Fachbeiträge & Kommentare zu Bundeswehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1.2 Steuerbefreiungen nach § 3 KraftStG

Nach § 3 Nr. 1 KraftStG ist das Halten von Fahrzeugen, die nach § 3 Abs. 3 FZV von der Zulassungspflicht i. S. d. § 3 Abs. 1 FZV ausgenommen sind, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Nicht von Bedeutung ist hierbei, wer Halter eines solchen Fahrzeugs ist, es handelt sich mithin um eine sachliche Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 KraftStG war durch A...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1.1 Allgemeine Grundsätze

§ 3 KraftStG [1] enthält unter der Überschrift "Ausnahmen von der Besteuerung" eine enumerative Aufzählung von Fahrzeugen, deren Halten (§ 1 Abs. Nrn 1 und 2 KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auch eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der im § 3 KraftStG aufgelisteten Fahrzeuge führt nach § 2 Abs. 5 S. 2 KraftStG nicht zu einer Ste...mehr

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Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3.1 Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr u. a. (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 15 Dient Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG benutzt wird, zugleich Wohnzwecken, gilt die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 GrStG nur für die Wohnräume, die als Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr, ausländischen Streitkräfte, internationalen militärischen Hauptquartiere, Bundespolizei, Polizei und sonstigen Schutzdienste des Bundes, der Län...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 6 ... / 3.2 Grundbesitz, der als militärischer Übungs- oder Flugplatz benutzt wird (Nr. 2)

Rz. 17 Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz, der nach § 3 oder § 4 GrStG begünstigt ist, bleibt nach § 6 Nr. 2 GrStG ausnahmsweise steuerbefreit, wenn er von der Bundeswehr, den ausländischen Streitkräften, den internationalen militärischen Hauptquartieren oder den in § 5 Abs. 1 Nr. 1 GrStG bezeichneten Schutzdiensten als Übungsplatz oder Flugplatz benutzt wir...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 6 ... / 3 Ausnahmen von der Steuerpflicht (Nrn. 1-3)

Rz. 13 Land- und forstwirtschaftlicher genutzter Grundbesitz, der nach §§ 3, 4 GrStG begünstigt ist, bleibt nur steuerbefreit, wenn er Lehr- oder Versuchszwecken dient (§ 6 Nr. 1 GrStG Rz. 15), von der Bundeswehr oder anderen Schutzdiensten als Übungsplatz oder Flugplatz benutzt wird (§ 6 Nr. 2 GrStG Rz. 17) oder unter § 4 Nr. 1-4 GrStG fällt (§ 6 Nr. 3 GrStG Rz. 19). Für Dienst...mehr

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Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Nach der Vorschrift ist der zu Wohnzwecken benutzte Grundbesitz grundsätzlich steuerpflichtig. Lediglich für bestimmte Wohnräume, die zugleich für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG und Wohnzwecke benutzt werden, normiert die Vorschrift Ausnahmen von diesem Grundsatz. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr u. a. (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 GrS...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3.1 Hoheitliche Tätigkeit

Rz. 39 Jede hoheitliche Tätigkeit stellt einen "Öffentlichen Dienst oder Gebrauch" i. S. d. § 3 Abs. 2 GrStG dar. Eine hoheitliche Tätigkeit liegt vor, wenn Hoheitsaufgaben erfüllt werden. Es muss sich insoweit um Aufgaben handeln, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und ihr vorbehalten sind.[1] Eine Tätigkeit ist der juristischen Person des öffen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wehrdienst

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Bundeswehr. Außerdem > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Bundeswehr und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Freikauf, > Kinderfreibeträge Rz 70 ff. Zur Versorgung für Angehörige der früheren Wehrmacht und der NVA > Bundeswehr Rz 27.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Öffentlicher Dienst oder Gebrauch

Rz. 115 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG befreit im Rahmen einer Grundsatz-Ausnahmeregelung solchen Grundbesitz von der Grundsteuer, der durch einen inländischen öffentlichen Rechtsträger für einen öffentlichen Zweck – öffentlicher Dienst oder Gebrauch i.S.d. § 3 Abs. 2 GrStG (Einzelheiten s. Rz. 591 ff.) – genutzt wird. Hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals Öffent...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Freiwillig eingegangene Verpflichtung

