Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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zfs 12/2025, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Der Kl. kann für die auf der Grundlage der Vergütungsvereinbarung vom 13.8.2021 bislang geleisteten Zahlungen Ersatz aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt beanspruchen. a) Der Anspruch rechtfertigt sich nicht aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB. Denn die geleisteten Zahlungen haben mit der im Streit stehenden Vergütungsvereinbarung eine wirksame Rechtsgrundlage. aa) Das LG...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

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zfs 12/2025, Die Fahrerschu... / III. Zu den Rechtsfolgen

Geht man nach obigen Ausführungen mithin davon aus, dass auch eine Werkstatt bei Zurverfügungstellung eines Mietwagens für ihren Kunden im Rahmen einer Unfallinstandsetzung des Kundenfahrzeugs eine Hinweispflicht auf eine nicht bestehende Fahrerschutzversicherung für den Mietwagen trifft, und bei unterlassener Aufklärung eine Schadensersatzpflicht aus c.i.c. bzw. gem. § 311 ...mehr

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zfs 12/2025, Die Fahrerschu... / 2. Hinweispflicht der Werkstatt als Autovermieter?

Nun stellt sich die Frage, ob eine ähnliche gelagerte Hinweispflicht auch den Servicemitarbeiter der Werkstatt trifft, der dem Kunden bei Annahme eines Reparaturauftrags nach einem Verkehrsunfall gern auch einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur anbietet. Kommt es nämlich zu einem vom Kunden selbstverursachten Unfallschaden mit dem Mietwagen und wird der Werkstattkunde u...mehr

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AGS 12/2025, Strafverfahren... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist teilweise zutreffend. 1. Gebühren im selbstständigen Einziehungsverfahren Zutreffend ist die Entscheidung, soweit das LG zur der grundsätzlichen Frage Stellung nimmt, welche Gebühren für den Rechtsanwalt – nach Abtrennung – im selbstständigen Einziehungsverfahren entstehen, der den Mandanten zuvor bereits im Strafverfahren vertreten hat. Insoweit bezieht s...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1

2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 26 Der sachliche Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraus...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.2 Leichte Sprache – Anspruch auf Beratung nach Satz 2

Rz. 36 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 2 eingefügt, der einen Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Aufklärung schafft; der Gesetzgeber hat damit das Paradigma der "leichten Sprache" im Jugendh...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.4 Aufklärung und Beratung (Abs. 4)

Rz. 70 Abs. 4 schließlich begründet einen spezifischen und auf den Abs. 2 – Wahl- und Wunschrechte – und den Abs. 3 – Sicherstellung der Religionsfreiheit – bezogenen Anspruch auf Aufklärung und Beratung. Danach sind die Pflegebedürftigen auf die Rechte nach den Abs. 2 und 3 hinzuweisen. Rz. 71 Um zu gewährleisten, dass Pflegebedürftige ihre Wünsche äußern und auch tatsächlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.4 Verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeitsanforderungen an das Hilfekonzept

Rz. 31 Das Hilfekonzept muss verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sein. Weiterhin setzt die Hilfegrundentscheidung daher eine hinreichende Beratung und Hinweise gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 voraus; konkret sind der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die...mehr

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Versicherungspflicht von Pf... / 4.2 Ende der Versicherungspflicht

Entfällt eine der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht, endet die Versicherungspflicht. Dementsprechend endet die Versicherungspflicht regelmäßig mit dem Tag, an dem insbesondere die Leistung aus der Pflegeversicherung infolge Besserung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen wegfällt, die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten pfleg...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 regelt zwei zentrale Grundsätze der Pflege; in Satz 1 wird der Grundsatz der Selbständigkeit und Selbstbestimmung näher umschrieben. Satz 2 begründet den Grundsatz der aktivierenden Pflege. Rz. 3 Abs. 2 hat die Wahl- und Wunschrechte des Pflegebedürftigen zum Gegenstand. Satz 1 begründet das Wahlrecht des Pflegebedürftigen zwischen Einrichtungen und Diensten vers...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.5 Korrespondierende und ergänzende Regelungen

