Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.8.2 Archivierung durch die Landes- oder Kommunalarchive

Rz. 105h Auch für Landes- und Kommunalarchive greift die Öffnungsregelung zum Steuergeheimnis durch § 30 Abs. 4 Nr. 2d AO. Danach ist die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten zulässig, soweit sie der Sicherung, Nutzung und wissenschaftlichen Verwertung von Archivgut der Finanzbehörden durch das zuständige Landes- oder Kommunalarchiv nach Maßgabe des einschlägigen La...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.7 Rechnung bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Ist der Leistungsempfänger Unternehmer, schuldet er in folgenden Fällen die Umsatzsteuer[1]: Der Unternehmer erhält in Deutschland von einem Ausländer (EG oder sonstiges Drittland) eine Werklieferung oder sonstige Leistung.[2] Der Sicherungsnehmer erhält die sicherungsübereigneten Gegenstände vom Sicherungsgeber außerhalb des Insolvenzverfahrens.[3] Grundstückserwerbe[4] (jedoc...mehr

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Strompreisbremse / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die hohen Energiepreise belast...mehr

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Strompreisbremse / 4 Buchhalterische Erfassung beim Letztverbraucher

Der Leistungsaustausch findet nur zwischen Stromversorger und Letztverbraucher bzw. Kunde statt. Daher enthält die Zahlungsanforderung eines EVU an die Bundesregierung (KfW) keine Umsatzsteuer. Wichtig Beim Letztverbraucher bzw. Kunde als Begünstigtem handelt es sich um einen Zuschuss, der gem. dem Saldierungsverbot in § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht mit Aufwendungen verrechnet...mehr

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Verordnungen zum Arbeitssch... / 1.1 Ermächtigungsgrundlage: § 18 Abs. 1 und 2 ArbSchG

§ 18 Abs. 1 und 2 ArbSchG enthält die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Verordnungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Allen Arbeitsschutzverordnungen nach Absatz 1 und 2 ist gemein, dass sie festschreiben können, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu ve...mehr

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Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG), BT-Drs. 18/5372; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, BT-Drs. 18/6586. Bundesversicherungsamt, Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der bundesunmittelbaren Krankenkassen, Rundschreiben v. 12.6.201...mehr

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Modernisierung durch Photov... / 2.1 Problem: Modernisierungsmieterhöhung

Die Kommentierung ist derzeit noch sehr zurückhaltend. In der Regel wird die Maßnahme als Maßnahme zur Einsparung von Primärenergie nach § 555b Nr. 2 BGB betrachtet, sodass die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage nach wohl herrschender Meinung nicht gemäß §§ 559 ff. BGB mit 8 % der Baukosten auf den Mieter umgelegt werden können. Achtung Unklare Rechtslage Die Thematik...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1665 v. 9.10.2003)

Rz. 39 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung (BT-Drucks. 15/612)

Rz. 33 [Autor/Stand][Die Bundesregierung ruft den Vermittlungsausschuss an.]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1671 v. 9.10.2003)

Rz. 48 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 4.5.2016 (BT-Drucks. 18/8345 zu Drucksache 18/8045 v. 4.5.2016) – Auszug –

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 17.3.2021

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 19.4.2021 (BT-Drucks. 19/28652)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VI. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 22.12.2003 (BGBl. I 2003, 2840 = BStBl. I 2004, 14)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1518 v. 8.9.2003; BR-Drucks. 560/03 v. 15.8.2003) Rz. 37 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 11.3.2016 und v. 7.4.2016 (BR-Drucks. 119/16 und BT-Drucks. 18/8045)

Rz. 67 [Autor/Stand][kein Vorschlag zur Änderung des AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 15/3922)

Rz. 55 [Autor/Stand][keine Gegenäußerung zu Art. 10 des Gesetzesentwurfs]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Rz. 1 [Autor/Stand] IV. Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften 1. Gesetzesleitsatz Steht die Mehrheit der Anteile oder die Mehrheit der Stimmrechte an einer ausländischen Basisgesellschaft einem oder mehreren unbeschränkt Steuerpflichtigen zu, so haben sie die dort aufgefangenen Einkünfte mit dem Teil zu versteuern, der ihrer Beteiligung an der Basisgesellschaft e...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026)