Rz. 40 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Voraussetzung für ein Dienstverhältnis ist ferner die Freiwilligkeit der Arbeitsleistung. Mit dem BAG, der FinVerw und einem Teil des Schrifttums ist uE von einem ‚Dienstverhältnis’ nur bei einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung, die Arbeitskraft zu schulden, auszugehen (zum Meinungsstreit > Rz 42). Soziale Leistungen können zwar zu > ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mietbeihilfen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Mietentschädigung iSv § 8 BUKG > Umzugskosten Rz 42, 44. Zur Besteuerung von Mietbeihilfen an > Arbeitnehmer > Beamte Rz 3 Mietbeiträge, > Bundeswehr, > Dienstwohnung, > Kaufkraftausgleich Rz 1, > Trennungsentschädigungen Rz 2 ff, > Wohnung Rz 2, > Wohngeld.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Legaldefinition des öffentlichen Dienstes oder Gebrauchs (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 601 [Autor/Stand] Unter dem in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG verwendeten Tatbestandmerkmal öffentlicher Dienst oder Gebrauch ist entsprechend § 3 Abs. 2 GrStG sowohl die hoheitliche Tätigkeit als auch der bestimmungsgemäße Gebrauch durch die Allgemeinheit zu verstehen. Mit dem Sammelbegriff öffentlicher Dienst oder Gebrauch soll die aufwendige Unterscheidung entfa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 5 GrStG: Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz

Rz. 36 [Autor/Stand] Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 GrStG wird durch § 5 Abs. 1 GrStG für Grundbesitz, der zugleich Wohnzwecken dient, grundsätzlich eingeschränkt, vgl. Ausnahmetatbestände § 5 Abs. 1 Nr. 1–4 GrStG. Unabhängig von einer im Einzelfall gemischten Zweckbestimmung sind Wohnungen für Zwecke der Grundsteuerkraft ausdrücklicher Regelung in § 5 Abs. 2 GrStG stets ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. § 6 GrStG: Land- und forstwirtschaftlicher genutzter Grundbesitz

Rz. 56 [Autor/Stand] Gemäß § 6 GrStG besteht die Grundsteuerbefreiung des § 3 Abs. 1 GrStG – sofern nicht ein (Rück-)Ausnahmetatbestand erfüllt ist – dann nicht, wenn ein für steuerbegünstigte Zwecke benutztes Grundstück zugleich land- und forstwirtschaftlich genutzt wird. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz erfolgt eine Befreiung von der Grundsteuer nur ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kindergeldanspruch während des freiwilligen Wehrdienstes

Leitsatz 1. Der Freiwillige Wehrdienst ist – anders als etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr – kein Berücksichtigungstatbestand (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG –), der für sich genommen einen Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Kindergeldanspruch bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt, also etwa für einen Beru...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Erwerb im Rahmen einer Öffentlichen Privaten Partnerschaft (Nr. 9 a. F. bzw. Nr. 5 n. F.)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. wurde angefügt durch Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften v. 1.9.2005 (BGBl I 2005, 2676) und gilt ab 8.9.2005. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) – auch Public Private Partner...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.3.2 Absprache zur Zuständigkeit mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Rz. 11 Wehr- und Zivildienstleistende sind bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 genannten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen ergeben sich für diesen Personenkreis aus § 166 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a. Darüber hinaus ist in §§ 170 Abs. 1 Nr. 1, 178 Abs. 1 Nr. 1 g...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich werden die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, zu denen auch die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zählt, von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen; hierzu gehören die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 23 Abs. 2 SGB I, § 125 Satz 1). Die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 212 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für sonstige Versicherte (§ 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3, § 4 Abs. 3) und Nachversicherte (§ 8 Abs. 2) wird die Berechtigung zur Beitragsüberwachung sowie das Verfahren seit dem 1.1.2005 in § 212a konkretisiert. Mit Wirkung zum 13.11.2011 ist § 212a auch für die Überwachung der Meldungen und Beitragszahlungen durch die vom Bund beauftragten Stellen einschlägig, soweit diese fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.5 Benachrichtigung des Rentenversicherungsträgers

