Fachbeiträge & Kommentare zu Derivat

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative (Derivat)

Tz. 29 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. IFRS 18 im Kontext von Finanzinstrumenten

Tz. 356 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Nach langjähriger Bearbeitung wurde IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements im April 2024 vom IASB veröffentlicht. Dieser ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, verpflichtend anzuwenden (gilt auch für Zwischenabschlüsse ab diesem Zeitpunkt) und wird den bisher gültigen Standard IAS 1 ablösen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Formale Voraussetzungen an eine Sicherungsbilanzierung

Tz. 312 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie bereits erwähnt, gibt der IASB bilanzierenden Unternehmen in Fragen der Sicherungsbilanzierung keinen allgemeinen Freifahrtschein, sondern macht die Anerkennung einer in der betrieblichen Risikosteuerung getätigten Sicherung für Bilanzierungszwecke von einer Reihe formaler Voraussetzungen abhängig, die nachfolgend wiedergegeben sind und ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits oben (vgl. Tz. 3) dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich reche...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Financial liability at fair value through profit or loss (zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeit mit Erfassung der Bewertungsergebnisse im Periodenergebnis)

Tz. 75 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende finanzielle Verbindlichkeit mit Erfassung der Bewertungsergebnisse im Periodenergebnis" umfasst drei Arten an finanziellen Verbindlichkeiten (vgl. IFRS 9 Appendix A). Dabei handelt es sich um solche, die die Definition als "zu Handelszwecken gehalten" erfüllen (vgl. Tz. 69 und insbeson...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Erstansatz

Tz. 118 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Vorschriften zum Erstansatz sind kurz und bündig gehalten: Ein Unternehmen hat Finanzinstrumente nur und erst dann bilanziell zu erfassen, wenn es Vertragspartei wird (vgl. IFRS 9.3.1.1). Wie das Unternehmen Vertragspartei wird – schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln –, ist ebenso wenig von Belang wie die Frage, ob es sic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Regular Way Purchase or Sale (marktüblicher Kauf oder Verkauf)

Tz. 66 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als marktüblicher Kauf resp. Verkauf wird der Kauf bzw. Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts bezeichnet, dessen Vertragsbedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb einer gewissen Zeitspanne erfordern. Die Zeitspanne ist durch eine für den betreffenden Markt bestehende Regulierung oder Konvention vorbestimmt, wobei "Markt" als ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Financial Guarantee Contracts (Finanzgarantie)

Tz. 63 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Garantieverträge, kurz Finanzgarantien, werden als Verträge definiert, die den Garantiegeber verpflichten, eine bestimmte Zahlung zu leisten, um den Garantienehmer für einen Verlust zu entschädigen, den dieser erlitten hat, weil ein bestimmter Schuldner seiner im zugrunde liegenden Schuldinstrument festgelegten Zahlungspflicht bei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Held for trading (zu Handelszwecken gehalten)

Tz. 69 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Klassifizierung "zu Handelszwecken gehalten" wurde unverändert aus IAS 39 in IFRS 9 übernommen. Folgende Finanzinstrumente werden entsprechend klassifiziert: Finanzinstrumente, die vorrangig in der Absicht erworben oder eingegangen werden, sie kurzfristig wieder zu veräußern resp. zurückzukaufen (vgl. Tz. 70); Finanzinstrumente, die bei Zug...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Sicherungsinstrumenten

Tz. 285 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der IASB geht davon aus, dass qualifizierende Geschäfte in der Regel zur Gänze als Sicherungsinstrument bestimmt werden. Er lässt gleichwohl drei Ausnahmen zu: Wird ein Optionsgeschäft als Sicherungsinstrument eingesetzt, darf ein Unternehmen dessen beizulegenden Zeitwert in den inneren Wert (intrinsic value) und den Zeitwert (time value) auf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Wertmaßstab in Abhängigkeit von der Art des Instruments

Tz. 221 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bei der Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich bei ihnen um Kassainstrumente oder Derivate handelt. Die Kassainstrumente sind dann weiter danach zu unterscheiden, ob es sich bei ihnen um schuldrechtliche Instrumente oder um Beteiligungstitel handelt. Tz. 222 Stand: EL ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Sicherungsinstrumente

Tz. 276 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bei der Festlegung der sich qualifizierenden Sicherungsinstrumente weicht der IASB von seiner bisherigen und in IAS 39 niedergelegten Linie ab, wonach mit Ausnahme der Absicherung von Währungsrisiken ausschließlich Derivate als Sicherungsinstrumente infrage kamen. Viele derer, die im Zuge der Entwicklung der Überarbeitung Stellung zu den Kon...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 125 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bevor ein Unternehmen prüfen kann, ob es zur Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts berechtigt ist, sind vorab zwei Aspekte zu klären: aus wessen Sicht und was soll ausgebucht werden? Die Frage nach dem "wer" bezieht sich auf die Abschlussperspektive, aus der die Ausbuchungsprüfung vorgenommen werden soll – Einzel- oder Konzernabschlus...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung (Cash Flow Hedge Accounting)

