Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines zur Schwerbehindertenvertretung

Rz. 1 Nach § 178 Abs. 1 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung arbeitssuchender schwerbehinderter Menschen in den Betrieb zu fördern und die Interessen der bereits im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmer zu vertreten. Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 182 Abs. 1 SGB IX mit dem ebenfalls für die Eingliederung schwerbehinderter Men...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.2 Entwicklungen in den Ratsverhandlungen

Rz. 1181 Unter tschechischem, schwedischem, spanischem und belgischem Vorsitz hatten technische Beratungen zu den verschiedenen Teilen des Pakets stattgefunden, die zu einer weitgehenden Einigung über das Paket geführt hatten, mit Ausnahme einer zentralen Frage, nämlich der Regelung des "fiktiven Lieferers/Dienstleistungserbringers" für Dienstleistungen der Kurzzeitvermietun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Besteuerung von Personenbeförderungen

Rz. 1003 Nach Art. 393 Abs. 2 MwStSystRL soll im Rahmen der endgültigen Regelung die Personenbeförderung für innerhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Strecken im Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung (Ausgangsland) besteuert werden. Die EU-Kommission hatte am 5.11.1992 hierfür einen entsprechenden Richtlinienvorschlag[1] vorgelegt und diesen am 7.9.1994 geändert.[2] Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Ausgaben

Rz. 1005 Nach Art. 176 Abs. 1 MwStSystRL soll der Rat über den Vorsteuerausschluss bei bestimmten Ausgaben entscheiden. Auf jeden Fall sollen Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen, vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen werden. Die EU-Kommission hatte am 25.1.1983 einen entspr...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.8 Geheimhaltungspflicht

Da die SBV an allen Sitzungen und Besprechungen teilnehmen kann, unterliegt sie den gleichen Geheimhaltungspflichten wie die Mitglieder des Betriebsrats.[1] Die Verschwiegenheitspflicht gilt für die im Rahmen der Amtstätigkeit bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse und Behinderungsursachen sowie für die vom Arbeitgeber als geheimhaltungsbedürftig erklärten Betriebs- od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Aufhebung von Übergangsregelungen gemäß Art. 370ff. MwStSystRL

Rz. 1004 Nach Art. 393 Abs. 1 MwStSystRL soll der Rat auf der Grundlage eines Berichts der EU-Kommission über die etwaige Abschaffung aller oder einiger der Übergangsregelungen beschließen. Nach einer ersten Einschränkung durch die 18. EWG-Richtlinie hatte die Kommission am 22.7.1992 einen Vorschlag vorgelegt[1], den sie am 2.8.1993 modifizierte.[2] Danach sollten die meiste...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.3 Geänderter Richtlinienvorschlag

Rz. 1124 Die EU-Kommission hatte am 8.7.2004 ihren ursprünglichen Richtlinienvorschlag (Abschn. 6.1.3.2) geändert.[1] Einer Anregung des Europäischen Parlaments im Anhörungsverfahren folgend schlug die Kommission vor, die im ursprünglichen Richtlinienvorschlag enthaltene Gewichtsgrenze (2 kg) durchgängig im gesamten Rechtskontext auf 10 kg zu erhöhen. Darüber hinaus schlug s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vorschlagspaket der EU-Kommission für ein endgültiges MwSt-System im EU-Binnenhandel

Rz. 1159 Die EU-Kommission hatte am 25.5.2018 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "hinsichtlich der Einführung der detaillierten Maßnahmen zur Durchführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten" veröffentlicht[1], die am 1.7.2022 in Kraft treten sollten. Der Vorschlag enthält die detaillierten Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.2 Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 100 Nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL gelten die Staaten, Länder, Gemeinden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Das gilt auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten z. B. Gebühren, Beiträge ode...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / C. Checkliste: Beratung und Interessenvertretung

Rz. 15 Bei Fragen zur Fahrerlaubnis im verwaltungsrechtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren können die nachfolgend aufgeführten Punkte Regelungsgegenstand sein. In nachfolgender Checkliste sind die wichtigsten Aspekte, die sich bei der Bearbeitung einer Führerscheinangelegenheit ergeben können, zusammengestellt (bei den verschiedenen Punkten wird auf die Behandlung ...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 3. Verwarnung unter Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung

Rz. 72 Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Teilnahme an einem Aufbauseminar eine weitere schwer wiegende oder zwei weitere weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen begangen, muss die Fahrerlaubnisbehörde ihn schriftlich verwarnen und ihm nahe legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (§ 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVG)...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche Mandat – Beratung und Vertretung

A. Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten Rz. 1 Die Fahrerlaubnis hat für den Mandanten[1] zumeist eine überragende Bedeutung: Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mandant beruflich auf sie angewiesen ist. Der – drohende – Entzug der Fahrerlaubnis im Straf- oder Verwaltungsverfahren, Fahrverbote oder Probleme bei der Wiedererteilung stellen erhebliche Belastungen für ...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / b) Durchführung der Beratung

Rz. 77 Das verkehrspsychologische Beratungsgespräch findet als Einzelgespräch statt (§ 2a Abs. 7 S. 2 StVG). Rz. 78 Der Inhalt des Beratungsgesprächs orientiert sich an dem Auszug aus dem Fahreignungsregister und bezieht sich auf die Darstellung der einzelnen Verstöße sowie auf die Detailbeschreibung der Bedingungen und Gründe, die zu den Verstößen geführt haben, sowie die Er...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / IV. Beratung nach für den Mandanten negativem Ergebnis einer Begutachtung

1. (Keine) Weitergabe des Gutachtens an die Fahrerlaubnisbehörde Rz. 37 Dem Mandanten ist von vornherein zu empfehlen, bereits bei Erteilung des Auftrages eine schon in diesem Stadium erfragte Zustimmung zur Weitergabe des Gutachtens an die Fahrerlaubnisbehörde nicht zu erteilen. Dies gilt ausnahmslos, da sonst die Möglichkeit verloren geht, unerwünschten Informationsfluss an...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / J. Beratung, speziell Therapien und Vorbereitung auf Begutachtung

Rz. 102 Zu den sich im Rahmen der Wiedererteilung stellenden Fragen in Bezug auf eine Begutachtung der Fahreignung sei auf § 8 Rdn 29 ff. verwiesen.mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 1. Effiziente und konkrete Beratung

Rz. 20 Aus der vorstehend dargestellten Checkliste (siehe Rdn 15) ist ersichtlich, wie unterschiedlich die Problemstellung des Betroffenen zum Erhalten, Behalten oder Wiedererhalten der Fahrerlaubnis sein kann.mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / 2. Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Die Beratungshilfe muss außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens stattfinden. Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gleichzusetzen mit außerhalb während eines gerichtlichen Verfahrens geht zu weit. Hierfür findet sich im Gesetz selbst keine Grundlage. Aber keine Sorge, ein Schlupfloch bleibt dennoch: Beratungshilfe dient der Vermeidung gerichtlicher Verfahren. Mit diesem ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Outplacement-Beratung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Outplacement-Beratung ist für den ArbG ein Instrument der Personalreduzierung. Für den ArbN handelt es sich um eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung. Im Zusammenhang mit Entlassungen verpflichtet ein ArbG ein Outplacement-Unternehmen, die aus dem Dienstverhältnis ausscheidenden ArbN bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz individu...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / III. Steuerrechtliche Beratung

Rz. 126 Gerade der Rechtsanwalt eines Arbeitgebers sollte darauf hinweisen, dass § 40a Abs. 2 EStG mit der Erhebung der Pauschsteuer i.H.v. 2 % nur eine Kann-Vorschrift enthält. Abgesehen davon, dass die Option in manchen Fällen gar nicht besteht, sondern allenfalls mit 5 % oder 20 %, bei Zeitgeringfügigkeit mit 25 % pauschaliert werden kann (dazu oben Rdn 99 ff.), bleibt de...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 113 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 114 Schon bei der Einstellung ...mehr

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / B. Verkehrspsychologische MPU-Beratungen

Rz. 5 Die vom Strafrichter verhängte Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festlegung einer Sperrfrist (§ 69a StGB) für deren Neuerteilung ist rechtssystematisch eine "Maßnahme der Sicherung und Besserung". Bei den Betroffenen wird sie jedoch in aller Regel als zusätzliche Strafe oder "Denkzettel" aufgefasst. Dass hier eine persönliche Krise oder Problematik unterstellt wird,...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / B. Mandatsannahme

