Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsgenossenschaft

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 8

Rz. 1 Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierunter sind alle nicht unter andere Posten wie GuV 5, 6, 7, 12, und 13 fallende Aufwendungen, auch wenn sie bisher außergewöhnlich oder periodenfremd waren, zu zeigen. Dazu gehören insbesondere: Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens Verluste aus dem Abgang von sonstigen Vermögensgegenständen (Aktiva B II 7) und W...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildschirmarbeit / 3 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Der Arbeitgeber muss die Kosten für eine Bildschirmbrille übernehmen, wenn der Arbeitnehmer diese ausschließlich für die Arbeit am Bildschirm benötigt. In diesen Fällen ergibt sich aus der Kostenübernahme kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Für die Arbeit am Bildschirm gibt es von den Unfallversicherungsträgern eine Reihe von Vorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3.1 Kooperationen in der betrieblichen Prävention

Im betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement sind folgende verschiedene Akteure tätig: staatliche Arbeitsschutzbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsamt), Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Verbände der Sozialpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammern, Innu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.12 Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Passivierung von Urlaubsrückstellungen

Die Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009 haben auch Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht. Bisher waren in den Jahresabschlüssen ausschließlich Rückstellungen für die Urlaubsverpflichtungen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr zu bilden, da davon ausgegangen wurde, dass Urlaubsansprüche aus früheren Jahren zum Ende des Kalenderjahres oder nach Ablauf des Üb...mehr

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Jung, SGB VII § 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 39 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 5.11.2008 neu in das SGB VII eingefügt. Sie regelt die Vorgehensweise bei der Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger mit dem klaren Ziel,...mehr

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Jung, SGB VII § 218 Länder und Gemeinden als Unfallversicherungsträger (außer Kraft)

Die Vorschrift ist mit dem UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. Art. 1 UVEG). Durch Art. 5 Nr. 11 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz–6. SGB IV-ÄndG) v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 17.11.2016 weggefallen.mehr

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Jung, SGB VII § 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 39 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 5.11.2008 neu in das SGB VII eingefügt. Durch Art. 5 Nr. 15a des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer ...mehr

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Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.2 Vollziehbare Anordnung eines Unfallversicherungsträgers (Nr. 2)

Rz. 9 Es muss sich um eine Anordnung nach § 19 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 zur Abwendung besonderer Unfall- und Gesundheitsgefahren oder nach § 19 Abs. 2 bei Gefahr im Verzug handeln. Diese muss vollziehbar, d. h. bindend (vgl. dazu die Komm. zu § 77 SGG) oder für sofort vollziehbar erklärt worden sein (vgl. dazu die Komm. zu § 86a SGG). Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 können Anordnungen...mehr

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Jung, SGB VII § 222 Neuorga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3/4 (unbesetzt) Rz. 5 Nach Abs. 3 ist bei den Fusionen eine angemessene Vertretung der Interessen der in den bisherigen gewerblichen Unfallversicherungsträgern vertretenen Branchen sowie eine ortsnahe Betreuung der Versicherten und Unternehmen sicherzustellen. Dies ist zum einen durch die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane zu gewährleisten. Zum anderen kann nach ...mehr

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Jung, SGB VII § 219a Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 ist weggefallen (vgl. Rz. 1). Rz. 4 In Abs. 2 wird allein für Neueinstellungen von Personen, die nach dem 31.12.2009 erfolgen, auf die auf Bundesebene bereits eingeführte Verfahrensweise nach der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes" verwiesen, da es sich hierbei um langsam anwachsende Versorgungsverpflichtungen hande...mehr

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Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.4 Nichtbeachten der Unterrichtungspflicht (Nr. 4)

Rz. 11 Nach § 138 hat der Unternehmer die im Unternehmen Beschäftigten über den zuständigen Unfallversicherungsträger und den Sitz seiner Verwaltungsstellen zu unterrichten. Der Verstoß dagegen ist bußgeldbewehrt.mehr

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Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen aus Anlass der Überleitung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung auf das Beitrittsgebiet der DDR. Diese Regelungen waren bisher in den §§ 1148 ff. RVO und in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet I Abschnitt III des Einigungsvertrages enthalten. Sie betreffen die Angleichung der Organisationsstruktur, des Rentenniveaus und...mehr

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Jung, SGB VII § 210 Zuständige Verwaltungsbehörde

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 31.10.2008 (BGBl. I S. 2130) wurden mit Wirkung zum 5.11.2008 Abs. 1 und 2 aufgehoben und die Absatzbezeichnung d...mehr

