Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 21 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zu diskutieren ist, ob Anbauvereinigungen als gemeinnützig im Sinne der §§ 52ff. AO anzuerkennen sind. Einschlägige Rechtsprechung oder Anweisungen der Finanzverwaltung diesbezüglich liegen nicht vor. In Betracht kommt vor allem die Förderung der Pflanzenzucht (bzw. Kleingärtnerei), § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO. Nach Strahlschmidt ist die Allgemeinh...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Beratungsfehler

Rz. 77 Die DRV begeht einen den Herstellungsanspruch auslösende Beratungsfehler, wenn siemehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 76 Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch dient dem Ausgleich von Schäden, die aus der Verletzung der Träger bezüglich ihrer Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten im Sozialrechtsverhältnis entstehen. Bei diesem von der Rechtsprechung (BSG v. 12.10.1979 – 12 RK 47/77) entwickelten Institut handelt es sich um ein eigenständiges Haftungsinstrument des Sozialrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Begriff

Tz. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 § 1 Nr. 13 KCanG definiert die Anbauvereinigung als einen eingetragenen nicht wirtschaftlichen Verein (§ 21 BGB) oder eine eingetragene Genossenschaft, dessen ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie...mehr

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D / 9 Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1797]

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S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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E / 17 Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 2313]

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D / 11 Durchsuchung, Anordnung, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1850]

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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V / 15 Vernehmungsbeistand [Rdn 4990]

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V / 56 Vorläufige Festnahme [Rdn 5553]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

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P / 21 Pflichtverteidiger, Zeitpunkt der Beiordnung [Rdn 3831]

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D / 18 Durchsuchung, Rechtsmittel [Rdn 2019]

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Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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E / 1 Einlassung des Beschuldigten [Rdn 2058]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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V / 51 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 5443]

Rdn 5444 Literaturhinweise: Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 ders., Hauptverhandlungen in Zeiten von Sars-CoV-2/COVID-19, NStZ 2020, 313 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahrens, StV 2023, 340 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren – Mi...mehr

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D / 7 Durchsuchung, Allgemeines [Rdn 1769]

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Satzungszweck

Tz. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine Anbauvereinigung nach dem KCanG liegt nur dann vor, wenn der satzungsmäßige Zweck ausschließlich der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Anbau und die Weitergabe des gemeinschaftlich angebauten Cannabis zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstandenem Vermehrungsmaterial ist. Der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Abschöpfung von Vermögen im Steuerstrafrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 71, 72 AStBV (St) 2022 (s. AStBV Rz. 70 ff.). Schrifttum: Zum Ganzen ausf.: Krumm in Tipke/Kruse, § 375 AO (165. Lieferung 04.2021); im Übrigen: Alvermann/Talaska, Die Zuordnung eines dinglichen Arrests im Fall einer Steuerhinterziehung, wistra 2008, 239; Bach, Verhältnis von strafprozessualem dinglichem Arrest und steuerlichem dinglichem Arrest im...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / III. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 67 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und der Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 68 [Autor/Stand] Offen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weitere Tatbestandsvoraussetzungen für Empfänger von Versorgung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 2 und S 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei der Ermittlung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage stellt die zentrale Stelle auf die Angaben des StPfl ab. Erst durch nachträgliche Datenabgleiche wird festgestellt, ob der StPfl zum förderberechtigten Personenkreis gehört, der Mindesteigenbeitrag erbracht oder die Kinderzulage zu Recht gewährt wurde. Rn. 13 Stand: EL 178 – ET: 01/20...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen

Rz. 811 [Autor/Stand] Die §§ 138d–138k AO sehen nunmehr eine Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen ab dem 1.7.2020 vor und betreffen Gestaltungen, deren erster Schritt nach dem 24.6.2018 umgesetzt wurde, so dass bereits in diesen Fällen bis zum 31.8.2020 eine entsprechende Meldung zu erstatten ist.[2] Die auf Grundlage von Art. 115 AEUV ergangene Änd...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 1. Das Unterhaltsrecht im Allgemeinen

Die Anzahl der Unterhaltssachen, namentlich im Bereich des nachehelichen Unterhalts, verharrte in der "gefühlten Gerichtspraxis" der meisten Oberlandesgerichte im Jahr 2024 weiter auf einem eher niedrigen Niveau. Die neue "Rechtsprechungslinie" des Bundesgerichtshofs im Unterhaltsrecht, wonach im Falle eines gemeinsamen, im Residenzmodells betreuten Kindes beim betreuenden E...mehr

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A / 17 Absprachen/Verständigung, Verfahren [Rdn 191]

