Fachbeiträge & Kommentare zu Digitalisierung

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8 Beteiligung des Betriebsrats

Eine Beteiligung des Betriebsrats soll sicherstellen, dass der Einsatz von digitalen Systemen im Personalwesen sozialverträglich, rechtskonform und transparent erfolgt. 8.1 Mitbestimmungsrechte Nach § 87 Abs. 1 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Bei der Einführung von KI-Systemen sind folgende Reg...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.2 Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen nur zu den vorher klar definierten Zwecken verarbeitet werden.[1] Der Arbeitgeber muss daher von Anfang an klar und eindeutig festlegen, zu welchem Zweck der Einsatz digitaler Systeme erfolgt.mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 3 Weitere datenschutzrechtliche Anforderungen

3.1 Informationspflichten Gemäß Art. 12 ff. DSGVO muss der Verantwortliche geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß Art. 13 DSGVO und 14 DSGVO und alle Mitteilungen gemäß Art. 15–22 DSGVO und Art. 34 DSGVO die sich auf die Verarbeitung beziehen, bereitzustellen. Diese Informationen müssen präzise, transparent, verständlich und leicht zug...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.6 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Für digitale Personalsysteme sind geeignete TOMs nach Art. 32 DSGVO zu ergreifen. Diese können beispielsweise rollenbasierte Berechtigungen nach dem need-to-know-Prinzip, eine Protokollierung von Zugriffen, Verschlüsselung, sichere Authentifizierung (MFA), Backup-Konzepte sowie klare Berechtigungs- und Löschprozesse umfassen.mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.4 Auftragsverarbeitung

Werden Personalsysteme durch externe Anbieter betrieben (z. B. Plattformen für das Bewerbermanagement), ist regelmäßig ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Verantwortliche sollten darin insbesondere Regelungen zu Unterauftragsverarbeitung, Support, Löschfristen, Audit-Rechten sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) vereinbaren.mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.3 Datensparsamkeit und Verhältnismäßigkeit

Die Datenverarbeitung hat sich am Grundsatz der Datensparsamkeit und der Verhältnismäßigkeit zu orientieren.[1] Danach dürfen nur solche Daten erhoben werden, die für den konkreten Zweck erforderlich sind. Digitale Systeme sollten die Datenerhebung auf ein verhältnismäßiges Maß begrenzen.mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.3 Rechenschaftspflicht

Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der in Art. 5 Abs. 1 DSGVO aufgeführten Datenschutzprinzipien verantwortlich und muss deren Einhaltung nachweisen können.[1] Der Arbeitgeber muss demnach Maßnahmen ergreifen, um die Konformität des Einsatzes digitaler Systeme mit den Datenschutzanforderungen nachweisen zu können.mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.7 Datenschutzbeauftragter

Gemäß Art. 38 Abs. 1 DSGVO muss der Verantwortliche sicherstellen, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird. Im Rahmen der Einführung und Nutzung digitaler Systeme stellt der Datenschutzbeauftragte sicher, dass die Maßnahmen rechtskonform, verhältnismäßig und transpar...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Systeme werden im Personalbereich schon seit Jahren eingesetzt und ihr Gebrauch wird in Zukunft voraussichtlich weiter zunehmen. Die Digitalisierung bietet Vorteile wie mehr Effizienz, bessere Transparenz, Zeitgewinn und größere Flexibilität. Allerdings bringt sie auch Herausforderungen mit sich: Besonders bei sensiblen Mitarbeiterdaten entstehen komplexe ...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 5 Automatisierte Entscheidungen

Art. 22 Abs. 1 DSGVO verbietet, Betroffene einer ausschließlich auf einer automatisierten Datenverarbeitung beruhenden Entscheidung zu unterwerfen, die ihnen gegenüber Rechtswirkung entfaltet oder sie auf eine ähnliche Weise erheblich beeinträchtigt. Damit sollen Betroffene vor vollautomatisierten Entscheidungen durch Algorithmen geschützt werden und die Letztentscheidungsbe...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.2.4 Prozessoptimierung und Personalentwicklung