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Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.6 Nichtbeachten von Nachweispflichten (Nr. 6)

Rz. 13 Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten sind verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen Nachweise über die Berechnungsgrundlagen vorzulegen. Es handelt sich gemäß § 165 Abs. 2 Satz 1 um die Nachweise über die sich aus der Satzung ergebenden Berechnungsgrundlagen. Diese sind in der vom Unfallversicherungsträger geforderten Frist einzureichen.mehr

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Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.1 Zuwiderhandeln gegen Unfallverhütungsvorschriften (Nr. 1)

Rz. 8 Die Unfallversicherungsträger erlassen aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung in § 15 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschriften als autonomes Recht. Ordnungswidrig handelt, wer einer solchen Unfallverhütungsvorschrift zuwiderhandelt. Unerheblich ist, ob dies zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit geführt hat oder nicht. In der Unfallverhütungsvorschrift muss für e...mehr

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Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.5 Verstoß gegen Meldepflichten (Nr. 5)

Rz. 12 Der Unternehmer ist gemäß § 165 Abs. 1 i. V. m. den Satzungsregelungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen die Lohnnachweise inhaltlich richtig und vollständig und in der vorgeschriebenen Weise vorzulegen. Dies betrifft auch die Meldepflicht von geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten (Abs. 1 Satz 2). Eigentümer ...mehr

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Jung, SGB VII § 222 Neuorga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 222 regelt die Reduzierung der Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Abs. 1 und 2 enthielten die Vorgabe des Gesetzgebers, die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf 9 zu reduzieren und eine Berichtspflicht dazu. Nachdem dies umgesetzt wurde, wurden die Regelungen überflüssig und wurden mit Wirkung v. 17.11.2016 aufgehoben (vgl. Rz. 1). Die ...mehr

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Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.1 Übernahme von Altfällen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung des Abs. 1 stellt sicher, dass eventuell noch nach dem 31.12.1996 bekannt werdende Altfälle im Beitrittsgebiet aus der Zeit vor dem 1.1.1992 (also vor dem Inkrafttreten des RÜG) nach Maßgabe von § 1150 Abs. 2 und 3 RVO dem Unfallversicherungsrecht des SGB VII zugeordnet werden. Rz. 4 Es gilt das Versicherungsfallprinzip. Das bedeutet, dass ein bis zum 31.12...mehr

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Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.4 Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 21 Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt gemäß § 47 Abs. 1 OWiG im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen. Letzteres kommt in Betracht bei geringer Schuld des ordnungswidrig Handelnden oder wenn er einen eigenen Schaden infolge des Verstoßes erlitten hat oder wenn es sich um einen erstmal...mehr

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Jung, SGB VII § 211 Zusamme... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten soll durch die Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit Behörden der Zollverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, den Einzugsstellen für Sozialversicherungsbeiträge, Ausländer- und Finanzbehörden, Sozialhilfeträgern, den nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und den für Arbeit...mehr

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Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.3 Vorschriften über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 Satz 1 gelten die Vorschriften des SGB VII (neues Recht) über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen. Renten sind Versichertenrenten nach §§ 56 bis 62 einschließlich der Rente als vorläufige Entschädigung (§ 62), Hinterbliebenenrenten (§§ 63 bis 71) einschließlich der damit in engem Zusammenhang stehenden übrigen Hinterbliebenenleistungen (Sterbegeld,...mehr

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Jung, SGB VII § 218b Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

Rz. 1 Die zuvor geltende Fassung der Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 15 i. V. m. Art. 17 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. S. 3836) zum 1.1.2015 aufgehoben. Grund dafür ist die zu diesem Zeitpu...mehr

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Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.7 Verstoß gegen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (Nr. 7)

Rz. 14 Nach § 165 Abs. 4 sind die Unternehmer verpflichtet, über die Nachweise nach Abs. 1 und 2 Aufzeichnungen zu führen und 5 Jahre aufzubewahren. Rz. 14a Gemäß § 183 Abs. 6 Satz 1 haben Unternehmer in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft über die Unternehmens-, Arbeits- und Lohnverhältnisse Auskunft zu geben, soweit dies für die Beitragsberechnung von Bedeutung is...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.11 Verstoß gegen Auskunftspflichten (Nr. 11

Rz. 18 Nach § 198 haben Eigentümer von land- oder forstwirtschaftlich bewirtschafteten Grundstücken der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf Verlangen bestimmte Auskünfte zu erteilen. Ärzte und Zahnärzte, die an einer Heilbehandlung nach § 34 beteiligt sind, sind nach § 203 zur Auskunftserteilung verpflichtet.mehr

