Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 3. Schlussfolgerung

Die Etablierung von Holdingstrukturen ist ein elementarer Bestandteil der fachbereichsübergreifenden Beratung i.R.d. Unternehmensnachfolge. Durch eine steuerstrategische Ausrichtung der Beratung verbleibt der Fokus nicht allein auf der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich verschonten Übertragung des Unternehmens an die nächste Generation. Vielmehr bedarf es nun synchron einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Matthias Meyer, StB, FB IStR / Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile generiert werden, wie die Etablierung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rückenschule / Zusammenfassung

Begriff Die sogenannte "Neue Rückenschule" ist ein ganzheitliches Haltungs-, Verhaltens- und Einstellungstraining zur Förderung der Rückengesundheit und zur Vorbeugung einer Chronifizierung von Rückenbeschwerden. Sie vermittelt theoretische und v. a. praktische Kenntnisse zu rückenschonenden Bewegungsabläufen und rückengerechtem Verhalten im Alltag, in der Freizeit und am Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2025, Pießkalla/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung - Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU

Von Dr. Michael Pießkalla und Dr. Don DeVol. 7. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 637 S., 89,00 EUR Seit der Vorauflage des Werkes sind zwischenzeitlich sechs Jahre verstrichen, in denen sich einiges ereignet hat. Das Werk wendet sich insbesondere an praktizierende Rechtsanwälte, um ihnen ein Arbeitsmittel an die Hand zu geben, das es ihnen ermöglicht, die Mandanten ...mehr

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zfs 01/2025, Fahrerlaubnis auf Probe; Entziehung; gesetzgeberische Konzeption des § 2a Abs. 2 StVG; Zweimonatsfrist; verkehrspsychologische Beratung; Zuwiderhandlung; Bedeutung des grundsätzlichen Vorrangs des Vollziehungsinteresses i.R.d. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 2a Abs. 6 StVG

StVG § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 1 Nr. 3, Abs. 6; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 § 146 Abs. 4 S. 3, S. 6 Leitsatz Zuwiderhandlungen, die von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG begangen werden, sind auch dann gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG beachtlich, wenn eine verkehrspsychologische Beratung des Fahrer...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Beratungs- und Hinweispflichten

Rz. 65 Die Konsequenzen aus diesen steuerlichen Besonderheiten sind nach entsprechend zu dokumentierenden Beraterhinweisen in der steuerlichen Fachberatung zu klären.mehr

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zfs 01/2025, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

„Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die auf die von der Antragstellerin dargelegten Gründe beschränkte Überprüfung des angefochtenen Beschlusses (§ 146 Abs. 4 S. 6 VwGO) führt zu keinem für sie günstigeren Ergebnis. Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet. Das fristgerecht eingegangene Beschwerdevorbringen erschüttert nicht die Annahme des VG [VG Arnsberg – 6 L 956/23], die V...mehr

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zfs 01/2025, Anscheinsbewei... / 2 Aus den Gründen:

Nach den getroffenen Feststellungen kann die Kl. vom Bekl. nicht Ersatz der streitgegenständlichen Kostenschäden aus gemäß § 86 Abs. 1 VVG übergegangenem Recht ihrer VN verlangen (§ 280 Abs. 1, § 675 Abs. 1 BGB). 1. Das BG ist von einem Übergang der streitgegenständlichen Schadensersatzansprüche gemäß § 86 Abs. 1 VVG von den VN auf die Kl. ausgegangen (vgl. dazu BGH WM 2023, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Entbindung von der Schweigepflicht

Rz. 96 [Autor/Stand] Die oben genannten Beschränkungen entfallen bei einer wirksamen Entbindung von der Schweigepflicht. Die Entbindungserklärung führt dazu, dass vormals beschlagnahmefreie Gegenstände beschlagnahmefähig werden, also auch die Regelung des § 95 StPO gilt, mithin der Zeuge zur Herausgabe verpflichtet ist. Rz. 97 [Autor/Stand] Eine Entbindung kann grundsätzlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

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V / 30 Verteidiger, Haftung [Rdn 5154]

Rdn 5155 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

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Z / 2 Zeugenbeistand [Rdn 5671]

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5640]