Tz. 330 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen an die Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.11):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Exkurs: Absicherung von Kreditrisiken

Tz. 344 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Im Zuge der Entwicklung der Hedge-Accounting-Vorschriften von IFRS 9 war die Absicherung von Finanzinstrumenten gegen Veränderungen des Kreditrisikos Gegenstand kontroverser Diskussionen (s. a. Berger/Geisel/Struffert, WPg 2014, S. 366). Noch im dem endgültigen Standard vorausgehenden Entwurf hatte der IASB eine bilanzielle Anerkennung beim ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte zum Handels- oder Erfüllungstag

Tz. 121 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Gemäß IFRS 9.3.1.1 hat ein Unternehmen Finanzinstrumente grundsätzlich ab dem Zeitpunkt bilanziell zu erfassen, zu dem es Vertragspartei wird. Dieser Tag wird als Zeitpunkt der Verpflichtung oder Handelstag bezeichnet (Commitment oder Trade Date). Für Geschäftsvorfälle, die als marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 291 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommt den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IFRS 9.6.3.1): ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss e...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Terminologische Grundlagen

Tz. 28 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der IASB übernimmt für IFRS 9 explizit vier Begriffsabgrenzungen aus IAS 32 (vgl. IFRS 9 Appendix A und IAS 32.11; s. dazu IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 9ff.). Dabei handelt es sich um die Termini Finanzinstrument, finanzieller Vermögenswert, finanzielle Verbindlichkeit sowie Eigenkapitalinstrument. Hinzu kommen Definitionen für das Kreditrisiko ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Zielsetzung besteht im Halten zwecks Vereinnahmung vertraglicher Zahlungen

Tz. 160 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 In den Anwendungsleitlinien äußert sich der IASB sehr detailliert und mit veranschaulichenden Beispielen zu zwei Geschäftsmodellen, von denen das erste der Zielsetzung folgt, finanzielle Vermögenswerte zu halten und deren vertragliche Zahlungen über die Laufzeit der jeweiligen Instrumente zu vereinnahmen. Diese Art der Steuerung grenzt der I...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Albrecht/Reinbacher/Niehoff/Derfuß, Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten nach IFRS und HGB – Ein kritischer Vergleich unter besonderer Berücksichtigung strukturierter Finanzinstrumente, KoR 2013, S. 273–280; Ammann/Seiz, Die "Fair Value"-Bewertung von Finanzinstrumenten – Waren die Konditionen der UBS-Pflichtwandelanleihe fair?, IRZ 2008, S. 355–357; Anzing...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Entstehung, Aufbau und Bedeutung von IFRS 9

Tz. 1 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die IFRS-Rechnungslegung für Finanzinstrumente ist gegenwärtig in vier Standards und drei Interpretationen kodifiziert. Dabei handelt es sich um IAS 32 Financial Instruments: Presentation, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures und IFRS 9 Financial Instruments sowie die Interpretationen I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Zinsbegriff erfas...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Hedging vs. Hedge Accounting

Tz. 269 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS gehört ohne Frage zu den komplexesten Vorschriften in der Rechnungslegung. Dabei rührt die Komplexität allerdings nicht allein aus den Bilanzierungsvorschriften, sondern ist zu einem guten Teil dem Umstand geschuldet, dass Rechnungslegung und betriebliches Risikomanagement zwei Teildiszipl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Inputfaktoren der Stufe 3

Tz. 207 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Kann der beizulegende Zeitwert nicht durch Rückgriff auf unmittelbar beobachtbare Preise oder aus Marktparametern ableitbaren Inputfaktoren gewonnen werden und ist entsprechend ein Rückgriff auf nicht an Märkten zu beobachtende Parameter erforderlich (in letzter Konsequenz bspw. unternehmensindividuelle Steuerungsinformationen oder Risikoein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erzielt werden, insoweit nicht zulässig, als die negativen Eink auf der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Einleitender Überblick

Tz. 194 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie bereits mehrfach in dieser Kommentierung angesprochen, folgt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten weder einem einheitlichen Bewertungsmaßstab noch einer symmetrischen Klassifizierungskonzeption für finanzielle Aktiva und Passiva. Zum Zugangszeitpunkt werden alle Finanzinstrumente einheitlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, was id...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Erfassung von Wertänderungen

