Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Mobbing und Strafrecht

Rz. 1198 Führt das Mobbing-Verhalten zu Körper- oder Ehrverletzungen, kann der strafrechtliche Tatbestand der Körperverletzung oder Beleidigung einschlägig sein. Das Herstellen und Verbreiten von Videoaufnahmen, die die Vertraulichkeit von Wort und Bild des Betroffenen verletzen, können nach §§ 201, 201a StGB und § 33 KUG strafbar sein (vgl. Beck, MMR 2008, S. 77 m.w.N.). Au...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Rechtliche Bedeutung des Mobbingbegriffs

Rz. 1192 Mobbing ist kein Rechtsbegriff (BAG v. 24.4.2008, DB 2008, 2086; BAG v. 25.10.2007, NZA 2008, 223; BAG v. 26.5.2007, NZA 2007, 1154). Mobbing ist vielmehr aus rechtlicher Sicht die Bezeichnung für Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderen Rechtsverletzungen am Arbeitsplatz, die nicht durch einzelne Handlungen, sondern durch systematische, auf ...mehr

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§ 4 Auswahlkriterien

Rz. 1 Nach Festlegung der Arbeitsanforderungen ist der für diesen Arbeitsplatz geeignete Bewerber auszuwählen, wobei üblicherweise folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt werden: Rz. 2 & Fachliche Kriterien Hierunter fallen alle Merkmale, die durch Ausbildung und/oder Erfahrung erworben werden können. Rz. 3 & Körperliche Kriterien Hierzu zählen alle Merkmale, die die körperlic...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Unterschiedliche Altersgrenzen

Rz. 475 In seiner für die Altersgrenzenproblematik grundsätzlichen Entscheidung im "Barber-Case" (EuGH v. 17.5.1990 – C 262/88, NZA 1990, 775) hat der EuGH zunächst nochmals ausdrücklich bestätigt, dass jegliche Diskriminierung zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Arbeitsentgeltes unzulässig ist. Rz. 476 Dies gilt auch für unterschiedliche Bezugszeitpunkte für betrieb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Konkrete Fallgestaltungen

Rz. 515 Die im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ggf. diskriminierenden Fallgestaltungen können heute noch nicht abschließend benannt und eingeschätzt werden. Zu hinterfragen sind u.a.:mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / II. Aufhebungsvereinbarungen

Rz. 56 Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, das zum Bezug einer gesetzlichen Altersgrenze berechtigt, stellt keine auflösende Bedingung, sondern eine kalendermäßige Befristung dar und ist im Allgemeinen durch das Bedürfnis eines Arbeitgebers nach einer sachgerechten und berechenbaren Personal- und Nachwuchsplanung sachlic...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Arbeitsrechtliche Aspekte

Rz. 1615 Maßgeblich für die arbeitsrechtliche Beurteilung von Teilzeitverträgen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG v. 21.12.2000, BGBl I, 1966). Das Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitn...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1205 Mitglieder und Organe der Betriebsverfassung haben einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie bei der Ausübung ihres Amtes frei und unabhängig sind. Dies ist notwendig, damit die Amtsausübung ohne Furcht vor einer Entlassung durchgeführt werden kann. Den besonderen Kündigungsschutz genießen auch die Mitglieder eines Wahlvorstandes und Wahlbewerber. Dies bezieht si...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 19 AGG / II. Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers, § 12 AGG

Rz. 79 Gem. § 12 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten vor Benachteiligungen zu treffen. Hierzu zählen ausdrücklich auch präventive Maßnahmen gegen Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Diese Verpflichtung kann der Arbeitgeber durch Schulungen seiner Beschäftigten erfüllen (ErfK/Schlachter. AGG, § 12 Rn 2). In welche...mehr

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§ 19 AGG / III. Belästigung

Rz. 38 Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem unzulässigen Diskriminierungsmerkmal in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird, § ...mehr

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§ 19 AGG / VI. Geltendmachung