I. Vorbereitung Rz. 5 Für die Annahme eines verkehrsstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen oder verkehrsverwaltungsrechtlichen Mandats muss – ebenso wie bei anderen Mandaten – auch die Frage nach der wirtschaftlichen Bearbeitung gestellt werden.[2] Denn das Abarbeiten dieser Mandate ist nicht nur regressträchtig, sondern entscheidet auch darüber, ob sich der Rechtsanwalt zukünf...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 2. Die notwendige Beratung zur Problematik

Rz. 31 In erster Linie sollte daran gedacht werden, den Mandanten über den weiteren Gang des Verfahrens zu informieren. Insbesondere muss aber auch die durch die Alkoholauffälligkeit zum Ausdruck kommende Problematik angesprochen werden.[18] Rz. 32 Der Betroffene, bei dem die festgestellte Blutalkoholkonzentration unter 1,6 ‰ lag und der Ersttäter ist, kann darüber belehrt we...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / IV. Verteidigungsgrundlagen

1. Möglichkeit der "Verständigung über den Fortgang und das Ergebnis im Verfahren" Rz. 31 Zu den Verteidigungsgrundlagen gehört neben der Aktenkenntnis insbesondere die Sachverhaltsermittlung mithilfe des Mandanten. Die Rechtsprechung wandelt sich beständig. Die einschlägigen Tarife der jeweiligen möglichen Sanktionen zu kennen, ist für die sachgerechte Beratung unabwendbar. ...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 2. Ziel: Erhaltung und/oder (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 21 Bei zu erwartenden Problemen bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist es – entgegen häufig zu beobachtender Praxis – wichtig, diese dem Mandanten aufzuzeigen und ihm Vorschläge, durch welche konkreten Verhaltensweisen oder Maßnahmen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis am sichersten erreicht werden kann, zu unterbreiten. Dies beginnt mit Informationen, erfasst B...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 1. Möglichkeit der "Verständigung über den Fortgang und das Ergebnis im Verfahren"

Rz. 31 Zu den Verteidigungsgrundlagen gehört neben der Aktenkenntnis insbesondere die Sachverhaltsermittlung mithilfe des Mandanten. Die Rechtsprechung wandelt sich beständig. Die einschlägigen Tarife der jeweiligen möglichen Sanktionen zu kennen, ist für die sachgerechte Beratung unabwendbar. Insbesondere sollte das Gespräch mit anderen Verfahrensbeteiligten gesucht werden,...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / I. Ausgangslage

Rz. 16 Bei drohendem Verlust der Fahrerlaubnis ist als wichtigster Aspekt zu prüfen, ob die drohende Führerscheinmaßnahme abgewendet werden kann, etwa durch eine Beratung, Schulung oder ein rechtzeitiges Fahreignungsseminar im Vorfeld. Rz. 17 Geht es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, so ist das Zeitmoment von besonderer Bedeutung. Für den Betroffenen ist es wichtig, s...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / III. Notwendige Information an den Mandanten – Mustertexte

1. Hinweis auf drohende Maßnahmen bei hohem Punktestand Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Hinweis auf drohende Maßnahmen bei hohem Punktestand Bekanntlich ist für Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein hoher Punktestand registriert. Dies gefährdet Ihre Fahrerlaubnis, und es ist zu befürchten, dass die zuständige Landesbehörde Maßnahmen ergr...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / II. Beratungsziele und strategische Überlegungen

1. Effiziente und konkrete Beratung Rz. 20 Aus der vorstehend dargestellten Checkliste (siehe Rdn 15) ist ersichtlich, wie unterschiedlich die Problemstellung des Betroffenen zum Erhalten, Behalten oder Wiedererhalten der Fahrerlaubnis sein kann. 2. Ziel: Erhaltung und/oder (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis Rz. 21 Bei zu erwartenden Problemen bei der Wiedererteilung der Fahr...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / D. Interessenvertretung, richtige Strategie sowie Informations- und Wissensbeschaffung

I. Ausgangslage Rz. 16 Bei drohendem Verlust der Fahrerlaubnis ist als wichtigster Aspekt zu prüfen, ob die drohende Führerscheinmaßnahme abgewendet werden kann, etwa durch eine Beratung, Schulung oder ein rechtzeitiges Fahreignungsseminar im Vorfeld. Rz. 17 Geht es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, so ist das Zeitmoment von besonderer Bedeutung. Für den Betroffenen is...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 2. Information zu anfallenden Kosten

Rz. 26 Schließlich sollte der Mandant auch über die anfallenden Kosten, also von Beratungen und Therapien, soweit diese nicht von dritter Stelle getragen werden, sowie über die anfallenden Verfahrenskosten und Anwaltsgebühren informiert werden. Rz. 27 Wichtig ist die Information des Mandanten über die Rechtslage und die Möglichkeiten im Fahrerlaubnisverfahren vor der Verwaltu...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / A. Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten

Rz. 1 Die Fahrerlaubnis hat für den Mandanten[1] zumeist eine überragende Bedeutung: Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mandant beruflich auf sie angewiesen ist. Der – drohende – Entzug der Fahrerlaubnis im Straf- oder Verwaltungsverfahren, Fahrverbote oder Probleme bei der Wiedererteilung stellen erhebliche Belastungen für den Betroffenen dar. Gerade ältere Kraftfahrer e...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Chancen zur Vermeidung eines Fahrverbots

Rz. 23 Ist Gegenstand des Verfahrens eine Ordnungswidrigkeit, so wird gewöhnlich das Ziel im Vordergrund stehen, die Anordnung eines Regelfahrverbots gemäß der Bußgeld-Katalog-Verordnung (BKatV) zu vermeiden.[13] Hinweis Auch mit dem Fahrverbot als allgemeine Nebenstrafe (§ 44 StGB) [14] – also unabhängig vom verkehrsrechtlichen Bezug –, wird ein Strafverteidiger konfrontiert ...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 1. Hinweis auf drohende Maßnahmen bei hohem Punktestand

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Hinweis auf drohende Maßnahmen bei hohem Punktestand Bekanntlich ist für Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein hoher Punktestand registriert. Dies gefährdet Ihre Fahrerlaubnis, und es ist zu befürchten, dass die zuständige Landesbehörde Maßnahmen ergreift. Zur Verminderung dieses Risikos werden folgende Ma...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Information über mögliche Begutachtung für Fahreignung

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Begutachtung für Fahreignung infolge Entzugs der Fahrerlaubnis wg. Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss Aufgrund der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung ist im vorliegenden Fall der Entzug der Fahrerlaubnis voraussichtlich nicht abzuwenden. Bei Teilnahme am Straßenverkehr wird d...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 2. Akteneinsicht

Rz. 32 Wie oben bereits erwähnt ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Aktenkenntnis nicht denkbar. Ein Mandat ohne Kenntnis der Ermittlungsakte zu führen, dürfte auch für etwaige Folgeverfahren regressträchtig sein: So gibt es beispielsweise Entscheidungen im Verkehrszivilrecht, die einen unvollständigen Sachvortrag aufgrund mangelnder Aktenkenntnis aus dem Bußgeld- oder S...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 4. Verkehrsrecht und Datenschutz

Rz. 24 Festzustellen ist, dass die Entwicklung zu einer immer stärkeren Überwachung des Verkehrs geht, verbunden mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten. Der Bürger ist nicht nur bei neuen Überwachungs- und Ermittlungsmethoden generell, sondern auch in seiner Eigenschaft als potenzieller Kraftfahrer in seinen Freiheits- und Persönlichkeitsrechten betroffen. ...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Kenntnis der Gesetzeslage und der Rechtsprechung

Rz. 33 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, neben Entscheidungen oberster Bundesgerichte auch Entscheidungen europäischer Gerichte zu kennen.[21] Dies gilt insbesondere im Recht der Fahrerlaubnis, weil z.B. die Gültigkeit ausländischer EU-Fahrerlaubnisse von zahlreichen Aspekten abhängt, die bereits Gegenstand von Entscheidungen nationaler Gerichte und des Gerichtshofes der Eu...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / I. Vorbereitung

Rz. 5 Für die Annahme eines verkehrsstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen oder verkehrsverwaltungsrechtlichen Mandats muss – ebenso wie bei anderen Mandaten – auch die Frage nach der wirtschaftlichen Bearbeitung gestellt werden.[2] Denn das Abarbeiten dieser Mandate ist nicht nur regressträchtig, sondern entscheidet auch darüber, ob sich der Rechtsanwalt zukünftig weiterer Ma...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 5. Mögliche externe Unterstützung

