Fachbeiträge & Kommentare zu Bitcoin

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / [Ohne Titel]

RAin Ann-Kristin Gruner, LL.M. / StB Dipl.-Finw. (FH) Matthias Borgmeier, LL.M.[*] Die Blockchain-Technologie hat das Potential, die Art und Weise, wie Menschen seit Jahrhunderten Testamente verfassen, radikal zu verändern. Dieser Artikel untersucht, ob Blockchain, die Open-Source-Technologie, die Kryptowährungen wie Bitcoin zugrunde liegt, genutzt werden könnte, um ein verte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / 1. Einleitung

Die Blockchain-Technologie hat das Potential, die Art und Weise, wie Menschen seit Jahrhunderten Testamente verfassen, radikal zu verändern. Dieser Artikel untersucht, ob Blockchain, die Open-Source-Technologie, die Kryptowährungen wie Bitcoin zugrunde liegt, genutzt werden könnte, um ein verteiltes Testamentsregister zu schaffen, das eine zuverlässige Aufzeichnung der Wünsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Wirksamkeit eines Stichentscheids. Mangelhaftigkeit eines Bitcoin-Wallet

VVG § 128; BRAO § 3 Abs. 1; BORA § 1 Abs. 3; ARB 2000 § 18 Leitsatz 1. Form und Umfang der Begründung eines Stichentscheids und der Berücksichtigung der Bedenken des Rechtsschutzversicherers hängen vom Einzelfall ab, insbesondere von der Komplexität des Streitstoffs, vom Stand der vorangegangenen Korrespondenz mit dem Versicherer und von dem Stadium der Interessenwahrnehmung. 2...mehr

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zfs 02/2026, Wirksamkeit ei... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt als VN von der Bekl. als Rechtsschutzversicherer Rechtsschutzdeckung für die Inanspruchnahme eines Herstellers von Bitcoin-Wallets wegen Sachmängelhaftung, Erstattung der Kosten eines Stichentscheids und Feststellung der künftigen Schadensersatzpflicht der Bekl. wegen verweigerter bzw. verzögerter Deckung. Er erwarb am 1.12.2020 ein Hardware-Wallet "Ledger Na...mehr

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zfs 02/2026, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

Zutreffend hat das LG entschieden, dass die Deckungsklage auch begründet ist. Der Kl. hat Anspruch auf die begehrte Feststellung, da die Bekl. ihm gegenüber zur Deckung verpflichtet ist. Sie ist bedingungsgemäß an den Stichentscheid gebunden. Auf die weiteren Einwände kommt es nicht entscheidend an, da ein bindender Stichentscheid vorliegt. Auf die Frage, ob … die Bekl. eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzierung am Beispiel von Bitcoin

Rn. 139g Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Da sich noch kein einheitliches Meinungsbild ergeben hat (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 248 HGB, Rn. 72; Kirsch/von Wieding, BB 2017, S. 2731ff.), werden im Folgenden die verschiedenen Sichtweisen erörtert. Konkret wird nachfolgend geprüft, ob KW als VG – je nach Laufzeit – entweder im AV gemäß § 266 Abs. 2 A. oder UV gemäß § 266 Abs. 2 B. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2023), Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts, URL: https://tinyurl.com/5bw8w2hh (Stand: 04.12.2025). Baranowski (1978), Besteuerung von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einleitung

Rn. 139a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kryptowährungen (KW), wie bspw. Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Stablecoins (an andere Währungen gekoppelte KW), gewinnen zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung. In der Vergangenheit einst als rein digitales Spekulationsobjekt betrachtet (vgl. Bauer/Hong/Lee (2018)), akzeptieren mittlerweile einige Dienstleister im digitalen Umfeld KW al...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Eigenschaften von Kryptowährungen

