Fachbeiträge & Kommentare zu Bundeswehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Zeiten einer... / 1.3 Gewährung des Zuschlags ("on-top")

Die Zuschläge an Entgeltpunkten für die Auslandsverwendung kommen zu den übrigen Entgeltpunkten "on-top". Es spielt keine Rolle, ob für den Zeitraum, für den die Zuschläge gewährt werden, bereits Entgeltpunkte vorhanden sind, die aus einem bis zur Beitragsbemessungsgrenze versicherten "normalen" Arbeitsentgelt stammen. Gleiches gilt für Soldaten auf Zeit, für die im Rahmen d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.5 Nicht begünstigte Werbedrucke

Rz. 657 Nach Anm. 5 zu Kap. 49 des ab 1.1.1988 geltenden Gemeinsamen Zolltarifs (Kombinierte Nomenklatur) gehören zur begünstigten Position 4901 des Zolltarifs nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.4 Pauschalierung für Freifahrtberechtigungen von Soldaten (Abs. 2 S. 2 Nr. 3, S. 4)

Rz. 40g § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 EStG ermöglicht die Pauschalierung für Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Abs. 6 Soldatengesetz erhalten. Die Gewährung der Freifahrtberechtigungen soll dazu dienen, die Soldaten in der Öffentlichkeit sichtbar und erkennbar zu machen, damit sie als "Bürger(innen) in Uniform" Engagement und Verantwortungsbewusstsein zeigen und auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2026

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2021

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.1 Voraussetzungen

Für die Steuerpflicht sind 2 Kriterien entscheidend: die Kirchenmitgliedschaft und der Wohnsitz. Beim Wohnsitzwechsel im Umzugsjahr ist der Hebesatz der Religionsgemeinschaft anzuwenden, in deren Bereich die Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt durchgeführt wurde. Nur bei unterschiedlichem Hebesatz im Umzugsjahr wird die KiSt entsprechend der Dauer des Wohnsitzes in den j...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kapitalabfindungen

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Abfindungen, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abfindungen, > Außerordentliche Einkünfte, > Beamte Rz 3 Abfindungen , > Bundeswehr, > Entlassungsabfindungen, > Witwen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Versorgung von Kriegsschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Umsätze für die Seeschifffahrt sind danach die Lieferungen von Gegenständen, die zur Versorgung von Kriegsschiffen auf Fahrten bestimmt sind, bei denen ein Hafen oder ein Ankerplatz im Ausland und außerhalb des Küstengebietes i. S. d. Zollrechts angelaufen werden soll. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Voraussetzung der Steuerbefreiung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Katastrophenschutz

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zum erweiterten Katastrophenschutz vgl das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Rz. 2 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Freiwillige (ehrenamtliche) Helfer der den Katastrophenschutz tragenden Zivilschutzorganisationen sind grundsätzlich nicht deren > Arbeitnehmer (für Deichläufer vgl EFG 2001, 1280). Sie arbeiten zudem idR ohne Gewinnerzi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.4 Andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es handelt sich um einen Umsatz an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags. Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Vertragsparteien vgl. Rz. 19. Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Erforderlich sind "andere" Vertragsparteien; Umsätze an die Bundeswehr in Deutschland unterliegen deshalb der Umsatzsteuer. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Be...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Doppelte Haushaltsführung im Inland

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 "Einrichtung" im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Legaldefinition des Begriffs "BgA" (s § 4 Abs 1 KStG), die auf die Rspr des RFH (s Urt des RFH v 22.10.1929, RStB1 1929, 666) zurückgeht, ergibt sich uE, dass als Einrichtung in diesem Sinne jede nachhaltige und selbständige wirtsch Tätigkeit anzusehen ist, die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der jur Pers d öff Rechts als selbstä...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.6.3 Abnehmernachweis

Rz. 88 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Neben dem Ausfuhrnachweis und dem Buchnachweis muss der Unternehmer auch einen Abnehmernachweis erbringen, da die Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a UStG tatbestandsmäßig den Wohnort oder Sitz des Abnehmers im Drittlandsgebiet erfordert (vgl. BFH vom 25.10.1979, Az: V B 5/79, BStBl II 1980, 110; BFH vom 14.12.1994, Az: XI R 70/93, BStBl II 199...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.2.3.1 Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 9 Abs. 1 UStDV n. F. unterscheidet grundsätzlich zwischen Ausfuhranmeldungen im elektronischen Verfahren (vgl. § 9 Abs. 4 UStDV n. F.) und anderen Ausfuhranmeldungen. Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Ausfuhranmeldung im elektronischen Verfahren (vgl. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStDV n. F.) hat der Unternehmer den Ausfuhrnachweis durch den v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Steuerfreie Erstattung der Mehraufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei einer dHf sind die vom ArbG gezahlten Beträge steuerfrei, soweit sie beim ArbN als WK anerkannt werden könnten (§ 3 Nr 13 oder 16 EStG; > R 3.16 LStR und > R 9.11 Abs 10 Satz 2 LStR; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Fahrtkostenzuschüsse). In der > Sozialversicherung sind sie beitragsfrei (§ 1 Abs 1 Nr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind ein Staat in Nordamerika zwischen dem Pazifik im Westen und dem Atlantik im Osten mit Landgrenzen zu > Kanada im Norden und > Mexiko im Süden. Als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine de...mehr