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A / 62 Ausschluss eines Richters [Rdn 824]

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V / 7 Verdeckter Ermittler/V-Person in der Hauptverhandlung [Rdn 4882]

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Umgang mit Low Performance ... / 1 Einleitung

Low Performance gehört zu den regelmäßigen Herausforderungen im Unternehmen. Sie ist Teil des Arbeitsalltags und beschäftigt Führungskräfte und Personalverantwortliche in gleicher Weise. Nach den allgemeinen Erfahrungswerten in der Beratung gibt es im Unternehmen ca. 20 % herausragende Arbeitsverhältnisse, 70 % gute und solide Arbeitsverhältnisse und ca. 10 % problematische ...mehr

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Business-Coaching richtig u... / 4 Einstiegsphase

Auch wenn wir folgend von verschiedenen Phasen sprechen, sind die Phasen selbst wie die Übergänge zwischen ihnen fließend und häufig nicht so klar trennbar. Eine Kollegin z. B. führt zunächst so genannte "Chemie-Gespräche" (s. o.), das sind kurze 20- bis 30-minütige Kennenlern-Gespräche, an deren Ende der Coachee entscheidet, ob„die Chemie stimmt“. In unverbindlichem Rahmen ...mehr

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Business-Coaching richtig u... / 5 Vereinbarungs- und Kontaktphase

In dieser Phase wird das Coaching formell wie methodisch vereinbart. Unter Umständen kann das auch in einen formalen Vertrag führen, der die Rahmenbedingungen konkretisiert und schriftlich festhält. Hinweis Coaching-Vertrag Inhalte des formalen Vertrags können z. B. sein: Anzahl, Dauer und Abstände der einzelnen Termine Gesamtdauer des Coachings Orte, an denen das Coaching stattf...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.3 Förderung und Beratung der Geschäftsführung

Rz. 735 Nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH wird die Aufgabe des Aufsichtsrats, die Geschäftsführung zu überwachen, noch dadurch erweitert, dass er das Geschäftsführungsorgan der GmbH auch fördern und beraten soll (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 GV). ›Beraten‹ bedeutet hier, dass das Kontrollorgan die Geschäftsführung durch Anregung und Rat u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.3 Teilnahmeberechtigte Personen

Rz. 751 Alle Aufsichtsratsmitglieder haben ein Teilnahmerecht an den Sitzungen.[1] Die Teilnahme an den Sitzungen ist zudem eine wesentliche Pflicht des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds. Grundsätzlich sind allerdings auch nur die Aufsichtsratsmitglieder selbst teilberechtigt. Rz. 752 Jedes Aufsichtsratsmitglied hat einen Anspruch, dass ohne Anwesenheit Dritter über alle Tages...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 9 Keine Geschäftsführungsbefugnis des Aufsichtsrats

Wie sich aus § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG ergibt, können dem Aufsichtsrat Aufgaben der Geschäftsführung nicht übertragen werden. Die Regelung ist abschließender Natur und steht nicht unter einem Satzungsvorbehalt. Auch der Anstellungsvertrag kann Vorstandsmitglieder nicht den Weisungen des Aufsichtsrats unterstellen. Der Aufsichtsrat ist folglich Überwachungs- und Beratungsorgan...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.13 Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

Angesichts seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand als Leitungsorgan, erweist sich die wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Vorstand und seinen Mitgliedern als unverzichtbare Voraussetzung bei der Wahrnehmung des Aufsichtsratsamts. Zugleich ist der Aufsichtsrat qua seiner Organstellung zur Beratung des Vorstands ...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.1 Überblick

Rz. 699 Die Aufgaben des fakultativen Aufsichtsratseiner Wohnungs- und Immobiliengesellschaft ergeben sich zunächst aus dem Aktiengesetz, weil § 52 Abs. 1 GmbHG auf die Vorschrift des § 111 AktG (für den obligatorischen Aufsichtsrat[1]) verweist, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt ist. Danach ist der Aufsichtsrat in entsprechender Anwendung auf das G...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.7.2 Festlegung der wohnungs-/nutzungsbezogenen Geschäftsanteile und Änderung der Anlage

Rz. 363 Eine Vorbereitung der Festlegung der wohnungs-/nutzungsbezogenen Geschäftsanteile erfolgt nach betriebswirtschaftlichen bzw. sozialen Gesichtspunkten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 28 Buchst. b MS ("Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen") durch gemeinsame Beratung und getrennte Abstimmung. Die Generalversammlung trifft sch...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.5.5 Eintrittsgeld

