Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 3. Übergegangene Schadensersatzansprüche wegen aussichtsloser Rechtsverfolgung

Der IX. Senat des BGH[90] hat sich mit den Anforderungen an die Kausalität der fehlenden Belehrung über die Aussichtslosigkeit der (weiteren) Rechtsverfolgung auseinandergesetzt, also die Frage, ob der Mandant bei hinreichender Belehrung durch den Rechtsanwalt tatsächlich von einer (weiteren) Rechtsverfolgung abgesehen hätte. Er führt zunächst aus, dass diese Frage zur haftu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Macht ein Elternteil geltend, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt oder erschwert, vermittelt das Gericht auf Antrag eines Elternteils zwischen den Eltern. Das Gericht kann die Vermittlung ablehnen, wenn bereits ein Vermittlungs...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / V. Ausblick

Rz. 62 Grundsätzlich ist es von zentraler Bedeutung, den Mandanten für potenzielle Konfliktpunkte zu sensibilisieren. Es empfiehlt sich, in diesem Zusammenhang ausreichend Zeit zu investieren, um der nächsten Generation eine klare, rechtssichere und streitvermeidende Regelung zu hinterlassen – gewissermaßen als letzten "elterlichen Liebesdienst". Für die Berater in der Testa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es weist auf Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Vertragsgestaltung

Rz. 173 Wenn der Rechtsanwalt vorgerichtlich an der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so kann diese Tätigkeit mithilfe des RVG abgegolten werden. Insbesondere billigt das RVG dem Rechtsanwalt in Anm. 2.3. (3) VVR RVG auch die Entstehung der Geschäftsgebühr für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags zu. Rz. 174 Eine Mitwirkung ist auf jeden Fall gegeben, wenn der ...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / c) Auffassung der Rechtsprechung

Rz. 19 Rechtsprechung und Teile der Literatur[23] lehnten dies im Grundsatz schon immer ab. Die Abgrenzung einer Beratung von einer Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungs- von einer Geschäftsgebühr hänge ausschließlich davon ab, ob der Anwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis tätig sein soll bzw. wird und mit der Tätigkeit aufgrund des erteilten Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilsfällung.

Rn 2 § 309 betrifft allein die Urteilsfällung, die mit Ausn der Fälle des § 311 II 3 in der schriftlichen Niederlegung der Urteilsformel seinen Abschluss findet, nicht die Verkündung des Urteils (BGHZ 61, 369, 370 = NJW 74, 143, 144; 02, 1426, 1428; NJW 15, 3181 Rz 3; Frankf BKR 17, 380 Rz 24), sodass ein Richterwechsel nach der mündlichen Verhandlung und der geheimen Schlus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 196a FamFG – Zurückweisung des Antrags.

Gesetzestext Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen. Rn 1 Die Vorschrift dient der Stärkung der verpflichtenden Beratung bei Stiefkindadoptionen gem § 9a Abs 1 AdVermiG. Nach dem Inhalt der Regelung ist der Antrag auf Adoption abzuweisen,...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Haftungsrisiko

Rz. 18 Im Rahmen der Betragsrahmengebühren hat der Gesetzgeber von vornherein den finanziellen Rahmen der Vergütung eines Mandates begrenzt. Erhöht sich das Haftungsrisiko, ist es hier nur tunlich, dass der Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG bereits bei der Bestimmung seiner Gebühr innerhalb des Rahmens sein Haftungsrisiko berücksichtigt. Hier ist die Berücksichtigung de...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 1. Maßgebliche Gebührentatbestände

Rz. 6 Seit dem Inkrafttreten des RVG wurde lange darüber gestritten, ob der Anwalt, der mit dem Entwurf eines Testaments beauftragt ist, die Geschäftsgebühr abrechnen kann, oder ob die Mitwirkung bei der Testamentsgestaltung lediglich als Beratung zu vergüten ist. Die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG entsteht im Grundsatz für außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts. Beschrä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. VKH.

