Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / E. Prozesskostenhilfe / Mehrere Auftraggeber

Rz. 18 Umfang bei Prozesskostenhilfe Sehr umstritten ist der Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei mehreren Auftraggebern. Ein besonderes Problem stellt sich, wenn nur einer von mehreren Auftraggebern prozesskostenhilfeberechtigt ist. Fraglich ist dann der Umfang der Bewilligung für den Berechtigten. Rz. 19 Ansicht 1 – Nur Mehrvertretungszuschlag: Nach einer Ansich...mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / H. Beispiele für Mitwirkung

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Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TV-L

Die allgemeine tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TV-L ist für die Beschäftigten von 9 West-Ländern unterschiedlich geregelt. Nach Auffassung der Tarifvertragsparteien lauten die Ergebnisse der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-L in Verbindung mit dem Anhang zu § 6 TV-L durchzuführenden Arbeitszeitberechnungen wie folgt:mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Keine Erstattung der Geschäftsgebühr für das Verwaltungsverfahren

Rz. 34 Verwaltungsverfahren – Erstattung Die für das Antragsverfahren vor der Verwaltungsbehörde fällige Gebühr nach Nr. 2302 VV RVG trägt der Kläger grundsätzlich selbst. Diese Kosten sind nicht nach § 63 SGB X erstattungsfähig. Die Solidargemeinschaft soll nicht mit den Kosten des reinen Antragsverfahrens belastet werden. Daher scheidet eine Erstattungsfähigkeit der Verwalt...mehr

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§ 12 Beschwerde / II. Beschwerde gegen Kostenentscheidung

Rz. 8 Beschwerde gegen die Kostenentscheidung Nach Gebührenziffer Nr. 3501 VV RVG fällt für ein Beschwerdeverfahren nach § 3 Abs. 1 S. 1 RVG eine eigene Gebühr (von 26,00 bis 275,00 EUR) an, sofern Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts eingelegt wird, nach welcher Kosten zu tragen wären. Da das RVG für das Beschwerdeverfahren eine eigene Gebühr vorsieht, ist für...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / IV. Grundlage der Kostenentscheidung ist nicht nur der Erfolg

Rz. 49 Berücksichtigung aller Umstände Die Behörde bzw. das Gericht muss alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Es darf also nicht nur auf das Ergebnis des Rechtsstreits abgestellt werden. Auch dem obsiegenden Beteiligten können nach dem Veranlassungsprinzip die Kosten auferlegt werden. Hierbei kann der Anlass für die Klageerhebung/Widerspruchseinlegung berücksichtigt...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / V. Notwendigkeit sonstiger Auslagen

Rz. 21 Auslagen des Widerspruchsführers Zu den notwendigen Kosten gehören auch die Auslagen des Widerspruchsführers für beispielsweise Fotokopien, Porto, Telefonate, Telefaxe sowie Fahrtkosten zur Besprechung mit dem Bevollmächtigten. Rz. 22 Privatgutachten Die Kosten für ein Privatgutachten, das im Widerspruchsverfahren eingeholt wird, sind regelmäßig nicht erstattungsfähig. §...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Kosten des Verwaltungsverfahrens

Rz. 30 Die Kosten des Verwaltungsverfahrens sind nicht nach § 193 SGG erstattungsfähig, da diese nicht auf den Rechtsstreit bezogen sind. Insoweit sind die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts maßgebend. Nach den Regelungen des § 63 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 SGB X sind durch den Beklagten lediglich die Kosten des Vorverfahrens zu erstatten. Entstehen dem Betroffenen scho...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VII. Verjährung

Rz. 24 Einrede der Verjährung Der Kostenerstattungsanspruch gegen die Behörde unterliegt der kurzen Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I. Das BSG[20] hat diese Streitfrage nunmehr geklärt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kostengrundentscheidung getroffen wurde. Sie beträgt vier Jahre. Damit tritt die Fälligkeit der Vergütung nach § 8 Abs. 1 RVG e...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Kosten des Mahnverfahrens

