Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsgenossenschaft

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5.1 Ermittlung des Urlaubsentgelts

Nach der BFH-Rechtsprechung ist die Höhe der Rückstellung nach dem den betroffenen Arbeitnehmern zustehenden Urlaubsentgelt einschließlich der Lohnnebenkosten zu bemessen. Dabei ist das Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG zu berechnen, wobei an die Stelle des Urlaubsbeginns der Bilanzstichtag tritt, soweit nicht durch Tarif- oder Einzelvertrag besondere Vereinbarungen getroffen s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 31 ist geregelt, dass die Bundesregierung befugt ist, mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmten Sachverhalten des MuSchG Rechtsverordnungen zu erlassen. Durch das Zustimmungserfordernis des Bundesrates ist die Beteiligung der Länder ausreichend gewährleistet, da diese für die Überwachung der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen zuständig sind (§ 29 MuSchG). § 31...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Urlaubsrückstellung in der Handelsbilanz

Hans Groß ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH. Neben Hans Groß beschäftigt die X-GmbH noch 21 Mitarbeiter, von denen 3 Angestellte am 31.12.01 ihren Urlaub für das Wirtschaftsjahr 01 noch nicht vollständig genommen haben. Die X-GmbH ermittelt ihre Urlaubsrückstellung jeweils gesondert für die Mitarbeitergruppen Gesellschafter-Geschäftsführer, Gehaltsempfä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1)

Rz. 2 Die gesetzlich normierte Dokumentationspflicht ist für den Arbeitgeber zunächst Aufwand. Dieser Aufwand liegt aber im eigenen Interesse des Arbeitgebers, da die im Zusammenhang einer Gefährdungsbeurteilung getroffenen Feststellungen und Maßnahmen im Zweifel belegt werden können. Dokumentationspflichten bestehen auch nach anderen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5.1 Beteiligung des Betriebsrates an Umgestaltungen und anderen Schutzmaßnahmen

Rz. 52 Allgemein hat der Betriebsrat nach § 80 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften (…) durchgeführt werden. Dazu zählen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie oder die Unfallverhütungsvorschriften. Die Mitwirkung des Betriebsrates beim Arbeits- und Unfallschutz ist von allgemeiner Bedeu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Genereller Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) nach § 14 Abs. 1 zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz) sowie den Bedarf an Schutzmaßnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift – DGUV Vorschrift 1

Rz. 8 In § 3 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung geregelt. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten die Arbeitgeber zu den in § 3 DGUV Vorschrift 1 näher beschriebenen Maßnahmen und sind unmittelbar geltendes, zwingendes Recht, in der Normenpyramide unterhalb eines Gesetzes stehend. Auc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Information an Personalrat/Betriebsrat

Rz. 29 Die Regelung des früheren § 2 Satz 2 MuSchArbV, der die Zulässigkeit einer formlosen Unterrichtung eines vorhandenen Betriebs- oder Personalrats über die Ergebnisse der Beurteilung vorsieht, ist entfallen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist jedoch weiterhin vorhanden und erfasst auch die nach der Durchführung der Gefährdungsbeur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Übertragung der Dokumentationspflicht

Rz. 37 Die Verpflichtung zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung trifft den Arbeitgeber. Die gesetzliche Pflicht ist an die Eigenschaft des Arbeitgebers geknüpft und unterliegt damit der Möglichkeit der Übertragung der Arbeitgeberpflichten. Betriebliche Führungskräfte können zur Übernahme von Arbeitgeberpflichten veranlasst werden, die sie im Rahmen der Zuständigkeit in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Ermittlung von Schutzmaßnahmen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 72 Die notwendigen Aktionen des Arbeitgebers setzen sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Satz 1 Nr. 1 und der Bestimmung der Schutzmaßnahmen nach Satz 1 Nr. 2 zusammen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlich kein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Besondere Gefährdungsbeurteilungen – psychische und klimatische Belastungen

Rz. 69 Die persönliche Situation einer Schwangerschaft und die Anforderungen der betrieblichen Arbeitswelten können zu psychischen Belastungen führen. Neben den körperlichen Gefahren treten die Beeinträchtigungen der Psyche und daraus resultierenden Gefährdungen.[1] Zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitswelt gehört daher auch die Betrachtung der Wechselwirkungen aus Qu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.8 Gleichartigkeitsprivileg (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 42 Bei gleichartigen Bedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend, quasi als Muster. Dadurch wird der Aufwand bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Dokumentation bei Gleichartigkeit von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten erheblich verringert. Bereits nach § 5 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei gleichart...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 2 Unfallversicherung

