Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / Zusammenfassung

Innovative Lösungen und modernste Technologie, die Sie bei Ihren Kerntätigkeiten unterstützen! Die Arbeitshilfen der neuesten Generation erleichtern Ihnen die Beratungspraxis erheblich, indem sie Ihre Kanzlei-Workflows vereinfachen und Sie unterstützen, Ihre Fragestellungen im Arbeitsalltag schneller, einfacher und effizienter zu lösen. Mit der neuen Lösung Haufe SteuerBriefin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 4 Scheinselbstständigkeits-Check

Mit der Smart Solution Scheinselbstständigkeits-Check können Sie die Risiken einer Scheinselbstständigkeit analysieren und bewerten. Das Tool unterstützt Sie dabei, eine weitestgehend verlässliche Beurteilung freier Mitarbeiter bzw. Dienstleister vorzunehmen und so das Scheinselbstständigkeits-Risiko zu minimieren. Zwar ist eine rechtsverbindliche Aussage nicht möglich, da j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 5 Partner-Software GrundsteuerDigital

Mit unserer Partner-Software GrundsteuerDigital können Sie einfach und sicher Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer bearbeiten. Das intuitive Tool ermöglicht den kompletten Prozess der Feststellungserklärungen von der Aggregation grundsteuerrelevanter Daten bis zur Neubewertung, Deklaration & Bescheidprüfung. GrundsteuerDigital führt Sie zielgerichtet durch alle ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 1 NEU: Haufe SteuerBriefing – Maßgeschneiderte Mandanteninformationen in 3 Schritten

Begeistern Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten mit aktuellen, verständlichen und individuellen Informationen zu Steuer- & Gesetzesänderungen. Die neue Lösung Haufe SteuerBriefing versorgt Ihre Mandantinnen und Mandanten einfach, bedarfsgerecht und zugleich zeitsparend mit verständlichen steuerlichen Informationen. Direkt zum Haufe SteuerBriefing Produktschulung: So setzen Sie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 3 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff der Vermittlung

Rz. 58 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG ist auch die Vermittlung von Krediten steuerfrei. Der Begriff der "Vermittlung" ist im UStG nicht definiert. Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt regelmäßig vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesrat will Mietwucher mit höheren Bußgeldern bekämpfen

Unter der Ampel-Koalition ist ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur härteren Bekämpfung von Mietwucher der Diskontinuität zum Opfer gefallen – jetzt unternimmt die Länderkammer einen neuen Versuch. Unter anderem soll das Bußgeld erhöht werden. Der Bundesrat hat einen neuen "Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher" (Stand 27.8.2025) vorgelegt. Darin vorges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauturbo auf den Weg gebracht: Eine erste Analyse

Im Juli haben wir berichtet, dass die neue Bauministerin, Frau Hubertz, einen Gesetzentwurf ausarbeiten ließ, dessen zentraler Inhalt gemeinhin als Bauturbo bezeichnet wird. Dieser Gesetzentwurf (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) ist inzwischen auf den Weg gebracht worden. Das Bundeskabinett hat ihn im Mai 2025 beschlossen und dem Bundesra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.2 ESRS S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 51 Das Ziel der Angabepflicht ESRS S1-2 besteht darin, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie das Unternehmen den laufenden Stakeholder-Dialog mit den eigenen Arbeitskräften oder deren Repräsentanten führt über wesentliche, tatsächliche und potenzielle, positive und/oder negative Auswirkungen, die Auswirkungen auf alle Arbeitskräfte des Unternehmens haben oder haben könne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 23 ESRS E4.17 beinhaltet zusätzliche Angaben, die die Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 IRO-1 in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme ergänzen. Bei der Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme sind alle in Tab. 1 dargestellten Unterthemen sowie Unter-Unterthemen (Rz 5) zu berücksichtigen (ESRS E4.AR4). Die Biodiversität und Ökosystem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.4 ESRS 2 GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Rz. 56 In ESRS 2 GOV-2 wird geregelt, dass Unternehmen offenzulegen haben, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden und wie diese Aspekte während des Berichtszeitraums behandelt wurden. Berichtsadressaten sollen auf Basis dieser Informationen besser nachvollziehen können, ob die Mitglieder dieser Gremien angemessen inf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.5 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 103 Bei Beschreibung der Wirksamkeit der Kanäle, über die Verbraucher und/oder Endnutzer ihre Anliegen und Bedenken vorbringen können, kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR24 von folgenden Fragen leiten lassen, die auf den "Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdeverfahren" basieren, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 1 Einführung in die Europ... / 3 EFRAG als fachliche Instanz zur Ausarbeitung der ESRS

