Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 3 Literatur

Rz. 28 Felix, Wiederaufnahmeverfahren – Verhältnis des § 179 Abs. 2 SGG zu § 580 Nr. 4 ZPO – zur Anwendbarkeit des § 580 Nr. 4 ZPO mit § 179 Abs. 1 SGG auf die Fallkonstellation des§ 153a Abs. 2 StPO, SGb 1998, 379. Poelzig, Die Aufhebung rechtskräftiger zivilgerichtlicher Urteile unter dem Einfluss des Europäischen Gemeinschaftsrechts, JZ 2007, 858. Voelzke/Hahn, Bestandskraf...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / I. Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Vorbemerkung zu §§ 2325 ff. BGB

Rz. 1 Der ordentliche Pflichtteil ist gem. §§ 2303, 2311 BGB nach dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls real vorhandenen Nachlasses zu berechnen. Würde das Gesetz an dieser Stelle Halt machen, hätte der Erblasser also ohne weiteres die Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht seiner nächsten Angehörigen, also deren gesetzlich fixierte und verfassungsrechtlich garantierte[1] Minde...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2265 ff.... / Literaturtipps

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IV. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.20: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (Rubrum wie Muster Rdn 84) Namens und in Vollmacht der Klägerin wird beantragt,mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage (Rubrum etc. wie Muster Rdn 84) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte GdWE. In der Eigentümerversammlung vom _________________________, deren Protokoll überreicht wird als Anlage K 1, beschlossen die Eigentümer Vorschüsse zur K...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XIII. Muster: Nichtigkeitsfeststellungsklage

Rz. 96 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungsklage An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ (Rubrum etc. wie Muster Rdn 94) Es wird beantragt, die Nichtigkeit des auf der Eigentümerversammlung vom _________________________ zu TOP _________________________ gefassten Beschlusses über die Än...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 58 Die GdWE hat keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftungsmasse. Bei ihr haften im Außenverhältnis zu den Gläubigern jetzt abweichend von BGH ZMR 2005, 547 wegen § 9a Abs. 4 WEG sämtliche Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der GdWE angehören, unmittelbar persönlich, aber nur pro rata in Höhe der Größe ihres Miteigentumsanteils mit ihr...mehr

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§ 14 Europarecht / 2. Vorlagerecht

Rz. 21 Ein Vorlagerecht hat jedes nationale Gericht in jedem Stadium des Verfahrens. Ausnahme: Die Frage der Gültigkeit eines Rechtsaktes (etwa ein Beschluss der Kommission, mit dem eine nationale Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt nicht vereinbar erklärt wird), der von dem Betroffenen mit der Direktklage vor dem EuG (siehe Rdn 10) hätte angefochten werden können, kann n...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 17 Soweit ein Verwaltungsakt in formelle Bestandskraft erwachsen ist, d.h. mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbar ist, kann die Finanzbehörde nur noch in Ausnahmefällen einen berichtigenden Bescheid erlassen, soweit gesetzliche Vorschriften eingreifen. Die AO verfügt über ein zwar kompliziert anmutendes, aber ausdifferenziertes System von Korrekturvorschri...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 1. Anfechtungsklage ohne Vorverfahren

Rz. 78 Der Planfeststellungsbeschluss ist als Verwaltungsakt mit der Anfechtungsklage angreifbar (§ 42 Abs. 1 VwGO). Die für Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte geltende Grundregel, wonach die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts auf den Widerspruch Betroffener durch die Verwaltung in einem Vorverfahren zu prüfen ist (§ 68 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 VwGO), gilt für Planfeststell...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung, § 164 AO

Rz. 19 Soweit der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, kann die Behörde den Steuerbescheid mit einer Nebenbestimmung versehen, nach der die Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. In diesem Fall kann das Finanzamt die Steuerfestsetzung innerhalb der Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) jederzeit aufheben oder ändern. Auch der Steuerpflichtige kann gem. § 16...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 9 Massenentlassungen

Hinweis Zukünftige Änderung der BAG-Rechtsprechung Am 14.12.2023 hat der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Absicht mitgeteilt, seine bisherige Rechtsprechung zur Auswirkung unterlassener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen aufgeben zu wollen. Danach könnten Kündigungen zukünftig trotz unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam sein. D...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dauernutzungsrecht als wirtschaftliche Einheit nach dem BewG

