Fachbeiträge & Kommentare zu Beherbergung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / 2. Frühstück ist abgrenzbar zur ermäßigt zu besteuernder Beherbergung

Was die von der Generalanwältin von der Steuerermäßigung für Beherbergungen ausgenommenen Frühstücksmahlzeiten anbelangt, lässt sich anmerken, dass sich in der Hotellerie-Szene ohnehin Übernachtungspreise mit oder ohne Frühstück (bzw. Halbpension oder Vollpension) im Angebot durchgesetzt haben und deswegen diese Leistungen getrennt in den Rechnungen ausgewiesen werden. Darüb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / 1. Einleitung und Vorgeschichte der Vorlageverfahren

Einleitend wird die wesentliche Frage aufgeworfen, ob das Frühstück oder andere Nebenleistungen von Hotels und ähnlichen Einrichtungen, die eine kurzfristige Beherbergung anbieten, getrennt von der Beherbergungsleistung besteuert werden müssen, oder als Nebenleistungen zu demselben, niedrigeren Satz wie die Hauptleistung besteuert werden können. Frage der Unionsrechtskonformi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / b) Beschränkung auf die Beurteilung von Frühstücken

Angesichts der Nichtsteuerbarkeit von kostenlosen Leistungen werden die Fragen des BFH von der Generalanwältin lediglich im Hinblick auf die Bereitstellung des Frühstücks beantwortet. Deutsches Aufteilungsgebot kein Verstoß gegen Art. 98 MwStSystRL: Zur Kardinalfrage, ob eine Pauschalleistung "Übernachtung mit nicht optionalem Frühstück" entsprechend der gesetzgeberischen Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / 3. Ergebnis

Nach alledem nicht überraschend würde die Generalanwältin Art. 98 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang III Nr. 12 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahingehend auslegen[7], dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der Beherbergungsbetriebe verpflichtet sind, Dienstleistungen wie das Frühstück getr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot nicht unionsrechtswidrig? (USTB 2025, Heft 12, S. 387)

Schlussanträge der Generalanwältin Capeta zu den EuGH-Vorlagen betreffend das gesetzliche Aufteilungsgebot bei Anwendung des ermäßigten Steuersatzes des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG im Hinblick auf die unselbständigen Nebenleistungen zur Beherbergung StB Dr. Eduard Forster[*] Die Diskussionen um das Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich der unselbständigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / III. Ausblick

Die – im Detail mit der EuGH-Rechtsprechung nicht konsistenten – Schlussanträge der Generalanwältin lassen nichtsdestotrotz darauf schließen, dass der EuGH trotz der aufgekommenen Zweifel nach den EuGH-Urteilen Stadion Amsterdam und Finanzamt X ein Aufteilungsgebot zwischen Haupt- und Nebenleistungen im Rahmen der kurzfristigen Beherbergung in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG bestäti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / [Ohne Titel]

StB Dr. Eduard Forster[*] Die Diskussionen um das Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich der unselbständigen Nebenleistungen zur Beherbergung gehen in die nächste Runde. Auslöser sind die Schlussanträge der Generalanwältin Capeta (verb. C-409/24 bis C-411/24, ECLI:EU:C:2025:731) zu den drei deutschen EuGH-Vorlagen (BFH, Beschl. v. 10.1.2024 – XI R 11/23...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / 1. Kostenlose Leistungen sind nicht umsatzsteuerbar

Soweit Parkplätze, Zugang zum Fitness- und Wellnessbereich sowie W-LAN "kostenfrei" bzw. "kostenlos" angeboten werden, sind diese Dienstleistungen nach Auffassung der Generalanwältin mangels Entgeltzahlung nicht umsatzsteuerbar. Im Ergebnis entspricht dies auch den Anwendungsregeln im österreichischen Umsatzsteuerrecht bzw. der in Österreich praktizierten Aufteilungslösung, n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Nicht Wohnzwecken dienend

Rn. 339 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Gebäude(-teile) dürfen nicht Wohnzwecken dienen, dh, sie dürfen nicht dazu bestimmt und geeignet sein, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen (BFH BStBl II 2004, 221; BFH BStBl II 2004, 223; BFH BStBl II 2004, 225; R 7.2 Abs 1 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 401 (04/2023)). Gebäude dienen ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.3 Bindungszeitraum

Nach § 7b Abs. 2 Nr. 3 EStG muss die begünstigte Wohnung mindestens zehn Jahre nach der Anschaffung oder Herstellung der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Ein Gebäude dient auch der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken, soweit es zwar vorübergehend leer steht, aber zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken bereitgehalten wird.[1] Für den Fall, dass für di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.3 Familienhaushalte

Rz. 143 Die Höhe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben bei Kindern und Jugendlichen wurde entsprechend dem bei der Ermittlung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben bei Einpersonenhaushalten nach § 5 RBEG angewandten Verfahren vorgenommen. Die ermittelten Verbrauchsausgaben dienen ungeachtet der nachfolgenden Aufstellung nur der Berechnung eines Budgets. Weite...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.2 Einpersonenhaushalte

