Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 9 Muster / 4. Muster: Vergütungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber für die Beratung des Betriebsrats (Variante mit konkretem Thema)

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.11: Vergütungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber für die Beratung des Betriebsrats (Variante mit konkretem Thema) Vereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) - im Folgenden "Arbeitgeberin" genannt - und _________________________ (Name und Anschrift des Betriebsrats) - im Folge...mehr

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§ 9 Muster / 5. Muster: Vergütungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber für die Beratung des Betriebsrats (Variante ohne konkretes Thema)

Rz. 14 Praxistipp Als weitergehenden Vorschlag kann der Betriebsrat/Anwalt auch versuchen, mit dem Arbeitgeber eine Vergütungsvereinbarung ohne konkreten Themenbezug für die Zukunft zu schließen. Eine Blanketterklärung ist dies nicht, da es in jedem Fall dann konkret wieder auf die Erforderlichkeit ankommt. Nachstehend haben wir uns entschieden, auf der vorgenannten Basis un...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / IV. Schuldnerstellung des Arbeitgebers und Durchsetzbarkeit der Honoraransprüche aus Anwaltssicht

Rz. 7 § 40 Abs. 1 BetrVG regelt u.a. die Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Betriebsratstätigkeit zu tragen, also dessen Schuldnerstellung gegenüber dem Betriebsrat. Der Betriebsrat hat zunächst auch wegen notwendiger Kosten für seine Tätigkeit keine gesetzliche[9] Vertretungsmacht für den Arbeitgeber, kann diesen also nicht direkt gegenüber Dritten – etwa dem Rechtsan...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / B. Bemerkungen zur "Erforderlichkeit" bei § 40 BetrVG

Rz. 17 Vom Arbeitgeber zu tragen sind, wie bereits angedeutet, nach der Rechtsprechung nur Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als erforderlich/notwendig erachten konnte.[38] Besonders relevant: Der Betriebsrat darf laut Rechtsprechung die...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / A. Beauftragung

Rz. 1 Die Beauftragung eines Anwalts im Beschlussverfahren kann durch den Betriebsrat oder den Arbeitgeber erfolgen oder durch einen anderen Beteiligten (z.B. das betroffene Betriebsratsmitglied, § 103 Abs. 2 S. 3 BetrVG). Rz. 2 Der Betriebsrat als Mandant ist vermögensunfähig (siehe § 6). Von seinem Mandanten erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren also nicht. § 12a Abs. 1 Ar...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / I. Abgrenzung

Rz. 27 Es ist zunächst zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 7 Beschlussverfahren / C. Streitwerte im Beschlussverfahren

Rz. 19 Da Gerichtskosten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht entstehen, werden keine Gegenstandswerte von Amts wegen festgesetzt. Nur wenn Rechtsanwälte als Verfahrensbevollmächtigte im Beschlussverfahren tätig geworden sind, kann der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 RVG durch Beschluss des Arbeitsgerichts festgesetzt ...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / II. Freiwillige Kostenerstattung durch Dritte auf Basis einer Vereinbarung

Rz. 2 Nach dieser Klärung und Rücksprache führt allerdings die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber dann potenziell und in der Praxis oft dazu, dass dieser sich bereit erklärt, die Vergütung des Anwalts für die Arbeit mit dem Betriebsrat in einem bestimmten Umfang "freiwillig" zu tragen, weil die gleich noch zu erörternden Alternativen unter Umständen noch mehr Re...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / I. Zusätzliche Voraussetzungen

Rz. 32 § 80 Abs. 3 S. 1 BetrVG sieht auf den ersten Blick nicht wie eine vergütungsrelevante Vorschrift aus, erhält diesen Charakter aber de facto in Verbindung mit dem allgemeineren § 40 BetrVG, der den Arbeitgeber – wie schon bekannt – zur Kostenübernahme für erforderlichen Aufwand des Betriebsrats zwingt. Ist aber die Tätigkeit des Anwalts die beratende eines Sachverständi...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / E. Durchsetzung der Gebühren