Rz. 14 Soweit die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge durch Vereinbarung (§ 211 Satz 1 Nr. 1 und 2) oder Absprache zuständigkeitshalber durch die Einzugsstelle, einen Leistungsträger oder das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erfolgt ist, haben diese gemäß § 211 Satz 3 den kontoführenden Rentenversicherungsträger auf elektronischem Wege zu benachrichti...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.3 Zusätzliche Absprachen zur Zuständigkeit für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge

Rz. 9 Zur Zuständigkeit für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge für die übrigen in § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 genannten sonstigen Versicherten wurden bisher keine Vereinbarungen nach § 211 Satz 1 Nr. 1 oder 2 getroffen. Gleichwohl bestehen für die in § 3 Satz 1 Nr. 2, 2b, 3, 3a, § 4 Abs. 3 Satz 1 genannten Personenkreise zwischen der Deutschen R...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Erste Tätigkeitsstelle bei Berufssoldaten

Leitsatz Ob ein Berufssoldat einer Dienststelle der Bundeswehr dauerhaft zugeordnet ist und dort eine erste Tätigkeitsstätte begründet, richtet sich danach, ob ihm nach der einschlägigen Verfügung der Bundeswehr ein fest eingerichteter Dienstposten ohne zeitliche Befristung zugewiesen wurde. Sachverhalt Der Kläger machte Aufwendungen für Fahrtkosten sowie für doppelte Haushaltsführung wegen einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit geltend. Das Finanzamt berücksichtigte nur die Aufwendungen für Fahr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Art. 151 MwStSystRL

Rz. 23 § 4 Nr. 7 UStG beruht auf Art. 151 MwStSystRL .[1] Diese Vorschrift geht zurück auf Art. 15 Nr. 10 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt (77/388/EWG) v. 17.5.1977[2] in der ab 1.1.1993 geltenden Fassung. Diese Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch Art. 1 Nr. 15 und 16 der Richtlinie 91/680/EWG v. 16.12.1991 [3], Art. 1 Nr. 9 vierter und fünfter Spiegelstr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Zwischenstaatliche Einrichtungen

Rz. 108 Nach dem Gesetzeswortlaut sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen (gemeint sind damit im Wesentlichen die sog. internationalen Organisationen, also Einrichtungen, die aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens gegründet worden sind und deren Mitglieder Staaten und/oder wiede...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VII. Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen als Teile des Arbeitseinkommens, § 850e Nr. 3 ZPO

Rz. 123 Arbeitseinkommen des Schuldners in Geld- und Naturalleistungen (z.B. freie Kost und Logis oder private Nutzung des Firmenwagens[133]), die vom gleichen Arbeitgeber geleistet werden, ist einheitliches Arbeitseinkommen des Schuldners. § 850e Nr. 3 ZPO ordnet die Zusammenrechnung von Geldleistungen mit Naturalleistungen an. Aus der Gesamtsumme ist dann der nach § 850c A...mehr

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V / 55 Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5513]

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D / 7 Durchsuchung, Allgemeines [Rdn 1769]

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A / 47 Anklageschrift [Rdn 574]

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.3 Verletztenrente

Rz. 32c Die Regelung in § 1 Abs. 3 Alg II-V a. F. nahm die Kindergelderhöhung zum 1.1.2009 vorübergehend von einer Berücksichtigung als Einkommen aus. Sie ist zwischenzeitlich überholt. Rz. 32d § 1 Abs. 3 Bürgergeld-V in der aktuellen Fassung nimmt die Verletztenrente nach dem SGB VII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen aus, wenn sie aufgrund eines in Ausübung de...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.1 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach § 1 Abs. 1 Bürgergeld-V

Rz. 15 Geringe Einnahmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V bestimmt eine Grenze für geringe regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen von 10,00 EUR je Kalendermonat. Rz. 16 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V a. F. stellte die Leistungen von der Berücksichtigung als Einkommen frei, die ausdrücklich dazu erbracht werden, dass ein Leistungsberechtigter nach § 28 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 4.1 Arbeitslosengeld nach Ausbildungsvergütung

Wer vor der Dienstzeit eine betriebliche Berufsausbildung absolviert und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen hat und nach dem Dienst als Soldat auf Zeit einen Anspruch auf Wiederbewilligung des Arbeitslosengeldes hat, erhält Arbeitslosengeld, das sich wiederum nur nach der Ausbildungsvergütung bemisst. In den meisten Fällen wäre das vorrangige Arbeitslosengeld dann deu...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Sponsoring / 5 Exkurs: Einkünfte von Spitzensportlern aus Sponsoringverträgen

