Fachbeiträge & Kommentare zu Bundeswehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.4 Teil IV der Entgeltordnung

Teil IV der Entgeltordnung enthält die besonderen Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Teil IV der Entgeltordnung gliedert sich in 32 Abschnitte mit ca. 350 Tätigkeitsmerkmalen. Besonders zu erwähnen ist der Abschnitt 25, in dem die Tätigkeitsmerkmale für den Pflegedienst enthalten sind. Sie sind deshalb in Teil IV geregelt, weil e... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.3 Entgeltgruppenzulage (§ 17 TV EntgO Bund)

Vorgänger der Entgeltgruppenzulagen sind die Vergütungsgruppenzulagen nach Anlage 1a zum BAT/BAT-O, welche ab Einführung des TVöD bei neueingestellten Beschäftigten nicht mehr gewährt wurden (§ 17 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Bund). Entsprechendes gilt auch im Bereich des TV-L. Im TV-L wurden alle Vergütungsgruppenzulagen, die spätestens nach 6 Jahren gewährt wurden, als Entgeltgruppenz... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.7 Integrierung der Entgeltgruppen 1 bis 3 in die Teile III bis VI der Entgeltordnung

Das Merkmal der Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeit) ist in Teil I und II ausdrücklich enthalten. In den Teilen III bis VI ist es nicht ausdrücklich enthalten, gilt jedoch auch dort aufgrund der Regelung in § 3 Abs. 5 TV EntgO Bund. Damit ist sichergestellt, dass in allen Teilen der Entgeltordnung eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 erfolgen kann. Die in den jeweiligen ... mehr

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Jansen, SGB VI § 277 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde zuletzt durch das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) mit Wirkung zum 1.1.2016 geändert. Rz. 2 Die Regelung enthält als Übergangsvorschrift Sonderregelungen zu den §§ 181, 184 . § 277 Abs. 1 enthält Bestimmungen zu vor dem Zeitpu... mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.15 Verletztenrente

Rz. 100 Bei Verletztenrenten aus der Unfallversicherung werden als Ausnahmetatbestand seit dem 1.7.2011 Wehrdienstleistende, die in Ausübung des Wehrdienstes einen Gesundheitsschaden erlitten haben, gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie den Wehrdienst in der Bundeswehr oder in der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR geleistet haben. Bei Wehrdienstleistenden der Bun... mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) eingefügt und trat zum 11.8.2010 in Kraft. Zuletzt geändert wurde sie durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 17.11.2016. Rz. 2... mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso... mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n... mehr

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Wehrübung / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

Zu den gesetzlichen Wehrdienstarten gehören auch Wehrübungen.[1] Wird ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zu einer Wehrübung einberufen, hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen.[2] Das Beschäftigungsverhältnis gilt als durch die Wehrübung nicht unterbrochen. Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht in diesen Fällen weiter.[3] Das gilt auch fü... mehr

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Wehrübung / 8 Kostenerstattung für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann sich folgende Kosten erstatten lassen, die während einer Wehrübung entstehen: Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung von 2 Personen am gleichen Arbeitsplatz, damit die dem Arbeitgeber durch eine vorzeitige Beendigung der Wehrübung entstehenden Lohnkosten einer Doppelbesetzung ausgeglichen werden. Erforderlich ist ein Antrag, der innerhalb von 6 M... mehr

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Wehrdienst / 7 Kostenerstattung für Arbeitgeber

Um die Attraktivität insbesondere des freiwilligen Wehrdienstes zu steigern, können dem Arbeitgeber entstehende Mehraufwendungen und Kosten wie folgt erstattet werden: Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung von 2 Personen am gleichen Arbeitsplatz[1] können übernommen werden, damit die dem Arbeitgeber durch eine vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes bzw. der Eignungs... mehr

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Berufsförderung von Soldate... / Zusammenfassung

Begriff Die Leistungen der Berufsförderung sollen den Soldaten auf Zeit (SaZ) und den Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) nach Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit eine individuelle Qualifizierung ermöglichen, sie auf die Zeiten der zivilberuflichen Bildung und der Tätigkeits- oder Beschäftigungssuche vorbereiten, diese Zeiten finanziell absichern und bei Tätigkeits- u... mehr

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Wehrdienst / 1 Steuerfreie Bezüge