Rz. 82 Die Abgrenzung der Bedarfsstufen für die Zeit ab 2017 durch das RBEG 2017 beruht nicht mehr auf einer Unterscheidung danach, ob Erwachsene allein oder in einer Konstellation von mehreren Personen in einer Wohnung leben. Es ist nicht mehr entscheidend, ob in einer Wohnung mehrere Haushalte bestehen können oder nicht. Rz. 83 Das BVerfG habe die Festlegung einer abweichen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 6 Schuldgeld

Schulgeld für Privatschule → Zeilen 56–58 Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule besucht, gehört zu den abzugsfähigen Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Voraussetzung ist, dass es sich um eine (Privat-)Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft in Deutschland, im EU- bzw. EWR-Ausland (I...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Umlagen → Zeilen 20–24 Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Müllabfuhr sowi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift setzt zunächst voraus, dass zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Mietverhältnis, das Zwischenmietverhältnis, besteht. Ob der Vermieter auch Eigentümer des vermieteten Objekts ist, ist unerheblich. Auf Pachtverhältnisse ist § 565 BGB ebenfalls anwendbar (Schmidt-Futterer/Streyl, § 565 Rn. 9). Ist der Vermieter mit der Überlassung an den Dritten einve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Notwendige Beherbergung als Abhilfe (§ 651k Abs. 4, 5 BGB)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / d) Notwendige Beherbergung als Abhilfe

aa) Checkliste: Notwendige Beherbergung als Abhilfe (§ 651k Abs. 4, 5 BGB) Rz. 103mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / 9. Unterstützungs- und Betreuungsleistungen

Rz. 217 Die Unterstützungs- und Betreuungsleistungen sind in Art. 8, 9 Fluggastrechte-VO geregelt. Sie umfassen auch Ansprüche auf anderweitige Beförderung und Beherbergung. Werden sie durch das Luftfahrtunternehmen nicht erbracht, stehen dem Fluggast Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zu, deren dogmatische Verortung in der Fluggastrechte-VO oder im nationalen Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / a) Reiseleistung

Rz. 8 Der Begriff der Reiseleistung ist legaldefiniert. Hierbei handelt es sich um:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / III. Checkliste: Verbundene Reiseleistung

Rz. 173 1. Vorliegen einer verbundenen Reiseleistung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGBmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Beherbergungspflicht

Rz. 104 Die Beherbergungspflicht (§ 651k Abs. 4 BGB) dient der Sicherung der Unterbringung des Reisenden bei verhinderter Rückbeförderung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände. Da die nach altem Recht dem Reiseveranstalter eingeräumte Möglichkeit, den Reisevertrag auch während der Reise wegen höherer Gewalt zu kündigen, jetzt nicht mehr besteht, schafft die Vorsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / c) Arten von Reiseleistungen

Rz. 11 Die Reiseleistung der Beförderung von Personen (§ 651a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB) betrifft die Beförderung mit allen denkbaren Beförderungsmitteln. Ein bloßer Transfer oder eine Sightseeingtour ist demgegenüber noch keine eigenständige Beförderungsleistung. Auch hier bedarf es wieder der Prüfung des Einzelfalls, ob die Beförderung (etwa eine Bergbahnfahrt) ausreicht, um e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB

Rz. 3 Ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 S. 1 BGB setzt ein bestehendes Schuldverhältnis voraus. Das ist im Arzthaftungsrecht regelmäßig der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB , der zwischen Arzt und Patient geschlossen wird. Der Behandlungsvertrag war schon immer Dienstvertrag und kein Werkvertrag.[2] So sieht es auch das BGB vor, indem in § 630b BGB auf die Vorsch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.6.1 Grundsatz

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines Urlaubs, einer A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.2 Hotelübernachtung mit Frühstück

Die Vermietung von Räumen zur kurzfristigen Beherbergung von Personen unterliegt seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Dagegen unterliegen die nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden weiteren Leistungen, z. B. die Getränke zum Frühstück oder Pkw-Abstellplatz (vgl. Abschnitt 12.16 UStAE), aufgrund des Aufteilungsgebotes des § 12 A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2020 Steuerfreiheit von Bildungsleistungen / Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht / § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG ist mit dem Unionsrecht nicht vereinbar. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG verlangt eine Bescheinigung der zuständige Landesbehörde, wonach auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des ö...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2020 Echter Vertrag zugunsten Dritter / Unechter Vertrag zugunsten Dritter / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Zivilrechtlich ist zwischen dem echten und dem unechten Vertrag zugunsten Dritter zu unterscheiden. Der Unterschied besteht darin, dass dem Dritten im Rahmen des echten Vertrags zugunsten Dritter ein eigenes Forderungsrecht zusteht. Beim unechten Vertrag zugunsten Dritter ist ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.6.1 Grundsatz

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines Urlaubs, einer A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Kurzfristige Beherbergung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 234 [Autor/Stand] Nicht zu den Wohnzwecken zählt die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung (z. B. Hotels und Ferienwohnungen). Die ertragsteuerliche Behandlung beim Überlassenden ist nicht von Belang. So spielt es keine Rolle, ob der Überlassende aus der Vermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder aus Gewerbebetrieb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender (unterrichtender) Art

