Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.6 Evaluierung – Modellprojekt (Abs. 6)

2.6.1 Einleitung Rz. 63 Die Klausel über die Evaluierungspflicht in Abs. 6 war ursprünglich nur rudimentär in Abs. 6 vorgesehen und erlegte dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lediglich eine Pflicht zur Evaluierung auf (vgl. zum ursprünglichen Entwurf noch BR-Drs. 368/24 S. 16 = BT-Drs. 20/13183 S. 22). Rz. 64 Erst auf die Beschlussempfehlung und den...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 1.2 Normzweck

Rz. 8 Sinn der Vorschrift und der damit angesprochenen und bereits seit Juli 2017 bestehenden medizinischen Kinderschutzhotline ist es, im Kindeswohlinteresse bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch den mit der medizinischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen betroffenen Personenkreis zu unterstützen. Mit diese...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 11 Zentrale Bezugsnorm ist § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Weiter ist auch § 8b SGB VIII (Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) zu beachten. Rz. 12 Korrespondierende Regelung im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz ist insbesondere § 4 KKG (Beratung und Übermittlung von Informationen durch Gehe...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 regelt den Anspruch auf ein telefonisches Beratungsangebot. Dabei beschränkt die Vorschrift den Anspruch auf den medizinischen Kinderschutz, legt in den Nr. 1 bis 3 die anspruchsberechtigten betroffenen Berufsgruppen fest und regelt insgesamt die Anspruchsvoraussetzungen. Rz. 3 Abs. 2 regelt die Umsetzung und Rahmenbedingungen der Beratung. Dabei legt Satz 1 das ...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.2 Adressat der Verpflichtung

Rz. 21 Adressat der Verpflichtung ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das die organisatorischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der telefonischen Beratung schaffen muss. Auf die Übertragungsbefugnis auf eine geeignete Einrichtung nach Abs. 5 ist hinzuweisen. Rz. 22 Da das Telefonangebot zum Inkrafttreten der Vorschrift (vgl. Art. 4 Abs....mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.3.2 Ärzte u. a. (Nr. 1)

Rz. 28 Der Gesetzgeber hat zuvörderst nach Nr. 1 das Beratungsangebot für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Angehörige eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, geschaffen. Rz. 29 Da...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.6.2 Evaluierungspflicht (Satz 1)

Rz. 65 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder eine andere geeignete öffentliche Einrichtung nach Abs. 5 evaluiert nach einem Jahr die Bedarfsgerechtigkeit des im Rahmen eines Modellprojekts 24 Stunden täglich zur Verfügung gestellten telefonischen Beratungsangebots. Rz. 66 Sinn der Evaluierungspflicht ist es, die Akzeptanz und Nutzung des Angebots...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.3.1 Offener Tatbestand

Rz. 23 Das Angebot der telefonischen Beratung im medizinischen Kinderschutz richtet sich an Fachkräfte des Gesundheitswesens (vgl. auch die Gesetzesmotive: BR-Drs. 368/24 S. 63. = BT-Drs. 20/13183 S. 60). Die in Abs. 1 enthaltene Aufzählung der Berufsgruppen, die das telefonische Beratungsangebot in Anspruch nehmen dürfen, stellt jedoch keine abschließende Aufzählung dar (so...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.5.2 Fachaufsicht (Satz 2)

Rz. 62 Entscheidet sich allerdings das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Übertragung dieser Aufgabe auf eine geeignete Stelle, dann bleibt es auch im Falle der Übertragung der Aufgaben zur Sicherstellung des Beratungsangebots nach Abs. 1 auf eine geeignete Stelle zur Fachaufsicht berechtigt und auch verpflichtet.mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.8 Nachweis zur Nutzung der medizinische Kinderschutzhotline

Rz. 76 Schon die im Juli 2017 eingerichtet Hotline ist ein niedrigschwelliges, bundesweites und kostenfreies Beratungsangebot, das sich direkt an Fachkräfte aus medizinischen Bereichen richtet. Ein Nachweis, einer bestimmten Berufsgruppe anzugehören, war schon bisher nicht notwendig.mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 10 Vorgängervorschriften existieren nicht, da § 6 KKG erst durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) in das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz v. 22.11.2011 (BGBl. I S. 2975) eingefügt worden ist.mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.3 Beratung der Arbeitgeber

