Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 83 nach § 87 überführt. § 83 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. § 87 ist zum 1.4.2012 neu gefasst worden. Dadur...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 77 nach § 81 überführt. § 77 wurde zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst. § 77 Abs. 3 wurde zum 1.1.2004 geändert und Abs. 1 zum 1.1.2005 neu ge...mehr

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Sauer, SGB III § 84 Lehrgan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 80 nach § 84 überführt worden. Die Vorschrift ist zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Die Vorschrift wurde zum 1.4.201...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.1 Bedeutung der beruflichen Weiterbildung

Rz. 11 Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein zentrales Instrument der aktiven Arbeitsförderung, weil es anders als die meisten anderen Instrumente die Eingliederungsprobleme von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern an der Wurzel beseitigt. Es wird weder die Eignung von Arbeitsuchenden durch Eingliederungszuschüsse an den Arbeitgeber so...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1.2 Zur Rechtsnatur des Pflegegeldes und zu der Auswirkung auf Prozesskostenhilfe, Pflegeversicherung u. a.

Rz. 10 Insoweit das Pflegegeld Kosten der Erziehung erfasst, ist es von der älteren Rechtsprechung als Einkommen der Pflegeperson gewertet worden und deshalb für die Berücksichtigung bei Prozesskostenhilfe i. S. d. § 115 Abs. 1 Satz 1 ZPO herangezogen worden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 13.6.2003, 16 WF 169/02; OLG Nürnberg, Beschluss v. 24.3.2010, 11 WF 329/10). Die ne...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 5 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 81 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.12.2021, 12 A 3275/19; OVG Lüneburg, Beschluss v. 26.11.2021, 10 ME 168/21: Zum Anspruch auf Web-Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 4.4.2022, 12 A 3068/20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 12 A 4092/19 Rz. 6; BayVGH, Beschluss v. 15.7.2019, 12 ZB 16.1982: Zu den sc...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig sind. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI, § 33 SGB VII), wenn eine Begleitung aufgrund des...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.3 Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Rz. 25 Wenn der notwendige Weg zum Rehabilitationsort nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann, ist das öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich das kostengünstigste Verkehrsmittel (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1). Bei der Fahrt mit der Bahn übernehmen also die Rehabilitationsträger i. d. R. die Kosten der 2. Klasse nach Abzug möglicher Fahrpreisermäßigungen und Rabatte. Sind im Rahmen...mehr

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Arbeitslosigkeit als Anrech... / 3 Bezug von Bürgergeld

Seit dem 1.1.2011 sind Zeiten des Bezugs von Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld II (bis 2022) grundsätzlich (unbewertete) Anrechnungszeiten. Eine Anrechnungszeit wegen Bezugs von Arnbeitslosengeld II oder Bürgergeld kann nicht anerkannt werden für Bezieher der Leistung, die das Bürgergeld nur darlehensweise oder nur Leistungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB II (z. B. Leistungen der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.1 Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

Versicherte erhalten Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten gutgeschrieben, wenn sie bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren. Die Meldung muss bei der für den Versicherten örtlich zuständigen Arbeitsagentur erfolgt sein. Dort "angesiedelte" Fachvermittlungseinrichtungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsagenturen anzusehe...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3.2 Bezieher von Bürgergeld

Rz. 27a Mit Art. 5 Nr. 8, Art. 61 Abs. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist zum 1.1.2005 für die Versicherungspflicht von Beziehern von Bürgergeld nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a ein eigenständiger Beginn der Mitgliedschaft in den Abs. 2a eingefügt worden. Seit dem 1.1.2009 ist die Krankenversicherungspflicht bei Bezu...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 118, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 3 Literatur