Rn 19 Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und das sich anschließende streitige Verfahren nach § 255 bilden einen einheitlichen Rechtszug iSv § 119 I 1 ZPO; bereits bei VKH-Bewilligung für das vereinfachte Verfahren sind – anders als beim Mahnverfahren – die Erfolgsaussichten zu prüfen (Celle FamRZ 20, 1747 mwN). Gem § 113 I 2 sind die §§ 114 ff ZPO an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Struktur und Tätigkeit des Verbands.

Rn 2 Der einzutragende rechtsfähige Verband muss eine satzungsgemäße und tatsächliche Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Verbraucherinteresse entfalten (BGH NJW 86, 1613 [BGH 20.03.1986 - VII ZR 191/85]), die sich aber auf einzelne Branchen, Aspekte oder Regionen beschränken kann (BGH NJW-RR 88, 1443 [BGH 19.05.1988 - I ZR 170/86]). Aufklärung und Beratung sind nicht kum...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Lösungsmöglichkeiten

Rz. 226 Aufgrund der Gefahr eines internationalen Entscheidungsdissenses sollte der Erblasser bzw. sein Rechtsanwalt oder Notar bei einer entsprechenden Beratung stets im Blick haben, in welchen anderen Staaten (als Deutschland) eine Internationale Zuständigkeit in Betracht kommt und welche Konsequenzen dies für die Frage des anwendbaren Rechts und das anzuwendende materiell...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 7. Materielle Wirksamkeit der Rechtswahl

Rz. 65 Die materielle Wirksamkeit der Rechtswahl unterliegt gem. Art. 22 Abs. 3 EuErbVO dem nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählten Recht. Dazu gehören vor allem Regeln über die allgemeine Rechtsgeschäftslehre, so z.B. über die Willensbildung und Willensmängel, aber auch zur Auslegung. Rz. 66 Demgegenüber ergibt sich die Frage der Zulässigkeit der Rechtswahl unmittelbar aus Art...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren und Rechtsmittel.

Rn 4 Die geschlossene Verhandlung muss nicht ausdrücklich wiedereröffnet werden. Es genügt, wenn das Gericht im vorgesehenen Verkündungstermin etwa in den Fällen des Abs 2 Nr 1 die unterlassenen Hinweise oder Aufklärung in einem Beschl erteilt. Das Gericht entscheidet über die Wiedereröffnung in der Besetzung der geschlossenen mündlichen Verhandlung. Im arbeitsgerichtlichen ...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / III. Wunsch nach "Gerechtigkeit"

Rz. 58 Der häufig anzutreffende Wunsch von Eltern, ihre Kinder stets gleich zu behandeln, wird aus der Perspektive der erbenden Kinder gerade durch eine Erbeinsetzung zu gleichen Teilen oftmals nicht als Gleichbehandlung wahrgenommen. Die beraterische Erfahrung zeigt, dass ein erheblicher Teil der Eltern davon überzeugt ist, ihre Kinder während ihres Lebens stets gleich beha...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 4. Zusammenfassung

Rz. 31 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist maßgebliches Abgrenzungskriterium zwischen anwaltlicher Beratung und Geschäftsbesorgung, ob der Anwalt aufgrund des ihm erteilten Auftrags nach außen tätig werden soll. Daher ist auch die Mitwirkung an der Errichtung eines Testaments bzw. die Gestaltung eines entsprechenden Entwurfs für den Mandanten nicht als Geschäftst...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / II. Keine Pflicht zur Belehrung über den Inhalt ausländischen Rechts

Rz. 241 Gem. § 17 Abs. 3 S. 2 BeurkG ist der Notar zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnungen nicht verpflichtet. Rz. 242 Soll nach dem Willen des Erblassers das Recht eines ausländischen Staates zur Anwendung gelangen, weil in diesem der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers liegt, oder wird dieses Recht gewählt, sollte der Rechtsanwalt oder Notar auch darau...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / I. Allgemeines

Rz. 44 Nicht nur, aber insbesondere im Rahmen der anwaltlichen Beratung bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Verträgen, die zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen, stellt sich die Frage der dafür anfallenden Gebühren. Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amts und an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden. Dies gilt auch für die Vergütung...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Voraussetzungen der Beratungshilfe