Rz. 42 Auf dem Gebiet des Rechtes der Fahrerlaubnis geht es häufig nicht nur um die Kenntnis von Rechtsnormen und die Rechtsanwendung, sondern meistens ist die Unterstützung durch Sachverständige erforderlich. Dies gilt beispielsweise für angewandte Messverfahren. Hierzu kann bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage eingeholt werden, um die Kostenübernahme nach de...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 4. Information bei Führerscheinmaßnahmen – speziell: älterer Kraftfahrer

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.6: Informationen für unsere Mandanten bei Beschlagnahme des Führerscheins – Rechtsmittel Oftmals beschlagnahmt die Polizei noch vor Ort den Führerschein. Dies ist möglich, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen. Dies ist z.B. bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen od...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / III. Informationspflicht und Belehrungsanschreiben für den Mandanten

Rz. 14 In der Regel kennen sich die Mandanten mit den Gepflogenheiten der jeweiligen Verfahren nicht aus. Da ein Beratungsgespräch zwar alles enthalten kann, jedoch die Aufnahmekapazität beschränkt ist, empfiehlt es sich, dem Mandanten einen Aufklärungsbogen zur Verfügung zu stellen, den er mit nach Hause nehmen kann. Hier kann der Mandant bei später auftretenden Fragen mit ...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 4. Information zu Rechtsfragen

Rz. 39 Das Recht der Fahrerlaubnis ist umfassend geregelt, einschließlich der Regeln des internationalen Kraftverkehrs. Neben der Sachverhaltsinformation, die durch das Mandantengespräch und durch Zeugenaussagen und ggf. durch Konsultation von Sachverständigen zu erreichen ist, ist die Beschaffung von Rechtsinformationen erforderlich. Unter Rechtsinformation ist das Beschaff...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / II. Konkrete Annahme

Rz. 11 Zunächst muss geklärt werden, ob bereits gerichtliche oder behördliche Entscheidungen gegen den Mandanten vorliegen und wann diese zugestellt wurden, um etwaige Fristen zu berechnen. Hierbei ist der Mandant darauf hinzuweisen, dass das Datum der Zustellung ausschließlich aus dem Zustellvermerk der Post (oben rechts auf dem üblicherweise gelben Umschlag) zu ersehen ist...mehr

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zfs 12/2024, Voraussetzung ... / 2 Aus den Gründen:

1.) Die Kl. kann aus dem mit der Bekl. geschlossenen Vollkaskoversicherungsvertrag für Kraftfahrzeuge aufgrund des unstreitigen Versicherungsfalls keine höheren Leistungen der Bekl. verlangen, als ihr das LG erstinstanzlich zugesprochen hat. Insbesondere steht ihr kein Anspruch auf Neupreisentschädigung gem. Ziffer A.2.6.2 AKB zu, da die erforderlichen Anspruchsvoraussetzung...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / 3. Fehlende Mutwilligkeit

Die Rechtswahrnehmung bzw. sogar bereits die Inanspruchnahme der Beratungshilfe darf nicht mutwillig erscheinen.[22] Mutwillig ist ein Antrag immer dann, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund für den Wunsch nach Aufklärung nicht zu erkennen ist, wenn also eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre vermeintlichen Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde.[23]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IX. Verdeckte Sacheinlage

Rz. 31 § 19 Abs. 4 in der durch das MoMiG geändert Fassung regelt nun erstmals ausdrücklich die "verdeckte Sacheinlage" (vgl. hierzu ausf. Scholz/Veil § 19 Rz. 116, 117–118; auch Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 54 f., Wicke § 19 Rz. 19; Bormann/Ulrichs in Römermann/Wachter/Bormann/Ulrichs, GmbH-Beratung nach dem MoMiG, Sonderheft GmbHR 2008, S. 37, 38; ferner Gehrlein/Witt/...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 8. Beratungsrechtsschutz im Familienrecht/Lebenspartnerschaftsrecht/Erbrecht (§ 2k ARB 2010)

Rz. 32 Dieser Beratungsrechtsschutz besteht nur, wenn ein Versicherungsfall (§ 4 Abs. 1 b ARB 2010) eingetreten ist. Die vorsorgliche Beratung ist weiterhin nicht versichert. Der Beratungsrechtsschutz entfällt ersatzlos, wenn die Beratung unmittelbar einer gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit vorausgeht. Rz. 33 Da dieses Ergebnis nur schw...mehr