Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

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Sauer, SGB III § 352 Verord... / 2.1 Absenkung des Beitragssatzes

Rz. 3 Abs. 1 ermächtigt die Bundesregierung, den Beitragssatz zur Arbeitsförderung nach § 341 Abs. 2 vorübergehend abzusenken. Diese Ermächtigung beruht auf dem seit Jahrzehnten die Politik bestimmenden Kalkül, durch politische Maßnahmen zu einer nachhaltigen Senkung der Arbeitslosigkeit zu kommen. Durch eine solche Entwicklung steigen die Beitragseinnahmen, während gleichze...mehr

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Sauer, SGB III § 352 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bestimmung eines geringeren Beitragssatzes zur Arbeitsförderung, zur pauschalen Beitragsberechnung und zum Beitragseinzugsverfahren. Damit verfolgt die Vorschrift den Zweck, außerhalb von förmlichen Gesetzgebungsverfahren kurzfristig Anpassungen der Rechtslage vorzunehmen, um insbesondere zu ei...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 6 Beitragsbemessungsgrundlage ist nach Abs. 2 Satz 1 die Summe aller beitragspflichtigen Einnahmen. Im Zweiten Kapitel wird geregelt, welche Beschäftigungen und sonstigen Sachverhalte der Beitragspflicht unterliegen (Versicherungspflichtverhältnisse). Die beitragspflichtige Einnahme wird der Höhe nach in den §§ 342 ff. festgelegt. Regelfall ist das aus einer abhängigen B...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt den Rahmen und die Parameter für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität durch die Festlegung von Grundsätzen für die Leistungserbringung manifestiert. Durch redaktionelle Änderung der Vorschrift zum 1.4.2011 werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seither ausschließlich als erwerbsfähi...mehr

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Sauer, SGB III § 363 Finanz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Kostenerstattung für Aufgaben, deren Durchführung die Bundesregierung der Bundesagentur für Arbeit aufgrund des SGB III übertragen hat. Dafür trägt der Bund lediglich die Ausgaben ohne Verwaltungskosten. Insoweit unterstellt der Gesetzgeber, dass die Aufgabendurchführung zu den Kernaufgaben der Bundesagentur für Arbeit der Sache nach gehört. Abs. 2 reg...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82a ist am 1.4.2024 in Kraft getreten. Die Vorschrift ergänzt die berufliche Weiterbildungsförderung von Beschäftigten um ein Qualifizierungsgeld. Dieses Qualifizierungsgeld können Arbeitnehmer erhalten. Die Leistung zielt der Gesetzesbegründung zufolge darauf ab, eine Weiterbildung von Fachkräften trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel zu unterstüt...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 103 Benkert, Neuregelungen des Mutterschutzes, NJW-Spezial 2017, 562. Bergwitz, Arbeitgeberweisungen: unbillig und doch verbindlich?, NZA 2017, 1553. Bienert, Wichtiger Grund bei Eigenkündigung und Umzug zum Lebensgefährten und Arbeitsuchendmeldung, info also 2018, 51. Bittner, Eigenbemühungen des Arbeitslosen nur noch gegen Förderleistungen der Agentur für Arbeit bei der A...mehr

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Sauer, SGB III § 363 Finanz... / 2.1 Übertragene Aufgaben nach dem SGB III

Rz. 4/5 (unbesetzt) Rz. 6 Abs. 1 bestimmt, dass der Bund die Ausgaben trägt, die dadurch entstehen, dass der Bundesagentur für Arbeit im SGB III spezifische Aufgaben übertragen werden. Dabei handelt es sich um Aufgaben im gesamtstaatlichen Interesse, die aus diesem Grund nicht den Beitragszahlern zur Arbeitsförderung auferlegt werden sollen. Rz. 7 Für übertragene Aufgaben nach...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.2 Sozialwidriges Verhalten

Rz. 22 § 31 enthält ausschließlich Regelungen, die sozialwidriges Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kennzeichnen. Dies ist als Gegensatz zum Recht der Arbeitsförderung zu verstehen, das bei versicherungswidrigem Verhalten den Eintritt von Sperrzeiten vorsieht. Der dem Gesetz zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereic...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Sicherungsniveau

