Fachbeiträge & Kommentare zu Bundeswehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unregelmäßige oder einmalige Barbezüge.

Rn 10 Auch unregelmäßig oder einmalig erzielte Einkünfte sind unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Abfindungen, die ein Schuldner nach Verlust eines Arbeitsplatzes oder aufgrund eines Sozialplans erhält, haben Lohnersatzfunktion (BGH FamRZ 12, 1048; Hamm FamRZ 23, 195; 23, 588). Dies gilt auch für Abfindungen, die aufgrund einer vormaligen unzumutbaren Tätigkeit gezahlt w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Trägt der ArbG die Führerscheinkosten, so liegt darin kein stpfl > Arbeitslohn, wenn der ArbN den Führerschein erwirbt, um ein betriebliches Fahrzeug (Werkstattwagen) zu führen, das für Privatfahrten ungeeignet ist (BFH 93, 270 = BStBl 1968 II, 773). Entscheidend ist in solchen Fällen, dass die Fahrerlaubnis im ganz überwiegenden betriebliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Ein Bürohund wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz mitgebracht (täglich, an einzelnen Tagen, stundenweise, regel- oder unregelmäßig) – aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen: Entweder benötigt er einen Assistenzhund als Hilfsmittel oder der Hund ist ein reines Haustier (sog. Luxustier) und wird in den Betrieb mitgeführt, damit er nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Eignungsübung

Begriff Die viermonatige Eignungsübung ist eine besondere Form der Probezeit für Bewerber als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Die Eignungsübung beginnt mit einer Einberufung und führt zum Ruhen eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Feststellung der Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 4 Der Wahlvorstand stellt vor jeder Betriebsratswahl die Größe des Betriebsrats fest. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist der Zeitpunkt der Wahl, also der Erlass des Wahlausschreibens. Entscheidend ist die Zahl der in diesem Zeitpunkt "in der Regel" tätigen Arbeitnehmer, und zwar so, wie sie vom Wahlvorstand beim Erlass des Wahlausschreibens nach pflichtgemäßem Ermessen ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach seinem Inkrafttreten ist § 166 im Zusammenhang mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PflegeVG v. 26.5.1994, BGBl. I S. 1014) um Abs. 2 ergänzt worden. Die Regelung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe ist aus Nr. 2 genommen und in Nr. 2a angefügt worden (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461). Mit der Einführung eines Teilarbeitslosengeldes (§ 150 SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 176c Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung (bzw. das Bundesamt für das Personalwesen der Bundeswehr als vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Stelle) und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 12.4.2024 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Erwerbsschadensausgleich vereinbart (abzurufen im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Arbeitnehmer

Rz. 3 Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Betriebs. In der Vergangenheit war streitig, wie mit Leiharbeitnehmern zu verfahren ist. Mittlerweile hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei Zahl- und Schwellenwerten auch im Betrieb des Entleihers mitzuberücksichtigen sind, selbst, wenn sie nach wie vor formal nicht als Arbeitnehmer des Entleiherbetriebes e...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2021 durch Art. 29 Nr. 5 des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes (BwEinsatzBerStG) v. 4.8.2019 (BGBl. I S. 1147) in Kraft getreten. Durch Art. 40 des Gesetzes über die Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932), dieses geändert durch Art. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart, denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige (nunmehr: "frühere") Soldaten auf Zeit, die Übergangsgebührnisse na...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlberechtigte Arbeitnehmer

Rz. 5 Wählbar sind nur wahlberechtigte Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es müssen also sämtliche Voraussetzungen für die Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG erfüllt sein (siehe dazu die gesamte Kommentierung zu § 7 BetrVG). Es muss sich folglich vor allem um einen Arbeitnehmer oder einen Heimarbeiter, der in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet hat, ha...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1.4 Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (Nr. 3)

Rz. 72 Mit dem Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SEuSVNOG) v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) ist mit der Nr. 3 mit Wirkung zum 1.1.2025 ein weiterer Versicherungspflichttatbestand auf Antrag für Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz geschaffen worden. Rz. 73 Durch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 170 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 6 ist durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 eingefügt, sein Buchst. c durch Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst worden. Das AFRG v. 23.4.1997 (BGBl. I S. 594) änderte mit Wirkung zum 1.1.1998 Abs. 1 Nr. 1 und fasste Abs. 1 Nr. 2 neu. Eine weitere Änderung erfuhr § 17...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. d AVG und § 130 Abs. 5 Buchst. b RKG. Von de...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausgenommener Personenkreis (Abs. 4)

