Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

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Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Zusammenfassung Begriff Das Bürgergeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Einkommen zur Deckung des existenziell notwendigen Bedarfs nicht ausreicht. Die Leistung wird in pauschalierter Höhe nach gesetzlich bestimmten Regelbedarfen berechnet und ist von der Bed...mehr

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Bürgergeld (Umfang)

Zusammenfassung Begriff Das Bürgergeld umfasst die Leistungen für Regelbedarf, Mehrbedarfe und Unterkunft und Heizung. Zusätzlich können einmalige Leistungen erbracht werden. Für Kinder besteht seit 1.7.2022 zudem ein Anspruch auf einen Sofortzuschlag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Höhe und die Anpassung des Regelbedarfs innerhalb von Regelbe...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberechtigte)

Zusammenfassung Begriff Leistungsberechtigte sind Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Der Begriff "Hilfebedürftige" wurde wegen der damit verbundenen Stigmatisierung aufgegeben. Gleichwohl ist Hilfebedürftigkeit als auch die Erwerbsfähigkeit Voraussetzung für den Anspruch. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistungs...mehr

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Bürgergeld (Absetz-/Freibeträge)

Zusammenfassung Begriff Der Anspruch auf Bürgergeld wird ermittelt, indem dem bestehenden Bedarf für den Lebensunterhalt (Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung) das zu berücksichtigende Einkommen gegenübergestellt wird. Die Differenz ist der Anspruch auf Bürgergeld. Das zu berücksichtigende Einkommen wird ermittelt, indem von dem erzielten Einkomme...mehr

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Bürgergeld (Einkommensberücksichtigung)

Zusammenfassung Begriff Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt leistungsberechtigter Personen, soweit er nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen (oder Vermögen) gesichert werden kann. Der Leistungsanspruch wird daher berechnet, in dem zunächst der Bedarf ermittelt wird (Regelbedarf, Mehrbedarf, Bedarfe für Unterkunft und Heizung), danach wird das Einkommen berücksicht...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 2.1 Erwerbsfähige/hilfebedürftige Leistungsberechtigte

Die Grundsicherungsleistungen stehen erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Leistungsberechtigten zu. Als Leistung für den Lebensunterhalt wird das Bürgergeld gezahlt.mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.4 Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II

Mitglieder, die wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung sind, sind vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Werden weitere beitragspflichtige Einnahmen bezogen (z. B. Rente, Versorgungsbezüge), ist die Ausnahmeregelung auf diese weiteren beitragspflichtigen Einnahmen nicht anzuwenden. Gleiches...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 2.3 Umfang

Das Bürgergeld umfasst pauschalierte Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, zusätzlich bestimmte Leistungen bei sog. Mehrbedarfen sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Ein Leistungsanspruch besteht in Höhe dieser Bedarfe, soweit nicht Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen ist.[1]mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.2.3 Rückwirkende Erhöhungen

Der Betrag, um den das Kindergeld rückwirkend erhöht wird, wird beim Bürgergeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Dies geschieht aus Billigkeitsgründen und zur Minimierung des Verwaltungsaufwands.mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 9 Kranken-/Pflegeversicherung bei Pflichtverletzung

Solange noch ein vermindertes Bürgergeld gezahlt wird, besteht trotz der Leistungsminderung der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz weiter.[1]mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 6.2 Laufende/einmalige Einnahmen/Nachzahlungen

Bei der Berücksichtigung des Einkommens ist zwischen einmaligen und laufenden Einnahmen sowie Nachzahlungen zu unterscheiden. Laufende und einmalige Einnahmen sind in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen. Nachzahlungen sind ebenfalls in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen, solange dadurch der Anspruch nicht komplett für den Monat der Berücksichtigung als Einkommen entfällt. En...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld gehört zu den Grundsicherungsleistungen. Es wird nicht aus einer vorausgegangenen Beitragszahlung finanziert, sondern nach dem Fürsorgeprinzip geleistet. Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Möglichkeiten oder mithilfe von nahen Angehörigen bestritten werden kann. Deshalb wird Einkommen und Vermögen berücksich...mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 14 Bezug von Übergangsgeld oder Verletztengeld im Anschluss an Bürgergeld

Für Personen, die im Anschluss an den Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II Übergangsgeld oder Verletztengeld beziehen, werden die Beiträge aus einer beitragspflichtigen Einnahme in Höhe von monatlich 205 EUR erhoben.[1]mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 2.3 Leistungsminderung wegen einer Sperrzeit nach dem SGB III

