Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsgenossenschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sri Lanka / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Sri Lanka nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Mögl...mehr

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Vietnam / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Vietnam nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglic...mehr

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Saudi-Arabien / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Saudi-Arabien nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche ...mehr

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Taiwan / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Taiwan nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglich...mehr

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Unfallversicherung / 3.1 Prävention

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen.[1] Dabei sollen sie den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen arbeiten sie im Rahme...mehr

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Indien / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Indien um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Indien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

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Kanada / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Kanada um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Kanada kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

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San Marino / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in San Marino kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

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Nordzypern / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Nordzypern kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

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Unfallversicherung / 3.3 Verletztengeld

Ist der Verletzte arbeitsunfähig, gewährt der Unfallversicherungsträger Verletztengeld. Es beträgt 80 % des Brutto-Arbeitsentgelts, darf jedoch das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Steuerfreie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Einmalzahlungen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Kann der Arbeitnehmer keine Entgeltfortzahlung beanspruchen, weil die Arbe...mehr

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Andorra / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Andorra kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztli...mehr

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Monaco / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Monaco kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztlic...mehr

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Japan / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Japan um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Japan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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Korea / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Korea um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Korea kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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Uruguay / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Uruguay um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Uruguay kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ä...mehr

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USA / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in den USA um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in den USA kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ä...mehr

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China / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in China um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in China kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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Philippinen / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung auf den Philippinen um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung auf den Philippinen kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arb...mehr

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Quebec / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Quebec um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Quebec kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

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Australien / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Australien um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Australien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Chile / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Chile um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Chile kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in der Vatikanstadt kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 3.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in der Ukraine kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die är...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 4 Finanzierung

Die Mittel für die Unfallversicherung werden bei den Berufsgenossenschaften durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht.[1] Die Versicherten, mit Ausnahme der freiwillig Versicherten, sind an der Finanzierung nicht beteiligt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Arbeitsentgelt der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze und nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2.2 Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten

Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind ebenfalls kraft Gesetzes unfallversichert. Unter den Begriff der sog. "Haushaltshilfen" fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Auch Pflegepersonen bei häuslicher Pflege sind unfallversichert. Für diese Versicherung muss der Beschäftigte selbst keine Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2.3 Freiwillig Versicherte

Freiwillig versichern können sich Unternehmer, die weder kraft Gesetzes noch kraft Satzung versichert sind. Zu diesen Unternehmern gehören nach § 6 SGB VII: Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten/Lebenspartner; ausgenommen sind Haushaltsführende, Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien oder Imkereien, von nicht gewerbsmäßig betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 1 Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

Beiträge an die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gehören zu den Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer.[1] Sie sind steuerfrei, da der Arbeitgeber die Berufsgenossenschaftsbeiträge aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung entrichtet.[2] Freiwillig versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer Gesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung / 1 Rechtsgrundlage Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Nach § 11 Abs. 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers beim Entleiher den für den Betrieb des Entleihers geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Der Entleiher muss bei der Ausarbeitung des Leihvertrags angeben, welche Arbeitsaufgaben und -bedingungen den Leiharbeitnehmer erwarten und welche Qualifikationen und Kompetenzen er mitbringen muss. Daraus ergib...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.9 Zuständiger Unfallversicherungsträger

Rz. 16a Zuständig für die Bearbeitung und Entschädigung des Versicherungsfalles ist der für die Mutter zuständige Unfallversicherungsträger, analog §§ 133, 134. Aufgrund der besonderen, untrennbar bestehenden Verbundenheit zu der im Versicherungsverhältnis stehenden Mutter, ist der Unfallversicherungsträger zuständig, der den Versicherungsfall der Mutter zu entschädigen hat ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.6 Antrag und Versicherungsbeginn

Rz. 28 Die Versicherung bedarf eines schriftlichen oder elektronischen Antrags des jeweiligen Versicherungsberechtigten (Wietfeld, in: BeckOK SozR, 72. Ed. 1.3.2024, SGB VII, § 6 Rz. 7; Angermaier, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl., § 6 Rz. 7). D.h., der Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte, der mitarbeitende Lebenspartner nach dem LPartG oder die ehrenamtli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.7 Versicherungsende