Neben der Automatisierung von regelmäßig auftretenden und standardisierten Vorgängen eignet sich KI auch zur Unterstützung einer kompetenzbasierten Aufgabenzuordnung in der Belegschaft.[1] Dabei werden anhand gesammelter Daten die Fähigkeiten eines Beschäftigten durch eine KI ausgewertet.[2] Die Bewertung dient im Anschluss als Entscheidungsgrundlage für die Zuteilung von Au...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.2 Unterrichtungs- und Beratungsrechte

Neben dem allgemeinen Unterrichtungsanspruch aus § 80 Abs. 2 BetrVG ist bei der Einführung von KI das Unterrichtungs- und Beratungsrecht nach § 90 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BetrVGzu berücksichtigen.[1] Danach ist der Betriebsrat bereits vor der Einführung über die Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen, insbesondere über die Verwendung von KI, rechtzeitig zu unterrichten und ...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.4 Hinzuziehung von Sachverständigen

Seit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2021 ist in § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ausdrücklich geregelt, dass zur Beurteilung der Einführung und Anwendung von KI das Hinzuziehen eines Sachverständigen erforderlich ist, da die technische und datenschutzrechtliche Komplexität von KI-Systemen oft fachkundige Unterstützung erfordert. Die Regelung befreit den Betriebsrat jedo...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2 Allgemeine datenschutzrechtliche Anforderungen nach Art. 5 DSGVO

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wesentliches Element bei der Implementierung digitaler Prozesse. Die Einführung und Nutzung digitaler Technologien wird in aller Regel die Verarbeitung personenbezogener Daten[1] umfassen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten richtet sich nach der DSGVO und dem BDSG. Nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO ist eine na...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 10 Fazit

Der Einsatz von KI im Personalmanagement steht exemplarisch für die Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation des Arbeitslebens. Digitale Systeme können Personalentscheidungen effizienter, datenbasierter und objektiver gestalten, bergen jedoch gleichermaßen erhebliche Risiken im Hinblick auf den Datenschutz. Aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive ist in...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.1.1 Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO)

Die Einwilligung kann als eigenständige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten herangezogen werden. Die Einwilligung muss frei, spezifisch und unmissverständlich erteilt werden.[1] In einem Beschäftigungsverhältnis kann die Einwilligung eines Mitarbeiters aufgrund des Machtverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel nicht als freiwilli...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.1.3 Interessenswahrung (Art. 6 Abs. 1f DSGVO)

Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Beschäftigten ist in der Praxis häufig Art. 6 Abs. 1f DSGVO heranzuziehen. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist. Dies gilt jedoch nur, sofern nicht die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Perso...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.4 Richtigkeit und Speicherbegrenzung

Die erhobenen Daten müssen korrekt und auf dem aktuellen Stand sein.[1] Zudem dürfen sie nur so lange gespeichert werden, wie dies für den verfolgten Zweck notwendig ist.[2] Der Verantwortliche ist darüber hinaus gemäß Art. 17 DSGVO verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet w...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.2 Datenschutzfolgenabschätzung

Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO ist durchzuführen, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Unternehmensgröße ist für diese Pflicht nicht entscheidend. Bei der Nutzung von Hochrisiko-KI-Systemen ist eine DSFA regelmäßig erforderlich. Arbeitgeber sollten diese vor ...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 6 Relevante Pflichten aus der KI-Verordnung (KI-VO)

Die KI-VO gilt ergänzend zu den allgemeinen Regeln. Mit dem risikobasierten Ansatz soll die KI-VO einen verantwortungsbewussten Einsatz von KI-Systemen fördern. Die Verordnung unterstellt insbesondere Hochrisiko-Systeme den strengen Anforderungen der Art. 8–15 KI-VO. Diese betreffen die Einrichtung eines Risikomanagementsystems[1] sowie konkrete Anforderungen an Daten und Dat...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 4 Rechte der Betroffenen

