Fachbeiträge & Kommentare zu Digitalisierung

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitale Signaturen im Arbe... / 7 Fazit

Die Tendenz des europäischen Gesetzgebers geht klar in Richtung Digitalisierung und Formerleichterung, wie die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (Richtlinie (EU) 2019/1152) zeigt. In Deutschland hat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz den Einsatz der elektronischen Signatur gefördert, sodass z. B. die Beschlüsse der Einigungsstelle in elektr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Vorau...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Grundsachverhalte

Am 30.7.2025 verabschiedete die EU-Kommission ihre Empfehlung für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (C(2025) 4984 final).[1] Ausdrücklich empfiehlt die EU-Kommission nicht börsennotierten KMU und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen möchten, den von EFRAG entwickelten VSME a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.5 Automationsgestützte operative Datenanalyse (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 43a § 31a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO wurde mit Wirkung ab dem 30.12.2025 mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung[1] als weitere Norm zur Öffnung des Steuergeheimnisses in die AO eingefügt. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung soll das Risikomanagement bei der FKS dadurch gestärkt werden, dass auch die geschützt...mehr

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Digitalisierung: Der Geschä... / 3 Geschäftsführungs-Aufgabe "Digitale Transformation"

Kleinere Unternehmen (Handwerk, Dienstleister) haben in der Regel keine Kapazitäten, um die Digitalisierung selbst zu organisieren. Dennoch: Auch hier muss die Geschäftsführung dafür sorgen, dass digitale Kompetenzen bereitgestellt werden, um so die Wettbewerbsfähigkeit mittel- und langfristig zu sichern. Die Geschäftsführung ist gefordert, diesen Prozess zu organisieren und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung: Der Geschä... / 1 Die neue Rolle der Geschäftsführung im digitalen Unternehmen

Viele Verwaltungstätigkeiten, die mit der Führung der Geschäfte eines Unternehmens verbunden sind, sind bereits "digital" – Stichwort: Informationssysteme, Berichtswesen, Meldewesen, Lohnabrechnung, Bestellwesen, Rechnungsstellung usw. In der Praxis von kleineren Unternehmen sind es immer noch gerade diese Aufgaben, die viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Digitalisierung hat u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung: Der Geschäftsführer als Initiator, Kommunikator und Koordinator

Zusammenfassung Überblick Alle Führungskräfte sind bei der Aufgabe, ein bestehendes Geschäftsmodell in ein digitales Geschäftsmodell weiterzuentwickeln, gefordert. Sie müssen diesen Wandel initiieren, begleiten und die Mitarbeiter mitnehmen. Sie müssen dafür sorgen, dass notwendiges Know-how und Technologien aufgebaut und integriert werden, um den Kundenbedürfnissen von morge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung: Der Geschä... / 2 Geschäftsführungs-Aufgabe "Kommunikation"

Mit zunehmender Digitalisierung ändern sich die Unternehmensziele, die Arbeitsorganisation und die Anforderungen an die Mitarbeiter. Aufgabe der Geschäftsführung ist es, diese Änderungen zu kommunizieren, den Mitarbeitern zu erklären und die Mitarbeiter zur Mitgestaltung des "neuen" Unternehmens zu motivieren. Im Besonderen geht es dabei um die folgenden Punkte: Lust auf Verä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung: Der Geschä... / 4 Geschäftsführungs-Aufgabe "Neue Abläufe initiieren"

Die Digitalisierung im Unternehmen steht und fällt mit der effektiven Kommunikation aller Beteiligten. Auf jeder Stufe der Umsetzung der Prozesse und des Projektfortschritts ergeben sich neue Fragen und Probleme, die aber nur gelöst werden können, wenn die Teams und die Mitarbeiter jederzeit gut informiert sind. Die Geschäftsführung kann dazu Vorkehrungen treffen und z. B. e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung: Der Geschä... / Zusammenfassung

Überblick Alle Führungskräfte sind bei der Aufgabe, ein bestehendes Geschäftsmodell in ein digitales Geschäftsmodell weiterzuentwickeln, gefordert. Sie müssen diesen Wandel initiieren, begleiten und die Mitarbeiter mitnehmen. Sie müssen dafür sorgen, dass notwendiges Know-how und Technologien aufgebaut und integriert werden, um den Kundenbedürfnissen von morgen gerecht zu we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung: Der Geschä... / 5 Geschäftsführungs-Aufgabe "Moderation und Konflikt-Management"

Immer wichtiger wird auch die Fähigkeit des Chefs, im moderierten Team-Gespräch Projekte zu führen. Hier muss der Chef die Rolle des Moderators einnehmen. Dazu muss er das Gespräch der Gruppe steuern, ohne fachlich einzusteigen. Ohne Übung und Erfahrung ist das nicht ganz einfach. Wenn Sie sich das als Chef selbst nicht zutrauen oder zumuten möchten, können Sie dazu Moderatio...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung: Der Geschä... / 6 Geschäftsführungs-Aufgabe "Mitarbeitergespräch"

Wie halten Sie es mit Mitarbeitergesprächen? Mit jedem? Zum Jahresanfang oder zum Jahresende? Keine Zeit? Unter den Experten jedenfalls wird derzeit heftig über Sinn und Nutzen diskutiert. Die Managementberater von Dr. Strombach (SMS Consulting, Frankfurt) haben z. B. ermittelt, dass nur 20 % der Unternehmen, die jährliche Personalgespräche mit Zielvereinbarungen durchführen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8 Haftung

Die Bereitstellung und Nutzung von Mobilgeräten wirft haftungsrechtliche Fragen auf, die je nach Bereitstellungsmodell unterschiedlich zu beantworten sind. 8.1 Haftungsgrundsätze Die Haftung des Arbeitnehmers folgt den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung: Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang, bei einfacher Fahrlässigkeit Quotelung, be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 1 Einleitung

Die Bereitstellung von Mobilgeräten an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer[1] hat sich zu einem zentralen Thema der modernen Arbeitswelt entwickelt. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Bereitstellungsmodelle für Mobilgeräte, erläutert deren jeweilige Vor- und Nachteile und nimmt eine rechtliche Einordnung vor und zeigt Ausgestaltungsmöglichk...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellungsmodelle

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verschiedenen Modelle zur Bereitstellung von Mobilgeräten. Er zeigt auf, wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Mobilgeräte zur Verfügung stellen können und beleuchtet dabei die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich werden datenschutzrechtliche Vorgaben, Mitbestimmung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 2 Sinn und Zweck der Mobilgeräte-Bereitstellung

Die meisten Unternehmen stellen ihren Arbeitnehmern zur Erreichbarkeit und zur Erledigung der Arbeitsaufgaben Mobilgeräte (z. B. Smartphones, Laptops etc.) zur Verfügung. Im Hinblick auf die immer flexibler werdenden Arbeitsmethoden haben sich in der Praxis unterschiedliche Bereitstellungsmodelle für Mobilgeräte etabliert. Die Wahl des richtigen Bereitstellungsmodells hat erh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

5.1 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Dem Betriebsrat können hier je nach konkreter Ausgestaltung bzw. je nach Regelungsgehalt der Bereitstellung Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG zustehen. Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht, wenn verpflichtende Verhaltensregelungen für die Arbeitnehmer festgesetzt werden (z. B. Regelun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7 Datenschutzrechtliche Anforderungen

7.1 Allgemeine Geltung des Datenschutzrechts Bei der Bereitstellung von Mobilgeräten sind die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, für welches Bereitstellungsmodell sich ein Unternehmen entscheidet, denn bei der Nutzung von Mobilgeräten für betriebliche Zwecke werden regelmäßig personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.4 Vertragliche Gestaltungsempfehlung

Für Arbeitgebergeräte sollten klare Haftungsregelungen, die Festlegung von Obhutspflichten, Mitwirkungspflichten bei Schadensfällen und Haftungsfreistellung bei Diebstahl mit angemessenen Sicherungsmaßnahmen aufgenommen werden.[1] Für BYOD-Modelle sollte eine transparente Regelung zur Tragung von Reparatur- und Ersatzkosten, für Nutzungs- und Schadenspauschalen, zur Beschaffu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.2 Haftung bei Arbeitgebergeräten

Der Arbeitnehmer haftet für Gerätebeschädigung oder -verlust nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Haftungserleichterung bei Missverhältnis zwischen Schaden und Verdienst erfolgen.[1] Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko und muss für nicht verschuldete Schäden einstehen sowie gegebenenfalls Ersatzgeräte bereitstellen.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
So kommen Steuerberater zu ... / Für die Preisgestaltung die Perspektive wechseln

Um bei potenziellen Lieblingsmandanten auch preislich gut abzuschneiden, empfiehlt Thorsten Hesse, Kanzleiberater, format C: consulting, einen Perspektivwechsel. "Kanzleiinhaber sollten ihre Preisstrategie nicht über die Leistungsfähigkeit ihrer Kanzlei entwickeln, sondern analysieren, welche Probleme potenzielle Wunschmandanten haben". Aus einer Art Helikopterperspektive so...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verschiedenen Modelle zur Bereitstellung von Mobilgeräten. Er zeigt auf, wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Mobilgeräte zur Verfügung stellen können und beleuchtet dabei die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich werden datenschutzrechtliche Vorgaben, Mitbestimmungsrechte des Bet...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.4 Device as a Service (Leasingmodell)

Bei dem Device as a Service Modell (DaaS) mietet der Arbeitgeber Mobilgeräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops nicht einfach an, sondern bezieht die Mobilgeräte als umfassenden Service von einem spezialisierten Anbieter im Rahmen eines Leasingvertrags mit zusätzlichem Service. Der Service umfasst nicht nur die Bereitstellung des Mobilgeräts, sondern auch die Verwaltung, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
So kommen Steuerberater zu ... / Kleine Ursachen, große Wirkung – die Sichtbarkeit ausdehnen

Damit eine Kanzleiwebsite im Internet gefunden wird, ist Suchmaschinenoptimierung (SEO) entscheidend. Obwohl spezialisierte SEO-Agenturen umfassende Services anbieten, sollten Kanzleinhaber die wichtigsten Grundlagen selbst kennen. Dazu zählt, relevante Suchbegriffe in den Inhalten zu verwenden, diese klar zu strukturieren sowie für Einzigartigkeit und Relevanz zu sorgen. Eb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.2 Choose Your Own Device (CYOD)

Bei dem Bereitstellungsmodell Choose Your Own Device (CYOD) wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Mobilgerät zur Verfügung gestellt, das die Konfiguration und Sicherheitsprogramme des Arbeitgebers enthält und der Arbeitnehmer das Gerät selbst auswählen und auch privat nutzen darf.[1] Inwieweit der Arbeitnehmer das Gerät hier tatsächlich selbst auswählen darf, hängt vom E...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.6 Managed Service Provider (MSP)

Ein Managed Service Provider (MSP) ist ein externer Dienstleister, durch den der Betrieb der mobilen Geräteumgebung dauerhaft und vertraglich geregelt wird. Der externe Dienstleister ist also die Plattform für das Unternehmen, auf welcher die Geräte implementiert und verwaltet werden (z. B. für BYOD, COPE, COBO, Hybrid) und auf welcher technischer Support geleistet wird. Durc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
So kommen Steuerberater zu ... / So können Sie die Mandantenstruktur ohne komplexes Controlling-System managen

Um das Mandantenportfolio aktiv zu steuern, braucht es definierte Kriterien und feste Zeitpunkte für eine Inventur. Kanzleiinhaber müssen dafür keine komplexen Controlling-Systeme aufbauen. Der erste Hebel liegt im klaren Blick auf das bestehende Portfolio: Welche Mandate sind wirtschaftlich attraktiv, welche arbeiten digital, welche passen zur fachlichen Spezialisierung und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 4 Ausgestaltung im individuellen Arbeitsverhältnis

Insbesondere bei der Bereitstellungsvariante Bring Your Own Device kann es sich anbieten eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Hier kann unter anderem geregelt werden, welche Konfigurationseinstellung und Datenschutzvorgaben eingehalten werden müssen. Weiter sollte hier geregelt werden, inwieweit der Arbeitgeber Herausgaberechte hat, welcher Aufwendungsersatzanspruch best...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5.1 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Dem Betriebsrat können hier je nach konkreter Ausgestaltung bzw. je nach Regelungsgehalt der Bereitstellung Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG zustehen. Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht, wenn verpflichtende Verhaltensregelungen für die Arbeitnehmer festgesetzt werden (z. B. Regelung zu Erreichbarkeit).[1] Ein Mitbestimmun...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 6 Arbeitszeitrechtliche Aspekte

Grundsätzlich besteht ein Risiko, dass Arbeitszeit und Freizeit vermischt werden, wenn die dienstlichen Funktionen auch während der Freizeit aktiviert sind. Wenn die dauerhafte Erreichbarkeit vom Arbeitgeber ausdrücklich gefordert wird oder zumindest auch billigend in Kauf genommen wird, kann das Risiko bestehen, dass diese Zeit als Rufbereitschaft bewertet werden muss.[1] P...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.3 Besondere Herausforderungen bei BYOD

Das BYOD-Modell erzeugt aus datenschutzrechtlicher Sicht besondere Herausforderungen. Bei diesem Modell werden private Geräte der Mitarbeiter zugleich für betriebliche Zwecke genutzt. Es findet eine Vermischung privater und dienstlicher Datenverarbeitungen auf einem Gerät statt. Dadurch entstehen generelle Risiken für die Sicherheit und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten,...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.5 Löschkonzepte und Datenlöschung bei Beendigung der Nutzung

Abschließend sind personenbezogene Daten bei Beendigung der Gerätenutzung zu löschen. Nach den Grundsätzen der Speicherbegrenzung[1] dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie dies für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, erforderlich ist. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Rückgabe eines Mobilgeräts muss der Arbeitgeber daher sic...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.1 Haftungsgrundsätze

Die Haftung des Arbeitnehmers folgt den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung: Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang, bei einfacher Fahrlässigkeit Quotelung, bei leichtester Fahrlässigkeit keine Haftung.[1] Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Betriebsinteresse handelt.[2]mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.3 Haftung bei BYOD-Modellen

Der Arbeitnehmer kann für durch sein privates Gerät verursachte Schäden (Datenverlust, Sicherheitsverstöße) haften, wenn er arbeitsvertragliche Pflichten schuldhaft verletzt.[1] Die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung gelten.[2] Bei Beschädigung oder Verlust des privaten Geräts hat der Arbeitnehmer einen verschuldensunabhängigen Aufwendungsersatzanspruch nach § 67...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.3 Corporate Owned, Personally Enabled ("unechtes" BYOD)

Das sogenannte Corporate Owned, Personally Enabled ("unechtes" BYOD) ist ähnlich wie das Choose Your Own Device aufgestellt. Der Arbeitnehmer hat allerdings kein Auswahlrecht hinsichtlich des Geräts. Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt darin, dass er ein einheitliches Modell für alle Arbeitnehmer wählen kann und ein geringer administrativer Aufwand auf Arbeitgeberseite bes...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.1 Bring Your Own Device ("echtes" BYOD)

Das sogenannte "echte" Bring Your Own Device (BYOD) meint, dass Arbeitnehmer eigene private IT-Geräte auch für dienstliche Zwecke nutzen dürfen. Das Mobilgerät steht also im Eigentum des Arbeitnehmers und neben der bisherigen privaten Nutzung werden auch dienstliche Daten auf dem Mobilgerät gespeichert.[1] Hinweis Keine Nutzungspflicht für Arbeitnehmer Wichtig ist, dass der Ar...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.5 Hybrid Modell

Das "Hybrid-Modell" bezeichnet eine Mischform aus verschiedenen Bereitstellungsmodellen. Das heißt, dass ein Unternehmen mehr als ein Bereitstellungsmodell parallel nutzt oder innerhalb eines Geräts geschäftliche und private Nutzung strikt trennt, um unterschiedliche Anforderungen von Rollen, Regionen oder Regulatorik abzudecken. Der Vorteil liegt in der flexiblen Anpassung ...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.7 Virtual Desktop Infrastructure (VDI)

Bei dem Modell Virtual Desktop Infrastructure (VDI) werden das vollständige Betriebssystem und die zugehörigen Anwendungen nicht lokal auf dem Mobilgerät installiert, sondern auf zentralen Servern betrieben. Das Mobilgerät dient lediglich als Anzeige und Eingabegerät (sog. Thin Client), der über Remote Display Protokolle mit dem virtuellen Desktop kommuniziert. Die Vorteile d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5.2 Betriebsvereinbarung

Es bietet sich aus Arbeitgebersicht an, eine Betriebsvereinbarung für die Bereitstellung der Mobilgeräte abzuschließen. Der Vorteil liegt hier aus Arbeitgebersicht vor allem darin, dass eine feste Regelung für die Bereitstellung von Mobilgeräten besteht und keine Abrede für jeden neu eintretenden Arbeitnehmer getroffen werden muss. In einer entsprechenden Betriebsvereinbarung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.2 Informationspflichten

Die DSGVO normiert umfassende Informationspflichten[1], die den Arbeitgeber verpflichten, seine Mitarbeiter transparent über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten. Diese Transparenzpflicht gewinnt im Kontext der Bereitstellung von Mobilgeräten besondere Bedeutung, da Mitarbeiter ein Interesse daran haben, zu erfahren, in welchem Umfang auf ihren Gerä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.4 Das Fernmeldegeheimnis

Gestattet der Arbeitgeber die private Nutzung betrieblicher Mobilgeräte, besteht die Frage, ob er dadurch zum Anbieter im Sinne des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) wird. Dies hätte zur Folge, dass der Arbeitgeber neben den Regeln des Datenschutzrechts zusätzlich auch das Fernmeldegeheimnis zu beachten hat. Das Fernmeldegeheimnis schützt den In...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Nachdem das Betriebsverfassungsgesetz nahezu 30 Jahre unverändert geblieben war, sich der Arbeitsmarkt jedoch grundlegend geändert hatte, war das Gesetz mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz im Jahr 2001 grundlegend überarbeitet worden. Bis dahin war das Betriebsverfassungsgesetz am Zustand der Vollbeschäftigung orientiert, nicht jedoch daran, Arbeitsplätze zu siche...mehr