Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausnahme, denn sehr viele Menschen s...mehr

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Kinderzuschlag / 2.2 Berücksichtigung von Vermögen

Für die Berücksichtigung von Vermögen beim Kinderzuschlag gelten die gleichen Regeln wie während der Karenzzeit beim Bürgergeld nach dem SGB II. Vermögen wird demnach nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn das Gesamtvermögen 40.000 EUR für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 EUR für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haftentlassener / 3 Versicherungsschutz ohne Vorliegen einer anderweitigen Absicherung

In einigen Fällen tritt im Anschluss an die Haftentlassung kein Tatbestand ein, der für sich gesehen zum Eintritt von Sozialversicherungspflicht führt. Hier kommt für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Auffangregelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V zum Zuge. Danach tritt automatisch Krankenversicherungspflicht ein, wenn kein anderweitiger Anspruch auf Ab...mehr

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Rentenanpassung / 1.1 Lohnentwicklung

Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer der nach § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer; ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2.2 Nachweis der Elterneigenschaft

Versicherte, deren Elterneigenschaft nachgewiesen ist, sind von dem Beitragszuschlag für Kinderlose befreit. Von der Pflicht, den Beitragszuschlag zu zahlen, sind Versicherte, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Versicherte, die vor dem 1.1.1940 geboren sind, Wehrdienstleistende sowie Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II von vornherein ausgenommen.mehr

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Rentenantrag / 3 Umwandlung von Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation

Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation in der Rentenversicherung gelten als Antrag auf eine Rente, wenn der Versicherte teilweise oder voll erwerbsgemindert oder im Bergbau vermindert berufsfähig und die Maßnahme entweder nicht erfolgreich gewesen ist oder keinen Erfolg verspricht. Diese Fiktion ist insofern wesentlich, weil ein Krankengeldbezieher von der Krankenkasse aufge...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / aa) Arbeitnehmer

Rz. 34 War der Getötete Arbeitnehmer, muss die überlebende Ehefrau dem Anwalt sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen eines Jahres überlassen und dieser muss das Nettoeinkommen anhand dieser Unterlagen ermitteln. Ferner ist der Steuerbescheid vorzulegen. Zum Einkommen gehören folgende Positionen:mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 293 In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Angelegenheiten, entstehen (zur der Rechtsnatur der einzelnen Gebührenarten vgl. § 8 Rdn 138 ff.). Rz. 294 Die entscheidende Vorschrift zur Unterscheidung bildet § 3 RVG: Ob in einer Sache Wertgebühren nach einem Gegenstandswert oder...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 1. Unterhaltsrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung

Entgegen den im November 2024, mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Unterhaltsrechts als Diskussionsentwurf[2] geweckten Hoffnungen, dass trotz des jähen Bruchs der "Ampelkoalition" im Spätherbst 2024 das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Arbeiten an der Reform zügig weiter vorantreiben wird, herrschte...mehr

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Krankengeld (Entstehen des ... / 2 Versicherungsverhältnis bei Entstehen des Anspruchs

Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und den Anspruch auf Krankengeld (Umfang des Versicherungsschutzes) ist das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs.[1] Dafür kommt es weder auf den Eintritt der Krankheit noch auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Entscheidend ist vielmehr der Beginn der Krankenhausbehandlung oder die ärztlich...mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte der Rentenversicherung, wenn sie Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge oder sonstige Leistungen zur Teilhabe erhalten.[1] Übergangsgeld wird nicht gezahlt, wenn die Leistung neben einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit erbrach...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.1 Grundrentenzeiten

Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere folgende rentenrechtliche Zeiten, die auch auf die Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden: Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung (einschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung), Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte selbstständi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Teil des Bürgergeldes und der Sozialhilfe. 1.1 Karenzzeit Für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft gilt zunächst eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie läuft ab Beginn des Monats, in dem erstmals Bürgergeld bezogen wird. Innerhalb der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf anerkannt. Die Kar...mehr

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Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.2 Nach Ablauf der Karenzzeit

Nach Ablauf der Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt und in die Leistungshöhe einbezogen, soweit sie angemessen sind. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die kommunalen Träger für die Gewährung des Bürgergeldes zuständig, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung geleistet wird. Zunächs...mehr

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Unterhaltssichernde Leistun... / 3 Leistungen zur Teilhabe/Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in den einzelnen Versicherungszweigen folgende unterhaltssichernde Leistungen gewährt: Unfallversicherung – Übergangsgeld nach §§ 45 bis 52 SGB VII, Rentenversicherung – Übergangsgeld nach §§ 20, 21 SGB VI, Bundesagentur für Arbeit – Übergangsgeld nach §§ 119 bis 121 SGB III, Ausbildungsgeld nach §§ 122 bis 125 SGB III, Träger d...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / 1.6.4 Blockschulunterricht

