Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Montenegro / 1.4.2 Tätigkeit in Montenegro für einen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Montenegro für einen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Montenegro besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit... mehr

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Montenegro / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n... mehr

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Albanien / 1.4.2 Tätigkeit in Albanien für einen in Albanien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Albanien für einen in Albanien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Albanien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ... mehr

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Albanien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer... mehr

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Montenegro / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer... mehr

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Montenegro / 1.4.3 Tätigkeit in Montenegro für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Montenegro für einen weder in Deutschland noch in Montenegro ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Montenegro ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschla... mehr

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Montenegro / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Montenegro in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner ... mehr

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Albanien / 1.4.1 Tätigkeit in Albanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Albanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Albanien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1... mehr

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Montenegro / 1.4.1 Tätigkeit in Montenegro für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Montenegro für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Montenegro besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe... mehr

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Montenegro / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[1], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[2] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt. mehr

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Montenegro / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahre... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.3 Ausländische Gesellschaft/Person/Personengesellschaft

Rz. 48 Die Geschäftsbeziehungen können zu einer ausländischen Gesellschaft oder einer im Ausland ansässigen Person oder Personengesellschaft bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um nahestehende Personen (z. B. i. S. d. § 1 Abs. 2 oder § 7 AStG) handelt.[1] Eine ausländische Gesellschaft ist eine solche nach § 7 Abs. 1 AStG, ohne dass sie Zwischengesellschaft sei... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm setzt keinen besonderen Bezug zu den §§ 7–15 AStG voraus, sondern ist allgemein bei Geschäftsbeziehungen zum Ausland gegeben. Die Vorschrift ist eine allgemeine Anwendungsvorschrift für alle Steuerarten, wird demnach bei der Ertrag- und Erbschaftsbesteuerung gebraucht. Der unmittelbare Bezug auf die Einkommen- und Körperschafts... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.2.1 Tatbestand

Rz. 63 Auf Verlangen[1] der FinBeh kann der Stpfl. seine Offenlegungspflicht gem. § 16 Abs. 2 AStG durch eine Versicherung an Eides statt erfüllen, in der er angibt, dass seine Angaben richtig und vollständig sind und auch über die Behauptung, dass ihm Tatsachen nicht bekannt sind. Es kann sowohl die positive Angabe der Richtigkeit und Vollständigkeit vom Stpfl. verlangt wer... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Der persönliche Anwendungsbereich der Norm bezieht sich auf die Antragstellung des Stpfl. Der Begriff des Stpfl. in § 16 AStG ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Nach der Legaldefinition des § 33 Abs. 1 AO ist Stpfl., wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen oder andere ihm durch die Steuer... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4 Anwendungsbereich

Rz. 10 Eine Qualifikation der Norm als verfahrensrechtlich oder materiell-rechtlich[1] hat keine praktische Bedeutung. § 16 ist aber im Verfahrensrecht anzusiedeln. Denn die Norm tritt systematisch zu den Anforderungen aus der Abgabenordnung hinzu und verlangt eine genaue Benennung des Gläubigers oder Empfängers i. S. d. § 160 AO. Erst in einem weiteren Schritt – der außerha... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.2 Rechtsfolge

Rz. 61 In der Rechtsfolge verweist § 16 Abs. 1 AStG ausschließlich auf § 160 Abs. 1 AO, wonach Absetzungen insoweit nicht vorgenommen werden dürfen, als der Stpfl. die vom FA verlangten Angaben nicht (hinreichend) macht. Darin ist eine Rechtsfolgenverweisung zu sehen, d. h. die sich aus § 16 AStG ergebende Rechtsfolge ist ausschließlich in § 160 AO niedergelegt. Dem Stpfl. s... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 30 Das Abkommensrecht kann besondere Mitwirkungshandlungen des Stpfl. bei steuerlich erheblichen Auslandssachverhalten nicht einschränken, da diese materielle Schranken bei der Ausübung der Besteuerungsbefugnisse im nationalen Recht regeln und nicht das Verfahrensrecht normieren. Im Abkommensrecht werden auch Auskunftsklauseln vereinbart, sodass auch auf Abkommensebene P... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 26 Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm bestehen keine Bedenken. Das von Art. 19 Abs. 2 S. 1 GG getragene Zitiergebot ist für § 16 AStG nicht durch § 413 AO abgegolten, da § 16 AStG trotz Verweises in die AO keine Norm der AO ist. Weder das AStG allgemein noch § 16 AStG speziell benennt eine Grundrechtsnorm, die durch die Anwendung der Mitwirkungspflicht eingeschränkt... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.2 Absetzung