Rz. 18 Abs. 5 konkretisiert die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitgeberberatung bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen nach § 187 Abs. 1 Nr. 2. Hierzu werden den Arbeitgebern geeignete arbeitssuchende Personen mit Schwerbehinderung mit einer Beschreibung der individuellen Leistungsfähigkeit und der Auswirkungen der konkreten Behinderung auf ...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 1.6 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 15 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift Das Jugendamt (JAmt) veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF in der Rubrik "Veröffentlichungen Publikationen", "JAmt – Fachzeitschrift" abrufbar.mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 68 Auf der Website des BMBFSFJ sind in der Rubrik "Ministerium" unter "Gesetze" weitere Informationen über das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen abrufbar. Hier finden sich auch die insgesamt 48 im Gesetzgebungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen von Verbänden, Jugendämtern u. a. Rz. 69 In den Stellungnahmen zum Gesetzgeb...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.3.3 Fachkräfte der Jugendhilfe (Nr. 2)

Rz. 32 Weiter können nach Nr. 2 Fachkräfte der Jugendhilfe das Angebot in Anspruch nehmen. Rz. 33 Dabei hat der Gesetzgeber den Anspruch weit gefasst und keinen Unterschied gemacht, ob die betroffene Person haupt- oder nebenberuflich beschäftigt ist. Auch sind unterschiedslos Mitarbeiter erfasst, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Träger der öffentlichen oder und ...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 KKG wurde erstmalig mit Art. 3 des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.1.2026 in das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz v. 22.11.2011 (BGBl. I S. 2975) eingefügt (zu den Gesetzesmotiven vgl. BR-Drs. 368/24 S. 16, 63 ff. = BT-Drs. 20/13183 S. 22, 60...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.6.1 Einleitung

Rz. 63 Die Klausel über die Evaluierungspflicht in Abs. 6 war ursprünglich nur rudimentär in Abs. 6 vorgesehen und erlegte dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lediglich eine Pflicht zur Evaluierung auf (vgl. zum ursprünglichen Entwurf noch BR-Drs. 368/24 S. 16 = BT-Drs. 20/13183 S. 22). Rz. 64 Erst auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Aus...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.4 Datenschutz (Abs. 4)

Rz. 55 Nach Abs. 4 dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, soweit dies für die in Abs. 2 genannten Zwecke erforderlich ist. Rz. 56 Die Vorschrift bestimmt, zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden können (vgl. auch die Gesetzesmotive: BR-Drs. 368/24 S. 65 = BT-Drs. 20/13183 S. 61). Sind solche personenbezogenen Daten daher insbesondere im Zusammenh...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 1.5 Medizinische Kinderschutzhotline

Rz. 14 Die Medizinische Kinderschutzhotline ist bereits zum 1.7.2017 eingerichtet worden und unter der kostenfreien Rufnummer 0800 19 210 00 zu erreichen. Es handelt sich um ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Fachkräfte des Gesundheitsbereich...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.3.4 Familienrichter (Nr. 3)

Rz. 34 Nr. 3 erfasst weiter die Berufsgruppe der Familienrichterinnen und Familienrichter. Rz. 35 Gerade diese Berufsgruppe ist nicht abschließend geregelt. Bei Gerichtsverfahren in Familiensachen, in denen die Rechte von Kindern wahrgenommen werden, erfolgt dies regelmäßig durch den Verfahrensbeistand ("Anwalt des Kindes"); vgl. hierzu §§ 158 ff. FamFG. Des Weiteren erfasst ...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.6.3 Evaluierungsintervall (Satz 2)

Rz. 67 Die Evaluierungsklausel wurde in dem Satz 2 (vgl. BT-Drs. 20/14784 S. 28, 36) in zeitlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Bedarfsgerechtigkeit des vorgehaltenen Beratungsangebots konkretisiert. In einem ersten Schritt muss die Bedarfsgerechtigkeit des telefonischen Beratungsangebots, das 24 Stunden täglich im Rahmen eines Modellprojekts bis Ende 2026 zur Verfügung ...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.5.1 Geeignete öffentliche Einrichtung (Satz 1)

Rz. 59 Satz 1 sieht eine Übertragungsbefugnis zugunsten des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor, das berechtigt war, die ihm nach Abs. 1 obliegenden Aufgabe auch auf eine andere geeignete öffentliche Einrichtung zu übertragen. Rz. 60 Nach der gesetzgeberischen Vorstellung ist eine Einrichtung dann geeignet, wenn sie ein den in den Abs. 1 b...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 77 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278. Fegert/Sitarski, Kinderschutz in einer digitalen Welt, ZKJ 2025, 199. Rixen, Schutz vor sexueller Gewalt als Staatsaufgabe – Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, NVwZ 2025, 805. ders., Neue...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.1 Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls

Rz. 18 Die materiell-rechtliche Voraussetzung "Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen" wird nicht erst in § 6 Abs. 1 verwendet, sondern wird bereits in § 4 Abs. 1 vorausgesetzt, mit dem die Rechte u. a. von Ärzten umschrieben werden, wenn sie hiervon in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangen. Auf die dort gemachten Def...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. § 106 entspricht inhaltlich weitgehend den Regelungen des § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5 SGB XII (vgl. BT-Drs. 18/9522 S. 283) und hat k...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 2.1 Aufgaben der Leistungsträger (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 übernimmt zum einen inhaltsgleich § 11 Abs. 1 SGB XII. Die Regelung ist aber im Hinblick auf die Besonderheit des zu beratenden Personenkreises der Menschen mit wesentlichen Behinderungen ergänzt worden. Die Beratung bildet einen allgemeinen Anspruch der leistungsberechtigten Personen ab, der auf eine konkrete Dienstleistung des Eingliederungshilfeträgers (§ 105...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgaben der Leistungsträger (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 übernimmt zum einen inhaltsgleich § 11 Abs. 1 SGB XII. Die Regelung ist aber im Hinblick auf die Besonderheit des zu beratenden Personenkreises der Menschen mit wesentlichen Behinderungen ergänzt worden. Die Beratung bildet einen allgemeinen Anspruch der leistungsberechtigten Personen ab, der auf eine konkrete Dienstleist...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 2.4 Hinweis auf Unterstützung durch externe Stellen (Abs. 4)

Rz. 6 Abs. 4 übernimmt zum einen inhaltsgleich die Regelung des § 11 Abs. 5 Satz 1 SGB XII. Die Hinweispflicht des Trägers der Eingliederungshilfe ist darüber hinaus aber auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 ausgedehnt worden. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist mit dem BTHG zum 1.1.2018 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden, zunächs...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 2.3 Aufgaben der Unterstützung (Abs. 3)

Rz. 5 In gleicher Weise konkretisiert Abs. 3 in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog die Unterstützung durch die Träger der Eingliederungshilfe. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, dass die Leistungsberechtigten nicht nur informiert werden, sondern zügig und erfolgreich die notwendigen Leistungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesel...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.2 Einrichtung besonderer Stellen in den Agenturen für Arbeit

Rz. 16 Angesichts des Umfangs der Aufgaben, die der Bundesagentur bei der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach dem Schwerbehindertenrecht und dem SGB III (Beratung und Vermittlung, §§ 29 ff. SGB III) übertragen sind, ist die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, für die Beratung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen, aber auch zur Durchführung der ...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.3.3 Regelbeispiel Rechtswidrigkeit (Satz 3)

Rz. 44 Satz 3 stellt im Sinne eines Regelbeispiels klar, wann das Handeln einer angegangenen Krankenkasse rechtswidrig ist und stuft eine Beratung dann als rechtswidrig ein, wenn diese dazu führt, dass von der Erklärung nach Abs. 1 Satz 1 ganz abgesehen wird oder diese nur unter erschwerten Bedingungen abgegeben werden kann. Rz. 45 Das setzt zweierlei voraus: Die Beratung muss...mehr

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Sauer, SGB IX § 33 Pflichte... / 2.3 Beratungsstelle nach § 32 oder sonstige Beratungsstellen für Rehabilitation

Rz. 6 Die Vorstellung des behinderten Menschen kann wahlweise bei einer Beratungsstelle nach § 32 oder einer sonstigen Beratungsstelle für Rehabilitation vorgenommen werden. Ziel der Vorstellung ist die Inanspruchnahme einer Beratung über die geeigneten Leistungen zur Rehabilitation. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot besteht dann nicht nur gegenüber den behinderten od...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.1.1 Aufgaben nach Abs. 1

Rz. 4 Die Aufgaben der Berufsberatung, der Ausbildungsvermittlung und der Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen ist der Bundesagentur bereits im SGB III übertragen. Besonders herausgehoben wird die Vermittlung von behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter i. S. d. § 60 beschäftigt sind, aber für den Über...mehr

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Sauer, SGB IX § 108 Antrags... / 2.1 Antragserfordernis (Abs. 1)

Rz. 3 In Satz 1 wird für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Teil 2 des SGB IX in Abweichung zu den Regelungen im Recht der Sozialhilfe, unter das bis zum 31.12.2019 auch das Recht der Eingliederungshilfe im SGB XII fiel, ein grundsätzliches Antragserfordernis geregelt. Im Recht der Sozialhilfe im SGB XII gilt mit Ausnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm...mehr

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Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 2.1 Verpflichtung der Arbeitgeber

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber (zu der Ausnahme für öffentliche Arbeitgeber vgl. § 165) mit der Schwerbehindertenvertretung und den betrieblichen Interessenvertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen (zu den Inhalten vgl. Abs. 2 und Abs. 3). Rz. 4 D...mehr

