Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsgenossenschaft

Beitrag aus Personal Office Premium
Das EFQM Modell 2025 im Per... / 4.1.2 Bedeutung des Kriteriums für das Personalressort

Wahrnehmung der Kunden Bei den kundenbezogenen Ergebnissen steht für das Personalressort die Ermittlung der Wahrnehmung des Ressorts durch die "Kunden" bezüglich Effektivität und Effizienz im Vordergrund, z. B. durch eine systematische Befragung von Bewerbern aus derselben Branche über Eindrücke zur Stellung der Organisation im Vergleich zum Wettbewerb. Für das Personalressort...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einfühlungsverhältnis / 4.2 Mögliche Ausnahme: "Wie-Beschäftigung" und autonomes Satzungsrecht der Versicherungsträger

Sofern ein potenzieller Arbeitnehmer im Rahmen des Einfühlungsverhältnisses Tätigkeiten erbringt, welche objektiv und subjektiv dem Dienstgeber dienlich sind und seinem Willen entsprechen, so handelt es sich regelmäßig um eine "Wie-Beschäftigung" i. S. v. § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII. [1] Die auf § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII beruhende Versicherteneigenschaft der Person, welche im R...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie viel Dokumentationsaufw... / 1.2 Nachweispflichten gegenüber Aufsichtsbehörden

Die Aufsichtsbehörden prüfen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Arbeitsschutz. Diese umfassen die jeweils länderspezifische staatliche Arbeitsschutzaufsicht sowie den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Die Anforderungen sollten in diesem Punkt unter dem Aspekt der "Rechtssicherheit" übereinstimmen. Allerdings ist das in der Praxis nicht immer so. Den...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsnummer / 3.2 Betriebsnummernvergabe für besondere Betriebe

Grundsätzlich vergibt der Betriebsnummern-Service die Betriebsnummer. Es gibt 3 Ausnahmefälle, in denen die Betriebsnummer bei einer anderen Institution zu beantragen ist: Privathaushalte, die noch nie eine Betriebsnummer erhalten haben und Arbeitnehmer ausschließlich auf Basis eines geringfügig entlohnten Minijobs beschäftigen. Für diese ist die Minijob-Zentrale der Deutschen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3.2 Unfallmeldung nach SGB VII

Die Anzeige von meldepflichtigen Unfällen ist innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung einheitlich normiert (§ 193 SGB VII bzw. UVAV). Danach müssen meldepflichtige Unfälle innerhalb von 3 Tagen auf dem dafür vorgesehenen Formular dem zuständigen Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Diese Anzeige muss von der Arbeitnehmervertretung unterschrieben werden. Eine Dur...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.6 Notfallseelsorge

Wenn ein Betrieb über eigene Kontakte zu geeigneten Seelsorgern verfügt (wie z. B. in Krankenhäusern, Betreuungseinrichtungen, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen), können diese Seelsorger den Betroffenen nach einem Unfall beistehen. Das hat den Vorteil, dass sie den Betrieb und seine Beschäftigten mehr oder weniger gut kennen und auch später noch vor Ort Ansprech...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3 Unfallmeldung

Wichtig Unfallmeldung im Überblick Intern: Unternehmensleitung bzw. Vertreter, Fachkraft für Arbeitssicherheit (vor Ort, auf Konzernebene oder überbetrieblich), ggf. weitere für Sicherheit Verantwortliche, ggf. Betriebs- oder Personalrat (wenn vorhanden und betrieblich so vereinbart, spätestens durch Kenntnisgabe der Unfallanzeige). Extern: Polizei (wenn nicht bereits über Rettung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 3 Haftung gegenüber Betriebsangehörigen

Für Personenschäden, die der Arbeitnehmer einem Arbeitskollegen zufügt, greifen die sozialrechtlichen Sondervorschriften des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII), welches die Rechtsgrundlagen der vormals in der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelten gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. § 105 SGB VII enthält im Ergebnis einen Haftungsausschluss. Denn nach dieser Vors...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Auslage-/Aushangpflicht (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Entsprechend der Regelung des § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. besteht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Kopie dieses Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Rz. 11 Da § 26 Abs. 1 nur von einer Kopie "dieses Gesetzes" spricht, bezieht sich die Aushangpflicht auch nur auf das MuSchG selbst, nicht dagegen auf die son...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.5 Haftung für Personenschäden