Mitarbeiter haben nach den Art. 15–21 DSGVO verschiedene Rechte, die sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen können. Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Zunächst haben Mitarbeiter das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und den Zweck der Datenverarbeitung zu verlangen. Praxis-Tipp Erforderlichkeit der Datenübersicht Um das Auskunftsersuchen eines Betro...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.2.3 Mitarbeiterüberwachung

Die Überwachung von Beschäftigten, etwa mittels Videoaufzeichnungen, der Analyse von E-Mail-Korrespondenz, der Ortung des Beschäftigtenstandorts und des Einsatzes von KI, ist nur unter engen datenschutzrechtlichen Grenzen zulässig.[1] So ist regelmäßig eine DSFA nach Art. 35 DSGVO erforderlich, da Überwachungsmaßnahmen üblicherweise ein hohes Risiko für die Rechte und Freihe...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.1 Mitbestimmungsrechte

Nach § 87 Abs. 1 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Bei der Einführung von KI-Systemen sind folgende Regelungen besonders relevant: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Zunächst steht dem Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen zu, die dazu best...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.2.1 Digitale Personalakte

Die Einführung digitaler Personalakten bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, wie effizientere Prozesse, eine bessere Nachvollziehbarkeit und eine ortsunabhängige Zugriffsmöglichkeit. Gleichzeitig stellt sie erhöhte Anforderungen an den Datenschutz, da die darin enthaltenen personenbezogenen Informationen oftmals besonders sensibel sind. Demnach sind die oben skizzierten Gr...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.3 Beendigungsphase

Der Einsatz von KI in der Beendigungsphase eines Arbeitsvertrags, etwa bei der automatisierten Analyse von Leistungsdaten zur Entscheidung über Kündigungen oder bei der Vorhersage von Personalabbaupotenzialen, wirft erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Da in dieser Phase besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, unterliegt die Nutzung von KI den s...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.3 Auswahlrichtlinien

Der Betriebsrat ist bei der Aufstellung von personellen Auswahlrichtlinien, welche die maßgeblichen Kriterien für zentrale Personalentscheidungen konkretisieren, einzubeziehen.[1] In Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung dieser Richtlinien verlangen.[2] § 95 Abs. 2a BetrVG legt aus Klarstellungsgründen fest, dass die Rechte auch Anwe...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 9 Diskriminierungsfreiheit

Eine KI-gestützte Personalentscheidung darf nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität des Beschäftigten führen ( § 1 AGG). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt ausdrücklich den Zugang zur Erwer...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.1 Rechtmäßigkeit und Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

Gemäß Art. 5 Abs. 1a DSGVO muss jede Datenverarbeitung rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffenen Personen nachvollziehbaren Weise erfolgen. Rechtmäßig ist die Verarbeitung nur dann, wenn eine Einwilligung oder eine sonstige zulässige Rechtsgrundlage vorliegt.[1] Folgende Rechtsgrundlagen kommen bei der Einführung und Nutzung von digitalen Technologie...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.1.2 Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

Die Verarbeitung ist außerdem zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags, etwa des Arbeitsvertrags, erforderlich ist. Das Kriterium der Erforderlichkeit ist dabei eng auszulegen.[1] Demnach sind digitale Maßnahmen nur dann zulässig, wenn sie zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar notwendig sind, z. B. zur Erfassung der Arbeitszeiten.mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.1.4 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 BDSG)

Zudem kommt eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer auf Grundlage des § 26 BDSG in Betracht. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG [1] erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten unter anderem dann, wenn dies zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Dat...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.1 Informationspflichten

