Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Nutzungsentschädigung

Rz. 9 § 546a Abs. 1 gibt die Nutzungsentschädigung im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses in Höhe der vereinbarten Miete. Aus der Formulierung "vereinbarte" ergibt sich, dass die Nutzungsentschädigung der Höhe nach, aber auch den Modalitäten nach wie bisher zu zahlen ist (BGH, Urteil v. 23.1.1974, VIII ZR 219/72, NJW 1974, 556). Die Nutzungsentschädigung umfasst au...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / II. Terminsgebühr

Für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Berlin (s. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV) hat Rechtsanwalt A die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV verdient.mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag angehörte Kläger macht geltend, Rechtsanwalt A habe ihn in dem Rechtsstreit schlecht vertreten, was Rechtsanwalt A vehement bestreitet. Welche Entscheidung wird der mit dem Vergütungsfestsetzungsantrag befasste Rechtspfleger des LG Berlin II hieraufhin treffen?mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 16. Verteidiger- oder Anwaltswechsel

Bei einem Verteidiger- oder Anwaltswechsel sind für den alten und den neuen Anwalt die in § 60 Abs. 1 RVG geregelten Anknüpfungspunkte gesondert zu prüfen. Ist der neue Rechtsanwalt nach dem 31.5.2025 beauftragt worden, gilt für ihn neues Recht.[32] Führt der Wechsel des Anwalts dazu, dass der neue Anwalt nach dem für ihn geltenden neuen Recht eine höhere Vergütung verlangen...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / c) Anwaltswechsel

Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen. Nach einem Teil der Rechtsprechung sollen in diesem Fall allerdings nur die Kosten nach altem Recht zu erstatten sein, wenn der Anwaltswechsel nicht ausnahmsweise notwendig war.[11] Diese Auffassung ist jedoch abzulehnen. Bei einem Anwaltswechsel sind...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / II. Ausnahmsweise nicht zu berücksichtigende Einwendungen

Der Sachvortrag des Antragsgegners erfordert, dass dieser auf die Besonderheit des konkreten Falls bezogene Umstände abstellt. Dies wäre hier insbesondere deshalb erforderlich gewesen, weil nach Aktenlage die dem Rechtsanwalt A vorgeworfene Schlechtvertretung gleichwohl zu einem vollen Erfolg der Klage des Klägers geführt hat. Selbst wenn man also die Richtigkeit des Vorbrin...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Im Ausgangsfall weist das LG Berlin II die Klage auf Kosten des Klägers ab. Dieses Urteil wird rechtskräftig. Rechtsanwalt A beantragt auch hier gem. § 11 Abs. 1 RVG die Festsetzung seiner Vergütung gegen den Kläger. Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte Kläger wendet ein, Rechtsanwalt A hätte ihm raten müssen, gegen das landgerichtliche Urteil Berufung einzulegen....mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A hat den Kläger in einem vor dem LG Berlin II rechtshängigen Zahlungsrechtsstreit über 20.000,00 EUR als Prozessbevollmächtigter vertreten. Nach streitiger mündlicher Verhandlung hat Rechtsanwalt A ein der Klage in vollem Umfang stattgebendes Urteil gegen den Beklagten erwirkt, in dem diesem auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind. Dieses Urteil...mehr

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AGS 11/2025, Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG-Kommentar

Von Josef Dörndorfer, Sylvia Schmidt, Dr. Walter Zimmermann. 6. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XVIII, 1.080 S, 129,00 EUR Seit dem Erscheinen der Vorauflage vor 4 Jahren haben das GKG, das FamGKG und das JVEG zahlreiche Änderungen, insbesondere durch das KostBRÄG 2025, erfahren, die eine Neuauflage erforderlich machten. Diese Aufgabe haben die Autoren in dem in der b...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung des OLG Brandenburg Das OLG Brandenburg hat die für seine Entscheidung erforderlichen Grundlagen zutreffend zusammengestellt und eine zumindest vertretbare, wenn nicht sogar richtige Entscheidung getroffen. Dabei hat sich das OLG an die ganz überwiegende Auffassung in der Rspr. gehalten. Was ich nicht so schön finde, dass das OLG Brandenburg mehrfach unric...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / II. Verhandeln