Rz. 30 Der Versicherungsschutz kann auf 7 Arten enden: Durch Kündigung des versicherten Unternehmers, des versicherten Ehegatten, des versicherten Lebenspartners nach dem LPartG oder der ehrenamtlich Tätigen endet die Versicherung zu dem in der Satzung genannten Zeitpunkt, zumeist ist dies das Monats- oder Jahresende. Wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.10 Ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte

Rz. 42 Abs. 1 Nr. 4 ist durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) eingefügt worden. Nach der Gesetzesbegründung ermöglicht die Nr. 4 insbesondere Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, weitere ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich En...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1 Umfang der Versicherungspflicht kraft Satzung

Rz. 5 Die Vorschrift enthält eine Satzungsermächtigung des Gesetzgebers an die einzelnen Unfallversicherungsträger. Während der Gesetzgeber in § 2 die Versicherungspflicht kraft Gesetzes durch einzelne Tatbestände selbst geregelt hat, steckt er in § 3 nur den gesetzlichen Rahmen ab, innerhalb dessen es jedem einzelnen Unfallversicherungsträger überlassen bleibt, ob und in we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.15 Formalversicherung

Rz. 62 Ausnahmsweise kann unter den Voraussetzungen einer sog. Formalversicherung ein (formal-rechtliches) Versicherungsverhältnis bestehen oder über das Ende der Tätigkeit hinaus andauern, ohne dass die Tatbestandsmerkmale der Versicherungspflicht (BSG, Urteil v. 14.12.1994, 2 RU 41/94) gegeben sind. Sinn und Zweck der Formalversicherung ist der Vertrauensschutz, der gleich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.3 Antragsverfahren

Rz. 15 Mit der Antragstellung wird das gesetzlich eingeräumte Wahlrecht ausgeübt, auf den Schutz der Pflichtversicherung zu verzichten, um die damit verbundene Kostenbelastung zu vermeiden (vgl. BT-Drs. 15/4228 S. 29 zu Art. 6 Nr. 2). Ein Befreiungsantrag des Unternehmers muss nicht ausdrücklich auf die gesetzliche Regelung Bezug nehmen. Der Antragsteller muss allerdings für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.8 Aufforderung zu vorbereitenden Maßnahmen (Abs. 2)

Rz. 30 Sucht der Versicherte den Unfallversicherungsträger oder eine von ihm bezeichnete Stelle auf, z. B. die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle nach § 4 BKV, weil dieser ihn zur Vorbereitung von Maßnahmen der Heilbehandlung, der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder von Maßnahmen nach § 3 BKV aufgefordert hatte, greift § 11 für Unfälle bei der Vor...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.6 Satzungsermächtigung

Rz. 22 Der Gesetzgeber ermächtigt die zuständige Berufsgenossenschaft zur Regelung der Einzelheiten in ihrer Satzung. In der Praxis schreiben die Satzungen wegen der Unwiderruflichkeit der Befreiung die Schriftform des Befreiungsantrags vor. Ebenso werden zumeist der Zeitpunkt, zu welchem die Befreiung wirkt, und Mitteilungspflichten hinsichtlich der Veränderung der Umstände,...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.3 Einzelregelungen

Rz. 9 Die Satzung kann angesichts des Normzwecks Unternehmer mit besonderem sozialen Schutzbedürfnis, insbesondere wirtschaftlich schwache Unternehmer und vor allem Kleinunternehmer, schützen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.7.1985, 1 BvR 282/85, SozR 2200 § 543 Nr. 6), unter Beachtung des sozialen Schutzbedürfnisses in typisierender Weise auch die Voraussetzungen des Versicher...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Versicherung kraft Satzung in Abs. 1 Nr. 1 ist eine Unternehmerversicherung. Sie ist eine Einrichtung der solidarischen genossenschaftlichen Selbsthilfe der mitgliedschaftlich verbundenen Unternehmer (BSG, Urteil v. 20.9.1977, 8 RU 22/77), weshalb sie als eigenständige Versicherungssparte innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung zu qualifizieren ist (vgl. Schu...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.5 Subsidiarität

Rz. 39 Der Versicherungsschutz nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ist subsidiär. Es besteht der Vorrang der Unfallversicherung des Beschäftigungslandes. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/3439 S. 6) besteht, wegen der regelmäßig bestehenden Anbindung der Ortskräfte an ihr Beschäftigungsland, Versicherungsschutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung nur, soweit sie...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9 Ortskräfte

