Fachbeiträge & Kommentare zu Bundeswehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2026

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2021

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.1 Voraussetzungen

Für die Steuerpflicht sind 2 Kriterien entscheidend: die Kirchenmitgliedschaft und der Wohnsitz. Beim Wohnsitzwechsel im Umzugsjahr ist der Hebesatz der Religionsgemeinschaft anzuwenden, in deren Bereich die Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt durchgeführt wurde. Nur bei unterschiedlichem Hebesatz im Umzugsjahr wird die KiSt entsprechend der Dauer des Wohnsitzes in den j...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kapitalabfindungen

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Abfindungen, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abfindungen, > Außerordentliche Einkünfte, > Beamte Rz 3 Abfindungen , > Bundeswehr, > Entlassungsabfindungen, > Witwen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Versorgung von Kriegsschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Umsätze für die Seeschifffahrt sind danach die Lieferungen von Gegenständen, die zur Versorgung von Kriegsschiffen auf Fahrten bestimmt sind, bei denen ein Hafen oder ein Ankerplatz im Ausland und außerhalb des Küstengebietes i. S. d. Zollrechts angelaufen werden soll. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Voraussetzung der Steuerbefreiung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Katastrophenschutz

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zum erweiterten Katastrophenschutz vgl das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Rz. 2 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Freiwillige (ehrenamtliche) Helfer der den Katastrophenschutz tragenden Zivilschutzorganisationen sind grundsätzlich nicht deren > Arbeitnehmer (für Deichläufer vgl EFG 2001, 1280). Sie arbeiten zudem idR ohne Gewinnerzi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.4 Andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es handelt sich um einen Umsatz an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags. Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Vertragsparteien vgl. Rz. 19. Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Erforderlich sind "andere" Vertragsparteien; Umsätze an die Bundeswehr in Deutschland unterliegen deshalb der Umsatzsteuer. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Be...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Doppelte Haushaltsführung im Inland

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 "Einrichtung" im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Legaldefinition des Begriffs "BgA" (s § 4 Abs 1 KStG), die auf die Rspr des RFH (s Urt des RFH v 22.10.1929, RStB1 1929, 666) zurückgeht, ergibt sich uE, dass als Einrichtung in diesem Sinne jede nachhaltige und selbständige wirtsch Tätigkeit anzusehen ist, die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der jur Pers d öff Rechts als selbstä...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.6.3 Abnehmernachweis

Rz. 88 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Neben dem Ausfuhrnachweis und dem Buchnachweis muss der Unternehmer auch einen Abnehmernachweis erbringen, da die Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a UStG tatbestandsmäßig den Wohnort oder Sitz des Abnehmers im Drittlandsgebiet erfordert (vgl. BFH vom 25.10.1979, Az: V B 5/79, BStBl II 1980, 110; BFH vom 14.12.1994, Az: XI R 70/93, BStBl II 199...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.2.3.1 Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 9 Abs. 1 UStDV n. F. unterscheidet grundsätzlich zwischen Ausfuhranmeldungen im elektronischen Verfahren (vgl. § 9 Abs. 4 UStDV n. F.) und anderen Ausfuhranmeldungen. Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Ausfuhranmeldung im elektronischen Verfahren (vgl. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStDV n. F.) hat der Unternehmer den Ausfuhrnachweis durch den v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Steuerfreie Erstattung der Mehraufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei einer dHf sind die vom ArbG gezahlten Beträge steuerfrei, soweit sie beim ArbN als WK anerkannt werden könnten (§ 3 Nr 13 oder 16 EStG; > R 3.16 LStR und > R 9.11 Abs 10 Satz 2 LStR; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Fahrtkostenzuschüsse). In der > Sozialversicherung sind sie beitragsfrei (§ 1 Abs 1 Nr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind ein Staat in Nordamerika zwischen dem Pazifik im Westen und dem Atlantik im Osten mit Landgrenzen zu > Kanada im Norden und > Mexiko im Süden. Als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigungsschutz: Besondere... / 1.7 Wehrdienst, Zivildienst, Eignungsübung

Da der Wehr- und Zivildienst nur ausgesetzt, aber nicht aufgehoben ist, behalten die gesetzlichen Regelungen über den besonderen Schutz der Arbeitnehmer weiterhin Gültigkeit. Die Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst führt nicht zum Erlöschen, sondern zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (§ 1 Abs. 1 ArbPlSchG, § 78 ZDG). Nach Beendigung des We...mehr