Nach Auffassung des LG hat der Pflichtverteidiger die geltend gemachte Gebühr Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV für die Teilnahme an dem Termin zur Vorführung vor den Richter des nächsten AG vom 9.10.2024 zurecht angesetzt. Die Terminsgebühr falle nach Nr. 4102 Nr. 3 VV für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung an, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Unt...mehr

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AGS 11/2025, Grüneberg, BGB-Kommentar

Bearbeitet von Dr. Christian Grüneberg. 84. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXXVII, 3.283 S., 125,00 EUR. Der seit vielen Jahrzehnten unter dem Namen "Palandt" eingeführte und seit einigen Jahren unter dem Namen des Mitautors Dr. Christian Grüneberg herausgegebene Standardkommentar zum BGB nebst Nebengesetzen liegt in 84. Aufl. vor. Bis zum Redaktionsschluss haben die...mehr

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zfs 11/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Online * 12. November 2025 * 5,0 Std. FAOBuchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/AVKR2 Verkehrsrecht Aktuell I/2026 Online * 4. März 2026 * 5,0 Std. FAOSAVE THE DATE Verkehrsrecht Aktuell II/2026 Online * 18. November 2026 * 5,0 Std. FAOSAVE THE DATE Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE 14. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2026 Köln/Online, 24....mehr

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zfs 11/2025, Abstellen von ... / 2 Aus den Gründen:

“… A. Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg … Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt, kann nach § 20 Abs. 1 S. 1 StrG LSA die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen liegen nach der Rechtsauffassu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt auch für Wohnraummietverhältnisse, die nach dem WoFG v. 13.9.2001 (BGBl. I S. 2376) gefördert werden, soweit Wohnraummietverhältnisse nicht gemäß § 549 Abs. 2 und Abs. 3 vom Anwendungsbereich ausgenommen worden sind. Für die noch den Vorschriften des WoBindG unterliegenden früher preisgebundenen Wohnungen gilt weiterhin das Sonderkündigungsrecht gem...mehr

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AGS 11/2025, Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla. 7. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 248 S., 49,00 EUR Mandate im Verkehrsrecht gehören zu den häufigsten Tätigkeiten in den meisten Anwaltsbüros. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen. Das bereits in 7. Aufl. erschienene Handbuch erleichtert dem Rechtsanwalt und seinen Mit...mehr

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ZErb 11/2025, Zu der Möglic... / 1 Gründe

I. Zwischen dem 8.3.2024 und dem 25.3.2024 verstarb in Köln Frau I. B. G. (im Folgenden: Erblasserin); sie war geschieden und hatte keine Kinder. Ihre Erben sind unbekannt. Zuvor war am 18.2.2024 Herr H.-R. R. vorverstorben, er war der Lebensgefährte der Erblasserin (im Folgenden: Lebensgefährte). Dieser wird laut gemeinschaftlichem Erbschein des AG Recklinghausen vom 5.7.202...mehr

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AGS 11/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 795 Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die im konkreten Fall anzusetzende Gebühr unter Berücksichtigung der in dieser Vorschrift aufgeführten Kriterien. Dies gilt auch für die Rahmengebühren, die dem Rechtsanwalt nach Teil 5 VV im Bußgeldverf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Gläubiger/Schuldner

Rz. 3 Gläubiger des Entschädigungsanspruchs ist der Vermieter. Steht ein Grundstück unter Zwangsverwaltung, ist nur der Zwangsverwalter aktiv legitimiert (BGH, Urteil v. 23.7.2003, XII ZR 16/00, NZM 2003, 871). Wird das Grundstück in der Zwangsversteigerung zugeschlagen, ist der Zwangsverwalter auch ohne entsprechende Ermächtigung im Aufhebungsbeschluss befugt, wegen Nutzung...mehr

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zfs 11/2025, Die Änderung d... / 3 Anmerkung:

Die recht knappen Ausführungen des XI. ZS des BGH geben Anlass, die Problematik etwas ausführlicher zu beleuchten. Keine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes Gegen eine Festsetzung des Gegenstandswertes durch den BGH – wie sie hier in dessen Beschl. v. 11.3.2025 erfolgt ist – ist ein Rechtsbehelf nicht vorgesehen. § 33 Abs. 3 RVG sieht gegen die Festsetzung d...mehr

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zfs 11/2025, Keine Verzinsu... / 3 Anmerkung:

Die recht kurze Entscheidung des OLG Hamburg macht auf zwei Probleme aufmerksam, denen in der Praxis nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Kostenfestsetzungsantrag obsiegender Streitgenossen Bei einem Kostenfestsetzungsantrag obsiegender Streitgenossen sind folgende Besonderheiten zu beachten. Vertretung jedes Streitgenossen durch einen eigenen Rechtsanwalt Be...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9 Nachträgliche Mietkaution

Rz. 30 Durch das Mietrechtsreformgesetz ist die Möglichkeit des Vermieters von Wohnraummietverträgen auch noch nachträglich eine Mietkaution zu verlangen, erweitert worden, was sich allerdings nicht aus § 551 ergibt: Gemäß § 563b Abs. 3 kann der Vermieter, falls der verstorbene Mieter keine Sicherheit geleistet hat, von den Personen, die gemäß § 563 in das Mietverhältnis eing...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Antrag des Berechtigten

Rz. 9 Die Forderungspflegschaft des § 1961 BGB wird nur auf Antrag des Berechtigten angeordnet. Der Antrag muss nicht schriftlich gestellt werden, er kann nach § 25 FamFG auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts oder der Geschäftsstelle eines AG erfolgen. Nach § 10 Abs. 2 FamFG kann sich der Nachlassgläubiger auch durch einen Bevollmächtigten vertreten ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Gegen die Anordnung einer Nachlasspflegschaft

Rz. 148 Gem. § 59 Abs. 1 FamFG steht jedem die Beschwerde zu, dessen Recht durch eine Verfügung beeinträchtigt ist. Eine Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG setzt eine Beeinträchtigung der subjektiven Rechte des Beschwerdeführers voraus. Diese können privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Natur sein; nur wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige berechtigte I...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Der hypothetische Ersatzerbe

Rz. 11 Die Regelung des § 2069 BGB gilt nur für Abkömmlinge des Erblassers. Sie kann auch nicht anlog angewandt werden, wenn der Erblasser andere Verwandte oder ihm sonst nahestehende Personen eingesetzt hat.[31] In einem solchen Fall ist jedoch durch Auslegung zu ermitteln, ob in der Einsetzung des Erben zugleich die Kundgabe des Willens gesehen werden kann, die Abkömmlinge...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Sicherungsbedürfnis

Rz. 11 Nicht in allen Fällen, in denen Unklarheit über den endgültigen Erben besteht, können staatliche Fürsorgemaßnahmen angeordnet werden. Voraussetzung ist zusätzlich das Vorliegen eines entsprechenden Sicherungsbedürfnisses, das auf der einen Seite staatliches Einschreiten begründet, auf der anderen Seite aber auch begrenzt.[32] Ob ein Sicherungsbedürfnis besteht, hat da...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Sonstiges

Rz. 21 Weitere Besonderheiten gelten für die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach § 16 Abs. 2 GrdstVG,[64] den Hoferben,[65] die Alterssicherung der Landwirte,[66] Ausgleichsbeträge nach BauGB,[67] Altlasten,[68] bei Kommunalabgaben,[69] Haftung aus Verpflichtungserklärungen zur Ermöglichung der Einreise eines Bürgerkriegsflüchtlings,[70] sozialgerichtliche Ve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Tatbestand

Rz. 1 Sollten die zu Bruchteilen eingesetzten Eben die alleinigen Erben des Erblassers unter Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge sein, tritt als Ergänzungsregel eine verhältnismäßige Erhöhung der einzelnen Bruchteile ein, wenn die verfügten Bruchteile den Nachlass insgesamt nicht erschöpfen. In der Praxis sind dies die Fälle, in denen der Erblasser sich einfach verrechnet h...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Gerichtsstand

