Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtungskosten

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2025 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2025:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Unte... / 3.3 Abgrenzung zu den Bewirtungskosten

Der Pauschbetrag des Unternehmers für Verpflegungsmehraufwand wird nicht gekürzt, wenn der Unternehmer während der Geschäftsreise bewirtet hat bzw. bewirtet wurde.[1] Bei einer Bewirtung muss der bewirtete Unternehmer den Vorteil einer kostenlosen Mahlzeit nicht als Betriebseinnahme versteuern.[2] Das bedeutet, dass der Unternehmer Bewirtungskosten und Verpflegungspauschalen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / 5 Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Mahlzeiten aus besonderem Anlass sind nicht nur gegeben, wenn sie unmittelbar durch den Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt eingeräumt werden.[1] Die nachfolgenden Ausführungen gelten auch für die besondere Arbeitgeberbewirtung im weiteren Sinne, die auf Veranlassung des Arbeitgebers durch einen Dritten erfolgt. Entscheidend ist, dass die Aufwendungen vom Arbeitgeber die...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Unte... / 3.4 Kostenlose Mahlzeiten bei einer Beförderung

Zu den Mahlzeiten können auch die Snacks gehören, die unentgeltlich bei einer Beförderung mit dem Flugzeug, dem Schiff oder der Bahn angeboten werden, also im Flugpreis bzw. Beförderungspreis enthalten sind. Bei einem Snack, der als Mahlzeit einzustufen und zu allen Tageszeiten gleich ist, entscheidet nur der Zeitpunkt, zu dem das Essen verzehrt wird, darüber, ob es sich um ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Unte... / 5 Reisenebenkosten bei Auslandsreisen

Aufwendungen, die konkret mit der Geschäftsreise ins Ausland zusammenhängen, kann der Unternehmer als Betriebsausgaben geltend machen. Zu den Nebenkosten gehören z. B. die Aufwendungen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, bei Flugreisen also auch die Kosten, die der Unternehmer für Übergepäck zahlen muss, übliche Trinkgelder (hierüber ist ggf. ein Eigenbeleg zu ers...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Ausland für Arb... / 5 Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsaufenthalten

Die Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit im Ausland können nicht mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Steuerlich dürfen bei einer Auswärtstätigkeit die Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe der jeweils gültigen Pauschalen geltend gemacht bzw. steuerfrei erstattet werden. Bei mehrtägigen Reisen ins Ausland hat der Arbeitnehmer ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 7 Aufwendungen, die auf den Unternehmer und seine Gäste entfallen

Der Unternehmer erfasst nur die Kosten für eine Betriebsveranstaltung als Lohnaufwand, die auf seine Arbeitnehmer entfallen. Aufwendungen, die auf den Unternehmer und dessen Gäste entfallen, können nicht als Lohnaufwand gebucht werden. Die eigenen Aufwendungen bucht der Unternehmer als "Sonstige betriebliche Aufwendungen". Die Kosten, die auf seine Gäste entfallen, erfasst e...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 10 Abschließender Hinweis zur Kostenermittlung

Der Wert der Leistungen, den Arbeitnehmer durch eine Betriebsveranstaltung erhalten, ist regelmäßig anhand der Kosten zu schätzen, die der Arbeitgeber dafür aufgewendet hat (BFH, Urteil v. 28.4.2020, VI R 41/17). Diese Kosten werden, soweit sie nicht individualisierbar sind, zu gleichen Teilen auf sämtliche Teilnehmer und damit auch auf Familienangehörige und Gäste, die den ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Filmgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ob ein Mitarbeiter selbständig oder > Arbeitnehmer ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Zur Abgrenzung der > Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit im Einzelnen > Arbeitnehmer Rz 8 ff, 60 ff. Bei Filmschaffenden stellt der BFH auf die für > Künstler geltenden Grundsätze ab (BFH 109, 357 = BStBl 1973 II, 636; BFH...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Risikoanalyse: So erkennen ... / 2.1 Schritt 1: Das Risiko identifizieren

Zu Beginn müssen Verantwortliche die Risiken für Compliance-Verstöße in ihrem Unternehmen identifizieren. Dabei sollte sich die Vorgehensweise am Aufbau einer Strukturanalyse orientieren. Falls bei der Strukturanalyse eine Unterteilung in Arbeitsbereiche vorgenommen wurde, so sollte die Risikoanalyse demselben Schema folgen. Andernfalls kann die Analyse anhand konkreter Hand...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Repräsentationskosten / 3.2 Gemischte Aufwendungen sind in der Regel aufzuteilen

Der große Senat des BFH hat entschieden:[1] § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG normiert kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen, die sowohl durch die Einkünfteerzielung als auch privat veranlasst sind, also sogenannte gemischte Aufwendungen. Als Folge dieser Entscheidung musste die Finanzverwaltung ihre Auffassung bezüglich gemischter Aufwendungen ändern. Ihre neue...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Repräsentationskosten / 8 Vorsteuerabzug bei nicht abziehbaren Betriebsausgaben ausgeschlossen