Rz. 33 Auch zu den erstattungsfähigen Kosten nach § 193 SGG zählen die Gerichtskosten eines vorausgegangenen Mahnverfahrens vor den zentralen Mahngerichten,[4] welches ein Unternehmen der privaten Pflegeversicherung nach § 182a SGG aufgrund von Beitragsansprüchen betrieben hat. Nach § 182a SGG hat nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Antrag auf Durchführung des streiti...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / C. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 11 Schwierigkeit für "Normalanwalt" Die vom Umfang zu unterscheidende Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit meint die Intensität der Arbeit. Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bestimmt sich nach der objektiv erforderlichen Intensität der Tätigkeit im konkreten Fall. Ausgehend von einem objektiven Maßstab ist auf einen durchschnittlichen Rechtsanwalt abzustell...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VII. Unzulässiger Widerspruch gegen fehlerhaften Änderungsbescheid

Rz. 66 Änderungsbescheid fehlerhaft Ausgangslage Ein Widerspruchsverfahren ist anhängig. Die Behörde erlässt einen Änderungsbescheid mit einer falschen Rechtsbehelfsbelehrung. Der Änderungsbescheid ist gem. § 86 SGG Bestandteil des Widerspruchsverfahrens. Der Leistungsempfänger legt einen unzulässigen Widerspruch ein. Fraglich ist, welche Kosten durch den weiteren unzulässigen...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / b) Gesamtvergleich

Rz. 54 Bei einem "Gesamtvergleich" handelt es sich um eine einheitliche Einigung, in welcher mehrere in anderen Streitverfahren anhängige Gegenstände miterledigt werden. Ob aus Gründen der Übersichtlichkeit oder der Arbeitserleichterung nur eine Vergleichsniederschrift in einem Verfahren gefertigt wird, kann dahingestellt bleiben. Denn der Abschluss eines einzigen einheitlich...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Einzelfälle – Sozialrecht

Rz. 32 Rationalisierungseffekt/Synergieeffekt Wird ein Anwalt in einer Reihe gleicher oder ähnlicher Fälle tätig, so ist der damit einhergehende Rationalisierungseffekt bei der Bemessung der Gebühren zu berücksichtigen. Allerdings kann dabei nicht ohne Weiteres für ein gleichgelagertes Widerspruchsverfahren lediglich die Mindestgebühr festgelegt werden. Dieser arbeitserleichte...mehr

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§ 4 Begriff der Angelegenheit / A. Allgemeines

Rz. 1 Zeitlicher Rahmen § 15 Abs. 1 RVG bestimmt den zeitlichen Rahmen der Angelegenheit. Die Angelegenheit beginnt mit der Annahme des Auftrags und endet mit der Erledigung. Nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG liegt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren nach Erledigung des Auftrags immer eine neue Angelegenheit mit der Folge vor, dass ein Gebührenanspruch neu entsteht. Rz. 2 Inhaltlicher...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / F. Kostenquotelung

Rz. 85 Kostenquotelung Der Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X lässt jede Kostenquote zu. Eine analoge Anwendung des § 155 Abs. 1 S. 2 VwGO oder einer ähnlichen prozessualen Kostenvorschrift kommt nicht in Betracht.[69] Rz. 86 Kostenquote bei Teilerfolg Die Kostenfestsetzung ist unproblematisch, soweit der Antragsteller vollständig obsiegt hat und die Behörde die Notwendigkeit ...mehr

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§ 4 Begriff der Angelegenheit / III. Einzelfälle

Rz. 16 Akteneinsicht und Hauptsache Bei Klage auf Gewährung von Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren und Anfechtungsklage in der Hauptsache handelt es sich nicht um eine Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG.[20] Rz. 17 Widerspruch und Antrag auf Rücknahme (§ 44 SGB X) Grundsätzlich kann bei Anrechnung von Einkommen auf die Ansprüche der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf L...mehr

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§ 14 Untätigkeitsklage / B. Verfahrensgebühr

Rz. 4 Auch bei einer Untätigkeitsklage findet grundsätzlich der Gebührenrahmen der Nr. 3102 VV RVG mit 65,00 bis 719,00 EUR Anwendung. Rz. 5 Bemessungskriterien Auch hier ist die billige Gebühr anhand der Bemessungskriterien des § 14 RVG zu bestimmen. Das RVG sieht eine Pauschalierung von Gebühren nicht vor. Das gesetzlich vorgesehene Instrument des § 14 RVG orientiert sich am ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Erstattung durch den Gegner (§ 9 BerHG)

Rz. 72 Erstattung Gegner Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann sie in eigenem Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang[51] sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch durch einen Dritten entzogen. Rz. 73 Aufrechnung unzul...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / VI. Pauschale Erhöhung der billigen Gebühr

Rz. 131 Toleranzrahmen Häufig findet man in der Abrechnungspraxis einen pauschalen Aufschlag i.H.v. bis zu 20 % auf die billige bzw. die Mittelgebühr mit der Begründung, der Aufschlag liege noch im anwaltlichen Bemessungsspielraum bzw. innerhalb des Toleranzrahmens und sei daher (noch) nicht unbillig. Auch wird teilweise eine selbstständige Gebührenposition "20 %Toleranzrahmen...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / E. Gebührenentstehung im Verwaltungs- oder Vorverfahren

Rz. 28 Einigung/Erledigung im Verwaltungsverfahren Auch im Verwaltungs- oder Vorverfahren kann eine Erledigungs- oder Einigungsgebühr Nr. 1005 VV RVG anfallen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bzw. der Erlass eines Verwaltungsaktes. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist in § 35 VwVfG (§ 31 SGB X) legal definiert: Zitat "Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Ents...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / B. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 4 Aufwand des nichtspezialisierten Anwalts Die Bewertung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit bestimmt sich nach dem zeitlichen Aufwand, den der Rechtsanwalt tatsächlich in der Sache betrieben hat und der objektiv erforderlich gewesen ist. Zu berücksichtigen sind nicht nur produktive Zeiträume, sondern vielmehr die tatsächlich erbrachte Zeit. Maßgebend muss der Zeitaufwan...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / A. Rechtsanwaltsvergütung – Allgemeines

Rz. 1 Geltungsbereich des RVG Die anwaltliche Vergütung, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist, teilt sich auf in Gebühren und Auslagen (§ 1 RVG). RVG gilt für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es gilt auch für eine Tätigkeit als besonderer Vertreter nach §§ 57 und 58 ZPO, § 118e BRAO, § 103b PAO oder nach § 111c StBerG. Andere ...mehr

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§ 18 Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

Rz. 1 Erstattungsfähigkeit der Reisekosten Für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist durch BGH-Entscheidungen anerkannt, dass die Reisekosten eines am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, sofern sie die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht wesentlich übersteigen (nicht wesentlich = bis zu 10 %).[1] Rz. 2 Anwendbarkeit von § 91 ZPO Fraglich ist, ob die ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundsatz

Rz. 20 Rahmengebühr: Der Rahmen der Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG beträgt 65,00 bis 837,00 EUR. Nach der Anm. zu Nr. 2302 VV RVG kann eine höhere Gebühr als 391,00 EUR allerdings nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war, also über den Durchschnittsfall hinausgeht. Rz. 21 Schwellengebühr: Die sogenannte Schwellengebühr von 391,00 EU...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / II. Prüfungsumfang/Erstattungsfähigkeit

Rz. 69 Prüfungsumfang Zu prüfen sind Entstehung und Erstattungsfähigkeit von Gebühren. Es dürfen nur solche Gebühren und Kosten festgesetzt werden, die unzweifelhaft entstanden sind. Dies ist stets unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG zu prüfen, d.h. es ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Gebühren billig sind. Insoweit wird auf die Ausführungen in § 3 Rdn 1 ff...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 5. Abtretung des Vergütungsanspruches

Rz. 100 Abtretung Eine Abtretung des Anspruches auf Vergütung gegen die Staats- bzw. Landeskasse (Vergütungsforderungen) oder die Übertragung ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder Berufsausübungsgemeinschaften (§ 59a BRAO) ist nach § 49b Ab. 4 S. 1 BRAO ausdrücklich zulässig. Eine Einwilligung des Mandanten ist hierfür nicht erforderlich. Im Übrigen ist eine Abtretung oder Üb...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 12. Gebühren für besondere Tätigkeiten

Rz. 95 Erster Rechtszug – Landessozialgerichte Nach § 29 SGG sind die Landessozialgerichte für folgende Verfahren erstinstanzlich zuständig:mehr

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§ 17 Auslagen / E. Fahrtkosten Nr. 7003 VV RVG

Rz. 14 Fahrtkosten Dem Rechtsanwalt stehen 0,42 EUR für jeden gefahrenen Kilometer bei einer Geschäftsreise zu. Hierdurch sind sämtliche Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abnutzung des Kraftfahrzeugs bei Benutzung anlässlich einer Geschäftsreise abgegolten. Rz. 15 Geschäftsreise Nach Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG liegt eine Geschäftsreise vor, wenn das Reisez...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Vormiete

Rz. 1 Geschuldete Vormiete i. S. v. § 556e Abs. 1 ist bei einem Vormietverhältnis, das ebenfalls bereits den Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff.) unterlag, die Miete, die nach diesen Vorschriften zulässig gewesen ist. War die ursprünglich vereinbarte Vormiete demnach unzulässig überhöht, ist als geschuldete Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Generationenmanagement im BGM / Zusammenfassung

Überblick Der demografische Wandel beeinflusst die Arbeitswelt tiefgreifend: Die Erwerbsbevölkerung wird älter, Fachkräfte fehlen, und die Arbeitsanforderungen ändern sich rasant. Unterschiedliche Altersgruppen treffen aufeinander – jede mit eigenen Erfahrungen, Werten und Bedürfnissen. Die Integration dieser Vielfalt stellt eine strategische Herausforderung für Unternehmen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 8 Inhalt der Anmeldung

Kommentierung Entscheidungen: BGH NJW 2018, 2794 – zur aktuell erforderlichen Gesellschafterliste; BGH v. 17.12.2013 – II ZB 6/13, Rz. 9; BGH v. 14.2.2012 – II ZB 18/10, FGPRAX 2012, 128 – zur Betreuungsgebühr des Notars bei Einholung einer Stellungnahme der IHK vor Anmeldung einer GmbH; BGH v. 17.5.2010 – II ZB 5/10 – Versicherung nach § 8 Abs. 3 – ausreichend: "er sei" noch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Form der Anmeldung – Beizufügende Unterlagen

Rz. 11 Die Anmeldung muss in elektronischer Form zu erfolgen (§ 12 Abs. 1 S. 1 HGB i.V.m. § 126a BGB). Der Anmeldung sind die in Abs. 2 aufgeführten Urkunden beizufügen. Bei Abberufung eines Geschäftsführers genügt grds. die Vorlage des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses; der Zugang der Abberufungserklärung (vgl. § 38 Rz. 26) ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung für Arbeitnehmeranteile

aa) Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers Rz. 103 Der Geschäftsführer macht sich nach § 266a StGB strafbar, wenn er die Arbeitnehmeranteile nicht abführt. § 266a StGB ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 3546; NJW 2002, 1122; NJW 2000, 2993; VersR 1989, 922; GmbHR 1997, 25; BGH GmbHR 1998, 280; h.M. auch im Schrifttum: Alt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.4.4 Absatzhilfe

Rz. 25 Absatzhilfe leistet derjenige, der eine unmittelbare Unterstützung des Vortäters beim Absatz der durch eine Vortat erlangten Sache leistet.[1] Vom Absetzen unterscheidet sich das Absetzen helfen damit dadurch, dass der Hehler unselbstständig handelt[2] (z. B. wenn die Entscheidung zum Weiterverkauf der Schmuggelware – etwa Zigaretten – nicht vom Beschuldigten, sondern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 15 Übertragung von Geschäftsanteilen

Kommentierung Entscheidungen und Literatur: Abramenko Rechtliches Gehör vor dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH, GmbHR 2001, 501; Born Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2023, Heft 10, Sonderbeilage 2; ders. Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2917, Heft 42, Sonderbeilage; Goette Ausschließung und Austritt aus der GmbH in der Rechtsprechung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Die Gesellschafterliste

Rz. 11 Die nach Maßgabe des § 40 zu erstellende Gesellschafterliste ist von allen Geschäftsführern zu unterzeichnen (vgl. § 78; Stellvertretung ist ausgeschlossen, OLG Brandenburg NGZ 2022, 971; Kammergericht Berlin GmbHR 2022/696) und elektronisch einzureichen. Sie wurde durch die Reform 2008 aufgewertet (s. hierzu § 3 Rz. 46). Maßgeblich ist § 40 Abs. 1, nach dem aus der L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / III. Anmeldepflichtige und anmeldeberechtigte Personen