Tz. 13 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgelder oder (Teilnahme-)Entgelte für derartige Veranstaltungen erfüllen die Voraussetzungen des § 68 Nr. 8 AO (Anhang 1b). Die Einnahmen sind dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb zuzuordnen. Tz. 14 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Wird von den Einrichtungen auch Beherbergung und Beköstigung anlässlich solcher Veranstaltungen gewährt, sind di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erholungsheime

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Zweckbetriebsaufzählung in § 68 Nr. 1a AO (Anhang 1b) umfasst auch Erholungsheime. Diese sind dann als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anzusehen, wenn sie im besonderen Maße (zu mindestens 2/3) den in § 53 AO (Anhang 1b) bestimmten hilfsbedürftigen Menschen dienen. Auf der Grundlage des Urteils des BFH vom 22.11.1972 (BStBl II 1973, 251) setzt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erläuterungen zu einzelnen Gruppen von Geschäftsgrundstücken

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei den in Abschn. 16 Abs. 7 BewRGr angeführten Hotelgrundstücken handelt es sich im Allgemeinen um eigengenutzte Zweckbauten, die der Beherbergung dienen. Soweit diese Grundstücke nicht eigengenutzt sind, werden sie regelmäßig verpachtet, nicht aber vermietet. Dementsprechend beurteilt auch der Grundstücksmarkt den Verkehrswert von Hotelgrundstücken nic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Parkplatzüberlassung als unselbständige Nebenleistung

Tz. 6 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zwischenzeitlich haben sich weitere Entwicklungen zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Parkplätzen von Hotels an ihre Hotelgäste ergeben: Mit Beschluss vom 10.01.2024 hat sich der XI. Senat des BFH im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH gewandt, s. BFH-Beschluss XI R 11/12 vom 10.01.2024, DStR ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bisherige Grundsätze

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Vermietung von Hotelzimmern unterfällt zwar nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG (Anhang 5) dem ermäßigten Steuersatz. Der BFH hat aber entschieden, dass bei Übernachtungen in einem Hotel nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterfallen. Die Einräumung von Pa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 209 [Autor/Stand] (1) Der Flächenbetrag für den Grund und Boden ist das Produkt aus der Fläche des zum Grundstück gehörenden Grund und Bodens in Quadratmetern und einem Ansatz von 0,04 Euro je Quadratmeter. (2) 1Der Flächenbetrag für den zu Wohnzwecken genutzten Teil eines zum Grundstück gehörenden benutzbaren Gebäudes nach § 248 Bewertungsgesetz in der am 24. Dezember 20...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1], Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit (weltweiten) Katastrophenfällen

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Regelmäßig erlässt das BMF Schreiben zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit nationalen oder internationalen Katastrophen. Hintergrund dieser Billigkeitsregelungen ist es, den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Hiermit soll die Spendenbereitschaft in der deutschen Bevölkerung erhöht werden, weil dem Wunsch der Menschen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergärten

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Kindergärten sind im Bereich der Bildung und Erziehung bzw. der Jugendpflege angesiedelt und dienen damit den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO (s. Anhang 1b) und stellen gemäß § 68 Nr. 1b AO Zweckbetriebe dar. Kindergärten fördern die Erziehung und Jugendpflege und sind daher, wenn sie von einer steuerbegünstigten Körpersch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Mietwohnungsneubauten (§ 7b EStG)

Tz. 71 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei der Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen kann in den ersten vier Jahren eine Sonderabschreibung bis zu jährlich 5 % zusätzlich zu der regulären Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG (Anhang 10) in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn die Baumaßnahme nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 oder nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rascher Mieterwechsel

Rn. 138 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gewerbebetrieb statt privater Vermögensverwaltung (s Rn 137) ist bei der Vermietung auch von privatem Wohnraum insb anzunehmen, wenn entweder durch einen ständigen, raschen Wechsel der Mietparteien, der im Wesen gerade dieses Mietverhältnisses liegt, der Vermieter zu einer über das bei der langfristigen Vermietung übliche Maß hinausgehenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 234 Abs. 1 Nr. 3 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch die Nebenbetriebe. Die grobe Definition ergibt sich aus § 234 Abs. 7 BewG. Danach ist ein Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist und nicht einen selbständigen gewerblichen Betrieb darstellt. Generell ist für die Abgrenzung aber die ertragst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verpachtung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rn. 147 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Betriebsverpachtung im Ganzen muss sich zwar nicht auf den Betrieb als geschlossenen Organismus, aber auf die (dh alle) wesentlichen Betriebsgrundlagen erstrecken, die dem bisherigen Betrieb das Gepräge gaben (auch s Rn 141b; BFH v 18.12.2014, BFH/NV 2015, 827, Rn 28 mwN; BFH BFH/NV 1996, 787; BStBl II 1994, 922; 1990, 780; 1988, 257; 1...mehr