Leitsatz 1. Der Einwand, bei einem zu bewertenden Wirtschaftsgut handele es sich nicht um Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes, ist mit einem Antrag auf sogenannte fehlerbeseitigende Aufhebung der Wertfeststellung geltend zu machen. 2. Ein Dauernutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes kann als Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes gelten, wenn der Nutzungsberechtigte statt des Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung eines von ihm selbst genutzt...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / IV. Muster: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag)

Rz. 107 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.30: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag) Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Landesdenkmalamt Berlin, nachfolgend "Landesdenkmalamt", und durch die Untere Denkmalschutzbehörde _________________________, nachfolgend "Untere Denkmalschutzbehörde", und der ________________...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / I. Überblick

Rz. 2 Für die Verwirklichung bestimmter baulicher Vorhaben sehen Bundes- und Landesgesetze die Durchführung eines besonderen förmlichen Verwaltungsverfahrens vor. Diese unter dem verfahrensrechtlichen Vorbehalt der Planfeststellung stehenden Vorhaben werden – im Unterschied etwa zur Gesamtplanung genannten Bauleitplanung – als Fachplanung bezeichnet.[1] Wo das Fachplanungsrec...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Gewinnermittlung

Grundsätze zur Wahl der Gewinnermittlungsart: Mit Urteil vom 27.11.2024 illustriert der BFH die wesentlichen Grundsätze zur Wahl der Gewinnermittlungsart.[1] Er stellt klar, dass die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (BV-Vergleich) der gesetzessystematische Regelfall ist. Nur unter den in § 4 Abs. 3 S. 1 EStG genannten Voraussetzungen ist eine Gewinnermittlun...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Berichtigung einer bestandskräftigen Kirchensteuerfestsetzung nach § 175b AO

Leitsatz Ein Steuerbescheid ist nach § 175b Abs. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten im Sinne des § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Sachverhalt Der Kläger ist im Jahr 2017 aus der Kirche ausgetreten. Die Meldebehörde übermittelte daraufhin den Kirchaustritt bzw. die fehlende Kirchenzugehörigkeit an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses berücksichtigte die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 4.2 Zurechnungsfortschreibung

Rz. 40 Über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit wird gem. § 222 Abs. 2 BewG eine neue Feststellung getroffen (Zurechnungsfortschreibung), wenn sie von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Rz. 41 Im Rahmen der Zurechnung ist festzustellen, wem bzw. welcher grundsteuerrechtsfähigen Person oder Personengruppe (Zurech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 6.2 Selbständigkeit der Fortschreibungsarten

Rz. 63 Die drei Arten der Fortschreibung (Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung) stehen selbstständig nebeneinander.[1] Die einzelnen Feststellungen zum Wert sowie zur Art und Zurechnung sind jeweils selbstständige Feststellungen, die eigenständig anfechtbar und unabhängig voneinander bestandskräftig werden können (Rz. 1). Auf denselben Fortschreibungszeitpunkt sind somit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkendes Ereignis – vorzeitige Berücksichtigung im Jahr der Rückwirkung – keine rückwirkende Beseitigung einer vGA durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines "Vorkaufsrechts"

Leitsatz 1. § 100 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung gebietet die Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sachlage nur in den Grenzen des formellen Rechts. 2. Ein bestimmter Sachverhalt kann steuerlich nur einmal und grundsätzlich nur in dem Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden, in dem er sich ereignet hat. Davon kann aus Gründen der Prozessökonomie abgewichen werden, wenn die Gefahr divergierender Entscheidungen nicht besteht. 3. Beruht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) au...Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.08.1994 ‐ X R 42/91mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VII. Unzulässiger Widerspruch gegen fehlerhaften Änderungsbescheid

Rz. 66 Änderungsbescheid fehlerhaft Ausgangslage Ein Widerspruchsverfahren ist anhängig. Die Behörde erlässt einen Änderungsbescheid mit einer falschen Rechtsbehelfsbelehrung. Der Änderungsbescheid ist gem. § 86 SGG Bestandteil des Widerspruchsverfahrens. Der Leistungsempfänger legt einen unzulässigen Widerspruch ein. Fraglich ist, welche Kosten durch den weiteren unzulässigen...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / c) Bestandskraft der Veranlagung des Belasteten

Keine Erstattung an Steuerzahler, soweit Vorsteuerabzug des Belasteten endgültig: Insoweit als der Belastete die an den Steuerzahler gezahlten Beträge als Vorsteuer geltend gemacht hat und dieser Vorsteuerabzug nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, weil der entsprechende Veranlagungszeitraum bei ihm bestandskräftig veranlagt ist, müsste die Erstattung der zu Unrecht an ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 1. Grundsatz

