Fachbeiträge & Kommentare zu Bundeswehr

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Potenzialfeststellung für Laufbahnaufstieg bei der Bundeswehr ist rechtswidrig

Leitsatz Eine Soldatin klagte erfolgreich gegen die Ablehnung ihres Laufbahnwechsels. Die sogenannte Potenzialfeststellung als Auswahlkriterium ist rechtswidrig, da sie keine gesetzliche Grundlage hat. Entscheidung Anlass für diese Entscheidung war der Fall einer Berufssoldatin, die sich als Hauptfeldwebel für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Bereich Logistik/Materialbewirtschaftung beworben hat. Da es dafür mehr Bewerber als offene Stellen gibt, findet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Buchnachweis (§ 8 Abs. 3 UStG)

Rz. 160 Nach § 8 Abs. 3 UStG müssen die in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung buchmäßig nachgewiesen sein. Das BMF kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmen, wie der buchmäßige Nachweis zu führen ist. Von dieser Ermächtigung hat das BMF in § 18 UStDV Gebrauch gemacht. Nach § 18 UStDV sind die Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck und Bedeutung der Steuerbefreiung

Rz. 13 § 8 UStG bezweckt neben anderen Vorschriften (Rz. 24, Rz. 25) die Begünstigung der unternehmerischen Seefahrt und internationalen Luftfahrt. Er trägt zu einer Sonderstellung der Unternehmer der Seeschifffahrt und der internationalen Luftfahrt bei, durch die diese Unternehmer weitgehend gleichsam außerhalb des Umsatzsteuerrechts gestellt werden. Da die Unternehmer der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 104 Steuerfrei sind die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen, wenn die Versorgungsgüter für Fahrten bestimmt sind, bei denen ein Hafen oder Ankerplatz außerhalb des deutschen Küstengebietes angelaufen werden soll. Hierdurch soll die Versorgung von Kriegsschiffen im Inland der Versorgung in einem Hafen im Ausland gleichgestellt werden. Die Steuer...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.3 Personenbedingte ordentliche Änderungskündigung

Eine ordentliche Änderungskündigung kann aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers sozial gerechtfertigt sein. Als derartige Gründe kommen etwa die folgenden in Betracht: persönliche Ungeeignetheit für den bisherigen Aufgabenbereich infolge krankheits- oder altersbedingter Leistungsschwäche oder von Gewissenskonflikten; fachliche Ungeeignetheit für einen durch die technolo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kinder, die mangels Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Rn. 420 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das das 18., jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Beginn der Berufsausbildung ist die Aufnahme der erstmaligen oder einer neuen Ausbildung. Die Fortsetzung der Berufsausbildung betrif...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsausbildung

Rn. 351 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs 1 AO die §§ 187, 188 BGB maßgeblich (BFH v 18.04.2017, V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052). Der Gesetzgeber ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausbildungsdienstverhältnis

Rn. 550 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Absolviert das Kind ein Ausbildungsdienstverhältnis, ist die iRd Ausbildungsdienstverhältnisses erbrachte Erwerbstätigkeit stets anspruchsunschädlich, H 32.10 EStH 2022; A 20.3.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2024. Ein Ausbildungsdienstverhältnis ist gegeben, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist (vgl R 9.2 S 2 LStR 2023 und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kinder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Rn. 391 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG werden Kinder berücksichtigt, die sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befinden. H 32.6 EStH 2022 "Übergangszeit nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG"; A 16 Abs 1–4 DA-KG 2024. Die Zwangspausen dürfen den zeitlichen Rahmen von 4 Monaten nicht übersteigen, um als Übergangszeit anerka...mehr

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V / 55 Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5513]

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D / 7 Durchsuchung, Allgemeines [Rdn 1769]

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A / 47 Anklageschrift [Rdn 574]

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.8.2 Ausnahme von der Angabepflicht