Rz. 117 Die Beratungshilfe wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind: Rz. 118 Die Beratungshilfe kann vom Rechtssuchenden oder vom Rechtsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 92 Damit hat Abs 8 S 1 am Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Präsidiumssitzung (VGH Baden-Württemberg NJW 06, 2424, 2426; aA Schorn/Stanicki S 171 f) abw vom ursprünglichen Gesetzesentwurf (BTDrs 14/997, 4 f) festgehalten. Rn 92a Die Teilnehmer der Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (s Rn 84). Bereits aus dem Wortlaut von A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Reguläres Verfahren, Abs. 2.

Rn 8 Legen die Eltern keine befürwortende Stellungnahme iSv § 1361e Abs 4 und 5 vor oder reicht dem Gericht die Stellungnahme der Kommission nicht aus, etwa, weil die Stellungnahme widersprüchlich oder lückenhaft ist oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass nicht hinreichend abgewogen ist, soll das Gericht iR seiner Amtsermittlungspflicht die Sache mit den Beteiligten in eine...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / B. Anwaltliche Aufklärungspflicht über Gebühren

Rz. 2 Einen Rechtsanwalt trifft im Grundsatz keine Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über das Entstehen der gesetzlichen Gebühren und insbesondere deren voraussichtliche Höhe aufzuklären.[1] Eine Belehrung über die Vergütungspflicht ist nicht stets zwingend. Dass der Rechtsanwalt die vertraglich geschuldete Dienstleistung nur gegen Vergütung erbringt, kann nicht anders ...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / A. Einleitung

Rz. 1 Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick über Grundlagen, Möglichkeiten und Problematiken bei der Abrechnung des Auftrags zur Gestaltung eines Testamentsentwurfs bzw. der Mitwirkung bei der Errichtung eines Testaments nach der Neustrukturierung der Anwaltsvergütung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geben. Auch die Grundzüge der Notarkosten bei ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / IV. Durchsetzung gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Rz. 73 Der Mietrechtsschutz gehört zum Standardrepertoire jeder Rechtsschutzversicherung. Zur Beratung gehören hier Informationen zur Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung, zum Umfang der Kostenübernahme und zu den Modalitäten der Deckungsanfrage und der Abrechnung. 1. Versicherungsumfang Rz. 74 Die Rechtsschutzversicherungen nutzen jeweils ihre eigenen Allge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien können eine Vereinbarung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens treffen. 2Fehlt eine solche Vereinbarung, so wird der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens vom Schiedsgericht bestimmt. 3Dabei sind die Umstände des Falles einschließlich der Eignung des Ortes für die Parteien zu berücksichtigen. (2) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 192 GVG – [Mitwirkende Richter].

Gesetzestext (1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken. (2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung von Ergänzungsrichtern anordnen, die der Verhandlung beizuwohnen und im Falle der Verhinderung eines Richters für ihn einzutreten haben. (3) Diese Vorschriften sind auch auf Schöffen anzuwenden. Rn 1 Z...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / IV. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 70 Gleichsam das Gegenmodell zur Einheitslösung stellt die Trennungslösung dar, die konstruktiv über eine Vor- und Nacherbschaft umgesetzt wird. Bei ihr wird der überlebende Ehegatte lediglich (in der Regel befreiter) Vorerbe. Die Abkömmlinge der Ehegatten, in selteneren Fällen auch Dritte, werden als Nacherben eingesetzt. Die Vermögensmassen des überlebenden und des ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche Anforderungen ieS.

