Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.1 Abbau von Zeitguthaben aus Überstunden und Mehrarbeit

Eine sehr schnelle Einsparwirkung kann dadurch erzielt werden, dass der Abbau von Zeitguthaben aus Überstunden und Mehrarbeit angeordnet wird. Hier ist der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte zu beteiligen. Die Anordnung von Überstundenabbau durch den Arbeitgeber muss im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen, also die beiderseitigen Interessen angemessen ber...mehr

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KI und HR: Künstliche Intel... / 3.2 Betriebliche Mitbestimmung

Beim Einsatz von KI-Systemen stehen dem Personal- und Betriebsrat umfangreiche Informations- und Mitbestimmungsrechte zu. 3.2.1 Personalratmehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2 Kurzarbeit

2.2.1 Grundlagen Bei fehlendem Beschäftigungsbedarf können auch durch Kurzarbeit Einsparungen erzielt werden. Kurzarbeit nennt man die vorübergehende Minderung der Arbeitszeit bei entsprechender Minderung des Entgelts der betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeit hat den Vorteil, dass – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Kurzarbeitergeld (zwischen 60 und 67 % der Net...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.1 Grundlagen

Bei fehlendem Beschäftigungsbedarf können auch durch Kurzarbeit Einsparungen erzielt werden. Kurzarbeit nennt man die vorübergehende Minderung der Arbeitszeit bei entsprechender Minderung des Entgelts der betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeit hat den Vorteil, dass – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Kurzarbeitergeld (zwischen 60 und 67 % der Nettoentgeltdiffere...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.2 Streichung von Zahlungen, die freiwillig oder mit der Möglichkeit des Widerrufs gewährt werden

Eine ebenfalls relativ schnelle Einsparwirkung kann durch die Streichung von Gratifikationen oder anderen Einmalzahlungen erzielt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass arbeitsvertraglich ein sog. Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde. Freiwilligkeitsvorbehalt Im Fall des wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalts der Einmalzahlung kann die Zahlung ohne Weiteres i...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.2 Berechnungsmodus für das Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer wird wie folgt berechnet: Sollentgelt ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt einschließlich etwaiger Zulagen, jed...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / Zusammenfassung

Die Personalkosten stellen in den meisten Unternehmen den größten Kostenblock dar. Dabei ist es nachvollziehbar, dass Kostensenkungsmaßnahmen in diesem Bereich besonders im Fokus stehen. Die Personalkosten können durchaus durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Diese Maßnahmen müssen nicht in Kündigungen bestehen. Abbau von Überstunden und Gleitzeitguthaben, Kurzarbeit od...mehr

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KI und HR: Künstliche Intel... / 3.2.1 Personalrat

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.1 Was ist grundsätzlich beim Personalabbau zu beachten?

Kündigungen sind teuer Die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Personalabbau entstehen, können unerwartete Größenordnungen annehmen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Kostenarten, die bei der Planung mit den individuellen Daten der betroffenen Mitarbeiter kombiniert werden müssen. Die Altersstruktur der Mitarbeiter, die freigesetzt werden sollen, bestimmt erheblich den Umfang...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.3 Praxisbeispiel: Berechnung der Ersparnis

Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse III, hat einen Stundenlohn von 20 EUR bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Aufgrund von Kurzarbeit im Februar 2025 von 40 Stunden reduziert sich sein Gehalt um 800 EUR. Ansonsten arbeitet der Mitarbeiter jeden Arbeitstag acht Stunden. Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet? Welche Ersparnis hat das Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Notgeschäftsführer / 3 Bestellung eines Notgeschäftsführers durch Gericht

Das Gericht wird nicht von Amts wegen tätig, sondern nur auf Antrag eines Beteiligten. Beteiligter in diesem Sinne ist jeder, der an der Bestellung des Notgeschäftsführers ein Interesse hat. Das können neben den einzelnen Gesellschaftern sonstige Organmitglieder, der Betriebsrat oder auch – wie im vorgenannten Beispiel – Gläubiger der GmbH sein. Schlägt der Antragsteller ein...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.4 Ausschluss des Kündigungsschutzgesetzes (§ 21 Abs. 5)

Rz. 39 Auf eine Kündigung nach § 21 Abs. 4 ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG bedarf die Kündigung daher nicht. Dies hat für den Arbeitgeber die positive Folge, dass er das Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung durch verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe nicht nachweisen muss. Der gekündi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Rechtsfolgen der Befristung

Rz. 33 Das nach § 21 wirksam befristete Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, bei Vorliegen einer Zweckbefristung mit der Zweckerreichung (z. B. Ende der Elternzeit) und rechtzeitiger Ankündigung nach § 15 Abs. 2 TzBfG. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Ersatzkraft einen Sonderkündigungsschutz, etwa nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG oder...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Kausalität

Rz. 13 Für die Vertretungsfälle des § 21 Abs. 1 gelten die allgemeinen für den Sachgrund der Vertretung von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze. Damit ein Vertretungsfall als Befristungsgrund anerkannt werden kann, ist daher stets erforderlich, dass durch den zeitweisen Ausfall eines beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers ein als (nur) vorübergehend eingeschätz...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Auslage-/Aushangpflicht (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Entsprechend der Regelung des § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. besteht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Kopie dieses Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Rz. 11 Da § 26 Abs. 1 nur von einer Kopie "dieses Gesetzes" spricht, bezieht sich die Aushangpflicht auch nur auf das MuSchG selbst, nicht dagegen auf die son...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Berechnung der Beschäftigtenzahl (§ 21 Abs. 7)

Rz. 42 Mit § 21 Abs. 7 wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei der Ermittlung der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer nur der Elternzeitberechtigte (bzw. der zur Betreuung des Kindes freigestellte Arbeitnehmer) oder die für ihn eingestellte Ersatzkraft mitgezählt wird, wenn die Anwendung arbeitsrechtlicher Gesetze von der Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehm...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Vorschrift regelt insbesondere einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags einer Ersatzkraft eines in Mutterschutz oder Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers (Abs. 1–3). Des Weiteren wird ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des befristeten Arbeitsvertrags der Ersatzkraft in bestimmten Fällen zum Ende der Elternzeit des vertretenen Arbeit...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.4 Außerordentliche Kündigung

Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund des Arbeitgebers gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugendvertretung, der Bordvertretung, eines Seebetriebsrats, den Mitgliedern des Wahlvorstands sowie Wahlbewerbern ist grundsätzlich zulässig und nicht durch § 15 KSchG untersagt. Sie bedarf jedoch gemäß § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dabei hat der Betriebs...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 9 Massenentlassungen

Hinweis Zukünftige Änderung der BAG-Rechtsprechung Am 14.12.2023 hat der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Absicht mitgeteilt, seine bisherige Rechtsprechung zur Auswirkung unterlassener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen aufgeben zu wollen. Danach könnten Kündigungen zukünftig trotz unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam sein. D...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6 Mitglieder, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren der Betriebsverfassungsorgane

Gemäß § 15 KSchG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse werden davon erfasst, sofern sie vorzeitig gekündigt werden. Wirksam befristete Arbeitsverträge enden jedoch automatisch...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.2 Dauer des Kündigungsschutzes

Für die Funktionsträger des § 15 KSchG besteht der besondere Kündigungsschutz während ihrer Amtszeit. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Er endet mit Ablauf der Amtszeit des Gremiums. Wird das Wahlergebnis fehlerhafterweise nicht bekannt gegeben, endet die Amtszeit schon vorher, wenn der neu gewählte Betriebsrat zusammentritt.[1] Bei Wahlvorstandsmitgliedern...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Interessenausgleich

Rz. 143 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.26: Interessenausgleich Interessenausgleich zwischen Rechtsanwältin R als Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main, und dem Betriebsrat der A-GmbH § 1 Der Betrieb wird zum _________________________ wegen des Insolvenzverfahrens stillgelegt. Danach finden nur noch restliche Abwicklungsarbeiten statt. ...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.1 Geschützter Personenkreis

Der nach § 15 KSchG geschützte Personenkreis entspricht dem des § 103 BetrVG. Hierzu gehören: Mitglieder des Betriebsrats/Personalrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Mitglieder der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, Mitglieder eines Europäischen Betriebsrats sowie des besonderen Verhandlungsgremiums, soweit im Inland beschäftigt[1], Mitglieder eines SE-Betrie...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / X. Muster: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.13: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der übertragenden Gesellschaft) Firma X GmbH mit dem Sitz in _________________________, HRB _________________________ hier: Anmeldung einer Abspaltung nach §§ 123 ff., 136...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Interessenausgleich

Rz. 142 Der Insolvenzverwalter hat vor den von ihm beabsichtigten Betriebsänderungen oder einer Betriebsschließung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu beachten. Er muss mit dem Betriebsrat vor der Durchführung dieser Maßnahme über einen Interessenausgleich zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile verhandeln, § 111 Abs. 1 BetrVG. Bei Scheitern dieser Verhandlunge...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.1 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Teilnahme

Wird der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsvertrags eingesetzt, kann er durch das Direktionsrecht hierzu von seinem Arbeitgeber verpflichtet werden. Praxis-Beispiel Kochen für ein CSR-Projekt Die Teilnehmer eines CSR-Projekts erhalten in der Kantine eine kostenlose Mahlzeit. Dabei nehmen am CSR-Projekt sowohl Mitarbeiter des Arbeitgebers, aber auch Mitarbeiter von Kunden und...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.5 Initiatoren einer Betriebsratswahl

Zusätzlich zu den Wahlbewerbern und Mandatsträgern genießen auch die Initiatoren einer Betriebsratswahl (nicht aber einer Personalratswahl) nach § 15 Abs. 3a KSchG einen besonderen Kündigungsschutz. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer wahlberechtigt ist und entweder zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung nach § 17 BetrVG bzw. nach § 17a BetrVG eingeladen hat, um auf die...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf des Formwechsels

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Kündigung von Arbeitnehmern und Betriebsübergang bei Veräußerung

Rz. 137 Die Insolvenzeröffnung führt nicht automatisch zur Beendigung der bestehenden Arbeitsverhältnisse, sondern die Dienstverträge bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 InsO. Der Insolvenzverwalter tritt in die Stellung des Arbeitgebers ein. Für den Insolvenzverwalter besteht gem. § 113 InsO eine besondere Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monat...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Muster: Anzeige der Massenentlassung

Rz. 152 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.28: Anzeige der Massenentlassung An die Agentur für Arbeit _________________________ Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main Anzeige nach § 17 KSchG Sehr geehrter Herr Präsident, das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am _________________________ über das Vermögen der Fa. A-GmbH das...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Befugnisse und Obliegenheiten (§ 29 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 8 Durch § 29 Abs. 2 Satz 2 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Betriebsstätten sind zunächst keine Wohnungen. Sofern also die Notwendigkeit besteht, etwa bei Heimarbeitsplätzen, Beschäftigung in Familienhaushalten oder bei nicht nur gelegentlichem Homeoffice, die Wohnung der Schwangeren zu betreten, wird dies durch § 29 Abs. 2 möglich. Die...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 5 Schwerbehinderte Menschen

Nach § 168 SGB IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 SGB IX auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB unwirksam und ist ein Indiz für eine beab...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / A. Einleitung Umwandlungsverfahren

Rz. 1 Mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts" und dem "Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts"[1] hat der Gesetzgeber seit dem 1.1.1995 nicht nur eine Rechtsbereinigung herbeigeführt, sondern Umwandlungsvorgänge auch gesellschafts- und steuerrechtlich erheblich erleichtert.[2] Allerdings hat der Gesetzgeber mit mehreren zwischenzeitlichen Änderungen d...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / g) Massenentlassungen

Rz. 150 Soweit es aufgrund eines Insolvenzverfahrens zu Massenentlassungen durch den Insolvenzverwalter kommt, besteht gem. § 17 KSchG gegenüber der Agentur für Arbeit eine Anzeigepflicht. Unterlässt der Verwalter eine Anzeige bzw. einen Antrag auf Genehmigung, sind alle von ihm ausgesprochenen Kündigungen unwirksam.[100] Unter "Entlassung" i.S.d. Massenentlassungsrichtlinie[...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Sozialplan

Rz. 149 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.27: Sozialplan Auf der Grundlage des zwischen der Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH und dem Betriebsrat abgeschlossenen Interessenausgleichs vom _________________________ wird zur Milderung der insolvenzbedingten Betriebsstilllegung und der daraus resultierenden sozialen Nachteile betroffener Arbeitnehmer ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden No...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.9: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _________________________ In Sachen _________________________ gegen Bundesagentur für Arbeit, _________________________ Az. _________________________ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _________________________ und ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf der Abspaltung

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§ 44 Unternehmenskauf / 7. Arbeitsverhältnisse, Ausgeschiedene Mitarbeiter

Rz. 46 § 613a Abs. 1 BGB. Tarifvertragliche Regelungen gelten bei den übergehenden Arbeitsverhältnissen individualvertraglich fort und dürfen frühestens ein Jahr nach Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden, wenn sie nicht vorher auslaufen oder beim Käufer eine kollidierende beiderseitige Tarifbindung besteht oder Käufer und Arbeitnehmer einzelvertragl...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf der Ausgliederung

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Spaltungsplan

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Spaltungsplan UVZ-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erschienen heute: _________________________, hier nicht handel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Corporate Volunteering / 2.2.2.1 Arbeitszeit

Zunächst einmal kann die eingesetzte Zeit der Mitarbeiter als Anreiz vom Arbeitgeber vergütungsrechtlich als Arbeitszeit gewertet werden. Auch wenn es nicht zu seinen Aufgaben zählt und er freiwillig an einer CSR-Aktivität teilnimmt, können Mitarbeiter so Überstunden aufbauen. Fällt die CSR-Aktion in die betriebsübliche Arbeitszeit, so erbringen Mitarbeiter durch ihre Teilnah...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Checkliste: Sofortmaßnahmen des Insolvenzverwalters

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Checkliste: Kündigung

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 26 A, geboren 1965, war von Anfang 2003 bis Ende April 2023 als Kabelwicklerin (Wickeln von Motoren-Ankern) bei einem Unternehmen der Elektrobranche beschäftigt, zuletzt mit einem Bruttogehalt in Höhe von 3.500 EUR. Im September 2022 erhielt sie ein Schreiben des Arbeitgebers, mit dem ihr zum 30.4.2023 eine betriebsbedingte Kündigung angedroht wurde. Zur Begründung hieß ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Sozialplan

Rz. 144 Im Rahmen einer Betriebsänderung muss der Insolvenzverwalter nach § 111 BetrVG einen Sozialplan verhandeln und erstellen, um die Nachteile, die ggf. durch die Betriebsänderung entstehen, auszugleichen. § 123 InsO regelt den Umfang des Sozialplanes. Sozialplanansprüche werden auf bis zu 2,5 Monatsverdienste (§ 10 Abs. 3 KSchG) der von der Entlassung betroffenen Arbeit...mehr