Rz. 16 Eine weitere Vorschrift zur Jugendhilfeplanung findet sich in § 80 SGB VIII , der aber im Gegensatz zur individuellen Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII die Träger öffentlicher Jugendhilfe verpflichtet, ihrer Gewährleistungsverpflichtung gemäß § 79 SGB VIII nachzukommen. Rz. 17 Weiter sind die Leistungen der Erziehungshilfe nach §§ 27 ff. SGB VIII zu beachten, auf die sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.2 Verhältnis zum allgemeinen Verwaltungsverfahren

Rz. 48 Für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gelten gemäß § 1 SGB X zusätzlich die Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren nach §§ 8 ff. SGB X . Hilfeplanungsverfahren und Verwaltungsverfahren laufen nebeneinander und weisen Überschneidungen auf (im Einzelnen: Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 06/2009, § 36 SGB VIII, Rz. 72); in diesem Falle sind die Regeln des Hilfepla...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.2 Antragserfordernis

Rz. 27 Die Hilfegewährung im engeren Sinn muss auch ohne Antrag geprüft werden; der Hilfeplan selbst muss nicht beantragt werden. § 36 enthält kein förmliches Antragserfordernis; eine entsprechende Willensäußerung reicht aus. Der Antrag bzw. die Willensäußerung hat lediglich die Funktion, das Verfahren in Gang zu bringen. Antragsberechtigt ist der anspruchsberechtigte Person...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1.4 Korrespondierende und ergänzende Regelungen

Rz. 12 Aufgrund seiner spezifischen Funktion als Türöffner in das jugendhilferechtliche Sozialdatenschutzregime fehlt es im SGB X an einer korrespondierenden Regelung. Rz. 13 Ergänzende Regelungen finden sich in den in § 61 SGB VIII ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen; also in § 35 SGB I (Sozialgeheimnis), den §§ 67 bis 85a SGB X (also den Vorschriften aus dem Zweiten...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Der sachliche Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraussetzungen einer dieser Vorschriften ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.3 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 28 Anspruchsberechtigte sind der Personensorgeberechtigte, bei Hilfe zur Erziehung bzw. bei Eingliederungshilfe das Kind oder der Jugendliche und bei Hilfe für junge Volljährige der Volljährige (zur Beteiligung vgl. Wiesner, § 36 SGB VIII, Rz. 14 ff.; vgl. auch bei v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 36 Rz. 42). Rz. 29 Allerdings ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Der Sinn der Mitwirkung durch Beteiligung des Kindes, des Jugendlichen und der Eltern an allen Entscheidungen liegt in der Sicherstellung ihrer Interessen und Rechte. Die Mitwirkung setzt voraus und umfasst eine verständliche Beratung, eine gemeinsame Erstellung der Hilfeplanung, die Beteiligung Dritter und die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung. Rz. 7 Der Hilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.2 Direkte Normadressaten nach Satz 2

Rz. 32 Direkte Normadressaten nach Satz 2 des jugendhilferechtlichen Sozialdatenschutz sind zunächst nur die Stellen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, soweit sie Aufgabe nach dem SGB VIII wahrnehmen. Damit werden spezifisch die Sozialdaten von Kindern, Jugendlichen und Familien (Herkunfts- und auch Pflegefamilie) geschützt. Rz. 33 Die Datenschutzbestimmungen gelten da...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.3 Erziehung außerhalb des Elternhauses nach Abs. 2a

Rz. 104 Wenn innerhalb des Elternhauses eine Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen nicht mehr zu gewährleisten ist und alle anderen Hilfen ausgeschöpft sind, kann der vorübergehende Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich werden. Rz. 105 Dabei ordnet Abs. 2a HS 1 an, dass der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch entfä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 3 Musterantragsformular Jugendhilfe