Rz. 39 Im Beschlussverfahren wird keine Kostenentscheidung getroffen.[24] Rz. 40 Dies ist im Allgemeinen nicht erforderlich, weil Kosten entweder nicht entstehen oder der Arbeitgeber sie ohnehin zu tragen hat. Wenn der Betriebsrat jedoch anwaltlich vertreten ist, könnte mit einer Kostenentscheidung ein gesondertes Beschlussverfahren über die Kostentragungspflicht (siehe oben ...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / III. Abgrenzung des Sachverständigen vom "Berater" i.S.d. § 111 S. 2 BetrVG

Rz. 40 Nach § 111 S. 2 BetrVG kann der Betriebsrat im Sonderfall von Betriebsänderungen in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen reinen "Berater" hinzuziehen, ohne eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Die Norm entfernt das Erfordernis der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber aus § 80 Abs. 3 BetrVG, das den Berater im Normsinne vom ...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / A. Teilnahme des Anwalts an der Einigungsstelle als betriebsfremder Beisitzer

Rz. 1 Allgemeines Die Einigungsstelle ist gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat eine selbstständige Schlichtungsstelle der Betriebsverfassung und soll die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der betrieblichen Ordnung gewährleisten. Dies geschieht durch Zwangsschlichtung bei Pattsituationen im Bereich der paritätischen Mitbestimmung.[1] Die Einigungsstelle wird e...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / B. Gebühren im Beschlussverfahren

Rz. 13 Die Gebühren des Rechtsanwalts für das Beschlussverfahren im ersten Rechtszug richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Dies ergibt sich aus Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV. Es entstehen also regelmäßig eine Verfahrens- und Terminsgebühr gemäß Nrn. 3100, 3104 VV. Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Arbeitsgericht allerdings gemäß § 83 Abs. 4 S. 3 ArbGG ohne mündlich...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / B. Vertretung in der Einigungsstelle als Verfahrensbevollmächtigter

Rz. 11 Der Betriebsrat kann seine Interessen nicht nur von einem betriebsfremden anwaltlichen Beisitzer in der Einigungsstelle wahrnehmen lassen, sondern auch den Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vor der Einigungsstelle beauftragen.[19] Über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Anwalts als Verfahrensbevollmächtigten entscheidet der Betriebsrat nach pflichtg...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / VII. Weitere allgemeine Grundsätze

Rz. 14 Der Anwalt kann für sein Bemühen gem. § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss verlangen.[31] Bleibt die Zahlung aus, kann der Vorschuss durch ein gesondertes Beschlussverfahren oder durch einen zusätzlichen Antrag im laufenden erstinstanzlichen Beschlussverfahren geltend gemacht werden. Dies ist sinnvoll und wird in den Fällen dringend geboten sein, in denen die Insolven...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / D. Rechtsmittelverfahren

Rz. 37 Der Betriebsrat soll grundsätzlich für jede Instanz gesondert entscheiden müssen, ob er die (weitere) Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wünscht.[22] Wegen einer besonderen Bedeutung kann der Betriebsrat aber auch von vornherein den Anwalt für mehrere Instanzen hinzuziehen oder für den Fall, dass der Arbeitgeber ein Rechtsmittel einlegt. In eiligen Fällen kann der Betri...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / I. Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / II. Besonderes bei der "Erforderlichkeit"

Rz. 29 Die Voraussetzungen der Erstattung einer Geschäftsgebühr für außergerichtliche Vertretung wurden von der Rechtsprechung und Literatur teils unangemessen erhöht. Es soll danach zusätzlich nötig sein, dass die anwaltliche Tätigkeit darauf "gerichtet" ist, die beschlossene Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens oder einer Einigungsstelle "entbehrlich"...mehr

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§ 9 Muster / D. Klage

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.15: Klageschrift wegen Kündigung mit PKH, hilfsweise Beiordnung Fett sind die Textbausteine für die Beantragung von Prozesskostenhilfe, die auch für andere Klageformate verwendet werden können. Zur Erläuterung siehe § 4 Rdn 101 ff. An das Arbeitsgericht _________________________ per beA Klage (volles Rubrum) wegen K...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Verfassungsbeschwerden

Rz. 157 Gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG sind dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise zu erstatten. Hierbei sind allerdings die dem Anhörungsberechtigten entstehenden Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Erhebt der Arbeitgeber erfolgreich Verfassungsbeschwerde und wurde sein Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ang...mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 1.2.2024)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der zweiten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2018 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine über...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / D. Besetzungsstreitigkeiten vor Durchführung der Einigungsstelle

Rz. 15 Beauftragt der Betriebsrat einen Rechtsanwalt mit seiner außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber, weil zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber schon die Besetzung einer Einigungsstelle streitig ist, erhält der Anwalt eine Vergütung nach dem RVG. Für die außergerichtliche Tätigkeit berechnen sich die Gebühren nach Nr. 2300 ff. VV...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.5 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 87 Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den vertraglich wirksam vereinbarten Beendigungszeitpunkt bedarf nach § 99 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Die Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung.[1] Entscheidet sich der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer bewusst über das Vertragsende hin...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / F. Prozesskostenhilfe

Rz. 45 Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat[32] können Prozesskostenhilfe beantragen.[33]mehr

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§ 8 Einigungsstelle / C. Anfechtung eines Spruchs der Einigungsstelle

Rz. 13 Auch für die Anfechtung eines Spruchs der Einigungsstelle kann der Betriebsrat einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Anwalt erhält für die erstinstanzliche Vertretung Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV und für die zweitinstanzliche Vertretung nach Nrn. 3200 ff. VV, worauf die Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 VV verweist. Rz. 14 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Inhalt des S...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2 Rechtsfolgen des zeit- oder zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses

Rz. 6 In § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG wird klargestellt, dass wirksam kalendermäßig befristete oder zweckbefristete Arbeitsverhältnisse automatisch enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies wird als besonderer Vorteil dieser Vertragsgestaltung angesehen. Die erforderliche Unterrichtung über die Zweckerreichung nach § 15 Abs. 2 TzBfG ist keine Kündigung.[1] Rz. 7 Da dem Arbe...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 6. Besondere Verfahren

Rz. 77 Eine typische Angelegenheit, die der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht nach Nr. 2300 VV abzurechnen hat, ist die Mitwirkung auf Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bei den Verfahren zur Anhörung des Betriebsrates. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann auf Seiten des Arbeitnehmers fraglich sein, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist (insoweit is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.2.2 Allgemeine Verwaltungskosten und Aufwendungen für Sozialleistungen

Zu den allgemeinen Verwaltungskosten [1] gehören u. a. Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen, z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, Feuerwehr, Werkschutz, allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse. Zu den Aufwendungen für soziale Einrichtungen [2] gehören z. B. Kan...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Bedeutung im Arbeitsrecht

Rz. 10 Für den im Arbeitsrecht tätigen Anwalt bedeutet dies folgendes: Kommt der Arbeitgeber zu einem Rechtsanwalt, weil er einen Mitarbeiter kündigen will, ist dies eine Angelegenheit. Wenn es sich dabei um eine schwangere Betriebsrätin handelt, die einen dem Arbeitgeber bekannten anerkannten Grad der Behinderung von 50 besitzt, muss der Rechtsanwalt den Arbeitgeber darauf ...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 1. Bedeutung der Vorschriften

Rz. 53 Zur außergerichtlichen Vertretung gehört das Anschreiben der Gegenseite (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), das Schreiben an Dritte (z.B. Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Integrationsamt[21]), die Korrespondenz mit dem Betriebsrat und auch das Entwerfen von Erklärungen[22] (Kündigung, Zurückweisung) und Verträgen (Abwicklungsvertrag, Aufhebu...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / IV. Obliegenliegenheiten

Rz. 37 Unmittelbar nach der Mandatsannahme sollte die Rechtsschutzversicherung um Deckungsschutz gebeten werden. Wenngleich die Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalles in der Praxis sehr großzügig gehandhabt werden, ist der Rechtsanwalt verpflichtet[64] und der Mandant gut beraten, wenn er alle Obliegenheiten einhält. Die grenzenlose Weite der sprachlichen Fa...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 3. Erstberatung