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Arbeitskleidung / 6 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Verbleibt die Kleidung im Eigentum des Arbeitgebers fehlt es an einem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt, sodass die Beschäftigten hierfür keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben zu zahlen haben, da § 3 Nr. 31 EStG nur die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Kleidung regelt. Stellt ein Unternehmen für die Beschäftigten einheitliche und mit einem Logo versehene...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1.3 Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst

Anträge auf Zurückstellung nach § 12 Abs. 2 und 4 WPflG sind frühestens nach der Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung[1] und spätestens bis zum Abschluss der Musterung zu stellen, es sei denn, der Zurückstellungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt.[2] Anträge auf Zurückstellung sind schriftlich ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / Zusammenfassung

Überblick Die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht ab dem 1.7.2011 durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)[1] stellte eine der größten Reformen der Bundeswehr seit ihrer Gründung im Jahr 1955 dar. Sie bedeutete einen gravierenden Strukturwandel im personellen Bereich. Die allgemeine Wehrpflicht ist seitdem auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6 Kündigungsschutz/Benachteiligungsverbot

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines freiwilligen Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen Wehrdienstes durch das Karrierecenter der Bundeswehr bis zur Beendigung des Wehrdienstes.[1] Er umfasst alle Arten der Kündigung und alle möglichen Kündi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2 Generelle Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst

Die Regelungen über den freiwilligen Wehrdienst finden sich in den§§ 58b–58h Soldatengesetz (SG).[1] 2.1 Status der freiwillig Wehrdienstleistenden Der freiwillige Wehrdienst nach den §§ 58b ff. SG ist dem in § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 5 WPflG geregelten Grundwehrdienst und die freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 6a WPflG nachgebildet. Dies ergibt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.4 Verpflichtung

Die Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG bedarf nach § 58e Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SG einer schriftlichen Erklärung, die gegenüber dem Karrierecenter der Bundeswehr abzugeben ist. Die besondere Verwendung des Freiwilligen im Ausland bedarf einer gesonderten schriftlichen Verpflichtungserklärung.[1] Die Abgabe der Erklärung zur Auslandsverwendung ist keine zw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.4 Dienstantritt

Der freiwillige Wehrdienst wird nicht auf Grundlage eines Einberufungsbescheids begonnen, vielmehr ergeht durch das Karrierecenter der Bundeswehr eine Aufforderung zum Dienstantritt.[1] In der Aufforderung sind Ort und Zeitpunkt des Dienstantritts sowie die Dauer des Wehrdienstes anzugeben. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.5 Antritt des freiwilligen Wehrdienstes

Das Karrierecenter der Bundeswehr fordert eine Person, deren Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst angenommen worden ist, unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und Dauer des Wehrdienstes zum Dienstantritt auf. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.3 Kostenerstattung

Neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung werden weitergehende Aufwendungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlprozesses vom Staat erstattet. § 58d Abs. 4 SG regelt für die Erstattung von Aufwendungen für das Beratungsgespräch die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz. Um die Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung einer anderen Person am Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.2 Unabkömmlichstellung

Nach § 13 Abs. 1 WPflG kann zum Ausgleich des personellen Kräftebedarfs für die Aufgaben der Bundeswehr und andere Aufgaben ein Wehrpflichtiger im Spannungs- oder Verteidigungsfall im öffentlichen Interesse für den Wehrdienst unabkömmlich gestellt werden, wenn und solange er für die von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann.[1] Der Antrag kann auch vom Arbeitgeb...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 1 Wehrpflicht und freiwilliger Wehrdienst

Auch unter der Geltung des WehrRÄndG bleibt es bei einer durch das Grundgesetz begründeten Wehrpflicht für volljährige Männer. Auf Basis von Art. 12a GG legt § 1 des Wehrpflichtgesetzes im Einzelnen fest, wer "wehrpflichtig" ist. Gemäß § 2 WPflG wird allerdings das System der allgemeinen Wehrpflicht reduziert auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall. Somit wurde im Ergebnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Die an Reservistinnen/Reservisten der Bundeswehr iSd § 1 Reservistinnen-/ReservistenG nach dem WehrsoldG gezahlten Bezüge (§ 3 Nr 5 Buchst d EStG aF)

Rn. 219 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst d EStG aF stellte die an Reservisten/Reservistinnen nach dem WehrsoldG gezahlten Bezüge steuerfrei. Aus der Bezugnahme auf § 1 Reservisten-/ReservistinnenG ergab sich, dass damit gemeint waren:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der von § 3 Nr 4 EStG betroffene Personenkreis

Rn. 181 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 4 EStG betrifft folgende Personenkreise:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Der Umfang der Steuerbefreiung – Übersicht

Rn. 209 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 EStG aF enthielt ebenfalls eine abschließende Aufzählung der steuerfreien Bezüge:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Synopse zwischen § 3 Nr 5 EStG aF und nF

