Fachbeiträge & Kommentare zu Bundeswehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.7 Wehrdienst, Zivildienst, Eignungsübung

Da der Wehr- und Zivildienst nur ausgesetzt, aber nicht aufgehoben ist, behalten die gesetzlichen Regelungen über den besonderen Schutz der Arbeitnehmer weiterhin Gültigkeit. Die Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst führt nicht zum Erlöschen, sondern zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (§ 1 Abs. 1 ArbPlSchG, § 78 ZDG). Nach Beendigung des We... mehr

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Arbeitskleidung / 6 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Verbleibt die Kleidung im Eigentum des Arbeitgebers fehlt es an einem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt, sodass die Beschäftigten hierfür keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben zu zahlen haben, da § 3 Nr. 31 EStG nur die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Kleidung regelt. Stellt ein Unternehmen für die Beschäftigten einheitliche und mit einem Logo versehene... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.2 Fehlzeiten im Arbeitsverhältnis

Im Zuge des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens fordert die zuständige Behörde den Arbeitnehmer auf, sich für bestimmte Termine persönlich bei ihr zu melden oder sich vorzustellen.[1] Sofern der Bewerber für den freiwilligen Wehrdienst in einem Arbeitsverhältnis steht, kann er während des behördlichen Termins seiner arbeitsvertraglichen Leistungspflicht nicht nachkommen. Hierd... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.3 Beratung und Untersuchung

Personen, die am freiwilligen Wehrdienst Interesse haben, können beim Karrierecenter der Bundeswehr eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.[1] Nach der Beratung werden die potenziellen Bewerber auf ihre Eignung untersucht.[2] Grundlage für die Eignungsprüfung ist das Musterungsverfahren, welches in § 17 WPflG geregelt ist. Dieses wird von den Wehrersatzbehörden durchge... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1.3 Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst

Anträge auf Zurückstellung nach § 12 Abs. 2 und 4 WPflG sind frühestens nach der Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung[1] und spätestens bis zum Abschluss der Musterung zu stellen, es sei denn, der Zurückstellungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt.[2] Anträge auf Zurückstellung sind schriftlich ode... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / Zusammenfassung

Überblick Die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht ab dem 1.7.2011 durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)[1] stellte eine der größten Reformen der Bundeswehr seit ihrer Gründung im Jahr 1955 dar. Sie bedeutete einen gravierenden Strukturwandel im personellen Bereich. Die allgemeine Wehrpflicht ist seitdem auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6 Kündigungsschutz/Benachteiligungsverbot

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines freiwilligen Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen Wehrdienstes durch das Karrierecenter der Bundeswehr bis zur Beendigung des Wehrdienstes.[1] Er umfasst alle Arten der Kündigung und alle möglichen Kündi... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2 Generelle Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst

Die Regelungen über den freiwilligen Wehrdienst finden sich in den§§ 58b–58h Soldatengesetz (SG).[1] 2.1 Status der freiwillig Wehrdienstleistenden Der freiwillige Wehrdienst nach den §§ 58b ff. SG ist dem in § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 5 WPflG geregelten Grundwehrdienst und die freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 6a WPflG nachgebildet. Dies ergibt... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.4 Verpflichtung

Die Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG bedarf nach § 58e Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SG einer schriftlichen Erklärung, die gegenüber dem Karrierecenter der Bundeswehr abzugeben ist. Die besondere Verwendung des Freiwilligen im Ausland bedarf einer gesonderten schriftlichen Verpflichtungserklärung.[1] Die Abgabe der Erklärung zur Auslandsverwendung ist keine zw... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.4 Dienstantritt

Der freiwillige Wehrdienst wird nicht auf Grundlage eines Einberufungsbescheids begonnen, vielmehr ergeht durch das Karrierecenter der Bundeswehr eine Aufforderung zum Dienstantritt.[1] In der Aufforderung sind Ort und Zeitpunkt des Dienstantritts sowie die Dauer des Wehrdienstes anzugeben. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden. D... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.5 Antritt des freiwilligen Wehrdienstes

Das Karrierecenter der Bundeswehr fordert eine Person, deren Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst angenommen worden ist, unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und Dauer des Wehrdienstes zum Dienstantritt auf. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden.[2] mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.3 Kostenerstattung

Neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung werden weitergehende Aufwendungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlprozesses vom Staat erstattet. § 58d Abs. 4 SG regelt für die Erstattung von Aufwendungen für das Beratungsgespräch die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz. Um die Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung einer anderen Person am Ar... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.2 Unabkömmlichstellung

Nach § 13 Abs. 1 WPflG kann zum Ausgleich des personellen Kräftebedarfs für die Aufgaben der Bundeswehr und andere Aufgaben ein Wehrpflichtiger im Spannungs- oder Verteidigungsfall im öffentlichen Interesse für den Wehrdienst unabkömmlich gestellt werden, wenn und solange er für die von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann.[1] Der Antrag kann auch vom Arbeitgeb... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 1 Wehrpflicht und freiwilliger Wehrdienst