Wird der Berufsschulunterricht nicht wie meist üblich an einem oder 2 Tagen in der Woche erteilt, sondern in zusammenhängenden Zeiträumen von mehreren Wochen, spricht man von Blockschulunterricht. Entstehen während des Blockschulunterrichts höhere Kosten, z. B. wegen weiterer Fahrten oder einer auswärtigen Unterbringung, werden diese in der Berufsausbildungsbeihilfe nicht ber...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / cc) Prozesskostenhilfe

Rz. 71 Auch nach Einführung des Bürgergeldes bleibt für die Prozesskostenhilfe (PKH)-Bewilligung maßgeblich, inwieweit Vermögen zumutbar einzusetzen ist (§ 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 SGB XII). Weil Schmerzensgeld dort regelmäßig als unantastbare Entschädigung für immaterielle Schäden gilt, kann dessen Einsatz für die Finanzierung eines Prozesses eine unzumutbare Härte dars...mehr

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Ukraine / 5.2 Absicherung von Kriegsflüchtlingen bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld

Seit dem 1.6.2022 an werden geflüchtete Personen aus der Ukraine in den Anwendungsbereich des SGB einbezogen und erhalten in der Regel entsprechende Leistungen. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Personen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2022) bzw. Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II (seit 1.1.2023) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflege...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 1.2 Arbeitslosengeldbezieher

Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben.[1] Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging. Die Befragung durch den Arzt bezieht sich bei Arbeitslose...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2 Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei.[1] Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem Arbeitslosengeld I nach dem SGB III und dem Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, welches das frühere Arbeitslosengeld II ersetzt. Progressionsvorbehalt nur bei Bezug von Arbeitslosengeld I Nur das Arbeitslosengeld I unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[2] Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1 Steuerfreiheit von Entgeltersatzleistungen

Durch die Vorschrift des § 3 Nrn. 1 und 2 EStG sind Entgeltersatzleistungen von der Besteuerung freigestellt, z. B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1], (Saison-)Kurzarbeitergeld, Qualifizierungsgeld, Krankengeld, Insolvenzgeld und Mutterschaftsgeld. Derartige Leistungen werden regelmäßig nach den Bestimmungen des SGB III gezahlt. Sie treten an die Stelle ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Bürgergeld

Die Mitgliedschaft der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III endet mit Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung bezogen wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Bürgergeld/Unterhaltsgeld

Die Mitgliedschaft von Beziehern von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Unterhaltsgeld beginnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird.[1] Der Leistungsbezug löst die Versicherungspflicht aus.[2] Soweit der Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsförderung wegen Eintretens einer Sperrzeit nach § 159 SGB III ruht, beginnt die Versicherungspflicht und die Mitgliedschaft ...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 12 Abs. 10 des Bürgergeld-Gesetzes v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.1.2023. Rz. 2 Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls seinen Arbeitsplatz verloren, werden seine finanziellen Einbußen durch den Unfallversicherungsträger für einen Ü...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.2 Berechnung des Erhöhungsbetrags

Rz. 10 Der Versicherte ist so zu stellen, wie er bei dem Bezug von Übergangsgeld nach § 50 stehen würde. Die Rente (ein Rentenanspruch nach § 56 muss grundsätzlich bestehen) und das Arbeitslosengeld bzw. das Bürgergeld sind zusammenzurechnen. Dieser Betrag ist mit dem sich aus der fiktiven Berechnung nach § 50 ergebenden Übergangsgeld zu vergleichen und die Rente um diesen U...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.4 Anrechnung und Beschränkung der Erhöhung

Rz. 15 Der Erhöhungsbetrag bleibt bei der Gewährung von Bürgergeld unberücksichtigt (BSG, Urteil v. 6.12.2007, B 14/7b AS 20/07 R). Die Nichtberücksichtigung des Erhöhungsbetrages beim Arbeitslosengeld ist in §§ 155, 156 SGB III geregelt, da der Erhöhungsbetrag nämlich kein Einkommen bzw. keine anrechenbare Sozialleistung ist. Rz. 16 Erfüllt der Versicherte alle Voraussetzung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.1 Voraussetzungen der Erhöhung

Rz. 3 Grundvoraussetzung der Vorschrift ist, dass zwischen dem Vorliegen eines Versicherungsfalls und dem Fehlen von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (vgl. §§ 14, 15 SGB IV) ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Liegen zudem vom Versicherungsfall unabhängige Gründe vor, so sind die Voraussetzungen für eine Rentenerhöhung erfüllt, wenn der Versicherungsfall die wesentlic...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.4 Unterhalt an den gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellte Personen

Den gesetzlich Unterhaltsberechtigten sind andere Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt wurden. Zur Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags kommt es auf die Höhe der Kürzung nicht an.[1] Diese Regelung betrifft Personen, die in ehe-/lebenspartnersc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht gegenüber Sozialleistungsträgern

Begriff Die Auskunftspflicht von Versicherten, Arbeitgebern und Entleihern, von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen und Dritten, ferner von Ärzten, Angehörigen der Heilberufe und Krankenhäusern sowie Rehabilitationseinrichtungen versetzt die Sozialleistungsträger in die Lage, die für die Durchführung der Versicherung und die Erbringung von Leistungen erforderlichen Daten zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / Zusammenfassung

