Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 6 Zumutbarkeit von Beschäftigungen

Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person sind grundsätzlich alle Beschäftigungen bzw. beruflichen Eingliederungsmaßnahmen zumutbar, die nach der Arbeitsfähigkeit ausgeübt werden können. Erwerbsfähige Arbeitsuchende sind deshalb verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen, insbesondere aktiv an beruflichen ...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 1.3 Leistungsabgrenzung SGB II/SGB XII

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist insbesondere abgegrenzt zu Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wer Leistungen nach diesen Gesetzen beanspruchen könnte, Leistungen erhält oder wem...mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.3 Einkommen aus Ansprüchen gegen Dritte

Als Einkommen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Ansprüche gegen Dritte berücksichtigt. Zwingende Voraussetzung für eine Berücksichtigung als Einkommen ist aber der Zufluss. Die Berücksichtigung von fiktivem Einkommen ist nicht zulässig. Zu Ansprüchen gegen Dritte gehören, z. B. Ansprüche aus Steuererstattungen, Pflichtteilsansprüche gegen Erben oder Rückforderungsansp...mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 5 Außergewöhnliche Härte

Das BVerfG hat angeordnet, dass eine Leistungsminderung nicht erfolgen darf, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Das ist der Fall, wenn die Leistungsminderung in der Gesamtbetrachtung untragbar erscheint. Der Gesetzgeber hat diese Anordnung in die Regelung des § 31a Abs. 3 SGB II übernommen. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, w...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2.1 Freibeträge

Karenzzeit Für die Berücksichtigung des Vermögens, das nicht ohnehin freigestellt ist, gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Leistungsbezugs. Eine neue Karenzzeit beginnt nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Grundsätzlich hat jede Person in der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf eine Karenzzeit. Während der Karenzzeit gelten für übersteigendes Ver...mehr

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Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 4 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

Die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit sollen einen Anreiz zur Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit bieten. Die Höhe der Freibeträge bestimmt sich nach der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens. Der Erwerbstätigenfreibetrag wird zusätzlich abgesetzt. Die Höhe des Freibetrags bestimmt sich nach folgenden Bruttoeinkommensstufen: Im Einkommensbereich 100,01 EUR bis 520...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1.2 Besonderheiten bei unter 25-jährigen Leistungsberechtigten

Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein erhöhter Grundabsetzbetrag i. H. v. 603 EUR (Stand: 1.1.2026) abgezogen. Zusätzlich müssen die Leistungsberechtigten für den erhöhten Abzug eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung durchführen, eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung, eine...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 3.3.2 Erstattungen/Nachzahlungen bei Jahresabrechnung

Aufwendungen für die Heizung und die Nebenkosten werden oft über Abschläge entrichtet. In einer Jahresschlussabrechnung macht der Vermieter seine endgültige Forderung geltend. Guthaben oder Erstattungen mindern in diesem Falle die künftigen Aufwendungen, führen also zu einer Kürzung im Monat nach der Erstattung oder Gutschrift.[1] Fallen die Aufwendungen hierfür höher aus, h...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 1 Regelbedarf

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts wird aufgrund des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) in Regelbedarfsstufen[1] nach den Verbrauchsausgaben entsprechender Referenzhaushalte ermittelt und in pauschalierter Höhe gezahlt. Mit der Pauschale sind neben dem Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat auch die allgemeinen Bedarfe des täglichen Lebens un...mehr

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Bürgergeld / 4 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

Arbeit soll sich lohnen – insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene. Deshalb wurden mit der Einführung des Bürgergeldes die Grundabsetzbeträge für Schüler, Studenten und Auszubildende auf 520 EUR monatlich erhöht. Gleichzeitig bedeutet das eine Vereinfachung, weil der Abzug für Versicherungsbeiträge und Werbungskosten in diesem Absetzbetrag bereits enthalten ist. Der...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 2 Mehrbedarfe

Für besondere Lebenssituationen sieht das SGB II Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt vor, die zusätzlich erbracht werden. Sie sind nicht durch den Regelbedarf umfasst. Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe des für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebenden Regelbedarfs jedoch nicht übersteigen.[1] 2.1 Werdende Mütter Werdende Mütter, die e...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2 Berücksichtigung von Vermögen

Anders als bei der Berücksichtigung von Einkommen, das zumeist nur eine Minderung des Leistungsanspruchs bewirkt, führt ein (zu hohes) Vermögen grundsätzlich zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs, bis der zu berücksichtigende Vermögensbetrag verbraucht ist. Anschließend lebt ein Leistungsanspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen i. Ü. erneut auf. Als Vermögen i. S. d...mehr

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Bürgergeld / 5 Leistungsrecht

