Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.5 Operation

Kosten einer Operation sind außerordentliche Kosten, die auch dann neben dem Pauschbetrag abziehbar sind, wenn sie zwar mit der Behinderung zusammenhängen, sich jedoch wegen ihrer Einmaligkeit einer Typisierung entziehen.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.10 Medikamente

Kosten für Medikamente, die im Zusammenhang mit der Behinderung erforderlich sind, sind ebenso wie die Aufwendungen für Arzneien für andere Erkrankungen neben den Pauschbeträgen nach § 33 EStG zu berücksichtigen.[1]mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.5.2004 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) in Abs. 1, 2, 4 und 5 geändert worden. Die Änderungen betreffen die Regelung zur Bestimmung der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung zuständ...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.1 Höhe

Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung (GdB): Tab. 1: Behinderten-Pauschbetrag Einen Pauschbetrag erhalten[1]: Menschen mit Behinderung, deren GdB auf mindestens 20 festgestellt ist, ohne weitere Vorausset...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 3 Freibeträge, Kindergeld, Betreuung, Unterhalt

Neben dem Kinderfreibetrag wird der einheitliche Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Bedarfsfreibetrag) gewährt. Behinderte Kinder, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden über das 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt, wenn die Behinderung vorher eingetreten ist.[1] Daneben können Kinderbetreuungskosten bei Kindern unter 14 ...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4 Wahlmöglichkeit

1.4.1 Abgeltungswirkung Der Behinderten-Pauschbetrag entspricht lediglich den Mindestaufwendungen, die nach der Lebenserfahrung entsprechend der Art und Schwere der Behinderung zusätzlich anfallen. Der Pauschbetrag soll die unmittelbar infolge der Behinderung entstehenden laufenden und typischen außergewöhnlichen Belastungen abdecken. Nur für diese Aufwendungen wird der Pausc...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.5 Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung (WFB – Teil 4)

Ausstattungsmerkmal Die bayerische Wohnraumförderung berücksichtigt Barrierefreiheit nicht als Randthema, sondern als förderfähiges Ausstattungsmerkmal mit eigenen Zuschuss- und Darlehensvorteilen. Teil 4 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) sieht explizit Bausteine für die behindertengerechte Anpassung vor: vom leistungsfreien Darlehen für kleinere Anpassungen bis h...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1 Behinderten-Pauschbetrag

Einem Menschen mit Behinderung kann wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm unmittelbar infolge der Körperbehinderung erwachsen, auf Antrag ein steuerfreier Pauschbetrag[1] gewährt werden. Bei dieser typisierenden außergewöhnlichen Belastung ist, vergleichbar mit § 33a EStG, keine zumutbare Belastung abzuziehen.[2] Ein Mensch hat eine Behinderung, wenn seine körperli...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.1 Abgeltungswirkung

Der Behinderten-Pauschbetrag entspricht lediglich den Mindestaufwendungen, die nach der Lebenserfahrung entsprechend der Art und Schwere der Behinderung zusätzlich anfallen. Der Pauschbetrag soll die unmittelbar infolge der Behinderung entstehenden laufenden und typischen außergewöhnlichen Belastungen abdecken. Nur für diese Aufwendungen wird der Pauschbetrag statt eines Abz...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.3 Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung neben dem Pauschbetrag

Menschen mit Behinderung können aber auch einerseits für die unmittelbar behinderungsbedingten Aufwendungen den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen und daneben die nicht laufenden und untypischen mit dem Leiden zusammenhängenden (einzeln nachgewiesenen) Kosten als allgemeine außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Bei diesen Aufwendungen ist wiederum die zumutba...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.3 Behindertengerechte Fahrzeugumrüstung

Ebenso sind die Kosten für die behindertengerechte Umrüstung eines Fahrzeugs neben der Pauschale – allerdings gemindert um die zumutbare Belastung[1] – in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn der Mensch mit Behinderung außerhalb seiner Wohnung auf die Benutzung eines Pkw angewiesen ist.[2] Solche Aufwendungen erhöhen nicht den Wert des Kfz. Sie stell...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4 Allgemeine außergewöhnliche Belastungen

Menschen mit Behinderung können ihre behinderungsbedingten Aufwendungen insgesamt unter dem Gesichtspunkt der Krankheitskosten als allgemeine außergewöhnliche Belastung – unter Anrechnung der zumutbaren Belastung – geltend machen.[2] Stattdessen können sie auch für die laufenden und typischen unmittelbar behinderungsbedingten Kosten den Pauschbetrag in Anspruch nehmen und da...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.4 Baumaßnahmen an Wohnung oder Haus