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Jung, SGB VII § 213 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 betrifft selbständig tätige Personen, die zur Schaustellung und Vorführung künstlerischer oder artistischer Leistungen vertraglich verpflichtet sind (§ 539 Abs. 1 Nr. 3 RVO a. F.), und ihre Ehegatten. Dies gilt nur für die vertragliche Verpflichtung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB VII (1.1.1997) und die sich aus diesem Vertrag ergebende Tätigkeit; selbstä...mehr

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Jung, SGB VII § 219a Alters... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Altersrückstellungen eines Unfallversicherungsträgers.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.4 Nach DDR-Recht festgestellte Renten (Abs. 6)

Rz. 14 Abs. 6 übernimmt die besonderen Regelungen über die Rentenfeststellung für alte Versicherungsfälle in den neuen Bundesländern entsprechend dem bis zum 31.12.1996 geltenden § 1154 RVO. Rz. 14a Renten, die vor dem 1.1.1992 nach dem Sozialversicherungsrecht der ehemaligen DDR festgestellt wurden, werden hinsichtlich der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit, ggf. a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 221b Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/7916 S. 40) weist darauf hin, dass mit der Schaffung eines Bundesträgers eine völlig neue Solidargemeinschaft entsteht. Der Beitragsbemessungsmaßstab muss für diesen Bereich neu entwickelt werden. Die in der früheren Fassung der Norm enthaltenen Regelungen, die die einzelnen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften betrafen, werden...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 221b Überga... / 2.2 Berechnung des Angleichungssatzes

Rz. 4 Abs. 2 legt fest, wie der Angleichungssatz berechnet wird. Die Angleichungssätze bemessen sich nach der Differenz zwischen dem tatsächlich im Jahr 2013 für die Umlage 2012 erhobenen Beitrag (Ausgangsbeitrag) und einem fiktiven Beitrag bei Anwendung der neuen Beitragsbemessungsgrundlagen (Zielbeitrag). Die Bemessung des Ausgangsbeitrags beruht auf den Beitragsberechnung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallverhütung

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Unfallverhütung ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Unter Unfallverhütung im arbeitsrechtlichen Sinne versteht man präventive Maßnahmen zur Verhütung von betrieblichen Unfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten der Arbeitnehmer an deren Arbeitsplätzen sowie wirksame Er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallversicherung

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung (s. SGB VII). Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskran...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Raumausstatter (Professiogr... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Seeschifffahrt (Beköstigung)

Hier gilt Folgendes: Erhalten Seeleute an Bord (Auswärtstätigkeit) Mahlzeiten, für die nach § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG eine Versteuerung mit dem Sachbezugswert vorzunehmen ist, ist der von dem Ausschuss der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft festgesetzte Wert des Sachbezugs für die Besteuerung des Arbeitslohns zugrunde zu legen. Ein Ansatz des Wertes einer M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6.2 Technische Bestandsverwaltung

Auswertung aller Fristen aus der Bestandsaufnahme Organisation einer langfristigen Etatplanung für Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen und Sanierungen, Hinzunahme interner oder externer Sonderfachleute Planung, Organisation und Überwachung der Fristen aus der Bestandsaufnahme Einleitung von Maßnahmen, falls bei Wartungen und Prüfungen technische Mängel erkannt werden Ko...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6.1 Kaufmännische Aufgaben und Ziele

Die einzelnen Leistungsangebote werden sortiert nach Aufgabenbereichen im Folgenden aufgeführt. Es lohnt sich sicherlich, sie mehrmals durchzugehen und das eigene Portfolio kritisch daraufhin zu überprüfen, welche Leistungen eine Verwaltung tatsächlich erbringen kann und will. Die Listen können zudem hilfreich sein, um sich gezielt auf Vertragsverhandlungen vorzubereiten. Bu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 4 Unterstützung beim Aufbau

Ansprechpartner sind die zuständigen Rehabilitationsträger, also die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit. Sind schwerbehinderte Menschen betroffen, ist das Integrationsamt der richtige Ansprechpartner.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 2.4 Verfahrensbeteiligte

Infographic Zwingend zu beteiligen sind zunächst der Arbeitgeber bzw. eine von ihm benannte vertretungsberechtigte Person und die beschäftigte und BEM-berechtigte Person. Der Arbeitgeber hat das BEM anzubieten und bei Zustimmung der beschäftigten Person (i. d. R. des Arbeitnehmers) durchzuführen. Er muss auch den nach Art. 7, 9 DSGVO erforderlichen Datenschutz gewährleisten. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 1.7 Externe Stellen

