Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 3 Eingliederungszuschuss nach dem SGB III für Menschen mit Behinderung/schwerbehinderte Menschen

Der Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderung und schwerbehinderte Menschen ist, dem speziellen Eingliederungsbedarf dieses Personenkreises entsprechend, in seinen Konditionen erheblich günstiger als der allgemeine Eingliederungszuschuss. Zudem kann für diesen Personenkreis nach Auslegung der Bundesagentur für Arbeit ein Eingliederungszuschuss auch zum Erhalt eines...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 1.2 Arbeitslosengeldanspruch vor Aufnahme der Selbstständigkeit

Zweite wichtige Voraussetzung ist, dass der Gründer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Gefordert ist dabei keine Nahtlosigkeit, aber ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen vorherigem Leistungsbezug und Förderung. Eine kurzzeitige Unterbrechung von bis zu einem Monat zwischen dem Anspruch auf Arbeitslosengeld und der Aufnahme d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 1 Leistungsarten

Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.[1] Die Entscheidung darüber, ob ein Zuschuss gezahlt werden kann, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur für Arbeit. Die Förderung ist damit auch von der Eingliederungsstrategie vor Ort und der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel abhängig. Die Agenturen für Arbeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Gründungszuschuss ist die Leistung der Arbeitsförderung an Existenzgründer. Mit dem Zuschuss können Bezieher von Arbeitslosengeld, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, in der Startphase bis zu 15 Monate finanziell unterstützt werden. Zusätzlich haben Gründer die Möglichkeit, ihren Arbeitslosenversicherungsschutz durch freiwillige Beitragszahlungen aufrech...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Bei der Abgrenzung der Sittenwidrigkeit zur Sozialwidrigkeit nach § 1 KSchG gilt im Grundsatz, dass nicht jede Kündigung, die im Fall der Anwendbarkeit des KSchG i. S. d. § 1 KSchG als sozial ungerechtfertigt beurteilt werden müsste, deshalb schon sittenwidrig ist. Das trifft selbst für eine willkürliche, d. h. für eine ohne erkennbaren sinnvollen Grund ausgesprochene ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.3 Unwirksamkeit von Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 wurde in § 17 Abs. 1 Satz 3 die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 auf Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die im Hinblick auf eine Kündigung der Frau trifft, angeordnet. Eine auf noch während des Sonderkündigungsschutzes durchgeführte Vorbereitungsmaßnahmen gestützte Kündigun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TVöD Office Premium
Hinweis auf Schwerbehinderung in Bewerbung

Leitsatz 1. Will ein Arbeitnehmer begründen, dass er aufgrund einer erfolglosen Bewerbung rechtzeitig i.S.v. § 15 Abs. 4 AGG einen Entschädigungsanspruch geltend gemacht hat, so ist hierfür die bloße Vorlage einer Sendungsverfolgung nicht ausreichend (Anschluss an BAG 30. Januar 2025 – 2 AZR 68/24). 2. Es ist nicht davon auszugehen, dass dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des Bewerbers bekannt war oder er sie kennen musste, wenn sich die einzige Information hierzu aus einem unvollst...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Was wird gefördert – und wie sind die Wohnungsgrößen eingeteilt

Neubau und Modernisierung Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 deckt mehrere Förderbereiche ab: Neubau, Modernisierung, Erhalt von Mietwohnraum, Eigentumsbildung, Wohnraum für besondere Gruppen (z. B. Auszubildende/Studierende, Menschen mit Behinderung). Gefördert werden u. a.: Neuschaffung von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Neuschaffung von selbst genutztem Wohneige...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Förderweg 3 – Mittleres bis gehobenes Einkommen:

Der 3. Förderweg richtet sich an Haushalte mit Einkommen bis maximal 140 % über den im Wohnraumförderungsgesetz definierten Grenzen, sodass bis zu 65 % der Hamburger Haushalte gefördert werden können. Die Anfangsmiete kann bis zu 12,25 EUR pro Quadratmeter betragen. Auch hier vergibt der Senat jährliche Fördermittel für rund 350 Wohneinheiten. Der Förderumfang umfasst ebenfal...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Was gefördert wird

Neubau und Modernisierung Gefördert wird im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung in Hamburg hauptsächlich: Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen: Der Schwerpunkt liegt auf dem Bau neuer Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (Sozialbindungen), die insbesondere für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen bestimmt sind. Änderung und Erweiterung bestehender...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderabsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) besteht darin, durch gezielte Programme die Schaffung, Modernisierung und langfristige Erhaltung von bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und barrierefreiem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung von Bauherren, Kommunen und gemeinnützigen Trägern, um insbe...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Beweislast

Rz. 140 Für den Fall der Kündigung wegen verspäteter Gebrauchsüberlassung oder nicht rechtzeitiger Abhilfe enthält § 543 Abs. 4 Satz 1 eine Beweislastregel. Der Vermieter muss die rechtzeitige Gebrauchsgewährung und/oder Abhilfe vor Fristablauf beweisen (§ 543 Abs. 4 Satz 2). Hat sich der Vermieter vertraglich zur Durchführung verschiedener Arbeiten zur Herstellung des vertr...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung wegen Störung des Hausfriedens

Rz. 11 Nach § 569 Abs. 2 liegt ein wichtiger Grund i. S. d. Generalklausel des § 543 Abs. 1 bei der Wohnraummiete dann vor, wenn ein Vertragsteil den Hausfrieden nachhaltig stört und die Unzumutbarkeitsvoraussetzungen des § 543 Abs. 1 vorliegen; unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil v. 18.2.2015, VIII ZR 186/14, GE 2015, 509) zu prüfen, ob dem Kündigende...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.4 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe und von Menschen mit Behinderungen

Für Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe zahlt der Träger der Einrichtung der Jugendhilfe den Beitrag. Die Beiträge für Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen zahlt der Träger der geschützten Einrichtung. Es gelten die Regelungen zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufzugsanlagen / Zusammenfassung

Begriff Mit Aufzugsanlagen werden Personen und/oder Güter in einer senkrechten oder gegen die Waagerechte geneigten Fahrbahn zwischen festgelegten Zugangs- oder Haltestellen mit Lastaufnahmemitteln befördert, die zumindest teilweise geführt sind. Aufgrund der hohen Gefährdung (z. B. Absturzgefahr vieler Personen) unterliegen Aufzugsanlagen umfangreichen Anzeige-, Prüfungs- u...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.5.2 Drohen einer wesentlichen Behinderung (Abs. 2)

Rz. 22 Abs. 2 definiert, wann eine wesentliche Behinderung droht und entspricht weitestgehend dem bis zum 31.12.2019 geltenden § 53 Abs. 2 Satz 1 SGB XII, auf den § 99 in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung verweist. Eine wesentliche Behinderung droht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 dann, wenn im konkreten Einzelfall nach fachlicher Erkenntis mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.3.2 Behinderung des Kassenwechsels (Satz 2)

Rz. 43 Satz 2 ordnet die Handlungsbefugnis der Aufsichtsbehörde auch bei Behinderung des Kassenwechsels oder bei Verletzung der Bestätigungspflicht (Abs. 2 Satz 1) an. So darf die Aufsichtsbehörde auch tätig werden, wenn die Krankenkasse einen Krankenkassenwechsel behindert oder die Meldung nach Absatz 2 Satz 1 nicht fristgerecht beantwortet.mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.5.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 21 Entsprechend dem bis zum 31.12.2019 geltenden § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, auf den § 99 in der bis 30.6.2021 geltenden Fassung verweist, ist für einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung nicht ausreichend, dass eine Behinderung oder eine drohende Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 SGB IX vorliegt. Zusätzlich muss...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.4 Mehrbedarf für behinderte Menschen (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 sieht einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % der nach § 20 maßgebenden Leistung für den Regelbedarf vor, wenn erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX erhalten, soweit diese nicht zur Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung oder zur beruflichen Ausbildung, auch sow...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2 Benachteiligungsverbot

Rz. 15 Abs. 2 enthält in Satz 1 die Bestimmung, dass Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen dürfen. In Satz 2 waren seit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 auch Einzelregelungen, um die Benachteiligung schwerbehinderter (und diesen gleichgestellter behinderter) Menschen im Arbeitsleben zu verhindern, sowie über einen Ents...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.5.1 Höhe der Entschädigung