Rn. 139d Stand: EL 48 – ET: 02/2026 KW, wie BTC, ETH und Stablecoins, wie Tether (USDT) oder USD Coin (USDC), basieren allesamt auf der Blockchain-Technologie und werden grds. durch Rechenoperationen generiert sowie dezentral über ein weltweites Netzwerk an Nutzern gehandelt. KW können lokal auf physischen Endgeräten (Krypto-Wallets) gespeichert bzw. gelagert werden, haben all...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Prüfung der Eigenschaft als Währung

Rn. 139f Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Folgenden werden ausgewählte KW anhand geldpolitischer Kriterien auf ihre Eignung als Tauschmittel, Recheneinheit oder Wertaufbewahrungsmittel (vgl. Schumpeter (1991)) geprüft. Bitcoin (BTC): BTC verfügt über eine Marktkapitalisierung von derzeit ca. 1.920 Milliarden USD (vgl. CoinMarketCap.com) und ist damit die größte KW weltweit. Als Ta...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / 1. BGH: Bitcoins als "aus der Tat Erlangtes"

Zur alten Rechtslage hat der BGH in einem Fall des illegalen Bitcoinschürfens unter Inanspruchnahme fremder Computer entschieden, dass Bitcoins i.S.d. § 73 Abs. 1 S. 1 StGB a.F. aus der Tat erlangt sein können[2]. Erlangtes Etwas sei die Gesamtheit des materiell aus der Tat tatsächlich Erlangten. Hiervon würden – ungeachtet ihrer Rechtsnatur – auch Bitcoins erfasst. Sie stell...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / III. Notveräußerung

Weitere praktische Probleme der Einziehung sowie Beschlagnahme bzw. des Vermögensarrestes offenbarte der sog. "Chemical Love"-Fall. Eine Wallet mit 757 Bitcoins befand sich auf beschlagnahmter Hardware. Die Ermittlungsbehörden hatten allerdings keine Kenntnis des "Private Key". Trotz der Beschlagnahme wurden zunächst 264, später nochmals 489 Bitcoin wegtransferiert[10]. Aktue...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / II. Vorläufige Sicherung

Praktische Probleme der Einziehung stellen sich zunächst dadurch, dass die Einziehung erst im Urteilstenor bzw. Strafbefehl ausgesprochen wird[7]. Die Vorschriften der Einziehung werden daher durch die Vorschriften der Strafprozessordnung flankiert. Bitcoins können der Beschlagnahme oder dem Vermögensarrest unterliegen. Beschlagnahme: Ist die Annahme begründet, dass die Vorausse...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / 2. BGH zur Bestimmung des Wertersatzverfallbetrags

In einer weiteren – zur alten Rechtslage ergangenen – Entscheidung[5] hat der BGH zunächst bestätigt, dass Bitcoins als erlangte Vermögensvorteile dem Verfall unterliegen. Für die Bestimmung des Wertersatzverfallbetrags nach § 73a S. 1 StGB a.F. sind nach Auffassung des BGH Wertsteigerungen des Erlangten ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Voraussetzungen des Wertersatzverfalls ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / IV. Beraterhinweis

Möglichkeit zur standardisierten Anordnung einer Notveräußerung: Die Entscheidung des LG Hanau eröffnet den Ermittlungsbehörden die Tür, eine Notveräußerung bei Kryptowährungen standardisiert anzuordnen. Anwendung auf andere Bitcoins? Auf den Ledger-Sticks befanden sich in dem zu entscheidenden Fall "XRP" ("Ripple" und "ADA" (Cardano Blockchain). Ob sich die Ausführungen auch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.4.1 Bitcoin-Netzwerk als Grundlage