Abweichend von der allgemeinen Ausnahmebestimmung des § 286 HGB bestimmt § 160 Abs. 2 AktG, dass Anhangangaben nur unterbleiben dürfen, wenn es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslands erforderlich ist. Dies entspricht § 286 Abs. 1 HGB. Die Regelung hat keine wesentliche praktische Relevanz, da sich kaum Anwendungsfälle denken lassen. In der Literat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsgrundlage für § 1c Abs. 2 UStG

Rz. 11 § 1c Abs. 2 UStG beruht auf Art. 22 Unterabs. 2 MwStSystRL. Als innergemeinschaftlicher Erwerb gilt danach auch die Verwendung von Gegenständen, die nicht gemäß den allgemeinen Besteuerungsbedingungen des Binnenmarkts eines Mitgliedstaats gekauft wurden, durch die Streitkräfte von Staaten, die Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags sind, für den Gebrauch oder Verbr...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / 1 Die wichtigsten Korruptionsdelikte

Wer einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil (für diesen oder einen Dritten) als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt,[1] oder ohne Einwilligung des Un...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.4.2 Begriff der Zweitwohnung

Liegt danach eine auswärtige Beschäftigung des Arbeitnehmers vor, sind an die zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unte...mehr

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Kindergeld / 3.3.5.4 Kindergeldanspruch für eine Übergangszeit

Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden kindergeldrechtlich auch berücksichtigt, wenn sie sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten befinden, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit oder der A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Militär

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Arbeitnehmer Rz 130 Soldat , > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Bundeswehr , > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Freikauf , > Berufskleidung Rz 27, > Bundesmarine, > Bundeswehr, > Hinterbliebenen-Pauschbetrag Rz 2, > Kinderfreibeträge Rz 70, > Kindergeld Rz 11/2, > NATO, > Stationierungsstreitkräfte.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Munitionsräumer

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Bundeswehr Rz 10, > Gefahrenzulagen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Musiker

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Einkunftsart: Musiker können > Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG oder solche aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG haben; anerkannte Künstler erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG, zur Abgrenzung > Künstler Rz 1 f). Sind Musiker Mitglieder einer Kapelle, so ist zu klären, ob der Auftraggeber (Veranstalter ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.4 Staatlich deutsche Einrichtungen

Rz. 38 Die Beschäftigung muss bei einer staatlich deutschen Einrichtung erfolgen. Die Gesetzesbegründung definiert den Begriff der staatlich deutschen Einrichtungen (BT-Drs. 15/3439 S. 6). Danach sind staatlich deutsche Einrichtungen Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmen, deren Kapital (Grund- und Stammkapital) sich unmittelbar oder mittelbar ganz oder überwiegend in...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Die Versicherungsfreiheit ist tätigkeitsbezogen (Wiester, in: Brackmann, SGB VII, § 4 Rz. 33; Schmitt, SGBVII, § 4 Rz. 7; Riebel, in: Hauck, SGB VII, § 4 Rz. 19). § 4 erfasst nur Tätigkeiten, die zugleich sowohl versorgungsrechtliche als auch unfallversicherungsrechtliche Ansprüche auslösen. Durch den Wortlaut "soweit für sie die beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3.4 Typische Berufskrankheit (Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b) a. F.)

Rz. 18 Neben einer dauernden Einbuße der körperlichen Bewegungsunfähigkeit führte auch eine typische Berufskrankheit zur Möglichkeit der Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags, sofern diese den Grad der Behinderung von 30 oder 40 mitverursacht hatte. Der Begriff der Berufskrankheit entlehnt sich gem. § 9 Abs. 1 S. 1ff. SGB VII der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), in...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.3 Beamte und beamtenähnliche Personen (Nr. 2)

Rz. 22 Nr. 2 regelt die Versicherungsfreiheit für Beamte und beamtenähnliche Personen, die an sich als Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 versicherungspflichtig wären. Sie bedürfen wegen des eigenständigen und außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellten Schutzes im Krankheitsfall jedoch nicht deren Schutz und sollen davon auch dann ausgeschlossen sein, we...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Langjährig Versicherte, § 36 SGB VI