Die Vorteile aus einer unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, die Soldaten nach § 16 Wehrsoldgesetz erhalten, bleiben steuerfrei.[1] Bezüge von Reservisten bleiben steuerfrei Ebenfalls steuerfrei bleiben an Reservisten der Bundeswehr gezahlte Bezüge i. S. d. § 1 Reservistinnen- und Reservistengesetz. Diese Bezüge von Reservisten sind unabhängig vom Dienstantritt vollstä... mehr

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Pensionär / Zusammenfassung

Begriff Bei Pensionären handelt es sich um Beamte, Richter und Berufssoldaten der Bundeswehr im Ruhestand, die eine Pension beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Besteuerung der Ruhegehälter der Pensionäre erfolgt nach § 19 Abs. 2 EStG. Die Regelungen zur (höheren) Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge sind verfassungsgemäß, vgl. BFH, U... mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.3.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Erhält ein Beamter von seinem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber Bezüge, sind diese nach den allgemeinen steuerlichen Regelungen grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt insbesondere für die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen wegen einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis, z. B. die Sonderzahlungen an Zeitsoldaten anlässlich des Ausscheidens aus der Bundeswehr. Für den L... mehr

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Soldatenversorgung / Zusammenfassung

Begriff Soldatenversorgung ist der Oberbegriff einzelner Versorgungsleistungen der Bundeswehr an den berechtigten Personenkreis, mithin grundsätzlich ehemalige Soldaten und ihre Hinterbliebenen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Regelungen über die Versorgung von Soldaten bzw. weiteren anspruchsberechtigten Personen finden sich im Soldatenversor... mehr

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Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.2 Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Beschäftigte des Bundes

Krankenversicherungsfrei sind auch Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr, sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes (ebenso Zweckverbandes – Entscheidung des Bundessozialgerichts[1]), einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder von Verbänden öffentlich-rechtlicher Körper... mehr

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Wehrdienst / 3 Der besondere Kündigungsschutz nach dem ArbPlSchG

Unabhängig von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzes regelt § 2 ArbPlSchG ein umfassendes Kündigungsverbot.[1] Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines (freiwillig) Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung des Einberufungsbescheids bzw. der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Fahrtätigkeit / 2.4 Tabellarische Übersicht

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.7 Arzt

Im Rahmen der eigenen Praxis erzielt der Arzt Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit.[1] Übt er daneben die Funktion eines Betriebsarztes, Vertragsarztes bei der Bundeswehr oder Hilfsarztes bei Gesundheitsämtern aus, ist er insoweit ebenfalls selbstständig tätig.[2] Krankenhausärzte (Chefärzte, Oberärzte und Assistenzärzte) sind regelmäßig Arbeitnehmer. Nicht selten haben Kr... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, Verzicht, Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Eine Kündigung ist wegen Verstoßes gegen das aus § 242 BGB folgende Verbot des widersprüchlichen Verhaltens unwirksam, wenn sich der Arbeitgeber zur Begründung der Kündigung auf einen Umstand – im entschiedenen Fall ein fehlender Sicherheitsbescheid eines Sprachenüberprüfers und Dolmetschers bei der Bundeswehr – beruft, den er selbst erklärtermaßen bei Einstellung als... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1 Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr sind versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.[1] Anspruch "nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" bedeutet, dass der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bei Krankheit unbegrenzt fü... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beamte / 1.2 Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

Die Versicherungsfreiheit besteht auch in der Ausbildungszeit (Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) und Probezeit der Beamten. Dem Personenkreis der Beamten sind Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr gleichgestellt. Sie sind daher ebenfalls versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.3 Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen

Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen sind arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie hauptamtlich beschäftigt sind und nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben. Die Versicherungsfreiheit gilt nicht für Erzieher. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beamte / 3 Steuerpflichtige Sachbezüge

Steuerpflichtig sind nicht nur die bar gezahlten Dienstbezüge, sondern auch Sachbezüge wie die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung von Gemeinschaftsunterkünften (einschließlich Heizung und Beleuchtung), z. B. an Angehörige der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei oder an Beamtenanwärter im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums. Die anzusetzenden Betr... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beamte / 4 Steuerfreie Bezüge