Rz. 27 Deibel, Auswirkungen des Bürgergeld-Gesetzes auf das Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2023, 325. ders., Anspruchseinschränkungen im Asylbewerberleistungsrecht und Rückführungsverbote, ZFSH/SGB 2020, 75. ders., Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht 2019, ZFSH/SGB 2019, 541. Felix, Die obligatorische Anschlussversicherung in der gesetzlichen Krankenversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3 Leistungsbezieher nach dem SGB III und SGB II (Abs. 2a)

Rz. 21 Der Beginn der Mitgliedschaft der Leistungsempfänger nach dem SGB III war mit Wirkung zum 1.1.1998 mit Abs. 2a in das SGB V übernommen worden und entsprach der früheren Regelung in § 155 Abs. 3 AFG a. F. Hiernach begann die Mitgliedschaft versicherter Leistungsbezieher (vgl. dazu § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Komm. dort) mit dem Tag, von dem an Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhi...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.11 Mitgliedschaftsbeginn nach dem KVLG 1989

Rz. 50 Nach § 22 Abs. 1 KVLG 1989 beginnt für die nach diesem Gesetz Versicherten die Mitgliedschaft für landwirtschaftliche Unternehmer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989) mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit als solcher und für landwirtschaftliche Kleinunternehmer und ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit der Eintragung in das Mitglied...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.5 Zumutbarkeit von Arbeitsgelegenheiten (Abs. 3 Satz 2 und 3)

Rz. 14a Nähere Einzelheiten dazu, wann eine Arbeitsgelegenheit zumutbar ist, wurden erst mit dem Integrationsgesetz v. 29.7.2016 (sog. Asylpaket III, BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 geschaffen. In Satz 2 wird angeordnet, dass § 11 Abs. 4 SGB XII entsprechend gilt. Die bisherige Fassung von § 11 Ab. 4 SGB XII wurde jedoch durch Art. 5 Nr. 2 Bürgergeld-Gesetz v. 16.1...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosigkeit aus § 137 Abs. 1 Nr. 1. Sie ist damit die zentrale Vorschrift in Bezug auf das Arbeitslosengeld (Alg) als Versicherungsleistung nach dem SGB III. Davon abzugrenzen ist § 16. Dort wird Arbeitslosigkeit nicht als Anspruchsvoraussetzung für die Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit definiert...mehr

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AGS 02/2025, Ermittlung des... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nu...mehr

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Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Sofortzuschlag nach dem SGB II als zusätzliche Leistung dient nicht der Deckung eines konkreten Bedarfs. Die zum Existenzminimum gehörenden Bedarfe werden nach der Gesetzesbegründung bereits durch die geltenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll der Sofortzuschlag die erforderlichen Leistungen z...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.4 Mutterschaftsgeld neben Arbeitslosengeld

Rz. 169 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld (§§ 136 ff. SGB III) ruht gemäß § 156 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III während der Zeit des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld. In der Regel stellt die Agentur für Arbeit die Zahlung 6 Wochen vor dem maßgeblichen Tag der Entbindung ein. Insofern kommt es dann auch nicht zu einer zeitlichen Überschneidung des Mutterschaftsgeldanspruchs mit de...mehr

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Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 72 wurde durch Neufassung durch das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) v. 23.5.2022 (BGBl. I S. 760) mit Wirkung zum 1.6.2022 neu belegt. Die Vorgängerversion aus dem Siebten Gesetz z...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Neben den Arbeitnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können auch andere Personenkreise Mutterschaftsgeld nach § 24i beanspruchen. Hierzu zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Ans...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.2 Wegfall des Arbeitsentgelts wegen der Schutzfristen