Rz. 60 Gerichtsstand für eine Erbteilungsklage ist neben dem allg. Gerichtsstand des Beklagten der besondere Gerichtsstand gem. § 27 ZPO . Hiernach kann die Erbteilungsklage vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allg. Gerichtsstand (§ 13 ZPO) gehabt hat. Hatte der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes keinen allg. Gerichtsstand im Inla...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Die örtliche Zuständigkeit ist in § 343 FamFG geregelt. Maßgeblich ist dabei der gewöhnliche Aufenthaltsort des Verstorbenen im Inland im Todeszeitpunkt,[26] wobei sich jedoch durch sich verändernde Wohnformen im Alter sowie z.B. durch den Aufenthalt in einem Hospiz Abgrenzungsprobleme stellen können.[27] Für den Fall, dass der Erblasser im Inland keinen gewöhnlichen ...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Schondorf a.A. Dr. Thomas R. Gleumes Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Kempen Uwe Gottwald Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 5 Anzeigepflichten des Arbeitgebers

Hat der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen selbst angelegt (im Betrieb), muss er der Finanzverwaltung unverzüglich anzeigen, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf der Sperrfrist über Wertpapiere, die der Arbeitgeber verwahrt oder von einem Dritten verwahren lässt oder die die Hausbank des Arbeitnehmers verwahrt, durch Veräußerung, Abtretung oder Beleihung verfügt oder d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Hypothetischer Wille des Erblassers

Rz. 17 Für den Fall, dass sich der wirkliche Wille des Erblassers nicht ermitteln lässt, ist auf den hypothetischen Willen abzustellen.[50] Sofern ein hypothetischer Erblasserwille festgestellt werden soll, müssen besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass eine letztwillige Verfügung trotz Scheidung weiterhin Bestand haben soll. Bei der Ermittlung des hy...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Nachlassverwaltung, Nachlasssicherung und Nachlassverwahrung

Rz. 62 Das Aufgabenspektrum des Nachlasspflegers bzgl. der Nachlasssicherung und -verwaltung ist groß;[181] bei der Vornahme von Handlungen hat er sich von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten leiten zu lassen.[182] Dabei hat er seine Entscheidungen pflichtgemäß zu treffen, im Falle eines Pflichtverstoßes haftet er gegenüber dem vertretenen Erben (vgl. § 1826 BGB).[183] Rz. 63 Vora...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemeines

Rz. 3 Nach der Fiktion des § 1923 Abs. 2 BGB gilt auch der bereits Erzeugte als vor dem Erbfall geboren, wenn er nach dem Erbfall lebend zur Welt kommt. Bei ihm erfolgt der Anfall der Erbschaft allerdings erst mit der Geburt (§ 1942 BGB). Für den nasciturus ist in diesen Fällen bis zur Geburt eine Pflegschaft nach den §§ 1912, 1960 BGB anzuordnen. Zwischenzeitlich kann nach ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vertretung des Erben

Rz. 50 Mit der Bestellung wird der Nachlasspfleger gesetzlicher Vertreter des oder der Erben.[141] Durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft verliert der Erbe weder seine Verpflichtungsfähigkeit noch seine Verfügungsmacht (siehe schon Rdn 35). Rz. 51 Der Umfang der Vertretungsmacht bestimmt sich nach dem durch das Nachlassgericht angeordneten Wirkungskreis, der auch in der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Grundsätzliches

Rz. 46 Zu unterscheiden ist zwischen der Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich und der Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker. Wird eine Person zum Testamentsvollstrecker ernannt, liegt darin zugleich die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Die Anordnung selbst kann nach § 2065 BGB nur durch den Erblasser selbst erfolgen. Lediglich die Person...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Fallgruppen

Rz. 8 Der Erbe ist nicht unbekannt i.S.d. Abs. 1 S. 2, wenn nach den klaren tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, wer Erbe ist.[14] Das gilt auch dann, wenn vor einem anderen Gericht Klage auf Feststellung des Erbrechts erhoben worden ist[15] oder w...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung im Urteil

