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§ 1 Das verkehrsrechtliche Mandat – Beratung und Vertretung

Dr. Michael Pießkalla
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A. Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten

 

Rz. 1

Die Fahrerlaubnis hat für den Mandanten[1] zumeist eine überragende Bedeutung: Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mandant beruflich auf sie angewiesen ist. Der – drohende – Entzug der Fahrerlaubnis im Straf- oder Verwaltungsverfahren, Fahrverbote oder Probleme bei der Wiedererteilung stellen erhebliche Belastungen für den Betroffenen dar. Gerade ältere Kraftfahrer empfinden den Verlust der Fahrerlaubnis zudem nicht selten als ehrenrührig. In jedem Falle ist der Kampf um die Fahrerlaubnis eine psychische Belastung für die Mandanten. Die Vielschichtigkeit der Mandate gebietet es, in den nachfolgenden (einleitenden) Ausführungen neben den im Fokus des Buches stehenden fahrerlaubnisrechtlichen, d.h. verkehrsverwaltungsrechtlichen, Aspekten auch das Straf- und das Ordnungswidrigkeitenrecht einzubeziehen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich viele verkehrsverwaltungsrechtliche Mandate im Nachgang zu mehr oder weniger erfolgreich oder mehr oder weniger sachgerecht geführten verkehrsstraf- oder verkehrsordnungswidrigkeitenrechtlichen Mandaten ergeben.

 

Rz. 2

In diesem Rechtsfeld tätig zu sein erfordert daher, sich in die Gedankenwelt des Mandanten einzufinden und seinen Ängsten zu begegnen, natürlich ohne dabei die objektive Distanz und die Fähigkeit einzubüßen, den Mandanten auf grundlegende Fehlvorstellungen in Bezug auf das Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrecht hinzuweisen. Weil die Fahrerlaubnis häufig Grundlage der wirtschaftlichen Existenz ist (Berufskraftfahrer, Handelsvertreter oder Versicherungsagenten), sind die Ängste der Mandanten deutlich übergreifend.

 

Rz. 3

Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn das Behalten oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Rede steht. Hier kommt neben der eben aufgezeigten Belastung und den Existenzängsten des Betroffe...

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