Die Haftung für Personenschäden bei Arbeitnehmern wird durch § 104 SGB VII beschränkt. Nach allgemeinem Haftungsrecht würde der Arbeitgeber an sich für jeden Personenschaden eines Arbeitnehmers, den er fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, haften. § 104 SGB VII verlagert die Haftung jedoch ganz überwiegend auf die gesetzliche Unfallversicherung. Personenschäden sind Verlet...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Nationale und europäische Arbeitsschutzstrategie

Rz. 2 Die GDA ist eine auf Dauer angelegte im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Im Mittelpunkt der GDA steht die Verpflichtung ihrer Träger (Bund, Länder und Unfallversicherungsträger) zur Gemeinsamkeit im Präventionshandeln. Es geht darum – abgestimmt mit den Sozialpartnern – praktische Verbesserungen f...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.9 Art und Umfang der Dokumentation nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9

Rz. 26 Nach Nr. 9 kann die Aufsichtsbehörde Art und Umfang der Dokumentation und Information nach § 14 MuSchG anordnen. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / (11) Durchgangsarzt

Rz. 99 Der Durchgangsarzt ist lediglich dafür zuständig, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob eine berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung einzuleiten ist und wie diese Behandlung auszusehen hat.[268] Ein Vertrag liegt bei dieser Behandlung nicht zugrunde.[269] Übernimmt der Durchgangsarzt dann die Erstbehandlung oder führt er die weitere Behandlung durch, entsteht zwis...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem Mutterschutzgesetz eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen, um ein (bundes-)einheitliches Schutzniveau für alle Frauen in Beschäftigung sicherzustellen.[1] Die zuständigen Aufsichtsbehörden werden in der föderalen Struktur jedoch durch Landesrecht bestimmt.[2] Den Aufsichtsbehörden kommt in der praktischen Umsetzung des Gesetzes und ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beratungspflicht der Aufsichtsbehörde (§ 29 Abs. 4)

Rz. 28 § 29 Abs. 4 regelt erstmals ausdrücklich die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Beratung der Arbeitgeber bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz. Die Beratungspflicht umfasst auch die in einem Betrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen auf der Seite des Arbeitgebers die betrieblichen Vorgesetzten, die Betriebsräte, aber auch die Schwange...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Veröffentlichung der Erkenntnisse

Rz. 13 Mit der in Abs. 4 geregelten Prüf- und Bekanntmachungsbefugnis soll eine breite Anwendung und Beachtung der aufgestellten Regeln und gewonnenen Erkenntnisse gewährleistet werden. Durch die Veröffentlichung im Ministerialblatt wird sichergestellt, dass die gewonnenen Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz von schwangeren und stillenden Frauen allen Betroffenen zugänglich s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5.1 Beteiligung des Betriebsrates an Umgestaltungen und anderen Schutzmaßnahmen

Rz. 52 Allgemein hat der Betriebsrat nach § 80 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften (…) durchgeführt werden. Dazu zählen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie oder die Unfallverhütungsvorschriften. Die Mitwirkung des Betriebsrates beim Arbeits- und Unfallschutz ist von allgemeiner Bedeu...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ausschluss von unverantwortbaren Gefährdungen

Rz. 4 Anders als im Bereich des Arbeitsschutzes, der dem Grundsatz nach einen gleichmäßigen Gesundheitsschutz für alle Frauen (und Männer) vorsieht, regelt der Mutterschutz einen besonderen Gesundheitsschutz für alle schwangeren oder stillenden Frauen und ihr (ungeborenes) Kind. Damit ist der Anspruch und die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, in dieser Hinsicht unver...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ergänzende Schutzvorschriften für Stillende außerhalb des MuSchG

Rz. 12 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 12. Gebühren für besondere Tätigkeiten

Rz. 95 Erster Rechtszug – Landessozialgerichte Nach § 29 SGG sind die Landessozialgerichte für folgende Verfahren erstinstanzlich zuständig:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / A. Zuständigkeit der Sozialgerichte

Rz. 1 Sozialgerichtsbarkeit – Allgemeines Die Sozialgerichte stellen besondere Verwaltungsgerichte nach § 1 SGG dar. Sie sind als Fachgerichte neben den weiteren Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) unabhängig und selbstständig und von den Verwaltungsbehörden getrennt. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Strei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 2 Entgeltfortzahlung, Verletztengeld

Generell zahlt der Arbeitgeber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch bei einem Arbeitsunfall für die Dauer von 6 Wochen das Arbeitsentgelt fort.[1] Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 45 ff. SGB VII Anspruch auf Verletztengeld. Dieses wird von der Berufsgenossenschaft bzw....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 5 Anzeigepflicht des Unternehmers

Unternehmer sind nach § 193 SGB VII verpflichtet, einen Arbeits- oder Wegeunfall dann anzuzeigen, wenn ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist. Ein Exemplar ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Ein Exemplar dient der Dokumentation im Unternehmen. Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 4 Mitbestimmung

Schwere Arbeitsunfälle müssen gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII beim Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Die Anzeige ist auch vom Betriebs- oder Personalrat zu unterzeichnen.[1] Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat eine Durchschrift der Anzeige aushändigen.[2] Bei leichteren Arbeitsunfällen, die nicht anzeigepflichtig sind, ergibt sich der Anspruch des Betriebsrats auf Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 4 Beweislast des Versicherten

Der Unfallversicherungsträger hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.[1] Nach dem Grundsatz der objektiven Beweislastverteilung geht die Unbeweisbarkeit eines anspruchsbegründenden Tatbestands zulasten des Versicherten.[2]mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Unverantwortbare Gefährdung durch belastete Arbeitsumgebung (§ 11 Abs. 4)

Rz. 69 Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie einer belastenden Arbeitsumgebung in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr ungeborenes Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Rz. 70 Die Merkmale einer belastenden Arbeitsumgebung werden in Satz...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Weitere Schutzvorschriften

Rz. 5 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- od...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Katalog der Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3

Rz. 31 Die Aufzählung in Nr. 2 erfasst Blei und Bleiderivate, soweit die Gefahr besteht, dass diese Stoffe vom menschlichen Körper aufgenommen werden. Zwar sind Blei und alle Bleiderivate grundsätzlich als karzinogen nach der Kategorie 1A eingestuft, sodass sie insoweit auch von der Regelung des Satzes 2 Nr. 1 Buchstabe c erfasst werden. Da es sich bei Blei und Bleiderivaten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.2 Gleichartige Leistungen von einem Unfallversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 25 Diese Vorschrift ordnet den Vorrang der Leistungen eines ausländischen Unfallversicherungsträgers gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an, wie dies § 11 Abs. 5 bereits für inländische Unfallversicherungsträger tut. Ein Ruhen nach Abs. 2 setzt voraus, dass der Versicherte von einem ausländischen Unfallversicherungsträger gleichartige Leistungen...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1)

Rz. 2 Die gesetzlich normierte Dokumentationspflicht ist für den Arbeitgeber zunächst Aufwand. Dieser Aufwand liegt aber im eigenen Interesse des Arbeitgebers, da die im Zusammenhang einer Gefährdungsbeurteilung getroffenen Feststellungen und Maßnahmen im Zweifel belegt werden können. Dokumentationspflichten bestehen auch nach anderen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Genereller Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) nach § 14 Abs. 1 zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz) sowie den Bedarf an Schutzmaßnahme...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift – DGUV Vorschrift 1

Rz. 8 In § 3 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung geregelt. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten die Arbeitgeber zu den in § 3 DGUV Vorschrift 1 näher beschriebenen Maßnahmen und sind unmittelbar geltendes, zwingendes Recht, in der Normenpyramide unterhalb eines Gesetzes stehend. Auc...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Übertragung der Dokumentationspflicht

Rz. 37 Die Verpflichtung zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung trifft den Arbeitgeber. Die gesetzliche Pflicht ist an die Eigenschaft des Arbeitgebers geknüpft und unterliegt damit der Möglichkeit der Übertragung der Arbeitgeberpflichten. Betriebliche Führungskräfte können zur Übernahme von Arbeitgeberpflichten veranlasst werden, die sie im Rahmen der Zuständigkeit in...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Beurteilung der ermittelten Gefährdungen

Rz. 19 Die so technisch und sachlich erfassten Gefährdungsmerkmale sind im 3. Schritt zu beurteilen. Dabei ist eine Wertung vorzunehmen und sind die Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, die Gesundheit von Mutter und Kind jeweils separat zu bewerten und anhand der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis zu objektivieren. Der Stand der Technik kann sich weiter entwi...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Ermittlung von Schutzmaßnahmen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 72 Die notwendigen Aktionen des Arbeitgebers setzen sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Satz 1 Nr. 1 und der Bestimmung der Schutzmaßnahmen nach Satz 1 Nr. 2 zusammen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlich kein...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Information an Personalrat/Betriebsrat

Rz. 29 Die Regelung des früheren § 2 Satz 2 MuSchArbV, der die Zulässigkeit einer formlosen Unterrichtung eines vorhandenen Betriebs- oder Personalrats über die Ergebnisse der Beurteilung vorsieht, ist entfallen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist jedoch weiterhin vorhanden und erfasst auch die nach der Durchführung der Gefährdungsbeur...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Besondere Gefährdungsbeurteilungen – psychische und klimatische Belastungen

Rz. 69 Die persönliche Situation einer Schwangerschaft und die Anforderungen der betrieblichen Arbeitswelten können zu psychischen Belastungen führen. Neben den körperlichen Gefahren treten die Beeinträchtigungen der Psyche und daraus resultierenden Gefährdungen.[1] Zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitswelt gehört daher auch die Betrachtung der Wechselwirkungen aus Qu...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Arbeitsschutzgesetz

Rz. 5 Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich nicht allein im Mutterschutz, auch wenn der Gesetzgeber in der Neufassung des Mutterschutzgesetzes zum 1.1.2018 den Schwerpunkt der Novellierung auf dieses Thema legte und das Instrument für den Mutterschutz stärkte. Im Bereich des Mutterschutzrechts soll der Gedanken der Prävention und Teilhabe gestärkt werden, so die ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.8 Gleichartigkeitsprivileg (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 42 Bei gleichartigen Bedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend, quasi als Muster. Dadurch wird der Aufwand bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Dokumentation bei Gleichartigkeit von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten erheblich verringert. Bereits nach § 5 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei gleichart...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist das Kernelement des Mutterschutzrechtes. Durch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, mögliche Gefährdungen zu erkennen und zu reduzieren. Durch die Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung gegenüber der Schwangeren/Stillenden soll diese das Gefähr...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren – anlassbezogene Informationspflicht. Voraussetzung ist demnach, dass eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 3.3 Erweiterte Auskunftspflicht gegenüber dem Unfallversicherungsträger

In der Unfallversicherung hat der Arbeitgeber Auskunftspflichten im Zusammenhang mit dem erweiterten Präventionsauftrag des Unfallversicherungsträgers. So kann im Zusammenhang mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung bestimmter Daten durch den Arbeitgeber vom Unfallversicherungsträger verlangt werden.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entsorgungsbetriebe / 2.4 Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz (§ 43 BT-E)

Absatz 1 § 43 BT-E regelt ausführlich die Aspekte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes im Bereich der Entsorgungsbetriebe. Der erste Absatz enthält lediglich eine programmatische Aussage ohne materiellen Inhalt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der betriebliche Gesundheits- und Arbeitsschutz in der kommunalen Entsorgungswirtschaft einen besonderen Stellenwert besitzt au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Suchtprävention / 5 Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei Berufsgenossenschaften/Unfallversicherern (publikationen.dguv.de) Deutsche Hauptstelle Suchtfragen – Sucht am Arbeitsplatz (sucht-am-arbeitsplatz.de) Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) Landesstellen wie: Hessisches Landesinstitut für Suchtfragen (www.hls-online.org) Landeszentrale für Gesundheit in Bayern (www.lzg-ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Suchtprävention / 4.1 Alkohol

Weil Alkoholmissbrauch in der Gesamtbevölkerung so weit verbreitet ist (bis zu 5 % sind behandlungsbedürftig betroffen), muss davon ausgegangen werden, dass statistisch bis zu 10 % der Erwerbstätigen alkoholkrank oder erheblich gefährdet sind. Demnach dürfte kaum ein Betrieb davon nicht betroffen sein. Trotzdem tun sich Betriebe vielfach schwer mit dem Thema Alkohol – und er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitssicherheit / 9 Unfallverhütung

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit sind die von den Berufsgenossenschaften auf der Grundlage des § 15 SGB VII erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Sie gelten für den Unternehmer und die versicherten Beschäftigten und ergänzen die Bestimmungen des staatlichen Arbeitsschutzrechts. Insgesamt gibt es zurzeit etwa 80 Unfallverhütungsvorschriften. Hervorzuheben si...mehr