Rz. 382 Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 67. Lebensjahr (Abweichungen je nach Geburtsjahr zwischen 65. Lebensjahr und 67. Lebensjahr, § 236 SGB VI) vollendet und die Wartezeit (incl. Kinderzeiten, Bundeswehr etc., §§ 50 Abs. 4, 51 Abs. 3 SGB VI) von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist spätestens nach Vollendu...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Besondere berufliche Altersgrenzen

Rz. 222 Polizei- und Polizeivollzugsbeamte gilt häufig eine Regelaltersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahres; eine Anhebung der Altersgrenze erfolgt im Rahmen der "Rente mit 67"-Gesetzgebung. Ähnliche Verkürzungen sind für Feuerwehrleute vorgesehen (vgl. § 51 BBG). Einzelheiten regelt das jeweilige Bundesrecht (§ 5 BPolG) bzw. Landesrecht (z.B. § 192 LBG NRW, §§ 38, 106...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstbeschädigtenrente

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Renteneinkünfte Rz 78, 94, 98; > Beitrittsgebiet Rz 3; > Bundeswehr Rz 26/1.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstkleidung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Vor allem > Berufskleidung , ferner > Beamte, > Bundeswehr, > Chor, > Deutsche Post Rz 6 Dienstkleidung , > Forstleute Rz 2/1, 15, > Justizverwaltung, > Orchestermusiker, > Polizei, > Spielbanken, > Sportlehrer, > Waschmaschine , > Wäschegeld , > Werbungskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstaufwand

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Dienstaufwand bezeichnet man Aufwendungen, die durch das Arbeits- bzw Dienstverhältnis veranlasst sind. Trägt sie der ArbN selbst, handelt es sich regelmäßig um > Werbungskosten . Ersetzt der ArbG dem ArbN Dienstaufwand, so sind diese Leistungen als WK-Ersatz stpfl > Arbeitslohn , soweit sie nicht gesetzlich steuerfrei gestellt sind (> Rz 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

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Neueinstellung und Einarbei... / 1.4.2 Einstellungsuntersuchungen

Einstellungsuntersuchungen dienen dem Arbeitgeber vorrangig dazu, sich vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses ein Bild über relevante Gesundheitskriterien des Bewerbers zu machen. Inwieweit ihm das allerdings überhaupt erlaubt ist, unterscheidet sich im Einzelfall: Wo besondere Risiken für den Bewerber, aber auch für Dritte bestehen, sind vor Aufnahme der Tätigkeit (bzw. zum E...mehr

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ABC der Werbungskosten / Schule

Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind immer Lebenshaltungskosten. Diese Schulen vermitteln Allgemeinwissen und allg. zum Leben in dem bestehenden Kulturkreis notwendiges Wissen und Fertigkeiten, nicht berufsbezogene Kenntnisse. Soweit diese Kenntnisse auch der Berufstätigkeit dienen, steht § 12 Nr. 1 EStG einer Aufteilung entgegen. Nach § 12 Nr. 1 S. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhängung und Wirkung

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Verlust der Amtsfähigkeit und des passiven Wahlrechts muss als Nebenstrafe im Urteil besonders ausgesprochen und gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO begründet werden. Eine Anordnung durch Strafbefehl ist nicht zulässig (§ 407 Abs. 2 StPO). Bei einer Gesamtstrafenbildung tritt die Anordnung neben die Gesamtstrafe, nicht neben die Einzelstrafe.[2] Rz. 24 [Aut...mehr

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Supply Chain Management: Ro... / 3.2 Um Gefahren vorzubeugen zu können, muss man von ihnen wissen

