Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Sauer, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.3 Psychisch kranke Menschen

Rz. 7 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 der Satz 2 angefügt, dass von den in dieser Vorschrift genannten Aufgaben der Inklusionsbetriebe auch psychisch kranke behinderte ...mehr

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Sauer, SGB IX § 209 Nachtei... / 2.3 Nachteilsausgleiche aufgrund alter Rechtsvorschriften

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt, dass Nachteilsausgleiche, die aufgrund von Rechtsvorschriften gewährt wurden, die vor der finalen Ausrichtung des Schwerbehindertengesetzes 1974, mit dem alle schwerbehinderten Menschen unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung in den geschützten Personenkreis einbezogen worden sind, galten, unberührt bleiben. Solche Nachteilsausgleiche sind...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.3 Jobassistenz (Abs. 8 Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 129 Das Jobcoaching nach Abs. 8 Satz 1 Nr. 2a war bereits aus der Praxis des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums der Arbeitsförderung bzw. der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II bekannt. Aus der Sicht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist das Jobcoaching eine flexible und an den individuellen Bedarfen orientierte, somit zeitlich befristete,...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Einkommensanrechnung auf das Ausbildungsgeld (§ 122; Bedarfssätze nach §§ 123 bis 125) von jungen Menschen mit Behinderungen, das im Zusammenhang mit besonderen Leistungen (§ 117) gewährt wird. Es handelt sich dabei um eine vorrangige und abschließende Sonderregelung gegenüber der Einkommensanrechnung bei der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 A...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.3 Information/Beratung Dritter

Rz. 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 3 ermöglicht die Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen, wenn die Leistungsberechtigten dem zustimmen. Eine solche Zustimmung ist rechtlich aus Datenschutzgründen geboten, ohne solche Beschränkungen insbesondere aber auch wegen der erforderlichen Vertrauenskultur im Rehabilitationsprozess. Rz. 79 Die ...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Eine Regelung zur Einkommensanrechnung bei Ausbildungsgeld enthielt § 27 Abs. 2 bis 6 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha). Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 119 regelt als Grundsatzvorschrift die Voraussetzungen für das Übergangsgeld, welches als besondere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in § 118 Satz 1 Nr. 1 benannt wird. Die Norm fasst die Anspruchsvoraussetzungen kumulativ zusammen. Das Übergangsgeld, das nur für Menschen mit Behinderungen vorgesehen ist, hat 2 Regelvoraussetzungen: Nach Satz 1 Nr. 1 muss die Vor...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 4 Satz 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 geändert. Durch Art. 8 Nr. 4, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurden Abs. 4 Satz 2 und A...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 Satz 1 die Verweisung an die Einordnung des Sozialhilferechts in das Zwölfte Buch angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundeste...mehr

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Sauer, SGB IX § 181 Inklusi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 98 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 181. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wird der Beauftragte des Arbeitgebers in Inklusionsbeauftragter umbenannt. Absicht des Gesetzgebers war, m...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 12.12.2006 geändert. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 30.12.2016 ein Abs. 3 ange...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 64 trat in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Die Vorschrift gleicht bis auf redaktionelle Anpassungen, die durch den neuen Sprachgebrauch des BTHG notwendig wurden (Sprachgebrauch "Menschen mit Beh...mehr

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Sauer, SGB IX § 227 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BG...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i. d. R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der ...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.3 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Sozialhilfebedürftigkeit

Rz. 18 Nicht das Herbeiführen als solches, sondern nur das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen der Sozialhilfebedürftigkeit führt zum Kostenersatz. Vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen die Voraussetzungen schafft, die die Sozialhilfeleistungen auslösen. Überwiegend wird vertreten, dass sich der Vorsatz nicht auf den Erfolg – die Gewährung von Sozialhilf...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und den sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, vgl. hierzu auch § 33 SGB VII, § 62 S...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.2 Rentenversicherung

Rz. 45 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 14 bis 15a sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgest...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.5 Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb

Rz. 33 Nach dem Recht der Arbeitsförderung sind Arbeitshilfen nach § 46 Abs. 2 SGB III möglich. Arbeitgeber können danach Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern und eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgeber...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.8 Kosten für Sportbekleidung und rehabilitationssportspezifische Hilfsmittel/Sportgeräte

Rz. 50 Die Kosten für die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung des Teilnehmers (z. B. Trainingsanzug, Sporthemd, Sporthose, Sportschuhe, Badebekleidung, Schläger, Badehandtuch) hat der Teilnehmer selbst zu tragen (vgl. Ziff. 16.3 der Rahmenvereinbarung). Die für die Durchführung des Rehabilitationssports im Einzelfall erforderlichen behinderungsbedingten persönlichen H...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.8 Beitragszuschüsse (Abs. 2)