Das Bitcoin-Netzwerk ist nicht das einzige Blockchain-Netzwerk. Seit dem Jahr 2008 haben sich unterschiedlichste Blockchain-Netzwerke entwickelt. Jedes dieser Blockchain-Netzwerke baut auf dem geistigen Vater des Bitcoins auf, hat jedoch inzwischen andere Anwendungsbeispiele und technische Umsetzungen hervorgebracht. Im folgenden Kapitel sollen zwei unterschiedliche Blockcha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.2 Bitcoin steht nicht für die Blockchain-Technologie

https://playout.3qsdn.com/embed/fb5c456f-c71c-4b9f-b2d4-6c8658d6f9fb Video: Smart Contracts als Baustein einer zukünftigen Tokenökonomie Bitcoin ermöglicht eine direkte Übermittlung einer Kryptowährung, ohne dass ein vertrauensbildender zwischengeschalteter Intermediär (z. B. ein Internetprovider oder Zahlungsdienstleister) die Richtigkeit des Kryptowährungstransfers von einer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 1.1 Einführung

Im Jahr 2008 wurde mit der Veröffentlichung eines Whitepapers und des Quellcodes von Bitcoin[1] der Grundstein der Blockchain-Technologie gelegt. Die Blockchain-Technologie und Bitcoin sind seitdem wie selbstverständlich miteinander verbunden und werden gleichgesetzt. Dabei ist Bitcoin lediglich die erste Anwendung, die auf der Blockchain-Technologie aufsetzt. Wesentliche Te...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.12 Umweltfragen und der Stromverbrauch von Blockchain-Anwendungen

Der Stromverbrauch bzw. Ressourcenverbrauch bei Blockchain-Anwendungen ist stark medial diskutiert worden. In diesem Zusammenhang wird auf den Energieverbrauch von Bitcoin verwiesen. Jedoch ist jede Blockchain-Anwendung individuell zu betrachten und eine Verallgemeinerung von Einzelbetrachtungen erweist sich meist als problematisch. Der Stromverbrauch ist von dem jeweiligen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.2 Abgrenzung zum Termingeschäfthandel mit CFDs oder Futures mit Kryptowerten

https://playout.3qsdn.com/embed/9c489e5f-71b0-468c-9f77-abbb208686f5 Video: Besteuerung von ausgewählten Blockchain-Transaktionen Der Handel von Kryptowerten kann nicht nur in der sofortigen Bereitstellung oder Tausch von Kryptowerten geschehen (sog. Spotmarkt), sondern auch durch derivative Finanzprodukte, z. B. CFDs oder sog. Futures. Finanzderivate können in Termingeschäfte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.2.1 Allgemeine und technische Begriffe

Das BMF-Schreiben beschreibt auf 34 Seiten neben technischen Erläuterungen auch deren ertragsteuerliche Einordnung. Das neue BMF-Schreiben differenziert nun nicht mehr zwischen virtuellen Währungen und Token, sondern verwendet nur noch den Begriff Kryptowerte.[1] Kryptowerte werden im BMF-Schreiben wie folgt definiert: "Ein Kryptowert ist die digitale Darstellung eines Werte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.1.1 Allgemeine Einordnung von Kryptowerten und Überblick zu wichtigen Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit

Die Vielzahl von steuerlichen Fragestellungen korrespondiert stark mit dem Kursverlauf von Kryptowerten und den damit erzielten Gewinnen, die einer angemessenen Besteuerung zugeführt werden müssen. Wie sich z. B. am Kurs von Bitcoin erkennen lässt,[1] zeichnet sich ein langfristiger Kursanstieg – mit gleichsam harten Kurseinbrüchen – seit der Einführung von Bitcoin und ander...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.1 Definition der Blockchain und Distributed Ledger-Technologie

https://playout.3qsdn.com/embed/8a757ad9-0c48-44b8-be03-a738dc4ff509 Video: Technische Grundlagen Blockchain-Technologie Die Blockchain-Technologie oder Distributed Ledger-Technologie ist die Basis für Kryptowährungen und weitere Blockchain-Anwendungen wie z. B. Smart Contracts. Ein Blockchain-Netzwerk besteht aus miteinander verbundenen Computern, die eine einheitliche Softwa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.1 Mehrwertsteuerbarkeit von Kryptowährungen