Rz. 99 § 15 Abs. 4 AGG schreibt die Pflicht zur schriftlichen Geltendmachung von Ansprüchen nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG innerhalb von zwei Monaten vor, wenn nicht die Tarifvertragsparteien etwas anderes vereinbart haben. Diese zweimonatige Ausschlussfrist nach § 15 Abs. 4 AGG steht im Einklang mit europäischem Gemeinschaftsrecht (BAG v. 18.5.2017 – 8 AZR 74/16, EuGH v. 8...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 435 Fühlt sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt, kann er sich ggü. den zuständigen Stellen des Betriebes nach § 84 Abs. 1 BetrVG beschweren. Es setzt, trotz seiner Regelung im BetrVG, das Bestehen eines Betriebsrates nicht voraus. Der Arbeitgeber hat die Beschwerde ggü. Benachteiligungen, ungerechter Behandlung und so...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 735 Auch sog. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge können einer AGB-Kontrolle unterzogen werden (Thüsing/Leder, BB 2004, 42, 43 f.; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 62 ff.). Zentralnorm der AGB-Kontrolle ist danach § 307 BGB. Rz. 736 Die Frage der Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Aufhebungsverträge ist bei dem Eingreifen des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, also bei Vorli...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Grundlagen

Rz. 870 Nach § 106 GewO, dem allgemeinen Regelungsstandort für das arbeitgeberseitige Direktionsrecht, kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften fest...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Arbeitnehmerüberlassung/Flexibilisierung und Entflexibilisierung

Rz. 1789 Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung ist mit Ablauf der Frist (5.12.2011) zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) in wesentlichen Teilen Unionsrecht geworden. Rz. 1790 Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7.8.1972 war 1997 vor allem durch die Flexibilisierung der arbeitsvertraglichen Ge...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VIII. Urlaubsregelung

Rz. 657 Die nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 NachwG geforderte Angabe der Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes muss wegen der Wartefrist des § 4 BUrlG und des Teilurlaubes gem. § 5 BUrlG nicht auf die im Zeitpunkt der Aushändigung der Niederschrift bestehenden Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Es genügt die Angabe der Modalitäten der Gewährung und der Festlegung der Höh...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / A. Allgemeines zum Fragerecht

Rz. 1 Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Bewerber um den Abschluss eines Arbeitsvertrages treffen zwei unterschiedliche Interessenlagen aufeinander. Während der Arbeitgeber i.S. einer sicheren Personalentscheidung umfassende Informationen über den Bewerber erlangen möchte, will dieser nicht über seine persönlichen Verhältnisse ausgefragt werden. Die Rspr. hat die...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Altersstruktur

Rz. 786 Der Begriff der Personalstruktur erfasst zunächst die Altersstruktur des Betriebes. Der Arbeitgeber kann hinsichtlich der zur Sozialauswahl anstehenden Arbeitnehmer Altersgruppen bilden und dann lediglich innerhalb dieser Altersgruppen die soziale Auswahl vornehmen (BAG v. 20.4.2005 – 2 AZR 201/04, NZA 2005, 877, 878). Dabei macht das KSchG dem Arbeitgeber keine inha...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 1. BDSG

Rz. 17 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var.1 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Regelung entspricht insoweit § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F., den sie fortführen soll, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen werden kann. Vor Begründung des...mehr

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§ 19 AGG / I. Muster

Rz. 105 Muster 19.1: Klage auf Schadensersatz/Entschädigung Muster 19.1: Klage auf Schadensersatz/Entschädigung Klage In dem Rechtsstreit des/r Herrn/Frau _________________________, – Kläger/-in – Prozessbevollmächtigte _________________________ gegen die Firma _________________________ – Beklagte – zeigen wir, ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd, an, dass wir den/...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Allgemeines

Rz. 147 Die Erkrankung eines Arbeitnehmers stellt für sich genommen keinen Kündigungsgrund dar (APS/Dörner, § 1 KSchG Rn 136). Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten scheiden jedoch andererseits nicht prinzipiell als Grund für eine personenbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers aus (vgl. Lepke, Kündigung bei Krankheit, S. 41 ff. m.w.N.). Dies folgt aus § 8 EFZG , nach w...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IV. Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

Rz. 1435 Das BAG billigt dem Betriebsrat bei Verstößen gegen sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG einen allgemeinen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu. Dieser ergibt sich aus der dem BetrVG abgeleiteten Nebenpflicht, alles zu unterlassen, was der Wahrnehmung des konkreten Mitbestimmungsrechtes entgegensteht. Das gilt nicht nur für Verletzungen des Mit...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Sachgrundlose Befristung mit älteren Arbeitnehmern

Rz. 210 Für ältere Arbeitnehmer besteht eine Sonderregelung zur sachgrundlosen Befristung. Nach dem ursprünglichen Wortlaut des § 14 Abs. 3 S. 1 TzBfG a.F. bedurfte eine Befristung auch dann keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hatte. Infolgedessen konnten Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern der g...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Unterhaltspflichten

Rz. 754 Der Arbeitgeber hat bei der Sozialauswahl zudem die Unterhaltspflichten der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Hierunter sind die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers aus den §§ 1360 ff. BGB (Ehegatten), §§ 1569 ff. BGB (geschiedene Ehegatten), §§ 1601 BGB ff. (eheliche Kinder und unterhaltsbedürftige Eltern), § 1615a (nicht ehehliche Kinder), § 1754 (ado...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Dauer des Urlaubs

Rz. 1681 Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch eines erwachsenen Arbeitnehmers beträgt 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG), wobei als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Das BUrlG geht somit von einer Sechs-Tage-Woche aus und gewährt einen vierwöchigen Urlaub. Wird regelmäßig nur an fünf Tagen pro Woche gearbeite...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Übersicht über – bei Darlegung eines entsprechenden Bedarfes für Betriebsratsarbeit – anerkannte Schulungsveranstaltungen:

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Gleichbehandlung und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 878 Der Arbeitgeber muss bei der Aufstellung einer Ordnung für den Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (s. Langohr-Plato, AuR 2006, 144 ff.), hierzu zählt auch eine betriebliche Witwen- oder Witwerversorgung (BAG v. 19.11.2002, NZA 2003, 380). Der Ausschluss einer Gruppe von Arbeitnehmern von ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / l) Feststellung eines mobbingspezifischen Systemzusammenhangs

Rz. 1216 Die Begründung des Mobbingvorwurfs d.h. der Persönlichkeitsrechtsverletzung durch fortgesetztes Verhalten, erfordert nach der Rspr. des BAG (v. 15.1.1997, NZA 1997, 781) das Bestehen eines systematischen Zusammenhanges zwischen den einzelnen Verhaltenselementen. Der systematische Zusammenhang erfordert zur Abgrenzung ggü. vereinzelt gebliebenen und lediglich isolier...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / jj) Gleichbehandlung und Kündigungsschutz

Rz. 880 Untersagt ist nicht nur eine Ungleichbehandlung wegen hohen Alters, sondern jede Anknüpfung an das Alter, sofern sie nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gestattet ist. Als primäres Gemeinschaftsrecht wirkt der Grundsatz des Verbotes der Diskriminierung wegen des Alters daher unmittelbar horizontal, also auch zwischen Privaten (Mangolt-Urt. v. EuGH v. 22.11.2005, N...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Anfechtungserklärung

Rz. 303 Fraglich ist, ob eine unwirksame Kündigung in eine Anfechtungserklärung umgedeutet werden kann (zur Anfechtung des Arbeits-/Dienstvertrags vgl. § 18 Rdn 30 ff.). Auch diese Problematik kann sich insb. dann stellen, wenn die ausgesprochene Arbeitgeberkündigung wegen Verstoßes gegen § 9 MuSchG nichtig ist. Rz. 304 Die Umdeutung des Ausspruches einer unwirksamen ordentli...mehr

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§ 5 Informationsquellen bei der Bewerberauswahl und Prüfung durch den Arbeitgeber

Rz. 1 Die Informationen, die der Arbeitgeber zur Auswahl eines Bewerbers über diesen benötigt, können sich ergeben aus: Rz. 2 & Bewerbungsschreiben Das Bewerbungsschreiben vermittelt einen ersten allgemeinen Gesamteindruck. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Angaben im Bewerbungsschreiben aus der subjektiven Sicht des Bewerbers verfasst sind und eine vollständige Überprüfba...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Wirksamkeit von Unkündbarkeitsvereinbarungen

Rz. 1171 Unkündbarkeitsvereinbarungen finden sich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Die Kündigungsbeschränkung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Mit diesen Unkündbarkeitsvereinbarungen kann das Kündigungsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beidseitig, einseitig für einen Vertragspartner beschränkt und auf bestimmte Kündigungsar...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / a) Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 32 Nach § 119 Abs. 2 BGB gilt als ein zur Anfechtungsmöglichkeit führender Inhaltsirrtum auch "der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden". Mit Blick auf den als Anfechtungsgrund bemühten Umstand ist zunächst zu fragen, ob er eine "Eigenschaft" der betreffenden Person oder – im Arbeitsrecht seltener – de...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / l) Leistungs- und/oder Beitragsidentität ("Unisex-Tarife")

Rz. 497 Die bei der Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen vom Arbeitgeber zu berücksichtigende Gleichbehandlung erstreckt sich nur auf die zugesagte Versorgungsverpflichtung. Hat also der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bestimmte Versorgungsleistung versprochen, muss diese Leistung dem Grundsatz der Lohngleichheit entsprechen. Wie der Arbeitgeber diese Leistung ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Begriffsbestimmung

Rz. 1177 → Direktionsrecht (Rdn 530 ff.), → Fürsorgepflicht (Rdn 835 ff.). Mobbing ist eine aus dem englischen Verb "to mob" (über jemanden herfallen, anpöbeln, attackieren, angreifen) entlehnte Wortschöpfung zur Beschreibung einer sozialen Aggression als auch eine Form der emotional geleiteten Konfliktbewältigung. Mobbing ist kein Rechtsbegriff und damit auch keine Anspruchs...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / f) Beachtung des AGG

Rz. 184 Zusätzlich ist das AGG beim Abschluss von Aufhebungsverträgen mit Arbeitnehmern zu beachten. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig. Dies gilt sowohl für unmittelbare ( § 3 Abs. 1 ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Direktionsrecht bezüglich Arbeitsort

Rz. 883 Der Arbeitsort ist nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG im schriftlichen Nachweis anzugeben. Der Beschäftigungsort bestimmt sich unter Anwendung des § 269 Abs. 1 BGB. Andererseits ist es für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses typisch, dass der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers, damit in den Betrieb, eingebunden ist. I.d.R. ist also der Ort d...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Vorrang des Gesetzes

Rz. 1501 Weiter darf eine Betriebsvereinbarung auch nicht gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen. Dies umfasst nicht nur Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften, sondern auch die durch Richterrecht gestalteten Rechtsgrundsätze. Auch das BetrVG selbst darf in einer Betriebsvereinbarung nicht missachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Betriebsvereinbarung...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ee) Verzichtserklärungen

Rz. 1002 Auch im Arbeitsrecht kann unter gewissen Voraussetzungen auf Ansprüche und sonstige Rechte durch Erlassvertrag nach § 397 Abs. 1 BGB oder negatives Schuldanerkenntnis, § 397 Abs. 2 BGB, verzichtet werden. Derartige Verzichtsvereinbarungen sind vor allem in Aufhebungsverträgen und Ausgleichsquittungen zu finden, sie können aber auch vereinzelt vereinbart werden. Als ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen

Rz. 945 Eine Rückzahlungsklausel in einem Studien- und Ausbildungsvertrag mit nachvertraglicher betrieblicher Bleibefrist stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn der Arbeitgeber seinerseits keinerlei Verpflichtung eingeht, dem Arbeitnehmer die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung überhaupt z...mehr

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§ 19 AGG / VIII. Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaft, § 17 AGG

Rz. 102 § 17 Abs. 2 AGG räumt den Betriebsräten und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften in betriebsratsfähigen Betrieben das Recht ein, bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des zweiten Abschnitts beim ArbG eine erforderliche Handlung, Duldung oder Unterlassung des Arbeitgebers zu beantragen. Betriebsräte und Gewerkschaften können also nicht nur ...mehr

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§ 19 AGG / VII. Maßregelungsverbot, § 16 AGG

Rz. 101 § 16 Abs. 1 AGG stellt für den Arbeitgeber ein Verbot auf, Beschäftigte zu benachteiligen, die die Rechte aus dem AGG in Anspruch nehmen oder sich verstoßenden Anweisungen widersetzen. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem allgemeinen Maßregelungsverbot des § 612a BGB. Der benachteiligte Beschäftigte ist damit vor jeder Entscheidung des Arbeitgebers, die auf ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / i) Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Rz. 234 Die Vertragsfreiheit erlaubt es, auch einzelne Arbeitsbedingungen und nicht das Arbeitsverhältnis insgesamt zu befristen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn bei Bestehen eines unbefristeten Vertrages einzelne Vertragsbestandteile, bspw. eine höherwertige Beschäftigung, die Erhöhung der Arbeitszeit oder bestimmte Entgeltanteile befristet vereinbart werden. Rz. 235 Die Ve...mehr

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§ 19 AGG / VII. Geschlecht

Rz. 26 Neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht werden hiervon auch Hermaphroditen (Zwischengeschlechtliche) und Transsexuelle umfasst. Bei Transsexuellen ist es ohne Bedeutung, ob der Geschlechtswechsel vom Gesetzgeber anerkannt worden ist (EuGH v. 27.4.2006 – C 423/04). Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechtes liegt vor, wenn eine Frau wegen einer Sch...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Freistellungsklausel im Anstellungsvertrag – Vergütungseinbußen

Rz. 117 In vielen Anstellungsverträgen ist das einseitige Recht des Arbeitgebers vorgesehen, den Arbeitnehmer entweder jederzeit oder nach Ausspruch einer arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitigen Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge von seinen Arbeitspflichten, ggf. unter Anrechnung des Resturlaubes, freizustellen (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 27.5.2021 – 3 SaGa 1/21 zur Du...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Anwendbarkeit der AGB-Kontrolle

Rz. 1016 Hinsichtlich der Anwendbarkeit des AGB-Rechts ist zwischen der Rahmenvereinbarung und der Einzelvereinbarung zu unterscheiden. Rahmenvereinbarungen sind im Regelfall für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und unterfallen somit der gerichtlichen Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. I.d.R. werden Zielvereinbarungen zwischen dem Arbeitneh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeiten (§ 309 BGB)

Rz. 120 Die dem bisherigen § 11 AGBG entsprechende Bestimmung des § 309 BGB enthält die sog. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. Für den Bereich des Arbeitsrechtes handelt es sich dabei um eine Falschbezeichnung, weil § 310 Abs. 4 S. 2 BGB auch insoweit stets eine Entscheidung darüber verlangt, ob die uneingeschränkte Anwendung des jeweiligen Klauselverbotes mit den im ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Einzelne Verweigerungsgründe

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / C. Vertragliche Grundlage

Rz. 12 Soweit die Parteien zweckmäßigerweise zur Vermeidung jedweder Rechtsunsicherheit bereits im Anstellungsvertrag eine nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht vereinbart haben, muss der Mitarbeiter diese beachten (zur AGB-Kontrolle s. oben § 17 Rdn 989, 990). In der kautelarjuristischen Praxis werden Vertragsklauseln mit einer nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht...mehr