Rz. 138 Information für Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte, Sie haben beim Jugendamt der Stadt … für sich/Ihr Kind/Ihren Pflegling die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt. Damit Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Pflegling die richtige Hilfe zuteilwerden kann, ist da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 126 OVG Saarland, Beschluss v. 1.4.2022, 2 B 46/22: Zum Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers bei der Hilfeartentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 und bei der Ausgestaltung der Hilfe nach § 36 Abs. 2 Satz 2 und zur nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.4.2021, 12 A 1753/18, Zum Verhältnis von Jugendhilfepla...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 77 Aufterbeck, Hintergründe, Stärken und Schwächen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, SGb 2017, 20. Beyer, Der Anspruch auf Finanzierung Sozialer Arbeit Dogmatische Grundlagen, Voraussetzungen und Reichweite einer Bindung des Finanzierungsmessens öffentlicher Träger (auch zum Wunsch- und Wahlrecht), NDV 2024, 102. Brose, Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI und d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 1a § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mitwirkungsrechte der Anspruchsberechtigten (zu einem möglichen idealtypischen Ablauf des Hilfeplanverfahrens, vgl. Münder, § 36 SGB VIII, Rz. 57). Das Hilfeplanverfahren dient dem Ziel, den Bedarf erzieherischer Hilfe (§§ 27ff.) für einen jungen Menschen festzustellen und die für ihn notwendigen und geeigneten Hilfen zu be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 2.3 Beratung der Betriebsparteien durch die Agentur für Arbeit

Weitere Voraussetzung ist, dass sich die Betriebsparteien (i. d. R. sind das der Arbeitgeber und der Betriebsrat, in Betrieben ohne Betriebsrat sind das neben dem Arbeitgeber auch die einzelnen Beschäftigten) im Vorfeld ihrer Entscheidung über die Einführung einer Transfermaßnahme durch die Agentur für Arbeit beraten lassen (Transferberatung). Dies gilt insbesondere im Hinbl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Sonderfachleute

Wer kann die technischen Fragen rund um die Installation von Wallboxen beantworten? Auf welchen Sonderfachmann greift man zurück? Die wichtigsten Spezialisten sind Elektrofachbetriebe/Elektromeister. Sie prüfen die Hausinstallation (Absicherung, Leitungsquerschnitte, Zählerplatz), ob ein Lastmanagement nötig ist und welche Wallbox technisch und normgerecht passt. Energievers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 1 Voraussetzungen

Die Förderung einer Existenzgründung durch einen Gründungszuschuss erfolgt auf der Grundlage einer Beratung durch die Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit. Ausgangspunkt ist ein Profiling und eine daraus abgeleitete Handlungsstrategie zu Beendigung der Arbeitslosigkeit.[1] Bei der Förderentscheidung hat die Agentur für Arbeit zu beachten, dass die Vermittlung in eine ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Inhalt der Kündigung

Rz. 5 Die Benutzung des Wortes "Kündigung" ist nicht erforderlich, denn die Willenserklärung kann im Zweifelsfall ausgelegt werden. Allerdings muss zur Auslegung als Kündigung der Erklärung unmissverständlich entnommen werden können, dass das Mietverhältnis beendet werden soll (BGH, Urteil v. 19.9.2018, VIII ZR 231/17, GE 2018, 1389). Ein Kündigungsgrund muss bei der ordentli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.9 Wo man den Antrag stellt

Anträge auf Förderung werden bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gestellt, die sowohl die Beratung übernimmt, als auch die Fördermittel auszahlt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
KI in der Personalentwicklung / 2.2 Weitere nützliche Anwendungsfelder der künstlichen Intelligenz in der Personalentwicklung

Wirklich interessante Anwendungsfelder, die potenziell möglich sind, aber i. d. R. (noch) nicht genutzt werden oder eben auf systembedingte Limitierungen oder mangelnde Daten stoßen, ließen sich im Kontext eines Lern-Ökosystems hervorragend realisieren. Hinweis Lern-Ökosystem In vielen Organisationen sind in den letzten Jahren Lernlandschaften gewachsen, die aus einer Vielzahl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesamtbezüge des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung

Rn. 421 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Gremiums an, sondern auf seine Funktion. Grds. wird man davon ausgehen müssen, dass ein Beirat immer dann vorliegt, wenn sich die Zuständigkeit dieser Einrichtung auf den Gesamtbetrieb erstreckt. "Erstreckt sich die Zuständigkeit nur auf Teilbereiche, kann je nach Lage des Einzelfalls etwas anderes gelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzorganisation / 1 Welche Fachkräfte wirken bei der Arbeitsschutzorganisation mit?

