Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

1 Vorbemerkungen Rz. 1 Das individuelle Beschwerdeverfahren nach § 84 BetrVG wird durch § 85 BetrVG um ein kollektives Beschwerdeverfahren unter Einbeziehung des Betriebsrats ergänzt. Der Arbeitnehmer kann seine Beschwerde beim Betriebsrat entweder unmittelbar oder nach Abschluss eines erfolglosen individualrechtlichen Beschwerdeverfahrens nach § 84 BetrVG einlegen, hierdurch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats

1 Allgemeines Rz. 1 § 22 BetrVG regelt die Geschäftsführungsbefugnis des alten Betriebsrats in den Fällen der Erforderlichkeit einer Neuwahl nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 22 BetrVG ist naturgemäß, dass überhaupt noch ein Betriebsratsmitglied oder Ersatzmitglied vorhanden ist.[1] Fehlt es daran, kommt auch eine Weiterführung der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Dauer der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 8 Die Geschäftsführungsbefugnis besteht so lange fort, wie nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft der anderen Mitglieder noch mindestens ein Betriebsratsmitglied im Amt ist – selbst wenn dieses sich in der Elternzeit befindet.[1] Die Geschäftsführungsbefugnis endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der neuen Betriebsratswahl. Abweichend von dem Fall, in dem ein nich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 4 § 22 BetrVG regelt die Geschäftsführungsbefugnis des Betriebsrats, wenn einer der Fälle des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 eintritt. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist ein neuer Betriebsrat zu wählen, wenn sich die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50, nach oben oder unten verändert hat. In diesen Fällen verändert sich regelmäßig...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Behandlung der Beschwerde durch den Arbeitgeber

Rz. 7 Der Arbeitgeber hat den mit der Beschwerde befassten Betriebsrat gemäß § 85 Abs. 3 Satz 1 BetrVG über deren Behandlung zu unterrichten. Hält der Arbeitgeber die Beschwerde für nicht berechtigt, so muss er dies gegenüber den Betriebsrat begründen. Sieht der Arbeitgeber sie hingegen als berechtigt an, so hat er dem Betriebsrat mitzuteilen, wie er der Beschwerde konkret a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Schlichtung durch die Einigungsstelle

Rz. 24 Da das Einigungsstellenverfahren formal einen Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zum Inhalt hat, ist der beschwerdeführende Arbeitnehmer am Einigungsstellenverfahren nicht beteiligt. Letztlich entscheidet die Einigungsstelle aber über die Berechtigung seiner Beschwerde, so dass ein geordneter Verfahrensablauf seine Anhörung vor der Entscheidung der Einigungss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Einigungsstellenverfahren nach § 85 Abs. 2

Rz. 9 Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, kann der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. 3.1 Anrufungsbefugnis des Betriebsrats Rz. 10 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nur der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, dagegen steht dem Arbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Das individuelle Beschwerdeverfahren nach § 84 BetrVG wird durch § 85 BetrVG um ein kollektives Beschwerdeverfahren unter Einbeziehung des Betriebsrats ergänzt. Der Arbeitnehmer kann seine Beschwerde beim Betriebsrat entweder unmittelbar oder nach Abschluss eines erfolglosen individualrechtlichen Beschwerdeverfahrens nach § 84 BetrVG einlegen, hierdurch wird das indivi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Entgegennahme und Behandlung der Beschwerde

Rz. 2 Das kollektive Beschwerdeverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer seine Beschwerde beim Betriebsrat einlegt, der in einem ersten Schritt die Beschwerde auf ihre Berechtigung hin überprüft. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung gestaltet sich sodann das weitere Vorgehen des Betriebsrats. 2.1 Entgegennahme der Beschwerde durch den Betriebsrat Rz. 3 Nach §...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 22 BetrVG regelt die Geschäftsführungsbefugnis des alten Betriebsrats in den Fällen der Erforderlichkeit einer Neuwahl nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 22 BetrVG ist naturgemäß, dass überhaupt noch ein Betriebsratsmitglied oder Ersatzmitglied vorhanden ist.[1] Fehlt es daran, kommt auch eine Weiterführung der Geschäfte ni...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 28 Bestehen zwischen den Betriebsparteien Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit der Einigungsstelle, so entscheiden hierüber die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren nach §§ 2a, 80ff. ArbGG. Im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG ist der eingeschränkte Prüfungsmaßstab auf eine offensichtliche Unzuständigkeit zu berücksichtigen. Rz. 29 Entsteht aufgrund der An...mehr

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Direktionsrecht / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ein im Betrieb bestehender Betriebsrat kann je nach Sachlage bei der Ausübung des Direktionsrechts ein Mitbestimmungsrecht haben. Dies gilt auch und selbst dann, wenn der betroffene Beschäftigte mit der Weisung einverstanden ist bzw. sein muss.[1] [2] Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten[3] greift allerdings grundsätzlich nur bei ge...mehr

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Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitsk...mehr

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Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.1 Anforderungen an den Infektionsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz

Nach § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber die unter seiner Leitung vorzunehmenden Arbeitsleistungen so regeln, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Dazu gehört auch der Schutz vor Ansteckung am Arbeitsplatz mit Infektionskrankheiten. Bei Umsetzung der Schutzpflichten nach § 3 ArbS...mehr

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Arbeitskleidung / 1 Anordnung

Das Tragen von Berufs- oder Arbeitskleidung kann vom Arbeitgeber nur bei einem begründeten Interesse angeordnet werden. Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung im Einzelfall hängt von der Abwägung zwischen unternehmerischem Interesse und dem betroffenen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab. Zudem muss gegebenenfalls das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet wer...mehr

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Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / Zusammenfassung

Überblick Die Corona-Krise bzw. die Pandemie der Erkrankung mit COVID-19 verliert an Bedeutung in Gesellschaft und Arbeitsleben. Zahlreiche Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind mittlerweile ausgelaufen. So wurde zuletzt die Corona-ArbSchV aufgehoben. Der Beitrag gibt einen Überblick über Fragen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Weisungsrechte des...mehr

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Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1 Arbeitsschutz

Seit dem 2.2.2023 gibt es keine spezifische Regelung mehr, die den Schutz vor Ansteckung mit Corona am Arbeitsplatz regelt, denn die Corona-ArbSchV ist zum 2.2.2023 ersatzlos aufgehoben worden. Das bedeutet aber nicht, dass nun keine Schutzmaßnahmen mehr vor einer Ansteckung mit COVID-19 oder anderen Infektionskrankheiten am Arbeitsplatz getroffen werden müssen. Es gibt nur k...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 7.5 Mitbestimmung durch Betriebsrat

Die Regeln über das Beschwerdeverfahren und die Verfahrensordnung sind nicht in ihrer Gesamtheit mitbestimmungspflichtig. Sie bestehen aus einzelnen Klauseln; für diese muss jeweils geprüft werden, ob sie der Mitbestimmungspflicht unterliegen.[1] Wenn mitbestimmungspflichtige Klauseln mit anderen Klauseln in einer Verfahrensordnung oder einem internen Regelwerk zusammengefas...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 16 Checkliste für die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Diese Checkliste[1] gibt einen kompakten Überblick über die notwendigen Punkte, die bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens bedacht werden müssen: Reichweite des Beschwerdeverfahrens eigener Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer mittelbare Zulieferer Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens Unterlassen der (ordnungsgemäßen) Einrichtung is...mehr

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Bericht von Fachkraft für A... / 4.2 Erstellung von Publikationen

In einigen, meist größeren Unternehmen, wird die Berichtspflicht nach § 5 DGUV-V 2 umfangreicher ausgelegt: In diesen Unternehmen werden eigene "Jahresberichte" oder "Arbeits- und Gesundheitsschutzberichte" verfasst. Diese Leistungsdokumentationen werden konzernintern verteilt, aber auch externen Personen und Institutionen zugänglich gemacht. Bei der Entstehung arbeiten häuf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 3 Weitere Personen des Arbeitsschutzes

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sicherlich Hauptakteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie sind jedoch häufig nicht die einzigen Verantwortlichen in diesem Bereich innerhalb eines Betriebs. Gemäß § 10 ASiG sollen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eng mit den anderen Personen zusammenarbeiten, die im Betrieb für die technische Sicherheit, Gesun...mehr

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Projektmanagement im BGM / 2 Projektinitialisierung

Die Notwendigkeit eines BGM wird vonseiten der Unternehmen zunehmend erkannt. In den meisten Fällen liegt jedoch kein konkreter Projektauftrag durch die Unternehmensleitung vor. Daher müssen die wichtigsten Projektdaten erst einmal generiert werden (u. a. was soll mit dem Projekt erreicht werden? Wie soll das erreicht werden? Wann soll ein erstes Ergebnis vorliegen?). Bei Pro...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Projektmanagement im BGM / 3.7 Qualitätsplanung

"Qualität" im Projekt bedeutet nach DIN 8402 gewisse "Erfordernisse zu erfüllen". Die Planung bezieht sich dabei sowohl auf die Produkt- als auch auf die Prozessqualität. Auf Basis einer guten Qualitätsplanung ist nach Start des Projekts eine Aussage darüber zu treffen, wie gut das Projekt läuft. Eine gute Produktqualität innerhalb einer Mitarbeiterbefragung zeigt sich z. B....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebe mit Betriebsrat

Rz. 12 In Betrieben mit Betriebsrat beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats im Normalfall am Tag nach Ablauf von dessen Amtszeit. Nach § 21 Satz 3 BetrVG beginnt die Amtszeit jedoch spätestens am 1.6. des Wahljahres, wenn zu diesem Zeitpunkt das Wahlergebnis bekannt gegeben ist. Rz. 13 War jedoch in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG der alte Betriebsra...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Ende der Amtszeit

Rz. 15 Mit dem Ablauf der Amtszeit endet die Existenz des bestehenden Betriebsratsgremiums. Die Amtszeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds deckt sich im Normalfall hiermit. Zwingend ist dies jedoch nicht; vielmehr kann die Amtszeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds auch vorzeitig enden.[1] Mit dem Ende der Amtszeit erlöschen sämtliche Befugnisse des Betriebsrats ohne Mög...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Zusammenfassung von Betriebsteilen

Rz. 16 Ein Übergangsmandat entsteht auch dann, wenn mehrere Betriebsteile so zusammengefasst werden, dass ein neuer Betrieb entsteht. In diesem Fall wird das Übergangsmandat im Sinne einer einheitlichen Arbeitnehmervertretung von dem Betriebsrat wahrgenommen, der bislang die meisten von der Betriebszusammenfassung betroffenen wahlberechtigten Arbeitnehmer vertreten hat. Exis...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zusammenfassung von Betrieben

Rz. 19 Entsprechendes wie für die Zusammenfassung von Betriebsteilen gilt für die Zusammenfassung von ganzen Betrieben. In diesem Fall ist die neue Einheit stets betriebsratsfähig, sodass ein Übergangsmandat immer – aber auch nur – dann entsteht, wenn in einem der Betriebe ein Betriebsrat existiert. Sind mehrere Betriebsräte vorhanden, nimmt derjenige das Übergangsmandat wah...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Dauer des Übergangsmandats

Rz. 24 Das Übergangsmandat beginnt, was sich mittelbar aus § 21a Abs. 1 Satz 3 BetrVG ergibt, mit dem Wirksamwerden der tatsächlichen Durchführung der Betriebsspaltung bzw. -zusammenfassung, die sich am Zeitpunkt der Übernahme der neuen Leitungsmacht manifestiert. Rz. 25 Ein Übergangsmandat kann daher nur für den zu diesem Zeitpunkt noch im Amt befindlichen Betriebsrat entste...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebsratslose Betriebe

Rz. 7 In Betrieben ohne amtierenden Betriebsrat beginnt die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses nach § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG i. V. m. § 18 WahlO zum BetrVGi. V. m. § 3 Abs. 4 WahlO zum BetrVG. Rz. 8 Wird das Wahlergebnis im Betrieb an mehreren Orten ausgehängt, kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt des letzten Aushangs an. Bei Aushängen an verschiedenen Stellen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Übergangsmandat

Rz. 12 Liegt eine im Sinne des § 21a Abs. 1 BetrVG relevante Spaltung eines Betriebs vor, so bleibt der amtierende Betriebsrat für eine Übergangszeit mit allen Rechten und Pflichten im Amt. Dies gilt unabhängig davon, ob sich im Zuge der Betriebsspaltung eine andere rechtliche Zuordnung der Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder ergeben hat, sofern das Arbeitsverhält...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Untergang durch Betriebsspaltung

Rz. 10 Auch bei der Betriebsspaltung kann ein Restmandat des Betriebsrats – unter Umständen sogar neben einem Übergangsmandat nach § 21a BetrVG – entstehen. Ein Restmandat entsteht allerdings nur, wenn der ursprüngliche Betrieb dadurch unter Verlust seiner Identität aufgelöst wird. Eine Spaltung liegt jedoch nicht vor, wenn lediglich die betriebliche Tätigkeit eines Betriebs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21b BetrVG regelt das Restmandat des Betriebsrats bei Untergang eines Betriebs. Rz. 2 Das Restmandat des Betriebsrats ist dazu bestimmt, die Arbeitnehmervertretung in den Fällen aufrechtzuerhalten, in denen das Betriebsratsamt nach den allgemeinen Vorschriften enden würde, dies aber wegen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach den §§ 111 ff. BetrVG in einer für ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Untergang durch Betriebszusammenlegung

Rz. 17 Ein Restmandat kann auch bei der Zusammenlegung von Betrieben entstehen. Auch in diesem Fall, der stets eine Betriebsänderung nach § 111 Satz 3 Nr. 3 BetrVG darstellt, bedarf die Wahrung der Beteiligungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG der Erhaltung eines Restmandats. Entsteht also aus 2 Betrieben durch Zusammenlegung ein neuer Betrieb, sind die bisherigen Betriebsräte f...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Sonderfälle

Rz. 19 In den Fällen des § 13 Abs. 2 und 3 BetrVG (z. B. bei innerhalb von 2 Jahren nach der Betriebsratswahl stark veränderter Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG) ergeben sich abweichende Amtszeiten des Betriebsrats, die sowohl kürzer, als auch länger als die regelmäßige Amtszeit ausfallen können. Rz. 20 Die Amtszeit des Betriebsrats e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebsspaltung

Rz. 7 Eine Betriebsspaltung liegt zum einen vor, wenn ein Betrieb in 2 oder mehr Teile aufgegliedert wird und hierdurch untergeht. Von einer Spaltung ist jedoch auch im Falle einer Betriebsabspaltung oder Ausgliederung auszugehen, also dann, wenn der Ursprungsbetrieb bestehen bleibt und nur Teile abgespalten werden. Auch die Auflösung eines aus mehreren Betrieben bestehenden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 23 Bei Streitigkeiten über die Amtszeit des Betriebsrats entscheiden die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. Es kann über die Amtszeit des Betriebsrats aber auch inzident in anderen Verfahren, etwa in einem Kündigungsschutzprozess entschieden werden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Untergang durch Stilllegung

Rz. 7 Klassischer Fall des Untergangs eines Betriebes ist die Betriebsstilllegung. Der Betrieb wird eingestellt, die Arbeitsverhältnisse enden, der Betrieb verliert seine Betriebsratsfähigkeit und das Amt des Betriebsrats endet.[1] Rz. 8 In diesem Fall ordnet § 21b BetrVG ein Restmandat des Betriebsrats zur Wahrnehmung der mit der Stilllegung im Zusammenhang stehenden Mitwirk...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Inhalt des Restmandats

Rz. 19 In inhaltlicher Hinsicht dient das Restmandat nur der Verwirklichung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der Betriebsstilllegung, -spaltung oder -zusammenlegung. Rechte des Betriebsrates, die in keinem funktionalen Bezug zu den in § 21b BetrVG angeführten Tatbeständen stehen, können nicht mehr ausgeübt werden.[1] Das Mandat ist auf Abwicklung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 Satz 1 BetrVG legt die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats entsprechend dem in § 13 Abs. 1 Satz 1 BetrVG festgelegten Turnus für die Betriebsratswahlen auf 4 Jahre fest. Rz. 2 § 21 Satz 1 BetrVG betrifft ausschließlich die Amtszeit der Institution "Betriebsrat". Die Amtszeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds stimmt hiermit zwar im Regelfall überein, sie kann hi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Dauer des Restmandats

Rz. 21 Das Restmandat nach § 21b BetrVG ist – anders als das Übergangsmandat nach § 21a BetrVG – zeitlich nicht beschränkt. Es ist vielmehr zweckbefristet im Hinblick auf die wahrzunehmenden Aufgaben nach §§ 111 ff. BetrVG. Rz. 22 Wie das Übergangsmandat, so kann auch ein Restmandat nur entstehen, wenn zum Zeitpunkt des Vollzugs der relevanten Betriebsänderung ein Betriebsrat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Beginn der Amtszeit

Rz. 6 Die Amtszeit beginnt nach § 21 Satz 2 Alt. 1 BetrVG grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Besteht in dem betreffenden Betrieb jedoch bereits ein Betriebsrat, beginnt die Amtszeit des neuen Betriebsrats mit Ablauf derjenigen des Vorgängerbetriebsrats, nach § 21 Satz 3 BetrVG jedoch spätestens am 1.6. des Wahljahres, unter der Voraussetzung, dass das Wah...mehr

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Outplacement: Ziele und Cha... / 2.1 Begriffsbestimmung

Hinweis Definiton Outplacement Unter Outplacement versteht man eine professionelle Beratungs- und Unterstützungsleistung, die Unternehmen in der Regel durch externe Berater beziehen, um ausscheidenden Mitarbeitern – unabhängig von ihrer Hierarchiestufe – eine gezielte berufliche Neuorientierung zu ermöglichen. Ziel ist es, den Betroffenen durch individuelle Beratung, Coaching...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Inhalt des Übergangsmandats

Rz. 21 § 21a Abs. 1 BetrVG beschränkt die Aufgaben des Übergangsbetriebsrats nicht. Es handelt sich beim Übergangsmandat somit um ein Vollmandat ohne Beschränkungen. Lediglich in personeller Hinsicht ist der Übergangsbetriebsrat nur für solche Arbeitnehmer zuständig, die schon bisher durch einen Betriebsrat vertreten waren.[1] Rz. 22 Die grundsätzliche Unbeschränktheit des Üb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Übergangsmandat bei Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen

Rz. 15 § 21a Abs. 2 BetrVG regelt – mit gleicher Rechtsfolge – einen ganz anderen Fall, nämlich die Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen. Bei der Zusammenfassung von Betrieben steht nicht ein möglicher Wegfall der Arbeitnehmervertretung, sondern vielmehr die Frage im Vordergrund, wie bei Vorhandensein mehrerer Betriebsräte bis zu einer Neuwahl das Konkurrenzverh...mehr

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Outplacement: Ziele und Cha... / 4 Ziele und Mehrwert von Outplacement für alle Beteiligten

Es gibt vielfältige Gründe für den Einsatz von Outplacement, die sowohl wirtschaftlichen als auch technologischen sowie gesellschaftlichen Veränderungen unterliegen: Mittels Outplacement können Unternehmen einschneidende Personalmaßnahmen sozialverträglicher gestalten, wie z. Bei wirtschaftlichen oder strukturellen Veränderungen wie Standortverlagerungen oder Restrukturierung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21a BetrVG regelt die Folgen der Spaltung und Zusammenlegung von Betrieben im Hinblick auf die Vertretung der Arbeitnehmer durch Betriebsräte. Die Vorschrift dient der Umsetzung des Artikels 6 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.3.2001 zur Änderung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüc...mehr

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Hybrides Arbeiten / 3 Mitbestimmungsrechte Betriebsrat

Mit der Einführung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zum 18.6.2021 ist ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG eingeführt worden. Dieser Regelung nach ist die komplette Ausgestaltung der mobilen Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird, mitbestimmungspflichtig. Sie umfasst Ort, Zeit, ...mehr

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Hybrides Arbeiten / 4.2 Beteiliungsrechte des Betriebsrat bei einer Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten

Die Entscheidung "ob" mobiles Arbeiten eingeführt wird, obliegt allein dem Arbeitgeber und ist mitbestimmungsfrei. In der Kommentarliteratur wird angenommen, dass dies ebenso für die Entscheidung zur vollständigen Beendigung von mobiler Arbeit gilt.[1] "Bei vollständiger Beendigung mobiler Arbeit endet die Verpflichtung mit Ablauf der Kündigungsfrist ohne Nachwirkung gem. § 7...mehr

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Hybrides Arbeiten / 8.1 Open Space

Feste Arbeitsplätze und Einzelbüroräume weichen dynamischen und offenen Raumkonzepten mit einer offenen Raumstruktur mit flexiblen Arbeitsbereichen und offenen Bürowelten, sogenannten Open Space Offices.[1] Auch hier gibt es oftmals die Kombination mit Desk Sharing, es ist allerdings nicht zwingend. Der Charme liegt bei Open Space Offices in der Vielfalt der unterschiedliche...mehr

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Hybrides Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Hybrides Arbeiten bezeichnet eine Zusammenarbeit von Mitarbeitenden, die von verschiedenen Orten und/oder zu unterschiedlichen Zeiten erfolgt. Bei hybrider Arbeit arbeiten die Mitarbeitenden zusammen, unabhängig davon, ob sie ortsunabhängig an einem mobilen Arbeitsort oder präsent im Unternehmen tätig sind. Mitarbeitende, die mobil arbeiten, können zudem auch zu ande...mehr