Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Unzumutbarkeit der Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Anspruch auf Erteilung der Gebrauchsüberlassungserlaubnis besteht nicht, wenn dem Vermieter die Überlassung des Wohnraums an einen Dritten nicht zugemutet werden kann. Dies ist der Fall, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Barrierefreiheit

Bei einer baulichen Veränderung wegen Barrierefreiheit: Hat die GdWE ein Recht auf Rückbau bei Auszug? Nein. Die GdWE sollte sich für diesen Fall aber absichern. Dies ist auch möglich, da die Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG über die Durchführung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschließen. Hier können sie für einen späteren Rückbau eine Sicherheit verlan...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Barrierefreiheit

Bei Antrag eines Mieters auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit: Muss dieser die Kosten selbst tragen? Ein Mieter kann nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dienen. Der Anspruch besteht allerdings nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... / 1 Im Vorfeld der Versammlung

Ein Wohnungseigentümer bittet die Verwaltung darum, einen Beschluss zu initiieren, mit dem ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird. Muss der Verwalter zeitnah zu einer Versammlung einladen? Hier antwortet der Jurist: "Es kommt darauf an". Worauf kommt es an? Auf die Dringlichkeit der baulichen Veränderung! Nehmen wir als Beispiel eine bauliche Veränderung, auf die ein ...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.5 Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen

Rz. 8 Mit der Nr. 4 sollen die in der Vorschrift benannten Grundsätze zur Ausgestaltung der Leistungen und sonstigen Aufgaben um den Aspekt der Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen ergänzt werden (BT-Drs. 19/26107 S. 75). Die Änderung ist eines der Elemente zur Umsetzung der inklusiven Lösung auf der ersten Stufe, die am 10.6.2021, dem Tag nach der Verkünd...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 2 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)

Rz. 2 Mit Art. 1 des BTHG v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde das SGB IX neu gefasst. Durch Art. 2 wurde das Neunte Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Art. 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zu diesem Zeitpunkt zuletzt durch Art. 3 Abs. 12 des Neuntes Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – ...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.2 Verpflichtungen der Schulen

Rz. 9 In der Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) werden erstmals die Schulen exemplarisch genannt. Zuständigkeitskonflikte entstehen immer wieder zwischen Schulverwaltung und Jugendhilfeträgern. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob bei Teilleistungsstörungen, wie Legasthenie (Lese- un...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 5 Abs. 1 benennt einen weiten Personenkreis, dem ein einklagbarer Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch den Verfahrenslotsen zusteht. Zu den Anspruchsberechtigten gehören junge Menschen, die noch nicht 27 Jahre alt sind (§ 7 Abs. 1 Nr. 4) und an einer Behinderung leiden oder die wegen einer drohenden Behinderung solche Leistungen geltend machen oder bei denen s...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 25 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Diskussionspapier zur Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung, NDV 2010, 467; DIJuF, Rechtsgutachten v. 10.3.2017, J 4.200/J 9.120 Sr – Vorrangigkeit der Medikamentengabe gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe bei ADHS oder ähnlichen Störung...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.4 Maßnahmen der Frühförderung für Kinder

Rz. 22 Abs. 4 Satz 3 erlaubt es den Bundesländern landesgesetzlich zu regeln, dass für die Leistungen der Frühförderung für Kinder andere Leistungsträger zuständig sind. Davon haben Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Sachsen und das Saarland Gebrauch gemacht und diese Leistungen den Sozialhilfeträgern zugewiesen. Unter Frühförderu...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 6 Übergreifende Rechtsprechung

Rz. 87 BSG, Urteil v. 19.9.2024, B 9 SB 2/23 R Einem Anspruch auf Erstattung des bei der Ausgabe der Wertmarke gezahlten Betrags steht nicht entgegen, dass keine "für den Lebensunterhalt laufende(n) Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches" bezogen werden, wie es § 228 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX voraussetzt. Denn über den Wortlaut hinaus genügt als Anspruc...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.3 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

Rz. 19 Absatz 4 wird ebenfalls durch das KICK neu gefasst und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 geändert. Ebenso wie bei Leistungsempfängern nach dem SGB II (vgl. Rz. 17) werden auch für sie die Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung vorrangig durch den nach...mehr

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Kossens, SGB XIV § 62 Leist... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das 6. Kapitel des SGB XIV und damit die in § 62 SGB XIV genannten Leistungen zur Teilhabe sind seit dem 1.1.2024 in Kraft. Es wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) eingeführt. Der Gesetzestext geht dabei auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 9.10.2019 (BT-Drs. 19/13824) zurück. Die Norm...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Binder, Die Rolle der Verfahrenslotsinnen im Kinderschutz, JAmt 2024, 626; Ehlers, Schon die halbe "Große Lösung"? Das Jugendamt als Verfahrenslotse, JAmt 2022, 1; ders., Rechtliche Konzeption von Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII) und EUTB (§ 32 SGB IX), JAmt 2023, 317; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten 30.5.2022, SN_2022_04...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.6 Form der Beteiligung und Beratung

Rz. 14 Der mit dem KJSG angefügte Abs. 4 soll der Subjektstellung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen. In welcher Form die Beteiligung und Beratung stattfindet, soll dem Einzelfall überlassen bleiben. Eine allgemein verbindliche Vorgabe ist nicht möglich. In Bezug auf Kinder und Jugendliche mit Behinderung trägt die Regelung auch Art. 21 der UN-Beh...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.1.2 Individuelle Beeinträchtigung

Rz. 15 Individuelle Beeinträchtigungen liegen in der Person der jungen Menschen selbst: Ausschlaggebend für die misslungene gesellschaftliche Eingliederung sind Defizite in kognitiven, physischen, psychischen oder sozialen Bereichen, die sich z. B. in Konzentrationsmängeln, besonderer Leistungsschwäche und aggressivem Verhalten niederschlagen. Rz. 16 Zu der Zielgruppe junger ...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.4 Aufgaben des Verfahrenslotsen nach Abs. 2

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 weist dem Verfahrenslotsen die Aufgabe zu, den örtlichen Träger, also das Jugendamt bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit, die ab dem 1.1.2028 stattfinden soll, zu unterstützen. Dazu gehört die Vermittlung von Expertise und die strukturelle Vorbereitung des Jugendamtes auf die Umsetzung d...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.3 Adressaten der Förderangebote (Abs. 1 Satz 1, Abs. 4)

Rz. 19 Adressaten der Jugendarbeit sind junge Menschen, die nach der Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 noch nicht 27 Jahre alt sind. Eine Ausnahme hierzu bildet Abs. 4: Hiernach können Angebote der Jugendarbeit auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen. Diese Regelung berücksichtigt insbesondere, dass längere Schul- und A...mehr

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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 enthalten eine sehr umständliche und wenig verständliche Begriffsdefinition für selbstorganisierte Zusammenschlüsse i. S. d. SGB VIII. Gemeint sind selbstorganisierte (nicht-staatliche) Zusammenschlüsse Betroffener. Es soll sich um nicht in berufsständischen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe eingebundene Personen handeln. Es soll sich insbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.1.1 Soziale Benachteiligung

Rz. 9 Unter "sozialer Benachteiligung" versteht man eine – aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe – bedingte mittelbare oder unmittelbare Zurücksetzung von Menschen im Wettbewerb um den Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen wie z. B. Bildung, Ausbildung und Einkommen (Schruth, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 13 Rz. 37; ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.1 Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger

Rz. 5 Die Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger werden in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft genannt. Gemeint sind Ansprüche auf andere Sozialleistungen mit Ausnahme der in Abs. 2 aufgeführten Leistungen nach SGB II und SGB XII, die gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe nachrangig sind. Die jeweilige Sozialleistung muss dem gleichen Zweck dienen wie die zu gewährende Leistun...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.5 Beteiligung der Erziehungsberechtigten sowie des Kindes/des Jugendlichen

Rz. 22 Erziehungsberechtigte sowie das betroffene Kind oder der Jugendliche sind gemäß Abs. 1 Satz 2 grundsätzlich zu beteiligen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Soweit die Eltern erziehungsberechtigt sind, gebietet dies deren Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Für das Kind bzw. den Jugendlichen gilt En...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 14 i. V. m. Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) eingeführt. Sie tritt am 1.1.2024 in Kraft und gemäß Art. 9 Abs. 4 am 1.1.2028 wieder außer Kraft. Rz. 2 Für den Prozess der Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Leistungen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 9a Ombudss... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in das SGB VIII eingeführt und gilt seitdem unverändert. Sie verpflichtet die Länder zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur durch Einrichtung von Ombudsstellen...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.2 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und erleichtern

Rz. 11 Abs. 3 Nr. 2 i. d. F. des KJSG konkretisiert den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beizutragen. Es wird klargestellt, dass der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe auch d...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 2.4 Begriffliche Sonderregelungen

Rz. 8 Der mit dem KJSG eingeführte Abs. 2 weist darauf hin, dass für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII grundsätzlich – in Ergänzung der jeweiligen Begriffsbestimmung in § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 – die Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 SGB IX und damit der Behinderungsbegriff der VN-BRK gilt. Insbesondere im Hinblick auf die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 3 Literatur

Rz. 41 Beckmann, Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Bernzen , Rechtsansprüche oder Ermessen im SGB VIII – praxisbezogene Reflexion zur Rechtsanwendung, RdJB 2014, 474; Dehmer/Struck, Bildungs- und Teilhabeförderung von Kindern und Jugendlichen – Wie kann sie im Rahmen des SGB VIII gesichert werden? JAmt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführt. Sie wurde zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl....mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.1.1 Berechtigte und Verpflichtete

Rz. 2 Anspruch auf Beratung haben nach Abs. 1 alle Leistungsberechtigten nach dem SGB VIII und auch Leistungsempfänger, die nicht selbst leistungsberechtigt sind, wie etwa Kinder und Jugendliche bei der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. Als Berechtigte werden ausdrücklich leistungsberechtigte junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte sowie alle...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.3 Teilnahme am Gesamtplanverfahren

Rz. 8 Abs. 3 steht im Zusammenhang mit dem Gesamtplanverfahren nach § 117 Abs. 6 Satz 1 SGB IX und sieht vor, dass das Jugendamt bei der Aufstellung des Gesamtplans nach § 121 SGB IX beratend teilnimmt, soweit die Voraussetzungen nach § 117 Abs. 6 SGB IX vorliegen. Mit der Regelung wird funktionell sichergestellt, dass bis zur schrittweisen Zusammenführung der Zuständigkeite...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 3 Literatur

Rz. 15 Beckmann, Elterliche Selbstbestimmung im Kinderschutz. Rechtliche Analyse unter Einbeziehung ethischer und sozialpädagogischer Aspekte, 2021; Böver/Kotthaus, Praxisbuch Kindersschutz – Professionelle Herausforderungen bewältigen, Sammelwerk, 2024; Brand, Die Bedarfslage unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter als Herausforderung für das Case Management, Monographie 20...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 1 Einführung eines Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Rz. 1 Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) v. 9.6.2001 (BGBl. I S. 1046) hat erstmals das SGB IX hervorgebracht, es galt bis zum 31.12.2017. Bis dahin wurde es allein ab 2005 insgesamt 30-mal geändert, zuletzt durch Art. 165 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.3 Berücksichtigung der speziellen Schutzbedürfnisse

Rz. 4 Abs. 3 stellt klar, dass sowohl bei der fachlichen Beratung nach Abs. 1 bei Gefährdungseinschätzung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, als auch bei der konzeptionellen Beratung von Einrichtungsträgern nach Abs. 2 über fachliche Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Beteiligungs- und...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) mit Wirkung zum 1.1.1991 in das SGB VIII eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (B...mehr

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Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3 Störung des Hausfriedens

Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB) kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB in folgenden Fällen gegeben sein: Verletzung der Hausordnung und Ruhestörungen Durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen, z. B. wiederholte nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik trotz Abmahnung, auch wenn nach der Kündigung keine Stör...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 5 Zusammenfassung wichtiger Änderungsgesetze zum SGB IX i. d. F. des BTHG

Rz. 82 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) Das Gesetz korrigierte Redaktionsversehen und stellte einige Regelungen aus der Gesetzgebung des Art. 1 BTHG klar. Zudem enthielt es Folgeregelungen zum Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017 (BGBl. I ...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 4 Änderungshistorie zum SGB IX i. d. F. des Bundesteilhabegesetzes

Rz. 57 Das SGB IX i. d. F. des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde geändert: Rz. 58 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) – 1.1.2018 § 6, § 19, § 35, § 138, § 170, § 173, § 225, § 231, § 232, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.4 Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 18 Zuständig für die Wahrnehmung des Schutzauftrages ist der örtliche Träger, also das Jugendamt, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche zu dem Zeitpunkt tatsächlich aufhält, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls auftreten. Insoweit ist allgemein anerkannt, dass die Zuständigkeitsregelung des § 87 für die Inobhutnahme entsprech...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.5 Vereinbarungen mit Leistungserbringern zur Erfüllung des Schutzauftrags

Rz. 36 Die in Abs. 1 normierten Aufträge und Verpflichtungen richten sich allein an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2). Freien Trägern können diese Aufträge und Verpflichtungen nur durch Vereinbarungen mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe übertragen werden. Abs. 4 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, solche Vereinbarunge...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / Zusammenfassung

Überblick Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Praktische Bedeutung hat das AGG insbesondere im Arbeits- und Mietrecht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Gesetz ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeines Gleichbehandlun... / 1.1 Vermietung von Wohnraum

Im Bereich der Wohnungsvermietung gilt das AGG nicht, wenn der Vermieter oder einer seiner Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzt (§ 19 Abs. 5 Satz 2 AGG). Zu den Angehörigen zählen der Ehegatte (auch der getrennt lebende), die Eltern, die Geschwister, alle Verwandten in gerader Linie, d. h. Kinder, Enkel, Urenkel, Stiefkinder, Schwager/Schwägerin, Schwiegereltern, N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.2 Barrierefreiheit

Dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen alle baulichen Veränderungen, die für die Nutzung durch körperlich oder geistig eingeschränkte Personen erforderlich oder auch nur förderlich sind. Hiervon umfasst sind insbesondere Zustimmung zur Anlegung eines behindertengerechten Wegs zur Wohnanlage des an den Rollstuhl gefesselten Erdgeschosseigentümers;[1] Anlage eines ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist eine Erste-Hilfe-... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Da im betrieblichen Alltag weitergehende bzw. besondere Unfallgefahren existieren, wurde dem Unternehmer in § 21 SGB VII und § 10 ArbSchG die Verantwortung für eine wirksame Erste Hilfe übertragen. Weitere Rechtsvorschriften konkretisieren, welche Elemente zur Erste-Hilfe-Organisation im Unternehmen gehören. Der Arbeitgeber muss v. a.: frei zugängliche und funktionsfähige Mel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.1 Grundsätze

Konkret verleiht § 20 Abs. 2 WEG den Wohnungseigentümern einen Individualanspruch auf Gestattung von baulichen Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchschutz, dem Anschluss an das Glasfasernetz und der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. "Angemessene" bauliche Veränderung Mit Blick auf dies...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.2.1 Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen

Rz. 19 HI1996277 Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig i. S. d. PflegeZG sind zunächst Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14, 15 SGB XI erfüllen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 PflegeZG). Danach ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täg...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.1 Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis

Rz. 33 Beispiel Ausgleichsklausel Eine Arbeitnehmerin und eine Arbeitgeberin schließen im Juni 2023 einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023. Sie vereinbaren darin u. a.: 5. URLAUB Der Arbeitnehmerin steht für das Kalenderjahr 2023 der volle Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. … 9. AUSGLEICHSKLAUSEL Mit dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und...mehr

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FF 03/2026, Einkommensermit... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung in der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" in dem am 15.3.2024 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem er verpflichtet wurde, ab Rechtskraft der Scheidung an die Antragstellerin monatlich im Voraus Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.826 EUR/Monat, davon Krankheitsvorsorgeunterhal...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 1. Kontrollbetreuung

Ist der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage, seine Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten auszuüben, ist an die Einrichtung einer Kontrollbetreuung zu denken. Das Betreuungsgericht bestellt nach § 1820 Abs. 3 BGB einen Kontrollbetreuer, wenn die Bestellung erforderlich ist, weilmehr