Falls eine Personalmaßnahme aus Abs. 1 eine in Abs. 4 genannte Person betrifft, ist die Mitbestimmung komplett ausgeschlossen. § 54 Abs. 1 BBG-Beamte und entsprechende Arbeitnehmer Mit dieser Verweisung sind die politischen Beamten gemeint, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, soweit sie Beamte auf Lebenszeit sind – und die Arbeitnehmer mit ents...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Soldaten.

Rn 13 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben ihren Wohnsitz am Standort (§ 9 I 1 BGB), bei Auslandseinsätzen am letzten inländischen Standort (§ 9 I 2 BGB). Die Begründung eines weiteren Wohnsitzes gem § 7 BGB ist möglich (MüKoBGB/Schmitt § 9 Rz 1). Für Wehrpflichtige und Geschäftsunfähige gilt die Vorschrift nicht (§ 9 II BGB). Auch sonstige Angehörige der Bundeswehr we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zustellung an Soldaten.

Rn 4 Zur Zustellung an Soldaten der Bundeswehr s den Erlass des Bundesministers der Verteidigung v 23.7.98 (VMBl 98, 246), zuletzt geändert durch Erlass v 14.6.04 (VMBl 04, 109). Zur Zustellung an Angehörige der NATO-Streitkräfte s Art 32 Nato-Truppenstatut-Zusatzabkommen sowie Zö/Schultzky § 166 Rz 6. Die Beachtung der dort vorgeschriebenen Zustellung durch die Verbindungss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Freie Unterkunft (§ 2 Abs 3 SvEV)

Rn. 492 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gewährt der ArbG dem ArbN Unterkunft im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, liegt kein Arbeitslohn vor (so zur Unterkunftsgewährung an 24h-Pflegekräfte, die in der Wohnung des Pflegebedürftigen leben, FinMin MV v 26.09.2029, IV 301-S 2334–00000–2010/006–015, DB 2019, 2379). Die unentgeltliche Gestellung von Unterkünften und arbei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Gemeinschaftsunterkünfte

Die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung ist lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten: – bei Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes[1] – bei Angehörigen der Bundespolizei:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge / 3 Amtliche Durchschnittswerte

Soweit die Bundesregierung Sachbezugswerte in der SvEV nicht festsetzt, kann die oberste Finanzbehörde eines Landes mit Zustimmung des BMF den Wert von weiteren Sachbezügen unter Berücksichtigung von Durchschnittswerten festsetzen und bekannt geben.[1] Solche Sachbezugswerte gelten derzeit z. B. für den Wert der Beköstigung in der Seeschifffahrt und Fischerei[2] für Freiflüge ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG, TzBfG § 5 Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

Rz. 1 § 5 WissZeitVG erstreckt den Anwendungsbereich des Gesetzes auf den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen[1] und an Bundes- und Landesforschungsanstalten. Auf die Rechtsform und Rechtsfähigkeit der Forschungsanstalt kommt es nicht an[2]. Dasselbe gilt für Forschungseinrichtungen der Europäischen Unio...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG, TzBfG § 4 Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen

Rz. 1 Das WissZeitVG gilt für die nach Landesrecht staatlich anerkannten Hochschulen. Dies entspricht der früheren Regelung des § 70 Abs. 5 HRG, die mit Inkrafttreten des WissZeitVG aufgehoben wurde. Es soll ein Gleichlauf zwischen den staatlichen Hochschulen einerseits und den staatlich anerkannten Hochschulen andererseits hergestellt werden. Die staatliche Anerkennung rich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.5 Nachschau im Bereich der Bundeswehr (Abs. 5)