Rz. 4 Abs. 1 ist als Leitsatz für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verstehen, zugleich aber auch als Wiedergabe des Auftrags der Verfassung. Es handelt sich um einen Programmsatz. Unmittelbare Leistungsansprüche können aus dieser Vorschrift daher nicht abgeleitet werden. Das trifft auch schon auf die Garantie der Menschenwürde im Grundgesetz zu. Das bedeutet aber nic...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Eine Einstiegsqualifizierung soll den Teilnehmern allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die die Grundlage zum Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeiten verschaffen sollen. Die Grundvoraussetzungen für das Erlernen eines Berufs werden mithin erst geschaffen, weshalb die Teilnehmer auch Einblick in verschiedene Berufe und Bewerbungstechniken erlangen. Wegen der...mehr

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Sommer, SGB XI Einführung

Einführung zum Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung – Mit dem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797) löste die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Jahre 1991 ein, in der 12. Legislaturperiode eine Lösung der Pflegeproblematik in der Bundesrepublik De...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.3 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Rz. 36i Der Grundsatz wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 aus Abs. 1 (Satz 4) nach Abs. 3 n. F. verschoben. Nach der Gesetzesbegründung handelt es sich um eine rein redaktionelle Verschiebung. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ergeben sich für die Leistungsträger bereits aus § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und aus den Gemeindeordnungen. Die ausdrückliche Aufna...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.1 Leistungsminderungen nach dem Recht des Bürgergeldes

Rz. 21 Durch die Einführung eines Bürgergeldes soll es den Jobcentern grundsätzlich ermöglicht werden, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten noch stärker zu ermutigen und ihre Potenziale weiter in den Mittelpunkt zu stellen. Durch das 12. SGB II-ÄndG wurde der Eingliederungsprozess letztlich als Grundlage für Vorschriften über Leistungsminderungen als wesentlicher Bestandt...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Grundlage und den konkreten Prozentsatz für den Beitrag zur Arbeitsförderung als wichtigste Einnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Bestreitung der Versicherungsausgaben aus der Arbeitslosenversicherung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Eingliederung der arbeitslosen und arbeitsuchenden Menschen außerhalb der Grundsicherung für A...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.1 Exkurs: Regelungen im Zuge der Coronavirus-Krise und weiterer wirtschaftlicher Unwägbarkeiten

Hinweis Auslaufen der krisenbedingten Erleichterungen bei Kurzarbeitergeld Infolge der Corona-Pandemie galten gemäß der Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.6.2023 folgende erleichterte Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld: Nur mindestens 10 % der Beschäftigten im Betrieb mussten für die Bewilligung von Kurzarbeitergeld vom Arbe...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2 Die Begriffe "Gefährdung" und "unverantwortbare Gefährdung"

Die Gefährdungsbeurteilung hat sich an den Begriffen der "Gefährdung" bzw. der "unverantwortbare Gefährdung" zu orientieren: "Gefährdungen" der Schwangeren oder stillenden Mutter sowie des Kindes sollen möglichst vermieden werden.[1] "Unverantwortbare Gefährdungen" müssen ausgeschlossen werden.[2] Erst wenn beim Arbeitgeber Klarheit über den Inhalt der Begriffe als Leitlinien d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Regelung des § 18d UStG wurde mit einer ganzen Reihe weiterer Vorschriften zur Schaffung des Binnenmarktes durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mit Wirkung zum 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Die Verordnung (EWG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18c UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung zum 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung und wurde unverändert aus diesem Entwurf übernommen.[2] Die Vorschrift hatte zunächst folgenden Wortlaut: Zitat Zur Sicherun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung

Rz. 24 Der Regelungsbereich des § 18d UStG lässt sich nur im Zusammenhang mit den Art. 7ff. der Zusammenarbeits-VO.[1] erläutern, denn die Regelung beruht auf dieser für die deutschen Behörden und den Gesetzgeber bindenden EU-Verordnung.[2] § 18d UStG ist die inländische Umsetzung der sich aus der Zusammenarbeits-VO[3] ergebenden EU-rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, ...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.2 Informationspflichten gegenüber der Belegschaft