Begriff Sozialdatenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten des Einzelnen. Diese Daten sollen auch insbesondere von den Sozialleistungsträgern vor Missbrauch geschützt werden. Damit ist der Sozialdatenschutz gleichzeitig auch Persönlichkeitsschutz. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Sozialdatenschutz ist im SGB I und SGB X geregelt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 4 Übergangszahlungen

Zahlungen, die der Arbeitgeber einem (ehemaligen) Arbeitnehmer im rentennahen Alter für die Zeit zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand zahlt („Übergangszahlungen“), sind nicht den Versorgungsbezügen zuzurechnen.[1] Dabei ist nicht relevant, welchen Charakter bzw. welche Funktion die Beteiligten der Leistung zum Zeitpu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1 Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, es sei denn, dass es sich um eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung handelt. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bleibt die Mitgliedschaft als Versicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 6 Existenzgründung aus Bürgergeld

Bezieher von Bürgergeld können keinen Gründungszuschuss erhalten. Sie können bei dem Schritt in die Selbstständigkeit jedoch nach dem SGB II durch ein gesondertes Einstiegsgeld sowie durch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern und Expertenunterstützung gefördert werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 1.1 Voraussetzungen

Das Einstiegsgeld kann an Bezieher von Bürgergeld[1] bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gezahlt werden. Grundvoraussetzung ist, dass durch die Förderung die Hilfebedürftigkeit absehbar überwunden werden kann. Davon kann ausgegangen werden, wenn zu erwarten ist, dass der Leistungsberechtigte innerhalb ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 4.1 Dauer

Das Gesetz legt keine Mindestdauer, aber eine Höchstdauer des Einstiegsgeldes fest. Die Leistung wird danach längstens für 24 Monate gezahlt.[1] Diese Begrenzung soll gewährleisten, dass das Einstiegsgeld nicht zu einer Art Dauersubvention der Erwerbstätigkeit wird. Wichtig Einstiegsgeld auch bei Überschreitung der Hilfebedürftigkeitsschwelle möglich Das Einstiegsgeld zielt au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / Zusammenfassung

Begriff Das Einstiegsgeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es soll Beziehern von Bürgergeld einen zusätzlichen finanziellen Anreiz geben, eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Ziel der Leistung ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss bis zu 24 Monate neben dem Einkommen aus einer Erw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 1.4 Ausschluss

Eine Förderung ist nicht möglich für Minijobs (geringfügige Beschäftigung), für Ausbildungsverhältnisse, wenn eine Beschäftigung bereits anderweitig aus Mitteln der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefördert wird oder[1] wenn das Bürgergeld aufstockend zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld bezogen wird (in diesem Fall ist die Agentur für Arbeit für die berufliche Eingliederung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 4.2 Höhe

Bei der Bemessung des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt. Zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Förderpraxis hat das BMAS durch die ESGV näher bestimmt, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Die Verordnung ermöglicht den Jobcentern d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 3.2 Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Die Beiträge aus dem Arbeitslosengeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Die Beiträge aus dem Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden von der Bundesagentur für Arbeit oder den zugelassenen kommunalen Trägern entrichtet. Die Zahlung der Beiträge erfolgt direkt an den Gesundheitsfonds.mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 9.3 Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist die Agentur für Arbeit zuständig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Seit Beginn des Erstattungszeitraums sind Leistungen gewährt worden. Dabei kann es sich z. B. um Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Unterhaltsgeld handeln. Der Erstattungsans...mehr

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Betreuungsgeld / 3 Landesbetreuungsgeld

In Bayern wurde am 14.6.2015 zunächst Betreuungsgeld auf Grundlage des Bayerischen Betreuungsgeldgesetzes (BayBtGG) gezahlt.[1] Die Regelung entsprach im Wesentlichen den Regelungen in den §§ 4a – 4d BEEG. Das bayerische Betreuungsgeld wurde zum 1.8.2018 durch das bayerische Familiengeld[2] abgelöst. Leibliche Eltern und Adoptiveltern erhalten auf Antrag[3] das Familiengeld ge...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Neufassung des 2. Abschnittes des Dritten Kapitels des SGB II zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) neu in das SGB II eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert. Für die Regelbedarfe ab 1.1.2026 gilt di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld h...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Neufassung des 2. Abschnittes des Dritten Kapitels des SGB II zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) neu in das SGB II eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert. Für die Regelbedarfe ab 1.1.2026 gilt die Regelbedarf...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Bürgergeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leistungen zur...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berechtigte Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II u...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.3 Sonstiges

Rz. 28b Kann im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens um existenzsichernde Leistungen ein Anordnungsanspruch nicht endgültig geklärt werden, ist das Jobcenter aus der Folgenabwägung heraus zur vorläufigen Leistungserbringung zu verpflichten (Bay. LSG, Beschluss v. 19.7.2017, L 11 AS 439/17 B ER).mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr