Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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ZErb 03/2026, Literaturkritik

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beckervordersandfort Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens 3. Aufl. 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-163-6, 79 EUR In seiner 3. Auflage zäh...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 1.2 Rechtsfragen

Das Recht des Mieters, vom Vermieter die Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands zu verlangen, entfällt, wenn der Mangel vom Mieter oder von Personen, für die der Mieter haftet, herbeigeführt wurde. Hinweis Personen, für die der Mieter haftet Zu diesen Personen gehören grundsätzlich Haushaltsangehörige, Untermieter und Besucher sowie die vom Mieter beauftragten Lieferanten ...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 1.2 Bewerbungsgespräch

Der für Stellenanzeigen anzuwendende Maßstab gilt gleichermaßen für Bewerbungsgespräche. Auch in diesen darf sich der Arbeitgeber zwar nach den Sprachkenntnissen erkundigen, muss jedoch bei der Ablehnung von Bewerbern darlegen können, dass keine diskriminierenden Motive mit ausschlaggebend waren. Im Gespräch gestellte Fragen nach Sprachkenntnissen oder der Muttersprachlichke...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 3.3 Betriebssprache

Abseits der Leistungssprache stellt sich die Frage, auf welcher Sprache mit den Beschäftigten und dem Betriebsrat kommuniziert werden muss. Diese Frage stellt sich insbesondere in internationalen Unternehmen, welche auch ausländische, nicht der deutschen Sprache mächtige Führungskräfte einsetzen, oder in Unternehmen, in denen ein Großteil der Beschäftigten kein Deutsch spric...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitgeber müssen bei der Stellenausschreibung – sei es auf klassischem Weg, per Online-Anzeige oder auf Social Media – und in Bewerbungsgesprächen sicherstellen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Das AGG verbietet zwar nicht jegliche Diskriminierungen, sondern gerade solche aus bestimmten Gründen.[1] Eine unmittelbare Benachteiligung nach dem AGG liegt vor, wenn eine Per...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.3.1 Menschen mit Behinderungen

Besonderen Schutz genießen Menschen mit Behinderungen. Für Beschäftigte mit Behinderungen muss der Arbeitgeber die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass ihre besonderen Belange im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden.[1] Er muss dabei insbesondere für eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und ...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Ebenso wie beim sachlichen Anwendungsbereich ist auch der persönliche Geltungsbereich der ArbStättV mit demjenigen des ArbSchG deckungsgleich, sodass die entsprechenden Bestimmungen des ArbSchG heranzuziehen sind. Arbeitgeber sind nach § 2 Abs. 3 ArbSchG natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 ArbSchG haben...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV [1] dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Mit ihr werden verschiedene Einzelrichtlinien der EU umgesetzt.[2] Sie regelt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitss...mehr

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Organisation von HR / 3.2.5 Matrixorganisation

Die Matrixorganisation charakterisiert sich dadurch, dass sie Gliederungsmerkmale zweidimensional verknüpft. Es entsteht ein Mehrliniensystem durch die Überlagerung eines vertikalen und horizontalen Leitungssystems. Ziel ist dabei, eine gleichzeitige und annähernd gleichberechtigte Koordination ausgehend von zwei unterschiedlichen Dimensionen anzustreben. So können beispiels...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.8 Drohende Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 3

Rz. 23 Nach Auffassung des Gesetzgebers ist es mit einem effektiven und effizienten Rehabilitations- bzw. Teilhabesystem nicht vereinbar, mit möglichen Hilfen und Interventionen erst zu beginnen, wenn eine Behinderung eingetreten ist. Der Gesetzgeber zieht deshalb den Personenkreis der von Behinderung bedrohten Menschen bewusst in den Leistungs-/Zuständigkeitsbereich des SGB...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.5 Leistungsziel unabhängig von der Ursache der Behinderung

Rz. 27 Bei dem Ziel der Teilhabeleistungen bleibt die Ursache der Behinderung unberücksichtigt. Es wird also z. B. nicht danach unterschieden, ob die Behinderung angeboren ist, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder eines anderen Unfallereignisses eintrat oder ob dem Behinderten selbst an dem Eintritt der Behinderung ein Mitverschulden trifft.mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.6 Unterschied zur wesentlichen Behinderung i. S. d. § 99 SGB IX

Rz. 21 Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 Menschen mit Behinderungen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, die für die Dauer von mindestens 6 Monaten wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die betreffende Person mu...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.1 Positive Beeinflussung der Behinderung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 14 Unter "Behinderung" versteht man im heutigen Sprachgebrauch eine Abweichung der Gesundheit, welche nicht nur vorübergehend (= mehr als 6 Monate) Barrieren aufbaut, die den betreffenden Menschen daran hindern, wie ein gesunder Mensch am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Danach zählen zu den Menschen mit Behinderungen Menschen, die langfristige körperli...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.1 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 1)