Arbeitnehmer, die während der Kurzarbeitsphase noch in ihrem Betrieb arbeiten, sind durch ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Kurzarbeiter unterliegen der Meldepflicht, wenn sie von der Agentur für Arbeit dazu aufgefordert werden.[1] Auch können sie eine Aufforderung erhalten, sich bei anderen Arbeitgebern vorzustellen. Erleiden sie auf diesen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ausschluss von unverantwortbaren Gefährdungen

Rz. 4 Anders als im Bereich des Arbeitsschutzes, der dem Grundsatz nach einen gleichmäßigen Gesundheitsschutz für alle Frauen (und Männer) vorsieht, regelt der Mutterschutz einen besonderen Gesundheitsschutz für alle schwangeren oder stillenden Frauen und ihr (ungeborenes) Kind. Damit ist der Anspruch und die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, in dieser Hinsicht unver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ergänzende Schutzvorschriften für Stillende außerhalb des MuSchG

Rz. 12 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist das Kernelement des Mutterschutzrechtes. Durch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, mögliche Gefährdungen zu erkennen und zu reduzieren. Durch die Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung gegenüber der Schwangeren/Stillenden soll diese das Gefähr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren. Voraussetzung ist demnach, dass eine Schwangerschaft angezeigt ist. Bis da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 1 Einteilung der Berufsgenossenschaften

Die Einteilung der Unfallversicherungsträger ist gekennzeichnet durch eine weitgehend fachliche Gliederung innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften (und in deren Verhältnis zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), Sonderregelungen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die Unfallversicherung Bund und Bahn, 16 Unfallkassen der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 2.2.2 Die sachliche Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen mit verschiedenen Bestandteilen

Gesamtunternehmen Um den Unternehmenszweck zu erfüllen, beschäftigt sich das Unternehmen häufig nicht nur mit seiner Kernaufgabe, sondern richtet andere Unternehmensteile ein. Für ein solches "Gesamtunternehmen" ist die Berufsgenossenschaft zuständig, die für das Hauptunternehmen der richtige Unfallversicherungsträger ist. Die nachfolgend erläuterten Begriffe des Haupt-, Neben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 5.2 Die Zuständigkeit ändert sich im Verlauf der Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft

Veränderungen im Unternehmen können auch eine Veränderung der berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit mit sich bringen. In den meisten Fällen muss das Unternehmen jedoch nicht sofort an die nun sachlich zuständige Berufsgenossenschaft überwiesen werden. Der Gesetzgeber sagt hierzu: "Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse, die zu einer Änderung der Zuständigkeit führt, li...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 2.3 Die örtliche Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften

2.3.1 Unternehmen mit Sitz im Inland Unternehmer mit Sitz im Inland können sich problemlos anmelden. Die Berufsgenossenschaft wird dem Unternehmer mitteilen, welche Bezirksverwaltung oder Bezirksstelle für die weitere Betreuung des Unternehmens und der Versicherten zuständig ist. Falls es keinen Unternehmenssitz gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 3 Formelle Zuständigkeit

Um nach außen hin festzustellen, welche Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen zuständig ist, fordert das Gesetz einen rechtsbegründenden (formellen) Akt: Der Unfallversicherungsträger muss Beginn und Ende seiner Zuständigkeit für ein Unternehmen durch schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer feststellen. Dieser Bescheid kann mit Widerspruch und Klage angefochten w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / Zusammenfassung

Überblick Wer sich selbstständig macht, muss sich bzw. sein Unternehmen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Für Existenzgründer kommt nur die Anmeldung bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Betracht. Die Unternehmensgründung muss dem Unfallversicherungsträger innerhalb einer Woc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 2 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften

2.1 Die materielle Zuständigkeit Unter der materiellen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften versteht man das Recht und die Pflicht, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Wichtigste Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern (Prävention) sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie Rehabilitation und Entschädig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 2.2.1 Gliederung

Die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Dabei sind in jeder Berufsgenossenschaft mehrere Wirtschaftszweige zusammengefasst. Der Gesetzgeber hat diesen Berufsgenossenschaften (BGen) generalklauselartig alle Unternehmen zugewiesen, soweit sich nicht aus Spezialvorschriften die besondere Zuständigkeit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Zusammenfassung Überblick Wer sich selbstständig macht, muss sich bzw. sein Unternehmen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Für Existenzgründer kommt nur die Anmeldung bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Betracht. Die Unternehmensgründung muss dem Unfallversicherungsträger inne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 4 Meldepflicht des Unternehmers

