Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Montenegro für einen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Montenegro besteuert. Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei. Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.
Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von dem oder für den in Montenegro ansässigen Arbeitgeber gezahlt wird (Arbeitgeber i. S. d. DBA). Ist dies der Fall, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer die 183-Tage-Frist erfüllt. Bei dem Arbeitgeber kann es sich um den zivilrechtlichen oder den wirtschaftlichen Arbeitgeber handeln.
Zivilrechtlicher Arbeitgeber
Zivilrechtlicher Arbeitgeber ist der Arbeitgeber, mit dem der Arbeitsvertrag besteht.
Zivilrechtlicher Arbeitgeber in Montenegro
Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für seinen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber ist A normalerweise in Deutschland tätig, für 3 Monate aber auch in Montenegro.
Ergebnis: Der Arbeitslohn für die Tätigkeit in Montenegro wird von einem in Montenegro ansässigen Arbeitgeber gezahlt. Obwohl A die 183-Tage-Frist nicht erfüllt, wird der Arbeitslohn daher in Montenegro besteuert und in Deutschland freigestellt.
Wirtschaftlicher Arbeitgeber
Wirtschaftlicher Arbeitgeber ist der Arbeitgeber, der den Arbeitslohn für die ihm geleistete Tätigkeit wirtschaftlich trägt. Der zivilrechtliche und der wirtschaftliche Arbeitgeber können insbesondere bei Arbeitnehmerentsendungen zwischen verbundenen Unternehmen auseinanderfallen. In solchen Fällen wird das aufnehmende Unternehmen zum wirtschaftlichen Arbeitgeber, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt oder tragen müsste, der Einsatz des Arbeitnehme...