Rz. 47 Eine Frau kann alternativ zu Rz. 45 und 46 auch dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie Arbeitnehmerin ist und ihr wegen der Schutzfrist (vgl. § 3 MuSchG) und des damit verbundenen Beschäftigungsverbots Arbeitsentgelt entgeht. Diese Regelung trifft insbesondere auf folgende Mitglieder einer Krankenkasse zu: Frauen, die versicherungsfrei beschäftigt sind und bei i...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3) oder eine Familienversicherung nach § 10 reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lang...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 45 Mutterschaftsgeld können weibliche Mitglieder der Krankenkasse nach § 24i Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) dann beanspruchen, wenn sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Gemeint ist hier der Anspruch auf Krankengeld nach den §§ 44 Satz 1 oder § 53 Abs. 6 – also versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Bezieher von Arbeitslosengeld und freiwi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine vorübergehend angelegte zusätzliche monatliche Leistung für Kinder. Betroffen sind weit über 2 Mio. Kinder. Die Gesetzesbegründung zur Vorschrift nimmt allgemein auf die Problematik der Kinderbedarfe Bezug und führt aus, dass Kinder hilfebedürftig sind, wenn ihre Eltern hilfebedürftig sind, Kinder demzufolge immer dann im Bezug von Leistungen ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2 Was bedeutet das konkret?

+ 15 % Durchschnittlich steigt das Wohngeld um rund 15 %. Die Anpassung schützt Wohngeldbeziehende – darunter viele Rentnerinnen, Rentner und Erwerbstätige – davor, zusätzlich auf Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen zu sein. Wohngeldrechner Für Interessierte bietet der Wohngeldrechner auf der Website des BMWSB eine einfache Möglichkeit, den möglichen Anspruch auf Wohngeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schulbedarfspaket (Bürgergeld/Sozialhilfe)

Zusammenfassung Begriff Das Schulbedarfspaket ist eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bedarf für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf). Grundvoraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht bezogen werden. Wie alle Leistungen für Bildung und Teilhabe kann das Schulbedarfspaket an Schüler erbr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren)

Zusammenfassung Begriff Zur Realisierung eines Anspruchs auf Bürgergeld sind auch Verfahrensvorschriften zu beachten. Am wichtigsten ist dabei die Antragstellung, da Leistungen frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, erbracht werden können. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Verfahrensvorschriften für das Bürgergeld b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1 Abgrenzung Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II/Sozialhilfe

Um Zugang zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu haben, sind nicht erwerbsfähige Personen auf die Zuordnung zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft angewiesen.[1] D. h. ein Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II muss mit einem Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II in einer Bedarfsgemeinschaft lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II

Zusammenfassung Begriff Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist die Leistung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nicht erwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen beim Bürgergeld

Zusammenfassung Begriff Privilegierte Einkommen sind Einnahmen, die beim Bürgergeld nicht oder nicht vollständig als Einkommen berücksichtigt werden. Dies sind insbesondere Einnahmen, die für einen anderen Zweck bestimmt sind und dessen Erfüllung durch die Berücksichtigung als Einkommen beeinträchtigt würde. Beim Bürgergeld gibt es keine "Anrechnung". Denn der Leistungsanspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.3 Einnahmen nach der Bürgergeld-Verordnung

Ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt werden: Einnahmen, wenn sie 10 EUR im Kalendermonat nicht übersteigen. Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie 100 EUR kalenderjährlich nicht übersteigen. Nicht steuerpflichtige Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung an eine Pflegeperson. Der Auslandsverwendungszuschlag an Soldaten. An ehemalige Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II haben nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben[1] soweit sie keine Ansprüche nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben. Konkret sind dies Personen, die alternativ noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 3 Höhe

Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II umfasst wie beim Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II den pauschalierten Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, ggf. Mehrbedarfe sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Für die Leistungen bei Mehrbedarf gelten voll umfänglich die Regelungen für das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist die Leistung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nicht erwerbsfähige Mitgl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.4 Kein Leistungsanspruch

Personen, die in einer stationären Einrichtung oder in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung untergebracht sind, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Bürgergeld.[1] Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs aufhält, erhält unter bestimmten Voraussetzungen keine Leistungen nach dem SGB II, weil er nicht mehr erre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 5 Leistungsminderungen