Die Bestimmung der Mehrwertsteuerpflichten und insbesondere die wichtige Qualifikation der jeweiligen Leistungsart ist stark von individuellen Gegebenheiten abhängig. Unabhängig davon, sollen einige wichtige Leitlinien für eine bessere Orientierung vorgestellt werden. Eine wichtige Orientierung für die Qualifikation von Leistungsarten bei Blockchain-Transaktionen erfolgte im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.6.1 Token, Coin und wichtige technische Standards

Mit der Blockchain-Technologie können vielfältigste Zustände, Rechte, Anteile und Grundstücke tokenisiert und damit digital repräsentiert werden. Gleichzeitig erleichtert dies den Austausch, die Teilbarkeit sowie Handelbarkeit von körperlichen und nicht körperlichen Gegenständen bzw. Rechten.[1] Zur weiteren Ausdifferenzierung muss bei Token zwischen Fungible-Token und Non-Fu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.3 Konsensmechanismen und Blockchain-Systeme

Von der Grundkonzeption des Bitcoins und seines PoW gibt es inzwischen zahlreiche Abweichungen. In dem Bitcoin-Netzwerk können grundsätzlich alle Netzwerkteilnehmer jegliche Informationen sehen, an dem Netzwerk teilnehmen und mit jedem Knoten kommunizieren. Diese Blockchain-Netzwerke ohne Lese- und Schreibbegrenzungen bezeichnet man als öffentliche zulassungsfreie Blockchain...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.6 Liquidity Mining

Das Liquidity Mining wird im BMF-Schreiben nicht behandelt. Für die steuerliche Einordnung ist zunächst notwendig, die technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten zu erläutern. Beim sog. Liquidity Mining handelt es ich um eine DeFi-Anwendung. Beim Liquidity Mining stellen die sog. Liquidity Provider (LP) dezentralisierten Kryptobörsen (DEXs) oder DeFi-Anwendungen Handels...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.8.5 Stablecoins

Kryptowährungen wie Bitcoin haben stark schwankende Kurse und hohe Transaktionsgebühren, als Zahlungsmittel ist daher Bitcoin nur bedingt für den alltäglichen Gebrauch geeignet (insbesondere bei kleineren Transaktionen). Dieses Problem versuchen sog. Stablecoins zu adressieren und bieten Kryptowährungen mit geringer Volatilität an. Der Wert eines Stablecoin kann durch unters...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / Zusammenfassung

Überblick Die Blockchain-Technologie ist in der Wirklichkeit und einer kontinuierlich breiteren Öffentlichkeit angekommen. Die Blockchain-Technologie nur auf die Kryptowährung Bitcoin zu reduzieren, wird ihr nicht gerecht und verschränkt den Blick auf bereits unterschiedlichste Anwendungen, die inzwischen entstanden sind und sich voraussichtlich noch abzeichnen werden. Der B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.1.3 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

Bisher zeigt sich in allen finanzgerichtlichen Entscheidungen, dass das konkrete technische Design der Kryptowährungen für deren Bewertung unbeachtlich ist. Zwar standen bisher nur im Wesentlichen Currency-Token zur Entscheidung, jedoch bestehen bereits technische Unterschiede zu den bisher insbesondere entscheidungsrelevanten Kryptowährungen Bitcoin und Ether. Bitcoin ist e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 1.3 Blockchain-Technologie und Steuerrecht

Die dargestellten Einsatzmöglichkeiten haben zwei große Implikationslinien: Die steuerliche Bewertung von Transaktionen im Blockchain-Ökosystem, z. B. dem Handel mit Kryptowährungen, Finanzdienstleistungen, Spekulationen, etc. Dem Einsatz der Blockchain-Technologie in steuerlichen Prozessen. Im Nachfolgenden werden anhand dieser Implikationslinien wesentliche Fragestellungen sk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.8.4 Initial Coin Offering (ICO)

Der Begriff des Initial Coin Offering (ICO) bzw. Initial Token Offering (ITO)[1] baut auf dem Begriff des Initial Public Offering (IPO) auf. Während jedoch bei einem IPO Aktien im Rahmen eines Börsengangs am Kapitalmarkt ausgegeben werden, versteht man unter einem ICO die Ausgabe von Token zum Kauf gegen Fiat oder andere Token. Die ausgegebenen Coins oder Token können jeglic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.2 Mining-Aktivitäten

Mining steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistung des Miner, daher liegt kein Leistungsaustauschverhältnis vor und eine Umsatzsteuerbarkeit wird verneint. Hingegen wird die Leistung von Walletbetreibern als eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG qualifiziert.[1] Praxis-Beispiel Mehrwertsteuer und Mining Amali...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.4.2 Etherum: Öffentliche zulassungsfreie Netzwerke

Im Unterschied zu Bitcoin, das den direkten Zahlungsverkehr fokussiert, ist Ethereum seit dem Jahr 2015 eine frei programmierbare vielseitig einsetzbare Blockchain. Auf Ethereum können unterschiedlichste Anwendungen mithilfe von intelligenten Verträgen, sog. Smart Contracts, programmiert und gestaltet werden. Als Programmsprache verwendet Ethereum Solidity. In Ethereum könne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.1 Übersicht und allgemeine Potenziale

Neben der steuerrechtlichen Bewertung von Transaktionen kann die Blockchain-Technologie auch einen Mehrwert für die Digitalisierung von steuerlichen Prozessen leisten. Dabei wird die Blockchain-Technologie bei der Bewertung, Verarbeitung und Dokumentation in steuerlichen Prozessen sowohl von den Finanzverwaltungen als auch durch Steuerpflichtige eingesetzt. Von besonderem In...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.5 Hinzurechnungsbesteuerung am Beispiel des Kryptomining/Staking

Insbesondere das Mining von Bitcoin beim PoW-Konsensmechanismus ist sehr rechenintensiv und deshalb ressourcenintensiv.[1] Aus diesem Grund finden bevorzugt Miningaktivitäten in Ländern mit niedrigen Stromkosten sowie einer geringeren Steuerlast statt. Das steuerpolitische Instrument der Hinzurechnungsbesteuerung versucht diesen Steuersubstratverlagerungen entgegenzuwirken. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.7 Besonderheiten in der Vermögensnachfolge bei Kryptowerten

Die Besteuerung von unentgeltlichen Vermögenstransfers ist grundsätzlich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) normiert. Eine Steuerpflicht kann durch Erwerb von Todes wegen nach § 3 ErbStG oder durch Schenkungen unter Lebenden nach § 7 ErbStG entstehen. Diese Ausführungen konzentrieren sich auf die Vermögensnachfolge im Wege einer Erbschaft und lassen die B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.6.2 Steuerliche Einordnung von Token

Für eine steuerliche Bewertung müssen die oben beschriebenen Tokenarten einer der folgenden Tokenkategorien zugeordnet werden. Diese entspringen im Wesentlichen der Definition des BMF-Schreibens "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte" vom 6.3.2025.[1] Aus einer steuerlichen Perspektive unterscheidet man sog. Currency oder Payment-Token, U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.8.2 Defi-Anwendungen

Für eine bessere Orientierung können DeFi-Anwendungen in folgende grobe Kategorien gegliedert werden:[1] Lending Plattformen: Sind die größte DeFi-Dienstleistung. Es werden Kredite für Unternehmen oder natürliche Personen angeboten. Smart Contracts ersetzen die Kreditgeber und regeln die Kreditvergabe sowie -bedingungen (z. B. Höhe der Zinsen).[2] DeFi Loan Anwendungen sind z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.2 Hard Forks und Soft Forks