Des Weiteren sind leistungsrechtliche Änderungen vorgenommen worden, die zum einen zu Verbesserungen für die Leistungsberechtigten und gleichzeitig zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Im Einzelnen: Kalenderjährliche Betrachtung der Freistellung steuerfreien Nebentätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten). Bagatellgrenze von 50 EUR bei Rückf...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 2.6 Schulbücher

Aufwendungen, die Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder aufgrund schulischen Vorgaben zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben, werden zusätzlich als Mehrbedarf anerkannt.mehr

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Bürgergeld / 7 Inanspruchnahme vorzeitiger Renten wegen Alters

Leistungsberechtigte Personen sind grundsätzlich verpflichtet, andere Sozialleistungen zu beantragen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Zu dieser Pflicht gehört bislang auch die Inanspruchnahme von Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Pflicht zur Inanspruchnahme vorzeitiger Renten ...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 3.4 Zusicherung des Trägers bei Umzug

Im Fall eines erforderlichen Umzugs können die Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkaution und Umzugskosten durch den kommunalen Träger übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Träger vor Abschluss eines Mietvertrags seine Zusicherung hierzu erteilt. Diese Zusicherung ist regelmäßig zu erteilen, wenn der Umzug auf Veranlassung des kommunalen Trägers erfolgt oder...mehr

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Bürgergeld / 15 Bürgergeldbonus

Sofern Leistungsberechtigte an Maßnahmen des Kooperationsplans teilnehmen, deren Bedeutung für eine nachhaltige Integration besonders wichtig ist, war ein monatlicher Bürgergeldbonus von 75 EUR vorgesehen. Der Bürgergeldbonus wurde bis zum 27.3.2024 gezahlt. Für Maßnahmen, die vor diesem Datum begonnen wurden, wird der Bonus weiterhin bis zum Abschluss der Maßnahme gezahlt. F...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 2.7 Dezentrale Warmwasserbereitung

Wird Warmwasser dezentral durch in der Wohnung installierte Vorrichtungen erzeugt, wird hierfür kein Teilbetrag in den Kosten der Unterkunft und Heizung (Nebenkosten) berücksichtigt. Dafür kann dann ein entsprechender Mehrbedarf zwischen 0,8 und 2,3 % des geltenden Regelbedarfs jeder Person anerkannt werden.mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 2 Bedarfsgemeinschaft

Bei der Feststellung des Leistungsanspruchs wird (außer bei alleinstehenden Personen) von der Bedarfsgemeinschaft ausgegangen. In der Bedarfsgemeinschaft werden im Grundsatz alle Personen zusammengefasst, die in einer "Einstands- und Wirtschaftsgemeinschaft" zusammenleben. Dies gilt sowohl bei der Feststellung des jeweiligen Bedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts als auc...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 1.3 Gewährung

Die Regelbedarfe können anteilig oder in voller Höhe auch als Sachleistungen (z. B. in Form von Gutscheinen) erbracht werden, solange sich die oder der Leistungsberechtigte als ungeeignet erweist, die gezahlten Geldleistungen für den Bedarfszeitraum einzuteilen.[1] Dies kann insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder durch ein unwirtschaftliches Verhalten der Fal...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 2.1 Werdende Mütter

Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf i. H. v. 17 % des für sie maßgeblichen Regelbedarfs.[1]mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 2.3 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen

Erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Behinderungen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf i. H. v. 35 % des maßgeblichen Regelbedarfs.mehr

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Bürgergeld / 10 Ganzheitliche Betreuung (Coaching)

Sofern bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten individuelle Probleme bestehen, die ihre Beschäftigungsfähigkeit grundlegend beeinträchtigen, ist eine ganzheitliche Betreuung (Coaching) erforderlich. Das Coaching arbeitet mit dem Leistungsberechtigten an allen Problemlagen, die dem Ziel der Eingliederung in Arbeit im Weg stehen. Zugleich eröffnet das Coaching auch die Chance...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 12 Weiterbildungsgeld/-prämie

Sofern Leistungsberechtigte an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, erhalten sie als Anreiz für die Teilnahme einen monatlichen Zuschuss ("Weiterbildungsgeld") i. H. v. 150 EUR, wenn sie zuvor arbeitslos waren oder als Beschäftigte aufstockende Leistungen nach dem SGB II beziehen. Die gesetzliche Befristung der bestehenden Weiterbildungsprämien für den erf...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 3.5 Übernahme der Mietschulden vom Träger

Mietschulden können von dem kommunalen Träger als Darlehen übernommen werden, wenn ansonsten Wohnungslosigkeit droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde. Unter bestimmten Umständen können auch Stromschulden darlehensweise als "mit drohender Wohnungslosigkeit vergleichbare Notlage" übernommen werden.[1]mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.3 Mehrbedarfe

Für besondere Lebenssituationen sieht das SGB II sog. Mehrbedarfe vor. Sie berücksichtigen Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt werden. Die Mehrbedarfe sind grundsätzlich pauschaliert, nur bei unabweisbaren Bedarfen sind Aufwendungen in dem tatsächlich angefallenen Umfang anzuerkennen.[1] Mehrbedarfe werden in pauschalierter Höhe anerkannt bei werdenden Müttern ab der...mehr

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Bürgergeld / 14 Verkürzungserfordernis bei Umschulungen in besonderen Fällen

Neu eingeführt wurde die Möglichkeit, Umschulungen auch über die nicht verkürzte Dauer von 3 Jahren zu fördern. Damit soll die Aufnahme und den erfolgreichen Abschluss einer abschlussbezogenen Weiterbildung auch für Personen ermöglicht werden, bei denen eine erfolgreiche Teilnahme aufgrund der Eignung und persönliche Verhältnisse bei einer verkürzten Maßnahme nicht zu erwart...mehr

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Bürgergeld / 16 Sozialer Arbeitsmarkt

Die Regelung zum "Sozialen Arbeitsmarkt" wird entfristet. Ziel der Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II ist es, besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen ("Sozialer Arbeitsmarkt"). Mittel- bis langfristiges Ziel ist, Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu erreichen.mehr

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Flüchtling / 6.1 Sicherung des Lebensunterhalts

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem 1.6.2022 werden Menschen, die aus...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 1.2 Anpassung

Jeweils zum 1.1. eines Jahres werden die Regelbedarfe angepasst.[1] Außerdem erfolgt eine Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben und damit der Regelbedarfsstufen im Rahmen des § 7 RBEG. Zum 1.1.2023 wurde die Fortschreibung ergänzt, um auch aktuelle inflationsbedingte Änderungen abzubilden. Dies wurde zum 1.1.2024 durch die Regelbedarfsstufen-Fortschrei...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 2.2 Alleinerziehende

Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf i. H. v. 36 % des Regelbedarfs nach § 20 Abs. 2 SGB II für Alleinstehende/Alleinerziehende (563 EUR x 36 % = 202,68 EUR), wenn sie mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren zusammenleben ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 1 Regelbedarfe

Die Preisentwicklung im Jahr 2022 hat eine Änderung der Fortschreibung der Regelbedarfe erforderlich gemacht. Zusätzlich zu dem bisherigen Mechanismus der Fortschreibung der Regelbedarfe durch einen Mischindex werden nunmehr auch aktuell verfügbare Daten über die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung berücksichtigt. Dies berücksichtigt insbesondere auch die Vorgabe des Bund...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 2.4 Kostenaufwendige Ernährung

Wie in der Sozialhilfe wird auch bei kostenaufwendiger Ernährung ein Mehrbedarf in angemessener Höhe gezahlt. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Mehrbedarf aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Für die Höhe dieses Mehrbedarfs wird i. d. R. auf die vom "Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge" entwickelten Empfehlungen verwiesen. Im Einzelfall ist die H...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 3 Vermögensfreibeträge nach der Karenzzeit

Ist die Karenzzeit abgelaufen, muss eine Vermögensprüfung durchgeführt werden. Diese wird aber sowohl vereinfacht, als auch werden die Freibeträge für die Bürgergeldbezieher angehoben. Insbesondere folgende Verbesserungen erfolgen: Erhöhung der Freibeträge je Person auf einheitlich 15.000 EUR; nicht ausgenutzte Freibeträge sind innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zudem übertrag...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermieters entsprechend der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Bei erfolgter vorherig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 9 Kooperationsplan zur Verbesserung der Teilhabe

Die größte Veränderung im Bereich der Eingliederung war die Einführung eines Kooperationsplans, der die Eingliederungsvereinbarung durch einen rechtlich nicht verbindlichen Plan ersetzt. Darin sollen Stärken und Schwächen der leistungsberechtigten Person dargestellt und alle entscheidenden gemeinsamen Planungsvorstellungen aufgeführt werden. Das beinhaltet sowohl Eigenbemühu...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 2.5 Härtefallregelung

Das BVerfG[1] hat am 9.2.2010 entschieden, dass atypische (besondere) Bedarfe unter bestimmten Voraussetzungen nicht vom Regelbedarf umfasst sind. Mit der Einfügung des § 21 Abs. 6 SGB II hat der Gesetzgeber dieses Urteil umgesetzt. Ein besonderer Bedarf, der unabweisbar, laufend und nicht nur einmalig ist, wird in begründeten Einzelfällen zusätzlich anerkannt. Dabei handelt ...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 1.1 Volljährige Kinder

Für Volljährige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und während des Leistungsbezugs aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind, ohne vorher die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers zum Umzug einzuholen (oder die Zusicherung versagt wurde), wird nur der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 3 anerkannt, also ein Betrag von derzeit 451 EUR monatlich (Sta...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 3.3.1 Kosten für Wohnung/Unterkunft

Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmen die zuständigen kommunalen Träger meist in sog. Richtlinien nach einem "schlüssigen Konzept", für das das BSG in zahlreichen Urteilen Kriterien aufgestellt hat. Berücksichtigt wird die konkrete Größe der Wohnung, wobei die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzuziehen sind. Außerd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 2 Karenzzeiten für Wohnen/Vermögen

Für die Berücksichtigung von Vermögen und die Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarf gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Die Karenzzeit begann für alle Bürgergeldberechtigten am 1.1.2023 neu; zurückgelegte Zeiten vor 2023 wurden nicht mitgerechnet. In der Karenzzeit wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt. Das bedeutet insbesond...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 6 Leistungsminderungen unter Berücksichtigung der Maßgaben des BVerfG

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des BVerfG sind die Regelungen zu den Leistungsminderungen ("Sanktionen") wie folgt neu gefasst worden: Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen betragen höchstens 30 % des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden aber nicht gemindert. Eine Leistungsminderung er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.3 "Angemessene" Unterkunftskosten

Für die Beurteilung der "Angemessenheit" von Unterkunftskosten gelten keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Für die Bewilligung dieser Leistungen sind die kommunalen Träger (kreisfreie Städte und Landkreise) zuständig, die die als angemessen anerkannten Aufwendungen in der Regel in Richtlinien festgelegt haben. Die Angemessenheit der Kosten wird dabei nach den Verhältnissen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 8 Erreichbarkeit

Das Erreichbarkeitsrecht wurde neu geordnet und dabei aktualisiert. Insbesondere wurden die Anforderungen an die Erreichbarkeit an die Möglichkeiten moderner Kommunikation angepasst. Entscheidend ist nunmehr die Tatsache, dass Leistungsberechtigte für die Jobcenter konkret erreichbar sind.[1] Deshalb sollen sie sich grundsätzlich im "näheren Bereich" des Jobcenters aufhalten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 1.2 Leistungsbezieher nach dem SGB II/SGB III

Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten Verletztengeld in Höhe des Betrags der Leistung nach dem SGB III, der zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde.[1] Einmalzahlungen werden bereits bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, sodass es unmittelbare Auswirkungen auf den Verletztengeldanspruch gibt. Bei Versicherten, die während des Bezugs von Kurzarbeit...mehr

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Unterhaltssichernde Leistun... / 2 Leistungen zur Teilhabe/Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden in den einzelnen Versicherungszweigen folgende unterhaltssichernde Leistungen gewährt: Krankenversicherung – Krankengeld nach §§ 44 und 46 bis 51 SGB V und § 8 Abs. 2 i. V. m. §§ 12 und 13 KVLG 1989, Unfallversicherung – Verletztengeld nach §§ 45 bis 48, 52 und 55 SGB VI, Rentenversicherung – Übergangsgeld nach §§ 20, 21 de...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 1 Sicherung des Lebensunterhalts

Welche Leistungen nicht erwerbstätige Flüchtlinge zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, richtet sich im Grundsatz nach dem individuellen Aufenthaltsstatus. Die Zahlung der Leistungen zum Lebensunterhalt kann dabei an die Einhaltung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem zugewiesenen Wohnort geknüpft werden. Die Festlegung des Wohnsitzes erfolgt ggf. durch die zu...mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.3 Leistungsbezieher nach dem SGB II/SGB III

Wurde bis zum Beginn der Rehabilitation oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld, Bürgergeld (auch als ergänzende Leistung zum Einkommen) oder Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt und wurden zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird das Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Entgeltersatzleistung weitergezahlt.[1] Hinweis Bürger...mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 2 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB II

Wer im erwerbsfähigen Alter ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Bürgergeld gegenüber dem Jobcenter gem. §§ 19 ff. SGB II. Personen im erwerbsfähigen Alter erhalten zum einen das Bürgergeld[1], das den Lebensunterhalt sichern soll, zum andern gewährt das Jobcenter auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gem. §§ 14 ff....mehr

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Anpassung (Entgeltersatzlei... / 6 Leistungsbezieher nach dem SGB II/SGB III

Im Anschluss an Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB III gezahlte Entgeltersatzleistungen werden nicht angepasst. Es fehlt an einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Hinweis Kein Krankengeldanspruch bei Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Andere Entgeltersatzleistungen könne...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 5 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind Arbeitgeber, Dienstgeber oder Besteller von Werkleistungen gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit zur Auskunft verpflichtet, wenn sie einen Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe, Unterhalts- oder Übergangsgeld nach dem SGB III Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld beschäftigen bzw. dieser Dienst- oder Werkleistungen f...mehr