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Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 2.1 Verpflichtung der Arbeitgeber

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber, bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktio...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.4 Mehrbedarf für behinderte Menschen (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 sieht einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % der nach § 20 maßgebenden Leistung für den Regelbedarf vor, wenn erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX erhalten, soweit diese nicht zur Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung oder zur beruflichen Ausbildung, auch sow...mehr

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Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.4 Finanzierung der Einheitlichen Ansprechstellen

Rz. 7 Mit Art. 13c des Teilhabestärkungsgesetzes ist mit Inkrafttreten zum 1.1.2022 auch die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geändert worden. Durch die Änderung in § 14 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV wird geregelt, dass die Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch die Information, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern umfassen. Die Integration...mehr

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Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 2.3 Beteiligung des Integrationsamtes (Abs. 3)

Rz. 14 Bei der Prüfung einer möglichen Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 10 Abs. 1 und 2 hat der prüfende Rehabilitationsträger zur Klärung eines Hilfebedarfs bei schwerbehinderten Erwerbstätigen (§ 2 Abs. 2) oder bei ihren Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3) auch das Integrationsamt zu beteiligen (Abs. 3). Die Schwerbehinderung wird meistens dur...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Sauer, SGB IX § 96 Zusammen... / 2.3 Arbeitsgemeinschaften (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 normiert für die Träger der Eingliederungshilfe den auch für die Träger der Sozialhilfe im SGB XII enthaltenen Auftrag zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften, soweit dies zur Beratung und Sicherung der gleichmäßigen, gemeinsamen oder ergänzenden Erbringung von Leistungen geboten ist. Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften gehen somit über die Bearbeitung eines ko...mehr

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Sauer, SGB IX § 97 Fachkräfte / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die für das Recht der Sozialhilfe geltende Vorschrift des § 6 SGB XII ist mit der Einordnung des Rechts der Eingliederungshilfe in das SGB IX umfassend weiterentwickelt worden. Während in § 6 SGB XII neben der fachlichen Qualifizierung auch die Eignung nach der Persönlichkeit hervorgehoben ist, ist eine persönliche, charakterliche Eignung der Fachkräfte in § 97 nicht b...mehr

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Sauer, SGB IX § 101 Einglie... / 2.5 Zusammenarbeit mit den deutschen Dienststellen im Ausland (Abs. 5)

Rz. 10 Abs. 5 schreibt zwingend die Zusammenarbeit der Träger der Eingliederungshilfe mit den deutschen Dienststellen im Ausland vor. Die deutschen Dienststellen im Ausland sind i. d. R. die diplomatischen und konsularischen Vertretungen. Abs. 5 konkretisiert die allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Amtshilfe nach den §§ 3 bis 7 SGB X. Sie bezieht sich auf alle Bereiche des ...mehr

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Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.1 Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Aufgabe der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ist es, Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder beschäftigen, zu informieren, zu beraten und bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen. Der Kernauftrag besteht also darin, Arbeitgeber bei allen Fragen der "Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung u...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.3 Aufgaben gegenüber behinderten Beschäftigten

Rz. 12 Abs. 1 Satz 3 ist durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) als weitere Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung eingeführt und zum 1.7.2001 in das SGB IX übernommen worden. Danach hat die Schwerbehindertenvertretung eine Verpflichtung auch gegenüber denjenigen in den Betrieben und Dienststellen beschäftigten ...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.6 Organisation der Betriebe und Dienststellen

Rz. 38 Die Vorschrift regelt die Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Betrieb oder seine Dienststelle so zu organisieren, dass wenigstens die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen in dem Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigt werden kann. Die Aufforderung richtet sich also an die Arbeitgeber, die verpflichtet sind, auf wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze sch...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 2.2 Prüfung zur Beeinflussung von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 12 § 9 Abs. 1 stellt unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zielvorgaben der §§ 3 und 4 klar, dass eine Prüfung der Notwendigkeit von Teilhabeleistungen immer dann zu erfolgen hat, wenn ein Mensch mit Behinderung oder drohender Behinderung (vgl. § 2 Abs. 1) eine Sozialleistung beantragt oder erhält. Sozialleistungen sind die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.1.2 Kontrahierungszwang (Satz 2)

Rz. 20 Nach Satz 2 besteht ein Kontrahierungszwang der neuen Krankenkassen, denn nach HS 1 darf die gewählte Krankenkasse die Wahl nicht ablehnen. Rz. 21 Die gewählte Krankenkasse darf die durch wirksame Ausübung des einseitigen Wahlrechts entstehende Zuständigkeit für die Mitgliedschaft nicht ablehnen. Das bedeutet, dass das bestehende Wahlrecht und seine Ausübung von der Kr...mehr

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Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr