Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Organisation von HR / 3.2.5 Matrixorganisation

Die Matrixorganisation charakterisiert sich dadurch, dass sie Gliederungsmerkmale zweidimensional verknüpft. Es entsteht ein Mehrliniensystem durch die Überlagerung eines vertikalen und horizontalen Leitungssystems. Ziel ist dabei, eine gleichzeitige und annähernd gleichberechtigte Koordination ausgehend von zwei unterschiedlichen Dimensionen anzustreben. So können beispiels...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.9 Drohende Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1

Rz. 12 Nach Auffassung des Gesetzgebers ist es mit dem Prinzip des SGB IX sowie mit einem effektiven und effizienten Rehabilitationssystem nicht vereinbar, mit möglichen Hilfen und Interventionen erst zu beginnen, wenn eine Behinderung eingetreten ist. Der Gesetzgeber zieht deshalb den Personenkreis der von Behinderung bedrohten Menschen bewusst in den Leistungs-/Zuständigke...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.2 Definition der Behinderung i. S. d. Abs. 1

Rz. 4 In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK, teilweise auch als UN-BRK bezeichnet; vgl. Rz. 9 ff.) durch einfaches Gesetz im Jahr 2009 in Kraft getreten. Aufgrund des erweiterten Behinderungsbegriffs des Art. 1 Abs. 2 BRK, dessen Definition von § 2 Abs. 1 aufgenommen wird, versteht man i. S. des heutigen Sprachgebrauchs unter Behinderung eine Abweichung ...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.7 Unterschied zur wesentlichen Behinderung i. S. d. § 53 SGB XII

Rz. 10 § 53 SGB XII befasst sich mit dem Anspruch auf Eingliederungshilfe. Zwar verweist der bis 31.12.2019 geltende § 53 Abs. 1 SGB XII (vgl. Art. 12 und 13 BTHG) auf den Behinderungsbegriff des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, anspruchsberechtigt sind jedoch nur Personen, die wegen einer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt ode...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.10 Nicht nur vorübergehende Behinderung

Rz. 14 Voraussetzung für die Annahme einer Behinderung i. S. d. Teils 1 des SGB IX ist, dass die Teilhabestörungen voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen (§ 2 Abs. 1 Satz 1). Der Zeitraum von 6 Monaten umfasst die Zeit vom Beginn der Aktivitäts-/Teilhabestörung (oft durch einen Unfall oder ein sonstiges Ereignis hervorgerufen) bis zu ihrer geschätzten Beendigung. Der –...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.3 Abgrenzung der Begriffe Krankheit und Pflegebedürftigkeit vom Begriff der Behinderung

Rz. 5 Nach der Rechtsprechung des BSG zum Recht der Krankenversicherung wird Krankheit definiert als ein „objektiv fassbarer, regelwidriger, anomaler körperlicher oder geistiger Zustand, der die Notwendigkeit einer Heilbehandlung erfordert und zur Arbeitsunfähigkeit führen kann.“ Dabei wird die Aufmerksamkeit nur auf die Behandlungsbedürftigkeit gelenkt. In diesem Sinne lieg...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.6 UN-Behindertenrechtskonvention

Rz. 9 Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention bzw. BRK und UN-BRK genannt) ist ein von über 100 Staaten geschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Das SGB IX regelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen bzw. mit drohenden Behinderungen. § 2 bestimmt, wann eine Behinderung bzw. eine drohende Behinderung vorliegt und grenzt dadurch zugleich ab, für wen die Regelungen des SGB IX gelten. Wird z. B. eine Unterarmgehstütze verordnet, muss u. a. wegen der Frage der Anwendung des § 14 geprüft werden, ob eine Behinde...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.12 Schwerbehinderung (Abs. 2)

Rz. 17 Gerade schwerbehinderte Menschen benötigen einen besonderen Diskriminierungsschutz i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 GG bzw. einen Nachteilsausgleich, um im Verhältnis zu einem gesunden Menschen gleichberechtigt ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen oder am allgemeinen Leben teilhaben zu können. Auch die BRK (vgl. Rz. 9 ff.) sichert dem schwerbehinderten Menschen ein Leben ohne b...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.1 Überblick