Unter Leistungsminderungen sind Absenkungen des Bürgergeldes bei pflichtwidrigem Verhalten zu verstehen. Für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II können Leistungsminderungen nur bei Verstößen gegen die Meldepflicht vorkommen (Minderung in Höhe von 10 % des maßgebenden Regelbedarfs für einen Monat) sowie ausnahmsweise bei absichtlicher Verminderung von Einko...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit können Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II erhalten, weil sie mangels dauerhafter voller Erwerbsminderung keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben. Die Bezieher von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten nach der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 6 Kranken-/Pflegeversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zieht keine eigenständige Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung[1] nach sich. Allerdings dürfte in der überwiegenden Zahl der Fälle eine kostenfreie Familienversicherung bestehen. Diese muss nicht über einen Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft bestehen, sie kann sich auch über einen Versicherten au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.2 Personen ab Erreichen der Altersgrenze

Personen ab Erreichen der Altersgrenze (zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) haben grundsätzlich Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, soweit sie hilfebedürftig sind.[1] Die Altersgrenze erhöht sich entsprechend dem Renteneintrittsalter vom 65. Lebensjahr auf das 67. Leben...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / Zusammenfassung

Begriff Zur Realisierung eines Anspruchs auf Bürgergeld sind auch Verfahrensvorschriften zu beachten. Am wichtigsten ist dabei die Antragstellung, da Leistungen frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, erbracht werden können. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Verfahrensvorschriften für das Bürgergeld befinden sich in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 4 Leistungsdauer

Bürgergeld wird – bei Vorliegen der Voraussetzungen – zeitlich unbegrenzt gezahlt. Zur Überprüfung der Hilfebedürftigkeit sollen die Leistungen aber in der Regel für 12 Monate bewilligt werden.[1] Ein verkürzter 6-monatiger Bewilligungszeitraum ist für Fälle der vorläufigen Entscheidung oder wenn die aktuellen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind, vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 4 Auszahlung

Bürgergeld wird für Kalendertage gezahlt; ein voller Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Es wird monatlich im Voraus ausgezahlt und kostenfrei auf ein in der Regel inländisches Konto überwiesen. Bei anderem Überweisungsweg (Auszahlung per Postzahlungsanweisung zur Verrechnung) hat der Leistungsbezieher grundsätzlich die Überweisungskosten zu tragen, es sei denn er weist nach,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 3.3 Elterngeld

Das Elterngeld wird beim Bürgergeld grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Elterngeld ganz oder teilweise aus einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit resultiert. In diesem Fall bleibt das Elterngeld in Höhe des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 EUR im Monat als Einkommen unberücksichtigt. Sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 1 Antragstellung

Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Für Zeiten vor der Antragstellung besteht deshalb grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Der Antrag wirkt aber auf den 1. des Antragsmonats zurück. Zudem gilt, wenn der zuständige Leistungsträger an dem Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen eintreten, nicht geöffnet hat, dass ein unverzüglich gestellter Antrag auf diesen Tag zurückwi...mehr

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Privilegierte Einnahmen bei... / Zusammenfassung

Begriff Privilegierte Einkommen sind Einnahmen, die beim Bürgergeld nicht oder nicht vollständig als Einkommen berücksichtigt werden. Dies sind insbesondere Einnahmen, die für einen anderen Zweck bestimmt sind und dessen Erfüllung durch die Berücksichtigung als Einkommen beeinträchtigt würde. Beim Bürgergeld gibt es keine "Anrechnung". Denn der Leistungsanspruch entsteht erst...mehr

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.3 Auszubildende/Asylbewerber

Ebenso einen persönlichen Ausschlusstatbestand erfüllen Auszubildende in einer Ausbildung, die dem Grunde nach im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderungsfähig ist. Hier gibt es jedoch Ausnahmen nach § 7 Abs. 6 SGB II. Asylbewerber sind ausgeschlossen, weil sie Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.[1]mehr