Tz. 229 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wertveränderungen von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden während der Haltedauer dem Grunde nach nicht ausgewiesen, sondern erst dann gezeigt, wenn das Finanzinstrument ausgebucht oder reklassifiziert wird (vgl. IFRS 9.5.7.2). Ausnahmen von dieser Regel bestehen in der effektivzinskonformen Ve...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Begriffliche Abgrenzung von Kapitalbetrag und Zins

Tz. 170 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Kapitalbetrag eines finanziellen Vermögenswerts wird als dessen beizulegender Zeitwert zum Zugangszeitpunkt definiert, der sich im Zeitablauf aber ändern kann (insbesondere durch Tilgungen; vgl. IFRS 9.4.1.3 (a) iVm. B4.1.7B). Es mutet kurios an, dass der IASB an dieser Stelle auf den bewerteten Zugangsbetrag abstellt und nicht etwa den ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Verbriefungen

Tz. 184 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Einen besonderen Schwerpunkt bei der Diskussion des Zahlungskriteriums bilden sog. Verbriefungstransaktionen (securitisations) – der IASB spricht von vertraglich verknüpften Instrumenten (contractually linked instruments). Im einfachsten Fall einer Verbriefung werden an sich nicht fungible Vermögenswerte durch die Emission von handelbaren Sc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.1 Datenübermittlung beim Kapitalertragsteuerabzug

Durch die §§ 45b u. 45c EStG a.F. wurde ein umfassendes Meldeverfahren für deutsche Dividenden und gleichgestellte Zinserträge aus hybriden Anleihen deutscher Emittenten eingeführt. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde dieses Meldeverfahren noch vor der ursprünglich für 2025 geplanten Erstanwendung an die Meldepflichten unter der mittlerweile in Kraft getretenen EU FASTER-R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mindestwertänderungsrisiko (§ 36a Abs 3 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl muss das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine in einem vom Gesetzgeber definierten Umfang allein tragen. Der Gesetzentwurf der BReg hatte ursprünglich für das Wertänderungsrisiko nur eine Grenze von 30 % vorgesehen (Begründung zu § 36 Abs 2a EStG-E, BR-Drs 119/16 v 11.03.2016, 155). Der Bundesrat vertrat die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Heizungstausch

Braucht man einen Beschluss, wenn die Heizung kaputt ist? Als Verwalter muss ich doch sofort handeln und kann nicht auf eine Versammlung warten – vor allem wenn Winter ist. Nach § 20 Abs. 1 WEG müssen die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung beschließen. § 27 Abs. 1 WEG, den sie mit ihrer Frage in den Blick nehmen, behandelt keine baulichen Veränderungen. Sein Gegen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 14 Temporäre Steuersatzsenkungen wegen gestiegener Lebensmittel- und Energiepreise

Belgien In der Zeit v. 1.3.2022 bis 31.03.2023 (vorher: 31.12.2022) gilt statt des Normalsteuersatzes der ermäßigte Steuersatz von 6 % für Lieferungen von Strom auf Basis von Privatkundenverträgen, d. h. Verträgen, für die keine Betriebsnummer von den Kunden oder einzelnen Benutzern mitgeteilt wurde (geplant ist eine Verlängerung dieser Maßnahme bis 31.3.2023). Außerdem gilt ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XX. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVII. Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten (§ 285 Nr. 15a)

Rn. 556 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 15a sind im Anhang das "Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen", anzugeben. Die durch das BilRUG neu eingefügte Nr. 15a setzt Art. 17 Abs. 1 l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs. 5 S. 1, S. 2)

Rz. 193 § 2 Abs. 5 S. 1 UmwStG erfasst negative Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem bei einer Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung erzielt werden ("infolge der Absätze 1 und 2"). Es handelt sich um die Einkünfte, die von dem übertragenden Rechtsträger im steuerlichen Rückwirkungszeitraum erzielt und dem übernehmenden Rechtsträger steuerlich zugerechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 126 Gesetzliche Mitteilungspflichten im Hinblick auf die Beteiligung von und an einer AG oder KGaA bestehen nach §§ 20, 21 AktG [151] und nach den §§ 33 ff. (früher §§ 21 ff.) WpHG.[152] Der Adressatenkreis der Bestimmungen und ihre Tatbestandsvoraussetzungen sind unterschiedlich. Die gesetzlichen Regelungen sind allerdings aufeinander abgestimmt: Für AG und KGaA, die Emi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / 4. Der Weg in die Krypto-GmbH

Typischerweise führt der Weg hin zu einer Krypto-GmbH über ein Einzelunternehmen. Freilich wäre es theoretisch denkbar, eine Krypto-GmbH neu zu gründen und erst innerhalb dieser Struktur mit den Aktivitäten im Bereich Kryptowerte zu beginnen. Der typische Fall in der Praxis ist dies jedoch nach der Erfahrung des Verfassers nicht. Vielmehr wurden oft bereits mehr oder minder u...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 – Biozid-Verordnung

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Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 6.4.2 Derivate

Rz. 84b Nach IFRS 9 werden jeweils sowohl originäre als auch derivative Finanzinstrumente behandelt. Bei einem derivativen Finanzinstrument leitet sich der Wert aus einem unterliegenden Basisobjekt ab. Konkret liegen nach IFRS 9.A Finanzderivate vor, wenn folgende Kriterien gegeben sind: Wertentwicklung wird durch die zukünftige Entwicklung des Basisobjekts bestimmt; keine Anf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 6.4.1 Einteilung

Rz. 82 Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Unter einem Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag zu verstehen, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Derivate

Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert sich von Basiswerten ableitet. Häufig sind diese mit einer Hebelwirkung ausgestattet. Derivate lassen sich zur Absicherung von Risiken oder zur Spekulation einsetzen. Sie können sowohl börslich als auch außerbörslich gehandelt werden. Zu den wichtigsten Derivaten zählen Zertifikate, Optionen, Futures, CFD und Swaps (s. jeweils dort).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / CFD (Contracts for Difference)

Contracts for Difference (Differenzkontrakte) sind Zahlungsvereinbarungen, deren Wert sich aus der Differenz der Kurse des Basiswerts (z. B. Aktie, Währung, Indizes, Rohstoffe) zum Zeitpunkt des Kaufs und Verkaufs des Kontrakts ergibt. I. d. R. sind sie mit einer Hebelwirkung ausgestattet und haben keine feste Laufzeit. CFD sind den Derivaten zuzuordnen und hochspekulativ. De...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Online-Trading

Bank- und Wertpapiergeschäfte werden i. d. R. über das Kreditinstitut des Anlegers ausgeführt, da dieser nicht direkt an einer Börse handeln kann. Beim Online-Trading im hier beschriebenen Sinne erteilt der Anleger Handelsaufträge per Internet an einen sog. Broker (Börsenmakler), bei dem i. d. R. auch ein Depot/Verrechnungskonto geführt wird. Die Aufträge werden vom Broker a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 5.3.2 Eingebettete Derivate

Von selbstständigen Derivaten (free standing derivatives) sind eingebettete Derivate zu unterscheiden, die Bestandteil sog. hybrider oder strukturierter Finanzinstrumente/Produkte sind. Ein klassisches Beispiel sind Wandelschuldverschreibungen. In das Schuldinstrument (Schuldverschreibung) ist das Recht zur Umwandlung in ein Eigenkapitalinstrument (Aktie) eingebettet. Nach I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 5.2.2 Wahlrechte und Buchungstechnik am Beispiel der Währungssicherung

Besondere Wahlrechte bestehen für Fremdwährungssicherungen: Für die Absicherung des Fremdwährungsrisikos aus schwebenden, d. h. bereits kontrahierten Geschäften gewähren IFRS 9.6.5.4 und IAS 39.87 ein Wahlrecht: die Sicherungsbeziehung kann auch als cash flow hedge interpretiert werden. Entscheidet sich das Unternehmen für die Behandlung als cash flow hedge und wendet es IAS ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 5.2.1 Synchronisierungszweck des hedge accounting

Im System des HGB werden Sonderregeln für Sicherungszusammenhänge vor allem benötigt, um wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Drohverlustrückstellungen oder außerplanmäßige Abschreibungen zu vermeiden oder zu kompensieren. Wird etwa eine langfristige Dollarforderung durch einen Terminverkauf gesichert und steigt der Dollar bis zum Bilanzstichtag, so kann auf die Forderung we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 8 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Unter welchen beiden Grundvoraussetzungen führt ein Forderungsverkauf zur vollständigen Ausbuchung der Forderung? A.2 Welcher bilanzielle Bewertungsmaßstab gilt nach IFRS 9 für Kundenforderungen (Debitoren) und für einfache, unterhalb der Beteiligungsschwelle liegende Anteile an anderen Gesellschaften? A.3 U erwirbt am 1.1.01 einen Zerobond, d. h. eine Anleihe ohne nom...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten / 2.2.1 Fortgeführte Anschaffungskosten

Zu den Folgestichtagen sind finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9.5.3.1 i. V. m. IFRS 9.4.2.1 in der Regel mit den fortgeführten (amortisierten) Anschaffungskosten zu bewerten. Die wichtigste Ausnahme betrifft Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten; sie sind mit ihrem Zeitwert zu erfassen. In dem Ausnahmefall gelten die Regelungen für aktive Finanzderivate ...mehr