Rn 2 Positiv verlangt das Gesetz zunächst, dass der Handelsrichter Deutscher ist (vgl auch § 9 Nr 1 DRiG). Hier steht die rechtspolitische Forderung einer Öffnung zumindest im Rahmen der EU im Raum (für die ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Dombrowski BB 16, 3129). Eine Erweiterung der Kompetenz und Akzeptanz angesichts der zunehmenden Verflechtungen im H...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / a) Beeinflussbarkeit durch Dritte

Rz. 33 Eine freie Willensbildung ist nicht mehr möglich, wenn infolge der Geistesstörung der Wille durch Einflüsse Dritter übermäßig beherrscht wird,[67] mithin der Testierende sich kein klares, von krankhaften Einflüssen ungestörtes Urteil bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter handeln kann. Zu prüfen ist, ob die Fremdeinflüsse das Gewicht einer pathologi...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / E. Grundlagen der Besteuerung von Stiftungen

Rz. 83 Dieses Kapitel bietet eine erste Übersicht über einige steuerliche Grundlagen im Zusammenhang mit Stiftungen. Für die Beratung ersetzt es keine weitergehende Literatur, die in der Fallbearbeitung herangezogen werden sollte. I. Gemeinnützige Stiftung 1. Errichtung Rz. 84 Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung, die in diesem Kapitel im weiteren Sinne verstanden wird ...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 2. Inhalt

Rz. 39 Bei der inhaltlichen Konzeption besteht ein breiter Gestaltungsspielraum. So sind z.B. folgende Vereinbarungen möglich: Rz. 40 Grundsätzlich unzulässig soll die Vereinbarung ein...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. BGH Entscheidungen

Rz. 225 Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen nunmehr deutlich dazu Stellung genommen, dass die anwaltliche Tätigkeit dem Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen unterliegen kann, wenn der Rechtsanwalt einen Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also Telefon, E-Mail, Fax oder anderen Medien abschließt. Dabei spricht allein das Bereithalten von Fernkom...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften den § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erweiterte Anhörung (Abs 2).

Rn 11 Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen. Mit dieser Anhörungspflicht nimmt der Gesetzgeber die gemeinsamen minderjährigen Kinder der Ehegatten in den Blick, die unter der Trennung und Scheidung ihrer Eltern reg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Schrifttum: Aszmons/Herse, Interne Untersuchungen – Was ändert sich, was bleibt? – Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen des rechtlichen Rahmens sowie deren zu erwartenden Folgen für die Praxis, DB 2020, 56; Bittmann/Brockhaus/Coelln/Heuking, Regelungsbedürftige Materien in einem zukünftigen "Gesetz über Interne Ermittlungen", NZWiSt 2019, 1; Klengel/Bucher, Zur Einstuf...mehr

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zfs 08/2025, Schadensersatz... / 1 Aus den Gründen:

1. Das LG ist zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kl. gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen einer Quasideckung für Versicherungslücken infolge einer Nichterhöhung der Versicherungssumme der Hausratversicherung hat. Insbesondere ergibt sich ein solcher Anspruch nicht aus § 6 Abs. 5 S. 1 VVG oder aus § 280 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 242 ...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / C. Gestaltungsmöglichkeiten nach Eintritt des Vorerbfalls

Rz. 110 Bereits mehrfach erwähnt wurde, dass die Beschränkungen, denen der Vorerbe unterliegen wird, und der nicht unerhebliche Aufwand an Dokumentation und rechtlicher Beratung vor der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft genau bedacht werden sollten. Selbiges gilt für die genaue Ausgestaltung. Nachfolgend steht hingegen der Vorerbe im Mittelpunkt. Typische Fragen, Problems...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Herrschende Meinung in der Rspr.

Rz. 966 [Autor/Stand] Nach überwiegender Rspr. und Teilen der Literatur sind die dem Steuerberater überlassenen Geschäfts- und Buchführungsunterlagen grds. beschlagnahmefähig [2]. Rz. 967 [Autor/Stand] Dieser Auffassung zufolge handelt es sich bei den Buchführungsunterlagen nicht um Gegenstände i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 1–3 StPO . Die Begründungen hierfür sind unterschiedlich. Rz....mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Muster Anwaltsverträge

Rz. 12 Ein Mandantenaufnahmebogen könnte demnach wie folgt aussehen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Mandantenfragebogen (Der Bogen dient nur der Erfassung Ihrer Daten und stellt noch keine Beauftragung dar.) Hinweis: Die erteilten Daten werden elektronisch gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mandatsbearbeitung einsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kindschaftssachen, Abs 2 S 2 Nr 3, Abs 3.