Rz. 59 [Autor/Stand] Artikel 3 (Änderung des Außensteuergesetzes)mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3677)

Rz. 53 [Autor/Stand] Artikel 10 (Änderung des Außensteuergesetzes)mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 20.12.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Rz. 63 [Autor/Stand] Artikel 24 (Änderung des Außensteuergesetzes) Begründung – (Auszug) Zu Artikel 24 (AStG) Zu Nummer 2 (§ ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.6.2016 – Auszug –

Rz. 72 [Autor/Stand] Drucksachen 18/8045, 18/8345, 18/8461 Nr. 1.6, 18/8739 – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Auszug Bericht der Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – BT-Drucks. 19/28652, 19/29644 –, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, v. 19.5.2021 (BT-Drucks. 19/29848)

Rz. 84 [Autor/Stand][Keine Stellungnahme zu Artikel 5 Nr. 5 (§ 7 AStG)]]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1518 v. 8.9.2003; BR-Drucks. 560/03 v. 15.8.2003)

Rz. 37 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 7 AStG -

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.10.2003 (BR-Drucks. 735/03)

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 67. Sitzung am 17.10.2003 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 15/1684 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz mit folgende...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 19.12.2003 (BR-Drucks. 940/03)

Rz. 44 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 84. Sitzung vom 19.12.2003 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Drucksache 15/2243 – zu dem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz angenommen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Mindestwert des Grund und Bodens (Abs. 2 und 3)

Rz. 13 [Autor/Stand] Parameter zur Ermittlung des Mindestwertes sind die Nutzung, der Nutzungsteil und die Nutzungsart. Hieraus wird der Pachtpreis je Hektar ermittelt. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist darüber hinaus die nach der europäischen Maßeinheit ermittelte Betriebsgröße (EGE) mit zu berücksichtigen. Der danach maßgebliche Pachtpreis ergibt sich jeweils aus de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. ATAD und ATADUmsG v. 25.6.2021

Rz. 15 [Autor/Stand] Ausgangspunkt: BEPS-Aktionspunkt 3. Im BEPS-Aktionspunkt 3 hat die OECD die Hinzurechnungsbesteuerung als geeignetes Instrument identifiziert, um im Ausland erzielte passive Einkünfte, die dort einer niedrigen Besteuerung unterliegen, im Inland beim Gesellschafter einer angemessenen Besteuerung zu unterwerfen. Infolgedessen enthält der Aktionspunkt 3 "De...mehr

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§ 84 Weitere Bereiche: Betriebliche Mitbestimmung und Weiterbildung

Rz. 1 Neben der Hinterfragung bisheriger Grundbegriffe des Arbeitsrechts (Arbeitnehmerbegriff, Betriebsbegriff), der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und dem Beschäftigtendatenschutz wirkt der digitale Wandel sich auch massiv auf die betriebliche Zusammenarbeit und die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens aus. Anpassungen im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses v. 16.12.2003 (BT-Drucks. 15/2243; BR-Drucks. 940/03)

Rz. 43 [Autor/Stand][Der Vermittlungsausschuss hat am 16.12.2003 eine Beschlussempfehlung abgegeben.]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.6.2016 (BR-Drucks. 320/16)

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 9.6.2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/8739 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Drucksachen 18/8045, 18/8345 – in beigefügter Fassun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Steuervergünstigungsabbaugesetz, Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung und Investmentmodernisierungsgesetz

Rz. 11 [Autor/Stand] Wegfall von § 10 Abs. 5–7. Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz[2] hat der Gesetzgeber § 7 Abs. 6 a a.F. eingefügt. Die Regelung wurde durch den Wegfall von § 10 Abs. 5–7 a.F. (insbes. von § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.) erforderlich. Rechtssystematisch hätte § 7 Abs. 6 a a.F. in § 8 Abs. 2 a.F. angesiedelt werden sollen. Dann hätte sich § 8 Abs. 2 a.F. al...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 10. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 21.5.2021 (BR-Drucks. 468/21)

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 21.5.2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 19/29848 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) – Drucksachen 19/28652, 19/29644 – in beigefü...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 14.10.2003 (BT-Drucks. 15/1684)