Neben der Steuerpflicht für die üblichen Dienstbezüge und Zulagen sind gesonderte Steuerbefreiungsvorschriften für bestimmte Leistungen des Dienstherrn an den Beamten zu beachten. Steuerfrei sind allgemein die Beihilfen in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden[1]. Das anlässlic... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.1 Ausnahme für beurlaubte Beamte und beurlaubte beamtenähnliche Personen

Besondere Regelungen gelten für beurlaubte Beamte und beurlaubte beamtenähnliche Personen. Sie sind in einer Beschäftigung während der Beurlaubung nur dann versicherungsfrei, wenn sich der private Arbeitgeber verpflichtet, dem beurlaubten Beamten im Krankheitsfall für die gesamte Zeit der Beurlaubung das vereinbarte Arbeitsentgelt und die den Beihilfevorschriften entsprechend... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.4 Satzungsmäßige Mitglieder geistiger Genossenschaften

Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften sind arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie sich aus überwiegend religiösen oder sittlichen Beweggründen mit Krankenpflege, Unterricht oder anderen gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigen und nicht mehr als freien Unterhalt oder ein geringes Entgelt beziehen, das nur zur Bestreitung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse an ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Blindenführhundpauschale / Zusammenfassung

Begriff Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Blindenführhund aus medizinischen Gründen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte. Zu den Kosten gehören die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Tieres. Dessen Unterhaltskosten (z. B. für Futter oder Versicherung) werden durch eine monatliche Pauschale abgegolten. ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitskleidung / 4 Arbeitskleidung im öffentlichen Dienst

Für bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Danach wird die Überlassung von Dienstkleidung aus Dienstbeständen steuerfrei gewährt u. a. bei Angehörigen der Polizei, der Bundeswehr und der Berufsfeuerwehr.[2] Dies gilt ebenfalls für sog. Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung. Die Steuerfrei... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.2 Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften

Versicherungsfrei sind auch Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften. Für die Versicherungsfreiheit wird vorausgesetzt, dass die Geistlichen nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben.[1] Kirchenbeamte Kirchenbeamte, die kein geistliches Amt be... mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
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Anwartschaftsversicherung (... / 1 Typische Anwendungsfälle

Anwartschaftsversicherungen der PKV richten sich an Personen, die bereits privat krankenversichert sind und ihre Versicherung aus verschiedenen Gründen, wie etwa einem Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder einem verringerten Gehalt, vorübergehend unterbrechen möchten bzw. müssen. Dabei haben sie die Absicht, später wieder in ihre private Krankenversicherung zurückzukehren. Vorau... mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.1 Überblick

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) einen rahmenrechtlichen[1] Typenzwang für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen auferlegt. Dieser Typenzwang gilt jedoch nicht für das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches P... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.7 Besonderheit bei der Bundeswehr

Rz. 18 Mit der durch Art. 2 des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 mit Wirkung zum 30.12.2016 in Abs. 4 erfolgten Streichung des Satzteils "bei denen eine Vertretung der Soldaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zu wählen ist" wird nunmehr allen Soldatinnen und Soldaten die Wählbarkeit und darüber hinaus den schwerbehinderten Soldatinnen und Soldaten die Wahlberech... mehr

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Sauer, SGB IX § 180 Konzern... / 2.7 Geltung von Vorschriften

Rz. 20 Abs. 7 ordnet die entsprechende Geltung von Vorschriften über die Wahl und Amtszeit (§ 177), die Aufgaben (§ 178) und die persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung auch für die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung an. Es sind dies die folgenden Vorschriften: Rz. 21 § 177 Abs. 3 bis 8: Wählbarkeit (Abs. 3), Wählbarkeit von Sol... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.8 Wohnsitz eines Soldaten, § 9 BGB

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit begründen einen gesetzlichen Wohnsitz am Standort, d. h. am Garnisonsort, in dem der Truppenteil seine regelmäßige Unterkunft hat.[1] Bei längerem Abkommandieren zu einem anderen Truppenteil stellt der Standort dieses Truppenteils den Wohnsitz des Soldaten dar. Soldatinnen und Soldatenn, die keinem Truppenteil angehören, haben ihren Stand... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Sonderregelungen im Geschäftsbereich des BMVg (§ 29 Abs. 5)