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Ausgangspunkt Rentenantrag

Rz. 75 Nach § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI wird eine Rente, somit auch die Renten wegen Alters als Teilrente von 99,99 % im Münchener Modell, nur von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Rückwirkend werden Renten nur insoweit gezahlt, als die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, i...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Amtshaftung

Rz. 79 Verstoßen Amtsträger gegen Amtspflichten, kommt ein Amtshaftungsanspruch in Betracht, welcher im kostenpflichtigen Zivilrechtsverfahren geltend zu machen wäre. Auch hier sind Verstöße gegen Aufklärungs- und Beratungspflichten anspruchsrelevante Voraussetzungen. Ausgangspunkt ist die generelle Pflicht staatlicher Stellen, jegliche Auskunft sachgerecht, vollständig und r...mehr

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FF 01/2025, Digitalisierung im Familienrecht - Chancen und strategische Perspektiven

Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Jahreswechsel bietet sich die Gelegenheit, sowohl einen Blick zurück als auch nach vorne zu werfen. Auf unserer Herbsttagung Ende November 2024 in München hat Tom Braegelmann mit seinem Vortrag über Künstliche Intelligenz im Familienrecht die Teilnehmenden inspiriert und zum Nachdenken angeregt. Die Dynamik, mit der Digi...mehr

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S / 11 Strafbefehlsverfahren [Rdn 4382]

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§ 11 Zwangsverwaltung / a) Grundsatz

Rz. 115 Nach § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung, deren Höhe an seiner Leistung sowie an der Art und dem Umfang der Aufgabe auszurichten ist. Für die Berechnung der Vergütungshöhe hält die ZwVwV folgende Wege bereit:[182]mehr

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Österreich / e) Kosten eines Testaments

Rz. 76 Die Kosten der Errichtung eines einfachen Testaments durch einen Rechtsanwalt oder Notar betragen einschließlich Beratung, Verwahrung und Registrierung bei einem Testamentsregister ab 300 EUR zuzüglich Barauslagen und Umsatzsteuer. Eine laufende Gebühr für die Dauer der Hinterlegung wird nicht berechnet. Bei komplizierten Testamenten, die eine oder mehrere Besprechung...mehr

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P / 32 Psychosoziale Prozessbegleitung [Rdn 4073]

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 1.1 OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.6.2024 – 2 UF 166/23

1. Soweit der Abschluss eines Ehevertrages (mit "Globalverzicht") von der im Zuge der notariellen Beratung angestellten Erwägung getragen ist, die Ehefrau könne und wolle die finanziellen Risiken eines Familienunternehmens nicht tragen, so spricht dies für eine unterlegene Verhandlungsposition der Ehefrau. Dies gilt vor allem dann, wenn die Ehefrau in der irrigen Annahme bes...mehr

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FF 01/2025, Gemeinsamer Appell: Verbände formulieren Ziele für die geplante Familienrechtsreform!

Pressemitteilung vom 24.10.2024 Im Vorfeld der für den 25.10.2024 einberufenen Besprechung des Justizministeriums mit den Landesjustizverwaltungen zum Familienrechtspaket von Bundesminister Dr. Marco Buschmann rufen 10 Verbände dazu auf, bei der geplanten Reform Änderungen vorzunehmen. Gemeinsam haben die Verbände Punkte identifiziert, die sie über ihre einzelverbandlichen Sch...mehr

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zfs 01/2025, Fahrerlaubnis ... / Leitsatz

Zuwiderhandlungen, die von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG begangen werden, sind auch dann gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG beachtlich, wenn eine verkehrspsychologische Beratung des Fahrerlaubnisinhabers im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung noch nicht abgeschlossen ist. OVG Nordrhein-Westfalen, Besch...mehr

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V / 55 Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5513]

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Deutschland / 5. Kosten

Rz. 55 Für die Errichtung, Verwahrung und Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen können Kosten entstehen. Betrachtet man zunächst nur die Errichtung der Verfügung von Todes wegen, so hat das eigenhändige Testament gegenüber dem öffentlichen notariellen Testament den Vorteil, dass hierfür keine Kosten entstehen. Die Kosten, die beim Notar entstehen, sind im Gerichts- und N...mehr

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E / 22 Eröffnungsbeschluss [Rdn 2387]