Rz. 8 Wegen der unter Rz. 7a aufgeführten Kritikpunkte wurde das Modell der ICIDH weiterentwickelt und durch einen überarbeiteten ICIDH, den sog. ICIDH-2, ersetzt. Letztendlich handelte es sich jedoch bei dem ICIDH-2 nur um Arbeitsentwürfe, die von der WHO 2001 unter dem Namen ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health bzw. Internationale Klassif...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Bis zum 31.12.2017 hatte § 2 einen verhältnismäßig ungenauen Begriff der Behinderung, der sich an die um die Jahrtausendwende angewandte Klassifikation von Behinderungen – auch ICIDH (International Classification of Impairments, Disabil...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.13 Gleichstellung (Abs. 3)

Rz. 21 Nach § 2 Abs. 3 können Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung nicht in der Lage sind, einen geeigneten Arbeitsplatz zu behalten. Anhaltspunkte hierfür können häufige behinderungsbedin...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.11 Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand

Rz. 15 § 2 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass eine Beeinträchtigung i. S. d. Satzes 1 nur vorliegt, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Damit soll ausgeschlossen werden, dass z. B. altersbedingte Erkrankungen i. d. R. als Behinderung anerkannt werden. Die Zweistufigkeit des Behinderungsbegriffs fordert somit, dass eine...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Mit § 2 definiert der Gesetzgeber die Begriffe der Behinderung (Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 4 ff.), der drohenden Behinderung (Abs. 1 Satz 2, vgl. Rz. 17 ff.) und der Schwerbehinderung (einschließlich Gleichstellung; Abs. 2 und 3, vgl. Rz. 23). Während § 2 Abs. 1 bei der Definition des Begriffs der Behinderung auf eine individuelle behinderungsbedingte Störung an der Teilhabe ...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.4 ICIDH

Rz. 6 Der Begriff der Behinderung hat sich im Laufe der Zeit entwickelt und wurde bezogen auf die Länder der Erde unterschiedlich interpretiert. Erst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelte 1980 mit der ICIDH (International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps bzw. Internationale Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträ...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.1 Anwendbarkeit des § 2 Abs. 1 für die Teilhabeleistungen des SGB IX

Rz. 3 Entsprechend § 1 wird im Teil 1 des SGB IX (§§ 1 bis 89) der Anspruch auf Teilhabeleistungen (§ 4) und das Verwaltungsverfahren (z. B. Zuständigkeitsklärung nach §§ 14, 15) für Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung geregelt. Bezüglich der Auswirkungen wird auf die Ausführungen zu Rz. 1b und auf die Komm. zu § 7 verwiesen.mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.8 Unterschied zum Behindertenbegriff des § 19 SGB III

Rz. 11 Nach § 19 Abs. 1 SGB III sind Menschen behindert, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben und weiter teilzuhaben, wegen Art und Schwere ihrer Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. Hierzu zählen auch lernbehinderte Menschen (= Personen, die in ihrem Le...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit ist ein Thema, das in unserer modernen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Für viele Menschen mit Behinderungen ist der Alltag oft mit großen Herausforderungen verbunden. Abhilfe schaffen soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) das darauf abzielt, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen ...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 1 Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen präzisiert. Es implementiert die Richtlinien des European Accessibility Acts (EAA) auf nationaler Ebene. Das BFSG hat das Ziel, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu fördern und sicherzustellen, dass Menschen mit B...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.3 Körperfunktion und -struktur

Rz. 8c Die wegen einer Krankheit etc. geminderten Körperfunktionen (= die physiologischen Funktionen von Körpersystemen einschließlich der psychologischen Funktionen; Beispiele: Die Insulinausschüttung ist eine Körperfunktion der Körperstruktur Bauchspeicheldrüse. Die Auswurfleistung des Herzens, auch Ejektionsfraktion (EF) genannt, ist eine Funktion der Körperstruktur Herz. ...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.2 Bio-psycho-soziales Modell der ICF

Rz. 8a Die ICF beschreibt Gesundheit und Krankheit als Ergebnis des Ineinandergreifens physiologischer, psychischer und sozialer Vorgänge und rückt als Ziel die Verbesserung der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen (z. B. Lernen, Schreiben, Rechnen, Kommunizieren, Gehen, Körperpflege oder Umgang mit Stress) in den Vordergrund. Das Modell beschreibt, wie sich die Eins...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 7 Chancen und Erfolgsbeispiele