Erstattung ...: Wer Steuern zu Unrecht zahlt, kann jederzeit[3] die Erstattung dieser Steuern verlangen (vgl. § 37 Abs. 2 AO).[4] ... für den Zeitraum der Entrichtung: Hat er die Steuerbeträge in einer Steuererklärung erklärt, erfolgt der Antrag auf Erstattung im Regelfall durch Korrektur der betreffenden Erklärungen, und zwar für den Zeitraum, in dem die Steuer ursprünglich ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Fall der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Leitsatz 1. Die durch § 20a des Lebenspartnerschaftsgesetzes ermöglichte Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) dar. 2. Nach Art. 97 § 9 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) kommt eine auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gestützte Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids zum Zwecke der Zusammenveranlagung dann nicht mehr in Betracht, wenn die Umwandlung der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilungsänderung (... / 8.2.3 Heizkosten/Warmwasserkosten (§ 2 Nr. 4 bis Nr. 6 BetrKV)

Von den Kosten des Betriebs der Zentralheizungsanlage sind gemäß § 7 Abs. 1 der HeizkostenV mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen. Stets ist hinsichtlich des Grundkostenanteils auf die beheizte Wohn- oder Nutzfläche (bzw. den um...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Bilanzberichtigung nach Bestandskraft

Eine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 S. 1 EStG ist ausgeschlossen, wenn die darauf beruhende Veranlagung bereits bestandskräftig ist und keine Änderungsvorschrift der AO eingreift. § 129 AO zählt nicht zu diesen Änderungsvorschriften. § 129 AO erlaubt ausschließlich die Berichtigung offenbarer oder mechanischer Fehler im Verwaltungsakt selbst, bietet aber keine Grundlage, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 20.3 Bindungswirkung bestandskräftiger ablehnender Kindergeld-Festsetzungen

Eine Bindungswirkung für die Zukunft haben nur positive Kindergeld-Festsetzungen, d. h. Bescheide, mit denen Kindergeld für ein bestimmtes Kind bzw. für bestimmte Kinder in bestimmter Höhe festgesetzt wird.[1] Der Bescheid, mit dem eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben (= Aufhebungsbescheid) oder abgelehnt (Ablehnungsbescheid) wird, trifft eine Entscheidung zum Kindergeldans...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 18.1 Mitteilungspflicht des Kindergeldempfängers

Die Vorschrift des § 68 Abs. 1 EStG verpflichtet den Antragsteller bzw. Kindergeldempfänger, Änderungen in seinen Verhältnissen und in den Verhältnissen des Kindes, die zum Wegfall oder zur Herabsetzung des zu zahlenden Kindergelds führen, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Treten nach der Beendigung der Kindergeldzahlung Veränderungen ein, die den Anspr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 17.1 Online und rechtzeitig

Der Antrag auf Kindergeld ist grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zu beantragen.[1] Die schriftliche Antragstellung ist zulässig.[2] Andere elektronische Antragstellungen, die die Voraussetzungen des § 67 Satz 1 1. Halbsatz EStG nicht erfüllen (z. B. E-Mail, Nutzung des besonderen elektronischen Anw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.2 Mitteilung über die Ergebnislosigkeit der Prüfung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 15 Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen, so genügt es nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO, wenn dies dem Stpfl. schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird. Die Mitteilung erfüllt ebenso wie der Prüfungsbericht eine Dokumentations- und Protokollfunktion.[1] Der Stpfl. soll nicht im Unklaren darüber gelassen werden, ob er aufgrund der Prüfung mit d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Unwiderruflichkeit des Antrags und Verhältnis zu § 28a ErbStG

Rz. 55 Der Antrag auf Anwendung des Abschmelzungsmodells ist unwiderruflich und schließt einen Antrag auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG aus, § 13c Abs. 2 Satz 6 ErbStG. Daraus folgt, dass der Erwerber sich nach Stellung des Antrags auf Anwendung des Abschmelzungsmodells nicht mehr anders entscheiden kann, um stattdessen, weil dieser aufgrund neuer Erkenntnisse...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Antrag und Wahlrecht