Rz. 39 Der Begriff der Absetzung ist bei § 16 AStG als Sammelbegriff für den steuerlich wirksamen Ansatz von einkommens- oder vermögensmindernden Beträgen zu verstehen und bezieht sich deshalb gleichermaßen auf Betriebsausgaben, Werbungskosten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Wertberichtigungen, Schulden und andere Lasten, soweit sich ihr Ansat... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.6 Werbungskosten

Rz. 43 Werbungskosten sind in § 9 Abs. 1 EStG legaldefiniert. Danach sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei Anwendung des § 16 AStG kann auch auf diese Definition Bezug genommen werden.[1] mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.1 Unter Berufung

Rz. 44 Berufen ist nicht in einem förmlichen Sinne zu verstehen. Gemeint ist der Sache nach ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen den Absetzungspositionen einerseits und der Geschäftsbeziehung andererseits.[1] Sind die Aufwendungen durch die ausländischen Geschäftsbeziehungen nur mitveranlasst, so wirkt sich das Abzugsverbot des § 16 AStG auf den Teil der A... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.1 Antrag

Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA, aus dem sich ergibt, da... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.5 Betriebsausgaben

Rz. 42 Betriebsausgaben sind im deutschen Ertragsteuerrecht zur Ermittlung von Gewinneinkünften bzw. Gewerbeerträgen zu verorten und in § 4 Abs. 4 EStG legaldefiniert. Danach sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese weite Definition wird eingeschränkt durch § 4 Abs. 5b, Abs. 6 und Abs. 9 EStG, die jeweils spezialgesetzlich anordnen... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.3 Nicht oder unwesentliche Besteuerung der ausländischen Gesellschaft

Rz. 51 Weitere Voraussetzung des § 16 Abs. 1 AStG ist, dass die ausländische Gesellschaft nicht oder nur unwesentlich besteuert wird. Das Merkmal der fehlenden oder nur unwesentlichen Besteuerung hat die Finanzbehörde nachzuweisen. Gelingt dies nicht, findet § 16 AStG keine Anwendung. Die §§ 90 Abs. 2, 3 und 160 AO können allerdings herangezogen werden.[1] Rz. 51a Keine Beste... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Agenturtätigkeit einer inländischen KG als unselbstständiger Teil des Schifffahrtsbetriebs des abkommensberechtigten Mitunternehmers

1. Erbringt eine gewerblich tätige inländische Personengesellschaft ausschließlich Agenturleistungen für den Schifffahrtsbetrieb ihres vermögensmäßig allein beteiligten, in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen abkommensberechtigten Mitunternehmers, fallen die hieraus erzielten Gewinne in den Anwendungsbereich des Art. 8 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.3 Absolute (gesellschafterbezogene) Freigrenze

Rz. 91 Hinweis Hinweis: Die Rz. 91–94 sind durch die Änderungen im Zuge des MinStAnpG überholt. Die Anwendung der begünstigenden Rechtsfolgen des § 9 AStG a. F. setzte bis zum MinStAnpG neben dem Unterschreiten der relativen (gesellschaftsbezogenen) Freigrenze auch das Unterschreiten der absoluten (gesellschafterbezogenen) Freigrenze voraus. Tatbestandsseitig forderte die abso... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.2.2 Änderungen durch das ATADUmsG

Rz. 8 Änderungen in sachlicher Hinsicht haben sich erstmalig mit Wirkung ab 2022 durch das ATADUmsG ergeben. Nach Art. 7 Abs. 3 S. 1 der ATAD wird auf eine Hinzurechnungsbesteuerung verzichtet, wenn die hinzurechnungspflichtigen Einkünfte der ausländischen Gesellschaft 1/3 oder weniger der gesamten Einkünfte betragen.[1] Rz. 9 Die relative Freigrenze wurdean die Bestimmungen ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.9 Verhältnis zu § 20 Abs. 2 AStG

Rz. 49 § 9 AStG ist auch i. S. d. § 20 Abs. 2 AStG entsprechend zu berücksichtigen.[1] Erzielt die ausländische Betriebsstätte im Rahmen der Fiktion des § 20 Abs. 2 AStG gemischte Einkünfte und sind die Freigrenzen des § 9 AStG unterschritten, bleibt es bei der Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte. Rz. 50–55 einstweilen frei mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.2 Gemischte Einkünfte

