterschiede zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Fortführung der unternehmerischen Aktivität)

Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die stliche Systematik der Einbringung von BV in eine Pers-Ges und damit auch der Ges-Aufbau des § 24 UmwStG ist dem des § 20 UmwStG angenähert. Dies folgt daraus, dass sowohl die Sacheinlagetatbestände bei Einbringungen in eine Kap-Ges (s § 20 UmwStG) und in eine Pers-Ges (s § 24 UmwStG) als auch die Rechtsfolgen weitgehend kongruent geregel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / hh) Anrechnung ausländischer Steuern und andere Steuerermäßigungen

Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 War ein unbeschränkt stpfl ArbN zeitweise im > Ausland beschäftigt und hat er im selben VZ neben inländischen auch > Ausländische Einkünfte erzielt, die dort nach der Anrechnungsmethode der DBA (> Doppelbesteuerung Rz 11) besteuert worden sind, oder ist es zu einer Besteuerung im Ausland gekommen, weil kein DBA gegeben oder dieses nicht ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unklarheiten und Inkonsistenzen

Rn. 223 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 In seiner jetzigen Fassung lässt § 50d Abs 11a EStG sowohl systematische als auch praktische Fragen offen. Der Gesetzgeber hat die Neuregelung des § 50d EStG durch das AbzStEntModG nicht dazu genutzt, die im Schrifttum aufgezeigten Kritikpunkte und Ungereimtheiten zu bereinigen (kritisch statt vieler Gosch in Kirchhof/Seer, § 50d EStG, Rz 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 15 Abs 1a EStG

Rn. 1b Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 4 Abs 1 S 3 EStG idF SEStEG ab 2007 (s vor § 1 Rn 174) steht einer Entnahme für betriebsfremde Zwecke die grenzüberschreitende "Entstrickung", dh der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der BRD hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines WG (zB bei einer Überführung in eine ausländische Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick und Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird eine in einem DBA- oder EU-Staat ansässige Gesellschaft formal in den Bezug inländischer Einkünfte eingeschaltet, können auch nicht berechtigte Personen in den Genuss von Steuerermäßigungen durch DBA oder EU-Richtlinien kommen (sog Treaty- oder Directive-Shopping). Um derartigen Missbräuchen zu begegnen, schuf der Gesetzgeber eine spezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufteilung

Rn. 230 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei Ausübung der früheren Tätigkeit im Inland und Ausland ist die Abfindung aufzuteilen. § 50d Abs 12 EStG enthält keinen Aufteilungsmaßstab. Daher kommt uE sowohl eine Aufteilung nach Einkunftsanteilen als auch pro rata temporis in Betracht (so auch Gosch in Kirchhof, § 50d EStG Rz 54 (19. Aufl); Frotscher in Frotscher/Geurts, § 50d EStG R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Anwendung der Abs 1 bis 6 des § 8b KStG

Tz. 452 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG idF des UntStFG ist § 8b Abs 1–6 KStG (nicht angesprochen ist Abs 7–10; wegen der Änderung durch das JStG 2009, s Tz 460ff) bei einer OG nicht anzuwenden. Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 1–3 KStG oder mit solchen Beträgen zusammenhängende Ausgabe...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung und Anwendungsbereich

Rn. 279 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der durch das JStG 2024 (BGBl I 2024, Nr 387) neu eingeführte § 50d Abs 15 EStG regelt die Abkommensanwendung bei Vergütungen, die in Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an ArbN während einer Freistellung gezahlt werden (sog garden leaves). Abkommensrechtlich wird die Zuteilung des Besteuerungsrechts bei Einkünften aus n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 § 8b Abs 7 KStG 1999

Tz. 308 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 1998 ist grds § 3c Abs 1 EStG zu beachten. Nach Ansicht des EuGH (s Urt des EuGH v 23.02.2006, BStBl II 2008, 834 – Rs Keller Holding GmbH –) verstößt die Anwendung des § 3c Abs 1 EStG auf Aufwendungen, die auf Dividenden entfallen, die von einer TG in einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen, gegen die Niederlassungsfreiheit . Hier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 160 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Primäre Zielsetzung der in DBA vereinbarten Begrenzung der Besteuerungsrechte ist die Vermeidung internationaler Doppelbesteuerungen. In der deutschen Abkommenspraxis kommt dabei für Einkünfte, die aus einer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland erzielt werden, regelmäßig die Freistellungsmethode zur Anwendung, dh, Deutschland in seiner R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Keine Anwendung der Abs 7 und 8 des § 8b KStG für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, auf die die Mutter-Tochter-Richtlinie anzuwenden ist (§ 8b Abs 9 KStG)

