Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 3 Besonderheit bei Erwerbstätigkeit

3.1 Grundabsetzbetrag Zur Vereinfachung der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit sowie bei Ausbildungen gilt ein sog. Grundabsetzbetrag in Höhe von 100 EUR monatlich, mit dem folgende Absetzbeträge zusammengefasst werden: Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht); Beiträge zu nach Grund und Höhe angemessenen ö...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

1.1 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II Das Bürgergeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bürgergeld soll den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sichern. 1.2 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1 Besondere Personengruppen

2.1.1 Auszubildende Auszubildende, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren, können ergänzend zur Ausbildungsvergütung und ggf. zu einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe Bürgergeld erhalten.[1] 2.1.2 Schüler/Studenten Auch Schüler und Studenten, die im Haushalt der Eltern leben, haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.2 Kindergeld

4.2.1 Zuordnung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft der Eltern Kindergeld für Kinder, die mit ihren Eltern in der Bedarfsgemeinschaft leben, ist als Einkommen dem Kind zuzuordnen, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. Sofern das Kind zusätzliche Einkünfte hat (z. B. Unterhaltszahlungen), ist das den Bedarf des Kindes übersteigende K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.2 Selbst genutzte Immobilien

Wenn die Leistungsberechtigten ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnen, wird die Wohnfläche in der Karenzzeit nicht geprüft. Die Wohnung soll in der Karenzzeit erhalten bleiben.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4 Karenzzeit

Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt zunächst eine sog. Karenzzeit. Innerhalb der Karenzzeit gelten großzügigere Regelungen als nach der Karenzzeit. In der Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es "erheblich" ist. Die Karenzzeit verlängert sich um volle Monate ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit beginnt nur, wenn der Leistungsbezug vollständig für 3 J...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 2.1 Leistungsminderung wegen Verweigerung als Pflichtverletzung

Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich weigern, einer Aufforderung aus dem Kooperationsplan nachzukommen; eine Pflichtverletzung liegt auch vor, wenn kein Kooperationsplan besteht und eine Aufforderung mit Rechtsfolgebelehrung ergangen ist, sich weigern, eine konkret angebotene, zumutbare Arbeit anzunehmen; das gilt auch für eine Ausbild...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.6 Leistungen zur Bildung/Teilhabe

Kern dieser Leistungen ist das sog. "Bildungs- und Teilhabepaket", mit dem junge Menschen aus einkommensschwachen Familien unterstützt werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 1 Nachrangigkeitsprinzip

Das Bürgergeld ist die Leistung zum Lebensunterhalt der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Es handelt sich um steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen, für die ein eigener Beitrag nicht gezahlt werden musste. Daher ist die Leistung nachrangig gegenüber den eigenen Möglichkeiten (Subsidiaritätsprinzip). Deshalb mindert zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 5 Prüfschema der Einkommensberücksichtigung

Das berücksichtigungsfähige Einkommen wird nach folgendem Prüfschema ermittelt: Ermittlung der Einnahmen in Geld, Feststellung des privilegierten (nicht berücksichtigungsfähigen) Einkommens, Ermittlung des Nettoeinkommens unter Berücksichtigung der Absetzbeträge, ggf. Abzug der Freibeträge bei Erwerbstätigkeit. Sofern sich danach ein zu berücksichtigendes Einkommen ergibt, deckt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 3 Umfang/Dauer

Der Zeitraum für eine Leistungsminderung ist abhängig davon, ob es sich um eine erste, eine zweite oder eine weitere Pflichtverletzung handelt. Das Bürgergeld mindert sich: bei der ersten Pflichtverletzung um 10 % des jeweils maßgebenden Regelbedarfs für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 % des jeweils maßgebenden Regelbedarfs für 2 Monate und bei jeder weite...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.2.2 Zuordnung außerhalb der Bedarfsgemeinschaft der Eltern

Kindergeld für Kinder außerhalb der elterlichen Bedarfsgemeinschaft ist grundsätzlich den kindergeldberechtigten Eltern zuzuordnen.[1] Dieses Kindergeld ist jedoch dann nicht mehr den Eltern als Einkommen zuzurechnen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebende volljährige Kind weitergeleitet wird.[2] Ist das volljährige Kind selbst hil...mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4 Einkommen