Rz. 73 § 9 AStG setzt voraus, dass die ausländische Zwischengesellschaft neben den Einkünften aus passivem Erwerb auch sonstige (aktive oder nicht niedrig besteuerte passive) Einkünfte erzielt.[1] Dies lässt sich bereits der Überschrift des § 9 AStG entnehmen ("Freigrenze bei gemischten Einkünften"). Für die Frage, ob "gemischte" Einkünfte vorliegen, ist auf das maßgebende W... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.2 Fortbestehen der Qualifikation als Zwischengesellschaft

Rz. 107 Die ausländische Gesellschaft verliert aber nicht ihre Qualifikation als Zwischengesellschaft. Lediglich im Rahmen der Einkünfteermittlung sind die Zwischeneinkünfte außer Ansatz zu lassen. Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Zwischeneinkünfte bereits dem Grunde nach nicht zu ermitteln sind. Vielmehr ist § 9 AStG nachgelagert, d. h. nach Ermittlung der Zwischenein... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.1 Keine Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei Stpfl.

Rz. 106 § 9 AStG ordnet rechtsfolgenseitig an, dass "[…] Einkünfte […], für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen […]" sind. Wird sowohl die relative als auch die absolute Freigrenze unterschritten, sind die Zwischeneinkünfte bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags außer Ansatz zu lassen, d. h. nicht anzusetzen. Dies führt im... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.2 Absolute (gesellschaftsbezogene) Freigrenze

Rz. 80 Neben dem Unterschreiben der relativen Freigrenze muss seit dem MinStAnpG auch die absolute Freigrenze auf Gesellschaftsebene (bisher auf Gesellschafterebene; vgl. zur alten Rechtslage Rz. 91 ff.) erfüllt sein, damit die Zwischeneinkünfte bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags außer Ansatz bleiben, d. h. nicht anzusetzen sind. Diese absolute gesellschaftsbezogene... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Das europäische "Doppelbesteuerungsabkommen"

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der umsatzsteuerliche Grundtatbestand ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG . Danach unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt (vgl. Rz. 74). Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Zuweisung eines (einzigen) Leistungsorts zu jede... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Keine Doppelbesteuerungsabkommen zur Umsatzsteuer

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Besonderheiten der Umsatzsteuer verdeutlicht am ehesten ein Vergleich der Umsatzsteuer mit der i. d. R. wesentlich geläufigeren Einkommensteuer/Lohnsteuer (Weimann, GStB 2012, 269): Praxis-Beispiel In Dortmund arbeitet ein Türke (T), dessen Familie in Ankara wohnt. Monat für Monat schickt der Mann einen Großteil seines Geldes in die Türkei... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an... mehr

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Belgien / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Belgien der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu DBA

Rn. 236 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Soweit das zur Anwendung kommende DBA eine gesonderte, ausdrückliche Regelung zu Abfindungen iSd § 50d Abs 12 S 1 EStG enthält, bestimmt § 50d Abs 12 S 2 EStG, dass diese vorrangig zur Anwendung kommt. Insoweit kommt die abkommensüberschreibende Rechtsfolge des § 50d Abs 12 S 1 EStG nicht zum Zug, wenn im Rahmen des konkret verhandelnden DB... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vereinbarkeit mit DBA-Recht

Rn. 54 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Grundsätzlich knüpft § 50d Abs 3 EStG an das Vorliegen eines Quellensteuerentlastungsanspruchs auf der Grundlage eines DBA an. Die Frage des Verhältnisses zum Abkommensrecht stellt sich insoweit in allen Fällen, in denen einerseits ein Entlastungsanspruch nicht bereits aufgrund abkommensrechtlicher Missbrauchsvermeidungsvorschriften ausgesch... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.4 Anwendung des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch in den Fällen, in denen die Bezüge nach einem DBA steuerfrei sind (§ 8b Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 126 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 1 S 4 KStG sind GA unter den Voraussetzungen des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch dann in voller Höhe stpfl, wenn die Bezüge nach einem DBA stfrei sind (sog Treaty Override). Zur Zulässigkeit eines Treaty Override nach EU-Recht s Forsthoff (IStR 2006, 509) und s Daragan (DStR 2019, 1329). AA s Stöber (DStR 2016, 1889, 1893) und s Sche... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zu den DBA und Anrechnung ausländischer Steuern