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Irland / 3. Erbverzicht

Rz. 149 Ein Verzicht (renunciation) auf das legal right ist zu Lebzeiten des Erblassers schriftlich durch den Ehegatten (Sec. 113 ISA) oder durch den eingetragenen Lebenspartner (Sec. 113A ISA) möglich. Der Verzicht kann in einem vor oder während der Ehe geschlossenen Ehevertrag (ante-nuptial oder post-nuptial contract) bzw. Partnerschaftsvertrag (ante- oder post-civil partn...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Kosten und Gebühren

Rz. 310 Für den in der Zwangsvollstreckung tätigen Rechtsanwalt sind die Kosten und Gebühren vor allem im Hinblick auf die notwendige Beratung und Aufklärung des Mandanten wesentlich. Rz. 311 Wird die Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen verworfen oder zurückgewiesen, entsteht nach Nr. 1826 KV GKG eine Festgebühr von 132,00 EUR, die neben den gerichtlichen Auslagen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 4 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5730]

Rdn 5731 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 4 Pflichtverteidiger, Beiordnung in sonstigen Fällen [Rdn 3476]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Die Anwendbarkeit des SGB I

Rz. 11 Da die Vorschriften des SGB I im Gegensatz zu den §§ 1 bis 66 SGB X nicht verwaltungsverfahrensrechtlicher Natur sind, sondern als allgemeiner Teil materielles Recht beinhalten, sind sie ohne Weiteres im Geltungsbereich des BEEG anwendbar. Allerdings kommt es auch hier zu einer Verdrängung der Normen des SGB I, soweit das BEEG speziellere Regelungen vorsieht.[1] Rz. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / d) Form der sofortigen Beschwerde

Rz. 38 Die Form der Beschwerde ist in § 569 ZPO geregelt. Nach § 569 Abs. 2 ZPO wird die sofortige Beschwerde durch eine Beschwerdeschrift eingereicht, die zumindest enthalten muss. Rz. 39 Nach § 571 Abs. 1 ZPO soll die Beschwerde auch begründet werden. Dies geht über das frühere Recht hinaus, ohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Ambos/Rackow, Europäische Rechtsprechung zu (Beschuldigte-)Rechten im Strafverfahren, insbesondere im Ermittlungsverfahren (Zeitraum 4/2020 – 12/2022, StV 2023, 701 Arzt, Der befangene Strafrichter, 1969 Bock, Besorgnis der Befangenheit des Richters (§ 24 Abs. 1 StPO) nach gegen diesen gerichteter Straftat des Angeklagten, StraFo 2017, 141 Boe, Befangen...mehr

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ZErb 01/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence Handbuch 4., aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77301-3, 169 EUR In seiner nunmehr 4. A...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt die Feststellung einer Vor- und Nacherbschaft. Der Beklagte ist der Witwer der am … 1938 geborenen, am … 2020 kinderlos verstorbenen Z. (im Folgenden: Erblasserin). Die Klägerin ist die Nichte der Erblasserin; ihre Mutter, die einzige Schwester der Erblasserin, ist im Jahr 2017 verstorben. Die Klägerin hat zwei Geschwister, R. und S. Der Beklagte und die...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Inhalt des Testaments

Rz. 64 Inhalt eines Testaments können materiellrechtliche (Erbeinsetzung, Enterbung, Verzeihung der Erbunwürdigkeit usw.), verfahrensrechtliche (Bestimmung des Testamentsvollstreckers) oder persönliche Bestimmungen (Anerkennung eines unehelichen Kindes, Anordnungen bezüglich der Bestattung) sein. Rz. 65 Als wesentliche materiellrechtliche Bestimmung wird die Einsetzung der Er...mehr

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Autorenverzeichnis

Burkhard Engler hat die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notargehilfen (heute: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten) absolviert und wurde berufsbegleitend zum Bürovorsteher (heute: Rechtsfachwirt) ausgebildet. Am 1.7.1989 wurde er durch das Land Niedersachsen an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven nebenberuflich als Berufsschullehrer eingestellt. Seit 1990 hält er i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / Literaturtipps

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K / 6 Kontakte des Verteidigers zu Geschädigten [Rdn 2968]