Trotz der Herausforderungen bietet die Umsetzung des BFSG auch zahlreiche Chancen für Innovation und Wachstum, z.B.: Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen erschließen neue Kundengruppen. In Deutschland leben etwa 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, die von verbesserten Zugangsmöglichkeiten profitieren würden. Verbesserung der Nutzererfahr...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 5 Umsetzung und Unterstützung

Da die Vorgaben zur Barrierefreiheit auf möglichst viele Fälle und Anwendungen zutreffen sollen, sind die jeweiligen Gesetzesvorgaben möglichst allgemein gehalten. Daher existieren keine konkreten Standards. Daher lassen die Vorgaben aus dem BSFG viel Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die mögliche Umsetzung und die gestalterischen Methoden. Um die Barrierefreiheit der eigenen...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.5.4 Auswirkungen der ICF auf das SGB V und die sonstigen Sozialgesetzbücher

Rz. 8i Die ICF ist nicht nur bei der Anwendung des SGB IX, sondern auch bei den Leistungsansprüchen nach dem SGB V anzuwenden. Denn im Recht der Krankenversicherung sind für die Frage, ob bei einem Menschen eine medizinische Rehabilitation indiziert ist, ebenfalls die individuellen Auswirkungen seiner Krankheit im Alltag und die Faktoren, die darauf Einfluss nehmen, maßgeben...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 4 Konkrete Herausforderungen und Pflichten nach dem BFSG

Um Produkte gemäß dem BFSG in den Verkehr zu bringen, müssen Hersteller eine Reihe von Anforderungen und Pflichten erfüllen. Künftig müssen nicht nur bestehende Produkte und Dienstleistungen angepasst werden. Künftig wird es auch wichtig sein, Barrierefreiheit von Grund auf in Entwicklungsprozesse zu integrieren. Konkrete Herausforderungen für Unternehmen: Technische Anpassung...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 4.4 Pflichten von Dienstleistern

Dienstleistungserbringer haben spezifische Pflichten, um sicherzustellen, dass ihre Dienstleistungen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Zunächst dürfen sie ihre Dienstleistungen nur dann anbieten oder erbringen, wenn diese für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zu...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 4.1 Herstellerpflichten

Zunächst dürfen Hersteller ihre Produkte nur dann verkaufen, wenn diese für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hinweis Dokumentationspflicht Zudem müssen sie eine technische Dokumentation gemäß Anlage 2 erstellen und ein Konformitätsbewertungsverfahr...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 9 Diskriminierungsfreiheit

Eine KI-gestützte Personalentscheidung darf nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität des Beschäftigten führen ( § 1 AGG). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt ausdrücklich den Zugang zur Erwer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Behinderung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.6 Rechtsfolgen

Eine Pflicht zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen der Einstellung besteht nicht. Mit der Verweigerung an der Teilnahme oder der Nichtvorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die Untersuchung kann der Arbeitgeber jedoch von der Einstellung absehen. Auch wenn der Arzt zum Ergebnis kommt, dass der Bewerber nicht für die Besetzung der Stelle geeignet ist, wird...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.1 Voraussetzungen

Nach geltender Rechtslage sind ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Einstellung nur auf freiwilliger Basis, also nur mit Einwilligung des Bewerbers zulässig. Für die Einwilligung gelten die datenschutzrechtlichen Grundsätze des BDSG und der DSGVO (siehe Abschnitt 3.2). Der Arbeitgeber darf eine Einstellungsuntersuchung nur verlangen, wenn gesundheitliche Voraussetzungen ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.22 Durchführung des Familienleistungsausgleichs (Nr. 11)

Rz. 24 Durch das Jahressteuergesetz 1996 ist ab dem 1.1.1996 dem BZSt bzw. seinem Vorgänger, dem Bundesamt für Finanzen, die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 31, 62–78 EStG übertragen worden. Die Nennung der Vorschriften des EStG schränkt die Zuständigkeit des BZSt auf den Kindergeldbereich ein, während die Gewährung von Kinderfreibeträgen nac...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Rechtsfolgen unzulässiger Behinderung oder Beeinflussung