Rz. 32 § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG begrenzt die Höhe der Entschädigung in den Fällen, in denen ein schwerbehinderter Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, auf höchstens 3 Monatsverdienste. Der Entschädigungsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt wo...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 der § 8, der eine nicht so weit gehende Verpflichtung der Rehabilitationsträger zur intensiv...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Je früher ein Teilhabebedarf wegen einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung erkannt wird, desto größer sind die Chancen, effektiv und effizient den Eintritt einer Behinderung oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder die Auswirkungen einer Behinderung im Lebensalltag des Betroffenen abzufedern. Die Vorschrift des § 9 fußt auf diesen Erkenntnissen. Deshalb ...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 2.2 Prüfung zur Beeinflussung von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 12 § 9 Abs. 1 stellt unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zielvorgaben der §§ 3 und 4 klar, dass eine Prüfung der Notwendigkeit von Teilhabeleistungen immer dann zu erfolgen hat, wenn ein Mensch mit Behinderung oder drohender Behinderung (vgl. § 2 Abs. 1) eine Sozialleistung beantragt oder erhält. Sozialleistungen sind die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.1 Ursprünglicher Gesetzentwurf der Bundesregierung

Rz. 3 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der BT-Drs. 18/9522 sah vor, den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe neu zu definieren. In der Begründung des Gesetzentwurfs wurde ausgeführt, seit dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) im Jahre 1962 sei der Personenkreis, der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 2.1 Frühzeitiges Erkennen eines Bedarfs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen Menschen mit eingetretenen oder drohenden Behinderungen, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2, §§ 49 ff.). Eine Behinderung liegt vor bzw. droht, wenn körperliche, geistige, seelische Einschränkungen (einschl. Sinnesbeeinträchtigungen) den Erwerbstätigen für eine Dauer von minde...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.4 Untersuchung der rechtlichen Wirkungen von Art. 25a § 99 auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe (Art. 25 Abs. 5 BTHG)

Rz. 15 Entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in den Jahren 2017 und 2018 die rechtlichen Wirkungen von Art. 25a § 99 auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bis zum 30.6.2018 einen Bericht über das Ergebnis der Untersuchung v...mehr

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Sauer, SGB IX § 175 Erweite... / 2.1 Bedeutung

Rz. 3 Die Vorschrift hat nur Bedeutung in den Fällen, in denen eine teilweise Erwerbsminderung, eine Erwerbsminderung auf Zeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf Zeit eintritt. In den Fällen des Eintritts einer vollen Erwerbsminderung ist § 175 nicht anzuwenden. Rz. 4 Das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 18...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2.1 Verbot der Benachteiligung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 23 Ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot besteht in § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG bei der Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses. Dies dürfte, wie bei der Vorschrift des § 611a BGB, der Hauptanwendungsfall der Vorschrift in der Praxis sein. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber infolge des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Berufsausübung frei in ...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.3 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 19 Für die Leistungen an Arbeitgeber gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen – § 26 SchwbAV, für Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener – § 26 a SchwbAV, für Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung be...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.4 Einschränkung des Ermessens

Rz. 12 Während dem Integrationsamt auch bei Verfahren auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ein Ermessen bei der Beurteilung zusteht, gilt dies in den Fällen, in denen die außerordentliche Kündigung aus einem Grund erfolgen soll, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, nur eingeschränkt. In diesen Fällen darf das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündi...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.3 Regelung zur Bestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises ab 1.1.2023 (Art. 25a § 99 BTHG)

Rz. 12 Art. 25a § 99 in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung, der am 1.1.2023 in Kraft treten soll, enthält gegenüber der Fassung des Gesetzentwurfs einige wesentliche Veränderungen. In Abs. 1 Satz 1 ist nunmehr klargestellt, dass Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen ebenfalls unter den leistungsberechtigten Personenkreis fallen. Eine quantitative R...mehr

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Sauer, SGB IX § 33 Pflichte... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 der bisherige § 60 zu § 33. Die Norm entspricht inhaltlich weiterhin dem bisherigen § 60 (BT-Drs. 18/9522 S. 253). Sie hat ihren Ursprung in § 124 Abs. 1 BSHG, welcher mit Wirkung vom...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2 Leistungen der begleitenden Hilfe

Rz. 13 Abs. 3 zählt die Geldleistungen auf, die die Integrationsämter im Rahmen der Zuständigkeit für die begleitende Hilfe erbringen können, Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1), Leistungen an Arbeitgeber (Nr. 2) und Leistungen an Träger bestimmter übertragener Aufgaben (Nr. 3). Die in diesem Absatz aufgezählten Geldleistungen werden als Ermessensleistungen aus d...mehr