Einkommen i. S. d. SGB II sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld ohne Rücksicht auf ihre Herkunft oder Rechtsnatur. Unerheblich ist auch, ob die Einnahmen der Steuerpflicht unterliegen. Sachbezüge werden – anders als nach früherer Rechtslage – grundsätzlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Etwas Anderes gilt nur, soweit Sachbezüge aus einem Arbeitsverhältnis erbra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.3 Ausländer

Für Ausländer gelten Begrenzungen für den Zugang zum Bürgergeld. Sie haben grundsätzlich nur dann Anspruch auf Leistungen, wenn sie sich gewöhnlich (d. h. nicht nur kurzfristig) und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Weitere Voraussetzung ist, dass sie entweder als Arbeitnehmer oder als Selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / Zusammenfassung

Begriff Leistungsminderungen im SGB II treten bei Pflichtverletzungen ein. Es handelt sich dabei um eine befristete Minderung des Anspruchs auf Bürgergeld. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rechtsgrundlagen für Leistungsminderungen bestimmen die §§ 31, 31a, 31b und 32 SGB II. § 10 SGB II ist für die Frage der Zumutbarkeit von Stellenangeboten zu bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.1.2 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann.[1] Weiterhin ist das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen einzusetzen, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Daneben sind vorrangige Ansprüche auf Sozialleistungen und Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 5 Bürgergeld

Auszubildende bzw. junge Menschen, deren Berufsausbildung oder Berufsausbildungsvorbereitung grundsätzlich nach dem SGB III förderungsfähig ist[1], können aufstockend zu ihrer Ausbildungsvergütung und einer ggf. zu beanspruchenden Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe auf Antrag ergänzend Bürgergeld beanspruchen. Dabei wird insbesondere die Hilfebedürftigkeit geprüft. Von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 5 Leistungsdauer

Bürgergeld wird – bei Vorliegen der Voraussetzungen – jeweils für einen sog. Bewilligungszeitraum bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums werden die Leistungen auf Antrag erneut bewilligt. Regelmäßig dauert der Bewilligungszeitraum 1 Jahr.[1] Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf 6 Monate verkürzt werden, in denen über den Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 11 Vermittlungsvorrang

Mit dem "Bürgergeld-Gesetz" ist das Ziel verknüpft, eine möglichst dauerhafte Integration in Arbeit zu erreichen und damit die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Deshalb ist der Vermittlungsvorrang im SGB II abgeschafft worden. Eine Förderung kann demnach künftig auch dann erfolgen, wenn eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich wäre. Verfügen Leistungsberechtigte nicht üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1 Vermögensberücksichtigung

Für den Anspruch auf Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II müssen 4 Voraussetzungen erfüllt werden: Neben der Erwerbsfähigkeit, dem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und einem Alter zwischen 15 und der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, wird es nur geleistet, soweit Leistungsberechtigte hilfebedürftig sind. Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 2 Privilegiertes "nicht zu berücksichtigendes" Vermögen

Zum privilegierten (nicht zu berücksichtigenden) Vermögen gehören:[1] Angemessener HausratFür die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld maßgeblich. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hausrat um Gegenstände des Alltagsgebrauchs handelt, die zur Haushaltsführung bzw. zum Wohnen üblich und notwendig sind. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.1 Karenzzeit

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezuges. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbrochen wird, verlänger...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.4 Bedarfsgemeinschaft

Die Berechnung des Bürgergeldes bezieht sich grundsätzlich auf den einzelnen Leistungsberechtigten. Lebt dieser mit anderen Personen zusammen, wird jedoch auf die sog. Bedarfsgemeinschaft abgestellt (dies ist insbesondere auch für die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen von Bedeutung). Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im Hau...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.1 Regelbedarf