Der Arbeitgeber ist gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG verpflichtet, alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG und den voraussichtlichen Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren. Insbesondere weibliche Beschäftigte erhalten so frühzeitig Einblick in die Gefährdungssituation an ihrem Arbeitsplatz und im Hinblick au...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kommen grundsätzlich im Hinblick auf die abstrakte Gefährdungsbeurteilung, aber auch hinsichtlich der konkreten Umsetzung in Betracht. Die zahlreichen möglichen betriebsverfassungsrechtlichen Berührungspunkte zum betrieblichen Gesundheitsschutz im Mutterschutzgesetz im Überblick: die Rechte aus § 80 BetrVG : das allgemeine Überwachungsrecht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Wasserfahrzeuge

Rz. 14 Die Einfuhr von Wasserfahrzeugen ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 UStG steuerfrei. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG formuliert, dass steuerbefreite Umsätze für die Seeschifffahrt (§ 4 Nr. 2 UStG) sind: Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt, die dem Erwerb du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überwiegender Einsatz im internationalen Verkehr (§ 5a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Definition des Einsatzes eines Seeschiffes als Handelsschiff im internationalen Verkehr ist derjenigen des bis z 31.12.1998 geltenden § 34c Abs 4 EStG aF nachempfunden. Zur Abgrenzung kann auf die inzwischen bewährte Interpretation z § 34c Abs 4 EStG zurückgegriffen werden. Zur Abgrenzung zu § 34c Abs 4 EStG aF ist allerdings bei § 5a Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leis, Steueränderungen zum 01.01.2004 im Überblick, FR 2004, 62; Hörster, BB-Gesetzgebungsreport: Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum SteuervergünstigungsabbauG …, BB 2004, 245; Dissars, Grundzüge der Besteuerung nach der Tonnage, NWB 2009, 3656. Rn. 2050 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. § 4 Abs 5 S 1 Nr 11 EStG

Rn. 236 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In § 4 Abs 5 S 1 Nr 11 EStG ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG (vom 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840) geregelt, dass Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen oder...mehr

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FF 02/2024, Modernisierung ... / 1

Zitat "Wir brauchen einen Modernisierungsschub in Deutschland – auch im Familienrecht. Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Unser Familienrecht hinkt dieser Realität hinterher. Den Preis dafür zahlen Eltern und Kinder: Vielen macht das Familienrecht das Leben unnötig schwer."...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Familienrechtliche Reformvorhaben

Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht die Modernisierung des Familienrechts vor – 2024 soll das Reformjahr werden! Klaus Schnitzler Dies betrifft vor allem das Abstammungsrecht, das Unterhaltsrecht – insbesondere der betreuenden Elternteile einschließlich § 1615l BGB – sowie das Kindschaftsrecht (Stichwort: Wechselmodell). Das BMJ hat rechtzeitig zum DFGT 2023 ein Eckp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Mit dem Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard (SeeschifffahrtsanpassungsG) vom 09.09.1998, BStBl 1998, 1158 (BGBl I 1998, 2860) ist mit dem § 5a EStG eine pauschale Gewinnermittlung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr in Abhängigkeit d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. AfA im Anschluss des Rückwechsels

Rn. 257 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum BV-Vergleich sind die WG, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben (BFH vom 25.10.2018, IV R 35/16, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kürzung nach § 9 Nr 3 GewStG

Rn. 284 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In den Urteilen BFH vom 06.07.2005, VIII R 72/02, BFH/NV 2006, 363; BFH vom 13.12.2007, BStBl II 2008, 253 und BFH 26.06.2014, BStBl 2015, 300 verneint der BFH weitere Kürzungen und Hinzurechnungen. Nach § 7 S 3 GewStG gilt der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn als Gewerbeertrag iSd § 7 S 1 GewStG. Die Weitervercharterung von Handelsschiffen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.2 Ausnahmen vom Kündigungsschutz