Der BFH geht generell davon aus, dass die Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Sie stehen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts regelmäßig in den Hintergrund tritt. Der BFH ist der Ans...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.2 Pauschbetrag oder Abzug als außergewöhnliche Belastung

Der Pauschbetrag dient der Verwaltungsvereinfachung und wird ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Er soll dem Steuerpflichtigen das kleinliche Sammeln von Belegen und dem Finanzamt deren Nachprüfung ersparen. Stattdessen kann der Mensch mit Behinderung aber auch sämtliche Mehraufwendungen, die ihm aufgrund seiner Behinderung entstehen, unter de...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.2 Nachweispflichten

Den Steuerpflichtigen trifft die Beweislast, dass die Voraussetzungen des Pauschbetrags erfüllt sind. Er muss sich daher den Nachweis selbst beschaffen. Die Behinderung ist durch amtliche Bescheinigungen, Ausweise oder Bescheide förmlich nachzuweisen [1], und zwar: bei einem GdB von mindestens 50 (Schwerbehinderte) durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Bescheid der n...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.1 Fahrtkosten behinderter Menschen

Menschen mit Behinderung mit einem GdB von mindestens 80 oder mit einem GdB von mindestens 70 und einem Merkzeichen "G" erhalten einen Jahrespauschbetrag von 900 EUR. Außergewöhnlich Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "aG", Blinde ("Bl"), Taubblinde ("TBl") oder Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "H" erhalten einen Pauschbetrag von 4.500 EUR. Wichtig Abzug weiterer Fa...mehr

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Menschen mit Behinderung, Vergünstigungen bei der Lohn- und Einkommensteuer

Zusammenfassung Überblick Wegen der besonderen Belastungen, die Menschen mit Behinderung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung entstehen, bietet das Steuerrecht eine Reihe von Möglichkeiten, die erhöhten Kosten zu berücksichtigen, und zwar nicht nur als Abzüge bei der LSt und der ESt, sondern auch bei der USt, der ErbSt, der KraftSt, der GrSt bis hin zur Steuerbefreiung f...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.5 Übertragung des Pauschbetrags

Da Kinder häufig keine oder geringere Einkünfte als ihre Eltern oder Großeltern haben und sich der Pauschbetrag bei ihnen daher steuerlich nicht auswirkt, lässt § 33b Abs. 5 EStG bei Kindern, für die ein Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs-Freibetrag[1] oder Kindergeld gewährt wird, auf Antrag eine Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags zu. ...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.7 Kuraufwendungen

Die Kurkosten können neben dem Pauschbetrag geltend gemacht werden, wenn die Zwangsläufigkeit nachgewiesen wird.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.8 Führerschein

Führerscheinkosten für ein schwer geh- und stehbehindertes Kind können neben den Pauschbeträgen nach § 33 EStG berücksichtigt werden.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.12 Begleitperson

Beim Nachweis der Notwendigkeit der Betreuung durch eine Begleitperson werden die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.2 Unfallkosten

Unfallkosten eines gehbehinderten Menschen anlässlich einer nicht beruflichen Fahrt, für die kein Ersatz erlangt werden kann, sind zusätzlich zu der Fahrtkostenpauschale als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Entscheidend ist, ob sich die Fahrt im Rahmen des Angemessenen hält.mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.11 Heilbehandlungen, Arztkosten

Die Aufwendungen sind neben den Pauschbeträgen abziehbar.[1]mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in den Abs. 1 bis 3 das Verfahren zur Feststellung der Behinderung und Ausstellung von Ausweisen. Des Weiteren wird in Abs. 4 Bezug genommen auf die Feststellung weiterer Nachteilsausgleiche, die durch die Feststellung von sog. Merkzeichen erreicht werden können. Abs. 5 enthält Regelungen zur Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen.mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.6 Heimunterbringung

Nimmt der Steuerpflichtige den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 EUR in Anspruch, sind damit auch die Unterbringungskosten in einem Pflegeheim abgegolten. Diese können daher nicht zusätzlich zu dem Pauschbetrag nach § 33 EStG geltend gemacht werden.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 2 Pflege-Pauschbetrag

