Fachbeiträge & Kommentare zu Bausparkasse

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / 5.3 Weitere Besonderheiten

Zuflussbesonderheiten ergeben sich bei laufendem Arbeitslohn, der in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet.[1] Arbeitslohn fließt nicht bereits durch die Einräumung eines Anspruchs gegen den Arbeitgeber zu, sondern erst durch dessen Erfüllung.[2] Praxis-Tipp Aufteilung von Vorauszahlungen Einnahmen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 6 Leistungsempfänger: Voranmeldungen und Buchführung

Die nach § 13b UStG geschuldete Umsatzsteuer hat der betroffene Leistungsempfänger in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung und in seiner Umsatzsteuererklärung anzugeben. Besteht keine allgemeine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (z. B. bei Kleinunternehmern; bei Gebäudevermietern, Heilberuflern, Bausparkassen- oder Versicherungsvertretern, die nur steuerfreie vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. EStG- und KStG-Änderungsgesetze vom 05.10.1956 (BStBl I 56, 433) und 19.12.1956 (BStBl I 57, 4)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Duch diese Gesetze wurde das geltende EStRecht erneut, teilweise von vornherein befristet geändert. Die hauptsächlichsten Änderungen betrafen die Erhöhung der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 312 DM auf 564 DM ab 1957, Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge für den Steuerpflichtigen selbst und seine Ehefrau von je 800 DM auf je ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 98. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung vom 15.12.1995 BStBl I 1995, 775

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das neue Gesetz, das 15 Artikel umfaßt, ist durch den Bundestag am 27.10.1995 und durch den Bundesrat am 24.11.1995 verabschiedet worden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist in Art. 1 geregelt und umfaßt 19 Paragraphen. Art. 2 ändert die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO, Art. 3 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Abschlussgebühren für Bausparverträge

Bausparkassen haben eine Verbindlichkeitsrückstellung zu passivieren für die ungewisse Verpflichtung, an Bausparer, die nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen verzichten, bei Vertragsabschluss erhobene unverzinsliche Einlagen zurückzuzahlen.[1] Der Rückstellungsbetrag ist anhand von Erfahrungswerten der Vergangenheit zu schätzen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 2.5 Bausparvertrag

Zu dieser Anlageart gehören alle Verträge, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind[1], z. B. Bausparverträge mit einer Bausparkasse, einem Kreditinstitut oder mit einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Für Bausparkassenbeiträge gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Voraussetzung ist stets, dass die (Spar-)Beiträge und Prämien zum B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 4 Wahl der Anlage

Die Wahl der Anlageart und des Unternehmens oder Instituts (z. B. Sparkasse, Bausparkasse, Lebensversicherungsgesellschaft), bei dem die vermögenswirksame Leistung angelegt werden soll, bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stets der Arbeitnehmer. Diese Anlagewahlfreiheit ist zwingende Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und sichert die Ver...mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Ergänzende Hinweise für den Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags

Rz. 13 Gem. § 491 Abs. 3 BGB ist ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, der durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert ist oder der für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtende...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / XIV. Kaufpreisfinanzierung – Belastungsvollmacht (zu den §§ 13 und 14 des Mustervertrags)

Rz. 41 Die Regelung zur Kaufpreisfinanzierung bzw. zur Belastungsvollmacht unterscheidet sich nicht grundsätzlich von entsprechenden Regelungen in üblichen Grundstücks- oder Wohnungseigentumskaufverträgen. Eine Besonderheit ist jedoch darin zu sehen, dass das Grundbuchblatt für ein neu vermessenes Flurstück oder auch das Wohnungsgrundbuch für neu begründetes Wohnungseigentum...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 301 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VII. Ombudsmann-Verfahren

Rz. 18 Für Privatkunden kann ein Schlichtungsverfahren bei den Bankenombudsmännern/Bankenombudsfrauen durchgeführt werden. Der Bundesverband deutscher Banken,[103] der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),[104] der Bundesverband Öffentlicher Banken,[105] der Verband der Privaten Bausparkassen[106] sowie die Deutsche Bundesbank[107] haben für die...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze im Einlagengeschäft

Rz. 6 Der Begriff des Einlagengeschäfts wird in der Vorschrift nicht näher bestimmt. Von daher ist m. E. auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen – KWG –[1] abzustellen. Danach versteht man unter Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Versicherungsvertreter

Rn. 121 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Es kann grundsätzlich selbstständige und nichtselbstständige General-/Versicherungsagenten geben. Der Spezialagent, der Versicherungsverträge vermittelt, wird wegen seiner weitgehend selbstständigen Stellung regelmäßig als Gewerbetreibender angesehen (BFH BStBl II 1978, 137). Er bleibt es dann auch, wenn er neben seiner Vermittlungstätigkeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91.alt [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schul...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.2 Einkunftserzielungsabsicht

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist infolge des beschränkten und pauschalierten Werbungskostenabzugs regelmäßig von einer (widerlegbaren) Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.[1] Dies gilt auch bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen.[2] Die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht ist widerlegt, wenn ein positives Ergebnis einer Kapitalanlage in laufenden Ert...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.7 Zeilen 35–36

In die Zeilen 35-36 sind außerordentliche Kapitalerträge einzutragen, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist. Hierbei kann es sich z. B. um Zahlungen handeln, die eine Bausparkasse im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung für entgangene Zinsen leistet.[1] Die ermäßigte Besteuerung kommt nur im Rahmen der Güns...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Leistungen einer Bausparkasse

Rz. 26 Die durch die Darlehensgebühren und die Kontogebühren abgegoltenen Leistungen einer Bausparkasse sind ebenfalls als Kreditgewährung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfrei. Dies gilt insbesondere auch für die Darlehenshingabe der Bausparkasse durch Auszahlung der Baudarlehen aufgrund von Bausparverträgen. Die Steuerfreiheit umfasst die gesamte Vergütung, die von den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nebenleistungen

Rz. 17 Leistungen, die einen unmittelbaren, auf wirtschaftlichen Gegebenheiten beruhenden Zusammenhang mit der Kreditgewährung haben, sind als Nebenleistungen ebenfalls steuerfrei. Ein bestimmtes (steuerpflichtiges) Kreditgeschäft (z. B. die Kreditverwaltung durch einen Dritten) wird aber noch nicht dadurch Bestandteil eines anderen steuerfreien Kreditgeschäfts, dass beide z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Abs. 3 C. 2.)

Rz. 151 Alle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in diesem Posten – unabhängig von Laufzeit oder Sicherung und inkl. zugehöriger Zinsverbindlichkeiten und antizipativer Zinsabgrenzung – zu zeigen. Als Kreditinstitut gilt jede inländische oder vergleichbare ausländische Bank, Sparkasse bzw. Bausparkasse i. S. d. § 1 Abs. 1 KWG. Nicht ausgewiesen werden etwaig ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.5.2 Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 97 Unter das Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten fallen alle Sichteinlagen bei inländischen (i. S. v. § 1 KWG) und ausländischen Kreditinstituten, Sparkassen und Zentralbanken. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Euro- oder Fremdwährungskonten handelt. Der Begriff Sichteinlage betont, dass es sich um jederzeit dispositionsfähige Guthaben handeln muss...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bausparförderung durch die ... / 4.2 Auszahlung

Die Bausparkassen erledigen die Antragsbearbeitung in eigener Zuständigkeit und fordern anschließend die jeweilige Wohnungsbauprämie beim Finanzamt an. Sobald die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie erhalten hat, wird sie dem Konto des betreffenden Bausparers gutgeschrieben. Eine jährliche Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist nicht möglich. Die Auszahlung der über die Jahre h...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bausparförderung durch die ... / 4.1 Antrag

Die Wohnungsbauprämie muss auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragt werden. Die Antragsfrist beträgt 2 Jahre. Sie endet also für die Wohnungsbauprämie 2025 zum 31.12.2027.[1] Der Prämienantrag ist nicht an das Finanzamt, sondern unmittelbar an die Bausparkasse zu richten, bei der der Bausparvertrag besteht. Bei mehreren Bausparverträgen, ggf. bei verschiedenen Bauspar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bausparförderung durch die ... / 2 Prämienbegünstigte Aufwendungen

Zu den prämienbegünstigten Aufwendungen zählen alle bis zum Erreichen der vereinbarten Bausparsumme geleisteten Beiträge, die bis zur vollen oder teilweisen Auszahlung der Bausparsumme entrichtet worden sind. Neben den vertraglich vereinbarten Beiträgen gehören u. a. zu den prämienberechtigten Aufwendungen: die Abschlussgebühr, auch soweit sie zunächst auf einem Sonderkonto g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bausparförderung durch die ... / Zusammenfassung

Überblick Das Bausparen, d. h. das Ansammeln von Kapital auf Bausparverträgen, um später von der Bausparkasse zinsgünstige Darlehen zum Erwerb von Wohneigentum zu erhalten, wird staatlich durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) gefördert. Die Vergünstigungen des Bausparens in Form staatlicher Prämien sind in den letzten Jahren deutlich zurückgeführt worden. Eine Prämie wi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermögenswirksame Leistunge... / 10.1 Festsetzung

Der Arbeitnehmer bzw. sein Berater hat nach Ablauf des Kalenderjahres beim örtlich zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage zu stellen. Ist für den Arbeitnehmer ohnehin eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen, weil z. B. der Arbeitnehmer dies beantragt hat, erfolgt die Festsetzung der Sparzulage durch Bescheid, der mit der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 5.3 Tilgungsförderung

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden, die eine Darlehenskomponente enthalten, mit der die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum finanziert wird. Tilgungsleistungen zugunsten dieser Verträge werden genauso begünstigt wie Sparbeiträge. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tilgungsleistun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bausparkassen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Bausparbeiträge entgegenzunehmen und daraus den Bausparern Baudarlehen zu gewähren (vgl § 1 Abs 1 BSpKG – Gesetz über Bausparkassen). Ergänzendes enthält die VO vom 29.12.2015, BGBl 2015 I, 2576, geändert durch VO vom 23.07.2021, BGBl 2021 I, 3206. Für die Wohnun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die > Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn , soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichten > Bausparkassen gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Langfristige Darlehen (Abs 1 Nr 2).

Rn 10 Nr 2 erfasst langfristige Darlehen u bringt zugleich die Grenze der rechtlich geschützten Zinserwartung des Darlehensgebers (10 1/2 Jahre; BGHZ 146, 5, 12) zum Ausdruck. Bei Prolongationsvereinbarungen, die sich auf die Zeit der Rückzahlung o den Zinssatz beziehen, tritt der Vereinbarungszeitpunkt an die Stelle des Auszahlungszeitpunkts. Die einseitige Ausübung eines R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kreis der gesicherten Forderungen.

Rn 9 Der Sicherungsvertrag kann vorsehen, dass die Grundschuld nur der Sicherung eines bestimmten Kredits dient (›enge Zweckerklärung‹), aber auch, dass die Grundschuld mit ihren Nebenleistungen der Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Gläubigers gg den Schuldner dient (›weite Zweckerklärung‹),. Dies wird von der Rspr nicht beanstandet (BGH NJW 87, 946 [...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bausparkassenbeiträge

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bausparkassenbeiträge werden vorwiegend durch Wohnungsbau-Prämie nach dem WoPG gefördert. Die Prämie wird bis zu 700 EUR für Alleinstehende und bis zu 1 400 EUR für > Ehegatten in Höhe von 10 % der Bausparbeiträge gewährt (§ 3 WoPG). Es gilt eine Einkommensgrenze von 35 000 EUR, bei Ehegatten/> Lebenspartner 70 000 EUR (vgl § 2a WoPG). Soweit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtliche Erfordernisse.

Rn 7 Die Anforderungen an die Bewirkung der versprochenen Leistung richten sich nach materiellem Recht. Rn 8 Bei Forderungen ist zwischen Begründung und Übertragung zu unterscheiden. Die Schenkung einer bestehenden Forderung wird durch Abtretungserklärung geheilt (BGH NJW 65, 1913: Bausparvertrag); bei einer Wechselforderung bedarf es zusätzlich noch der Besitzübergabe. Die Q...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beendigung des Darlehensvertrages.