Rz. 31 Mittels der CSRD wird der EFRAG eine neue, nunmehr gesetzlich verankerte Aufgabe zugewiesen. Sie hat die ESRS zu entwickeln und diese als fachlichen Ratschlag der EU-Kommission zu unterbreiten. Rz. 32 Zuvor betätigte sich die EFRAG als EU-Expertengremium ausschl. im Bereich der Finanzberichterstattung, das die EU-Kommission insbes. bei der Übernahme der International F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.3 Kennzahlen und Ziele: ESRS S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 51 Nach ESRS S2-5 ist anzugeben, inwieweit das Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele verwendet in Bezug auf die Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, das Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.4 ESRS E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Rz. 71 Nach ESRS E1.44 hat das berichtende Unternehmen gesondert voneinander anzugeben: seine Scope-1-THG-Bruttoemissionen (sowohl als Angabe in Tonnen CO2-Äquivalent als auch unter Nennung des prozentualen Anteils der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen; Letzteres ergibt sich aus ESRS E1.48), seine Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in Tonnen CO...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 1 Einführung in die Europ... / 1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

Rz. 1 Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD ) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren

Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung eines Mandats noch geltend gemacht werden können, richtet sich danach, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag bestanden hat und ob der Steuerberater oder der Mandant das Mandat beendet bzw. gekündigt hat. Von einem Dienstvertrag kann man ausgehen, wenn dem Steuerberater die Wahrnehmung aller steuerlichen Angelegenheiten seitens d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.3 Zeitwirtschaft

Die Zeitwirtschaft ist mehr als die reine Zeiterfassung von Mitarbeitern im Produktions- oder Dienstleistungsbereich. Die in den letzten Jahren zunehmende Arbeitszeitflexibilisierung, die vielfach auch tarifvertraglich geregelt ist, fordert von den Unternehmen eine umfassende Personaleinsatzplanung. Daneben sind Altersteilzeit- und Lebensarbeitszeitmodelle immer mehr in den ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.6 Betriebliche Altersversorgung

Grundlage für eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter ist das sogenannte "Drei-Säulen-Prinzip". Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden die zweite und dritte Säule, die betriebliche und private Altersvorsorge für die Arbeitnehmer immer wichtiger. Arbeitnehmer haben seit dem 1.1.2002 einen verbindlichen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber zum Aufbau ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.1 Externes Personalbüro – Personalbetreuung

Die wesentlichen Teilaufgaben der Personaladministration betreffen alle Informationen zum Beschäftigtenverhältnis, Fragen der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung, des Steuerrechts und der Sozialversicherung, wie z. B.: Das Erstellen, Verwalten und Archivieren von Personaldaten und (digitalen) Personalakten. Hierzu gehören die Personalstammdaten und Lohn- und Gehal...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Strategische Personalentwic... / 3 Was bedeutet diese Individualisierungstendenz der Karriere für den Funktionsbereich Personalentwicklung?

Die bisherigen Ausführungen machen evident, dass eine disruptive Änderung der Erwartung an – und Erfordernis für – Personalentwicklung im Gange ist. Um den Auftrag der Personalentwicklung einer personellen Zukunftssicherung unter den aktuellen und sich weiter verschärfenden Rahmenbedingungen kompetent zu bewerkstelligen, muss die Weichenstellung der Personalentwicklung neu k...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Strategische Personalentwic... / 4.1 Typologie der Karrieretypen

Personen können einerseits mehr oder weniger stark von individuellen Werten motiviert sein und entsprechend eine niedrigere oder höhere Selbstverantwortung mit Blick auf ihre Laufbahn- bzw. Karriereentwicklung an den Tag legen. Dies führt zu vier Typen (siehe Abb. 1): traditionell unkonventionell liberal proteisch Der "traditionelle Typ" ist weniger an eigenen Werten orientiert u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 5.2 Vorbereitungsphase