Die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft tritt immer dann ein, sobald ein Unternehmen entstanden ist (Beginn der Unternehmenstätigkeit). Zum Schutz der Versicherten beginnt die Unternehmenstätigkeit bereits mit den vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen. Achtung Meldepflicht auch schon vor "Eröffnung" des Unternehmens Keine Meldepflicht: Ein Einzelhandelskaufmann will...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 6 Ende der Zuständigkeit

Die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen endet kraft Gesetzes oder durch Überweisung an eine andere Berufsgenossenschaft. 6.1 Ende kraft Gesetzes Wenn ein Unternehmen beendet wird (Unternehmensaufgabe, Ende des Insolvenzverfahrens etc.), endet auch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft. Nach dem Gesetzeswortlaut muss das Unternehmen "erlöschen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 2.2 Die sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit regelt, für welche Bereiche der gewerblichen Wirtschaft die einzelnen gewerblichen Berufsgenossenschaften die oben genannten Aufgaben erfüllen müssen. Ergänzend werden Angaben für die Landwirtschaft und den Gartenbau gemacht. 2.2.1 Gliederung Die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Dabei sind in jeder Berufsgenossens...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 2.2.3 Die Branchengliederung (sachliche Zuständigkeit)

Die nachstehenden Informationen zur sachlichen Zuständigkeit beruhen auf eigenen Angaben der einzelnen Berufsgenossenschaften. Sie bezeichnen sich für die aufgeführten Branchen/Unternehmen durch Erwähnung in ihren Satzungen (dort in der Regel § 3) oder durch Nennung in ihren Gefahrtarifen als zuständig. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Sowohl die Satzung als auc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 5.1 Zuständigkeit ist von Anfang an unrichtig

Die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften sind historisch gewachsen. Es fehlt an einer Regelung der Zuständigkeiten durch Rechtsverordnung. Daher kann es leicht vorkommen, dass die Feststellung der Zuständigkeit von Anfang an unrichtig ist. Gelegentlich kommt es auch vor, dass eine Berufsgenossenschaft ein Unternehmen ohne eingehende Prüfung formell aufnimmt, um drohend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 6.2 Ende durch Überweisung

Wenn sich die Beteiligten über den Übergang eines Unternehmens von einer auf eine andere Berufsgenossenschaft geeinigt haben[1] oder ein rechtskräftiges Urteil des Gerichts vorliegt, erteilt die abgebende Berufsgenossenschaft dem Unternehmer einen Bescheid über das Ende der Zuständigkeit, die nun zuständige Berufsgenossenschaft stellt ihre Zuständigkeit gegenüber dem Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 5.3 Das Überweisungsverfahren

Unter den oben geschilderten Voraussetzungen kann das Unternehmen entweder von Anfang an[1] oder nach angemessener Beobachtungsdauer[2] an die sachlich zuständige Berufsgenossenschaft überwiesen werden. Wenn eine Berufsgenossenschaft das Überweisungsverfahren betreibt, muss sie den Unternehmer nicht um Zustimmung bitten, obwohl seine Interessen betroffen sind. Sie muss ihn le...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 2.3.1 Unternehmen mit Sitz im Inland

Unternehmer mit Sitz im Inland können sich problemlos anmelden. Die Berufsgenossenschaft wird dem Unternehmer mitteilen, welche Bezirksverwaltung oder Bezirksstelle für die weitere Betreuung des Unternehmens und der Versicherten zuständig ist. Falls es keinen Unternehmenssitz gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Unternehmers als Unternehmenssitz.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 2.3.2 Unternehmen mit Sitz im Ausland

Falls ein Unternehmen keinen Sitz im Inland hat, muss der Unternehmer einen Bevollmächtigten mit Sitz im Inland bestellen. In diesen Fällen gilt der Ort der Betriebsstätte im Inland als Sitz des Unternehmens. Falls es keine Betriebsstätte gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bevollmächtigten als Sitz des Unternehmens. Wenn kein Bevollmächtigter bestellt is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 2.1 Die materielle Zuständigkeit

Unter der materiellen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften versteht man das Recht und die Pflicht, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Wichtigste Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern (Prävention) sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie Rehabilitation und Entschädigung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 6.1 Ende kraft Gesetzes