Rz. 30 Eine Nachschau im militärischen oder verwaltenden Bereich der Bundeswehr kann grundsätzlich die Finanzbehörde nicht selbst durchführen. Sie hat dazu gem. § 210 Abs. 5 S. 1 AO die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr zu ersuchen, an deren Durchführung sie mitzuwirken berechtigt ist.[1] Nach § 210 Abs. 5 S. 3 AO kann die Finanzbehörde ausnahmsweise selbst tätig werde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gefahrenzulagen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Gefahrenzulagen sind stpfl > Arbeitslohn (R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 1 LStR, > Lohnzuschläge Rz 2). Das gilt auch für Spreng- und Munitionsbeseitigung, für Minensuchkommandos (> Bundeswehr Rz 10) sowie die freiwilligen Grubenwehren im Bergbau. Die Versagung einer Steuerbefreiung wie nach § 3b EStG für Gefahrenzulagen im Bombenentschärf- und Kampfmittelr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fallgruppen der Schutzklausel

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung hat nach Abs. 1 zu unterbleiben, soweit dies aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist. Hierbei muss es sich um die Unterlassung im öffentlichen Interesse des Staats handeln (Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder). Andere Gebietskörperschaften sind nicht genannt (vgl. auch Kessler in BeckOGK HGB, § 286 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trennungsentschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Man versteht darunter Zahlungen einer Behörde an ihre > Arbeitnehmer zur Abgeltung der Mehraufwendungen, die bei einer länger andauernden auswärtigen Beschäftigung entstehen. Zu vergleichbaren Sachverhalten im privaten Dienst vgl § 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern. Zum eingeschränkten Abzug der Aufwendungen durch den ArbN...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen ist deren Gewährung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kindergeldanspruch während ... / Hintergrund

Ein Kind, das seine Schulausbildung im Sommer 2021 mit dem Abitur abgeschlossen hatte, bewarb sich bereits zuvor für den Freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr mit Einstellungstermin Oktober 2021. Die Familienkasse gewährte zunächst Kindergeld für das Kind, das einen Ausbildungsplatz sucht, und berücksichtigte dabei die Grundausbildung bis Februar 2022. Ab März 2022 wurde...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kindergeldanspruch während ... / Entscheidung

Der BFH entschied, dass der Kindergeldanspruch für den Monat März 2022 nicht besteht, für die Monate April und Mai 2022 hingegen schon. Für März 2022 lagen die Voraussetzungen des für den Anspruch auf Kindergeld nicht vor. Ein Kindergeldanspruch besteht nur, wenn ein Kind eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Im konkreten Fall f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.5 Nicht begünstigte Werbedrucke

Rz. 657 Nach Anm. 5 zu Kap. 49 des ab 1.1.1988 geltenden Gemeinsamen Zolltarifs (Kombinierte Nomenklatur) gehören zur begünstigten Position 4901 des Zolltarifs nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 153a Sachve... / 2.2 Benennung der Mitglieder (Abs. 2)

Rz. 14 In profunder Abänderung des bisherigen § 3 VersMedV hat sich der Gesetzgeber nunmehr von einer rein ärztlichen Besetzung des Sachverständigenbeirates zu einer multiprofessionellen Expertise hingewendet. Hintergrund ist die stärkere Fokussierung auf den Aspekt der sozialen Teilhabe und damit auf das biopsychosoziale Beeinträchtigungsmodell des ICF-Systems. Nachdem die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Feststellungen (Abs. 1)

Rz. 448 [Autor/Stand] Die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) für Grundstücke werden in der ersten Stufe des dreistufigen Verfahrens durch gesonderten Feststellungsverwaltungsakt i.S.d. § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO festgestellt. Rz. 449 [Autor/Stand] Ergänzend zu den bundesgesetzlichen Regelungen in § 219 BewG sind in diesem Feststellungsbescheid neben der Vermögensa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Landesrecht vor Bundesrecht

Rz. 131 [Autor/Stand] § 1 Satz 1 NGrStG stellt klar, dass für das Land Niedersachsen grds. vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer gelten. Die abweichenden Regelungen gelten ab dem Kalenderjahr 2025 und folgen damit dem bis zum 31.12.2024 geltenden (verfassungswidrigen) Recht auf Basis der Einheitsbewertung. Rz. 13...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeit der Hauptzollämter (Abs. 2, 3)