Gemäß Art. 12 ff. DSGVO muss der Verantwortliche geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß Art. 13 DSGVO und 14 DSGVO und alle Mitteilungen gemäß Art. 15–22 DSGVO und Art. 34 DSGVO die sich auf die Verarbeitung beziehen, bereitzustellen. Diese Informationen müssen präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich und in klarer und...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.1 Globalisierung und Digitalisierung

Die Rahmenbedingungen der Arbeit ändern sich: Internationale Arbeitsteilung und globalisierter Wettbewerb, zunehmender Einsatz künstlicher Intelligenz, maschinelles Lernen und Robotik am Arbeitsplatz stellen die Unternehmen vor steigende Anforderungen an Qualität, Aktualität und Individualität der Produkte und Dienstleistungen und an die Flexibilität und Leistung der Arbeitn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.2.2 Flexible Arbeitsformen

Das Arbeiten im Homeoffice ist seit der Corona-Pandemie in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Es stellt Arbeitgeber, Mitarbeiter und Arbeitsschutzbehörden vor neue Herausforderungen. Aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive stellt sich die Frage, wie die Vorgaben des BDSG und der DSGVO außerhalb der klassischen Büroumgebung eingehalten werden k...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.1 Anwendungsfälle am Beispiel KI im Recruiting

Der Einsatz von KI ist im Recruiting mittlerweile sehr verbreitet. Während Personalprozesse dadurch effizienter, zügiger und oftmals weniger fehleranfällig werden, erhöhen sich zugleich die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten. Gerade im Bewerbungsverfahren, das häufig eine Vielzahl hochsensibler Informationen enthält, müssen Unternehmen besonders sorgfältig u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 1 Decide: "Einstieg in die Dienstleistung Vermögensberatung"

Für Steuerberater, die sich aktiv mit den Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld des Berufsstandes auseinandersetzen wollen, ist private Vermögensberatung neben der Unternehmensberatung ein wesentlicher Bestandteil des Dienstleistungsportfolios. Er wird damit sozusagen zum "Finanzcoach "seiner Mandanten. Die Ertragskraft einer Steuerberatungskanzlei hängt traditionell an de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitale Steuererklärung wi... / Hintergrund

Die Finanzverwaltung stellt künftig auf Basis der bereits vorliegenden Daten – etwa zu Lohn, Rente oder Sozialversicherungsbeiträgen – einen Vorschlag für die Steuererklärung bereit. Nutzer können diesen in der App prüfen, bei Bedarf ergänzen oder korrigieren und anschließend digital übermitteln. Sind alle Angaben korrekt, genügt eine Bestätigung mit einem Klick. Der gesamte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / bb) Kein Schadensersatzanspruch des Kunden aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB oder Art. 82 DS-GVO

Das OLG verneinte auch einen Schadensersatzanspruch der B-GmbH gegenüber der Klägerin aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB i.H. der Überweisung von 13.500 EUR. Der Senat konnte zunächst nicht feststellen, dass die nach § 280 Abs. 1 BGB darlegungs- und beweispflichtige B-GmbH den Nachweis erbracht hatte, dass die A-GmbH eine Nebenpflicht verletzt hatte, die dazu führen würde, da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.2 Ist-Zustand erfassen

Die Datenerhebung ist im Regelfall die zeitintensivste Arbeitsphase einer Planung.[1] Unter dem Gesichtspunkt einer effizienten und wirtschaftlichen Erstellung ist deshalb ein besonders hohes Augenmerk auf die organisatorischen Aspekte zu legen. Deshalb sollte zu jedem Beratungsthema eine Checkliste der notwendigen Daten vorliegen. Die zu berücksichtigenden Daten lassen sich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur gl... / Internationale Unternehmensbesteuerung ist ja ein ziemlich abstraktes Thema. Was wird ganz konkret geändert?