Rz. 29 In Betrieben und Verwaltungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wird die Aufsicht über das Einhalten der mutterschutzrechtlichen Vorschriften durch das Bundesministerium der Verteidigung selbst durchgeführt bzw. durch die von ihm bestimmte Stelle. Gem. § 21 Abs. 5 ArbSchG obliegt dem Bundesministerium der Verteidigung die Kontrolle und Überwa... mehr

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Kindergeld / 8.3.2 Dienstverhältnisse bei der Bundeswehr

Die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten zum Unteroffizier bzw. Offizier[1] stellt Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG dar. Zur Ausbildung können auch sog. ZAW-Maßnahmen gehören oder ein Studium an einer (Bundeswehr-)Hochschule.[2] Gleiches gilt im Prinzip bei einer Ausbildung zum Reserveoffizier.[3] Ein Soldat auf Zeit, der für seine sp... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungszuschüsse

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Arbeitsförderung, > Aufstiegsförderung, > Ausbildungsförderungsgesetz, > Auszubildende Rz 2, > Bildungsaufwendungen, > Beihilfen Rz 23 ff, > Bundeswehr Rz 9, 11/1, > Erziehungsbeihilfen. mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbleibezulage

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Bundesmarine Rz 2, > Bundeswehr Rz 23, > Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 In diesem Stichwort werden als Auslandsbeamte pauschal sämtliche im > Ausland eingesetzte ArbN (Beschäftigte) des öffentlichen Dienstes (> Beamte, Soldaten, Angestellte, Arbeiter) bezeichnet. Ihre Bezüge unterliegen abkommensrechtlich der Besteuerung im Inland; es gilt die Kassenstaatsklausel (vgl Art 19 Abs 1 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz ... mehr

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Sauer, SGB IX § 207 Mehrarbeit / 2.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Beschäftigten unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit. Sie ist auch unabhängig davon anwendbar, ob die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 oder auf einer Stelle i. S. d. § 156 Abs. 2 ausgeübt wird, die nicht als Arbeitsplatz gilt. Rz. 3 Anspruch auf Frei... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Entgelt / 2.2.6.1.1 Bund

Im Bereich des Bundes erhalten Ärztinnen und Ärzte Entgelt gemäß § 46 (Bund) Nr. 21a Abs. 1 zu § 51 TVöD – BT-K nach der Anlage D (Bund). Für Ärztinnen und Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern und anderen kurativen Einrichtungen der Bundeswehr gilt nach § 46 (Bund) Nr. 21a TVöD – BT-V die Entgelttabelle gemäß der Anlage D (Bund) TVöD – BT-V mit den besonderen Entgeltgruppen I un... mehr

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Entgelt / 2.2.5 Anlage E ("P-Tabelle") – Beschäftigte in Pflegeberufen

Für Beschäftigte in Pflegeberufen gilt die zum 1.1.2017 mit Inkrafttreten der Entgeltordnung eingeführte P-Entgelttabelle (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B). Damit werden die bisherigen besonderen Tabellenwerte, welche in der Anwendungstabelle KR (Anlage 4 TVÜ-VKA) aufgeführt waren, abgelöst. In § 15 Abs. 2.1 Satz 2 TVöD-K (entspricht § 52 Abs. 1 BT-K) und § 15 Abs. 2.1 Satz 2... mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften des 3. Abschnitts über anzeigepflichtige Entlassungen gelten nach § 23 Abs. 2 KSchG für Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts sowie für Betriebe, die von einer öffentlichen Verwaltung geführt werden, soweit sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen (z. B. Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke, Verkehrsbetriebe, Theater, Sparkassen, Krankenhäuser, Alten-... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Betriebssanitäter / 2.1.1 Grundlehrgang

Der Betriebssanitäter ist kein Ausbildungsberuf, sondern lediglich eine Qualifizierungsmaßnahme. Gemäß den Richtlinien der DGUV (DGUV-G 304-002) ist der Grundlehrgang eine 63-Stunden-Ausbildung. Pro Tag dürfen maximal 9 Unterrichtseinheiten absolviert werden, wobei mindestens insgesamt 3 Pausen – deren Gesamtdauer mindestens 45 Minuten beträgt – durchzuführen sind. Vorausset... mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.4.2 Begriff der Zweitwohnung

Liegt danach eine auswärtige Beschäftigung des Arbeitnehmers vor, sind an die zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unte... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In... mehr