Rz. 3 Die Hauptzollämter sind örtliche Bundesfinanzbehörden. Sie sind zum einen für die Verwaltung der Steuern in der Abgrenzung zu den Finanzämtern entsprechend der Zäsur zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG zuständig. Das bedeutet, dass in ihre Zuständigkeit die (an die EU fließenden) Zölle, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern[1] einschließlich der EUSt[2] und di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Wehrdienst-, Zivildienst-, Bundesfreiwilligendienst- und Kriegsbeschädigte (§ 3 Nr. 6 S. 1 EStG)

Rz. 4 Der Versorgungsanspruch und damit auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 S. 1 EStG setzt zum einen die Verrichtung eines militärischen oder – wegen der Gleichstellung von Zivil- und Wehrdienst – eines diesen, ersetzenden Dienstes voraus. Diesen Personen sind daneben solche gleichgestellt, die in sonstiger Weise durch Krieg oder kriegsähnliche Umstände zu Schaden gekom...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenbelege: Der richtige U... / 9 Bei der Ausfuhr sind Ersatzbelege möglich

Ist der Nachweis der Ausfuhr durch Belege mit einer Bestätigung der Grenzzollstelle oder der Abgangsstelle nicht möglich oder nicht zumutbar, z. B. bei der Ausfuhr von Gegenständen im Reiseverkehr, durch einen Kurier des Auswärtigen Amts oder durch Transportmittel der Bundeswehr, kann der Unternehmer den Ausfuhrnachweis auch durch andere Belege führen. Als Ersatzbelege werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutzbeauftragter / 4 Qualifikation und Ausbildung

Das Tätigkeitsgebiet ist so umfangreich, dass eine spezielle Ausbildung notwendig ist. Sie umfasst grundsätzlich mind. 64 Unterrichtseinheiten und muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Die Ausbildung gliedert sich in Präsenz- und Praxisphasen sowie Praxisprojekt, Selbstlernphasen, Online-Seminare und Abschlussprüfungen. Die Besetzung der Position des Brandschutzbeau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1.2 Steuerbefreiungen nach § 3 KraftStG

Nach § 3 Nr. 1 KraftStG ist das Halten von Fahrzeugen, die nach § 3 Abs. 3 FZV von der Zulassungspflicht i. S. d. § 3 Abs. 1 FZV ausgenommen sind, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Nicht von Bedeutung ist hierbei, wer Halter eines solchen Fahrzeugs ist, es handelt sich mithin um eine sachliche Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 KraftStG war durch A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1.1 Allgemeine Grundsätze

§ 3 KraftStG [1] enthält unter der Überschrift "Ausnahmen von der Besteuerung" eine enumerative Aufzählung von Fahrzeugen, deren Halten (§ 1 Abs. Nrn 1 und 2 KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auch eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der im § 3 KraftStG aufgelisteten Fahrzeuge führt nach § 2 Abs. 5 S. 2 KraftStG nicht zu einer Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3.1 Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr u. a. (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 15 Dient Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG benutzt wird, zugleich Wohnzwecken, gilt die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 GrStG nur für die Wohnräume, die als Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr, ausländischen Streitkräfte, internationalen militärischen Hauptquartiere, Bundespolizei, Polizei und sonstigen Schutzdienste des Bundes, der Län...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 6 ... / 3.2 Grundbesitz, der als militärischer Übungs- oder Flugplatz benutzt wird (Nr. 2)

Rz. 17 Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz, der nach § 3 oder § 4 GrStG begünstigt ist, bleibt nach § 6 Nr. 2 GrStG ausnahmsweise steuerbefreit, wenn er von der Bundeswehr, den ausländischen Streitkräften, den internationalen militärischen Hauptquartieren oder den in § 5 Abs. 1 Nr. 1 GrStG bezeichneten Schutzdiensten als Übungsplatz oder Flugplatz benutzt wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Nach der Vorschrift ist der zu Wohnzwecken benutzte Grundbesitz grundsätzlich steuerpflichtig. Lediglich für bestimmte Wohnräume, die zugleich für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG und Wohnzwecke benutzt werden, normiert die Vorschrift Ausnahmen von diesem Grundsatz. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr u. a. (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 GrS...mehr