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Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und wurde seither nicht verändert. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 11. Die Gesetzesbegründung ist der BT-Drs. 18/9522 S. 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 33 Pflichte... / 2.3 Beratungsstelle nach § 32 oder sonstige Beratungsstellen für Rehabilitation

Rz. 6 Die Vorstellung des behinderten Menschen kann wahlweise bei einer Beratungsstelle nach § 32 oder einer sonstigen Beratungsstelle für Rehabilitation vorgenommen werden. Ziel der Vorstellung ist die Inanspruchnahme einer Beratung über die geeigneten Leistungen zur Rehabilitation. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot besteht dann nicht nur gegenüber den behinderten od...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2.3 Verbot der Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg

Rz. 25 Verboten ist eine Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg. Hierunter fällt jedes Verhalten, durch das der schwerbehinderte Beschäftigte in seinem beruflichen Werdegang wegen seiner Behinderung benachteiligt wird. Die ist etwa der Fall, wenn der schwerbehinderte Beschäftigte wegen der Behinderung nicht zu Fortbildungsmaßnahmen zugelassen wird, obwohl er die Voraussetz...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.4 Umkehr der Beweislast

Rz. 28 § 81 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 sah bislang für schwerbehinderte Menschen eine vollständige Umkehr der Beweislast vor. Satz 3 erleichterte dem schwerbehinderten Menschen die Beweisführung bei der Behauptung, er sei wegen seiner Behinderung benachteiligt worden. Allerdings reichte eine bloße Behauptung nicht aus, der schwerbehinderte Mensch musste die Tatsachen glaubhaft mache...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.10 Verpflichtung zur Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen

Rz. 49 Abs. 5 Satz 1 bestimmt die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern. Auch hier sind die Integrationsämter verpflichtet, die Arbeitgeber dabei zu unterstützen. Entsprechend der Rechtsprechung bestimmt Abs. 5 Satz 3 einen Anspruch schwerbehinderter Menschen auf eine Teilzeitbeschäftigung, wenn diese wegen Art oder Schwere der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 2.5 Aufgaben der Jobcenter (Abs. 4)

Rz. 27 Die Jobcenter sind keine Rehabilitationsträger i. S. d. § 6. Dem Grunde nach gilt für sie der Grundsatz der vorrangigen Prüfung von Leistungen zur Teilhabe nicht – obwohl gerade gesundheitliche Barrieren viele Empfänger von Bürgergeld daran hindern, auf Dauer wieder eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Bis zum 31.12.2024 verpflichtete § 9 Abs. 4 die Jobcenter zu prüfen, ob...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.5 Ausbildungsgeld, Unterhaltsbeihilfe (Abs. 5)

Rz. 30 In der Praxis gibt es junge Menschen, die seit ihrer Geburt behindert sind oder in der Kindheit eine Behinderung erlitten haben. Sie können wegen der Behinderung nicht einfach eine Ausbildung/Erwerbstätigkeit aufnehmen, sondern müssen erst für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden – und zwar für den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt. Sie erhalten zum Zweck der Qualifiz...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.3 Aufgaben gegenüber behinderten Beschäftigten

Rz. 12 Abs. 1 Satz 3 ist durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) als weitere Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung eingeführt und zum 1.7.2001 in das SGB IX übernommen worden. Danach hat die Schwerbehindertenvertretung eine Verpflichtung auch gegenüber denjenigen in den Betrieben und Dienststellen beschäftigten ...mehr

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Sauer, SGB IX § 97 Fachkräfte / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

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Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) als § 14 b in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG, seit dem 1.7.2001 außer Kraft) übernommen. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wird mit Wirkung zum 1.1.2004 in Abs. 1 die Bezeichnung ...mehr

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Sauer, SGB IX § 92 Beitrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der Nachrangregelung in § 91 auch im Recht des SGB IX vor, dass der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderungen im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen zu erbringen hat. Im Sozialhilferecht und damit im Recht der Eingliederungshilfe galt eine einh...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 91 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 174. Er entspricht dem bisherigen § 91 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 1 infolge der Verschiebung der Paragrafen im S...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 65 bezieht sich auf die Leistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit bzw. einer medizinischen Rehabilitationsleistung (vgl. Abs. 1) oder mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Abs. 2) stehen. Die konkreten Rechtsansprüche auf die Entgeltersatzleistungen ergeben sich unmittelbar aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger ge...mehr