Neben Robustheit ist Resilienz erforderlich, um mit Anpassungen auf eine durch VUCA[1] veränderte Umwelt reagieren zu können. "Resilienz ist die Fähigkeit, tatsächliche oder potenziell widrige Ereignisse abzuwehren, sich darauf vorzubereiten, sie einzukalkulieren, sie zu verkraften, sich davon zu erholen und sich ihnen immer erfolgreicher anzupassen"[2]. Vor geeigneten Maßnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 12 Abzugsverbot für eine erstmalige Berufsausbildung und Erststudium

Rz. 254 Mit der Einführung des § 9 Abs. 6 EStG durch G. v. 7.12.2011[1] stellte der Gesetzgeber klar, dass Aufwendungen des Stpfl. für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.1 Sicherstellung für Berechtigte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (Abs. 3)

Rz. 93 Als weitere Pflichtaufgabe hat der Gesetzgeber den KVen/KZVen bzw. der KBV/KZBV nach Abs. 3 Satz 1 die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung von Personen übertragen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (z. B. Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei, Zivildienstleistende oder Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder); außerdem zä...mehr

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F / 15 Fahrverbot, Ausnahme bestimmter Fahrzeugarten [Rdn 1586]

Rdn 1587 Literaturhinweise: Burhoff/Möller, Ausnahmen vom vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis, VA 2003, 136 Deutscher, Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot, VRR 2010, 8 Krumm, Beschränkung von strafrechtlichen Führerscheinmaßnahmen auf einzelne Fahrzeugarten, zfs 2022, 424 Pliefke, Beschränkung eines Fahrverbots, DAR 2018, 235 Rebler, Die Beschränkung eines...mehr

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F / 27 Fahrverbot, Vollstreckung [Rdn 1802]

Rdn 1803 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten, NZV 1998, 131 Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Hentschel, Die neue Vier-Monats-Frist für das Wirksamwerden von Fahrverboten nach § 25 StVG, DAR 1998, 138 Krumm, Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbot...mehr

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F / 5 Fahrerlaubnis auf Probe [Rdn 1281]

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.3 Kraft Gesetzes anzurechnende Zeiten

Kraft Gesetzes müssen bestimmte Zeiten als Beschäftigungszeit anerkannt werden. Insbesondere ist die Zeit des Grundwehrdienstes und der Wehrübungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz die Zeit einer Fachausbildung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) als Beschäftigungszeit anzurechnen, wenn der entlassene Soldat im Anschluss an den Grundwehrdienst/die Fachausbildung mindesten...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.3.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. (2) Übernimmt der Arbeitgeber eine Dienststelle oder geschlossene Teile einer solchen von einem Arbeitgeber, der von diesem Tarifvertrag, dem MTArb-O oder von einem ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.4.2 Die tariflichen Regelungen im MTArb-O

§ 6 MTArb-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. (2) Übernimmt ein Arbeitgeber eine Dienststelle oder geschlossene Teile einer solchen von einem Arbeitgeber, der von diesem Tarifvertrag, dem MTArb oder von einem ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Normzweck im weiteren Sinne ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) in BT-Drs. 18/3697 S. 1 und 18/4119 S. 1. Die Bundeswehr benötigt für ihre anspruchsvollen Aufgaben sowohl im Grundbetrie...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung erst durch Art. 12 Nr. 3 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) mit Wirkung zum 1.1.2016 (Art. 13 Absatz 7 des Gesetzes) in das SGB VI eingefügt wurde.mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 2.1 Voraussetzung – nachzuversichernder Soldat auf Zeit

Rz. 11 Aus Beiträgen für beitragspflichtige Einnahmen von nachversicherten Soldaten, die über dem Betrag der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind Zuschläge an Entgeltpunkten zu ermitteln. Die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten gilt entsprechend. Rz. 12 Einzige Voraussetzung des § 76f ist eine Nachversicherung für Soldaten auf Zeit. Die Nachversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2016 durch Art. 12 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) eingefügt worden. Sie wird – als Sonderregelung zu § 70 Abs. 1, § 256a Abs. 1 – durch die ebenfalls eingefügten § 66 Abs. 1 Nr. 10, § 113 Abs. 1 N...mehr