Für die Ermittlung des Regelbedarfs werden leistungsberechtigte Personen nach ihrem Personenstand und Lebensalter einer Regelbedarfsstufe zugeordnet. Der Regelbedarf selbst wird in regelmäßigen Abständen auf der Grundlage einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Er wurde zuletzt zum 1.1.2023 zur Einführung des Bürgergeldes gesetzlich neu festgesetzt.[1] In den J...mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.2.1 Zuordnung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft der Eltern

Kindergeld für Kinder, die mit ihren Eltern in der Bedarfsgemeinschaft leben, ist als Einkommen dem Kind zuzuordnen, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. Sofern das Kind zusätzliche Einkünfte hat (z. B. Unterhaltszahlungen), ist das den Bedarf des Kindes übersteigende Kindergeld jedoch den Eltern als Einkommen zuzuordnen.mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / Sozialversicherung

1 Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen. Die Agenturen für Arbeit sind im Grundsatz zuständig für alle Leistungen zur beruflichen Eingliederung und die Zahlung von Bürgergeld (Regelbedarf, Mehrbedarfe), einschließlich der Sozialversicherung der Leistungsbezieh...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / Zusammenfassung

Begriff Leistungsberechtigte sind Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Der Begriff "Hilfebedürftige" wurde wegen der damit verbundenen Stigmatisierung aufgegeben. Gleichwohl ist Hilfebedürftigkeit als auch die Erwerbsfähigkeit Voraussetzung für den Anspruch. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistungsberechtigung is...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.5 Weitere Leistungen

Zusätzlich zum Regelbedarf werden Zuschüsse gezahlt für Erstausstattungen einer Wohnung (einschließlich notwendiger Haushaltsgeräte), Erstausstattungen für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt oder Anschaffung oder Reparatur von orthopädischen Schuhen bzw. therapeutischen Geräten.[1]mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.1 Vermögensfreibetrag

Vermögen gilt in der Karenzzeit als erheblich, wenn es 40.000 EUR für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 EUR für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft übersteigt. Der Unterschied zum Freibetrag nach der Karenzzeit beträgt demnach für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt 25.000 EUR.mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 2 Pflichtverletzungen

Eine Leistungsminderung kann nur denjenigen treffen, der eine Pflichtverletzung begeht. Die Ansprüche der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden aufgrund der Leistungsminderung nicht abgesenkt. Vor der Feststellung der Minderung der Leistungen ist eine Anhörung der Leistungsberechtigten erforderlich. Diese soll auf Verlangen der Leistungsberechtigten persönlich erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 6.1 Bedarfszeitraum

Für die Zuordnung einer Einnahme als Einkommen oder Vermögen ist der sog. Bedarfszeitraum maßgebend. Dieser beginnt mit der Antragstellung. Eine Antragstellung im Laufe eines Monats wirkt dabei auf den Ersten zurück. Eine vor der – ggf. auf den Ersten zurückwirkende – Antragstellung zugeflossene (größere Einnahme) ist daher nicht als Einkommen, wohl aber als Vermögen zu berü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 8 Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 25 Jahren

Für Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 25 Jahren gilt die Besonderheit, dass diese innerhalb von 4 Wochen nach Feststellung einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot erhalten sollen. Inhalt der Beratung soll die Prüfung sein, ob der Kooperationsplan fortgeschrieben werden muss.mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld umfasst die Leistungen für Regelbedarf, Mehrbedarfe und Unterkunft und Heizung. Zusätzlich können einmalige Leistungen erbracht werden. Für Kinder besteht seit 1.7.2022 zudem ein Anspruch auf einen Sofortzuschlag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Höhe und die Anpassung des Regelbedarfs innerhalb von Regelbedarfsstufen reg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbroch...mehr

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Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 2 Absetzbeträge vom Einkommen

Welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, ist in § 11b SGB II geregelt. Einige der Absetzbeträge sind durch § 6 Bürgergeld-V pauschaliert. Vom Einkommen abzusetzen sind: Die auf das Einkommen entrichteten Steuern, wie Lohnsteuer/Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer (nicht jedoch Verkehrssteuern, wie z. B. die Mehrwertsteuer). Pflichtbeiträge zur Sozialver...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 3 Freibeträge (Schonvermögen)