Nach § 17 Abs. 2 MuSchG kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Hinweis Eine Auflistung der jeweils zuständigen Behörden findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kündigung kann rechtswirksam ers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Nutzungsrecht über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes

Rn. 182f Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der Bauende wird wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er aufgrund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen – unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers – die wirtschaftliche Sachherrschaft am Gebäude innehat, weil ihm allein Substanz und Ertrag des Gebäudes für dessen gewöhnliche Nutzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2.1.1 Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld

Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz wurde von der Bundesregierung auf 14,6 % festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist somit ein Beitragssatz i. H. v. 7,3 % (14,6 % : 2) zu berücksichtigen. Hinzu kommt der halbe kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Beitragssatz ist mit den beitragspflichtigen Einnahmen des freiwilligen Mitglied...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 6 Weiterführende Literatur

BMF, Schreiben v. 13.6.2014, IV C 6 – S 2133-b/11/10016 :004, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 5.3 v. 2. April 2014, BStBl 2014 I S. 886. BMF, Schreiben v. 23.7.2020, IV C 6 – S 2133-b/20/10002:003, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 6.4 v. 1. April 2020. BMF, Schreiben v. 23.7.2021, IV C 6 – S 2133-b/21/10001:002, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 6.5 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.1 Überblick

Die Mitglieder des Betriebsrats werden nach § 37 Abs. 1 BetrVG ehrenamtlich tätig. D.h. die Betriebsratstätigkeit an sich darf nicht vergütet werden. Betriebsratsmitglieder werden deshalb nach dem sog. "Lohnausfallprinzip" freigestellt und erhalten für die Zeit der Betriebsratstätigkeit das Arbeitsentgelt, welches ihnen bei normaler Weiterarbeit zugestanden hätte.[1] Zudem dü...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält die nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus dem Recht der Arbeitsförderung, die nach (bis 30.6.2023: § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 auch in die Eingliederungsvereinbarung) § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 auch in den Kooperationsplan (ab 1.7.2023) zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsbe...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 116 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Christe, Beratungsangebot zur Förderung der sozialen Integration und Arbeitsmarktintegration von Fl...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.6.1 Mitglieder (Satz 1)

Rz. 28 Der Stiftungsrat besteht insgesamt aus höchstens 15 Mitgliedern und setzt sich aus verschiedenen Akteuren aus den Bereichen Gesundheitswesen, Patientenvertretung, Bundesregierung und Parlament mit dem Ziel zusammen, die Stiftungsarbeit durch ein hohes Maß an Expertise zu unterstützen und die Unabhängigkeit der Stiftungstätigkeit sicherzustellen (Satz 1). Nach Satz 2 N...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.1.5 Stiftungsgeschäft (Satz 6)

Rz. 12 Der GKV-Spitzenverband als Stifter soll den Inhalt des Stiftungsgeschäfts einschließlich der Bestimmung des Stiftungssitzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und im Benehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten festlegen. Zum Stiftungsgeschäft gehört auch der Erlass einer Stiftungssatzung. Die S...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.6.2 Benennung der Mitglieder (Sätze 2 bis 4)

Rz. 29 Die Vertreter von Organisationen, die sich für die Belange von Patienten einsetzen, benennen die Mitglieder des Stiftungsrats nach Satz 1 Nr. 2 (Satz 2). Die in Satz 1 Nr. 3 bis 6 und Satz 2 genannten Institutionen benennen die Mitglieder des Stiftungsrats jeweils durch Erklärung in Textform gegenüber dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinn...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.1 Überblick

Rz. 26 Eingliederungsleistungen können nur Berechtigte i. S. d. § 7 erhalten. Eine weitere Förderung nach Wegfall der Hilfebedürftigkeit ist nur nach Maßgabe des § 16g zugelassen. Eine Ausnahme bildet § 16h; danach muss eine Leistungsberechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen. Eingliederungsleistungen nach Abs. 1 lassen sich in das Vermittlungsangebot als Pf...mehr