Rdn 2969 Literaturhinweise: Pollähne, Verteidigung bei Beteiligung von Verletzten, in: MAH § 55 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht, Teil V Rdn 5265. Rdn 2970 1. Im Zusammenhang mit der Frage nach dem → Verteidigungsziel, Teil V Rdn 5337, kann sich für den Verteidiger auch die Frage nach einer Kontaktaufnahme zu Geschädigten stellen. Dies ist in...mehr

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Autoren/Autorenverzeichnis

Michael Eggers Michael Eggers ist als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger in Hamburg tätig. Dort hat er sich auf die Vertretung von Mandanten im Bereich Cybercrime spezialisiert. Neben seiner praktischen Tätigkeit als Anwalt referiert Michael Eggers bei Fortbildungsveranstaltungen für Strafverteidigerinnen und Strafverteidi...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 334 Die Revision hatte keinen Erfolg. Die Beurteilung des Berufungsgerichts, für die ab dem Jahr 1995 eingetretenen Verletzungsfolgen fehle der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang, war aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Rz. 335 Zutreffend war der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zur Haftung für psychische Folgeschäden. Der haftungsrechtlich für ei...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Einleitung

Rz. 25 Jedes Geschäft ist zwangsläufig mit Chancen und Risiken verbunden. Beiden Belangen wird ein Unternehmen ebenso wie ein Rechtsanwalt bezüglich seiner eigenen Forderungen nur dann gerecht, wenn er – neben möglichen Bonitätskontrollen – ein gezieltes Informationsmanagement betreibt. Nachfolgend sollen einige wenige Maßnahmen vorgestellt werden, die bei einem aktiven Info...mehr

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Litauen / I. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 62 Für den Eintritt der Erbfolge muss der Erbe gem. Art. 5.50 lit. BGB die Erbschaft annehmen. Eine teilweise Annahme oder eine Annahme, die Bedingungen oder Ausnahmen unterliegt, ist nach Art. 5.50.1 lit. BGB nicht möglich. Der Erbe ist berechtigt, zur Annahme bzw. Ausschlagung eine Person zu bevollmächtigen oder einen Vertretungsvertrag abzuschließen. Rz. 63 Die Annahme...mehr

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V / 43 Verteidiger, Wahrheitspflicht des Verteidigers [Rdn 5310]

Rdn 5311 Literaturhinweise: Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 1989 ders., Die Vernehmung des Beschuldigten – einige Anmerkungen aus der Sicht der Prozeßwissenschaft, StV 1990, 180 ders., Originalbeweisstücke beim Strafverteidiger – eine risikoreiche Gratwanderung. StV 2019, 205 Böhle, Die Beziehung von Verteidiger und Mandant – eine psychoanalytische Sicht, StraFo 2021...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 7 Einstellung des Verfahrens nach § 154a zur Beschränkung der Strafverfolgung [Rdn 2210]

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 3. Vorläufige Vollstreckbarkeit

Rz. 125 Neben den oben bereits genannten Urteilen und Beschlüssen kann bei folgenden Urteilen und Beschlüssen ohne Einschränkung für den Gläubiger – vorläufig – vollstreckt werden (§§ 708 ff. ZPO). Hier eine Übersicht der wichtigsten Urteile:mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Unterschiedliche Informationsquellen nutzen

Rz. 30 Für ein aktives Informationsmanagement stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung: Zunächst muss das Unternehmen die eigenen Informationsquellen nutzen, was den Vorteil hat, dass diese Informationen nicht gesondert vergütet werden müssen, wie es bei Nutzung eines externen Dienstleisters, insbesondere Wirtschaftsauskunftsdiensten der Fall ist. Rz. 31 Hinweis G...mehr

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A / 9 Ablehnungszeitpunkt [Rdn 100]

Rdn 101 Literaturhinweise: Burhoff, Die Änderungen im Ablehnungsrecht (§§ 25, 26, 29 StPO) durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019, StRR 6/2020, 6 = VRR 2/2020, 4 Meyer-Mews, Der Befangenheitsantrag nach erfolgloser Gegenvorstellung, StraFo 2000, 369 Kettler, Befangenheitsrecht – Grundlagen und praktische Anwendung für Strafverteidiger, StV-S 20...mehr