Rz. 64 Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht zwischen der Regelbesteuerung in Form der Sofortbesteuerung nach dem Kapitalwert und der Jahresbesteuerung. Dies ergibt sich aus der im Gesetzestext verwendeten Formulierung "nach Wahl des Erwerbers". Dabei kann das Wahlrecht von dem Erwerber für jedes ihm zustehende Recht auf Rente oder wiederkehrende Leistungen gesondert ausübt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Neuveranlagungszeitpunkt (Abs. 2)

Rz. 346 [Autor/Stand] Bei der Neuveranlagung werden die tatsächlichen Verhältnisse im Neuveranlagungszeitpunkt zugrunde gelegt. Für die Bodenrichtwerte gelten stets die Verhältnisse zum Hauptveranlagungszeitpunkt (Rz. 340). Neuveranlagungszeitpunkt ist der Beginn des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in dem die Veränderung eingetreten ist oder der Fehler dem Finanza...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 8 § 13c Abs. 1 ErbStG setzt voraus, dass es sich bei dem Erwerb um begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG handelt, welches die Größengrenze von 26 Mio. EUR übersteigt. Die Höhe des Werts des begünstigungsfähigen sowie des nicht begünstigten Vermögens ist hierbei irrelevant (Erkis, DStR 2016, 1441). Als begünstigtes Vermögen kommt nur das in § 13b Abs. 1 ErbSt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Zusammenrechnung und Folgefragen

Rz. 40 Eine Zusammenrechnung ist nur dann vorzunehmen, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem ersten und dem letzten Erwerb nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG). Nach Ablauf der Zehnjahresfrist kommt der Verschonungsabschlag erneut zur Anwendung. Die Zehnjahresfrist ist dabei rückwärts gerichtet zu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Fehlerhafte Vorbescheide (fehlerhafte Bescheide für Vorerwerbe)

Rz. 22 Es stellt sich die Frage, ob falsche Bewertungen in der Vergangenheit im Rahmen der Berechnung des Gesamterwerbs nach § 14 ErbStG korrigiert werden können, auch wenn zwischenzeitlich die Bestandskraft (zehn Jahre Berechnungszeitraum!) eingetreten ist oder/und wenn sich keine hinreichende Korrekturmöglichkeit gem. §§ 129, 172 ff. AO ergibt. Abgesehen von dem Spezialthem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 6 Nach § 360 Abs. 3 Satz 1 AO sowie § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO sind Dritte, die an einem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber zu ergehen hat, zwingend zum Einspruchs- oder Klageverfahren beizuladen. Bei Rechtsbehelfsverfahren betreffend Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundla...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.5 Kein Ermäßigungsanspruch

Rz. 46 Zuletzt darf die ausländische Erbschaftsteuer auch keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegen. Eine solche dürfte im Regelfall mit der Bestandskraft der Steuerfestsetzung ohnehin ausgeschlossen sein (s. Rn. 41). Rz. 47 vorläufig freimehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 12.1. Erklärung zur Vollverschonung ("Optionsverschonung") nach Abs. 10

Rz. 293 Nach Abs. 10 kann der Erwerber des begünstigten Vermögens unwiderruflich erklären, dass anstelle der 85 %igen Regelverschonung eine Vollverschonung in Höhe von 100 % des begünstigten Vermögens gewährt wird (Abs. 10 Nr. 1). Der Antrag auf Optionsverschonung konnte nach der bisherigen Verwaltungsauffassung nur einheitlich für das gesamte begünstigte Vermögen gestellt w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Minderung des Sanierungsertrags nach § 3a Abs 3 S 1 EStG

Rn. 38 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für die Ermittlung des Untergangs von Verlustpotenzial ist in einem 1. Schritt der Sanierungsertrag um die nicht abziehbaren Beträge des § 3c Abs 4 EStG zu kürzen, vorausgesetzt, der steuerfreie Sanierungsertrag und die BV-Minderung oder BA stehen im unmittelbar wirtschaftlichen Zusammenhang (sog Sanierungskosten). Ergebnis ist der sog gemin...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Antrag

Rz. 56 Die Anrechnung hat auf Antrag des Steuerpflichtigen zu erfolgen. Neben dem Steuerpflichtigen sind auch die Personen antragsberechtigt, die berechtigt sind, eine Steuererklärung abzugeben, wie z. B. der Testamentsvollstrecker. Die Vornahme der Anrechnung steht nicht im Ermessen des zuständigen Finanzamts, sondern hat bei Vorliegen der Voraussetzungen zu erfolgen (s. BF...mehr