Der Fall einer Sperrzeit nach dem SGB III liegt beispielsweise vor, wenn die Hilfebedürftigkeit durch die Aufgabe einer Beschäftigung eintritt. Die Einbeziehung der Sperrzeiten nach dem SGB III bedeutet, dass jemand, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld (immer vollständig) für eine bestimmte Zeit ruht, bei Hilfebedürftigkeit unter fürsorgerechtlichen Gesichtspunkten Anspruch ...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.2 Prüfschema

Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Vermögens gilt folgendes Grundschema: Feststellung des Vermögens, Prüfung, ob das Vermögen verwertbar ist, Abzug des privilegierten ("nicht zu berücksichtigenden") Vermögens, Ermittlung der Freibeträge auf das verbleibende Vermögen. Liegt nach Abzug der Freibeträge noch zu berücksichtigendes Vermögen vor, besteht kein Leistungsanspruch...mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 4 Höhe

Die Höhe der Leistungsminderung richtet sich nach dem jeweils maßgebenden Regelbedarf für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 SGB II. Das Bürgergeld besteht aus dem Regelbedarf und aus den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie nach Falllage auch aus Mehrbedarfen (z. B. für Alleinerziehende oder für medizinisch erforderliche kostenaufwendige Ernährung).[1...mehr

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Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / Zusammenfassung

Begriff Der Anspruch auf Bürgergeld wird ermittelt, indem dem bestehenden Bedarf für den Lebensunterhalt (Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung) das zu berücksichtigende Einkommen gegenübergestellt wird. Die Differenz ist der Anspruch auf Bürgergeld. Das zu berücksichtigende Einkommen wird ermittelt, indem von dem erzielten Einkommen Absetzbeträge...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.1 Auszubildende

Auszubildende, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren, können ergänzend zur Ausbildungsvergütung und ggf. zu einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe Bürgergeld erhalten.[1]mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.3 Besonderheit bei Antrag für einen Monat

Sofern Bürgergeld unter Berücksichtigung des Einkommens nur für einen Monat erbracht wird (z. B. wegen hoher Betriebskostennachzahlungen), gilt keine Karenzzeit, sondern die Vermögensfreibeträge wie nach Ablauf der Karenzzeit.mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 2.4 Leistungsminderungen bei nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte (Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II) können Leistungsminderungen nur nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II i. V. m. § 31a Abs. 4 SGB II, also wegen willkürlicher Einkommens- und Vermögensverminderung oder wegen unwirtschaftlichen Verhaltens, eintreten.mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3 Leistungsumfang

Das Bürgergeld umfasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, ggf. Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich werden unter besonderen Voraussetzungen die Leistungen für Bildung und Teilhabe an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gezahlt. 3.1 Regelbedarf Für die Ermittlung des Regelbedarfs werden leistungsberechtigte Personen nach ihrem Pers...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 5 Leistungsdauer

Bürgergeld wird bei Vorliegen der o. a. Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt gezahlt. Leistungen werden aber jeweils nur für 12 Monate bewilligt und dann erneut überprüft. In Ausnahmefällen, etwa bei unangemessen hohen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung oder bei vorläufiger Entscheidung über den Leistungsanspruch, beträgt der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate.mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Bürgergeld haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben[1], erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.[2] Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt leistungsberechtigter Personen, soweit er nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen (oder Vermögen) gesichert werden kann. Der Leistungsanspruch wird daher berechnet, in dem zunächst der Bedarf ermittelt wird (Regelbedarf, Mehrbedarf, Bedarfe für Unterkunft und Heizung), danach wird das Einkommen berücksichtigt. Ist der Be...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.2 Sofortzuschlag für Kinder

Zum 1.7.2022 wurde ein Sofortzuschlag für Kinder i. H. v. 20 EUR monatlich eingeführt. Damit sollen die Lebensumstände und Chancen der von Armut betroffenen oder bedrohten Kinder verbessert und finanzielle Spielräume für die Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeitsmarkt geschaffen werden. Der Sofortzuschlag sollte ursprünglich bis zur Einführung einer Kindergrundsicheru...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 7 Leistungsminderung bei Pflichtverletzung

Bei Pflichtverletzungen wie der Nichtannahme einer Arbeit oder wenn einer Aufforderung auf der Grundlage einer Vereinbarung im Kooperationsplan nicht nachgekommen wird, sieht das Gesetz Leistungsminderungen vor. Leistungsminderungen treten gestaffelt ein: bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld um 20 % des jeweils maßgebenden Regelbedarfs für einen Monat, b...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Einkommen zur Deckung des existenziell notwendigen Bedarfs nicht ausreicht. Die Leistung wird in pauschalierter Höhe nach gesetzlich bestimmten Regelbedarfen berechnet und ist von der Bedürftigkeit abhä...mehr

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Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 6 Haushaltsgemeinschaft

Wird nach § 9 Abs. 5 SGB II vermutet, dass verwandte oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft Unterstützung leisten, gilt hierfür ein besonderer Freibetrag. Es ist der Bedarf der Familie ohne die antragstellende Person zu ermitteln. Dabei werden die Regelbedarfe zusammengerechnet, wobei für den Einkommensinhaber der doppelte Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 Sa...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.4 Asylberechtigte

Asylberechtigte und Personen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen (anerkannte Flüchtlinge), haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Nicht leistungsberechtigt sind hingegen Personen, die Leistungen nach § 1 AsylbLG erhalten (Asylbewerber, ausreisepflichtige und geduldete Personen).[1] Hinweis Leistungen an geflüchtete Menschen aus der Ukraine Rechts...mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 7 Meldeversäumnis

Leistungsberechtigte unterliegen nach Aufforderung durch das Jobcenter der Meldepflicht. Wird diese Meldepflicht ohne wichtigen Grund nicht erfüllt, so tritt eine Leistungsminderung ein.[1] Die Meldung muss beim Träger, der zur Meldung auffordert oder beim ärztlichen oder psychologischen Dienst zu einer Untersuchung erfolgen. Für die Meldepflicht gilt neben § 59 SGB II auch die...mehr

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Haftentlassener / 2 Bezug von Arbeitslosengeld/Bürgergeld nach der Haftentlassung

Bezieht der Haftentlassene unmittelbar nach seiner Entlassung Arbeitslosengeld, ist Versicherungsschutz in der Sozialversicherung durch den Bezug dieser Leistungen ebenfalls gewährleistet. Er ist in diesem Fall kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig. Erhält der Haftentlassene unmittelbar nach seiner Entlassung Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, ist der Ver...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 9 Leistungsverfahren

Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Zuständig ist grundsätzlich der Leistungsträger, in dessen Bezirk der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[1] Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität vermutet das Gesetz, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen beantragt, auch bevollmächtigt ist, die Bedarfsgemeinschaft zu vertreten.[2] Diese V...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 5 Verwertbarkeit von Vermögen

Generell gilt, dass Vermögen dann verwertbar ist, wenn es zum Lebensunterhalt verbraucht bzw. dafür nutzbar gemacht werden kann. Nutzbar wird Vermögen z. B. durch Verkauf oder Beleihung (Aufnahme eines Darlehens). Bei unbebauten oder bebauten Grundstücken (Immobilien) kann eine Verwertung in erster Linie durch Verkauf, wenn dies nicht möglich ist, durch Beleihung erfolgen. Ko...mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 1 Systematik

Personen müssen für einen Anspruch auf Bürgergeld u. a. erwerbsfähig sein. Dabei wird lediglich geprüft, ob sie nicht infolge einer Krankheit oder Behinderung für länger als 6 Monate gehindert sind, eine marktübliche Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich auszuüben. Anders als bei der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld nach dem SGB III wird also nicht im Vorhi...mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 6 Entzug des Regelbedarfs bei vollständiger Arbeitsverweigerung

Der Leistungsanspruch entfällt in Höhe des Regelbedarfs vollständig, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen.[1] Für den Entfall des Regelbedarfs gelten demnach 2 weitere Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen: Das Bürgergeld muss innerhalb des letzten Jahres vor der Arbeitsverweigerung gemindert gewesen sein; dabei reicht ein Tag...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / Arbeitsrecht

Das Bürgergeld kommt im Regelfall zum Zuge, wenn ein (vorrangiger) Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist. Ein Anspruch setzt jedoch keinen Vorbezug von Arbeitslosengeld oder eine vorherige Beschäftigung voraus. Auch Personen, die zuvor nicht erwerbstätig oder die zuletzt selbstständig tätig waren, können Bürgergeld beanspruchen. Die Leistun...mehr

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Rentenantrag / 2.2 Bezieher von Bürgergeld

Bezieher von Bürgergeld sind verpflichtet, einen Rentenantrag zu stellen, um dadurch diesen Bezug zu beenden oder zu mindern. So besteht u. a. die Verpflichtung einen Rentenantrag zu stellen, wenn Anspruch auf eine Altersrente ohne Rentenabschläge besteht. Kommen Sie der Aufforderung des Leistungsträgers nicht nach, kann dieser auch gegen den Willen des Betroffen den Rentena...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.1 Personenkreis

Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben Personen, die[1] das 15. Lebensjahr, aber noch nicht das 65. Lebensjahr (Altersgrenze) vollendet haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze entsprechend dem Renteneintrittsalter vom 65. Lebensjahr ...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 6 Verkehrswert von Vermögen

Bei der Bewertung des Vermögens ist der Verkehrswert zugrunde zu legen. Dabei sind steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere also Abschreibungsregelungen, nicht zu berücksichtigen.[1] Verkehrswert ist damit im Grundsatz der Geldbetrag, der bei Verwertung "auf dem Markt" zu erzielen ist. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wäre dies z. B. der Rückkaufswert.[2] Für die ...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 2.2 Erwerbsgeminderte/ältere Leistungsberechtigte

Leben dauerhaft nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht in einer solchen Bedarfsgemeinschaft, so sind sie auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII zu verweisen. Leistungen nach dem SGB II erhält nicht, wer leistungsberechtigt nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ist. Besteht die Erwerbsminderung nu...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.2 Schüler/Studenten

Auch Schüler und Studenten, die im Haushalt der Eltern leben, haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie BAföG-Leistungen erhalten oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht erhalten. Hingegen haben Auszubildende, die während der Ausbildung in einem Internat/Wohnheim oder beim Ausbildenden mit voller Verpflegung leben sowie Studenten und Schüler, die n...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.1 Vermögen

Bei der Vermögensprüfung ist zunächst festzustellen, welches Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 4 Sofortzuschlag

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Bürgergeld haben, besteht ein Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag i. H. v. 25 EUR (Stand: 1.1.2026). Weitere Voraussetzung ist, dass dem Bürgergeld ein Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 zu Grunde liegt. Der Sofortzuschlag gilt demnach für alle minderjährigen Kinder sowie volljährige ...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 8 Sozialversicherung der Leistungsbezieher nach dem SGB II

Der Bezug von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II begründet grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Beiträge sind pauschaliert, werden allein vom Jobcenter getragen und an den Gesundheitsfonds gezahlt. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld. In...mehr

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Bürgergeld / Zusammenfassung

Begriff Bürgergeld bezeichnet die Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Mit der Einführung des Bürgergeldes verbunden sind insbesondere Änderungen im passiven und im aktiven Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt die Umbenennung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – dem Arbeitslosengeld II und dem Sozia...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / aa) Bürgergeld

Rz. 69 Durch die Reform Anfang 2023 wurde das "Hartz IV"-System im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf das Bürgergeld umgestellt. An der Anrechenbarkeit von Schmerzensgeld in diesem Leistungsbezug hat sich jedoch nichts Grundlegendes geändert: Nach § 11 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 11a Abs. 2 SGB II wird Schmerzensgeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Betroffene müssen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.2 Ausgeschlossene Personengruppen

Von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind ausgeschlossen Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Bei z. B. richterlich angeordneter Freiheitsentziehung wirkt dieser Ausschluss grundsätzlich auch bei kürzerer Unterbringung, bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus nur, wenn die Unterbringung für länger als 6 Monate erfolgt. Personen...mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.1 Arten

Zum Einkommen gehören danach insbesondere Arbeitsentgelt, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld), Miet- und Pachteinnahmen, Kapital- und Zinserträge sowie Kindergeld.mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 3 Anspruchsvoraussetzungen

3.1 Personenkreis Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben Personen, die[1] das 15. Lebensjahr, aber noch nicht das 65. Lebensjahr (Altersgrenze) vollendet haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze entsprechend dem Renteneintrittsalter vo...mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 6 Einkommensberücksichtigung

6.1 Bedarfszeitraum Für die Zuordnung einer Einnahme als Einkommen oder Vermögen ist der sog. Bedarfszeitraum maßgebend. Dieser beginnt mit der Antragstellung. Eine Antragstellung im Laufe eines Monats wirkt dabei auf den Ersten zurück. Eine vor der – ggf. auf den Ersten zurückwirkende – Antragstellung zugeflossene (größere Einnahme) ist daher nicht als Einkommen, wohl aber a...mehr