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Teil C: Vollzug / 25 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 190]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 109 Soldaten, Entlassung, Soldaten auf Zeit [Rdn 1230]

Rdn 1231 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1151. Rdn 1232 1. Bei Soldaten auf Zeit kann gem. § 55 Abs. 4 SG während der ersten vier Dienstjahre eine Entlassung infolge eines Strafverfahrens vergleichsweise unkompliziert erfolgen (Rdn 1255). Eine fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG ist ausschließlich unter den en...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 30 Fahrerlaubnis, Sperrfrist, nachträgliche Ausnahme [Rdn 491]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 110 Soldaten, gerichtliche Disziplinarmaßnahmen [Rdn 1235]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 112 Soldaten, Wehrstrafrecht [Rdn 1258]

Rdn 1259 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1151. Rdn 1260 1. D das Wehrstrafrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern ein Teil des Strafrechts, das speziell für Soldaten gilt und deren besondere Pflichten und Verhaltensweisen im Dienst regelt. Es ergänzt und modifiziert das allgemeine Strafrecht, ist aber n...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 44 Fahrerlaubnis, Einziehung, Vollstreckung [Rdn 468]

Rdn 469 Literaturhinweise: Zeitler, Auswirkungen des geänderten Straßenverkehrsrechts auf die Vollstreckung des Fahrerlaubnisentzuges, Rpfleger 2000, 486 s.a. die Hinw. bei → Fahrerlaubnis, Entziehung, Allgemeines, Teil A Rdn 445. Rdn 470 1. Nach § 69 Abs. 3 StGB erlischt die Fahrerlaubnis mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führersch...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 101 Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines [Rdn 1151]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 105 Soldaten, einfache Disziplinarmaßnahmen [Rdn 1199]

Rdn 1200 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1151. Rdn 1201 1. Disziplinarmaßnahmen, die von den jeweiligen Disziplinarvorgesetzten verhängt werden können, werden einfache Disziplinarmaßnahmen genannt. Es handelt sich um vergleichsweise milde Maßnahmen zur Ahndung von Dienstvergehen. § 22 WDO bezeichnet abschließend al...mehr

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Teil C: Vollzug / 72 Strafvollzug, Jugendliche, Jugendarrest [Rdn 823]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 30 StrEG-Entschädigung, Strafverfolgungsmaßnahmen, andere [Rdn 627]

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.7 Wehrdienst, Zivildienst, Eignungsübung

Da der Wehr- und Zivildienst nur ausgesetzt, aber nicht aufgehoben ist, behalten die gesetzlichen Regelungen über den besonderen Schutz der Arbeitnehmer weiterhin Gültigkeit. Die Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst führt nicht zum Erlöschen, sondern zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (§ 1 Abs. 1 ArbPlSchG, § 78 ZDG). Nach Beendigung des We...mehr

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Arbeitskleidung / 6 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Verbleibt die Kleidung im Eigentum des Arbeitgebers fehlt es an einem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt, sodass die Beschäftigten hierfür keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben zu zahlen haben, da § 3 Nr. 31 EStG nur die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Kleidung regelt. Stellt ein Unternehmen für die Beschäftigten einheitliche und mit einem Logo versehene...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.2 Fehlzeiten im Arbeitsverhältnis

Im Zuge des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens fordert die zuständige Behörde den Arbeitnehmer auf, sich für bestimmte Termine persönlich bei ihr zu melden oder sich vorzustellen.[1] Sofern der Bewerber für den freiwilligen Wehrdienst in einem Arbeitsverhältnis steht, kann er während des behördlichen Termins seiner arbeitsvertraglichen Leistungspflicht nicht nachkommen. Hierd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.3 Beratung und Untersuchung

Personen, die am freiwilligen Wehrdienst Interesse haben, können beim Karrierecenter der Bundeswehr eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.[1] Nach der Beratung werden die potenziellen Bewerber auf ihre Eignung untersucht.[2] Grundlage für die Eignungsprüfung ist das Musterungsverfahren, welches in § 17 WPflG geregelt ist. Dieses wird von den Wehrersatzbehörden durchge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1.3 Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst

Anträge auf Zurückstellung nach § 12 Abs. 2 und 4 WPflG sind frühestens nach der Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung[1] und spätestens bis zum Abschluss der Musterung zu stellen, es sei denn, der Zurückstellungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt.[2] Anträge auf Zurückstellung sind schriftlich ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / Zusammenfassung