Tz. 30 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Für ausl Dividenden reicht die in § 8b Abs 1 S 1 KStG geregelte St-Freistellung weiter als die in den DBA geregelte, weil sie weder an Aktivitätsklauseln noch für bis zum 28.12.2013 zufließende Bezüge an eine Mindestbeteiligung anknüpft. Die DBA bleiben höherrangiges Recht, so dass für den Regelfall die StFreiheit der ausl Dividenden doppelt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung eines DBA

Rn. 229 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 12 EStG entfaltet nur Wirkung für die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Vorliegen eines DBA. Ausfüllung und Umsetzung des Besteuerungsrechts richten sich ausschließlich nach den nationalen deutschen Vorschriften. Im Rahmen der beschränkten StPfl ist hierfür § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d EStG einschlägig. Fließt einem ehemaligen ArbN... mehr

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Belgien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einschränkung der Maßgeblichkeit des inländischen Steuerrechts für gewerbliche Personengesellschaften mit Auslandsbezug durch DBA

Rn. 18b Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Das internationale Steuerrecht und das Doppelbesteuerungsrecht kennen die deutsche Mitunternehmerbesteuerung mit Gesamthandsbilanz, Ergänzungs- und Sonderbilanzen, Sondervergütungen, die zum Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft gehören, gewerblicher Prägung bzw Infizierung meist nicht. Zur Vermeidung daraus folgender sog "weißer Einkünfte"... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonderregelungen einzelner DBA

Rn. 194 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 1 EStG, nach dem Sondervergütungen abkommensrechtlich ausschließlich als Unternehmensgewinne zu qualifizieren sind, ist seinem Wortlaut nach nur dann anwendbar, wenn das DBA keine solche Sondervergütungen betreffende ausdrückliche Regelung enthält. Ausdrückliche Regelungen idS enthalten folgende DBA (s BMF vom 26.09.2014, BSt... mehr

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Belgien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Belgien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belgien besteuert werden.[2] In diesem Fall stellt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg steuerliche Grundsätze im Nicht-DBA-Fall (Ausnahmefall)

Rn. 18 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 (1) Inländische gewerbliche Personengesellschaft mit ausländischen Betriebstätten und/oder ausländischen Gesellschaftern Der Gewinnanteil, der vom Gewinn einer inländischen gewerblichen PersGes aus einer ausländischen Betriebsstätte stammt, ist bei inländischen Gesellschaftern nach dem Welteinkommensprinzip im Inland stpfl; die im Ausland ent... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sondervergütungen der inländischen Personengesellschaft an den ausländischen Gesellschafter bzw der ausländischen Personengesellschaft an den inländischen Gesellschafter im DBA-Fall

Schrifttum: S Schrifttum vor Rn 18. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.09.2014, BStBl 2014 I, 1258 (Anwendung der DBA auf PersGes). Rn. 18d Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Grenzüberschreitende Sondervergütungen unterliegen hinsichtlich ihrer Angemessenheit auch bei PersGes dem AStG: s § 1 Abs 1 S 2 AStG idF AmtshilfeRLUmsG 2013. Im Einzelnen: da) Tätigkeitsvergütungen Rn. 18e Stand: EL ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Erläuterungen zu § 50d Abs 12 EStG: Auslegung von DBA bei Abfindungen

Schrifttum: Neyer, Deutscher Steuerzugriff auf Entschädigungszahlungen an den international mobilen ArbN – Neuregelung ab 01.01.2017, DStR 2017, 1632; Neyer, Entlassungsentschädigung nach internationaler Geschäftsführertätigkeit, DB 2018, 1362; Ziesecke/Muscheites/Bergerhoff, Das neue BMF-Schreiben vom 03.05.2018 zur "Steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA", DStR... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besonderheiten bei DBA-Fällen (Regelfall)

ba) Abkommensberechtigung, insb betreffs Reduktion von deutschen Abzugsteuern Rn. 18a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 PersGes können zwar Personen iS eines DBA sein (Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA), aufgrund des Transparenzprinzips (s Rn 12b und 12c) mangels eigener StPfl (s Rn 7) jedoch keine ansässigen Personen (Art 4 Abs 1 OECD-MA). Als ansässige und damit abkommensberechtigte P... mehr