Rz. 40 [Autor/Stand] Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 8.11.2007 (BR-Drucks. 747/07)

Rz. 65 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8.11.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksachen 16/6981, 16/7036 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) – Drucksachen 16/6290, 16/6739 – in beigefügter Fassung angenommen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat (BR-Drucks. 735/03; BT-Drucks. 15/2243)

Rz. 42 [Autor/Stand][Der Bundesrat hat am 7.11.2003 die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen.]mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.1 Allgemeiner Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand des Arbeitnehmers bestimmt sich nach seinem Wohnsitz, § 13 ZPO. Für die Ermittlung des Wohnsitzes sind die § 7 – § 11 BGB anzuwenden. Wohnsitz ist gem. § 7 BGB der Ort als kleinste politische Einheit, in dem die Wohnung liegt. Hat ein Beklagter mehrere Wohnsitze, kommen genauso viele Gerichtsstände in Betracht. Der Kläger hat dann gem. § 35 ZPO e...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 23.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 61 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 23.3.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 16/4779 – von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen – Drucksachen 16/4026, 16/4036 – in beigefügter Fassung angenomme...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] Steuervorteile durch den Einsatz steuergünstig errichteter Gesellschaften, die Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Patenterträge und ähnliches auffangen und damit vor der deutschen Besteuerung abschirmen, werden beseitigt. Die in solchen Auslandsbasen thesaurierten Einkünfte werden künftig bei den Inländern zur deutschen Besteuerung herangezogen, die sich s...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschluss des Bundesrates v. 19.12.2003 (BR-Drucks. 940/03)

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung vom 19.12.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17.10.2003 und am 19.12.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Beschäftigtendatenschutz und DSGVO

Rz. 3 Die DSGVO hat zum 25.5.2018 die bisherige Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG abgelöst. Zeitgleich traten die Neuregelungen des § 26 BDSG in Kraft (BGBl 2017 I, 2097). Rz. 4 Anders als die Datenschutzrichtlinie entfaltet die DSGVO in den Mitgliedstaaten eine unmittelbare vertikale Wirkung. Grundsätzlich besteht damit ein Anwendungsvorrang der DSGVO gegenüber nationalem Re...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Arbeitsvertragsrecht und die Kontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB

Rz. 707 Die Kritik nahm zu, dass das Arbeitsrecht, dabei insb. das Arbeitsvertragsrecht, aus dem Anwendungsbereich des alten AGBG ausgenommen wurde (Preis, Grundfragen der Vertragsgestaltungen im Arbeitsrecht, 1993, 241 ff.; MünchArbR/Richardi, § 14 Rn 70). Deshalb sei zu prüfen, so der Bundesrat, ob eine Herausnahme des Arbeitsrechtes aus dem Anwendungsbereich des AGBG noch...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 28.10.2004 (BR-Drucks. 838/04)

Rz. 57 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 135. Sitzung am 28.10.2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 15/4050 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in Nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) – ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 26.9.2003 (BR-Drucks. 560/03)

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschluß des Bundestages v. 9.11.2001 (BT-Plenarprotokoll 14/199, BR-Drucks. 893/01)

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 199. Sitzung am 9.11.2001 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 14/7343 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) – Drucks. 14/6882 - in der nachst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 7.11.2003 (BR-Drucks. 803/03)

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 7.11.2003 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 15/1896, 15/1944 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) - Drucksa...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Leistungsansprüche

Rz. 168 Die Arbeitsagenturen gewähren Arbeitnehmern vor allem folgende Leistungen (§§ 19 SGB I, 3 SGB III):mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / D. Internationale Verträge

Rz. 7 Das ILO-Abkommen Nr. 87 enthält keine ausdrückliche Streikgarantie. Es wird aber vom Sachverständigenausschuss so interpretiert, dass das Streikrecht mit weitgehenden Garantien ausgestattet werden soll: Dies gilt für den Proteststreik gegen staatliche Maßnahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik und für ein Streikrecht der Beamten. Rz. 8 Die europäische Sozialcharta (ES...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt daher nicht über ...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.2 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG

Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes oder um Fragen der Vereinigungsfreiheit einschließlich des hiermit im Zusammenhang stehenden Betätigungsrechts der Vereinigungen handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG): Für die Zuständigkeit der A...mehr