Rz. 78 Nach § 64 Abs. 2 können Menschen mit Behinderung Beitragszuschüsse zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen, wenn ihr Schutz bei Krankheit oder Pflege nicht anderweitig – z. B. durch eine Pflichtversicherung – sichergestellt ist. Besondere Bedeutung hat die Vorschrift für Rehabilitanden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V ver...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 2.3 Umsetzung der Beteiligung

Rz. 18 § 15 fordert ein koordiniertes, zügiges Vorgehen der Rehabilitationsträger, wenn mehr als ein Träger an einem Rehabilitationsverfahren zu beteiligen ist. Das gilt insbesondere für kurze Reaktionsfristen seitens des angegangenen Rehabilitationsträgers. Dementsprechend müssen sich die beteiligten Rehabilitationsträger kurzfristig abstimmen. Die Bundesagentur für Arbeit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 2.1 Rechtsstellung von Teilnehmern in beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 6 Die Vorschrift bezieht sich auf den Fall nach § 51 Abs. 1 Satz 1, nach dem Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt werden, wenn Art oder Schwere der Behinderung der Leistungsberechtigten oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen diese...mehr

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 2.2 Anwendung arbeitsrechtlicher Grundsätze und gesetzlicher Schutzvorschriften

Rz. 10 Satz 3 garantiert den Teilnehmern an der Rehabilitationsmaßnahme arbeitnehmerähnliche Rechte und misst ihnen damit ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis zu den Rehabilitationseinrichtungen zu. Arbeitsrechtliche Vorschriften und Schutzvorschriften sind entsprechend anzuwenden. Das betrifft bei der Ausführung der Leistung die arbeitsrechtlichen Grundsätze über den ...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sollte die Regelungen, die zur Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber vorsehen, zusammenfassen und verallgemeinern. Diese Leistungen hatten ihre Vorgänger in den Leistungsgesetzen der jeweiligen Rehabilitationsträger. Die Leistungen sollten entsprechend dem Einleitungssatz von Abs. 1 nur in ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.9 Beteiligung von Integrationsfachdiensten

Rz. 97 Die Möglichkeit der Beteiligung von Integrationsfachdiensten richtet sich nach § 193. Dort sind die Aufgaben der Integrationsfachdienste geregelt. Nur in diesem Rahmen sind Beauftragungen durch die Rehabilitationsträger zugelassen. Die Beteiligung der Integrationsfachdienste ist auf die Unterstützung schwerbehinderter Leistungsberechtigter zu deren Teilhabe am Arbeits...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.1 Einkommensfreibeträge des behinderten Menschen

Rz. 13 Erhält der Mensch mit Behinderungen eine Waisenrente, Waisengeld oder eine Unterhaltsleistung sind diese Einkünfte nach § 67 als Einkommen beim Ausbildungsgeld (Bedarfsvarianten nach § 123 Nr. 1, 2 oder 3) zu berücksichtigen. Für die Waisenrente und das Waisengeld werden mit der Sonderregelung des § 126 höhere Freibeträge als bei der Berufsausbildungsbeihilfe berücksi...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.3 Einkommensfreibeträge des Ehegatten oder Lebenspartners

Rz. 22 § 126 Abs. 2 Nr. 3 regelt die Freibeträge abweichend von den Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 2 HS 2 BAföG), wenn der Mensch mit Behinderungen verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Dabei ist es nach dem Gesetzeswortlaut unerheblich, ob die Personen zusammen ode...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.1 Zielsetzung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 30 Die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen bzw. davon bedrohten Menschen soll entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt werden und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft gesichert werden. Diese Zielsetzung bewegt sich insbesondere im Rahmen des § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Die Leistungen werden durch ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.3 Unterstützte Beschäftigung (betriebliche Qualifizierung)

Rz. 42 Nach Abs. 3 Nr. 3 umfassen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung. Die Unterstützte Beschäftigung regelt § 55. Leistungsberechtigte mit besonderem Unterstützungsbedarf soll damit eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen und erhalten. U...mehr

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Jung, SGB XII § 102a Rücküb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1387) mit Wirkung zum 10.6.2021 (vgl. Art. 14 Abs. 2) eingeführt.mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 redaktionell an den Sprachgebrauch des SGB II angepasst. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 un...mehr

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Sauer, SGB IX § 183 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 100 (vgl. BGBl. I 2001 S. 1046) mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 183. Die Vorschrift entspricht inhaltlich ohne Änderungen dem bisherigen § 100.mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.4 Rückkehrrecht

Rz. 9 Mit dem Bundesteilhabegesetz ist Abs. 3 angefügt worden, der ein Rückkehrrecht bestimmt. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Klarstellung, ein Rückkehrrecht bestand bereits auch vor dem 1.1.2018. Dieses ergab sich einer Regelung im Rentenrecht. Dort ist nämlich bestimmt, dass bei Versicherten, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll e...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.6 Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung

Rz. 38 Nach dem Recht der Arbeitsförderung können Probebeschäftigungen für Menschen mit Behinderungen gefördert werden. § 46 Abs. 1 SGB III bestimmt dazu, dass Arbeitgebern die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. d. § 2 bis zu einer Dauer von 3 Monaten erstattet werden,...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 33 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Seitdem wurde sie mehrfach geändert. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundest...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3 Katalog der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 3)

Rz. 37 Abs. 3 listet die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf, die für eine (dauerhafte) Teilhabe am Arbeitsleben je nach Sachverhaltslage im Einzelfall die Voraussetzungen schaffen, etwa durch Ausbildung, Fortbildung, Vermittlung von Arbeit oder Förderung selbständiger Tätigkeit sowie durch sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit B...mehr

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Sauer, SGB IX § 190 Übertra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 aufgehoben (Art. 9 Nr. 15 des Gesetzes bzw. Art. 14 Nr. 4 Kommunales Optionsgesetz v. 30.7.2004, BGBl. I S. 2014). Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.2.5 Rechtsweg

Rz. 23 Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wertmarken gilt § 51 Abs. 4 SGG entsprechend (seit 1.1.2002 aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 17.8.2001, BGBl. I S. 2144 § 51 Abs. 1 Nr. 7 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist die Verweisung nunmehr richtiggestellt). ...mehr

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Sauer, SGB IX § 226 Blinden... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) ist § 143 infolge der Aufhebung des Blindenwarenvertriebsgesetzes durch Art. 30 des Gesetzes mit Wirkung zum 14.9.2007 neu gefasst worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Men...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6 Nebenleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 65 Abs. 6 enthält sog. Annexleistungen zur Zielerreichung nach Abs. 1. Der Bezug zur medizinischen Rehabilitation und zur sozialen Teilhabe veranlasst die Rehabilitationsträger für die Teilhabe am Arbeitsleben, schon bei der Klärung des zuständigen Trägers und den Bedarfsfeststellungen die rechtlichen Abgrenzungen vorzunehmen und andere Träger dementsprechend frühzeitig ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.4 Sonstige Versicherte

Zu den sonstigen Versicherten, bei denen außerhalb einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit liegende Sachverhalte zur Versicherungspflicht führen, zählen: Eltern, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind; nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen pflegen; Wehrdienstleistende unter bestimmten Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 34 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.2 Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen

Rz. 73 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 ermöglicht Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen. Dabei handelt es sich um einen Prozess zur Feststellung eigener Fähigkeiten und Kompetenzen und Bereitstellung eigener Ressourcen für eine Verbesserung der Lebensumstände. Die Leistung besteht in professioneller Begleitung. Rz. 74 Der Mensch mit Behinderungen soll mit der Unterstützung so...mehr

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Sauer, SGB IX § 186 Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 und 4 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt. Mit dem Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.4 Kontaktvermittlung

Rz. 81 Nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 4 kann als Leistung auch die Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten erbracht werden. Solche Möglichkeiten der Selbsthilfe und Beratung sind dem Menschen mit Behinderungen vor oder bei der Rehabilitation oft nicht bekannt. Mitunter kann auch Scheu bestehen, diese zu kontaktieren. Rz. 82 Der Gesetzgeber stell...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 26a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 26b, Art. 7 Abs. 1 des o. a. Gesetzes bereits mit Wirkung zum 1.5.2004 um Satz 2 ergänzt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärku...mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606, Art. 1 des Gesetzes) ist mit Wirkung zum 1.5.2004 Abs. 2 und 3 angefügt worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 200 Entzieh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 17 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Als Folge daraus, dass den früheren Landesarbeitsämtern gesetzlich keine Aufgaben mehr zugewiesen werden, tritt an die Stelle des Landesarbeitsamtes nunmehr die Bundesagentur für Arbeit. Mit Inkraftt...mehr

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Sauer, SGB IX § 216 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein Satz 2 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behi...mehr