Rz. 5 Eine unzulässige Wahlbehinderung oder Wahlbeeinflussung kann eine Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG begründen. Ferner sind die Verbote gesetzliche Verbote im Sinne des § 134 BGB. Alle Rechtsgeschäfte, die unter die oben behandelten Verbote fallen, sind daher nichtig. Die gesetzlichen Verbote sind ferner Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, sodass die geschützten A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1.1 Allgemeines Behinderungsverbot

Rz. 2 Eine unzulässige Wahlbehinderung liegt vor, wenn die Einleitung oder die Durchführung der Wahl durch ein rechtswidriges Verhalten erschwert oder unmöglich gemacht wird.[1] Eine Behinderung liegt unter anderem vor, wenn der Arbeitgeber nicht die erforderlichen Sachmittel wie z. B. Wahlzettel, Wahlraum zur Verfügung stellt oder erforderliche Auskünfte gibt, ferner, wenn ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Wahlschutz

Rz. 1 § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG sollen eine ungehinderte Betriebsratswahl sicherstellen. Die einzelnen Verbote richten sich gegen alle. Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften dürfen die Wahl nicht behindern oder beeinflussen. Nicht untersagt ist das Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen eine Betriebsratswahl. Maßnahmen gegen unzuläs...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Defibrillator / 4.1 Medizinprodukt

Medizinprodukte sind alle Produkte, die gemäß Art. 2 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte geregelt sind. Ein Medizinprodukt ist ein Gerät, Instrument, Material oder eine Software, das vom Hersteller dafür gedacht ist, bei Menschen zu medizinischen Zwecken verwendet zu werden. Dazu zählen zum Beispi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienversicherung / 3.3 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, gilt keine Altersgrenze, sofern die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, zu dem das Kind auch tatsächlich familienversichert war. Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II schließt in diesem Fall allerdings das Bestehen einer Familie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2 Abgrenzung zu gesetzlichen Regelungen

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in vielen gesetzlichen Regelungen verankert, die allesamt Spezialregelungen zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen und vorrangig anwendbar sind. Daher ist eine Abgrenzung von diesen spezielleren Diskriminierungsverboten notwendig. Praxis-Beispiel Gesetzliche Regelungen mit Pflicht zur Gleichbehandlung Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 2 Abgrenzung zu gesetzlichen Regelungen

Infografik: Gleichbehandlungsgebot, Diskriminierungsverbote Wie sich aus den eingangs aufgezählten Vorschriften ergibt, ist der Grundsatz der Gleichbehandlung in vielen gesetzlichen Regelungen verankert, die allesamt Spezialregelungen zum allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen und vorrangig anwendbar sind. So ist etwa zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bes...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.3 Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch soll eine Ungleichbehandlung in der Sache verhindern. Daher sind Gegenstand der Prüfung stets konkrete einzelne Ansprüche oder Rechte eines Arbeitnehmers. Wichtig Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.5 Schwerbehindertenrecht

Rz. 24 Schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX) ein spezieller Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Rz. 25 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX kann im Gegensatz zu dem Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG von Beginn des Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.1 Beendigungszeitpunkt

Rz. 58 Nach § 8 Abs. 3 ATG ist die Befristung des Teilzeitarbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente wegen Alters hat, zulässig. Diese Regelung dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.[1] Zu den Renten wegen Alters i. S. dieser Bestimmung gehören neben Renten nach Altersteilzeit gemäß § 237 SGB VI auch Regelaltersr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.7 Teilzeitberufsausbildung

Rz. 35 Auch die Berufsausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. Seit 1.1.2020 ist diese Möglichkeit im Vergleich zur vorherigen Regelung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG a. F.) nunmehr in § 7a BBiG deutlich erweitert und näher geregelt worden. Anstelle der bisherigen Ausnahmelösung ist dies nun für alle eine mögliche Gestaltungsoption. Das bisher nachzuweisende berechtigte Int...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5.1 Besondere Verhaltenspflichten des Arbeitgebers

Bei schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellten treffen nach § 164 Abs. 1 SGB IX den Arbeitgeber insbesondere folgende Pflichten: Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bereits vorliegen, ob der Arbeitgeber mehr ...mehr