Rz. 7 § 3 verpflichtet die Rehabilitationsträger im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten vermieden wird. Die Aktivitäten der Rehabilitationsträger und Integrationsämter im Bereich der Prävention zielen darauf ab, dass Risikofaktoren, Gesundheitsgefährdungen und -probleme frühestmöglich id...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.1 Definition der Behinderung i. S. d. Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 6 Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 haben Menschen eine Behinderung, wenn sie körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben (Rz. 7 ff.), diese Beeinträchtigungen den Betroffenen wegen der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern (Rz. 11 ff.), die Störung der gleichberechti...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.9 Leistungen für Mütter und Väter mit Behinderungen (Abs. 4)

Rz. 34 Nach § 4 Abs. 4 werden Leistungen für Mütter und Väter mit Behinderungen gewährt, um diese bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Hilfe, die ein behinderter Elternteil benötigt, um die Versorgung und Betreuung des Kindes/der Kinder sicherzustellen. So sind z. B. Menschen mit fortgeschrittenem Muskelschwund ni...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.12 Menschen mit Behinderungen

Rz. 30 Bei Menschen mit Behinderungen ist zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen nach § 162 Nr. 2 das Arbeitsentgelt mindestens in Höhe von 80 % der monatlichen Bezugsgröße als Beitragsbemessungsgrundlage heranzuziehen (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.9).mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.3 Hinderung an der gleichberechtigten Teilhabe wegen der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren

Rz. 11 Behinderung entsteht erst durch das Zusammentreffen der gesundheitlichen Beeinträchtigung mit umwelt- bzw. gesellschaftlichen Hindernissen. Nach dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 aufgeführten Wechselwirkungsansatz manifestiert sich die Behinderung erst durch eine gestörte oder nicht entwickelte Fähigkeit/Interaktion des betreffenden Menschen in Bezug auf seine materielle und s...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.2 Grundbegriffe der Prävention

Rz. 8 § 3 trägt die Überschrift "Vorrang von Prävention". Unter Prävention versteht man alle medizinischen und sozialen Anstrengungen, die Gesundheit zu fördern (health promotion) und Krankheit und Unfälle sowie deren Folgen – hierzu zählen auch Behinderungen – zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern. Die Prävention i. S. d. § 3 soll dazu beitragen, bereits im Frühstadium ...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.9 Schwerbehinderung (Abs. 2)

Rz. 26 Wegen der behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen sieht das SGB IX Schutzrechte und Ausgleichsansprüche in seinem Teil 3 (beginnend mit § 151) für den schwerbehinderten Personenkreis vor; z. B. müssen Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5 % davon für schwerbehinderte Menschen bereitstellen. Andernfalls ist eine monatliche Ausgleichsabgab...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.1 Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Hilfsmittel i. S. d. Abs. 1 Satz 1 sind Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern (Satz 1 Alt. 1), einer drohenden Behinderung vorzubeugen (Satz 1 Alt. 2) oder eine Behinderung auszugleichen (Satz 1 Alt. 3). § 47 Abs. 1 SGB IX enthält eine Definition, die auch ...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem einmal grundlegend geändert – und zwar durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 § 3 hatte bis zum 31.12.2017 folgenden Text: "Die Rehabilitationsträger wirken...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 geändert. Rz. 2 Im Fokus des § 4 stehen die Ziele der Rehabilitations-/Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung. Behinderung e...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.2.3 Tertiäre Prävention

Rz. 13 Die tertiäre Prävention hat die Aufgabe, bei eingetretener Krankheit ein Fortschreiten, eine Chronifizierung oder eine Rezidivbildung zu verhüten. Während es bei der sekundären Prävention darum geht, gesundheitliche Gefahren, die zu einer Behinderung führen können, frühzeitig zu erkennen und die Entstehung einer Behinderung zu vermeiden, befasst sich die tertiäre Präve...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.5 Abweichender Körper- und Gesundheitszustand des Betroffenen von dem für das Lebensalter typischen Zustand

Rz. 18 § 2 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes i. S. d. Satzes 1 nur vorliegt, wenn der Körper- und Gesundheitszustand des Betroffenen von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Damit soll ausgeschlossen werden, dass z. B. altersbedingte Einschränkungen als Behinderung anerkannt werden. Die Zweistufigkeit des Behinderun...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 Das SGB IX regelt die Rechte von Menschen, die behindert (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2), von Behi...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 2) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis in § 139 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Produkte erfüllen. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, sich abe...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.2 Körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen

Rz. 7 Körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen verursachen langfristige Einschränkungen der Gesundheit, die Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft (Rz. 11 ff.) hindern können. Diese sind wie folgt definiert: Körperliche Beeinträchtigungen: Einschränkungen der körperlichen Funktionen (z. B. Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer). Es hand...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.10 Gleichstellung (Abs. 3)

Rz. 32 Nach § 2 Abs. 3 können Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung nicht in der Lage sind, einen geeigneten Arbeitsplatz zu behalten. Die Gleichstellung ist bei der Agentur für Arbeit zu beantragen....mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.3.3 Notwendige Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Rz. 11 Die durch die Behinderung eingeschränkte Soziale Teilhabe soll so weit wie möglich beseitigt werden, um dem Betroffenen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern (§ 76). Ziel ist, dem Menschen, der aufgrund seiner Behinderung bzw. drohenden Behinderung von (Teil-)Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgegrenzt ...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Mit § 2 definiert der Gesetzgeber die Begriffe der "Behinderung" (Abs. 1 Satz 1 und 2; vgl. Rz. 6 ff.), der "drohenden Behinderung" (Abs. 1 Satz 3, vgl. Rz. 23 ff.) und der "Schwerbehinderung" (einschließlich Gleichstellung; Abs. 2 und 3, vgl. Rz. 26 ff.). Nach den Zielvorstellungen des § 4 soll einem Menschen mit Behinderung trotz seiner behinderungsbedingten Beeinträchti...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.2 Begriff der Leistungen zur Teilhabe

Rz. 4 In Anlehnung an das "Partizipationsmodell" der Weltgesundheitsorganisation (WHO; vgl. Komm. zu § 2 SGB IX) ist das zentrale Ziel des SGB IX, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe auch für Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung zu erreichen. Die Teilhabe bedeutet nach einer Definition der WHO aus dem Jahr 2001 das "Einbezogen sein in eine Leben...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.4 Störung der gleichberechtigten Teilhabe mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate

Rz. 16 Voraussetzung für die Annahme einer Behinderung i. S. d. § 2 ist gemäß dessen Abs. 1 Satz 1, dass sich die Teilhabestörungen voraussichtlich für einen Zeitraum mehr als 6 Monaten negativ auf die Teilhabe auswirken. Der Zeitraum von 6 Monaten (182 Tage) umfasst die Zeit vom Beginn der Aktivitäts-/Teilhabestörung (oft durch einen Unfall oder ein sonstiges Ereignis hervo...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.3 Begriff der notwendigen Sozialleistungen

Rz. 5 Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 umfassen die Leistungen zur Teilhabe die notwendigen Sozialleistungen. Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung in Gemeinschaften und Lebensbereichen einbezogen sind. Es geht nicht nur um die Teilnahme an Aktivitäten, sondern auch darum, sich zugehörig und beteiligt zu fühlen. Der Mensch mit Behinderung bzw. drohender Behinderung will im Z...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.2 Erwerbsfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Vermeidung von Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 Während § 4 Abs. 1 Nr. 1 allgemein auf die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung (Teilhabestörung) und auf die Vermeidung ihrer negativen Folgen abstellt, verpflichtet Nr. 2 die Rehabilitationsträger dazu, alles zu tun, um günstig zu beeinflus...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.3 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 21 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist bei allen Arbeitnehmenden anzuwenden, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Nach § 167 Abs. 2 hat der Arbeitgebende in diesen Fällen dem Arbeitnehmenden anzubieten, mit ihm und mit der zuständigen Interessenvertretung i. S. d. § 176 (Betriebs-/Personalrat) und bei s...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.3 Gemeinsame Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX"

Rz. 14 Nach § 25 i. V. m. § 26 haben die Rehabilitationsträger in Gemeinsamen Empfehlungen zu vereinbaren, welche Maßnahmen i. S. d. § 3 geeignet sind, um den Eintritt der Behinderung zu vermeiden. Außerdem haben sie zu unterschiedlichen Zielsetzungen weitere Gemeinsame Empfehlungen zu erarbeiten. Unter Federführung der BAR haben die Rehabilitationsträger die Gemeinsame Empfe...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.5 Abgrenzung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 25 Obwohl die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5) gegenüber Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nachrangig sind (vgl. z. B. § 91), ist die Abgrenzung der beiden Leistungen in der Praxis schwierig. Nicht selten werden Anträge auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 14 an die Träger der medizinischen Rehabilitation weitergeleitet, weil der andere R...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4 Teilhabeziele im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 13 Gemäß § 1 Satz 1 erhalten Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden trägerspezifischen Leistungsgesetzen (z. B. SGB V, SGB VI), um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu ve...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.4 Integration in die Gesellschaft/Inklusion (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 21 Die Teilhabeleistungen zielen darauf ab, den betroffenen Menschen möglichst auf Dauer u. a. in Arbeit, Schule/Beruf und Gesellschaft zu integrieren bzw. einzugliedern. Das durch § 4 Abs. 1 Nr. 4 vorgegebene Ziel bezieht sich auf die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und orientiert sich insbesondere an der Eingliederungshilfe i. S. d. §§ 90 bis 150a SGB IX. Aus § 4 Abs....mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.8 Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern (Abs. 3)

Rz. 33 Nach § 1 Satz 2 sind den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder Rechnung zu tragen. § 4 Abs. 3 nimmt für den speziellen Personenkreis der Kinder diesen Grundsatz noch einmal auf, weil der für behinderte Erwachsene selbstverständliche Anspruch auf Selbstbestimmung von den Kindern oft nicht durchgesetzt werden kann. De...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.3 Eingliederung/Wiedereingliederung in Arbeit und Beruf (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 20 Jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch hat Anspruch darauf, dass er entsprechend seinen Neigungen und (verbliebenen) Fähigkeiten dauerhaft einer dem Unterhalt dienenden Arbeit nachgehen kann. Für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen gelingt der Einstieg bzw. der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben oft nur mithilfe von gezielten Leistungen – näml...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.2.2 Sekundäre Prävention

Rz. 11 Unter sekundärer Prävention versteht man die Krankheitsfrüherkennung. Es geht darum, Krankheiten in der präklinischen Phase – also wenn subjektiv noch keine oder nur sehr schwach ausgeprägte Beschwerden/Funktionseinbußen (Symptome) vorhanden sind – wahrzunehmen. Zur Früherkennung bedient man sich sog. Screenings (Filteruntersuchungen). Dadurch können Krankheiten, die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.7 Unterschied zum Behindertenbegriff des § 19 SGB III

Rz. 22 Nach § 19 Abs. 1 SGB III sind Menschen behindert, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art und Schwere ihrer Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. Hierzu zählen auch lernbehinderte Menschen (= Personen, die in ihrem Lernen umfänglich und lan...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.2 Abgrenzung zu sonstigen Präventionsvorschriften des SGB

Rz. 22 Der Bereich der Vorbeugung/Prävention ist im SGB an unterschiedlichen Stellen vertreten; entsprechend der unterschiedlichen Zielsetzungen der Rehabilitationsträger ist der Grundsatz der Vorbeugung/Prävention in den jeweiligen Büchern des SGB verankert, z. B. in § 20a SGB V – Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten § 20b SGB V – Betriebliche Ge...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit ist ein Thema, das in unserer modernen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Für viele Menschen mit Behinderungen ist der Alltag oft mit großen Herausforderungen verbunden. Abhilfe schaffen soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) das darauf abzielt, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.5 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 2)

Rz. 23 Die alltäglichen Lebens-, Lern- und Arbeitsbedingungen sind von erheblicher Bedeutung für ein gesundes Leben. Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Das bedeutet, dass die jeweiligen Verantwortungsträger auf der Basis ihrer gesetzlich zugewiesenen Verantwortung tätig werden und sich beteiligen müssen. Nach § 3 Abs. 2 wird der Bezug z...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.2.1 Primäre Prävention

Rz. 10 Unter primärer Prävention versteht man die Förderung der Gesundheit und die Verhütung von Krankheiten durch Beseitigung eines oder mehrerer ursächlicher Faktoren oder die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des betroffenen Menschen oder die Veränderung von Umweltfaktoren, die ursächlich oder als Überträger an der Krankheitsentstehung beteiligt sind. Die möglichen Maßnahmen ...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 1 Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen präzisiert. Es implementiert die Richtlinien des European Accessibility Acts (EAA) auf nationaler Ebene. Das BFSG hat das Ziel, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu fördern und sicherzustellen, dass Menschen mit B...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.3.1 Notwendige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Rz. 6 Die Teilhabeleistungen, die der Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse des Menschen dienen (sehen, hören, sprechen, fortbewegen, sitzen; ferner: Nahrungsaufnahme einschließlich Ausscheidung, Körperpflege, Herstellung und Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten sowie Ausübung eines Berufs zur Finanzierung des Lebensunterhaltes; vgl. Komm. zu § 47) nehmen bei einem M...mehr