Zahlungen, die ein Profi-Sportler von privaten Sponsoren im Rahmen von Werbe- bzw. Ausrüsterverträgen erhält, zählen zu den gewerblichen Einkünften. Der BFH[1] hat Zahlungen, die ein Spitzensportler für die wiederholte, öffentlich deutlich sichtbare Benutzung von Sportgeräten bestimmter Hersteller erhält, als gewerbliche Einkünfte qualifiziert. Die Frage, ob bei einem "Profi-...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Sonderklassen für die Bundeswehr

Rz. 39 Für die Bundeswehr, die so weit wie möglich die im zivilen Bereich geltende Klasseneinteilung einhalten soll, gelten bestimmte Abweichungen.[25]mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bundeswehr

A. Allgemeine Hinweise Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Soldat ist, wer aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht (§ 1 Abs 1 Satz 1 Soldatengesetz [SG]). Die Wehrpflicht ist allerdings zum 01.07.2012 ausgesetzt und durch einen freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement (§§ 58b–58h SG) ersetzt worden ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für den Bereich der Bundeswehr gelten mehrere > Steuerbefreiungen . Dies betrifft zunächst Sachleistungen an Uniformträger nach § 3 Nr 4 EStG . Zu den Angehörigen der Bundeswehr iSd Norm gehören nicht die Zivilbediensteten (R 3.4 Satz 2 LStR). Steuerfrei sind der Geldwert der ihnen aus Dienstbeständen überlassenen > Dienstkleidung (Buchst a; > R...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Soldat ist, wer aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht (§ 1 Abs 1 Satz 1 Soldatengesetz [SG]). Die Wehrpflicht ist allerdings zum 01.07.2012 ausgesetzt und durch einen freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement (§§ 58b–58h SG) ersetzt worden (vgl WehRÄndG 2011 vom...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Sonstige Hinweise

Rz. 40 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nebenberufliche Lehrtätigkeit an den Bundeswehrfachschulen kann selbständig oder nichtselbständig ausgeübt werden. Dies hängt von der vertraglichen oder tatsächlichen Gestaltung des Einzelfalls ab (> R 19.2 LStR; zu den Kriterien > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit). Über Vertragsärzte der Bundeswehr > Ärzte Rz 2. Rz. 41 Stand: EL 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stützpunkt

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zum Stützpunkt der > Bundeswehr als > Erste Tätigkeitsstätte Rz 13.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Vertragsärzte

Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vertragsärzte sind Ärzte, die im Besitz einer Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherten sind. Die Bezüge der Vertragsärzte und Vertrauensärzte sind idR Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG). Das gilt auch für Tätigkeiten in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis (FG ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Streitkräfte

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Beamte, > Bundeswehr, > NATO, > Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, > Stationierungsstreitkräfte, > Versorgungsbezüge.mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Spezielle Zuständigkeiten

Rz. 38 Gem. § 2 Abs. 10 StVG sind bestimmte Behörden berechtigt, in eigener Zuständigkeit Fahrerlaubnisse für das Führen von Fahrzeugen, deren Halter der Dienstherr ist, zu erteilen. Dies gilt für Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei.mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Beispiele für Ausnahme vom Entzug der Fahrerlaubnis

Rz. 79 Nachfolgend werden Entscheidungen aufgeführt, die zu bestimmten Kraftfahrzeugarten die Möglichkeit einer Ausnahme bejaht haben:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studienbeihilfen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Beihilfen Rz 50 ff, > Bundeswehr, > Darlehen, > Stipendien. Studienbeihilfen durch die > Öffentliche Kasse, die im Hinblick auf ein späteres Ausbildungsverhältnis gewährt werden, sind nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei, wenn der Empfänger nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten ArbN-Täti...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Ausnahmen vom Erfordernis des Nachweises der Befähigung

Rz. 85 In § 20 Abs. 2 FeV ist geregelt, dass bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnisprüfung nur dann – ausnahmsweise – anzuordnen ist, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 FeV erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Die Fahrerlaubnisbehörden stellen sich hier nicht selt...mehr