Von dem zu berücksichtigenden Vermögen gilt ein Freibetrag i. H. v. 15.000 EUR für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft unabhängig vom Lebensalter. Die Freibeträge sind innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragbar. Praxis-Beispiel Übertragung von Freibeträgen In einer Bedarfsgemeinschaft leben Eltern mit ihren 10 und 8 Jahre alten Kindern. Die Mutter besitzt ein Tagesgeldk...mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 3 Haushaltsgemeinschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch Einkommen von Mitgliedern einer sog. Haushaltsgemeinschaft bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit herangezogen. Hierzu gilt die gesetzliche Vermutung, dass Personen, die mit Verwandten oder Verschwägerten (die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören) in einem gemeinsamen Haushalt leben und "aus einem Topf" wirtschaften, von diesen Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 3.1 Grundabsetzbetrag

Zur Vereinfachung der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit sowie bei Ausbildungen gilt ein sog. Grundabsetzbetrag in Höhe von 100 EUR monatlich, mit dem folgende Absetzbeträge zusammengefasst werden: Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht); Beiträge zu nach Grund und Höhe angemessenen öffentlichen und priva...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1.1 Zusätzliche Freibeträge bei Erwerbseinkommen

Darüber hinaus gelten bei Erwerbseinkommen zusätzliche Freibeträge: Bei einem Bruttoeinkommen von 100,01 EUR bis 520,00 EUR monatlich bleiben 20 % des Einkommens berücksichtigungsfrei. Ab einem Bruttoeinkommen von 520,01 EUR bis 1.000,00 EUR monatlich bleiben 30 % des Einkommens berücksichtigungsfrei. Ab einem Bruttoeinkommen von 1.000,01 EUR bis 1.200,00 EUR monatlich bleibt n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4 Hilfebedürftigkeit

Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit wird grundsätzlich das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Bei unverheirateten Kindern, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören (bis zum 25. Lebensjahr), sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern, eines Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen.[1...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.2 Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist.[1] Erwerbsfähigkeit (im Sinne einer Leistungsberechtigung) besteht auch dann, wenn eine Erwerbstätigkeit vorübergehend nicht zugemutet werden kann, z. B. wegen...mehr

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Bürgergeld / 13 Sozialpädagogische Begleitung

Kosten einer sozialpädagogischen Begleitung während einer Weiterbildung können als möglicher integrierter Bestandteil einer Maßnahme übernommen werden.mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 3 Leistungen für Unterkunft/Heizung

3.1 Karenzzeit Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezuges. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbrochen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 1 Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens

Bei der Berechnung des Einkommens ist von den Bruttoeinnahmen auszugehen. Bei nichtselbstständig Erwerbstätigen ist dies das Bruttoeinkommen. Bei sonstigen Einnahmen ist vom Zahlbetrag der Einnahmen auszugehen. Zu den sonstigen Einnahmen gehören: Sozialleistungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendien...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.1.1 Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist. Bei dieser Prüfung ist einerseits die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, andererseits sind ggf. bestehende rechtliche Einschr...mehr

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Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 5 Beispiele

Beispiel 1 für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens Beispiel 2 für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommensmehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.3 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig i. S. d. SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern erhält.[1] Hinweis Verpflichtung zur Beantragung von vorrangigen Sozialleistungen Wer Anspruch auf ander...mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 2.2 Leistungsminderung wegen Vermögensminderung

Darüber hinaus liegt auch eine Pflichtverletzung vor, wenn Einkommen oder Vermögen vermindert wird, um die Hilfebedürftigkeit herbeizuführen oder zu erhöhen, zur Hilfebedürftigkeit führendes unwirtschaftliches Verhalten fortgesetzt wird, der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht oder erlischt, die Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB I...mehr

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Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 3.2 Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein erhöhter Grundabsetzbetrag i. H. v. 603 EUR abgezogen. Zusätzlich müssen die Leistungsberechtigen für den erhöhten Abzug: eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung durchführen, eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung oder eine berufsvorbere...mehr