Rn 66 Die Beendigung eines Darlehensvertrags erfolgt außer durch Anfechtung, Widerruf o Aufhebung va durch Kündigung, wobei auch eine Teilkündigung möglich sein kann (BGHZ 96, 275, 280 ff; NJW 99, 2269, 2270; Celle WM 10, 402, 404). Vor Valutierung, also vor Auszahlung der Darlehensvaluta kann entgegen heute wohl hM keine ordentliche Kündigung erfolgen (arg § 490 I; aA etwa ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugenossenschaften

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Genossenschaftsanteile. Sie sind keine > Bausparkassen Rz 1 aE, auch wenn sie das Bausparen pflegen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1842 BGB – Voraussetzungen für das Kreditinstitut.

Gesetzestext Das Kreditinstitut muss bei Anlagen nach den §§ 1839 und 1841 Absatz 2 einer für die jeweilige Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehören. Rn 1 Die Norm bestimmt, dass Anlagen nach §§ 1839 und 1841 II nur bei Kreditinstituten erfolgen dürfen, die einer für die Einlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehören (vgl Jurgeleit/Kieß § 1842 Rz 3 ff). Sp...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 4

Rz. 1 Erhaltene Anzahlungen Hierunter sind alle erhaltenen Anzahlungen auszuweisen, z. B. Anzahlungen von Kaufanwärtern und Erwerbern (Anlage- und Umlaufvermögen), Anzahlungen auf unfertige Leistungen, Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und sonstige Leistungen.[1] Rz. 2 Zu den Leistungen von Kaufanwärtern gehören sowohl Leistungen für den Erwerb von unb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 2

Rz. 1 Forderungen aus Grundstücksverkäufen Hierunter fallen sowohl die Forderungen aus Grundstücksverkäufen des Anlagevermögens als auch des Umlaufvermögens. Es handelt sich hierbei um alle Forderungen des Unternehmens, die sich aus der Abwicklung von Kaufverträgen bei der Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken ergeben. Hierzu gehören neben den direkten Forderunge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 2

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Kreditinstitute sind Banken, Sparkassen und Bausparkassen. Zu den Verbindlichkeiten zählen auch solche aus rückständigen und aufgelaufenen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen. Rz. 2 Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gehören auch solche, bei denen die Kreditinstitute als Treuhänder auftreten (z. B. für die öffen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigeverpflichtete

Rz. 13 Zu den geschäftsmäßigen Vermögensverwahrer und -verwaltern gehören insbesondere Kreditinstitute, Banken und Bausparkassen. Die Anzeigepflicht der inländischen Vermögensverwalter und -verwahrer erstreckt sich auch auf Vermögensgegenstände, die von unselbstständigen Zweigniederlassungen im Ausland verwahrt und verwaltet werden.[1] Rz. 14 Geschäftsmäßige Verwalter fremden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst alle Arten von Konten, also insb Giro- und Sparkonten (BTDrs 16/7615, 16). Die Zweckrichtung und Art der Forderung sind unerheblich, weswegen das Konto weder allg dem Zahlungsverkehr noch speziell als Lohn- oder Gehaltskonto dienen muss. Eine teleologische Reduktion scheidet aus. Von der Bestimmung sind deswegen auch Pfän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sachlich.

Rn 11 § 850k I 1 normiert das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst allein Zahlungskonten. Dies folgt aus Abs 1 S 1. Mit dem Wechsel von der früheren Terminologie der Girokonten hin zu den Zahlungskonten soll keine sachliche Änderung verbunden sein (BTDrs 19/19850 S 21). Zahlungskonten sind nach § 2 VIII ZKG auf den Namen eines ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 1.1 Gewinnermittlungsvorschriften für Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Die steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift gilt nur für die sog. Gewinneinkünfte,[1] den betrieblichen Bereich (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit). Sie beschreibt die Gewinnermittlung mittels Bilanz für handelsrechtlich[2] und steuerrechtlich[3] Buchführungspflichtige sowie freiwillig Buchführende bzw. Aufzeichnungen als Einnahmen-Überschussre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bausparkassen

Rz. 143 [Autor/Zitation] Für Institute in der Rechtsform der Bausparkasse sind folgende postenabhängige Erläuterungen im Anhang zu geben: Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3) und Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4): Angabe der rückständigen Zins- und Tilgungsbeträge für Baudarlehen in einem Betrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8a RechKredV, Angabe der noch nicht ausge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr