Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.4 Umfang und Zeitpunkt des Restabzugs

Rz. 53 Abzuziehen ist der Teil des verteilten Aufwands, der bei Eintritt des Beendigungsereignisses noch nicht berücksichtigt wurde. Dazu gehört neben den Anteilen künftiger Verteilungsjahre auch der reguläre Anteil des Ereignisjahrs, soweit er nicht bereits in einer unterjährigen Gewinnermittlung erfasst wurde. Der Abzug erfolgt in voller Höhe im betreffenden Vz; eine zeita... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 7 Verfahren bei einheitlich und gesonderter Feststellung nach § 3a Abs. 4 EStG

Rz. 81 Die Bestimmungen des § 3a Abs. 4 EStG enthalten verfahrensrechtliche Spezialregelungen gegenüber den Vorschriften der AO. Sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a oder b AO gesondert (und einheitlich) festzustellen, hat das zuständige Feststellungs-FA (§ 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO i. ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.3 Bindungswirkung und Prüfungsumfang

Rz. 71 Innerhalb ihres fachrechtlichen Regelungsbereichs ist die Bescheinigung Grundlagenbescheid. Das FA ist an die Feststellung gebunden, dass die bezeichneten Maßnahmen die städtebaulichen Voraussetzungen erfüllen; es darf sie nicht durch eine eigene Auslegung des § 177 BauGB ersetzen. Die Bindung erstreckt sich dagegen nicht auf die steuerrechtliche Qualifikation und reg... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Herabsetzung der Steuer, Steuervergütung

Rz. 14 Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden (nicht: entrichteten) Steuer (z. B. geänderte Steueranmeldung) oder zu einer Steuervergütung (z. B. Vorsteuererstattung bei der USt), ist wegen der Gefahr betrügerischer Manipulationen die Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich. Erst mit Erteilung dieser Zustimmung erlangt die Steueranmeld... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Wirkung der Steueranmeldung

Rz. 2 Die Steueranmeldung entfaltet eine mehrfache Wirkung. Sie ist, wie sich aus § 150 Abs. 1 S. 3 AO ergibt, Steuererklärung und unterliegt daher den Regelungen der §§ 149ff. AO. Darüber hinaus steht die Steueranmeldung mit dem Tag des Eingangs bei der Finanzbehörde einer fiktiven Steuerfestsetzung gleich, soweit nicht die Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich ist, ist... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.4 Änderungen, Nachweise und Rechtsschutz

Rz. 64 Abs. 3 S. 2 verlangt die Angabe der Zuschüsse, die eine für Denkmal- oder Archivpflege zuständige Behörde gewährt hat. Werden solche Zuschüsse erst nach Ausstellung bewilligt, ist die Bescheinigung zu ändern. Private Zuschüsse, Versicherungsleistungen und sonstige Erstattungen fallen nicht unter diese Bescheinigungspflicht; sie sind gleichwohl bei der steuerlichen Bem... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 11 § 157 Abs. 1 S. 2 AO konkretisiert die inhaltlichen Mindestanforderungen eines Steuerbescheids. Danach ist zwingend die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag (sachlicher Regelungsbereich) zu bezeichnen und anzugeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich). Ferner gehört zum sachlichen Anwendungsbereich die Angabe des Besteuerungszeitraums oder -zeit... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 3 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Abs. 2)

Rz. 39 Wie bei allen anderen schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakten gilt auch bei Steuerbescheiden, dass sie, wenn sie schriftlich oder elektronisch erlassen werden, mit einer Begründung zu versehen sind, soweit dies zu ihrem Verständnis erforderlich ist.[1] Ausdruck dieser Begründung ist bei Steuerbescheiden u. a. die Angabe der Besteuerungsgrundlagen. Die Begrü... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.6 Verwaltungsakte des Erhebungs- und Vollstreckungsverfahrens

Rz. 36 Ein Steuerbescheid enthält häufig weitere, mit der Steuerfestsetzung äußerlich verbundene Entscheidungen oder Mitteilungen, die nicht die Steuerfestsetzung, sondern das daran anschließende Steuererhebungs- und Vollstreckungsverfahren[1] betreffen. Rz. 37 So wird mit der Steuerfestsetzung üblicherweise das Leistungsgebot nach § 254 AO verbunden, mit dem der Steuerschuld... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.4 Freistellungsbescheid (Satz 3 Alt. 1)

Rz. 27 Nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO sind auch Freistellungsbescheide Steuerbescheide, für die § 155 Abs. 1 S. 1 und 2 AO gilt.[1] Für sie gelten damit die gleichen Regelungen wie für Steuerbescheide i. S. d. § 155 Abs. 1 S. 1 AO, insbesondere die Vorschriften über die Verjährung[2] und über die Änderung oder Aufhebung.[3] Sie können auch mit Nebenbestimmungen[4] verbunden werde... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuer nach Art (z. B. ESt, KSt, USt, GewSt) und Betrag und über welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) für welche Steuerart im Steuerbescheid entsch... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Während § 155 AO die grundlegenden Bestimmungen über den Steuerbescheid, insbesondere die Pflicht zur Festsetzung von Steuern durch Steuerbescheid und die Behandlung von Steuerbescheiden regelt, werden durch § 157 AO Form und Inhalt des Steuerbescheids bestimmt. Diese eher technischen Bestimmungen in § 157 Abs. 1 AO konkretisieren die Vorgaben an die inhaltliche Bestim... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.1.1 Zweck der Steuerfestsetzung

Rz. 3 Ziel des Steuerfestsetzungsverfahrens i. S. d. § 155 AO ist es, einerseits den materiell-rechtlich entstandenen Steueranspruch zu konkretisieren[1] und damit eine bindende, der Bestandskraft fähige, der Festsetzungsverjährung unterliegende Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch zu treffen. Andererseits wird durch den Steuerbescheid eine sichere Rechtsgrundla... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.1 Verbindliche Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch

Rz. 12 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines bestimmten Steueranspruchs gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Diese Entscheidung wird nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO im Steuerbescheid getroffen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Zu den Ausnahmen von einer... mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) ab 1981 in Kraft getreten und unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Änderungen mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) bekanntgemacht worden. Rz. 2 Die Regelung gehört zu den Vorschriften, die auch für den Fall der bereits eingetretenen Unanfechtbarkeit nach § 39 Abs. 2 die Durchbrech... mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei... mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009, 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995, 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008, 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012, 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtliche Her... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Steuerschuldnerschaft und Steuerübernahme (Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 40 Abs. 3 EStG)

Rz. 83 Mit der wirksamen Pauschalierung wird der Zuwendende Schuldner der pauschalen Einkommensteuer. Er übernimmt damit nicht lediglich wirtschaftlich eine fremde Steuerschuld, sondern schuldet die Pauschsteuer kraft Gesetzes als eigene Steuer. Der Zuwendungsempfänger bleibt Schuldner seiner übrigen Einkommensteuer; seine Steuerschuld erstreckt sich jedoch nicht auf den nac... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Pauschalierungswahlrecht und einheitliche Ausübung

Rz. 35 Abs. 1 eröffnet dem Zuwendenden ein Wahlrecht, die Einkommensteuer auf bestimmte Sachzuwendungen an Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, mit 30 % zu übernehmen. Erfasst werden insbesondere Geschäftsfreunde, Kunden, selbstständig Tätige und Arbeitnehmer anderer Unternehmen. Berechtigt ist der die Zuwendung gewährende Stpfl. unabhängig von seiner Rechtsform; für... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.3 Wahlrecht und einheitliche Ausübung

Rz. 69 Das Pauschalierungswahlrecht für eigene Arbeitnehmer ist von dem Wahlrecht für Nichtarbeitnehmer nach Abs. 1 unabhängig. Der Arbeitgeber kann daher nur einen der beiden Empfängerkreise in die Pauschalierung einbeziehen. Innerhalb des Arbeitnehmerkreises ist die Entscheidung hingegen einheitlich für sämtliche pauschalierungsfähigen Sachzuwendungen zu treffen. Eine Ausw... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.4 Ausübung des Wahlrechts und verfahrensrechtliche Zuordnung (Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 40 Abs. 4 EStG)

Rz. 89 Durch das JStG 2024 wurde die Verweisung in Abs. 3 S. 2 auf § 40 Abs. 4 EStG erweitert. Die Regelung gilt nach § 52 Abs. 37c S. 3 EStG in allen offenen Fällen. Das Wahlrecht wird grundsätzlich durch Übermittlung oder Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung ausgeübt, in der die pauschale Steuer angegeben ist. Der Gesetzgeber hat damit die zuvor richterrechtlich entwickelten ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften und Rechtsgebieten

Rz. 22 § 37b steht in einem engen Zusammenhang mit den allgemeinen Vorschriften über die Erfassung und Bewertung von Einnahmen. § 8 bestimmt zunächst, ob überhaupt eine Einnahme in Geld oder Geldeswert und bei Arbeitnehmern Arbeitslohn vorliegt. Für die pauschale Bemessungsgrundlage enthält § 37b Abs. 1 S. 2 anschließend eine Sonderregelung, die grundsätzlich an die Aufwendu... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 16 Erst mit Art. 8 des StÄndG 2015 wurde rückwirkend ab 1.1.2009 der Verweis auf die für die Bewertung maßgeblichen Regelungen des BewG von § 138 Abs. 2-4 BewG a. F. auf die aktuellen Bewertungsregeln nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG umgestellt. Hintergrund war eine seit langem in Literatur und Rechtsprechung geführte Diskussion um die Verfas... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsätze

Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vorsteuerabzug ber... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Altlastensanierung / 2.6 Auflösung der Rückstellung

Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung hat ein Kaufmann die Risiken seines Betriebs zu jedem Stichtag zu bewerten und ggf. Rückstellungen zu bilden. In früheren Wirtschaftsjahren gebildete Rückstellungen sind i. d. R. gewinnerhöhend aufzulösen, wenn die Voraussetzungen für ihre Beibehaltung am Bilanzstichtag weggefallen sind.[1] Hierbei sind nach der "Wertaufh... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 1.2.2 Betriebsnahe Veranlagung

Rz. 4 Die betriebsnahe Veranlagung stellt eine besondere Form der Sachverhaltsermittlung dar, die in der AO nicht ausdrücklich geregelt ist. Sie wurde von der Finanzverwaltung im Rahmen der Neustrukturierung des Besteuerungsverfahrens aufgrund der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 16.2.1976[1] eingeführt. Nach Tz. 1.2.5 dieses Erlasses[2] soll... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Lohnsteuer-Außenprüfung / 7.2 Prüfungsbericht

Führt die Prüfung zu keinen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen, ist dies dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch mitzuteilen; anderenfalls sind die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen und die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen in einem schriftlichen Prüfungsbericht darzustellen. Für Lohnsteuer-Außenprüfungen kann der Prüfungsbericht seit 2023 a... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) PartG mbB: Haftung für bestandskräftig festgesetzte Steuern und Verspätungszuschläge

Für die Haftung nach § 191 AO i.V.m. § 8 Abs. 1 PartGG sind keine weiteren Voraussetzungen außer der Gesellschafterstellung erforderlich. Haben die Vertreter der Partnerschaftsgesellschaft die der Haftung zugrunde liegenden Steuerfestsetzungen nicht fristgerecht angefochten, haben sie diese nach § 166 AO gegen sich gelten zu lassen. Dies schließt festgesetzte Verspätungszusc... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt dem Arbeitgeber durch die Übersendung des Prüfungsberic... mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 9.1 Grundsätze

Zunächst ist zu beachten, dass jede Maßnahme der baulichen Veränderung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer bedarf. Es kommt nicht darauf an, ob die Maßnahme für alle oder einzelne Wohnungseigentümer beeinträchtigend ist.[1] Grundsätzlich könnte daher auch die Beseitigung einer ohne Beschluss legitimierten baulichen Veränderung verlangt werden, die für keinen der übrigen ... mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1.2 Beschlussfassung

Sämtliche Maßnahmen der baulichen Veränderung bedürfen einer Beschlussfassung. Unerheblich ist insbesondere, ob die bauliche Veränderung mit Beeinträchtigungen einzelner Wohnungseigentümer verbunden ist. Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine nicht in der Gemeinschaftsordnung gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im W... mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.1.4.5 Darlehensaufnahme

Grundsätzlich kommt auch die Finanzierung einer Baumaßnahme durch Darlehensaufnahme infrage. Gerade bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder solchen, deren Kosten sich in einem angemessenen Zeitraum amortisieren und somit eine Kostentragungsverpflichtung unter allen Wohnungseigentümern die Folge ist, steht jedenfalls eine Finanzierung durch Darlehensaufnahme im Ra... mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1.4.3.1 Benachteiligung durch die Maßnahme selbst

Ein Verstoß gegen das Verbot der unbilligen Benachteiligung setzt zunächst voraus, dass einem Wohnungseigentümer Nachteile zugemutet werden, die bei wertender Betrachtung nicht durch die mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteile ausgeglichen werden.[1] Darüber hinaus ist erforderlich, dass die bauliche Veränderung zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung der Wohnungs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2.2 Antrag

Rz. 292 Der Land- und Forstwirt kann nach § 13 Abs. 4 S. 2 EStG unwiderruflich beantragen, dass der Nutzungswert bei ihm ab dem Beginn eines Vz nach dem Vz 1998 nicht mehr besteuert wird. Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ist das Wahlrecht für die jeweilige Wohnung verbraucht. Wird ein derartiger Antrag nicht gestellt, ist die Nutzungswertbesteuerung unbefristet for... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.3.4 Abschn. XVIII: Beschäftigte in Leitstellen

Die speziellen Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XVIII – Beschäftigte in Leitstellen gelten sowohl für Rettungsleitstellen als auch für integrierte Leitstellen. Das bisherige Eingruppierungsniveau wurde angehoben. Die bisherige Mindesteingruppierung in der Vergütungsgruppe VIb BAT entsprechend Entgeltgruppe 6 wurde auf die Entgeltgruppe 9a angehoben, für Leiter Vergütungsgruppe V... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.4 Abschn. XXII: Beschäftigte im Rettungsdienst

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXII Ziffer 1 – Beschäftigte im Rettungsdienst beruhen auf den Tätigkeitsmerkmalen des Teils "Rettungssanitäter, Rettungsassistenten" der Anlage 1a zum BAT. Ergänzt wird diese Regelung durch ein neues Merkmal für den seit dem Jahr 2014 neu geschaffenen Beruf des Notfallsanitäters. Für diese Eingruppierung wurde eine eigene Entgeltgruppe N kre... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.6 Abschn. XXIX: Vermessungsingenieure

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXIX beruhen auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT. Zusätzlich wurden die sog. 1/3-Merkmale direkt der jeweils höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Der bisherige zwingende Beginn in der Entgeltgruppe 10 in Stufe 1 (Abschn. I Abs. 2 des Anhangs zu § 16 TVöD[VKA]) wurde aufgehoben. Die bisherige Vergütungsgruppenz... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.2 Abschn. XIV: Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst

In Ziffer 1 wird die Eingruppierung der Beschäftigten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst geregelt. Die Regelungen beruhen auf dem Teil "Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst" der Anlage 1a zum BAT. Allerdings wird das Eingruppierungsniveau deutlich angehoben. So steigt die Mindesteingruppierung von der Vergütungsgruppe VII BAT entsprechend Entgeltgrupp... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.5 Abschn. XXIII: Schulhausmeister

Für die Schulhausmeister wurden die Tätigkeitsmerkmale grundlegend neu strukturiert und neue Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Nunmehr wird anstelle des in dem Teil "Schulhausmeister" der Anlage 1a zum BAT verwendeten Kriteriums der Größe und Anzahl der Unterrichtsräume auf das Vorliegen einer einschlägigen Ausbildung, die Schulart, Unterstellungsverhältnisse, die technischen A... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wirkung der Feststellung

Rn. 85 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Feststellungsbescheid entfaltet als selbstständiger VA Doppelwirkung. Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag erfolgt als selbstständige Besteuerungsgrundlage, § 157 AO, durch Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO und entfaltet damit Bindungswirkung für die folgenden Steuerbescheide (nächsten ESt-Bescheid und nächst... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergkemper, Aufhebung und Änderung einer Kindergeldfestsetzung, FR 2000, 136; Huhn, Versagender/aufhebender Kindergeldbescheid oder Nullbescheid: Dauer-VA und Bestandskraft, FR 2000, 114; Tiedchen, Die Änderung von bestandskräftigen Kindergeldbescheiden, DStZ 2000, 237; Felix, Korrektur von Kindergeldfestsetzungen. Bestandskraft von VA gem § 70 EStG, FR 2001, 674; Kanzler, Die k... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Korrektur gem § 10d Abs 4 S 4 ff EStG

Rn. 87 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für Fälle, in denen sich enthält § 10d Abs 4 S 4 und 5 EStG eine eigenständige Anpassungs- und Korrekturvorschrift (neu gefasst durch JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768). Bis zum 13.12.2010 waren Feststellungsbescheide zu er... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückwirkung der nachträglichen Vergabe der Identifikationsnummer auf Monate, in denen die Voraussetzungen der S 1–3 des § 24b Abs 1 EStG vorliegen (§ 24b Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 95 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Erfolgt die Zuteilung der ID-Nr an das Kind, für das der StPfl den Entlastungsbetrag begehrt, erst nachträglich, dh nachdem die Voraussetzungen des § 24b Abs 1 S 1–3 EStG vorliegen, wirkt die nachträgliche Vergabe der ID-Nr auf die genannten Zeiträume zurück. Dies betriff den Fall, dass der StPfl noch während des laufenden Veranlagungs- oder... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Antrag

Rn. 104 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Abzugsbetrag des § 33a Abs 1 EStG wird nur auf – ggf konkludenten – Antrag des StPfl gewährt, BFH v 30.10.2003, III R 24/02, BStBl II 2004, 394. Eine Antragstellung ist auch noch nach Bestandskraft des ESt-Bescheids möglich, sofern dieser noch geändert werden kann, BFH v 09.08.1991, III R 24/87, BStBl II 1992, 65. Nach BFH v 20.11.2008, ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse

Rn. 171 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Änderung oder Aufhebung hat in jedem Fall – ggf auch rückwirkend – mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse zu erfolgen, vgl V 14.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2025; aber in den Grenzen der Verjährung, vgl BFH v 03.03.2011, III R 11/08, BStBl II 2011, 722; V 13 Abs 1 S 1 DA-KG 2025; Weber-Grellet in Schmidt, § 70 EStG Rz 6 (45. Au... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchführung des Verlustrücktrags

Rn. 53 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag antragslos durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzungsverfahren für das Verlustrücktragsj... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 10d Abs 1 S 5 und 6 EStG bestand bis VZ 2022 die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag war die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag konnte der Höhe nach und/oder bezogen auf einzelne Einkunftsarten beschränkt werden, s R 10d Abs 3 S 2, 3 EStR 2012; ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erfolgreicher Einspruch

Rn. 11 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Erstattet wird grundsätzlich nur, soweit der Einspruch erfolgreich ist, § 77 Abs 1 S 1 EStG. Der Einspruch ist dann erfolgreich, wenn die Familienkasse dem Einspruch – in vollem Umfang – abhilft. Dies ist dann der Fall, wenn der Einspruchsführer während des Einspruchsverfahrens zu keinem Zeitpunkt mehr als den letztlich zugesprochenen Betrag... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV 1996, 362 mwN; Happe/Lindberg in Frotscher/Geurts, § 111 ... mehr