Ein Steuerpflichtiger kann wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm durch die persönliche Pflege[1] einer hilflosen (behinderten) Person erwachsen, anstelle einer sonst möglichen Steuerermäßigung nach § 33 EStG für seine Aufwendungen einen vom Pflegegrad abhängigen jährlichen Pauschbetrag geltend machen (Pflegegrad 2: 600 EUR, Pflegegrad 3: 1.100 EUR, Pflegegrad 4 od...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.9 Blindencomputer, Lesophon

Die Anschaffungskosten für einen Spezialcomputer mit Sprachwiedergabefunktion gehören nicht zum Abgeltungsbereich des § 33b EStG und sind daneben als außergewöhnliche Belastung abziehbar (medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne).[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.3 Verfahren

Die Inanspruchnahme des Pauschbetrags setzt an sich keinen Antrag voraus. Das Finanzamt kann den Pauschbetrag aber grundsätzlich nur berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige entsprechende Angaben macht und dadurch sein Begehren erkennbar wird. Macht der Behinderte jedoch von seinem Wahlrecht Gebrauch und wählt er statt des Pauschbetrags den Abzug seiner einzeln nachgewiese...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.3 Gesamtbeurteilung

Rz. 12 Abs. 3 bestimmt, dass in den Fällen, in denen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen, für die Feststellung des GdB nur die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen maßgebend sind. Eine Addition der einzelnen Gradwerte ist nicht zulässig. Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.5.2004 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) in Abs. 1, 2, 4 und 5 geändert worden. Die Änderungen betreffen die Regelung zur Bestimmung der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung zuständigen Behörden, die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.2 Ausnahmen (Abs. 2)

Rz. 9 Ein Feststellungsverfahren nach Abs. 1 ist (grundsätzlich) nur durchzuführen, wenn eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer auf ihr beruhenden Erwerbsminderung nicht schon in einem Rentenbescheid, einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung oder einer vorläufigen Bescheinigung der für diese Entscheidungen zuständigen Die...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.5 Ausweis

Rz. 15 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Ausstellung des Ausweises. Der schwerbehinderte Mensch kann neben dem Bescheid über die Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und den GdB einen Ausweis beanspruchen. Hierzu hat er einen gesonderten Antrag zu stellen. Die Ausstellung des Ausweises ist kein eigener Verwaltungsakt, weil die notwendigen Feststellungen zum ...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.4 Vorliegen gesundheitlicher Merkmale

Rz. 14 Die Vorschrift bestimmt, dass die zuständigen Behörden in dem Verfahren nach Abs. 1 nicht nur das Vorliegen einer Behinderung und den GdB festzustellen haben, sondern auch Feststellungen über das Vorliegen weiterer gesundheitlicher Merkmale zu treffen haben, soweit diese Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind. Hierunter sind sowohl Nachtei...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2 Rechtspraxis

2.1 Feststellung der Behinderung Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der...mehr

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Sauer, SGB IX § 155 Beschäf... / 2.1.1 Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen

Rz. 3 Abs. 1 benennt zwei Gruppen schwerbehinderter Menschen. In Nr. 1 sind in einer nicht abschließenden Aufzählung solche schwerbehinderten Menschen aufgeführt, die aus besonderen individuellen Gründen, nämlich wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung, im Arbeitsleben besonders benachteiligt sind. Rz. 4 Zu diesen gehören schwerbehinderte Menschen, die zur Ausübung der Besch...mehr

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Sauer, SGB IX § 153 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschriften zur Gestaltung der Ausweise, ihre Gültigkeit und das Verwaltungsverfahren in Abs. 1 sind in der Ausweisverordnung v. 15.5.1981 (BGBl. I S. 431) geregelt, geändert durch Art. 56 des Sozialgesetzbuches IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 119 Sozialp... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Definiert werden sozialpädiatrische Zentren auch durch § 4 Frühförderungsverordnung (FrühV) und § 43a als Versicherungsleistung. Die frühzeitige Erkennung, Diagnostik und Behandlung durch sozialpädiatrische Zentren ist auf Kinder ausgerichtet, die wegen Art, Schwere und Dauer ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nicht von geeigneten Ärzten oder geeignete...mehr

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Sauer, SGB IX § 13 Instrume... / 2.2 Gesetzliche Mindeststandards für den Einsatzbereich der Instrumente

Rz. 5 Die gesetzlichen Mindeststandards für die Instrumente nach Abs. 1 Satz 1, welche die individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung sicherstellen sollen, werden abstrakt-generell durch Abs. 2 definiert. Sie sollen hauptsächlich die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung sicherstellen, indem erfasst wird: ob eine Behinderung vorliegt oder einzutrete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 119 Sozialp... / 2.3 Bestimmtheit und Inhalt der Ermächtigung

Rz. 5a Zulässig ist eine Ermächtigung nur, wenn sie bestimmt genug ist. Sie muss die Abgrenzung zu den niedergelassenen Kinderärzten und den Frühförderungsstellen erkennen lassen. Dadurch sollen Interessenkollisionen mit niedergelassenen Ärzten vermieden werden (Loose, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 119 Rz. 11). Kritisch gesehen wird (Hänlein, SGb 2025, 119, 145), wenn der Zugang...mehr

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Sauer, SGB IX § 240 Sonderr... / 2.5 Gerichtszweige

Rz. 14 Abweichend von den sonst geltenden Grundsätzen, nach denen in Streitigkeiten nach dem SGB IX Verfahren in bis zu 3 Instanzen geführt werden können, gilt nach Abs. 1 Nr. 5 in den Fällen im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes etwas anderes. In diesen Fällen entscheidet der oberste Gerichtshof des zuständigen Gerichtszweiges in erster und letzter Instanz. In K...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.1 Kosten für Pflege- und Hilfskräfte

Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst, auch Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege[1], sind ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege entfallen, d. h. aufgrund der entsprechenden Feststellungen u...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 38 stellt sicher, dass nur solche Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in Anspruch genommen werden, die den Qualitätsanforderungen nach § 37 genügen. Als Rehabilitationsdienste und -einrichtungen gelten alle Leistungserbringer, die den Rehabilitanden mit Rehabilitationsleistungen oder Teilhabeleistungen nach dem SGB IX gegen Zahlung eines Honorars bzw. einer Ver...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.3 Inhalte, die in den Verträgen zu regeln sind (Abs. 1)

Rz. 14 § 38 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 nennt die notwendigen Inhalte, die in den Verträgen über die Ausführung von Leistungen durch Rehabilitationseinrichtungen und -dienste zu regeln sind. Die notwendigen Regelungen betreffen Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Ausführung der Leistungen, das beteiligte Personal und die begleitenden Fachdienste (§ 38 Abs. 1 Nr. 1). Zu den Qualität...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1 Rechtslage vom 1.1.1995 bis 31.12.2016

Rz. 6 Nach dem vom 1.1.1995 bis zum 31.12.2016 geltenden Recht waren Personen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedurf...mehr

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Sauer, SGB IX § 13 Instrume... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 13 wird der Anstoß gegeben, die Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs der Leistungsberechtigten durch eine zügige Zuständigkeitsklärung in den Vordergrund zu stellen, indem den Rehabilitationsträgern vorgeschrieben wird, diese Ermittlung zu vereinheitlichen, ihre Durchführung – auch zum Zwecke der Überprüfbarkeit – zu standardisieren und somit die Ermittlungsvorg...mehr

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Sauer, SGB IX § 221 Rechtss... / 2.2.3 Arbeitsentgelt bei Teilzeitbeschäftigung

Rz. 14 Die wöchentliche Arbeitszeit in den Werkstätten für behinderte Menschen beträgt wenigstens 35 und höchstens 40 Stunden wöchentlich. Dies ist in § 6 Abs. 1 WVO als fachliche Anforderung an die Werkstätten für behinderte Menschen formuliert. Diese Anforderung gilt sowohl für die Maßnahmen der beruflichen Bildung im Berufsbildungsbereich (§ 57) als auch für die Beschäfti...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 2.1 Maßnahmen zur Erkennung des Rehabilitationsbedarfes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger werden durch § 12 Abs. 1 verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung eines Rehabilitationsbedarfes zu ergreifen. Die Hinwirkungspflicht sowie die Pflicht zur frühzeitigen Bedarfserkennung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 begründen ein subjektives Recht des Leistungsberechtigten, da es sich um individualisierte Amts- und Beratungspflic...mehr

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Sauer, SGB IX § 221 Rechtss... / 2.2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Wie die Vorgängerregelung des § 138 (a. F.) enthält auch § 221 keine konkreten Vorgaben zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts innerhalb der Werkstätten. § 221 legt lediglich fest, dass sich das Arbeitsentgelt aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammensetzt. Die frühere Regelung in § 54b Schwerbehindertengesetz (SchwbG), die die Zu...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die Vorgängervorschrift des § 21 a. F., die einen teils identischen Wortlaut hatte, außer Kraft. § 21 a. F. war zum 1.7.2001 mit folgender Gesetzesbegrün...mehr