Tz. 399 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach dem durch das EURLUmsG eingefügten § 8b Abs 9 KStG gelten dessen Abs 7 und 8 nicht für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, auf die die MT-RiLi anzuwenden ist. § 8b Abs 7 KStG regelt die Nichtanwendung der Abs 1 bis 6 des § 8b KStG auf Anteile, die insbes bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand zuzurechnen sin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kaufkraftausgleich

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Im öffentlichen Dienst wird an > Arbeitnehmer, deren Dienstort sich im > Ausland befindet, ein Zuschlag zu den Dienstbezügen gezahlt, wenn die Kaufkraft der Besoldung am Dienstort geringer ist als die Kaufkraft am Sitz der Bundesregierung. Der Kaufkraftausgleich ist nach § 55 BBesG auf 60 % der Dienstbezüge mit Ausnahme des Mietzuschusses (> ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Festlegung der abkommensrechtlichen Einkunftsart und des Zuordnungsmaßstabs (§ 50d Abs 10 S 1–4 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 1 EStG legt zunächst die abkommensrechtlich anzuwendende Einkunftsart fest: Enthält ein DBA keine ausdrückliche Regelung für Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 und Nr 3 Hs 2 EStG, dann gilt die Vergütung für Zwecke der Abkommensanwendung ausschließlich als Teil des Unternehmensgewinns des vergütungsberechtigten Ge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Schulen

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Europäischen Schulen sind von den Mitgliedstaaten der > Europäische Union gegründete zwischenstaatliche öffentliche Lehranstalten für die Kinder der Bediensteten der EU. Sie sollen den sie besuchenden Schülern einen Unterricht in der eigenen Muttersprache gewährleisten; vom Schulabschluss her führen sie zum Europäischen Abitur. Drei der de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Carried Interest bei gewerblichen und vermögensverwaltenden PE-Fonds

Rn. 135e Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Vermögensverwaltende PE-Fonds Ein kapitaldisproportionaler Gewinnanteil (Carried Interest) der Initiatoren erfährt bei vermögensverwaltenden PE-Fonds nach Auffassung der FinVerw als (verdeckte) Vergütung für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks durch Verzicht auf einen Anteil der den übrigen Limited Partnern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Loose/Hölscher/Althaus, JStG 2007: Anwendungsbereich und Auswirkungen der Einschränkung der Freistellungsmethode, BB 2006, 2724; Vogel, Neue Gesetzgebung zur DBA-Freistellung, IStR 2007, 225; Salzmann, Abschied vom Verbot der "virtuellen" Doppelbesteuerung, IWB 2012, 471; Kempf/Bandl, Hat Treaty override in Deutschland eine Zukunft?, DB 2007, 1377; Meretzki, Greift § 50d Abs 9 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolge

Rn. 228 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Als Rechtsfolge wird gesetzlich fingiert, dass die Abfindungszahlungen für die Abkommensanwendung "für frühere Tätigkeiten geleistetes zusätzliches Entgelt" darstellen. Damit knüpft die Regelung an den Wortlaut von Art 15 Abs 1 S 2 OECD-MA, der festlegt, dass der Tätigkeitsstaat die "dafür" gezahlten Vergütungen besteuern darf, wenn die uns...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Qualifikationskonflikte bei PersGes, IStR 2000, 129; Schmidt, PersGes im Abkommensrecht, WPg 2002, 1134 und 1232; Schmidt, Anwendung der DBA auf PersGes – Eine Analyse des BMF-Schreibens vom 16.04.2010, IV B 2 – S 1300/09/10 003, BStBl I 2010, 354, IStR 2010, 413; Lüdicke, Beteiligung an ausländischen intransparent besteuerten PersGes, IStR 2011, 91; Wassermeyer, Die abkom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Ausschlusstatbestand für Dividenden (§ 50d Abs 9 S 2 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Handelt es sich bei den Einkünften, für die § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG den Rückfall des Besteuerungsrechts bewirkt, um Dividenden, die nach einem DBA in Deutschland freizustellen sind, setzt § 50d Abs 1 S 2 Hs 1 EStG die Anwendung der Nr 2 aus, dh, die doppelte Nichtbesteuerung bleibt in diesem Fall grundsätzlich aufrechterhalten. Dem liegt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Frank, Ausl Beteiligungserträge von gemeinnützigen Organisationen, DB 1995, 1307; Horlemann, Inzident-Prüfung der Gemeinnützigkeit bei Anwendung von Art 27 DBA-USA, RIW 1995, 700; Unger, St-Begünstigung grenzüberschreitender Gemeinnützigkeit im Binnenmarkt – Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts im Lichte der unionalen Grundfreiheiten, DStZ 2010, 154.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG und Rechtsverordnungen gem § 2 Abs 2 S 1 AO

Rn. 237 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 50d Abs 12 S 3 bleibt die Regelung des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG unberührt. Mit diesem Hinweis soll eine Besteuerung der Abfindung in Deutschland gewährleistet werden, falls der ausländische Staat das ihm aufgrund § 50d Abs 12 EStG zugewiesene Besteuerungsrecht nicht in Anspruch nimmt. § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG gilt jedoch nur im Rahm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unmittelbare Erzielung

Rn. 66 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bei der Prüfung des fiktiven Entlastungsanspruchs ist – ausgehend vom Gesetzeswortlaut – die Existenz der zwischengeschalteten Körperschaft auszublenden und durch eine fiktive direkte Beteiligung an der inländischen Einkunftsquelle zu ersetzen. Bei mehreren Anteilseignern ist die inländische Einkunftsquelle anhand der Beteiligungsquoten aufz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Mehrstufige Beteiligungs- bzw Begünstigungssachverhalte

Rn. 76 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wie bereits unter den Altfassungen des § 50d Abs 3 EStG werden in die Prüfung der hypothetischen Entlastungsberechtigung auch mittelbar beteiligte oder begünstigte Personen miteinbezogen (zB BFH v 20.03.2002, BStBl II 2002, 819; BMF v 24.01.2012, BStBl I 2012, 171 Tz 4.2; Krabbe, IStR 1995, 382; 1998, 76). Die Gleichstellung der mittelbaren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Outboundfall

Rn. 316 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (Outboundfall): Der inländische StPfl A mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bzw eine inländische vermögensverwaltende PersGes oder Stiftung hält sämtliche Anteile an der niederländischen A-BV. Er/sie überlässt ihr ein dort belegenes Grundstück, das für die A-BV eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Für ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Rz. 55 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Um die Wirkung des Progressionssteuersatzes im Interesse einer gleichmäßigen Belastung aller wirtschaftlich vergleichbaren Stpfl zu verbessern, fasst § 46 Abs 2 Nr 1 EStG die dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden > Einkünfte und Leistungen zusammen, grenzt sie aber wegen des systematischen Unterschieds gegenüber den stpfl Nebeneinkünfte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Die erneute Änderung von § 8b Abs 5 KStG durch das UntStFG, IStR 2002, 150; Graf Kerssenbrock, § 8b Abs 5 KStG nach der "Lankhorst-Hohorst"-Entscheidung des EuGH, BB 2003, 2148; Körner, Das "Bosal" – Urt des EuGH – Vorgaben für die Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen des Beteiligungserwerbs, BB 2003, 2436; Richter, Krit Beurteilung der gewstlichen Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Keine unmittelbare Besteuerung des Einkommens bei einem anderen Stpfl

Tz. 10 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie oben (s Tz 4) ausgeführt, ist Zweck des § 3 KStG, das von Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erzielte Einkommen jeweils einmal entweder bei dem Rechtsgebilde selbst oder bei den dahinter stehenden Pers (auch jur Pers) der originären Besteuerung zu unterwerfen (s Urt des BFH v 18.03.2010, BStBl II 2010, 991). Indem das Ges eine KStPfl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 311 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 5 KStG schlägt uE auf die GewSt durch, da der nach § 7 GewStG maßgebende Betrag um den Pauschalierungsbetrag erhöht ist. GlA s Herzig (DB 2003, 1459, 1467), s Herlinghaus (in R/H/N, § 8b KStG Rn 481), s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 515), s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 625) und s Eilers/Schmidt (GmbHR 2003, 613, 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick und Rechtsentwicklung

Rn. 210 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im internationalen Bereich kommt es aufgrund der unterschiedlichen Steuerrechtsordnungen häufig zu Situationen, in denen die Steuerrechtssubjektivität eines Rechtsträgers im Sitzstaat anders beurteilt wird als im jeweiligen Ausland. Bei der Anwendung eines DBA kann es in solchen Fällen dazu kommen, dass Deutschland und der andere Vertragsst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Börsenklausel (§ 50d Abs 3 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 3 S 2 Hs 2 EStG nimmt börsennotierte Gesellschaften von der Anwendung des § 50d Abs 3 EStG aus. Dies geschieht ausweislich der Gesetzesbegründung aus Vereinfachungsgründen, da bei einer Vielzahl von Anteilseignern die Gefahr einer Instrumentalisierung der Körperschaft für eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 EStG

Tz. 146 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Dieses Merkmal ist in seiner Formulierung relativ neu (eingeführt durch s Urt des BFH v 17.10.2001, BStBl II 2004, 171). In seiner früheren Rspr hatte der BFH von der Notwendigkeit einer "Auswirkung auf das Einkommen" gesprochen (grundlegend s Urt des BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 522 und v 22.02.1989, BStBl II 1989, 475). Die neue Formul...mehr