Rz. 9 Zur Anmeldung berechtigt und verpflichtet sind die Geschäftsführer (§ 78) in vertretungsberechtigter Zahl (Noack § 39 Rz. 11), auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht die Anmeldepflicht des Geschäftsführers fort, vgl. OLG Hamm ZIP 2017, 820; Rpfleger 2003, 444). Besteht im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung noch Gesamtvertretung, reicht die Unterzeichnung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Verpfändung und Nießbrauch

Rz. 41 Die Verpfändung ist zulässig (zur Pfändung und Überweisung eines Geschäftsanteils LG Berlin GmbHR 1988, 70; Wicke § 15 Rz. 28; i.Ü. Lutter/Hommelhoff § 15 Rz. 97 f.; Noack § 15 Rz. 48 f.; Scholz/Seibt § 15 Rz. 172 ff. m.w.N.). Auch der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil ist zugelassen (Teichmann ZGR 172, 1; Wicke § 15 Rz. 30; ferner Noack § 15 Rz. 52 f.; Scholz/Seibt §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.4.3 Absetzen

Rz. 23 Absetzen ist eine mit dem Vortäter vereinbarte rechtsgeschäftliche Weitergabe an einen (gut- oder bösgläubigen) Dritten gegen Entgelt[1] , wobei der Hehler – anders als beim Absetzen helfen – im Verhältnis zum Vortäter selbstständig handelt, wenngleich er "in dessen Lager" steht; ein typisches Beispiel ist der Verkaufskommissionär, der die Ware für Rechnung des Vortäte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 1.1 Gesetzlicher Ansatz: Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen

Die Generalklausel der Kostenverteilung stellt § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG dar. Hiernach hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Den maßgeblichen Anteil regelt § 16 Abs. 1 Satz 2 WEG. Danach bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 1.3.3 Aufwendungen nur zugunsten eines bestimmten Sondereigentums

Auch für Wartungs- bzw. Erhaltungskosten an Teilen des Gemeinschaftseigentums, die letztlich nur einem einzelnen Wohnungseigentümer zugutekommen, bleibt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer insgesamt verantwortlich, soweit hier nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung bestehen. Soweit die Wohnungseigentümer im konkreten Einzelfall nicht ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 2.3 Verteilungsmaßstab

In aller Regel erfolgt die Kostenverteilung in den Gemeinschaften nach Miteigentumsanteilen. Ggf. werden auch einzelne Kosten nach einem abweichenden Maßstab umgelegt, was insbesondere bei den Verwalterhonoraren der Fall ist, die vielfach nach Objekten bzw. Sondereigentumseinheiten verteilt werden. Möglich ist jedoch auch ein anderer Verteilungsmaßstab, soweit dieser den Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 3.1 Grundsätze

Bezüglich der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gelten keine Besonderheiten gegenüber der Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten. Auch ihre Verteilung richtet sich nach dem gesetzlichen oder abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel. Allerdings bestehen nicht selten insoweit Besonderheiten, als bestimmte Bereiche des Gemeinschaftseigentums durch die Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 11 Kostenregress beim Verwalter

Das Gericht kann den Verwalter nicht mit Verfahrenskosten belasten, auch wenn er ein Anfechtungsverfahren pflichtwidrig dadurch provoziert hat, dass er einen fehlerhaften Beschluss zu Abstimmung gestellt hat. Unterliegt die GdWE deshalb in einem Prozess, hat sie einen Regressanspruch gegen den Verwalter wegen der ihr auferlegten Verfahrenskosten. Der Verwalter haftet insowei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilungsänderung (... / 3.2 Kostenbelastung auch bei vereinbarter Kostenbefreiung

Eine Kostenverteilungsänderung ist auch dergestalt denkbar, dass Wohnungseigentümer erstmals mit Kosten belastet werden, von deren Tragung sie an sich durch Vereinbarung befreit sind. Entsprechend verringert sich insoweit die Kostenlast der übrigen Wohnungseigentümer. Auch für ein solches Vorgehen besteht eine Beschlusskompetenz.[1] Sind Wohnungseigentümer von der Tragung bes...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilungsänderung (... / 10 Rechtsprechungsübersicht

2. Rettungsweg Es gehört (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind. Dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum, wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs, ent...mehr