Arbeitgeber Er hat die Generalverantwortung für die Arbeitssicherheit und damit auch für die organisatorische Struktur seines Unternehmens. Bei Personen- oder Kapitalgesellschaften müssen die bestellten oder berufenen Organe (Vorstand, Geschäftsführung etc.) diese Pflichten wahrnehmen. Einzelne Aufgaben im Arbeitsschutz kann der Arbeitgeber auf "zuverlässige und fachkundige P...mehr

Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 4.2 Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Zur Umsetzung der unter 4.1 genannten Maßnahmen sind Anpassungen des Gemeinnützigkeitsrechts notwendig. Hierüber wird derzeit noch diskutiert, wobei der Bürokratieabbau, die Modernisierung digitaler Vorstandsarbeit und die steuerlichen Erleichterungen für Ehrenamtspauschalen im Zentrum der Beratungen stehen.mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.2 Umsetzung und Rahmenbedingungen der Beratung (Abs. 2)

2.2.1 Umsetzung des Beratungsangebots (Satz 1) 2.2.1.1 Grundanforderungen an die Beratung: Kosten- und Entgeltlosigkeit Rz. 40 Satz 1 konkretisiert die Aufgaben der Beratung im medizinischen Kinderschutz (vgl. auch die Gesetzesmotive: BR-Drs. 368/24 S. 64 = BT-Drs. 20/13183 S. 61) und macht zunächst die Vorgaben zur Umsetzung des Beratungsangebots nach Abs. 1, dazu zählen: Kost...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.2.1.1 Grundanforderungen an die Beratung: Kosten- und Entgeltlosigkeit

Rz. 40 Satz 1 konkretisiert die Aufgaben der Beratung im medizinischen Kinderschutz (vgl. auch die Gesetzesmotive: BR-Drs. 368/24 S. 64 = BT-Drs. 20/13183 S. 61) und macht zunächst die Vorgaben zur Umsetzung des Beratungsangebots nach Abs. 1, dazu zählen: Kostenlosigkeit der Erstberatung, Erreichbarkeit über eine entgeltfreie Rufnummer. Rz. 41 Durch die Kostenlosigkeit der Erst...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 2.2 Aufgaben der Beratung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 konkretisiert in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog die Beratung durch den Träger der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei dem leistungsberechtigten Personenkreis (vgl. Gutzler, in: Hauck/Noftz, SGB IX, Stand: Januar 2020, § 106 Rz. 11, 19; Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Aufl., § 106 Rz. 9). Zum einen ist ...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.2.1.2 Inhalt der Beratung

Rz. 43 Auch der Inhalt der Beratung ist zwingend vorgegeben und umfasst mindestens: Erstberatung, Information zu medizinischen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung, adäquaten Vorgehensweisen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung, bei Bedarf zu geeigneten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für eine weiterführende Beratung, weitergehend au...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.2.1 Umsetzung des Beratungsangebots (Satz 1)

2.2.1.1 Grundanforderungen an die Beratung: Kosten- und Entgeltlosigkeit Rz. 40 Satz 1 konkretisiert die Aufgaben der Beratung im medizinischen Kinderschutz (vgl. auch die Gesetzesmotive: BR-Drs. 368/24 S. 64 = BT-Drs. 20/13183 S. 61) und macht zunächst die Vorgaben zur Umsetzung des Beratungsangebots nach Abs. 1, dazu zählen: Kostenlosigkeit der Erstberatung, Erreichbarkeit üb...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im medizinischen Kinderschutz

1 Allgemeines Rz. 1 § 6 KKG wurde erstmalig mit Art. 3 des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.1.2026 in das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz v. 22.11.2011 (BGBl. I S. 2975) eingefügt (zu den Gesetzesmotiven vgl. BR-Drs. 368/24 S. 16, 63 ff. = BT-Drs. 20/13...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.2.2 Gebot der Vertraulichkeit (Satz 2)

Rz. 48 Die medizinische Beratung nach Satz 1 erfolgt vertraulich. Rz. 49 Sinn des Vertraulichkeitsgebots ist es, alle Beteiligten zu schützen und durch einen Austausch in einem geschützten Gesprächsrahmen möglichst wirkungsvoll zum Kinderschutz beitragen zu können (BR-Drs. 368/24 S. 64 = BT-Drs. 20/13183 S. 61).mehr

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Sauer, SGB IX § 105 Leistun... / 2.2 Beratung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt, was zur Dienstleistung gehört. Zur Dienstleistung gehört die Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten der Leistungen der Eingliederungshilfe sowie in sonstigen sozialen Angelegenheiten. Die Beratungsobliegenheit des Trägers der Eingliederungshilfe beschränkt sich zunächst ausdrücklich auf die Leistungen der Eingliederungshilfe. Erkennt der Träger ...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratung und Unterstützung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. § 106 entspricht inhaltlich weitgehend den Regelungen des § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5 SGB XII (vgl. BT-Drs. 18/9522 S. 2...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1 Telefonisches Beratungsangebot; medizinische Kinderschutzhotline (Abs. 1)

Rz. 16 Abs. 1 regelt den Anspruch auf ein telefonisches Beratungsangebot; sog. medizinische Kinderschutzhotline (diesen Begriff verwendet Rixen, KuR 2025, 16). Rz. 17 Voraussetzungen für den Anspruch sind: Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen und der Beratung suchende ist Mitglied einer anspruchsberechtigte Berufsgruppe. 2.1.1 Anhaltsp...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.3 Berufsgruppen der Telefonberatung (Abs. 3)

Rz. 50 Der Abs. 3 regelt, welche Berufsgruppe im medizinischen Kinderschutz telefonisch berät (BR-Drs. 368/24 S. 64 = BT-Drs. 20/13183 S. 61). Die beratenden Fachkräfte gehören damit solchen Berufsgruppen an, die mit ihren Professionen mit Erfahrung im medizinischen Kinderschutz und auch in der Beratung dienen können (BR-Drs. 368/24 S. 64 = BT-Drs. 20/13183 S. 61). Rz. 51 Die...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.4 Rechtsfolge: bedarfsgerechte Telefonberatung

Rz. 36 Liegen die Voraussetzungen vor, haben Personen, die der in Nr. 1 bis 3 aufgeführten – oder einer vergleichbaren – Berufsgruppe angehören, einen Anspruch auf bedarfsgerechte Telefonberatung. Rz. 37 Der Begriff der Bedarfsgerechtigkeit ist erst auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) vom 29.1.20...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.5 Übertragungsbefugnis (Abs. 5)

2.5.1 Geeignete öffentliche Einrichtung (Satz 1) Rz. 59 Satz 1 sieht eine Übertragungsbefugnis zugunsten des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor, das berechtigt war, die ihm nach Abs. 1 obliegenden Aufgabe auch auf eine andere geeignete öffentliche Einrichtung zu übertragen. Rz. 60 Nach der gesetzgeberischen Vorstellung ist eine Einrichtung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2 Rechtspraxis

2.1 Telefonisches Beratungsangebot; medizinische Kinderschutzhotline (Abs. 1) Rz. 16 Abs. 1 regelt den Anspruch auf ein telefonisches Beratungsangebot; sog. medizinische Kinderschutzhotline (diesen Begriff verwendet Rixen, KuR 2025, 16). Rz. 17 Voraussetzungen für den Anspruch sind: Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen und der Beratung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.3 Anspruchsberechtigte Berufsgruppe (Nr. 1 bis 3)

2.1.3.1 Offener Tatbestand Rz. 23 Das Angebot der telefonischen Beratung im medizinischen Kinderschutz richtet sich an Fachkräfte des Gesundheitswesens (vgl. auch die Gesetzesmotive: BR-Drs. 368/24 S. 63. = BT-Drs. 20/13183 S. 60). Die in Abs. 1 enthaltene Aufzählung der Berufsgruppen, die das telefonische Beratungsangebot in Anspruch nehmen dürfen, stellt jedoch keine abschl...mehr