Auch unter der Geltung des WehrRÄndG bleibt es bei einer durch das Grundgesetz begründeten Wehrpflicht für volljährige Männer. Auf Basis von Art. 12a GG legt § 1 des Wehrpflichtgesetzes im Einzelnen fest, wer "wehrpflichtig" ist. Gemäß § 2 WPflG wird allerdings das System der allgemeinen Wehrpflicht reduziert auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall. Somit wurde im Ergebnis... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Die an Reservistinnen/Reservisten der Bundeswehr iSd § 1 Reservistinnen-/ReservistenG nach dem WehrsoldG gezahlten Bezüge (§ 3 Nr 5 Buchst d EStG aF)

Rn. 219 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst d EStG aF stellte die an Reservisten/Reservistinnen nach dem WehrsoldG gezahlten Bezüge steuerfrei. Aus der Bezugnahme auf § 1 Reservisten-/ReservistinnenG ergab sich, dass damit gemeint waren: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der von § 3 Nr 4 EStG betroffene Personenkreis

Rn. 181 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 4 EStG betrifft folgende Personenkreise: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Der Umfang der Steuerbefreiung – Übersicht

Rn. 209 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 EStG aF enthielt ebenfalls eine abschließende Aufzählung der steuerfreien Bezüge: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Synopse zwischen § 3 Nr 5 EStG aF und nF

mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung, Progressionsvorbehalt

Rn. 1816 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das USG nF gilt für (= Anwendungsbereich) mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 219k Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2 Buchst b, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) fasste den § 3 Nr 5 EStG mit Wirkung ab VZ 2020 neu. Rn. 219l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/13436, 104) verweist zunächst ... mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.3.4 Datenübermittlung (Satz 5)

Rz. 17 Das Clearingverfahren (Satz 3) hat das Ziel, die mehrfache Vergabe derselben Versichertennummer auszuschließen oder zu berichtigen. Die Krankenkassen sind dabei berechtigt, die erforderlichen Sozialdaten zum Datenabgleich an die in § 362 Abs. 1 genannten Stellen zu übermitteln. Adressaten der Sozialdaten sind Unternehmen der privaten Krankenversicherung, die Postbeamten... mehr

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Jansen, SGB VI § 176c Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung (bzw. das Bundesamt für das Personalwesen der Bundeswehr als vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Stelle) und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 12.4.2024 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Erwerbsschadensausgleich vereinbart (abzurufen im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.d... mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 29 Nr. 5 des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes (BwEinsatzBerStG) v. 4.8.2019 (BGBl. I S. 1147) mit Wirkung zum 1.1.2021 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde durch Art. 15 des Gesetzes v. 18.12.2024 (BGBl. I Nr. 423) mit Wirkung zum 1.1.2025 geändert. Rz. 2 Übergangsgebührnisse erhalten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SVG (bis zum 3... mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart, denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige (nunmehr: "frühere") Soldaten auf Zeit, die Übergangsgebührnisse na... mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. d AVG und § 130 Abs. 5 Buchst. b RKG. Von de... mehr

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Verordnungen zum Arbeitssch... / 1.4 Öffentlicher Dienst: § 20 ArbSchG

§ 20 ArbSchG sieht Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst vor. Nach § 20 Abs. 1 ArbSchG regelt das Landesrecht, ob und inwieweit die nach § 18 erlassenen Rechtsverordnungen für die Beamten der Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten. Auf Bundesebene können die zuständigen Entscheidungsträger gemäß § 20 Abs. ... mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten oder digitalen Identitäten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, für Polizeivollzugsbeamte, für sonstige heilfürsorgeberechtigte Beamte oder für Soldaten der Bundeswehr

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 40 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ... mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.4 Ausgabe durch die Gesellschaft für Telematik (Abs. 4)

Rz. 11 Die gematik bestimmt geeignete Stellen, die elektronische Heilberufs- und Berufsausweise sowie die Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen ausgeben, wenn die Zuständigkeit weder für die Länder noch den Bund gesetzlich geregelt ist (Auffangzuständigkeit). Die gematik kann Ausweise und Komponenten auch selbst ausgeben. Für die akademischen ... mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.1 Gesundheitskarte und digitale Identität (Abs. 1)

Rz. 3 Neben den gesetzlichen Krankenkassen können folgende Stellen eine elektronische Gesundheitskarte oder digitale Identität ausgeben (Satz 1): mehr

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Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zur Auswahl freiwilliger Soldaten führt die Bundeswehr Eignungsübungen durch, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen können. Das "Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse" (Eignungsübungsgesetz – EÜG [1]) regelt das Schicksal des Arbeitsverhältnisse... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwerker

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Gefahrenzulagen , die den Feuerwerkern der > Bundeswehr (Berufssoldaten) sowie den Feuerwerkern und Munitionsarbeitern bei den alliierten Streitkräften (> Stationierungsstreitkräfte) gewährt werden, sind als Erschwerniszuschläge stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 7 LStDV; > R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 1 LStR; > Lohnzuschläge Rz 2, 14). mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienheimfahrten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Bundeswehr Rz 36 ff, > Doppelte Haushaltsführung Rz 115 ff, > Entfernungspauschale Rz 103 ff, > Fahrtkostenzuschüsse Rz 3 – 3/1, > Kraftfahrzeuggestellung Rz 30 ff, 57 ff, > Reisekosten Rz 60 ff [73], > Zwischenheimfahrten. mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – > Piloten und Bordpersonal wie > Stewards/Stewardessen und > Purser – sind regelmäßig > Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BAG vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältn... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Heilfürsorge

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Angehörigen der > Bundeswehr, der > Bundespolizei, des Zollfahndungsdienstes, der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei und der Berufsfeuerwehr der Länder und Gemeinden ist der Geldwert der auf Grund gesetzlicher Vorschriften wie zB der BPolHfV vom 22.05.2014 (BGBl 2014 I, 586) gewährten Heilfürsorge steuerfrei (§ 3 Nr 4 EStG). D... mehr

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Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen: mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwehr

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst im > Ehrenamt, soweit Kräfte nicht hauptberuflich beschäftigt werden. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen entfällt für den ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die Pflicht zur Arbeitsleistung. Der ArbG zahlt regelmäßig für di... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Ausnahmsweise Verschiebung von Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 1)

Rz. 3 § 27 Abs. 1 BEEG ermöglicht Elterngeldberechtigten, die während der Corona-Krise selbst[1] in systemrelevanten Branchen und Berufen tätig sind, auf Antrag ihren Elterngeldbezug für ganze (nicht für geteilte) Bezugsmonate aufzuschieben. Mit dieser Regelung soll ein Anreiz für Eltern im Elterngeldbezug oder vor Antritt des Elterngeldbezuges geschaffen werden, ihre Tätigk... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R... mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.4 Besonderheiten nach NATO- und EU-Recht

Besonderheiten hinsichtlich der Steuerpflicht können sich aus dem NATO-Truppenstatut und für EU-Bedienstete ergeben. Bei NATO-Truppenangehörigen wird eine Nichtansässigkeit im eigentlichen Ansässigkeitsstaat während der Dienstzeit im Truppenstatut festgeschrieben. Deswegen sind etwa US-Soldaten nicht in Deutschland ansässig. Gleiches gilt z. B. für Angehörige der Bundeswehr,... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.2 Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen (§ 9 UStDV)

Rz. 300 Durch die in § 9 UStDV geforderten Belege wird der Nachweis über die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht werden, nämlich dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat. Der Unternehmer, der die geforderten Angaben nicht in der in § 9 UStDV vorgesehenen For... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.3 Ausfuhr- und Abnehmernachweis

Rz. 395 Für den Nachweis der Ausfuhr des Liefergegenstands sind dieselben Voraussetzungen zu erfüllen, wie für den Ausfuhrnachweis in den Abholfällen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. V. m. § 9 UStDV (Rz. 121ff.; 290ff.). Grundsätzlich hat der Reisende eine Ausfuhrbestätigung der den Ausgang des Gegenstands aus der Union überwachenden Grenzzollstelle eines Mitgliedstaates der Un... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG)

Rz. 249 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG muss der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, haben. Im Gegensatz zum "ausländischen Abnehmer" i. S. v. § 6 Abs. 2 UStG, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten, hat, verlangt § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG einen "drittländischen" ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein ausl... mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen; Konkretisierung der Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH: Die mit BMF-Schr. v. 25.6.2020 hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 8.11.2018 – C-495/17 – Cartrans Spedit... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.15 Beispiele weiterer Tätigkeitsmerkmale

Eingruppierung eines Werkstattleiters – Verantwortliche Elektrofachkraft Die Wahrnehmung der Aufgabe als Verantwortliche Elektrofachkraft durch einen Handwerksmeister der Elektrotechnik, der eine große Werkstatt Elektrotechnik eines Wasserstraßen – und Schifffahrtsamtes leitet (EG 9a Fg 1 EntgO Bund Teil III Nr. 32) nicht zwangsläufig zu einer Heraushebung nach EG 9b.[1] Eing... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TV EntgO Bund)

Der TV EntgO Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Ausgenommen sind Beschäftigte als Lehrkräfte, soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Insoweit wird auf die Darlegungen oben unter Punkt 2.6.14 verwiesen. Der TV EntgO Bund gilt nach § 1 Abs. 3 Buchst. b auch nicht für Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern und a... mehr