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung, Progressionsvorbehalt

Rn. 1816 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das USG nF gilt für (= Anwendungsbereich)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 219k Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2 Buchst b, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) fasste den § 3 Nr 5 EStG mit Wirkung ab VZ 2020 neu. Rn. 219l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/13436, 104) verweist zunächst ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.3.4 Datenübermittlung (Satz 5)

Rz. 17 Das Clearingverfahren (Satz 3) hat das Ziel, die mehrfache Vergabe derselben Versichertennummer auszuschließen oder zu berichtigen. Die Krankenkassen sind dabei berechtigt, die erforderlichen Sozialdaten zum Datenabgleich an die in § 362 Abs. 1 genannten Stellen zu übermitteln. Adressaten der Sozialdaten sind Unternehmen der privaten Krankenversicherung, die Postbeamten...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 176c Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung (bzw. das Bundesamt für das Personalwesen der Bundeswehr als vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Stelle) und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 12.4.2024 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Erwerbsschadensausgleich vereinbart (abzurufen im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 29 Nr. 5 des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes (BwEinsatzBerStG) v. 4.8.2019 (BGBl. I S. 1147) mit Wirkung zum 1.1.2021 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde durch Art. 15 des Gesetzes v. 18.12.2024 (BGBl. I Nr. 423) mit Wirkung zum 1.1.2025 geändert. Rz. 2 Übergangsgebührnisse erhalten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SVG (bis zum 3...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart, denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige (nunmehr: "frühere") Soldaten auf Zeit, die Übergangsgebührnisse na...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. d AVG und § 130 Abs. 5 Buchst. b RKG. Von de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verordnungen zum Arbeitssch... / 1.4 Öffentlicher Dienst: § 20 ArbSchG

§ 20 ArbSchG sieht Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst vor. Nach § 20 Abs. 1 ArbSchG regelt das Landesrecht, ob und inwieweit die nach § 18 erlassenen Rechtsverordnungen für die Beamten der Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten. Auf Bundesebene können die zuständigen Entscheidungsträger gemäß § 20 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 362 Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten oder digitalen Identitäten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, für Polizeivollzugsbeamte, für sonstige heilfürsorgeberechtigte Beamte oder für Soldaten der Bundeswehr

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 40 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.4 Ausgabe durch die Gesellschaft für Telematik (Abs. 4)

Rz. 11 Die gematik bestimmt geeignete Stellen, die elektronische Heilberufs- und Berufsausweise sowie die Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen ausgeben, wenn die Zuständigkeit weder für die Länder noch den Bund gesetzlich geregelt ist (Auffangzuständigkeit). Die gematik kann Ausweise und Komponenten auch selbst ausgeben. Für die akademischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.1 Gesundheitskarte und digitale Identität (Abs. 1)

Rz. 3 Neben den gesetzlichen Krankenkassen können folgende Stellen eine elektronische Gesundheitskarte oder digitale Identität ausgeben (Satz 1):mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zur Auswahl freiwilliger Soldaten führt die Bundeswehr Eignungsübungen durch, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen können. Das "Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse" (Eignungsübungsgesetz – EÜG [1]) regelt das Schicksal des Arbeitsverhältnisse...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwerker

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Gefahrenzulagen , die den Feuerwerkern der > Bundeswehr (Berufssoldaten) sowie den Feuerwerkern und Munitionsarbeitern bei den alliierten Streitkräften (> Stationierungsstreitkräfte) gewährt werden, sind als Erschwerniszuschläge stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 7 LStDV; > R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 1 LStR; > Lohnzuschläge Rz 2, 14).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienheimfahrten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Bundeswehr Rz 36 ff, > Doppelte Haushaltsführung Rz 115 ff, > Entfernungspauschale Rz 103 ff, > Fahrtkostenzuschüsse Rz 3 – 3/1, > Kraftfahrzeuggestellung Rz 30 ff, 57 ff, > Reisekosten Rz 60 ff [73], > Zwischenheimfahrten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – > Piloten und Bordpersonal wie > Stewards/Stewardessen und > Purser – sind regelmäßig > Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BAG vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Heilfürsorge

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Angehörigen der > Bundeswehr, der > Bundespolizei, des Zollfahndungsdienstes, der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei und der Berufsfeuerwehr der Länder und Gemeinden ist der Geldwert der auf Grund gesetzlicher Vorschriften wie zB der BPolHfV vom 22.05.2014 (BGBl 2014 I, 586) gewährten Heilfürsorge steuerfrei (§ 3 Nr 4 EStG). D...mehr