Risikoanalyse Wurde Outsourcing-Potenzial identifiziert, muss eine Risikobewertung durchgeführt werden, um mögliche Risiken wie z. B. die Abhängigkeit von Lieferanten/Dienstleistern, möglichen Qualitätsverlust oder Datenschutzprobleme oder die Gefahr von Wissensverlust zu analysieren. Das Unternehmen sollte Strategien zur Risikominimierung entwickeln, wie z. B. detaillierte ve...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 5.1 Planungsphase im Outsourcing-Prozess

Analyse des Outsourcing-Potenzials Im ersten Schritt wird geprüft, welche Geschäftsprozesse nicht zur Kernkompetenz gehören und Outsourcing-Potenzial bieten. Dies umfasst eine genaue Analyse der Effizienz, Kosten und strategischen Bedeutung jedes Prozesses. Welche Unternehmensbereiche bzw. einzelne Funktionen sind ganz, teilweise oder keinesfalls auslagerungsfähig? Zielsetzung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Projektmanagement / 1.3 Organisation des Projektteams

Die Auswahl und Zusammenstellung der Projektmitglieder bestimmt den Projekterfolg entscheidend! Das Team setzt sich aus Mitarbeitern zusammen, die am Thema interessiert sind und die über die erforderliche fachliche und soziale Kompetenz verfügen. Praxis-Tipp In Projekt Know-how investieren Da Mitarbeiter in Projekten in der Praxis häufig eben nicht alle erforderlichen Kompeten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fluktuation und Retention m... / 3.2 Betriebliche Faktoren und Ansatzpunkte

Zu den betrieblichen Faktoren gehören tätigkeitsbezogene Aspekte, der Arbeitsplatz und Aspekte der Gesamtorganisation. Dabei kommt der Tätigkeit selbst sowie den direkten Umgebungsfaktoren regelmäßig höhere Relevanz zu. In der (Beratungs-)Praxis wird oft auf relationale Aspekte, insbesondere die Führung, fokussiert. Dass dieser Faktor eine Rolle spielt, ist unbenommen. Es ist...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 22 Die zweite Aufgabe, die dem Rechnungslegungsgremium zugewiesen wird, besteht in der Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften. Diese Aufgabe dient der Möglichkeit, sich den Zugriff auf die Rechnungslegungskompetenz der (ursprünglich so nur) im Standardisierungsgremium vertretenen Personen nutzbar zu machen.[1] Sie ist im Standardisieru...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 51 Eine Mitwirkung bei der Führung der Bücher oder der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses führt nach Buchst. a) zu einem Ausschluss von der Abschlussprüfung. Die technische Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch den Abschlussprüfer (Durchführung der Datenverarbeitung, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, DATEV-Eingaben) stellt keinen Auss...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.4 Unternehmensleitungs- und Finanzdienstleistungen

Rz. 58 In Buchst. c) wird bestimmt, dass die Erbringung von Unternehmensleitungs- und Finanzdienstleistungen zu einem Ausschluss als Abschlussprüfer führen, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, mit denen häufig eine nach außen erkennbare Interessenwahrung des Mandanten verbunden ist.[1] Rz. 59 Die Übernahme von Unternehmen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausschlussgründe ohne Widerlegbarkeit des Netzwerkeinflusses

Rz. 15 Von einem Ausschluss als Abschlussprüfer ist nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres nur dann auszugehen, wenn die in § 319b Abs. 1 Satz 2 HGB genannten Ausschlussgründe nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB vorliegen.[1] I. E. sind damit folgende Ausschlussgründe von der Vorschrift erfasst: Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Controlling im Verein / 3 Weitere Anforderungen an einen Controller im Verein

Neben den klassischen Aufgaben, die sich aus den Funktionen des Controllings ableiten lassen, sind vom Controller in der Regel weitere Tätigkeiten auszuführen. Diese sind zwar von Verein zu Verein unterschiedlich, jedoch zeichnen sich Aufgabenfelder ab: Pflege und Weiterentwicklung des Controlling-Systems (Optimierung) Einführen von Managementsystemen zur Unterstützung des Con...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Ermittlungsschema