Rz. 114 Ein Eintrittsgeld für die Zulassung zur eG ist im Genossenschaftsgesetz nicht erwähnt. Durch Satzungsregelung kann jedoch die Grundlage dafür geschaffen werden. Möchte man ein Eintrittsgeld rechtssicher erheben können, so sollte es eine Satzungsregelung hierzu geben. Ob ein Eintrittsgeld auch ohne entsprechende Satzungsregelung verlangt werden kann, ist umstritten: N...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 8.3 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder sind in der Regel auf der Grundlage eines Auftragsverhältnisses (§§ 662 ff. BGB) tätig. Dies ist eine Folge des Prinzips der Selbstverwaltung, nach dem die Mitglieder der Genossenschaft ihre Angelegenheiten selbst regeln. Aufsichtsratsmitglieder haben einen Anspruch auf einen angemessenen Auslagenersatz, auch in pauschalierter Form (§ 670 BGB).[1]...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.2.1 Abgrenzung Genossenschaftsrecht und Mietrecht

Rz. 269 Das Nutzungsverhältnis eines Mitglieds berührt die Rechtsgebiete Mietrecht und Genossenschaftsrecht, deren Anwendung zu unterschiedlichen, ja bisweilen völlig gegensätzlichen rechtlichen Ergebnissen führen kann: Zum einen ist das Mitglied Teil der genossenschaftlichen Gemeinschaft und damit den genossenschaftlichen und satzungsmäßigen Pflichten unterworfen, es kann si...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.2 Mittel zur Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 719 Das insoweit entsprechend anzuwendende Aktiengesetz hat dem Aufsichtsrat die Aufgabe des Kontrollorgans zugewiesen und ihm dafür folgende konkrete Mittel zur Verfügung gestellt, um seiner Überwachungsfunktion nachzukommen: Rz. 720 Berichterstattung der Geschäftsführung Der Aufsichtsrat kann von der Geschäftsführung jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegenheiten...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 7 Sachverstand des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür Sorge zu tragen, dass sie über die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Hierzu haben sie sich regelmäßig weiterzubilden. Neue Aufsichtsratsmitglieder sind von den Aufsichtsratsmitgliedern einzuarbeiten bzw. ggf. auf entsprechende Informations- und Bildungsveranstaltungen zu schicken....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.5 Beschlussfassung

Rz. 759 Auch ohne Verweis in § 52 Abs. 1 GmbHG entscheidet der Aufsichtsrat durch Beschluss, so wie es in § 108 Abs. 1 AktG geregelt ist. Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Einladung.[1] Rz. 760 Das Gesetz sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben nicht durch andere Personen wahrnehmen lassen können (§ 52 Abs. 1 GmbHG;§ 111 Abs. 6 AktG).[2] Dies schließ...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.1.4 Verschwiegenheitspflicht

Rz. 802 § 52 Abs. 1 GmbHG verweist für die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats auf die entsprechende Anwendung der Verschwiegenheitspflicht für Aufsichtsratsmitglieder einer AG gemäß § 116 Satz 2 AktG. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats haben daher die Pflicht, über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis...mehr

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Die Haftung der Aufsichtsra... / 3 Haftung der Aufsichtsratsmitglieder bei unternehmerischen Entscheidungen nach der Business Judgement Rule

Allerdings kommt auch dem Aufsichtsrat im Rahmen der analogen Anwendung der Business Judgement Rule gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 GenG ein eigenständiger unternehmerischer Ermessenspielraum zu. Dies betrifft insbesondere die Bestellung von Vorstandsmitgliedern und die Ausübung des Zustimmungsvorbehalts zu einzelnen Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands (§ 28 MusterS). Es ist f...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 6 Beteiligung Dritter an der Kontroll- und Überwachungsbefugnis des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die ihnen zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich persönlich wahrzunehmen.[1] Insofern sind sie gegebenenfalls verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden, um ihren Aufgaben zu genügen. Eine Übertragung auf Dritte – etwa im Wege der Bevollmächtigung – scheidet zwingend aus.[2] Hiervon abgesehen ist es zulässig, dass sich der Aufsichtsrat zu...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 4 Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder

Soweit es die den Aufsichtsratsmitgliedern zugewiesenen vertraulichen Angelegenheiten, insbesondere die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Genossenschaft betrifft, unterliegen diese einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht (§§ 41, 34 Abs. 1 Satz 2 GenG). Diese korrespondiert als notwendiges Sicherungsmittel mit der Verpflichtung des Vorstands, die Geschäftsverhältniss...mehr