Rn 6 Gem Abs 2 S 2 Nr 3 kann das Gericht eine Kindschaftsfolgesache aus dem Verbund abtrennen, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls für sachgerecht gehalten wird oder wenn in der Kindschaftssache das Verfahren ausgesetzt ist. Die Vorschrift enthält eine ggü dem früheren Recht völlig neue Regelung, die die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten gem § 623 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Richter.

Rn 2 Richter (§ 1 DRiG), also berufsmäßige und ehrenamtliche Richter der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, unterliegen hinsichtlich der Beratung und Abstimmung gem §§ 43, 45 DRiG einer unaufhebbaren Verschwiegenheitsverpflichtung, die Berufsrichter darüber hinaus gem § 46 DRiG einer beamtenrechtsähnlichen Verschwiegenheitspflicht über weitere dienstliche Belange.mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Nicht vom Versicherungsschutz umfasste Bereiche

Rz. 79 Der Versicherungsschutz umfasst erst die notwendigen Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls. Vorsorgliche Beratungen, Vertragskontrollen oder das Entwerfen von Verträgen sind in der Regel nicht erfasst. Erforderlich ist vielmehr ein Rechtsverstoß des Gegners oder der Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen den Versicherten. Damit ist die Beratung über den Inhalt eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schadensersatzklagen wegen Verwendung falscher oder irreführender öffentlicher Kapitalmarktinformationen oder wegen unterlassener Aufklärung darüber, dass eine öffentliche Kapitalmarktinformation falsch oder irreführend ist (§ 32b I Nr 1 iVm § 1 I Nr 2 KapMuG).

Rn 3 Die im Rahmen der am 1.11.12 in Kraft getretenen Fassung neu geschaffene Tatbestandsvariante des § 32b I Nr 2 führte zu einer ›moderaten‹ Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 32b auf Klagen gg Anlageberater und -vermittler, die auf vorvertragliche (§§ 241 II, 311 II, III BGB) oder etwa vertragliche Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Verwendung falsche...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / Literaturtipps

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / II. Nachteile

Rz. 79 Der größte Nachteil der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft liegt in ihrer Komplexität. So stellt es schon einen hohen Beratungsaufwand dar, dem Erblasser diese so eingehend zu vermitteln, dass man seine Entscheidung dafür auch als eine solche ansehen darf. Aber auch der Aufwand für die Nachlassabwicklung wird durch die Vor- und Nacherbschaft erheblich erhöht. Der Vo...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / II. Konfliktsensibilisierung

Rz. 56 Eine gute Beratung zeichnet sich auch dadurch aus, dass der Berater sich nicht davor scheut, die Mandanten mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass im Erbfall eine Auseinandersetzung zwischen den Bedachten eintreten könnte. Diese Vorstellung widerspricht der in Familien oft anzutreffenden Annahme, dass sich die Erben schon einigen werden ("Harmoniemythos").[54] Die A...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 1. Haftpflichtversicherung

Rz. 17 Gem. § 51 BRAO ist jeder Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten können die finanziellen Auswirkungen von Fehlern oder Versäumnissen erheblich sein. Ein fehlerhaft gestaltetes Testament kann etwa zu einer ungewollten Erbfolge oder zu steuerlichen Nachteilen für die Erben führen. Die ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXIX. Mietvertrag, Vertragsberatung

Rz. 89 Die Erstellung eines Mietvertrages oder die Beratung zu dessen Inhalt kann nicht im Klageverfahren durchgesetzt werden. Der Gebührenstreitwert bemisst sich hier nach § 23 Abs. 3 RVG i. V. m. § 99 GNotKG. Danach ist der Streitwert aller Leistungen des Mieters während der Vertragslaufzeit zu berücksichtigen. Erfasst sind die Nettomiete, die Betriebskostenvorauszahlungen...mehr