Überblick Die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht ab dem 1.7.2011 durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)[1] stellte eine der größten Reformen der Bundeswehr seit ihrer Gründung im Jahr 1955 dar. Sie bedeutete einen gravierenden Strukturwandel im personellen Bereich. Die allgemeine Wehrpflicht ist seitdem auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6 Kündigungsschutz/Benachteiligungsverbot

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines freiwilligen Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen Wehrdienstes durch das Karrierecenter der Bundeswehr bis zur Beendigung des Wehrdienstes.[1] Er umfasst alle Arten der Kündigung und alle möglichen Kündi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2 Generelle Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst

Die Regelungen über den freiwilligen Wehrdienst finden sich in den§§ 58b–58h Soldatengesetz (SG).[1] 2.1 Status der freiwillig Wehrdienstleistenden Der freiwillige Wehrdienst nach den §§ 58b ff. SG ist dem in § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 5 WPflG geregelten Grundwehrdienst und die freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 6a WPflG nachgebildet. Dies ergibt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.4 Verpflichtung

Die Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG bedarf nach § 58e Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SG einer schriftlichen Erklärung, die gegenüber dem Karrierecenter der Bundeswehr abzugeben ist. Die besondere Verwendung des Freiwilligen im Ausland bedarf einer gesonderten schriftlichen Verpflichtungserklärung.[1] Die Abgabe der Erklärung zur Auslandsverwendung ist keine zw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.4 Dienstantritt

Der freiwillige Wehrdienst wird nicht auf Grundlage eines Einberufungsbescheids begonnen, vielmehr ergeht durch das Karrierecenter der Bundeswehr eine Aufforderung zum Dienstantritt.[1] In der Aufforderung sind Ort und Zeitpunkt des Dienstantritts sowie die Dauer des Wehrdienstes anzugeben. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.5 Antritt des freiwilligen Wehrdienstes

Das Karrierecenter der Bundeswehr fordert eine Person, deren Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst angenommen worden ist, unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und Dauer des Wehrdienstes zum Dienstantritt auf. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.3 Kostenerstattung

Neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung werden weitergehende Aufwendungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlprozesses vom Staat erstattet. § 58d Abs. 4 SG regelt für die Erstattung von Aufwendungen für das Beratungsgespräch die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz. Um die Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung einer anderen Person am Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.2 Unabkömmlichstellung

Nach § 13 Abs. 1 WPflG kann zum Ausgleich des personellen Kräftebedarfs für die Aufgaben der Bundeswehr und andere Aufgaben ein Wehrpflichtiger im Spannungs- oder Verteidigungsfall im öffentlichen Interesse für den Wehrdienst unabkömmlich gestellt werden, wenn und solange er für die von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann.[1] Der Antrag kann auch vom Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 1 Wehrpflicht und freiwilliger Wehrdienst

Auch unter der Geltung des WehrRÄndG bleibt es bei einer durch das Grundgesetz begründeten Wehrpflicht für volljährige Männer. Auf Basis von Art. 12a GG legt § 1 des Wehrpflichtgesetzes im Einzelnen fest, wer "wehrpflichtig" ist. Gemäß § 2 WPflG wird allerdings das System der allgemeinen Wehrpflicht reduziert auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall. Somit wurde im Ergebnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Die an Reservistinnen/Reservisten der Bundeswehr iSd § 1 Reservistinnen-/ReservistenG nach dem WehrsoldG gezahlten Bezüge (§ 3 Nr 5 Buchst d EStG aF)

Rn. 219 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst d EStG aF stellte die an Reservisten/Reservistinnen nach dem WehrsoldG gezahlten Bezüge steuerfrei. Aus der Bezugnahme auf § 1 Reservisten-/ReservistinnenG ergab sich, dass damit gemeint waren:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der von § 3 Nr 4 EStG betroffene Personenkreis

Rn. 181 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 4 EStG betrifft folgende Personenkreise:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Der Umfang der Steuerbefreiung – Übersicht

Rn. 209 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 EStG aF enthielt ebenfalls eine abschließende Aufzählung der steuerfreien Bezüge:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Synopse zwischen § 3 Nr 5 EStG aF und nF

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung, Progressionsvorbehalt

Rn. 1816 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das USG nF gilt für (= Anwendungsbereich)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 219k Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2 Buchst b, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) fasste den § 3 Nr 5 EStG mit Wirkung ab VZ 2020 neu. Rn. 219l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/13436, 104) verweist zunächst ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.3.4 Datenübermittlung (Satz 5)

Rz. 17 Das Clearingverfahren (Satz 3) hat das Ziel, die mehrfache Vergabe derselben Versichertennummer auszuschließen oder zu berichtigen. Die Krankenkassen sind dabei berechtigt, die erforderlichen Sozialdaten zum Datenabgleich an die in § 362 Abs. 1 genannten Stellen zu übermitteln. Adressaten der Sozialdaten sind Unternehmen der privaten Krankenversicherung, die Postbeamten...mehr