Rz. 34 Abs. 1 Nr. 3 bestimmt, dass Ortskräfte kraft Satzung durch die Unfallkasse des Bundes als zuständigem Unfallversicherungsträger (§ 125 Abs. 1 Nr. 9) in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen werden können. Dadurch wurde die frühere Praxis, die eine Absicherung der Ortskräfte auf der Basis von arbeitsvertraglichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften ermöglic...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.3 Versicherungsfall der Mutter

Rz. 5 Voraussetzung des Versicherungsfalles der Leibesfrucht ist, dass er die ursächliche Folge eines Versicherungsfalles der Mutter ist. Rechtssystematisch handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Fall eines Folge-/Zweitschadens nach einem Unfall der Mutter (vgl. LSG Saarland, Urteil v. 5.5.1992, L 2 U 3/91), wie sich aus der Stellung im ersten Kapitel des 3. Abschnit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.9 Formalversicherung

Rz. 33 Wie bei der Versicherung kraft Satzung nach § 3 dargestellt (vgl. Komm. dort), gibt es auch bei der freiwilligen Versicherung aus Vertrauensschutzgründen eine Formalversicherung, wenn der Unfallversicherungsträger von der Zulässigkeit der freiwilligen Unternehmerversicherung ausgeht und Beiträge erhebt (BSG, Urteil v. 14.12.1995, 2 RU 41/94).mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.2.3 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 6 Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Seeleute mit Ausnahme der Lotsen, die an Bord von Seeschiffen unter deutscher Flagge beschäftigt sind, wobei der Aufenthalt in fremden Hoheitsgewässern nicht schadet, weil das Schiff als "schwimmender Gebietsteil seines Heimatlandes" gilt (Flaggenstaatsprinzip), § 13 Abs. 1 und 2 SGB IV (vgl. BSG, Urteil v. 25.10.1988, 12 RK ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14.2 Ende der Versicherung

Rz. 59 Die Versicherung endet mit der Einstellung der versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 49/92; umfassend auch: Benz, Die Unternehmerversicherung in der Unfallversicherung 1978 S. 48), bei Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem LPartG auch mit der Rechtskraft des ehe- bzw partnerschaftsauflösenden Urteils. Eine Ausnahme bildet die Formalversicherung. Weder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.8 Zuständigkeit

Rz. 23a Durch Art. 3 Nr. 21 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 5.8.2010 (vgl. BGBl. I S. 1127) wurde die Seeberufsgenossenschaft durch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ersetzt. Nach weiteren Fusionen entstand die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.1 Keine flächenbezogene Unfallversicherungspflichtgrenze landwirtschaftlicher Unternehmen

Rz. 4 Die Befreiungsmöglichkeit nach § 5 setzt die Versicherungspflicht und damit das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Unternehmens in Abgrenzung zu Kleingärten, privater Gartennutzung und Hobby voraus. Die Rechtsprechung zur RVO hatte bisher keine Mindestgröße landwirtschaftlicher Unternehmen anerkannt, aber eine Bagatellgrenze bejaht, wenn der Umfang der Bodenbewirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13 Ausgeschlossene Personen

Rz. 49 Weil die ausgeübten Tätigkeiten dem privaten Bereich angehören (Abs. 1 Nr. 1 bis 3) oder die Einbeziehung aufgrund des Gefährdungsgrades und der wirtschaftlichen Stärke nicht sozial geboten erscheint (Abs. 1 Nr. 4), hat der Gesetzgeber die Ausdehnung der Versicherungspflicht durch die Unfallversicherungsträger kraft Satzung für 4 Personengruppen ausgeschlossen (vgl. A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.2 Form des Antrages

Rz. 14a Der Antrag bedarf angesichts des klaren Wortlauts des § 5 und des Umkehrschlusses aus § 6 Abs. 1 keiner Form. Der Antrag kann daher mündlich, telefonisch oder per Telefax gestellt werden (vgl. Riebel, in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 5 Rz. 7 f.; Schmitt, SGB VII, § 5 Rz. 5). Die Satzungen der Unfallversicherungsträger sehen regelmäßig die Schriftform vor. Aus Gründen der ...mehr