Beratung in Fragen der beruflichen Rehabilitation bieten unterschiedliche Einrichtungen. Nach § 167 SGB IX sind vor allem die Rehabilitationsträger betroffen. Da es um Menschen geht, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind das v. a. die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente Leistungen erbringt, um Beschäftigte in Arbeit zu halten; d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 2 Einbeziehen von Sozialleistungsträgern

Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben[1] oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben ergänzt.[2] Dazu hat der Arbeitgeber den zuständigen Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Menschen das Integrationsamt hinzuzuziehen.[3] Hinweis Gemeinsame Servicestellen Gemeinsame Servicestellen wurden 2018 aufgelöst. Ihre Aufgab...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 3.4 Regress durch die Berufsgenossenschaft

Leistet die zuständige Berufsgenossenschaft für Schäden aus einem Arbeitsunfall Zahlungen an den geschädigten Arbeitnehmer, macht sie unter Umständen gegenüber dem Unternehmer Regressansprüche geltend. Unternehmer sollen wegen ihrer an die Berufsgenossenschaft gezahlten Beiträge grundsätzlich von einer Haftung freigestellt sein. Folge dieses Grundsatzes: Ein Unternehmer kann ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 1.1 Überbetriebliche Verantwortlichkeit

Die überbetriebliche Verantwortlichkeit obliegt den Unfallversicherungsträgern, d. h. den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie müssen mit allen geeigneten Mitteln dafür sorgen, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden und eine wirksame Erste Hilfe gewährleistet ist (vgl. §§ 121 ff., 114 SGB VII). Eine überbetriebl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 1.2.3 Unternehmer als Pflichtenadressat in der gesetzlichen Unfallversicherung

Nach den Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung im SGB VII ist für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen der Unternehmer verantwortlich. § 21 Abs. 1 SGB VII enthält die grundlegende Verpflichtung des Unternehmers zum Schutz der Mitarbeiter und verdeutlicht in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB VII die Rollenverteilung auf dem Gebiet der Unfallprävention: Die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 1 Einleitung

Erst die auf einer Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten löst Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall aus. Für den Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist daher zunächst der Krankheitsbegriff im arbeitsrechtlichen Sinn von Bedeutung.[1] Danach liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Beschäftigte die ihm vertragsmäßig obliegende Arbeit infolge Krankheit ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hochziehbare Personenaufnah... / 3 Betrieb

Nr. 5 DGUV-R 101-005 sieht für den Betrieb u. a. die folgenden Regelungen vor: Mit Ausnahme von Siloeinfahreinrichtungen sind hochziehbare Personenaufnahmemittel mindestens 14 Tage vor erstmaliger Inbetriebnahme, bei Verlangen auch die Inbetriebnahme nach längeren Arbeitspausen und nach Standortwechsel, der zuständigen Berufsgenossenschaft schriftlich anzuzeigen. Der Unternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hochziehbare Personenaufnah... / Zusammenfassung

Begriff Hochziehbare Personenaufnahmemittel ermöglichen, dass Personen Höhenunterschiede überwinden können. Bauformen sind z. B. Personenförderkörbe, Arbeitskörbe, Arbeitsbühnen, Arbeitssitze, Siloeinfahreinrichtungen oder Traghosen. Hochziehbare Personenaufnahmemittel müssen vor dem ersten Einsatz gegenüber der Berufsgenossenschaft angezeigt werden. Zudem bestehen umfangrei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 4 Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Sie wird mit einer Geldbuße (Bußgeld) geahndet. Der Gesetzgeber sieht es bei leichteren Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern (nur) mit Bußgeldern. Bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften im berufsgenossenschaftlichen Bereich kann auch die Berufsgenos...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 3.3 Haftungsprivileg des Unternehmers

Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es ein wichtiges Haftungsprivileg für Unternehmer bzw. Arbeitgeber. Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, muss für den dadurch entstandenen Personenschaden grundsätzlich nicht der Arbeitgeber, sondern die Berufsgenossenschaft einstehen, bei der der Arbeitnehmer auf Kosten des Unternehmers gegen Unfall versichert ist ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 3.5 Personenschäden von Kollegen desselben Betriebs oder auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

Bei Arbeitsunfällen wird durch die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur die Haftung des Arbeitgebers eingeschränkt, sondern auch die eines sonstigen Schädigers. Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Arbeitsunfall von Mitarbeitern desselben Betriebs verursachen, sind den geschädigten Kollegen oder deren Hinterbliebenen nur dann zum Ersatz d...mehr