Grundsätzlich ist der Quellcode eines Blockchain-Netzwerks öffentlich und für jedermann einsehbar. Er kann heruntergeladen und verändert werden. Die Anwender des Quellcodes können damit selbst entscheiden, welchen Quellcode und damit welches Blockchain-Netzwerk ausgeführt werden soll. Der Eingriff bei einer Hard Fork in den Quellcode ist fundamental. Z. B. kann der Konsensme...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.36 § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)

• 2020 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Krypto-Assets/§ 23 EStG Das FG Berlin-Brandenburg hat im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens mit Beschluss v. 20.6.2019, 13 V 13100/19 entschieden, dass die Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen bei Krypto-Assets zulässig ist. Es liegt insoweit ein Wirtschaftsgut i.S.v. § 23 EStG vor. Der Entscheidung dürfte nicht zu folg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2020 Auswirkungen des SolZ 2021 auf die steuerliche Belastung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einzelunternehmen/§ 15 EStG/SolZ 2021 Die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von derzeit 972 EUR auf 16956 EUR (SolZ 2021) führt zu einer steuerlichen Entlastung von Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften. Steuerliche Belastungsunterschiede ergeb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Die sekundäre A... / 6. Gegenstände der sekundären Altersvorsorge

Der BGH hat diesbezüglich bisher eine sehr großzügige Haltung eingenommen. Grundsätzlich soll es dem Vorsorgeberechtigten freistehen, in welcher Weise er Vorsorge für sein Alter trifft, solange die Anlage den Zweck der Altersversorgung erreicht.[92] Als geeignet dürften sich neben den steuerlich geförderten Anlageformen[93] auch zusätzliche, freiwillige Beiträge zu Versorgun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / VI. Fazit

Im Rahmen der Auswertung des ersten Datenpakets sind steuerstrafrechtliche Krypto-Fälle regelmäßig im Wege einer strafbefreienden Selbstanzeige erledigt worden, ohne den strafrechtlichen Vorwurf abschließend zu ermitteln. Hintergrund war das erste Sammelauskunfts- und Vorlageersuchen an Krypto-Börsen. Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO: Die Informationen aus diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / III. Veröffentlichte Rechtsansicht zur Besteuerung von Krypto

Für die Ausgangsfrage ist damit zu klären, wann eine Rechtsauffassung begründet wurde, wonach Krypto-Werte der Besteuerung zu unterwerfen sind. Die erste höchstrichterliche Entscheidung zur Frage der Steuerbarkeit bzw. zur Einordnung von Krypto-Werten als Wirtschaftsgut erging am 14.2.2023 [7]. Davor gab es vereinzelte uneinheitliche Entscheidungen von Finanzgerichten, die zum...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Maximilian Freyenfeld LL.M. / Anja Bürgel LL.B.[*] Nach dem EuGH (EuGH, Urt. v. 22.10.2015 – C-264/14 – Hedqvist, UR 2015, 864) fällt der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt unter die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Das BMF hat dies auf § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG übertragen und damit klargestellt, dass sog. Currenc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / 1. Ausgangsfrage: Fallen NFTs unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 b) UStG?

Als Kryptowerte werden digitale Darstellungen eines Wertes oder eines Rechts verstanden, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können.[1] Der Überbegriff Kryptowerte umfasst dabei sowohl herkömmliche Kryptowährungen (sog. Currency Token) als auch sonstige Token wie die str...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 9 Steuerliche Behandlung von Kryptowerten – Grundlagen

Die verschiedenen Kryptowerte Das BMF hat in seinem Schreiben vom 6.3.2025 (BMF, Schreiben v. 6.3.2025, IV C 1 – S 2256/00042/064/043, BStBl 2025 I S. 658) ausführlich zur Besteuerung von Kryptowerten Stellung genommen. Danach können Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten zu Einkünften aus allen Einkunftsarten führen, insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG...mehr