Rz. 34 Kommt gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbarung zustande, ergibt sich auch im Falle einer Erstberatung die Höhe der Vergütung aus dieser Vereinbarung. Kommt eine solche Vergütungsvereinbarung nicht zustande, verweist § 34 Abs. 1 RVG auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts.[17] § 34 Abs. 1 RVG enthält ferner Regelungen zum Verbraucherschutz. Ist der M...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Online-Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Aufl. Stand 2014 (zit.: RMOLK RVG-Bearbeiter) Bertelsmann, Gegenstandswerte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, 2000 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Aufl. 2020 Brieske, Die anwaltliche Honorarvereinbarung, 2 Aufl. 2006 Buschbell, Rationelle Rechtsschutzkorrespondenz, ...mehr

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Keine Nutzungsausfallentschädigung für einen auch zur privaten Nutzung überlassen Dienstwagen

Leitsatz Das Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG lässt es regelmäßig nicht zu, dem Mandatsträger wegen seiner Anstellung eine während der Mandatstätigkeit weiter zu zahlende Vergütung zuzusagen, die über das gesetzlich geregelte Maß hinausgeht. Ist die Überlassung des Dienstwagens nur wegen der Betriebsratstätigkeit erfolgt, ist in der Gestellung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung eine Begünstigung im Sinne des § 78 Satz 2 BetrVG zu sehen. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Die Kläge...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Ein Wegfall der Versicherungsfreiheit stellt keinen personenbedingten Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) dar.[1] Kann jedoch bei einer Exmatrikulation der Verlust des Studentenstatus als vertraglich vorausgeset...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.5 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 993 Die Existenz eines Interessenausgleichs mit Namensliste hat keine Auswirkungen auf die sonstigen Beteiligungsrechte des Betriebsrats; sie entbindet den Arbeitgeber insbesondere nicht von einer Anhörung des Betriebsrats zu den geplanten Kündigungen nach § 102 BetrVG. [1] Dies folgt bereits daraus, dass der Interessenausgleich nach § 1 Abs. 5 Satz 4 KSchG nur die Stellu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.3.2 Rechte des Betriebsrats

Rz. 820 Der Arbeitgeber kann gemeinsam mit dem Betriebsrat Auswahlrichtlinien für die Sozialauswahl erstellen. Diese bedürfen nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Auswahlrichtlinien sind nach der Rechtsprechung des BAG Grundsätze, die zu berücksichtigen sind, wenn bei beabsichtigten personellen Einzelmaßnahmen, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bew...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.4 Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

Rz. 542 Der Arbeitgeber muss auch bei der personenbedingten Kündigung – wie stets bei § 102 Abs. 1 BetrVG – dem Betriebsrat die Gründe mitteilen, die aus seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind. Den Kündigungssachverhalt muss der Arbeitgeber i. d. R. unter Angabe von Tatsachen so beschreiben, dass der Betriebsra...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.4 Beteiligung der Arbeitnehmervertretung

Rz. 747 Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz stellt oftmals eine Versetzung i. S. d. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dar. Diese bedarf in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten (§ 7 BetrVG) Arbeitnehmern einer Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Entsprechende Regelungen finden sich in § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG und den B...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.10 Beendigung einer vorläufigen Einstellung nach § 100 BetrVG

Rz. 105 Nach § 99 BetrVG hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung einzuholen.[1] In dringenden Fällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorläufig einstellen, solange er auf die Zustimmung des Betriebsrats wartet oder wenn der Betriebsrat die Zustimmung verweigert hat (vgl. § 100 Abs. 1 BetrVG). Über die vorläufige Einstellung muss...mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 3 Kündigung

Sachverhalt In einem Unternehmen ist ein schwerbehinderter Mitarbeiter seit mehr als 6 Monaten beschäftigt. Der Arbeitgeber hat vor 4 Tagen festgestellt, dass dieser Mitarbeiter Arbeitsmittel gestohlen hat; dies kann auch bewiesen werden. Vor Ausspruch der Kündigung hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung an. Der Betriebsrat gibt eine Stellungnahme n...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.6 Punkteschema

Rz. 864 § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG benennt die für die Sozialauswahl relevanten Kriterien: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltsverpflichtungen sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers. Über die Gewichtung der Kriterien untereinander gibt das Gesetz hingegen keine Auskunft. Da es an einer besonderen Rangordnung fehlt, ist davon auszugeh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.1 Allgemeines

Rz. 943 § 1 Abs. 5 KSchG ist § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO nachempfunden, aber nicht identisch mit dieser insolvenzrechtlichen Sonderregelung. Die Vorschrift modifiziert die Anforderungen an die Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen bei Betriebsänderungen; § 1 Abs. 5 KSchG ist damit eine Sondervorschrift sowohl hinsichtlich des betriebsbedingten Kündigungsgrundes (§ 1 Abs. 2 ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.2 Vorliegen einer wirksamen Auswahlrichtlinie

Rz. 916 Voraussetzung für die Anwendung des § 1 Abs. 4 KSchG ist das Vorliegen einer wirksamen Auswahlrichtlinie. Rz. 917 Zum einen muss die Richtlinie wirksam zustande gekommen sein. Handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG , so muss der Arbeitgeber sie mit dem zuständigen Betriebs-, Gesamtbetriebs- bzw. Konzernbetriebsrat verhandelt und abgeschlossen hab...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen

Rz. 463 Vor Ausspruch der verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber einen bei ihm bestehenden Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Eine ohne Anhörung erfolgte Kündigung ist unwirksam. Das Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen kann durch Vereinbarung zwischen den Betriebspartnern nach § 102 Abs. 6 BetrVG auch erweitert werden. Besteht Sonderkündigungsschutz na...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.4.3 Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 203 Im Kündigungsschutzprozess kann sich der Arbeitgeber grds. auf alle Kündigungsgründe stützen, die bei Zugang der Kündigung objektiv vorlagen. Gründe, die nach Ausspruch der Kündigung hinzugekommen sind, können nur eine neue (vorsorgliche) Kündigung rechtfertigen. Da der Arbeitgeber im Allgemeinen seine Kündigung nicht begründen muss (vgl. aber Rz. 121 ff.), kann er au...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2.2.1 Kurzarbeit, Abbau von Überstunden o. Ä.

Rz. 717 Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber einen Arbeitskräfteüberhang etwa durch den Abbau von Überstunden, das Vorziehen von Werksferien oder die Beendigung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen überbrücken kann. Der Bestand von Überstunden bringt regelmäßig einen ständigen Personalbedarf zum Ausdruck. Das gilt nur dann nicht, wenn die Mehrarbeit erforderlich ist, um eine...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.6 Massenentlassungsanzeige (Abs. 5 Satz 4)

Rz. 995 Nach § 1 Abs. 5 Satz 4 KSchG ersetzt ein Interessenausgleich mit Namensliste die Stellungnahme des Betriebsrats nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG, die der Arbeitgeber im Fall einer Massenentlassung seiner Anzeige an die Agentur für Arbeit beifügen muss. Auch ein Interessenausgleich ohne Namensliste kann als Stellungnahme des Betriebsrats nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG der...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.5 Entlassung

Rz. 75 Früher trennte das BAG scharf zwischen den Begriffen "Kündigung" (= rechtliche Beendigung) und "Entlassung" (= tatsächliche Beendigung), was vor allem im Rahmen von Massenentlassungen nach § 17 KSchG von Bedeutung war.[1] Mittlerweile versteht das BAG jedoch unter dem Begriff "Entlassung" die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.9 Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 102 Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden oder droht er, zahlungsunfähig zu werden (§§ 17, 18 InsO), und hat das Amtsgericht (§ 2 InsO) auf seinen Antrag oder auf Antrag eines Gläubigers (§§ 13, 14 InsO) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, um alle Gläubiger zu befriedigen und dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich von den restlichen Verbindli...mehr