Rz. 60 Ein Rechtsanwalt, dessen Mandant als Erbe wegen einer Nachlassverbindlichkeit in Anspruch genommen wird, ist grundsätzlich verpflichtet, den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung in den Titel aufnehmen zu lassen.[133] Er hat den Mandanten, der als Erbe wegen Nachlassverbindlichkeiten in Anspruch genommen wird, über die Bedeutung und Wirkung einer Haftungsbeschränkun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Einfache, unmittelbare oder erläuternde Auslegung

Rz. 30 Ziel der einfachen Auslegung ist es, den Inhalt einer einzelnen Verfügung oder ihrer Gesamtheit festzustellen. Der wirkliche, aktuelle oder reale Wille des Erblassers ist zu erforschen.[97] Dieser wird dabei wie folgt ermittelt: Rz. 31 Maßgeblich ist der Wortlaut.[98] Von diesem ist zunächst auszugehen. Der Wortlaut ist jedoch nicht bindend, da der wirkliche Wille des ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Erbenermittlung

Rz. 77 Sofern vom Nachlassgericht im Wirkungskreis aufgenommen, ist die Erbenermittlung eine der zentralen Aufgaben des Nachlasspflegers und kann sogar seine Hauptaufgabe sein.[211] Dies gilt auch in den Bundesländern, in denen eine gerichtliche Erbenermittlungspflicht besteht.[212] Dazu kann sich der Nachlasspfleger eines gewerblichen Erbenermittlers bedienen,[213] sofern e...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit

Rz. 133 Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Nachlassgericht ergibt sich aus § 23a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 GVG i.V.m. § 342 FamFG. Anderen Abteilungen des Amtsgerichts und deren Beschwerdegerichten steht keine generelle Befugnis zu, die Entscheidung des Nachlassgerichts zu überprüfen.[391] Eine solche Befugnis besteht nur im Ausnahmefall, wenn der Gesetzesvers...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Außerkraftsetzung durch das Nachlassgericht (Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 21 Der Testamentsvollstrecker kann für den Fall, dass die Befolgung der Anordnung des Erblassers zu einer erheblichen Gefährdung des Nachlasses führen würde, die Außerkraftsetzung beim Nachlassgericht nach Maßgabe des Abs. 2 S. 2 beantragen. Dabei ist nicht nur die Aufhebung einer Erblasseranordnung, sondern auch deren inhaltliche Korrektur möglich.[28] Sofern sich der T...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Klageantrag

Rz. 14 Da die Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig ist, klagt der einzelne Miterbe in eigenem Namen in Prozessstandschaft und nicht als Vertreter der anderen Erben[30] (siehe § 2032 Rdn 16 ff.). Formulierungsbeispiel (…) die Beklagte zu verurteilen, an die Erbengemeinschaft nach Max Meier bestehend aus der Klägerin sowie Alexander Meier und Carla Meier, wohnhaft Pariser Platz ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Zuweisung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Rz. 74 In den Bundesländern Bayern, Berlin, Saarland und in den neuen Bundesländern bestehen keine gesetzlichen Sonderregelungen im Höferecht. Allerdings gilt es §§ 13 ff. GrdstVG zu beachten, wonach der landwirtschaftliche Betrieb nach gesetzlicher Erbfolge nur einem Miterben zugewiesen werden kann. Die übrigen Miterben erhalten dann auf Grundlage des Ertragswerts einen Abf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Auskunftspflichtiger

Rz. 3 Jeder, der sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat, ist auskunftspflichtig i.S.d. Abs. 1. Bereits die bloße Tatsache einer solchen häuslichen Gemeinschaft genügt, um die Auskunftspflicht zu begründen, ein Eingriff in den Nachlass ist indes nicht erforderlich, es reicht Kenntnis vom Verbleib von Erbschaftsgegenständen oder di...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / a) Zuständigkeit

Rz. 21 Für die Erteilung des ENZ sind gemäß Art. 64 Buchst. a EuErbVO Gerichte oder sonstige Institutionen i.S.d. Art. 3 Abs. 2 EuErbVO, oder gemäß Art. 64 Buchst. b EuErbVO eine Behörde, die nach innerstaatlichem Recht für Erbsachen zuständig ist, zuständig. In Deutschland sind also wie bisher die Nachlassgerichte zuständig.[52] Die allgemeine Zuständigkeit des Gerichts bes...mehr