Es geht um eine der größten Reformen der internationalen Besteuerung von Unternehmen. Diese Reform umfasst "zwei Säulen": Die "Säule 1" sorgt für mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Staaten. Die neuen Regeln sind vor allem für die Besteuerung großer Digitalkonzerne wichtig, die z. B. durch Internetverkäufe oder durch Einnahmen aufgrund von Werbeklicks auch in Staaten e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zum BE... / Was ist das Inclusive Framework on BEPS?

Die erarbeiteten neuen Standards müssen von den Staaten umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Zudem hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf eine dauerhafte Fortsetzung der Arbeiten verständigt. Die Implementierung der neuen Regelungen in den Staaten sowie deren Wirkungsweise in der Praxis sollen genau beobachtet werden. Dazu haben OECD und G20 das Inclusive Fra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.68 Aufbau und Betrieb eines öffentlich einsehbaren Zuwendungsregisters (Nr. 47)

Rz. 77 Durch das JStG 2020 v. 21.12.2020[1] eingeführt und durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024[2] modifiziert erhielt das BZSt verschiedene Aufgaben rund um den Aufbau und Betrieb des in § 60b AO konstituierten und öffentlich einsehbaren Zuwendungsempfängerregisters. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 47 FVG enthält ergänzende Regelungen zur Datenerhebung und Kommunikation zur ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / 2.6 Arbeitstägliche Essenzuschüsse

Die vorstehenden Regelungen zu Kantinenmahlzeiten und Essenmarken gelten in gleicher Weise, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an deren Stelle einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten einräumt. Auch in diesem Fall ist als Arbeitslohn nicht der Zuschuss, sondern die Mahlzeit des Arbeitnehmers mit dem amtlichen Sachbezugswert zu erfassen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 3.1 Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Ziel des Nachweisgesetzes ist mehr Information für den einzelnen Arbeitnehmer über seine wesentlichen Vertragsbedingungen durch stärkere Formalisierung. Es soll eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis über die beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten bewirken, insbesondere für Arbeitnehmer, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen.[1] In erster Li...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsscheck

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Geringfügige Beschäftigung Rz 1, 15 ff, 45 ff; > Haushaltshilfe Rz 26 ff; ergänzend > Digitalisierung Rz 1.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Durch die Vorschrift des § 45a EStG werden in Ergänzung der §§ 44, 44a EStG die Anmeldung und die Bescheinigung der KapSt verfahrenstechnisch geregelt (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357/1361). Abs 1 trifft Bestimmungen zur Anmeldung der KapSt. Abs 2 sieht vor, dass dem Gläubiger der KapErtr auf Verlangen eine Bescheinigung mit festgelegtem Inhalt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 43 Abs 1 S 1 EStG führt enumerativ die KapErtr iSd § 20 EStG auf, bei denen der Entrichtungspflichtige – Schuldner der KapErtr, auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle – KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Die notwendige Folge eines solchen "Katalogs" der KapErtr, welche dem Abzug unterliegen, ist ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
EU-Taxonomie: Digitalisierung des EU-Taxonomie-Reportings bei Bosch (Best Practice)

Zusammenfassung Überblick Mit den Gesetzesanforderungen der EU-Taxonomie spielt Nachhaltigkeit in den Finanzbereichen von Unternehmen eine noch größere Rolle. Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen nicht börsennotierte Unternehmen wie Bosch die drei Taxonomie-KPIs Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) anhand von Nachhaltigkeitskriterien bewerten und im La...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.1.5 Welche Anforderungen gelten für die Digitalisierung und die anschließende digitale Aufbewahrung von Originalunterlagen der Mandanten, wie etwa unterschriebene Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse?

In Papier erstellte und unterzeichnete Abschlüsse müssen im Original, das heißt in Papierform (siehe Frage 4) aufbewahrt werden. Digitale Exemplare können lediglich ergänzend erstellt werden, stellen aber nicht das Original dar. Das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift (auf Papier) besteht nur noch in Ausnahmefällen, z. B. bei nicht elektronischer Übermittlung der ESt-E...mehr