Vorsteuerbeträge, die unter das Abzugsverbot gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4 EStG fallen sind nicht abziehbar. Der Vorsteuerabzug ist damit für Geschenke über 35 EUR, Gästehäuser außerhalb des Betriebsorts sowie Aufwendungen für Jagd, Fischerei und Yachten ausgeschlossen. Von diesem Vorsteuerabzugsverbot ausgeschlossen sind die Vorsteuern auf Bewirtungskosten. Obwohl die Bewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten

Zusammenfassung Begriff Betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und handelsrechtlich zu 100 % abziehbar. Steuerrechtlich dürfen hingegen Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass nur zu 70 % der nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehenden Kosten den Gewinn mindern, wenn die im Gesetz genannten Nachweispflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.2 Setzt der Begriff "Bewirtungskosten" Unentgeltlichkeit voraus?

Nach bishe­riger Auffassung ist es für den Bewir­tungs­be­griff typisch, dass die Bewirtung unent­geltlich ist und der Bewir­tende und nicht der Bewirtete die Zeche zahlt.[1] Dennoch ist fraglich, ob die Bewirtung "unentgeltlich" erfolgen muss, damit die Abzugsbeschränkung anwendbar ist.[2] Obwohl der BFH in einigen Entscheidungen eine "Bewirtung" ausdrücklich als eine "unen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2 Begriffe: Bewirtung und Bewirtungskosten

2.2.1 Verschaffung von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln "Bewirtung" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG ist die unentgeltliche Überlassung oder Verschaffung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln, z. B. Tabakwaren, zum sofortigen Verzehr.[1] Der 70 %igen Abzugsbeschränkung unterfallen alle Aufwendungen, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2 Bewirtungsaufwendungen

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind, den ertragsteuerlichen Gewinn nicht mindern.[1] Bewirtungsaufwendungen sind Aufwendungen für den Verzehr von Speisen, Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2 Bewirtung und Bewirtungskosten

2.1 Bewirtender und Bewirteter Eine Bewirtung setzt voraus, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind: Ein Bewirtender (= der die Kosten trägt) und ein Bewirteter. Bewirtender und Bewirteter müssen jedoch nicht unbedingt zu der Bewirtung zusammentreffen. Eine Bewirtung liegt auch vor, wenn ein Geschäftspartner auf Veranlassung und Rechnung des Steuerpflichtigen allein oder zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5 Nachweispflichten für Bewirtungskosten

5.1 Materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Betriebsausgabenabzug Der Steuerpflichtige muss schriftlich folgende Angaben machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.[1] Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, genügen – neben der beizufügenden Rechnung – Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung.[2] Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4 Ermittlung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben

Von den Bewirtungskosten sind zunächst folgende Kosten auszuscheiden: Teile der Bewirtungskosten, die privat veranlasst sind[1]; Teile der Bewirtungskosten, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Angemessenheit ist vor allem nach den jeweiligen Branchenverhältnissen zu beurteilen[2]; Bewirtungsaufwendungen, deren Höhe und betriebliche Veran...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.5 Spezialfall: Bewirtungskosten anlässlich einer Jagd usw.

Bewirtungen aus Anlass einer Jagd, Fischerei, auf einer Segel- oder Motorjacht fallen unter § 4 Abs. 5 Satz1 Nr. 4 EStG, wonach Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 4 Abs. 5 Satz 1 N...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 6 Besondere Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStG

Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.[1] Das gilt auch für Freiberufler, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.[2] Die Verletzung der besonderen Aufzeichnungspflicht führt dazu, dass die nicht gesondert aufgezeichneten Bewirtungskosten überhaupt nicht abzugsfähig sind, auch in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 8 Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers

Nach § 9 Abs. 5 EStG ist auch beim Werbungskostenabzug von Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG zu beachten. Denn die Vorschrift gilt beim Werbungskostenabzug eines Arbeitnehmers sinngemäß. Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG (70 %-Grenze) kommt allerdings nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aus beru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.3 Keine Abzugsbeschränkung bei Bewirtungen im Rahmen eines konkreten Leistungsaustausches

Zu den gesicherten Erkenntnissen gehört aber, dass Bewirtungen jedenfalls dann nicht unter die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG fallen, wenn und soweit sie Gegenstand eines Austauschverhältnisses i. S. eines Leistungsaustausches sind.[1] Bewirtungsaufwendungen, die im Leistungsaustausch vergütet werden, gehören nicht zu den in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.1 Materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Betriebsausgabenabzug

Der Steuerpflichtige muss schriftlich folgende Angaben machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.[1] Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, genügen – neben der beizufügenden Rechnung – Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung.[2] Bei Bewirtungen in einer Gaststätte wird für die schriftlichen Angaben in der Prax...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / Zusammenfassung

Begriff Betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und handelsrechtlich zu 100 % abziehbar. Steuerrechtlich dürfen hingegen Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass nur zu 70 % der nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehenden Kosten den Gewinn mindern, wenn die im Gesetz genannten Nachweispflichten erfüllt sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.1 Verschaffung von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln

"Bewirtung" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG ist die unentgeltliche Überlassung oder Verschaffung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln, z. B. Tabakwaren, zum sofortigen Verzehr.[1] Der 70 %igen Abzugsbeschränkung unterfallen alle Aufwendungen, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit der Bewirtung (Darreichung von Speisen und Getränken) besteht. Dies kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.10 Anwendungsregelung

Das BMF-Schreiben v. 30.6.2021 ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Es enthält jedoch eine Übergangsregelung.[1] Für bis zum 31.12.2022 ausgestellte Belege über Bewirtungsaufwendungen ist der Betriebsausgabenabzug unabhängig von den nach der KassenSichV geforderten Angaben zulässig. Soweit die neueren Verwaltungsanweisungen gegenüber dem BMF-Schreiben aus 19...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.6 Inhalt der Bewirtungsrechnung

5.6.1 Kleinbetragsrechnung bis 250 EUR Der Begriff "Rechnung" wird verwaltungsseitig grundsätzlich einheitlich für eine Rechnung i. S. d. § 14 UStG verwendet, die auch die Anforderungen an einen Beleg i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 6 KassenSichV erfüllen kann.[1] Kleinbetragsrechnungen i. S. d. § 33 UStDV sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt. Den meiste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.2 Gemischte Veranlassung

Problematisch ist der Abzug von Bewirtungskosten für eine sog. gemischte Feier. Nach neuerer Rechtsprechung des BFH[1] primär zum Abzug von Aufwendungen für eine Feier als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist der Anlass einer Feier zwar weiterhin ein erhebliches Indiz, nicht aber das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der berufl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.5 Gewährung von Aufmerksamkeiten

Die Finanzverwaltung schließt "übliche Gesten der Höflichkeit" aus dem Begriff der Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG aus, was sich auf die Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, Tee, Gebäck) z. B. anlässlich betrieblicher Besprechungen bezieht. Die Höhe der voll als Betriebsausgaben abzieh­baren Aufwen­dungen ist dabei nicht ausschlag­ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Die Vorschriften über den steuerlich beschränkten Abzug von Bewirtungskosten gelten primär für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte mit Gewinneinkünften, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen die Vorschriften, die den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten einschränken...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.4 Teilnahme von Geschäftsfreunden und eigenen Arbeitnehmern

Zu den Bewirtungskosten zählen nicht nur die auf den Geschäftsfreund entfallenden Aufwendungen, sondern auch der Anteil, der auf den an der Bewirtung teilnehmenden Steuerpflichtigen und/oder dessen Arbeitnehmer entfällt.[1] In diesem Fall sind auch der eigene Verzehraufwand des Steuerpflichtigen und der seiner Arbeitnehmer nur zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nimmt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.4 Betriebliche Veranlassung

Nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich veranlasst, ist ausschließlich die Bewirtung von Arbeitnehmern des bewirtenden Unternehmens.[1] Um voll abzugsfähigen Bewirtungsaufwand handelt es sich also nur dann, wenn ein Unternehmer ausschließlich seine Arbeitnehmer bewirtet. Nehmen an der Bewirtung selbständig tätige Geschäftspartner teil, greift stets die gesetzliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.11 Zeitnahe Erstellung der Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung

Der Steuerpflichtige muss schriftliche Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung machen. Fehlende schriftliche Angaben haben zur Folge, dass der gesamte Bewirtungsaufwand nicht abzugsfähig ist. Hat der Steuerpflichtige den notwendigen Aufzeichnungspflichten zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung der Bewirtungsvorgänge nicht genügt, hat er also z. B. zum Teil ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.4 Anlass der Bewirtung

Der konkrete Anlass der Bewirtung muss angegeben werden. Durch zu knappe Angaben wird die steuerliche Anerkennung gefährdet, vor allem, wenn es um den Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen geht.[1] Die konkrete betriebliche Veranlassung einer jeden Bewirtung, die das Gesetz unzweideutig fordert, muss aber auch dann angegeben werden, wenn zu den bewirteten Personen bereits Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 3 Die 70 %-Grenze

Steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen 70 % der angemessenen und durch Belege ordnungsgemäß nachgewiesenen Aufwendungen. Der Restbetrag i. H. v. 30 % ist dem Gewinn hinzu­zu­rechnen. Der nicht abziehbare Teil der Bewirtungsaufwendungen beträgt 30 % der um die – bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern – abziehbare Vorsteuer geminderten (angemessenen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.5 Beifügung der Rechnung der Gaststätte

Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden – die Finanzverwaltung spricht abweichend vom Gesetzeswortlaut von einem "Bewirtungsbetrieb" –, ist den schriftlichen Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung die Gaststättenrechnung "beizufügen". [1] Dieses Erfordernis kann dadurch erfüllt werden, dass der früher vorgeschriebene Vordruck auf der Rückseite der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.7 Werbebewirtungen

Aufwendungen bei branchenüblichen Produkt- oder Warenverkostungen oder "Kundschaftstrinken" ("Werbebewirtungen") werden von der Abzugsbeschränkung nicht erfasst.[1] Dies setzt aber voraus, dass Hersteller oder Vertreiber von Speisen und Getränken durch die Bewirtung für die eigenen Produkte, die auch Gegenstand der Bewirtung sind, werben. Bei Produkt-/Warenverkostungen, bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.6 Bewirtungen in der betriebseigenen Kantine

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG gilt nach seinem Wortlaut auch, wenn ein Steuerpflichtiger einen Geschäftsfreund in der betriebseigenen Kantine unentgeltlich bewirtet. Dies gilt unabhängig davon, ob das übliche Kantinenessen oder ein besonders zubereitetes Essen gereicht wird. Die Kosten des Kantinenessens, die auf die Bewirtung von Geschäftsfreunden entfallen, können nur zu 70...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 7 Hinzurechnung als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe

Bewirtungskosten, die privat veranlasst sind, sind als Entnahmen zu behandeln. Sind geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten nicht abzugsfähig, weil die Nachweispflichten des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht erfüllt oder die Aufwendungen nicht nach § 4 Abs. 7 EStG besonders aufgezeichnet worden sind, liegen keine Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG vor, sondern nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 1 Überblick

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.3 Namen der Teilnehmer der Bewirtung

Es müssen alle Personen namentlich aufgeführt werden, die an der Bewirtung teilgenommen haben.[1] Die Angabe der Anschriften ist nicht erforderlich. Eine Identifizierung muss jedoch möglich sein, sodass ggf. auch Vorname und Adresse bzw. Firma vom Finanzamt, vor allem im Rahmen einer Außenprüfung, nachgefordert werden können. Zu den Teilnehmern der Bewirtung zählen alle am B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.1 Bewirtender und Bewirteter

Eine Bewirtung setzt voraus, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind: Ein Bewirtender (= der die Kosten trägt) und ein Bewirteter. Bewirtender und Bewirteter müssen jedoch nicht unbedingt zu der Bewirtung zusammentreffen. Eine Bewirtung liegt auch vor, wenn ein Geschäftspartner auf Veranlassung und Rechnung des Steuerpflichtigen allein oder zusammen mit einem Arbeitnehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.2 Ort und Tag der Bewirtung

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG setzt keinen bestimmten Ort für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass voraus. Sie gilt für Bewirtungen im In- und Ausland, die Bewirtung kann in einem Restaurant, einem Hotel, einer Bar, in einem Biergarten, in einem Gästehaus, in der Kantine oder in Ausnahmefällen in der Wohnung des Stpfl. stattfinden. Ort und Tag der Bewirtung müssen auf einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.9 Bewirtungen im Ausland

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG unterscheidet nicht, ob die Bewirtung im Inland oder im Ausland stattgefunden hat. Die genannten Nachweiserfordernisse sind grundsätzlich auch bei Bewirtungen im Ausland zu erfüllen. Wird jedoch glaubhaft gemacht, dass eine detaillierte, maschinell erstellte und elektronisch aufgezeichnete Rechnung nicht zu erhalten war, genügt in Ausnahmefällen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.8 Elektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und -belege

Ein digitaler oder digitalisierter Eigenbeleg wird vom Finanzamt grundsätzlich anerkannt. Die erforderliche Autorisierung ist durch den Steuerpflichtigen durch eine elektronische Unterschrift oder eine elektronische Genehmigung der entsprechenden Angaben zu gewährleisten. Die Möglichkeit, die Angaben im Nachhinein undokumentiert ändern zu können, muss ausgeschlossen sein.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.7 Erstellung der Bewirtungsrechnung durch den Bewirtungsbetrieb

Verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion i. S. d. § 146a Abs. 1 AO i. V. m. §1 KassenSichV, werden für den Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für eine Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur maschinell erstellte, elektronisch aufgezeichnete und mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / Einkommensteuer

1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Die Vorschriften über den steuerlich beschränkten Abzug von Bewirtungskosten gelten primär für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte mit Gewinneinkünften, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen die Vorschriften, die den Betriebs...mehr