Wenn ein Unternehmen beendet wird (Unternehmensaufgabe, Ende des Insolvenzverfahrens etc.), endet auch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft. Nach dem Gesetzeswortlaut muss das Unternehmen "erlöschen". Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Unternehmen endgültig und dauernd eingestellt worden ist. In einem Unternehmerwechsel liegt jedoch keine Einstellung, hier ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / 5 Möglichkeiten für Zuständigkeitskorrekturen

5.1 Zuständigkeit ist von Anfang an unrichtig Die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften sind historisch gewachsen. Es fehlt an einer Regelung der Zuständigkeiten durch Rechtsverordnung. Daher kann es leicht vorkommen, dass die Feststellung der Zuständigkeit von Anfang an unrichtig ist. Gelegentlich kommt es auch vor, dass eine Berufsgenossenschaft ein Unternehmen ohne ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Zuständigkeit der gewer... / Sozialversicherung

1 Einteilung der Berufsgenossenschaften Die Einteilung der Unfallversicherungsträger ist gekennzeichnet durch eine weitgehend fachliche Gliederung innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften (und in deren Verhältnis zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), Sonderregelungen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die Unfallversiche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.2 Sicherheit der Grenzwerte

Sowohl für die Exposition der Allgemeinbevölkerung als auch für die Exposition im beruflichen Umfeld sind die Grenzwerte bzw. die maximal zulässigen Feldstärken so gewählt, dass nach dem heutigen Stand der internationalen wissenschaftlichen Forschung eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Über die Sicherheit von Grenzwerten wird sowohl in der Bevölkerung als a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lärm / 2 Maßnahmen

Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV durchzuführen. Dabei müssen u. a. Art, Dauer und Ausmaß der Exposition durch Lärm von einer fachkundigen Person ermittelt werden, z. B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es gilt das Minimierungsgebot, d. h., Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist zu verringern bzw. zu vermeiden. De...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flurförderzeuge / 5 Ausbildung zum Führen von Flurförderfahrzeugen

Der "Gabelstaplerführerschein" ("Staplerschein") dokumentiert den Nachweis der praktischen und theoretischen Fähigkeit (= Befähigung). Der Staplerschein kann auch mit der innerbetrieblichen Unterweisung und schriftlichen Beauftragung kombiniert werden, verliert damit aber seine Gültigkeit für andere Betriebe und Flurförderzeugtypen. Denkbar ist auch die Trennung dieser beide...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lärm / 1 Gefahren

Menschen sind Lärm ausgesetzt, nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in ihrer Freizeit. Lärm kann sich auf Gehör bzw. Hörvermögen (aural) auswirken sowie zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen (extra-aural) führen, d. h., er kann Stress verursachen (mögliche Lärm-Stress-Reaktionen sind z. B. Verengung der Blutgefäße, Erhöhung von Blutdruck, Herzfrequenz und Muskel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen bestimmte Arbe... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (zu den Ausnahmen vgl. IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabili...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Nicht besteuerbare Renten und Versorgungsbezüge

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bestimmte Renten bleiben unbesteuert. Steuerfrei sind vor allem Unterhaltsrenten (§ 22 Nr 1 Satz 2 EStG; > Rz 73; > Rentenaufwand Rz 8, 13). Die Regelung beruht darauf, dass der Geber solche Bezüge nach § 12 Nr 2 EStG nicht steuermindernd gelten machen kann (Korrespondenzprinzip) und deshalb ihre Besteuerung beim Empfänger nicht gerechtferti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Abgrenzung der Tätigkeiten von A-Z

Dieser Beitrag enthält eine Übersicht zu der Frage, ob die ausgeübte Tätigkeit bzw. Berufsgruppe steuerlich einer Arbeitnehmertätigkeit oder der nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Berufsgruppe der Selbstständigen/Gewerbetreibenden zuzurechnen ist. Allgemein sind folgende Grundsätze zu beachten: Wer Arbeitnehmer ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 1 Ausweis

Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten: In der Bilanz selbst sind Rückstellungen (provisions) gesondert von anderen Schulden auszuweisen (IAS 1.54 und IAS 37.11). In der Bilanz oder im Anhang ist ggf. eine weitere Untergliederung der Rückstellungen vorzunehmen, wobei in der Regel mindestens zwischen Leistungen an Arbeitnehmer und ...mehr