Rz. 11 Die Bestimmung der Bewertungsabweichung zwischen Einzelabschluss und Konzernabschluss bildet das Kernproblem der Zwischenergebniseliminierung. Sie erfolgt in drei Schritten.[1] Zunächst sind jene VG zu identifizieren, die ganz oder tw. auf konzerninternen Lieferungen beruhen (Konzernbestände). Anschließend ist der Wertansatz zu bestimmen, mit dem diese VG in den Summe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 43 Unter Aufwendungen für die Gründung eines Unt sind solche Aufwendungen zu verstehen, die für das rechtliche Entstehen des Unt erforderlich sind. Unter das Ansatzverbot fallen somit insb. folgende Aufwendungen:[1] Notar- und Gerichtsgebühren, Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung, Genehmigungskosten, Aufwendungen für eine Gründungsprüfung, Gutachterkosten für d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 konkretisiert das sog. Selbstprüfungsverbot. Danach können Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer als Abschlussprüfer einen Tatbestand nur beurteilen, wenn sie an dessen Zustandekommen über die Prüfungstätigkeit hinaus selbst nicht maßgeblich mitgewirkt haben. Deshalb darf der Abschlussprüfer in dem zu prüfenden Gj und bis zur Erteilung des Bestät...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 63 Alle Unt haben im Konzernabschluss Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers zu machen. Eine Beschränkung auf Unt, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nehmen, wurde mit dem BilMoG aufgehoben. Die Angabepflicht gilt gem. § 315e HGB auch dann, wenn der Konzernabschluss verpflichtend oder freiwillig nach den IFRS aufgestellt wird. Der Geset...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Umsatzabhängigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 69 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ist ein Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten 5 Jahren jeweils mehr als 30 % der Einnahmen seiner beruflichen Tätigkeit aus der Prüfung und Beratung der KapG/KapCoGes erzielt hat und auch im laufenden Gj voraussichtlich erzielen wird. Mit der Vorschrift wird die mögliche Unabhä...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Bilanzeid

Rz. 88 Mit dem in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB geforderten sog. Bilanzeid haben die gesetzlichen Vertreter (im Lagebericht seit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz wird genauer von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs gesprochen) einer KapG bzw. eines MU, das Inlandsemittent gem. § 2 Abs. 14 WpHG und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist,[1] bei Unterzeichnung eine gesonderte ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Verein und EU-Förderung – h... / 2.4.1 AMIF – Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Dieser Fonds wurde von der EU zur Unterstützung von Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik eingerichtet. In der aktuellen Zeitspanne (2021 bis 2027) stehen knapp 10 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Zum 31.12.2024 ist die verbindliche Mittelbindung zum Förderaufruf für die Projektförderung planmäßig ausgelaufen. Der Förderaufruf wird aber aktuell überarbeite...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Allgemeiner Ausschlussgrund: Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

Rz. 22 Gem. Abs. 2 ist ein Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn Gründe vorliegen, nach denen die Besorgnis der Befangenheit besteht. Dies können insb. Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art sein. Es handelt sich hierbei um den allgemeinen Grundsatz der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. In der Vorsch...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Nachweis der Widerlegung

Rz. 19 Die Beurteilung, ob ein maßgeblicher Einfluss vorliegt, erfordert nach DRS 16.17 eine einzelfallbezogene Würdigung der Gesamtumstände. Dabei sind die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten, wie sie sich insbes. aus der Gesellschafterstruktur oder sonstigen Vereinbarungen ergeben können, zu würdigen. Die allgemeinen Ausführungen in DRS 16.17 werden in DRS 16.18 um konkret...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Vorstand und Aufsichtsrat (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 20 In der Erklärung zur Unternehmensführung sind nach § 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB ebenfalls die Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise seiner Ausschüsse zu beschreiben. Dabei kann sich die Erklärung zur Unternehmensführung auf die Beschreibung der personellen Zusammensetzung der Ausschüsse beschränken, da die Angaben zu den Org...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.21 Gesamthonorar des Abschlussprüfers (Nr. 17)

Rz. 113 Die Pflicht zur Angabe des aufzuschlüsselnden Gesamthonorars des Abschlussprüfers ist zunächst von allen Unt zu beachten.[1] Erleichterungen sieht § 288 HGB für kleine und mittlere KapG vor, wobei kleine KapG (wie auch KleinstKapG) mangels Pflichtprüfung ganz befreit sind, mittelgroße KapG haben die Information nur auf schriftlicher Anforderung der Wirtschaftsprüferk...mehr